Studienplan. 1. Gegenstand des Studiums im Unterrichtsfach Katholische Religion

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1 UNIVERSITÄT HANNOVER Fachbereich Erziehungswissenschaften Institut für Theologie und Religionspädagogik Abteilung Katholische Theologie GHR (Schwerpunkt: G/Langfach) Studienplan Unterrichtsfach Katholische Religion Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen (Schwerpunkt Grundschule: Langfach) (gem. PVO-Lehr I 1998). 0. Gesetzliche Grundlagen des Studiums Katholische Religion kann gemäß 24 der Prüfungsverordnung vom als erstes Unterrichtsfach (Langfach) bzw. als zweites oder drittes Unterrichtsfach (Kurzfach) gewählt werden. Darüber hinaus besteht gemäß 16 bzw. 30 die Möglichkeit, nach bestandener Lehramtsprüfung für Grund-, Haupt- und Realschulen die Lehrbefähigung um das Fach Katholische Religion zu erweitern (Erweiterungsprüfung) Die Studienanforderungen dafür entsprechen denen für das Langfach bzw. für das Kurzfach. Eine Zwischenprüfung wird im Fall der Erweiterungsprüfung auch für das Langfach nicht gefordert. 1. Gegenstand des Studiums im Unterrichtsfach Katholische Religion Gegenstand des Studiums im Unterrichtsfach Katholische Religion sind Theorie und Praxis der christlichen Überlieferung in ihren biblischen, geschichtlichen und gegenwärtigen Gestalten. Um diesen Gegenstand geht es auf jeweils eigene Weise in der Biblischen, Historischen, Systematischen und Praktischen Theologie. Die Katholische Theologie ist daher die erste Bezugswissenschaft eines Lehramtsstudiums im Unterrichtsfach Katholische Religion. 2. Ziel des Studiums Das Ziel des Studiums besteht darin, der oder dem Studierenden die fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Voraussetzungen zu vermitteln, die sie/ihn zu einer wissenschaftlich begründeten Ausübung des Berufs der Lehrerin oder des Lehrers im Unterrichtsfach Katholische Religion an Grund-, Haupt- und Realschulen befähigen soll. 3. Allgemeiner Aufbau des Studiums Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium (1.-4. Semester) und ein Hauptstudium ( Semester). Das Grundstudium wird im Langfach mit der Zwischenprüfung (in der Regel am Ende des 4. Semesters) abgeschlossen. 4. Gesamtzahl der zu studierenden Semesterwochenstunden (SWS) Erstes Unterrichtsfach (Langfach) 40 SWS 5. Sprachkenntnisse 1

2 Lateinische oder griechische Sprachkenntnisse werden nicht gefordert. 6. Studienbereiche/Teilbereiche A) Biblische Theologie: Einleitungsfragen Exegese und Theologie des Altes Testaments Exegese und Theologie des Neuen Testaments B) Historische Theologie. Kirchengeschichte C) Systematische Theologie: Fundamentaltheologie Dogmatik Moraltheologie Christliche Sozialwissenschaften D) Praktische Theologie: Religionspädagogik/Fachdidaktik Liturgische Bildung E) Interdisziplinäre Fragen/Grenzgebiete 7. Fachpraktikum Das Fachpraktikum (FP II) ist ein integrativer Bestandteil des Hauptstudiums. Es kann auf Antrag der Studentin oder des Studenten auch in einem der Kurzfächer absolviert werden; es wird durch eine entsprechende Lehrveranstaltung vorbereitet (FP I). Wer sein Fachpraktikum nicht im Unterrichtsfach Katholische Religion, sondern in einem seiner anderen Unterrichtsfächer ableistet, ist statt dessen zum Besuch einer fachdidaktischen Veranstaltung mit unterrichtspraktischen Anteilen ( Seminar mit Unterrichtsbezug ) verpflichtet 8. Exkursionen Zum ordnungsgemäßen Studium gehört die Teilnahme an mindestens einer Exkursion. Das gilt insbesondere für die Grundkurse (jeweils im Wintersemester Blockseminar als Wochenendveranstaltung) und für Lehrveranstaltungen zu nichtchristlichen Weltreligionen. 9. Struktur des Studiums - Aufteilung der Semesterwochenstunden (SWS) Das Grund- und Hauptstudium umfassen jeweils etwa 20 SWS. Zum Grundstudium gehören insbesondere Einführungsveranstaltungen in die Biblische, Systematische und Praktische Theologie (Grundkurse). Von den 40 SWS (Grundstudium und Hauptstudium) sind wenigstens 10 SWS in Religions-pädagogik/Fachdidaktik (einschließlich des Grundkurses Religionspädagogik) zu studieren. Im Umfang von 10 SWS soll die oder der Studierende nach eigener Wahl einen Schwerpunkt im Studium der Bereiche und Teilbereiche der Katholischen Theologie setzen. Die Semesterwochenstunden sind dementsprechend in folgender Weise auf die einzelnen Bereiche und Teilbereiche sowie auf das Schwerpunktstudium aufzuteilen: 2

