Anmeldung für das offene Ganztagsangebot

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2 ANLAGE 3a Anmeldung für Schüler der eigenen Schule Anmeldung für das offene Ganztagsangebot - Formular für Erziehungsberechtigte - Bitte lesen Sie das beiliegende Schreiben der Schule mit Informationen zur Anmeldung für das offene Ganztagsangebot aufmerksam durch, füllen Sie dann dieses Anmeldeformular aus und geben Sie es bei der Schulleitung ab. Ihre Anmeldung wird benötigt, damit das offene Ganztagsangebot genehmigt und zu Beginn des Schuljahres eingerichtet bzw. fortgeführt werden kann! Name der Erziehungsberechtigten: Anschrift der Erziehungsberechtigten: Telefon: Telefax: -Adresse: tagsüber erreichbar unter: Name der angemeldeten Schülerin / des angemeldeten Schülers: Anschrift der angemeldeten Schülerin / des angemeldeten Schülers: Klasse / Jahrgangsstufe: Geburtsdatum: Die Schülerin / der Schüler wird hiermit für das offene Ganztagsangebot des Gymnasium Kirchheim Heimstettner Str Kirchheim b. München für das Schuljahr 2015/16 verbindlich angemeldet. Die Anmeldung für die Angebote der Förderung und Betreuung in dem offenen Ganztagsangebot gilt für einen Zeitraum von Nachmittagen. Die genauen Zeiten der Förderung und Betreuung werden zu Beginn des Schuljahres festgelegt. Erklärung der Erziehungsberechtigten: 1. Uns ist bekannt, dass die Anmeldung für das oben genannte Schuljahr verbindlich ist. Die angemeldete Schülerin / der angemeldete Schüler ist im Umfang der angegebenen Nachmittage zum Besuch des offenen Ganztagsangebotes als schulischer Veranstaltung verpflichtet. Befreiungen von der Teilnahmepflicht bzw. eine Beendigung des Besuches während des Schuljahres können von der Schulleitung nur in begründeten Ausnahmefällen aus zwingenden persönlichen Gründen gestattet werden. 1

3 2. Uns ist bekannt, dass die Anmeldung unter dem Vorbehalt steht, dass das offene Ganztagsangebot an der oben bezeichneten Schule staatlich genehmigt bzw. gefördert wird und die notwendige Mindestteilnehmerzahl erreicht wird bzw. die beantragte und genehmigte Gruppenzahl tatsächlich zustande kommt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung und Betreuung im Rahmen des offenen Ganztagsangebotes. 3. Uns ist bekannt, dass für die offenen Ganztagsangebote die Bestimmungen der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zu offenen Ganztagsangeboten an Schulen in der jeweils gültigen Fassung verbindlich sind. Mit deren Geltung erklären wir uns einverstanden und beantragen hiermit die Aufnahme unseres Kindes in das offene Ganztagsangebot an der oben bezeichneten Schule. (Die Anmeldung erfolgt verbindlich durch die nachfolgende Unterschrift!) Ort, Datum Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten 2

4 ANLAGE 3c Anmeldung für zusätzliche Angebote (Ergänzung zu Anlage 3a bzw. Anlage 3b) Nur für Schülerinnen und Schüler an staatlichen Schulen: Vereinbarung über zusätzliche Angebote (nur soweit angeboten und von den Erziehungsberechtigen gewünscht) Der Kooperationspartner des offenen Ganztagsangebotes Kreisjugendring München-Land Burgweg Pullach bietet mit Zustimmung der Schulleitung folgendes Zusatzangebot im Rahmen des offenen Ganztagsangebotes an der oben bezeichneten Schule an: Pädagogische Zusatzbetreuung von 16-17Uhr -> s. Betreuungsvereinbarungen Inhalt und Umfang dieses Zusatzangebotes sowie die von den Erziehungsberechtigten hierfür zu entrichtenden Teilnehmerbeiträge ergeben sich im Einzelnen aus der gesonderten Leistungsbeschreibung des Kooperationspartners, die diesem Anmeldeformular als ANLAGE beigefügt ist. Hiermit beantragen wir den Abschluss eines Betreuungsvertrages mit dem oben genannten Kooperationspartner über dieses Zusatzangebot zu den in der Leistungsbeschreibung genannten Vertragsbedingungen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Kooperationspartner zustande, der Kooperationspartner kann sich zur Annahme auch der Schulleitung bedienen. Eine schriftliche Bestätigung mit den Vertragsbedingungen wird vom Kooperationspartner ausgehändigt bzw. zugesendet. Ansprüche gegenüber der Schulleitung oder dem Freistaat Bayern können aus diesem Betreuungsvertrag nicht abgeleitet werden. Gleichzeitig ermächtigen wir hiermit die Schulleitung des Gymnasium Kirchheim im Rahmen ihrer Aufsicht über das Zusatzangebot unsere Leistungsansprüche aus dem Betreuungsvertrag gegenüber dem Kooperationspartner in unserem Namen zugunsten unseres Kindes geltend zu machen. 1

