Informationen zum Anerkennungsbescheid
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- Silke Langenberg
- vor 5 Jahren
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1 Informationen zum Anerkennungsbescheid Schule für Gesundheitsberufe Marina Schnabel, Schulleitung
2 Auszug aus dem Anerkennungsbescheid - Bescheid 1. Mit Wirkung vom wird eine Schule für Gesundheits- und Krankenpflege mit insgesamt 335 Ausbildungsplätzen staatlich anerkannt, und zwar - mit 190 Ausbildungsplätzen in der Gesundheits- und Krankenpflege und 65 Ausbildungsplätzen in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege jeweils am Standort Böblingen und - mit 80 Ausbildungsplätzen in der Gesundheits- und Krankenpflege am Standort Nagold.
3 Auszug aus dem Anerkennungsbescheid - Nebenbestimmungen 2. a) An jedem Standort muss eine hauptberufliche Schulleitung durch eine staatlich anerkannte Fachkraft in der Gesundheits- und Krankenpflege mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung (z.b. Dipl.-Pflegepädagoge) zur Verfügung stehen. Soweit die Schulleitung durch stellvertretende Schulleiter oder Standortleiter wahrgenommen wird, müssen diese in der Funktion als Schulleiter qualifiziert sein, zu mindestens 2/3 für diese Aufgabe zur Verfügung stehen und im fehlenden Umfang ergänzend durch die (strategische) Schulleitung in Böblingen z.zt. Frau Marina Schnabel unterstützt werden. 3
4 Diese Nebenbestimmung erfordert eine Umbesetzung der Leitungspositionen und eine Neustrukturierung der Aufgaben, da die bisherige Standortleitung in BB die geforderte Qualifikation nicht besitzt. 4
5 Neue Leitungsstrukturen der Schule Schulleitung Stabstellen Praxisanleitung Zentrale Einsatzplanung Kinästhetik Schulsekretariat Assistenz der Schulleitung Standortleitung für den Standort Böblingen Standortleitung für den Standort Nagold hauptamtliche Praxisanleiterinnen hauptamtliche Praxisanleiterinnen 5 Lehrerteam Lehrerteam
6 Neue Tätigkeitsprofile Standortleitung BB 1. Standortleitung in Stellvertretung der Schulleitung 2. Projektleitung Modularisierung Standortleitung NA 1. Standortleitung in Stellvertretung der Schulleitung 2. Zentrale Unterrichtsplanung für NA in enger Abstimmung mit der Assistenz der Schulleitung 3. Beteiligung an der Bewerberauswahl gemeinsam mit der Schulleitung Assistenz der Schulleitung 1. Zentrale Unterrichtsplanung für BB in enger Abstimmung mit der Standortleitung NA 2. Assistenz der Projektleitung Modularisierung 3. Unterstützung bei der Organisation der OTA-Ausbildung 4. Sonderprojekte
7 Auszug aus dem Anerkennungsbescheid - Nebenbestimmungen 3. Die endgültige Zahl der genehmigten Ausbildungsplätze von 255 am Standort Böblingen und von 80 am Standort Nagold darf ab dem 01. April 2012 nicht überschritten werden; bis 31. März 2011 wird hinsichtlich des Standorts Böblingen einer Überschreitung auf maximal 270 Schüler zugestimmt, soweit diese auf die Übernahme von Schülern der bisherigen Krankenpflegeschule Sindelfingen zurückzuführen sind. 7
8 Auszug aus dem Anerkennungsbescheid - Gründe 3. Die Gesamtschulleitung der Krankenpflegeschule wird von Fr. Marina Schnabel übernommen. Sie ist zu 50 % noch für die Krankenhausverwaltung (Aus-, Fort- und Weiterbildung) tätig. Zusätzlich für jeden Schulstandort ist ein Standortleiter beschäftigt. Die Stelle der stellvertretenden Schulleitung ist derzeit nicht besetzt. In Böblingen werden nach der Übernahme der Lehrkräfte von Sindelfingen insgesamt 19 Personen (14 Vollzeitstellen) zur Verfügung stehen. In Nagold sind momentan 4 Lehrkräfte Vollzeit beschäftigt. Alle beschäftigten Lehrkräfte erfüllen die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen nach dem Krankenpflegegesetz. Weiterhin werden 8 Praxisanleiter mit zusammen 6,2 Vollzeitstellen zur Verfügung stehen. (nächste Folie) 8
