s!lldt ~ Braunschweig DerOberbürgermeister
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- Peter Färber
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1 s!lldt ~ Braunschweig DerOberbürgermeister Postanschrift: Stadt Braunschweig. Postfach Br unschweig Piratenpartei Deutschland Stadtverband Braunschweig Herr Kibbat Kleine Leonhardstraße Braunschweig Fachbereich Tiefbau und Verkehr Abteilung Straßenverkehr Bohlweg 30 Name: Frau Armgart Zimmer: N 5.54 Telefon Vermittlung: Fax larissa.armgart@braunschweig.de Tag und Zeichen Ihres Schreibens 9. November 2012 (Bitte bei Antw rt angeben) Mein Zeichen /2013 Tag 20. November 2012 Sondernutzung der öffentlichen traßen (und Gehwege) hier: Plakatwerbung an lässlich L Indtagswahl 2013 Sehr geehrte Damen und Herren, I sehr geehrter Herr Kibbat, hiermit erteile ich Ihnen aufgrund d. r Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Brau l r ChWeig (Sondernutzungssatzung) die jederzeit widerrufliche. ondernutzungserlaubnis I zum Aufhängen/ Anbringen von Plakaten der Piratenpartei Braunschweig in der Zeit vom 20. November 2012 bis 20. Januarl ' 013 anlässlich der Landtagswahl 2013 im Stadtgebiet der Stadt Braunschweig, 'edoch mit Au ' nahme des Schloss latzes Bur latzes Berliner Platzes Domplatzes, Platzes der Deutscherl Einheit, des Hagenmarktes sowie des Bohlweges im Bereich zwisdlen Geor -Eckert-Straße und l(a.m Schloss arten und Bohlwe zwischen Lan er Hof und Damm, im Bereich der Mittelinseln,'es Rudolfplatzes, des Heinrich-Büssing-Ringes sowie des Mittelstreifens der Theodor-Heuss- ::traße. Auflagen und Bedingungen: 1. Die Erlaubnis wird unter dem vi rbehalt des Widerrufs und nur für die genannte Aktion/Zeit erteilt. Der Widerruf kann insbel ondere ausgesprochen werden, wenn die nachfolgenden Bedingungen und Auflagen nicht e üllt werden oder die Sondernutzung öffentliche Interessen gefährdet. 2. Auflagen können jederzeit geän ert, ergänzt oder hinzugefügt werden, soweit dies im öffentlichen Interesse erforderlich ist. 3. Es wird ausdrücklich darauf hin ewiesen, dass Plakate an Brücken- und sonstigen Schutzgenrichtungen im Straßenraum, wie Leitungsmasten, Schalt länder!"}, privaten Anlagen und schränken und Transformaltore l tationen, an Hauswänden, Mauern oder Zäunen ohne Zuder Stadt Braunschweig nicht angeklebt oder in anderer stimmung des Eigentümers bz Intemet: metropolregion Sprechzeiten! HannOVl!'f ' Bra l; nschw~ Jr.. Göltinp,en. WolfsblJfp, NORD/LB Lan \,ssparkasse Kto BLl Ble NOLAD E2H IBAN DE Postbank I. Kto BLl Ble PB NKDEFF IBAN DE Volksbank eg,r -WOB Kto Bll Ble GENODEFl WOB IBAN DE
2 - 2 - Weise angebracht werden dürfen. Die Erlaubnis lässt Rechte Dritter unberührt. Deren eventuelle erforderliche Zustimmung wird vorausgesetzt. 4. Ein Anbringen an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (z.b. Fußgängerschutzgittern, Lichtsignalanlagen, Hinweisbeschilderungen) und an Kreuzungen und Einmündungen sowie Verkehrsinseln und Querungshilfen ist nicht zulässig. Sichtdreiecke von Straßeneinmündungen und Kreuzungen müssen frei bleiben. 