Sie wird hiermit bekannt gemacht.
|
|
- Heidi Steinmann
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Regelung für das Praxissemester für den Bachelor Studiengang Lebensmitteltechnologie des Fachbereichs Bauingenieurwesen, Lebensmitteltechnik, Versorgungstechnik an der Hochschule Trier vom Auf Grund des 20 und 26 des rheinland pfälzischen Hochschulgesetzes (HochSchG) in der Fassung vom 19. November 2010 (GVBl. S. 464), zuletzt mehrfach geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 02. März 2017 (GVBl. S. 17) sowie 3, Absatz 6, der Prüfungsordnung BA Lebensmitteltechnologie vom , hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Bauingenieurwesen, Lebensmitteltechnik, Versorgungstechnik der Hochschule Trier am die folgende Regelung für den Bachelor Studiengang Lebensmitteltechnologie an der Hochschule Trier beschlossen. Sie wird hiermit bekannt gemacht. 1 Geltungsbereich Diese Regelung gilt für alle Studierenden des Bachelor Studiengangs Lebensmitteltechnologie des Fachbereichs Bauingenieurwesen, Lebensmitteltechnik, Versorgungstechnik der Hochschule Trier. Sie regelt das in der Prüfungsordnung unter 3 Abs. 6 geforderte Praxissemester. 2 Zweck des Praxissemesters (1) Ziel des Praxissemesters ist es, eine enge Verbindung zwischen Studium und Berufspraxis herzustellen. Die während des Studiums erworbenen Qualifikationen sollen durch ingenieurnahe Bearbeitung von Projekten an der Praxisstelle angewandt und vertieft werden. Studierende sollen unter Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden möglichst selbständig und mitverantwortlich unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten arbeiten. Praktische Studiensemester im Ausland werden ausdrücklich befürwortet. (2) Das Praxissemester ist eine Prüfungsleistung und Pflichtbestandteil der Ausbildung der Studierenden zur Erlangung des Bachelorgrades. 3 Dauer und Durchführung des Praxissemesters (1) Das Praxissemester wird in der Regel im 4. Fachsemester abgeleistet. Die Dauer beträgt 5 Monate. Die Tätigkeit an der Praxisstelle muss mindestens 4 Monate umfassen. Die restliche Zeit dient den Lehrveranstaltungen, der Abfassung des Praxisberichtes sowie einem Vortrag. Die Tätigkeit ist in Vollzeitbeschäftigung auszuüben. (2) Die Studierenden haben sich in eigener Verantwortung um einen geeigneten Praxisplatz zu bemühen. Sie werden bei Bedarf von den Professorinnen und Professoren der Fachrichtung bei der Suche unterstützt. (3) Die fachliche Betreuung übernehmen die Lehrenden der Fachrichtung (siehe 5 Betreuende Person). Das Unternehmen benennt eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter zur Betreuung (betriebliche Betreuung). Diese Person ist in allen Belangen der betrieblichen Tätigkeit direkte Ansprechperson. (4) Die Studierenden fertigen während des Praxissemesters einen Praxisbericht an. (5) Die Studierenden legen zur Anerkennung des Praxissemesters eine Bescheinigung des Betriebs vor, aus der Beginn, Ende, wöchentliche Arbeitszeit, Fehlzeiten sowie die behandelten Themen des Praktikums hervorgehen.
2 (6) Ein Wechsel des Betriebs während der Praxisphase ist nur einmalig in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zulässig. (7) Die Studierenden können in Ausnahmefällen die betriebliche Tätigkeit kurzfristig unterbrechen, um an Prüfungen teilzunehmen. Falls Studierende sich im Praxissemester befinden, und nicht an pflichtangemeldeten Prüfungen teilnehmen, erfolgt ein "Rücktritt mit anerkanntem Grund (RM)", analog eines Attests. Damit bleibt der Versuch erhalten und die Studierenden werden beim nächsten Termin pflichtangemeldet. 4 Zulassung und Anmeldung zum Praxissemester (1) Studierende werden zum Praxissemester zugelassen, wenn alle Prüfungsleistungen des 1. Semesters und mindestens drei Prüfungen des 2. Semesters bestanden wurden. In begründeten Ausnahmefällen entscheidet der Prüfungsausschuss. (2) Die Anmeldung erfolgt mit einem Begleitzettel (Anlage 1) beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. 5 Betreuende Person (1) Betreuerinnen und Betreuer des Praxissemesters sind die nach 25 Absatz 4 HochSchG Prüfungsberechtigten. Den Studierenden ist Gelegenheit zu geben, für das Thema und die Betreuung des Praxissemesters Vorschläge zu machen. Die endgültige Entscheidung trifft der Prüfungsausschuss. (2) Der betreuenden Person obliegt die Organisation, die Zusammenarbeit mit der Praxisstelle und die fachliche Betreuung des Praxissemesters. (3) Die betreuende Person legt die Form des vorzulegenden Berichts und die Note des Praxissemesters fest. 6 Vertrag (1) Die Studierenden und der Betrieb schließen einen Vertrag ab. Dieser Vertrag regelt die Verpflichtungen der Praxisstelle und der Studierenden und soll eine Beschreibung der geplanten Tätigkeiten enthalten. (2) Die Verpflichtungen der Praxisstelle: a) Es ist eine geeignete Person für die Betreuung des Studierenden zu benennen. b) Die Studierenden sind für die Dauer des Praxissemesters entsprechend den Ausbildungszielen nach 2 einzusetzen. c) Es ist eine Bescheinigung auszustellen, die Angaben über Beginn, Ende, Fehlzeiten der Praxiszeit sowie die Inhalte der praktischen Tätigkeit enthalten. (3) Die Verpflichtungen des Studierenden: a) Es ist die gebotene Ausbildungsmöglichkeit wahrzunehmen und die übertragenen Aufgaben sind sorgfältig auszuführen. b) Es ist den Anordnungen der Praxisstelle und der von ihr beauftragten Person nachzukommen. c) Die für die Praxisstelle geltenden Ordnungen und Unfallverhütungsvorschriften sowie die Schweigepflicht sind einzuhalten. d) Das Fernbleiben von der Praxisstelle ist unverzüglich der Fachrichtung anzuzeigen. (4) Der Vertrag soll mindestens die im Mustervertrag (Anlage 2) aufgeführten Informationen enthalten, und wird zusammen mit dem Begleitzettel beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingereicht. 7 Lehrveranstaltungen Vorbereitende, begleitende und nachbereitende Veranstaltungen zum Praxissemester werden durch die betreuende Person angeboten.