5 Wir ermächtigen hiermit den Kooperationspartner bei Zustandekommen des Betreuungsvertrages die in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Teilnehmerbeiträge zu Lasten unseres Kontos einzuziehen. Die Laufzeit des Betreuungsvertrages und der Einzugsermächtigung ist auf die Dauer des oben genannten Schuljahres beschränkt. Name der Bank: BIC: IBAN: Name des Kontoinhabers (Die Anmeldung für das kostenpflichtige Zusatzangebot sowie die Einzugsermächtigung für die Elternbeiträge erfolgen verbindlich durch die nachfolgende Unterschrift!) Ort, Datum Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten 2

6 Naturwissenschaftlich-technologisches und sprachliches Gymnasium JUZ Kirchheim Hauptstraße 35, Kirchheim Telefon: +49 (89) Telefax: +49 (89) Web: Mail: KREISJUGENDRING MÜNCHEN LAND Offene Ganztagsschule (OGS) am Gymnasium Kirchheim Betreuungsvereinbarungen & Leistungsbeschreibung (Schuljahr 2015/2016) 1. Rechtliche Grundlagen Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGBVIII) verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, für Kinder im schulpflichtigen Alter nach Bedarf Plätze in Tageseinrichtungen vorzuhalten ( 24 Satz 2 SGB VIII); nach Art 17 Abs. 1 des Bayerischen Kinder- und Jugendhilfegesetztes (BayKJHG) gilt diese Verpflichtung entsprechend auch für die kreisangehörigen Gemeinden. Gemäß Art 31 Abs. 2 des Bayerischen Gesetztes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sollen die Schulen durch Zusammenarbeit mit Horten, Tagesheimen und ähnlichen Einrichtungen die Betreuung von Schülerinnen und Schülern außerhalb der Unterrichtszeit fördern. Für die Teilnahme an der OGS entstehen für Sie (abgesehen vom möglichen Mittagessen in der Schulmensa und einem Unkostenbeitrag von 10 pro Schuljahr für Getränke) keine Kosten. 2. Aufnahmekriterien und Anmeldung Die Aufnahme in die OGS setzt die Anmeldung durch einen Personensorgeberechtigten voraus. Der Anmeldende ist verpflichtet, bei der Anmeldung die erforderlichen Angaben zur Person des aufzunehmenden Kindes und des Personensorgeberechtigten zu machen. Grundsätzlich aufgenommen werden SchülerInnen des Gymnasiums Kirchheim. Die Aufnahme in die OGS erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Bei Aufnahme in die OGS ist die Teilnahme verpflichtend und bezieht sich auf ein Schuljahr (September 2015 bis einschl. Juli 2016). 3. Öffnungszeiten Die OGS findet montags bis donnerstags von 12:15 16:00Uhr statt. In dieser Zeit besteht Anwesenheitspflicht. Eine tägliche Anwesenheitskontrolle wird durchgeführt. Es besteht die Möglichkeit eine Zusatzbetreuung von 16:00Uhr -17:00Uhr zu buchen (s. Punkt 12). 4. Schließzeiten In Schulferien und Feiertagen findet keine OGS statt. Ausgenommen davon ist der Buß- und Bettag. Hier kann an einem Ganztagesprogramm teilgenommen werden (Anmeldung erforderlich). Durch Krankheit des Personals kann es zu unvorhersehbaren Schließtagen kommen. Die Personensorgeberechtigten haben keinen Anspruch auf eine anderweitige Unterbringung des Kindes.