5. Es wird darauf hingewiesen, dass die unmittelbare Umgebung, namentlich der direkte Zugangsbereich von Wahllokalen, eine.so genannte "befriedete Zone" ist. In diesen Bereichen ist daher das Anbringen von Plakaten nicht zulässig. Eine aktuelle Aufstellung der Wahllokale ist als Anlage beigefügt. In Zweifelsfällen bitte ich unter der Rufnummer 0531/ Kontakt zum Referat Stadtentwicklung und Statistik aufzunehmen. J 6. Beim Anbringen von Plakaten an Laternenmasten ist kunststoffummantelter Draht zu verwenden. 7. Die Befestigung der Plakate hat in der Weise zu erfolgen, dass diese selbst bei starkem Wind nicht abreißen und damit zu keiner Verkehrsgefährdung führen können. 8. Die Unterkante der aufgehängten Plakate muss sich mindestens 2,50 m über dem Boden befinden. Bei Laternenmasten muss die Oberkante der Plakattafeln mindestens 1,00 m von der Lampe entfernt sein. 9. Die unbebauten freien Strecken der öffentlichen Straßen sind von jeder Plakatierung freizuhalten. 10. Sollte im Einzelfall nachträglich eine Behinderung des allgemeinen Verkehrs oder eine Beeinträchtigung der Wirkung von Verkehrszeichen festgestellt werden, so ist das Versetzen der Plakate an einen neu festzusetzenden Standort unverzüglich durchzuführen. 11. Bäume, Sträucher und Staudenbepflanzungen dürfen durch das Anbringen nicht beschädigt werden. Ein Befestigen an Bäumen mit Nägeln ist nicht gestattet. Beim Anbringen von Plakaten an Bäumen ist ausschließlich Seilmaterial zu verwenden. Eine Befestigung durch Drähte oder Kabelbinder ist nicht gestattet. 12. Die Bereiche Schlossplatz, Burgplatz, Berliner Platz, Domplatz, Platz der Deutschen Einheit, Hagenmarkt sowie Bohlweg im Bereich zwischen Georg-Eckert-Straße und Am Schlossgarten und Bohlweg zwischen Langer Hof und Damm sind aus stadtgestalterischen Gründen bzw. aufgrund der erfolgten aufwändigen Umgestaltung unbedingt von Plakaten jeder Art freizuhalten. Das Anbringen von Plakaten im Bereich der Mittelinseln des Rudolfplatzes, des Heinrich Büssing-Ringes sowie im Bereich des Mittelstreifens der Theodor-Heuss-Straße ist aufgrund von aufwändigen Pflanzungen unzulässig. 13. Der Erlaubnisnehmer hat sicherzustellen, dass von Plakaten keine Gefährdungen und Beschädigungen ausgehen. Er haftet für Schäden, die durch das Anbringen der Plakate entstehen im Rahmen seiner straf- und zivilrechtlichen Verantwortlichkeit. 14. Es wird darauf hingewiesen, dass auch anderen Parteien das Plakatieren aus Anlass der Landtagswahl 2013 genehmigt ist bzw. genehmigt wird. Die Anbringung der Plakate hat daher unter gegenseitiger Duldung und Rücksichtnahme zu erfolgen. 15. Die Plakate einschließlich der Befestigungsmaterialien sind unverzüglich nach dem Wahltag, spätestens jedoch bis zum 25. Januar 2013 zu entfernen. Kommt der Erlaubnisnehmer dieser Verpflichtung nicht nach und wffd auf Aufforderung durch die Stadt der ordnungsgemäße Zustand innerhalb einer Frist von einer weiteren Woche (1. Februar 2013) nicht wieder
3 - 3 - hergestellt, so ist die Stadt Braunschweig berechtigt, die betreffenden Plakate auf Kosten des Erlaubnisnehmers zu entfernen. Da es sich um Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen handelt, werden für diese Sondernutzungserlaubnis keine Sondernutzungsgebühren erhoben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Braunschweig, Am Wendentor 7, Braunschweig schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen i.a. Anlage Aufstellung der Wahllokale in Braunschweig
