Studien- und Prüfungsordnung für das Weiterbildungsangebot PRAXISEXPERTE/IN UNTERNEHMEN ARZTPRAXIS (UAP)

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1 Studien- und Prüfungsordnung für das Weiterbildungsangebot PRAXISEXPERTE/IN UNTERNEHMEN ARZTPRAXIS (UAP) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Landshut vom Datum der Bekanntmachung Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, 43 Abs. 6, 58 Abs. 1 und 61 Abs. 2 und 3 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) vom 23. Mai 2006 (GVBl S. 245, BayRS WFK) zuletzt geändert durch 1 des Gesetzes vom 07. Juli 2009 (GBVl S. 256) erlässt die Hochschule Landshut die folgende Satzung: 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung und Träger Die Studien- und Prüfungsordnung regelt das Weiterbildungsangebot Praxisexperte/ in Unternehmen Arztpraxis (UAP). Die Weiterbildung wird von der Hochschule Landshut in Kooperation mit der DGC Deutsche Gesellschaft für angewandtes Controlling mbh durchgeführt. Soweit die Bestimmungen dieser Studien- und Prüfungsordnung sowie der Charakter des Weiterbildungsangebotes dem nicht entgegenstehen, gelten die Vorschriften der Rahmenprüfungsordnung für die Hochschulen in Bayern (RaPO) vom 20. Juli 2007 sowie der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule Landshut vom 06. August 2007 (APO) in der jeweils geltenden Fassungen - insbesondere die Reglungen zu Prüfungen und Prüfungsverfahren - entsprechend. 2 Studienziele Das berufsbegleitende Weiterbildungsangebot richtet sich an Pharmareferenten und Personen, die in einem artverwandten Aufgabengebiet tätig sind. Es qualifiziert die Teilnehmer zu wirtschaftlich kompetenten Gesprächspartnern im Bereich Unternehmen Arztpraxis. Die Weiterbildung vermittelt wirtschaftliche Zusammenhänge; dies ermöglicht den Teilnehmern konkrete Anregungen/Verbesserungsvorschläge in den Arztpraxen vorzuschlagen und umzusetzen um den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens / der Praxis zu unterstützen. Es werden notwendige zielgerichtete Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt.

2 Seite 2 von 8 3 Prüfungskommission Durch die Hochschulleitung wird eine Prüfungskommission mit einem vorsitzenden Mitglied und mindestens zwei weiteren Mitgliedern eingesetzt. Diese müssen die Voraussetzungen des Art. 62 BayHSchG erfüllen. Die Bestellung erfolgt für die Dauer von drei Jahren. Eine Wiederbestellung ist zulässig. Die Prüfungskommission ist zuständig für: a. die Erstellung des Veranstaltungsplans, b. Inhalte und Durchführung des Prüfungsverfahrens c. die Auswahl und den Einsatz der Lehrbeauftragten. Diese müssen die Voraussetzungen des Art. 65 Abs.2 BayHSchG erfüllen. 4 Zugangsvoraussetzungen (1) Voraussetzung für den Zugang zu dem Weiterbildungsangebot ist a) ein Hochschulabschluss und eine in der Regel mindestens einjährige einschlägige Berufstätigkeit oder b) eine Hochschulzugangsberechtigung und der Nachweis einer einschlägigen, in der Regel mindestens vierjährigen Berufstätigkeit oder c) Sachkenntnisse gemäß 75 Absatz 2 Arzneimittelgesetzes. (2) In besonders begründeten Fällen kann Bewerbern der Zugang eröffnet werden, die eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufserfahrung im medizinischen oder Pharmabereich nachweisen. In diesen Fällen muss die fachliche Eignung nachgewiesen werden. (3) Über das Vorliegen der Zugangsvoraussetzungen entscheidet im Einzelfall die Prüfungskommission. (4) Die Teilnahme setzt ferner voraus, dass zwischen dem Teilnehmer und der Hochschule ein Vertrag über die Durchführung des Weiterbildungsangebots zustande gekommen ist. In Ausnahmefällen kann der Vertrag auch zwischen dem Arbeitgeber des Teilnehmers und der Hochschule Landshut geschlossen werden, sofern die Teilnehmer die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. 5 Auswahlverfahren (1) Der Beginn richtet sich nach den, von der Hochschule Landshut, festgelegten Terminen. Die Bewerbungstermine werden durch Aushang und in elektronischer Form bekannt gegeben. Die Bewerbung ist schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen beim Kompetenzzentrum der Hochschule Landshut einzureichen.