3 8 Bewertung (1) Der Praxisbericht mit Bescheinigung der Praxisstelle ist 6 Monate nach Beginn des Praxissemesters bei der betreuenden Person abzuliefern. Der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen. Ist der Praxisbericht nicht fristgerecht abgeliefert, gilt das Modul als nicht bestanden. (2) Über das Praxissemester wird ein Vortrag (Umfang ca. 20 Minuten) in der Regel zu Beginn des nächsten Semesters gehalten. (3) Die Benotung setzt sich aus Bericht (60%) und Vortrag (40%) zusammen. (4) Das Praxissemester kann durch ein Semester an einer ausländischen Hochschule (Auslandssemester) ersetzt werden. Die Studierenden, die sich für ein Auslandssemester entscheiden, besuchen an der ausländischen Hochschule Lehrveranstaltungen, die sie mit der betreuenden Person auswählen und abstimmen. 9 Status der Studierenden im Praxissemester Die Studierenden müssen während der Dauer des Praxissemesters an der Hochschule ordentlich immatrikuliert sein. 10 Inkrafttreten Diese Regelung für das Praxissemester tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Trier, den gez. Prof. Dr. Ing. Georg Kapfer Dekan des Fachbereichs Bauingenieurwesen, Lebensmitteltechnik, Versorgungstechnik
4 Anlage 1 Hochschule Trier Fachbereich BLV Bachelor Studiengang Lebensmitteltechnologie Begleitzettel Praxissemester (4. Sem.) 1.) Anmeldung eines Praxissemesters (gem. 3, Absatz 5+6 der Prüfungsordnung) Studierender: Matrikel Nr.: Adresse: Telefon: E Mail: führt in der Zeit vom in der Firma: bis (5 Monate) Adresse: das Praxissemester durch. Abgabe beim Betreuer spätestens am: (6 Monate nach Beginn) Die erforderlichen Prüfungsleistungen des 1. und 2. Semesters sind als Anlage beigefügt. Betreuender Professor: Name und Unterschrift Die/der Studierende bestätigt die Kenntnisnahme der Termine, sowie die Bestimmungen der Prüfungsordnung: Unterschrift Studierender 2.) Abgabe des Praxissemesterberichts und der Bescheinigung Der Praktikumsbericht ist am beim Betreuer fristgemäß eingegangen. Die Bescheinigung der Praxisstelle über Beginn und Ende der Praxiszeit liegt vor. Beurteilung durch den Betreuer: Note: (60%) 3.) Vortrag über das Praxissemester Datum, Unterschrift Betreuer Der Vortrag über das Praxissemester hat am: stattgefunden. Beurteilung durch den Betreuer: Note: (40%) Gesamtnote: Datum, Unterschrift Betreuer 4.) Eintragung der Note in QIS (Studienservice der Hochschule Trier) Bewertung des Praxissemesters erhalten am: Note ins Prüfungsverwaltungssystem QIS eingetragen am: Trier, den Unterschrift
5 Anlage 2 Mustervertrag zwischen Firma (vollständige Adresse mit Telefon) und Herr / Frau Name Student/In Vereinbarung über die Durchführung eines Praxissemesters. Im Rahmen seines / ihres Bachelor Studiums Lebensmitteltechnik an der Hochschule Trier führt Herr / Frau Name Student/In unter der Betreuung von Prof. Name in unserem Betrieb in Ort in der Zeit vom Beginn: Ende: ein Praxissemester durch. Herr / Frau Name Student/In wird dabei in unserem Hause von Herrn/Frau Name betreut. Firma ist bereit, Herr / Frau Name Student/In die hierzu erforderlichen Einrichtungen, Unterlagen und nötigen Sachbedarf zur Verfügung zu stellen, wobei die Entscheidungen über Umfang und Form beim firmeninternen Betreuer / Geschäftsleitung liegen und mit diesem jeweils abzustimmen sind. Firma erstellt dem Studierenden eine Bescheinigung über das durchgeführte Praxissemester. Spätestens 4 Wochen nach Ende des Praxissemesters legt Herr / Frau Name Student/In sowohl dem firmeninternen Betreuer als auch der Hochschule den geforderten Praktikumsbericht mit der Bescheinigung vor. Möchte "Firma" eine Nutzung der im Rahmen der wissenschaftlichen Bearbeitung des gestellten Themas gewonnenen Erkenntnisse für eine begrenzte Zeit verhindern, so kann eine Sperrfrist vereinbart werden. Üblicherweise beträgt eine Sperrfrist 2 3 Jahre, in Ausnahmefällen können auch 5 Jahre vereinbart werden. Wünscht "Firma" eine Sperrfrist, so ist ein entsprechendes Formular als letzte Seite in den Praxissemesterbericht einzufügen. Ein Muster für dieses Formular findet sich auf der Internetseite von Professor Dr. Möller, Hochschule Trier. Herr / Frau Name Student/In verpflichtet sich, über alle nicht allgemein bekannten firmeninternen und geschäftlichen Angelegenheiten sowohl Außenstehenden als auch unbeteiligten Mitarbeitern im Hause gegenüber Verschwiegenheit zu bewahren. Herr / Frau Name Student/In ist während den vereinbarten Zeiten an der Hochschule Trier immatrikuliert mit allen Rechten und Pflichten. An der Praxisstelle wird ausdrücklich kein Arbeitsverhältnis begründet. Es besteht jedoch die Verpflichtung, die betrieblichen Anweisungen, Ordnungen, Hygiene und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten und den gegebenen Anweisungen zu folgen.