3 I. Grundlegende Veranstaltungen (Pflichtveranstaltungen) Grundkurs Biblische Theologie Grundkurs Systematische Theologie Grundkurs Religionspädagogik Eine Einführung in Studium und wissenschaftliches Arbeiten in der Katholischen Theologie findet im Rahmen dieser Veranstaltungen statt, die jeweils im 1. Studienjahr zu besuchen sind (Nachweis der Teilnahme). II. Verpflichtende Studiengebiete (Wahlpflichtbereich) Biblische Theologie 6 SWS - davon Altes Testament wenigstens - davon Neues Testament wenigstens Historische Theologie (Kirchengeschichte) 4 SWS Systematische Theologie 6 SWS - davon Fundamentaltheologie/Dogmatik wenigstens - davon Moraltheologie/Christliche Sozialwissenschaften wenigstens Praktische Theologie (Religionspädagogik/Fachdidaktik) 8 SWS III. Schwerpunktstudium (Wahlbereich) In den verbleibenden 10 SWS können je nach persönlichem Interesse weitere Veranstaltungen aus dem Wahlpflichtbereich (II.), zur Liturgischen Bildung oder zu interdisziplinären Fragen/Grenzgebieten gewählt werden 10 SWS 40 SWS 10. Leistungsnachweise Im Grundstudium sind zwei Leistungsnachweise zu erbringen, und zwar der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung zu zweien der Bereiche - Biblische Theologie, - Historische Theologie, - Systematische Theologie, - Religionspädagogik/Fachdidaktik. In den grundlegenden Lehrveranstaltungen können diese Leistungsnachweise nicht erbracht werden. 3

4 Die zwei Leistungsnachweise des Grundstudiums werden für die Zulassung zur Zwischenprüfung vorausgesetzt. (s.u. 11) Im Hauptstudium sind weitere drei Leistungsnachweise zu erbringen, und zwar der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung - zu einem der Bereiche Biblische oder Historische oder Systematische Theologie, - zu nichtchristlichen Weltreligionen, - zur Religionspädagogik/Fachdidaktik. Einer der Leistungsnachweise des Grundstudiums oder des Hauptstudiums soll in einer Lehrveranstaltung erbracht werden, die von Lehrenden der katholischen und evangelischen Theologie gemeinsam angeboten wird. Die Nachweise der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zu Informationsund Kommunikationstechnologien im Unterricht, zur ästhetischen Bildung, zu fächerübergreifenden Lernfeldern und an einem Projekt können auch im Unterrichtsfach Katholische Religion erbracht werden. [s. 26 (3) d, e, f] 11. Zwischenprüfung Die Zwischenprüfung wird gemäß der Zwischenprüfungsordnung (in der Regel am Ende des 4. Semesters) durchgeführt. Sie findet als mündliche Prüfung (Dauer 30 Minuten) in den zwei Bereichen der Theologie statt, in denen im Grundstudium kein Leistungsnachweis erbracht worden ist. 12. Prüfung Für die Zulassung zur Prüfung sind erforderlich: - der Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums, - der Nachweis der Teilnahme an den grundlegenden Lehrveranstaltungen, - der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an fünf Lehrveranstaltungen (Leistungsnachweise) (s.o. 10), - der Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung, - der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Fachpraktikum oder der Teilnahme am Seminar mit Unterrichtsbezug. Durchführung der Prüfung: - Hausarbeit im Unterrichtsfach Katholische Religion ist möglich. - Arbeit unter Aufsicht (Klausur): 4 Stunden - Mündliche Prüfung: 60 Minuten a) Arbeit unter Aufsicht Die Kandidatin oder der Kandidat wählt einen Bereich: Biblische Theologie (Altes Testament oder Neues Testament), Historische Theologie, Systematische Theologie (Fundamen- 4

5 tal-theologie oder Dogmatik oder Moraltheologie oder Christliche Sozialwissenschaften) oder Religionspädagogik/Fachdidaktik. Aus dem gewählten Bereich erhält sie oder er drei Themen, von denen eines zu bearbeiten ist. b) mündliche Prüfung In der mündlichen Prüfung werden Grundkenntnisse in allen vier Bereichen und vertiefte Kenntnisse in jeweils einem Teilbereich der Bereiche geprüft, die nicht in der Klausur gewählt wurden. Statt des Bereichs Historische Theologie kann jedoch für die Prüfung der vertieften Kenntnisse der andere Teilbereich der Biblischen oder ein weiterer Teilbereich der Systematischen Theologie gewählt werden. Die Kandidatin oder der Kandidat kann einen Schwerpunkt für die mündliche Prüfung angeben. 13. Studienberatung Für die Studienberatung stehen die Lehrenden der Abteilung Katholische Theologie und Religionspädagogik in ihren Sprechstunden oder nach persönlicher Vereinbarung zur Verfügung (s. Anschlagbrett neben Raum I/18). 5

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