3 Seite 3 von 8 (2) Übersteigt die Zahl der Bewerber die Zahl der Teilnehmerplätze, erfolgt die Auswahl nach folgendem Punktsystem: 1. Abschlussart Hochschulabschluss Hochschulzugangsberechtigung Berufsausbildung = 4 Punkte = 3 Punkte = 2 Punkte 2. Prüfungsgesamtnote (Hochschulabschluss, Hochschulzugangsberechtigung oder Berufsausbildung) sehr gut = 4 Punkte gut = 3 Punkte befriedigend = 2 Punkte schlechter als befriedigend = 1 Punkt 3. Dauer der einschlägigen Berufstätigkeit von mindestens zwei Jahren = 2 Punkte vier Jahren = 3 Punkte sechs Jahren = 4 Punkte 4. Dauer einer Leitungs-/Führungstätigkeit von mindestens einem Jahr = 1 Punkt zwei Jahren = 2 Punkte drei Jahren = 3 Punkte. Stichtag für die Berechnung der Dauer der Tätigkeiten nach Satz 1 Nrn. 3 und 4 ist der Tag des Bewerbungsschlusses. (3) Die Rangfolge für die Vergabe der Teilnehmerplätze richtet sich nach der Höhe der von den Bewerbern erreichten Punktzahl. Unter Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los. (4) Das Ergebnis des Auswahlverfahrens wird den Bewerbern spätestens vier Wochen nach Ende des Bewerbungszeitraums schriftlich bekannt gegeben.

4 Seite 4 von 8 6 Ausbildungsangebot (1) Die Prüfungskommission erstellt zur Sicherstellung des Lehrangebotes und zur Information der Teilnehmer des Weiterbildungsangebotes einen Veranstaltungsplan. Dieser enthält insbesondere Regelungen und Angaben über 1. die Bezeichnung der Module, deren Stundenzahl, Ziele und Inhalte, 2. die Lehrveranstaltungsart der Module und 3. nähere Bestimmungen über Leistungs- und Teilnahmenachweise. (2) Die Art der Lehrveranstaltungen, die Prüfungen und Leistungsnachweise sind in der Anlage 1 zu dieser Studien- und Prüfungsordnung festgelegt; die Inhalte des Weiterbildungsangebots in der Anlage 3. Näheres regelt der Veranstaltungsplan. Änderungen müssen spätestens zu Beginn der ersten Präsenzveranstaltung des Weiterbildungsangebotes bekannt gegeben werden. (4) Ein Anspruch darauf, dass das Weiterbildungsangebot bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl durchgeführt wird, besteht nicht. Zugang, Struktur, Inhalte und Prüfungen werden durch die Hochschule Landshut geregelt; es besteht kein Anspruch auf Zugang oder Teilnahme. Ebenso wenig besteht ein Anspruch darauf, dass eine bestimmte Zahl von Teilnehmerplätzen zur Verfügung gestellt wird. 7 Voraussetzungen für den Erwerb der Zusatzqualifikation (1) Die Weiterbildung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Teilnehmer 80% der in Anlage 1 vorgegebenen Präsenzzeit absolviert und in der Abschlussprüfung und der Abschlussarbeit (Projektarbeit und Präsentation) jeweils mindestens die Note ausreichend erzielt haben. (2) In der schriftlich vorzulegenden Projektarbeit ist eine praxisbezogene Aufgabenstellung aus dem Bereich Arztpraxis unter Anwendung der vermittelten wissenschaftlichen Methoden und Kenntnisse zu bearbeiten. Für die Projektarbeit kann dasselbe Thema an mehrere Teilnehmer ausgegeben werden. Die Präsentation dient der Prüfung der Eigenständigkeit der Leistung und der Erläuterung der Arbeitsergebnisse. Die Präsentation der Projektarbeit erfolgt vor mindestens zwei Prüfern; die Prüfer werden durch die Prüfungskommission bestimmt. Die Bearbeitungsdauer der Projektarbeit beträgt drei Monate. Aus wichtigem Grund kann diese Frist einmal um bis zu einen Monat verlängert werden. Das Nähere regelt der Veranstaltungsplan.