6 Für die Abgeltung von Unterkunfts und Verpflegungsaufwendungen gewährt Firma Herrn / Frau Name Student/In eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von Betrag Euro pro Monat, die im üblichen Rahmen versteuert werden. Praxisstelle Studierender Datum Unterschrift Datum Unterschrift Zur Kenntnis genommen: Herr / Frau Name firmeninterner Betreuer Prof. Name als Hochschulbetreuer Unterschrift Unterschrift
1 Geltungsbereich. Maschinenbau/Produktentwicklung und Technische Planung, Bio-, Umwelt- und Prozess-
Ordnung für die praktische Studienphase für die Bachelor-Studiengänge Physikingenieurwesen, Maschinenbau/Produktentwicklung und Technische Planung, Bio-, Umweltund Prozess-Verfahrenstechnik, Bio- und Pharmatechnik
MehrMitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 11/2013 vom 17. Mai 2013
Mitteilungsblatt Nr. 11/2013 vom 17. Mai 2013 Praktikumsordnung des Bachelor-Studiengangs Recht im Unternehmen des Fachbereichs Rechtspflege vom 17.04.2013 Mitteilungsblatt Herausgeber: Der Präsident Badensche
MehrPraxisprojektordnung für den FB Wirtschaft der Fachhochschule Trier, University of Applied Sciences
Praxisprojektordnung PO 2009 Praxisprojektordnung für den FB Wirtschaft der Fachhochschule Trier, University of Applied Sciences Vom??? Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Wirtschaft der Fachhochschule
MehrPraxismodulordnung. der Universität Lüneburg. für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht
Praxismodulordnung der Universität Lüneburg für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht 1 Grundsätzliches... 2 2 Ziele... 2 3 Grundlegende Bestimmungen... 2 4 Praxisstellen, Verträge... 3 5 Inhalte des
MehrArbeitsvertrag. Für die Durchführung des Berufspraktischen Studierendensemesters (BPS)
= = = Arbeitsvertrag Für die Durchführung des Berufspraktischen Studierendensemesters (BPS) zwischen Unternehmen: Anschrift: PLZ/Ort: Telefon: E-Mail: nachstehend Praxisstelle genannt und Herrn/Frau: geboren
MehrAnlage 4: Ordnung für das Praxismodul
Anlage 4: Ordnung für das Praxismodul Ordnung für die Berufspraktische Phase (BPP) zur Prüfungsordnung (Besondere Bestimmungen) des Bachelor-Studiengangs Angewandte Mathematik der Hochschule Darmstadt
MehrFH D FB 5. Fachhochschule Düsseldorf Fachbereich Medien
Praxissemesterordnung für den Bachelor-Studiengang Medientechnik des Fachbereichs Medien an der Fachhochschule Düsseldorf vom 29.01.2009 Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Medien an der Fachhochschule
MehrName... Vorname... Datum Antrag auf Zulassung zum P r a k t i s c h e n S t u d i e n s e m e s t e r Bachelor-Studiengang Elektrotechnik
Name... Vorname...... Heimatanschrift...... Telefon:... Email:... Matrikel-Nr.... An den Prüfungsausschuss des Fachbereiches Elektrotechnik und Informatik der Hochschule Wismar Antrag auf Zulassung zum
MehrBelegbogen zum Praxissemester im Bachelorstudiengang Catering und Hospitality Services Oecotrophologie
Belegbogen zum Praxissemester im Bachelorstudiengang Catering und Hospitality Services PO Oecotrophologie PO 1. Studierende/r Name: Vorname: Matr.-Nr.: Fachsemester: Anschrift: e-mail: Tel.: 2. Angaben
MehrFACHHOCHSCHULE HANNOVER FACHBEREICH BIOVERFAHRENSTECHNIK
FACHHOCHSCHULE HANNOVER FACHBEREICH BIOVERFAHRENSTECHNIK Ausbildungsvertrag zwischen: (Firma - Behörde - Einrichtung ) (Anschrift - Telefon/Fax) nachfolgend Praxissemesterstelle genannt, und Herrn / Frau:
MehrVereinbarung zur Durchführung des Praktischen Studiensemesters
Bachelor-Studiengänge FPO 2013 zwischen Name, Vorname Studierende/r Matr.-Nr. Anschrift Telefon E-Mail Studiengang Name und Firma/Behörde Anschrift Telefon E-Mail - nachfolgend Praxisstelle genannt - wird