4 '-.., 05.10,2012 Agentur für Arbeit, Eingang BIZ Altenpflegeheim St. Hedwig Altes Pfarrhaus Bevenrode AOK Braunschweig A WO-Begegnungsstätte BBS V, Gebäude E Begegnungsstätte des Caritasverbandes Bürgerhaus Mascherode, Großer Saal Bürgerhaus Mascherode Christophorusschule Ev. Gemeindehaus Riddagshausen Ev. Gemeindehaus Stiddien Ev. Gemeindezentrum Dibbesdorf Ev. Gemeindezentrum Waggum Feuerwehrhaus Schapen Gemeinschaftshaus Broitzem Gemeinschaftsha\ls Harxbüttel Gemeinschaftshaus Thune Grundschule Altmühlstraße Grundschule Broitzem Grundschule Heidberg Grundschule Lamme Grundschule Stäckheiin Grundschule Timmerlah Grundschule Waggum GSIRS LebenLemen Gymnasium Martino-Katharineum Hans-Würtz-Schule Helene-Engelbiecht-Schule Hochschule für Bildende Künste, Haupteingang Hochschule für Bildende Künste, Eingang Pippelweg Hoffmann-v. -Fallersleben-Schule Münchenstr. Bäcklerstraße 232 Grasseier Straße 88 Am Fallersleber Tore 3-4 Frankfurter Straße 18 Kastanienallee 71 Bäcklerstraße 232 Salzdahlumer Straße 312 Salzdahlumer Straße 312 Georg-Westermann-Allee 76 Am Kreuzteich 6 Stiddienstraße 11 Alte Schulstraße 13 Kirchblick 3 Weddeler Str. 1 Steinbrink 14 Eichenkamp 1 Thunstraße 8 a Altmühlstraße 21 Kruckweg Dresdenstraße 139 Lammer Heide 9 ' Rüninger Weg 11 Schülerweg 1 Claudiusstraße 1 Moselstraße,1 7- Breite Straße 3/4 Kruppstraße 24 a Reichsstraße Johannes-Selenka-Platz 1 Pippelweg 77 Sackring 15 SEITE 1 VON 3
5 .,:.;' IGS Franzsches Feld IGS Querum IGS Wilhelm Bracke Internationale Schule, Braunschweig-Wolfsburg Kirchengemeinde Mascherode Kirchliches Gemeindezentrum Leiferde Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Less inggymnasi um Wenden Neue Oberschule Nibelungenschule Nordbahnhof Otto-Bennemann-Schule, Abt. Blasiusstr. Otto-Bennemann-Schule (BBS III), Briefwahllokal Pfarramt Ölper Realschule Georg-Eckert-Straße Realschule l -F.-Kennedy-Platz Schule Am S~hwarzen Berge Schule Bültenweg Schule Comeniusstraße Schule Diesterwegstraße Schule Gartenstadt Schule Gliesmarode Schule Heinrichstraße Schule Hohestieg Schule Hondelage Schule Ilmenaustraße Schule Isoldestraße Schule Kralenriede Schule Lehndorf-Siedlung Schule Lindenbergsiedlung Schule Mascheroder Holz Schule Melverode Grünewaldstraße 12 a Eingang Essener Straße 85 Zugang Rheinring Helmstedter Straße 37 Schulgasse 1 Fischerbrücke 8 Charlottenhöhe 44 Heideblick 20 Beethovenstraße 57 Ortwinstraße 2 Am Nordbahnhof 1 Blasiusstraße 5 _ Alte Waage 2/3 Kirchbergstraße 2 Georg-Eckert-Straße 1 l -F.-Kennedy-Platz 1 Am Schwarzen Berge 73 Bültenweg 9 Comeniusstraße 11 Diesterwegstraße 7 Achtermannstraße 1 P<:iul-Jonas-Meier-Straße 28 Heinrichstraße 30 Hohestieg 2 In den Heistern 1 Ilmenaustraße 29 Isoldestraße 60 Albert-Schweitzer-Straße 10 Saarplatz 2 Bunsenstraße 22 Retemeyerstraße -15 Görlitzstraße 9 SEITE 2 VON 3
6 Schule Pestalozzistraße Schule Rautheim Schule Rühme Schule Rüningen Schule Schuntersiedlung Schule Sophienstraße Schule Veltenhof Schule Välkenrode Schule Watenbüttel Schulzentrum Volkmarode Schützenheim Geiteide Wichemhaus Kanzlerfeld Wilhelm-Gymnasium, Abt. Leonhardstr. Pestalozzistraße 18 Schulstraße 7 Eichenstieg 6 Thiedestraße 24 a Tostmannplatz 9 Sophienstraße 17 Pfci!zerstraße 34 Peiner Straße 124 Okeraue 2 Seikenkamp 10 a Geiteldestraße 48 David-Mansfeld-Weg 8 Leonhardstraße 12 r SEITE 3 VON 3
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