9 Auszug aus dem Anerkennungsbescheid - Gründe 3. (Fortsetzung) Ausgehend von der Empfehlung der EU (1 Lehrkraft für 15 Schüler) müssten mehr Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Diese Empfehlung ist nicht erfüllbar und wird landesweit auch kaum eingehalten. Bei einer noch vertretbaren Quote von 1 zu 20 kann davon ausgegangen werden, dass mit den vorgesehenen Lehrkräften ein geordneter Schulbetrieb möglich ist. Für jede Klasse wird ein Klassenlehrer zur Verfügung stehen. Für jede zukünftige Erhöhung der Ausbildungsplätze (welche genehmigt werden muss) ist jedoch besonders in Nagold erforderlich, dass weitere Lehrkräfte eingestellt werden. 9
10 Auszug aus dem Anerkennungsbescheid - Gründe 4. Geplant sind für die Zukunft am Standort Böblingen, im Herbst jeweils eine Klasse für allgemeine Krankenpflege und im Frühling und Herbst jeweils einen integrierten Kurs Krankenpflege und Kinderkrankenpflege mit jeweils 28 Schülern beginnen zu lassen. Somit wären gleichzeitig 3 x 3 Klassen also 9 x 28 = 252 Schüler gleichzeitig im Ausbildungsverhältnis. Ein zusätzlicher integrierter Kurs wurde im Frühjahr 2009 gebildet. Daher sind momentan 10 Klassen gleichzeitig gebildet. In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass die Gesamtausbildungszahl von 255 Schülern bei zukünftigen Einstellungen nicht überschritten wird. Für den Standort Nagold soll jedes Jahr ein Herbstkurs für die allgemeine Krankenpflege mit jeweils 25 Schülern beginnen. Somit sind gleichzeitig 3 Klassen mit 3 x 25 = 75 Schülern im Ausbildungsverhältnis. 10
11 Auszug aus dem Anerkennungsbescheid - Gründe 5. Nach der Besichtigung der Räumlichkeiten in Böblingen am kann die Geeignetheit der Räume für den Schulbetrieb bestätigt werden. 6. Die örtliche Zuständigkeit für das Regierungspräsidium Stuttgart ergibt sich aus 3 Abs. 1 Nr. 2 i.v.m. Abs.2 S.1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz, da das Regierungspräsidium zuerst mit dem Verfahren befasst war. Das Einverständnis für diese Vorgehensweise wurde mit Schreiben vom vom Regierungspräsidium Karlsruhe erklärt. 11
12 Auszug aus dem Anerkennungsbescheid - Gründe 7. Die Voraussetzungen für die fachrechtliche staatliche Anerkennung, bezüglich einer Kapazität von 255 Ausbildungsplätzen in Böblingen und 80 Ausbildungsplätzen in Nagold, sind erfüllt. Die räumlichen, organisatorischen, personellen und fachlichen Voraussetzungen für einen geordneten Schulbetrieb in dieser Größe nach 4 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege KrPflG vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442) liegen vor. 12
13 Auszug aus dem Anerkennungsbescheid - Gründe 8. Auch die Voraussetzungen für eine schulrechtliche Genehmigung der Errichtung und des Betriebs der Krankenpflegeschule als Ersatzschule [ ] sind erfüllt. Die Schule für Gesundheitsberufe steht in ihren Lernzielen und Einrichtungen und in der Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den bestehenden öffentlichen Krankenpflegeschulen zurück. [ ] Die Anforderungen an die wissenschaftliche Ausbildung des Lehrpersonals sind aufgrund der eingehaltenen Vorgaben des Krankenpflegegesetzes erfüllt. Die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte ist im Blick auf die öffentlichen Gewährsträger und Gesellschafter der Klinik GmbH als Schulträger genügend gesichert. Auch besteht an der persönlichen Zuverlässigkeit der benannten Schulleiterin und der Standortleiter als stellvertretende Schulleiter kein Zweifel. 13
14 Auszug aus dem Anerkennungsbescheid - Gründe 9. Die Nebenbestimmungen zur staatlichen Anerkennung sollen die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung sichern. Sie sind deshalb nach 36 LVwVfG vom in der derzeit gültigen Fassung zulässig. Infolge der vorliegenden neuen Anerkennung der Schulen in Böblingen und Nagold werden die bisherigen Genehmigungen aus Gründen der Rechtsklarheit mit Wirkung vom 01. Oktober 2009 aufgehoben. 14
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