MehrFACHHOCHSCHULE HANNOVER FACHBEREICH BIOVERFAHRENSTECHNIK
FACHHOCHSCHULE HANNOVER FACHBEREICH BIOVERFAHRENSTECHNIK zwischen: Ausbildungsvertrag (Firma - Behörde - Einrichtung ) (Bezeichnung - Anschrift - Fernsprecher) nachfolgend Praxissemesterstelle genannt,
MehrMitteilungsblatt / Bulletin 8. Mai 2018
24/2018 Mitteilungsblatt / Bulletin 8. Mai 2018 Praktikumsordnung des Bachelorstudiengangs Recht im Unternehmen des Fachbereichs Rechtspflege der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin vom 07.03.2018
MehrAnlage 4 Ordnung für die Berufspraktische Tätigkeit im Studiengang Umwelttechnik
Anlage 4 Ordnung für die Berufspraktische Tätigkeit im Studiengang Umwelttechnik 1. Allgemeines 1.1 In den Studiengang Umwelttechnik ist eine Berufspraktische Tätigkeit (Praxisphase) eingeordnet. 1.2 Die
MehrVermessung/Geoinformatik und Kartographie/Geoinformatik
Fakultät Geoinformation für die Bachelorstudiengänge Vermessung/Geoinformatik und Kartographie/Geoinformatik an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences vom 29.02.2016
Mehr(Zutreffendes bitte ausfüllen und ankreuzen!) PRAKTIKANTENVERTRAG für praktische Studienabschnitte während des Bachelor-Studiums.
Praktikantenvertrag (Zutreffendes bitte ausfüllen und ankreuzen!) PRAKTIKANTENVERTRAG für praktische Studienabschnitte während des Bachelor-Studiums Zwischen Unternehmen: Vertreten durch: Straße: Betreuer:
MehrOrdnung für das Modul Berufspraktische Einheit für den Masterstudiengang Regionalmanagement und Wirtschaftsförderung
Ordnung für das Modul Berufspraktische Einheit für den Masterstudiengang Regionalmanagement und Wirtschaftsförderung Fakultät Ressourcenmanagement Der Fakultätsrat der Fakultät Ressourcenmanagement der
MehrPraktikumsvereinbarung für das studienintegrierte Praxissemester des Präsenz-Studiengangs Bachelor Soziale Arbeit (BASA-P)
Praktikumsvereinbarung für das studienintegrierte Praxissemester des Präsenz-Studiengangs Bachelor Soziale Arbeit (BASA-P) Zwischen Träger Name und der/dem Studierenden der Hochschule Fulda Vor- und Nachname
MehrPraxissemesterordnung für den Bachelor-Studiengang Bauingenieurwesen an der Fachhochschule Trier - Teilstudienplan - vom
Praxissemesterordnung für den Bachelor-Studiengang Bauingenieurwesen an der Fachhochschule Trier - Teilstudienplan - vom 30.05.2012 Auf Grund des 20 des Hochschulgesetzes (HochSchG) vom 21.07.2003, zuletzt
MehrHochschule Heilbronn, Campus Künzelsau Reinhold-Würth-Hochschule
Hochschule Heilbronn, Campus Künzelsau Reinhold-Würth-Hochschule Rahmenrichtlinie für das Praktische Studiensemester der Bachelor-Studiengänge Betriebswirtschaft und Kultur-, Freizeit-, Sportmanagement
MehrVerkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 40. Jahrgang 15. Juni 2012 Nr. 32
Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 40. Jahrgang 15. Juni 2012 Nr. 32 Praxissemesterordnung für die praxisbegleiteten Bachelorstudiengänge Architektur in Teilzeit und Innenarchitektur in
MehrVerkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 38. Jahrgang 17. Dezember 2010 Nr. 41
Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 38. Jahrgang 17. Dezember 2010 Nr. 41 Praxissemesterordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge des Fachbereichs Produktion und Wirtschaft an der
MehrPraxissemesterordnung der BEST-Sabel-Hochschule Berlin. für die Bachelorstudiengänge
Praxissemesterordnung der BEST-Sabel-Hochschule Berlin für die Bachelorstudiengänge Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 1 2 Grundsätze... 1 3 Ziele des Praxissemesters und Einbindung in den Studienverlauf...
MehrBerufspraktikum Elektronik. > So innovativ kann Technik sein.