5 Seite 5 von 8 8 Bewertung von Prüfungen, Gesamtnote (1) Für die Bewertung der schriftlichen Prüfung werden nur ganze Noten von 1-5 vergeben. (2) Die Notenziffern der Projektarbeit können zu einer differenzierten Bewertung um 0,3 erniedrigt oder erhöht werden; die Noten 0,7; 4,3; 4,7 und 5,3 sind ausgeschlossen. (3) Ist die schriftliche Prüfung und/oder die Projektarbeit mit "nicht ausreichend" bewertet, kann/können sie einmal wiederholt werden; weitere Wiederholungen sind ausgeschlossen. Für die Projektarbeit ist ein neues Thema auszugeben. (4) Das Prüfungsgesamtergebnis ergibt sich aus dem - auf eine Nachkommastelle abgerundeten - arithmetischen Mittel aus der Note der schriftlichen Prüfung und der Note der Projektarbeit. Die Gewichtung ergibt sich aus der Anlage 1. Auf Grund des Prüfungsgesamtergebnisses wird folgendes Gesamturteil gebildet: 1,0 bis 1,2 = mit Auszeichnung bestanden 1,3 bis 1,5 = sehr gut bestanden 1,6 bis 2,5 = gut bestanden 2,6 bis 3,5 = befriedigend bestanden 3,6 bis 4,0 = bestanden 9 Zertifikat Über das bestandene Weiterbildungsangebot wird ein Zertifikat entsprechend dem Muster in der Anlage 2 ausgestellt. Das Zertifikat beinhaltet die Bezeichnungen der Module, das Thema der Projektarbeit, die Noten sowie die ECTS-Punkte. 10 ECTS - Punkte Für die erbrachten Prüfungsleistungen erhalten die Teilnehmer 10 ECTS - Punkte. Die Vergabe orientiert sich am European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS). 11 In-Kraft-Treten (1 ) Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt am in Kraft. (2) Für Teilnehmer, die das Weiterbildungsangebot vor dem begonnen haben, gilt die Studien- und Prüfungsordnung vom fort.

6 Anlage 1 zur Satzung für das Hochschulzertifikat " Praxisexperte/in UNTERNEHMEN ARZTPRAXIS (UAP)" LfdNr. Modul Präsenzzeit in h 1.0 Gesundheitswesen 8,0 S 1.1 Projektmanagement 16,0 SU/Ü 1.2 Bestandsanalyse 16,0 SU/Ü 1.3 Führung und Kommunikation 16,0 SU/Ü 1.4 Qualitätsmanagement 16,0 SU/Ü 1.5 BWL-Grundlagen 20,0 SU/Ü 1.6 Unternehmen Arztpraxis Gynäkolgie Finanz-Invest Kommunikation und Präsentation 1.7 Marketing- und Vertriebscontrolling Steuerrecht Medizinrecht Art der Lehrveranstaltung 24,0 SU/Ü 24,0 SU/Ü 1.8 Abschlussprüfung/Projektarbeit und Präsentation 16 P Summe 156,0 100% Prüfungsleistung: Die Teilnehmer haben eine Prüfungsleistung in Form einer 90 minütigen schriftlichen Prüfung und einer Projektarbeit zu erbringen. Die Projektarbeit umfasst die schriftliche Ausarbeitung und hochschulöffentliche Präsentation von 20 Minuten mit anschließender Verteidigung (Dauer 10 Minuten). Notengewichtung: Projektarbeit und Präsentation mit Verteidigung: 3/5 schriftliche Prüfung: 2/5 Gesamt: 5/5 ECTS-Punkte: 10 Abkürzungsverzeichnis: S SU Ü P Seminar Seminaristischer Unterricht Übung Prüfung