7 5. Teilnahme am Mittagstisch In der Mittagspause können die SchülerInnen der OGS die Mensa nutzen. Um an der Mensaversorgung teilnehmen zu können benötigen die SchülerInnen eine Kundenkarte. Weitere Informationen bezüglich der Mensa-Karte, des Online-Bestellsystems und der Preise erhalten Sie auf der Homepage des Schul-Caterers: 6. Unfallversicherung Für die SchülerInnen der OGS besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Danach sind die Kinder auf dem direkten Weg zur und von der OGS und während Veranstaltungen versichert. Die Personensorgeberechtigten haben Unfälle auf dem Weg unverzüglich zu melden. 7. Aufsicht und Haftung Das Zusatzangebot von 16:00 17:00 Uhr ist ebenfalls eine schulische Veranstaltung und somit bei Anmeldung verpflichtend. Die Schule haftet somit für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der OGS entstehen entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen. 8. Krankheit Schülerinnen und Schüler, die erkrankt sind, dürfen die OGS während der Dauer einer Erkrankung nicht besuchen. Bei einer ansteckenden Krankheit sind die MitarbeiterInnen der OGS unverzüglich zu benachrichtigen; in diesem Fall kann verlangt werden, dass die Gesundung durch Bescheinigung des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes nachgewiesen wird. Die Benachrichtigungspflicht gilt entsprechend, wenn ein Mitglied der Wohngemeinschaft der Schülerin/ des Schülers an einer ansteckenden Krankheit leidet. Erkrankungen sind den Mitarbeitern der OGS unverzüglich unter Angabe des Krankheitsgrundes mitzuteilen; die voraussichtliche Dauer der Erkrankung soll angegeben werden. 9. Aufhebung der Betreuungsvereinbarung durch die Personensorgeberechtigten Die Betreuungsvereinbarung kann nur im Falle eines Schulwechsels, eines Umzugs, oder bei lang anhaltender Krankheit durch die Personensorgeberechtigten aufgehoben werden. Ansonsten ist der Vertrag von September 2015 bis einschließlich Juli 2016 verpflichtend. 10. Aufhebung der Betreuungsvereinbarung durch den Träger Die Betreuungsvereinbarungen können durch den Träger aufgehoben werden, wenn ein/e Schüler/Schülerin den ordnungsgemäßen Betrieb der OGS gefährdet. 11. Mitarbeit der Erziehungsberechtigten Eine gute und die Bedürfnisse der SchülerInnen befriedigende Betreuung hängt auch von der verständnisvollen und interessierten Mitarbeit und Mitwirkung der Personen-sorgeberechtigten ab. Daher begrüßen wir Wünsche und Vorschläge, Lob und Kritik. Weiter können nach telefonischer Absprache Beratungs- und Informationsgespräche vereinbart werden. 12. Leistungsbeschreibung für das Zusatzangebot Zwischen 16:00 Uhr und 17:00 Uhr (Montag Donnerstag) kann durch das Personal des Kreisjugendrings München-Land eine zusätzliche pädagogische Betreuung Ihres Kindes angeboten werden, wenn mindestens 5 SchülerInnen an diesem Zusatzangebot teilnehmen. In dieser Zeit finden weitere kreative, spielerische und sportliche Angebote statt. Der monatliche Beitrag für diese Zusatzbetreuung beträgt 20,-. Wenn sie Interesse am Zusatzangebot haben, geben sie bitte in Anlage 3c der Anmeldung ihre Kontoverbindung an.

8 Anhang (bitte unterschrieben mit dem Anmeldeformular abgeben!!!) Name des Kindes: Wichtiges zur Beachtung Besonderheiten (Allergien, Medikamente, usw.): Besonderheiten beim Essen: Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass meine Tochter/mein Sohn im Rahmen der OGS an Aktivitäten außerhalb der Einrichtung (z.b. Besuch im Jugendzentrum Kirchheim) auch ohne vorherige Ankündigung teilnehmen darf. o ja o nein Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass Fotos meiner Tochter/meines Sohnes, die im Rahmen des OGS-Betriebs entstehen, für schulische Zwecke (z.b. Gyki- Jahresbericht, Gyki-Website) veröffentlicht werden dürfen. o ja o nein Mit meiner Unterschrift erkenne ich die vorstehenden Betreuungsvereinbarungen an. (Ort, Datum (Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten)

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