Berufspraktikum Elektronik > So innovativ kann Technik sein. Allgemeines Das Berufspraktikum wird im Studiengang Elektronik im 6. Studiensemester absolviert. Es sind gemäß dem Studiengangsantrag 13 zusammenhängende
MehrAusbildungsvertrag für das praktische Studiensemester (Praktikumsvertrag)
Ausbildungsvertrag für das praktische Studiensemester (Praktikumsvertrag) Zwischen (Name der Behörde / des Betriebs/ des Unternehmens) (Adresse der Behörde/ des Betriebs/des Unternehmens) - nachfolgend
MehrPraktikumsordnung für die Bachelor-Studiengänge
Hochschule Harz Hochschule für angewandte Wissenschaften Praktikumsordnung für die Bachelor-Studiengänge Öffentliche Verwaltung Verwaltungsökonomie Europäisches Verwaltungsmanagement Verwaltungsmanagement/eGovernment
MehrAmtliche Mitteilungen
Technische Fachhochschule Berlin University of Applied Sciences Amtliche Mitteilungen 26. Jahrgang, Nr. 37 Seite 1 22. April 2005 INHALT Ordnung für Praxisphasen an der TFH Berlin (OPp) Seite 2 Herausgeber:
MehrOrdnung für die praktischen Studiensemester (Praxissemesterordnung zur DPO vom ) 1 Geltungsbereich
Praxissemester im Fachbereich Elektro- und Informationstechnik Ordnung für die praktischen Studiensemester (Praxissemesterordnung zur DPO vom 22.06.2004) 1 Geltungsbereich Diese Praxissemesterordnung gilt
MehrNr. 9/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 49 von 131
Nr. 9/2010 vom 22.12.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 49 von 131 Ordnung für Praxisphasen der Fachhochschule Hannover (FHH), Fakultät II Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik, Abteilung Bioverfahrenstechnik
MehrAmtliche Mitteilungen Verkündungsblatt 37. Jahrgang, Nr. 52,
1 Amtliche Mitteilungen Verkündungsblatt 37. Jahrgang, Nr. 52, 16.09.2016 Ordnung über das Praxissemester für die Masterstudiengänge Betriebswirtschaft (viersemestrig) und Financial Management (viersemestrig)
MehrVereinbarung zur Durchführung des Praktischen Studiensemesters Bachelor-Studiengänge PO 2006
Vereinbarung zur Durchführung des Praktischen Studiensemesters Bachelor-Studiengänge PO 2006 Zwischen Herrn/Frau:... Matr.-Nr.... Anschrift:...... Tel.:... E-Mail:.. - nachfolgend Student/Studentin genannt
MehrFachprüfungsordnung für den ausbildungsintegrierten und. berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Medizin- und Biowissenschaften an der
Fachprüfungsordnung für den ausbildungsintegrierten und berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Medizin- und Biowissenschaften an der Hochschule Kaiserslautern vom 09.05.2016 Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr. 2
MehrOrdnung für das Industriepraktikum des. Dualen Bachelor-Studiengangs Lebensmitteltechnologie. der Hochschule Neubrandenburg. vom
Anlage 1 zur Fachstudienordnung Ordnung für das Industriepraktikum des Dualen Bachelor-Studiengangs Lebensmitteltechnologie der Hochschule Neubrandenburg vom 24.05.2013 Ordnung für das Industriepraktikum
MehrWFK. Verordnung über die praktischen Studiensemester an Fachhochschulen (Praxissemesterverordnung. Vom 16.
22190-4 - 1-6 - 1 - WFK Verordnung über die praktischen Studiensemester an Fachhochschulen (Praxissemesterverordnung - PrSV) Vom 16. Oktober 2002 Auf Grund des Art. 135 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes
MehrVerkündungsblatt der. an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe
Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 14. August 2014 Nr. 58 Bekanntmachung der Neufassung der Praxissemesterordnung für die praxisbegleiteten Bachelorstudiengänge Architektur
MehrS a t z u n g. über die praktischen Studiensemester an der Fachhochschule Kempten (PrS) Vom 22. Oktober 2007
S a t z u n g über die praktischen Studiensemester an der Fachhochschule Kempten (PrS) Vom 22. Oktober 2007 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) i.v.m. 2 Abs.
Mehr35/ August 2009 Amtliches Mitteilungsblatt
35/09 18. August 2009 Amtliches Mitteilungsblatt Seite Erste Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftskommunikation im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften II vom
MehrPraxisphasenordnung für die Bachelorstudiengänge Elektrotechnik und Informatik an der Hochschule Niederrhein
Praxisphasenordnung für die Bachelorstudiengänge Elektrotechnik und Informatik an der Hochschule Niederrhein Vom 23. August 2006 (Amtl. Bek. HN 25/2006) geändert durch Ordnung vom 15. Juli 2015 (Amtl.
Mehr1 Allgemeines. 2 Ausbildungsziele
Praktikumsordnung (Satzung) des Fachbereichs Energie und Biotechnologie für den Bachelor-Studiengang Energiewissenschaften an der Fachhochschule Flensburg vom 8. Juni 2015 1 Allgemeines (1) In dem Bachelor-Studiengang
MehrTH Publica Öffentliche Bekanntmachung
TH Publica Öffentliche Bekanntmachung TH Publica 4 / 2017, 28.02.2017 I N H A L T S Ü B E R S I C H T Studienplan für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik der Technischen Hochschule Bingen 19 Studienplan
MehrVerkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 06. August 2014 Nr. 57
Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 06. August 2014 Nr. 57 Praxissemesterordnung für den Bachelorstudiengang Maschinentechnik an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe (PSO Maschinentechnik)
MehrFH PUBLICA Öffentliche Bekanntmachung
FH PUBLICA Öffentliche Bekanntmachung FH PUBLICA 2 / 2016, 01.02.2016 I N H A L T S Ü B E R S I C H T Studienplan für den Bachelor- Studiengang Elektrotechnik der Fachhochschule Bingen vom 11.01.2016 18
Mehr19 Abs. 2 NHG folgende Ordnung beschlossen, genehmigt vom Präsidium am
Ordnung zur Regelung der Praxisphase im Bachelorstudiengang Sozial- und Gesundheitsmanagement Ordnung zur Regelung der Praxisphase im Bachelorstudiengang Sozial- und Gesundheitsmanagement im Fachbereich
MehrAUSBILDUNGSVEREINBARUNG zur Durchführung der Praxisphase. zwischen Firma / Institution... vertreten durch... und Herrn / Frau... geb. am... in...