7 Anlage 2 zur Satzung für das Hochschulzertifikat " PRAXISEXPERTE/IN UNTERNEHMEN ARZTPRAXIS (UAP)" Hochschulzertifikat Herr/ Frau.. geboren am in hat an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Landshut University of Applied Sciences mit Erfolg an der Weiterbildung zum " PRAXISEXPERTE/IN UNTERNEHMEN ARZTPRAXIS (UAP)" teilgenommen. Sie/ Er erbrachte im Rahmen der Weiterbildung folgende Prüfungsleistungen: Art der Prüfung Schriftliche Prüfung Schriftliche Projektarbeit mit mündlicher Präsentation Note 1) 2) Thema der Projektarbeit: Gesamtnote: Die Weiterbildung umfasst 156 Präsenzstunden und 10 ECTS Punkte auf dem Niveau eines Bachelorstudiums. Landshut, den. Der Präsident der Hochschule Landshut (Siegel) Der Vorsitzende der Prüfungskommission 1) Notengewicht 2, 2) Notengewicht 3

8 Anlage 3 zur Satzung für das Hochschulzertifikat " PRAXISEXPERTE/IN UNTERNEHMEN ARZTPRAXIS (UAP)" Inhalte der Weiterbildung Modul 0: Gesundheitswesen allgemein g Organe des Gesundheitswesens g Bedeutung der beiden Themen für die Arztpraxis als Unternehmen g Aktuelle Themen und Versorgungsstrukturen g Bedeutung für die Arzt-Praxis als Unternehmen Modul 1: Projektmanagement g Definition und Ziele eines Projektes g Erstellen eines Projektauftrages g Projektstruktur- und Ablaufplan g Überprüfung der eigenen Kompetenzen in der Projektarbeit Modul 2: Bestandsanalyse g Strategiehaus einer Praxis g Die wichtigsten strategischen Analysetools Modul 3: Führung und Kommunikation g Strategiehaus einer Praxis g Die wichtigsten strategischen Analysetools g Rolle der Führungskraft am Strategieprozess g Interne Kommunikationsabläufe g Teambildung und Mitarbeitermotivation Modul 4: Qualitätsmanagement g Grundlagen des Qualitätsmanagements g Prozessmanagement g Dokumentation von QM g Verpflichtung der Leitung g Bereitstellung von Ressourcen g Wertschöpfungskette in der Praxis g Messung, Überwachung, Verbesserung Modul 5: BWL Grundlagen g Betriebswirtschaftliche Grundbegriffe und Kennzahlen für die Arztpraxis g Kosten- und Leistungsrechnung in der Arztpraxis g Beispiele für Praxis Gynäkologie Modul 6: Unternehmen Arztpraxis Gynäkologie g Finanz- und Investitionswirtschaft als monetäre Basis der Arztpraxis g Struktur und Aufbau eines Finanz- und Liquiditätsplanes Vermeidung von Fehlern g Erfolgskontrolle g Kommunikation und Präsentation Modul 7: Marketing- und Vertriebscontrolling g Grundlagen des Marketings für Ärzte g Marktstrategien für Arztpraxen g Wichtige Instrumente des Marketings g Marketingcontrolling g Steuerrecht g Medizinrecht g Kooperationsformen Modul 8: Abschlussprüfung g Präsentation der einzelnen Projekte/Projektarbeit g Abschlussprüfung

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