LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode
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- Volker Günther
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1 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Entwicklung der Beratungshilfe in den Jahren 2002 bis 2010 und ANTWORT der Landesregierung 1. In wie vielen Fällen zwischen den Jahren 2002 und 2010 wurden Beratungshilfescheine erteilt (bitte nach Jahren geordnet die Fallzahlen und die einzelnen Sachgebiete, für die Beratungshilfescheine erteilt wurden, angeben)? In wie vielen Verfahren erfolgte eine Bewilligung und in wie vielen Verfahren erfolgte eine Ablehnung der Beratungshilfe (bitte nach Jahren und für die einzelnen Sachgebiete angeben)? Aus der nachfolgenden Übersicht ergeben sich die Anzahl der von den Amtsgerichten Mecklenburg-Vorpommern erteilten Berechtigungsscheine sowie die Anzahl der zurück gewiesenen Anträge auf Beratungshilfe für die Jahre 2002 bis Für das Jahr 2010 liegen noch keine Angaben vor. Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. August 2010 beantwortet.
2 Drucksache 5/3686 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Land MV auf unmittelbaren Antrag des Rechtsuchenden Das Amtsgericht hat einen Berechtigungsschein erteilt auf einen mit Hilfe eines Rechtsanwalts (auch nachträglich) gestellten Antrag zusammen Sp. 1 Sp. 2 Sp. 3 Sp. 4 (Summe von Sp. 2 und 3) den Antrag auf Beratungshilfe zurück gewiesen Sp Zu der Frage nach den einzelnen Sachgebieten können keine statistischen Daten mitgeteilt werden, da die Beratungshilfestatistik keine gesonderte Erfassung nach Sachgebieten vorsieht. 2. Was sind nach Kenntnis der Landesregierung die Hauptversagungsgründe von Beratungshilfe in den außergerichtlichen Verfahren? Die Landesregierung hat mangels entsprechender statistischer Aufzeichnungen keine Kenntnis über die Gründe, die im Einzelfall für die Ablehnung eines Antrages auf Gewährung von Beratungshilfe maßgeblich waren. 3. Wie hoch sind die Ausgaben des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Beratungshilfe in den Jahren 2002 bis 2010 (bitte unterteilen nach den Gesamtausgaben und den jeweiligen Sachgebieten)? Die Gesamtausgaben des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Beratungshilfe in den Jahren 2002 bis 2009 sind aus der anliegenden Übersicht ersichtlich (Mecklenburg- Vorpommern ist grau gekennzeichnet). Da das laufende Jahr 2010 noch nicht abgeschlossen ist, werden die Gesamtausgaben zum Stichtag mitgeteilt. Eine Unterteilung nach Sachgebieten ist nicht möglich, da diese nicht gesondert erfasst werden. 2
3 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/ Wie stellen sich die Ausgaben für Beratungshilfe im Vergleich mit anderen Bundesländern dar? Aus der anliegenden Übersicht sind die Gesamtausgaben der anderen Bundesländer ersichtlich. Die Zahlen wurden, soweit sie vorlagen, der Länderübersicht des Bundesministeriums der Justiz entnommen. Ein unmittelbarer Vergleich der aus der Übersicht ersichtlichen Ausgaben für die Beratungshilfe des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit denen der anderen Bundesländer ist schon wegen der unterschiedlichen Einwohnerzahlen und Gerichtsstrukturen nicht möglich. 