Anlage 2 1. Student 2. Praxisstelle 3. Fachbereich AUSBILDUNGSVEREINBARUNG zur Durchführung der Praxisphase zwischen Firma / Institution... vertreten durch... Anschrift...... - nachfolgend Praxisstelle
MehrVerkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 40. Jahrgang 06. Januar 2012 Nr. 2
Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 40. Jahrgang 06. Januar 2012 Nr. 2 Praxissemesterordnung für den Studiengang Landschaftsarchitektur an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe (PSO Landschaftsarchitektur)
MehrAmtliches Mitteilungsblatt. der Hochschule Harz Hochschule für angewandte Wissenschaften Wernigerode. Herausgeber: Der Rektor Nr.
Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Harz Herausgeber: Der Rektor Nr. 2/2015, 27. Mai 2015 1 Herausgeber: Redaktion: Hochschule Harz Der Rektor Friedrichstraße 57-59 38855 Telefon: (0 39 43) 659-100
MehrPraktikumsordnung für den Bachelor-Studiengang "Public Management (Öffentliches Dienstleistungsmanagement )" - BPrakO/PuMa
Praktikumsordnung für den Bachelor-Studiengang "Public Management (Öffentliches Dienstleistungsmanagement )" - BPrakO/PuMa an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) und an der Hochschule
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 506
AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 04.09.2017 Nr.: 506 Redaktionelle Änderung der Besonderen Bestimmungen für den Bachelor- Studiengang Versicherungs- und Finanzwirtschaft, veröffentlicht in der Amtlichen Mitteilung
Mehr1 Geltungsbereich 2 Ziele und Grundsätze der Praktika 3 Praxisphasen
Praktikumsordnung des Fernstudiums Öffentliche Verwaltung (PrakO/ÖV-FS) des Fachbereichs Allgemeine Verwaltung der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) vom 12.02.2014 Aufgrund von 83
MehrMitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 29/2013 vom 30. Juli 2013
Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 29/2013 vom 30. Juli 2013 Praktikumsordnung des Bachelor-Studiengangs Recht (Ius) des Fachbereichs Allgemeine Verwaltung der Hochschule
Mehr06. September 2010 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite
Nr. 37/10 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 601 06. September 2010 Amtliches Mitteilungsblatt Seite Erste Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik
MehrOrdnung für die Praxisphase im Bachelor-Studiengang Bauingenieurwesen an der Hochschule Kaiserslautern
Ordnung für die Praxisphase im Bachelor-Studiengang Bauingenieurwesen an der Hochschule Kaiserslautern 1 Allgemeines (1) Diese Ordnung regelt die Durchführung der Praxisphase für den Bachelor-Studiengang
MehrAusgabe Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein. Inhaltsübersicht:
Ausgabe 30 25.11.2014 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2 Seite 7 Spezielle Prüfungsordnung für den grundständigen Bachelorstudiengang
MehrBachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen. Die Praxisphase. Grundlagen Voraussetzungen Mustervertrag Formulare
Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Die Praxisphase Grundlagen Voraussetzungen Mustervertrag Formulare Grundlagen und Voraussetzungen für die Praxisphase Gemäß Prüfungsordnung 2007: Voraussetzungen
MehrAuslandsstudium-/ Praxisordnung
Auslandsstudium-/ Praxisordnung Präambel Der Fachbereichsrat des Fachbereichs III Dienstleistungen & Consulting der Hochschule Ludwigshafen am Rhein hat am 28.03.2013 die Auslandsstudium-/ Praxisordnung
Mehr1. Änderung der Ordnung über die praktischen Studienzeiten im Bachelorstudiengang Öffentliche Verwaltung (Anlage zur Studienordnung)
1. Änderung der Ordnung über die praktischen Studienzeiten im Bachelorstudiengang Öffentliche Verwaltung (Anlage zur Studienordnung) beschlossen vom Fakultätsrat der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
MehrFachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Pharmazie an der Fachhochschule Kaiserslautern
Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Pharmazie an der Fachhochschule Kaiserslautern vom 20.02.2013 Auf Grund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und des 8 Abs. 2 Nr. 3 des Hochschulgesetzes (HochSchG)
MehrPraxisphasen-Vertrag
Praxisphasen-Vertrag Zwischen Firma, Behörde, Einrichtung Adresse Telefon - nachfolgend als Ausbildungsstelle bezeichnet - und Name, Vorname Geburtsdatum, Geburtsort Adresse Studierende/Studierender an
MehrZwischen... in... und Herrn/Frau... geboren am... in... wohnhaft in... Matrikel Nr... - nachfolgend Praxis-Studierende / Studierender genannt -
Vertrag für das Projektpraktikum im Studiengang Management und Expertise im Pflege- und Gesundheitswesen an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Zwischen...... in...... - nachfolgend
MehrPraktikumsvertrag SA (640 Std.)
Hochschule Düsseldorf University of Applied Sciences hsd Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften Faculty of Social Sciences and Cultural Studies Praxisreferat SA/SP Gebäude 3 / Raum 03.1.017 Münsterstr.
MehrAnlage 3 zur Fachstudienordnung für den Bachelor-Studiengang Diätetik Praktikumsordnung
Anlage 3 zur Fachstudienordnung für den Bachelor-Studiengang Diätetik Praktikumsordnung Ordnung für das Praktikum für den Bachelor-Studiengang Diätetik der Hochschule Neubrandenburg (Praktikumsordnung)
MehrPraktikumsvertrag. zwischen der Praxisstelle. Bezeichnung... Anschrift... Telefon Internet. und dem/der Praktikanten/in. Name, Vorname...
Praktikumsvertrag für den Bachelor-Studiengang Industrial Design Institut für Industrial Design Fachbereich Ingenieurwissenschaften und Industriedesign Hochschule Magdeburg-Stendal Praktikumsvertrag zwischen
Mehr1 Für Studierende, die ihr Studium vor dem aufgenommen haben, gilt folgende Ordnung:
Richtlinie zur Praxisphase im Bachelorstudiengang Außenwirtschaft/Internationales Management des Departments Wirtschaft der Fakultät Wirtschaft & Soziales an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften
MehrAmtliche Mitteilungen Nr. 3/
Amtliche Mitteilungen Nr. 3/2016 18.01.2016 Praktikumsordnung für die Bachelor-Studiengänge Betriebswirtschaft und Wirtschaftsinformatik an der TH Wildau Auf der Grundlage von 19, 21 und 72 Abs. 2 des
MehrM u s t e r - Anschrift: Praktikant) Frau/Herrn. Telefon:
M u s t e r - P r a k t i k a n t e n v e r t r a g zur Durchführung der praktischen n Ausbildung im ersten bis dritten Semester im Studiengang Health Care Management am Fachbereich Gesundheitswesen der
MehrPraktikumsordnung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (PraktO FbW)
Praktikumsordnung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (PraktO FbW) 1 Geltungsbereich (1) Diese Praktikumsordnung ist Bestandteil
MehrPraktikantenvertrag. (nachfolgend Praktikantenstelle genannt) (Bezeichnung-Anschrift-Telefon etc.)
Praktikantenvertrag Zwischen (nachfolgend Praktikantenstelle genannt) und (Bezeichnung-Anschrift-Telefon etc.) Herrn/Frau Geboren am in Wohnhaft in Student an der Hochschule Stralsund im Studiengang Der
MehrPraktikumsvertrag PM (224 Std.)
Hochschule Düsseldorf University of Applied Sciences hsd Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften Faculty of Social Sciences and Cultural Studies Praxisreferat SA/SP Gebäude 3 / Raum 03.1.017 Münsterstr.
MehrPraktikumsrichtlinie. für das das Praxissemester. Stand: Mai 2014
FAKULTÄT WIRTSCHAFT & SOZIALES Studiengang Pflegeentwicklung und Management (BA) Praktikumsrichtlinie für das das Praxissemester Stand: Mai 2014 Inhalt 1 Grundsätze der Praktika... 1 2 Praxissemester...
MehrHochschule Konstanz. Technik, Wirtschaft und Gestaltung Fakultät Maschinenbau Studiengang WIM
Hochschule Konstanz Technik, Wirtschaft und Gestaltung Fakultät Maschinenbau Studiengang WIM Richtlinie für das praktische Studiensemester (PSS) im Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau
MehrNichtamtliche Lesefassung
Nichtamtliche Lesefassung Fachprüfungsordnung für die Masterstudiengänge Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Kaiserslautern vom 8. November 2011 (Staatsanzeiger Nr. 5 vom 13. Februar 2012)
MehrOrdnung zur Regelung der Praxistätigkeit für den Bachelorstudiengangs Elementarpädagogik der Evangelischen Hochschule Rheinland Westfalen Lippe
der Evangelischen Hochschule Rheinland Westfalen Lippe vom 19.03.2013 (Amtl. Bekanntm. Nr. 4/2013), Diese Version gilt für alle Studierenden, die ab dem Sommersemester 2013 neu in den Bachelorstudiengang
MehrTechnische Universität Dresden. Praktikumsordnung für den Bachelor-Studiengang Forstwissenschaften
Technische Universität Dresden Praktikumsordnung für den Bachelor-Studiengang Forstwissenschaften Praktikumsordnung für den Bachelor-Studiengang Forstwissenschaften der Technischen Universität Dresden
MehrAmtliche Mitteilungen Nr. 10/
Amtliche Mitteilungen Nr. 10/2009 06.10.2009 Praktikumsordnung für den Bachelor-Studiengang Europäisches Management an der Technischen Hochschule Wildau (FH) Auf der Grundlage von 18, 21 und 70 Abs. 2
MehrNeufassung der Allgemeinen Bestimmungen für Praxismodule in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Universität Kassel vom 16.