5. Haben sich die Ausgaben für Beratungshilfe durch die Einrichtung von kostenfreien anwaltlichen Beratungsstellen in Mecklenburg- Vorpommern verringert? Im Jahr 2009 sind die Kosten der Rechtsberatungshilfe gegenüber dem Vorjahr um ,23 Euro gesunken. Ob diese Reduzierung um 3,6 Prozent auf die vier (später sechs) eingerichteten Beratungsstellen zurückgeführt werden kann, ist nicht verifizierbar. Eine Vergleichsberechnung im Rahmen der letzten Wirtschaftlichkeitsberechung vom hat bestätigt, dass die Etablierung der anwaltlichen Beratungsstellen jedenfalls keine zusätzlichen Kosten verursacht. 6. Wie viele Personen besuchen die Beratungsstellen im Durchschnitt pro Beratungstag (bitte unterteilen nach den Beratungsstellen bei den Amtsgerichten in Anklam, Demmin, Wolgast und Ueckermünde)? Im Jahr 2009 haben sich 640 Bürgerinnen und Bürger in den anwaltlichen Beratungsstellen bei den Amtsgerichten Anklam, Demmin, Wolgast und Ueckermünde beraten lassen. Im Durchschnitt erschienen pro Beratungstag an den Amtsgerichten in Anklam Demmin Wolgast Ueckermünde 4 Personen, 3 Personen, 3 Personen und 3 Personen. 3
4 Drucksache 5/3686 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode 7. An wie vielen Tagen pro Woche und in welcher Zeit sind die jeweiligen Beratungsstellen durch Anwälte besetzt und an welchen Beratungsstellen ist eine Ausweitung der Beratungszeit in welcher Höhe beabsichtigt (bitte unterteilen nach den Beratungsstellen bei den Amtsgerichten in Anklam, Demmin, Wolgast, Ueckermünde und Pasewalk)? Die Beratungsstellen sind jeweils dienstags in der Zeit von bis Uhr durch Anwälte besetzt. An allen oben genannten Beratungsstellen ist eine Ausweitung der Beratungszeit auf bis zu zwei Stunden beabsichtigt, soweit Rechtsuchende die Beratungsstelle innerhalb der regulären Öffnungszeiten aufgesucht haben, aber nicht mehr innerhalb der Beratungsstunde beraten werden können. 4
5 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/3686 Anlage Kosten der Rechtsberatungshilfe in Land Stand: BW 1) , , , , , , , ,35 MünchAnwV , , , , , , , ,50 EbersbergAnwV 2.813, ,00 BY , , , , , , , ,81 BE , , , , , , , ,72 BB 2) nicht ges. erhoben nicht ges. erhoben nicht ges. erhoben , , , , ,53 HE nicht ges. erhoben nicht ges. erhoben nicht ges. erhoben nicht ges. erhoben nicht ges. erhoben nicht ges. erhoben , ,18 MV , , , , , , , , ,17 NI , , , , , , , ,12 NW 3) , , , , , , , ,00 RP , , , , , , ,47 SL , , , , , , , ,49 SN , , , , , , , ,26 ST , , , , , , , ,00 SH , , , , , , , ,00 TH nicht ges. erhoben nicht ges. erhoben , , , , , ,28 insgesamt , , , , , , , ,48 Erläuterungen: BW: Baden-Württemberg; BY: Bayern: BE: Berlin; BB: Brandenburg; HE: Hessen; MV: Mecklenburg-Vorpommern; NI: Niedersachsen; NW: Nordrhein-Westfalen; RP: Rheinland-Pfalz; SL: Saarland; SN: Sachsen; ST: Sachsen-Anhalt; SH: Schleswig-Holstein; TH: Thüringen. Ohne Bremen und Hamburg (öffentliche Beratungsstellen) 1) Baden-Württemberg: Ab 2005 sind hierin auch die Aufwendungen für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts zur Herbeiführung einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung (Vergütungsverzeichnis Nummern 2602, 2604 bis 2607 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes) enthalten. 2) Brandenburg: abweichender Erhebungszeitraum bis einschl ) Nordrhein-Westfalen: Es handelt sich um reine kamerale Ausgaben, nicht um die Vollkosten. Quelle: Länderübersicht des Bundesministeriums der Justiz. 5
Vorbemerkung der Bundesregierung 1.DerBundesregierungistkeineinzigerFallbekannt,indemdasBundesverwaltungsgericht
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