Neufassung der Allgemeinen Bestimmungen für Praxismodule in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Universität Kassel vom 16. Juli 2014 Aufgrund der Ordnung zur Änderung der Allgemeinen Bestimmungen
MehrAMTLICHES MITTEILUNGSBLATT
AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT NR. 06/2008 19.03.2008 4. Änderung der Praktikumsordnung für die Praxisphasen im Studiengang Erziehung und Bildung im Kindesalter Bachelor of Arts (B.A.) der Fachhochschule für
MehrPraktikumsordnung. Angewandte Mathematik / Applied Mathematics. Bachelorstudiengang (Bachelor of Science)
Fachbereich Informatik, Mathematik und Naturwissenschaften Praktikumsordnung Angewandte Mathematik / Applied Mathematics Bachelorstudiengang (Bachelor of Science) an der Hochschule für Technik, Wirtschaft
MehrFirma - Behörde- Einrichtung vertreten durch
Praxisordnung der Hochschule Zittau/Görlitz ab Matrikel 2007/2008 Anlage 3 (gemäß 8) 1 Praktikumsvertrag Zwischen Firma - Behörde- Einrichtung vertreten durch Anschrift - Telefon nachfolgend Praxisstelle
MehrVerkündungsblatt. Inhalt. Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Verkündungsblatt 22. Jahrgang Wolfenbüttel, den 31.01.2019 Nummer 11 Inhalt Neufassung der Ordnung für die Durchführung der Praxisphase im Studiengang Management im Gesundheitswesen an der, Fakultät Gesundheitswesen
MehrAnlage 4.1: Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Berufspraktischen Phasen (Praxisphasen) (Muster) Anlage 4.2: Ausbildungsvertrag (Muster)
Ordnung für das Praxismodul für den Bachelorstudiengang Informationsrecht des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften der Hochschule Darmstadt University of Applied Sciences vom 17.06.2014 Inhalt 1 Allgemeines
MehrAUSBILDUNGSVEREINBARUNG
Nach Bestätigung des Vertrages durch das Prüfungs- und Praktikantenamt (G 215) je ein Exemplar an: 1. Praxisstelle 2. Student AUSBILDUNGSVEREINBARUNG zur Durchführung des Moduls Projekt Baupraxis zwischen
MehrPraktikumsordnung. Studiengänge Business Administration/Economics 2003
Praktikumsordnung Studiengänge Business Administration/Economics 2003 Ordnung des zur Durchführung des praktischen Studiensemesters vom 15.7.2003 Ordnung zur Durchführung des praktischen Studiensemesters
MehrAmtliche Mitteilungen Verkündungsblatt
Amtliche Mitteilungen Verkündungsblatt 39. Jahrgang, Nr. 30, 04.06.2018 Ordnung über das Praxissemester (PSO) für die Bachelorstudiengänge Betriebswirtschaft (B.A.) (7 Semester), Finance, Accounting, Controlling
MehrPraxissemesterordnung
Praxissemesterordnung für die Bachelor-Studiengänge Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen und Elektrotechnik der Fakultät für Informatik und Ingenieurwissenschaften an der Fachhochschule Köln vom 10.
MehrMitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 45/2013 vom 26. September 2013
Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 45/2013 vom 26. September 2013 Neuveröffentlichung der konsolidierten Fassung der Praktikumsordnung des Master-Studiengangs Recht für
MehrOrdnung für den praktischen Studienanteil für den Bachelor Studiengang Wirtschaftsinformatik
Ordnung für den praktischen Studienanteil für den Bachelor Studiengang Wirtschaftsinformatik Der praktische Studienanteil liegt im 6. Semester. Voraussetzung für die Aufnahme des praktischen Studienanteils
MehrAusbildungsvertrag für das praktische Studiensemester (Praktikumsvertrag)
Ausbildungsvertrag für das praktische Studiensemester (Praktikumsvertrag) Zwischen (Name der Behörde / des Betriebs/ der Einrichtung) (Adresse der Behörde/ des Betriebs/der Einrichtung) - nachfolgend Praktikumsbetrieb
MehrMitteilungen der Bauhaus-Universität Weimar
Mitteilungen der Bauhaus-Universität Weimar Der Rektor Der Kanzler Studienordnung für den Studiengang Ausgabe Architektur 14/2011 erarb. Dez./Einheit Telefon Datum Fak. A
MehrInhaltsverzeichnis. Anlagen
Besonderer Teil (B) der Bachelor-Prüfungsordnung für die Studiengänge 1. Wirtschaftsingenieurwesen 2. Wirtschaftsinformatik 3. Medienwirtschaft und Journalismus der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth
MehrPraxissemesterordnung für das Praxissemester im Fachbereich Ingenieurwissenschaften an der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven
Praxissemesterordnung für das Praxissemester im Fachbereich Ingenieurwissenschaften an der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Ingenieurwissenschaften
MehrPraxisphasenordnung für nicht-duale Bachelor-Studiengänge des Fachbereichs. Informatik und Ingenieurwissenschaften Computer Science and Engineering
Praxisphasenordnung für nicht-duale Bachelor-Studiengänge des Fachbereichs 2: Informatik und Ingenieurwissenschaften Computer Science and Engineering der Fachhochschule Frankfurt am Main University of
MehrTECHNISCHE UNIVERSITÄT DRESDEN PHILOSOPHISCHE FAKULTÄT INSTITUT FÜR KUNST- UND MUSIKWISSENSCHAFT LEHRSTUHL FÜR MUSIKWISSENSCHAFT
TECHNISCHE UNIVERSITÄT DRESDEN PHILOSOPHISCHE FAKULTÄT INSTITUT FÜR KUNST- UND MUSIKWISSENSCHAFT LEHRSTUHL FÜR MUSIKWISSENSCHAFT Sitz: August-Bebel-Str. 20 01219 Dresden Telefon +49-351 463 35714 Telefax
MehrFachhochschule Eberswalde Fachbereich Wirtschaft PRÜFUNGSORDNUNG
Fachhochschule Eberswalde Fachbereich Wirtschaft PRÜFUNGSORDNUNG für den Studiengang Regionalmanagement (Bachelor of Arts) am Fachbereich Wirtschaft, gültig ab WS 2004/05. Die folgenden fachspezifischen
Mehr22. September 2010 Amtliches Mitteilungsblatt
Nr. 44/10 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 691 22. September 2010 Amtliches Mitteilungsblatt Seite Erste Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik
Mehr