Mobilitätsticket -Evaluation der Einführungsphase und Entscheidung über die Fortführung- (Drucks. 96)

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1 Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 3. Mai Vorsitz Oberbürgermeister Mergel und Erster Bürgermeister Diepgen Mobilitätsticket -Evaluation der Einführungsphase und Entscheidung über die Fortführung- (Drucks. 96) Der Gemeinderat nimmt von der Auswertung der Einführungsphase K e n n t n i s. Beschluss (23 Jastimmen, 11 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen): 1. Das Mobilitätsticket wird für den entsprechenden in der Gemeinderatsdrucksache Nr. 96 beschriebenen Personenkreis für ein weiteres Jahr angeboten. 2. Die von der Verwaltung in der Evaluation identifizierten Verbesserungsmöglichkeiten werden umgesetzt. 3. Die Verwaltung berichtet nach einem Jahr über die Erfahrungen mit dem verbesserten Ticket Änderung in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses (Drucks. 114) Beschluss (einstimmig): 1. Herr Daniel Schütt, Mozartstraße 30, Schwaigern wird gemäß 3 Abs. 2 c der Satzung des Jugendamts der Stadt Heilbronn vom 17. Oktober 1991 auf Vorschlag des Stadt- und Kreisjugendrings Heilbronn e. V. zum stellvertretenden stimmberechtigten Mitglied von Markus Beye gewählt. Gleichzeitig endet die Mitgliedschaft von Herrn Martin Reischl, der bisher die Stellvertretung von Herrn Beye wahrgenommen hat. 2. Herr Thomas Haley, Roßkampffstraße 13, Heilbronn wird gemäß 3 Abs. 2 c der Satzung des Jugendamts der Stadt Heilbronn vom 17. Oktober 1991 auf Vorschlag des Stadt- und Kreisjugendrings Heilbronn e. V. zum stimmberechtigten Mitglied gewählt. Gleichzeitig endet die Mitgliedschaft von Herrn Mark Heming, bisher stimmberechtigtes Mitglied

2 3. Frau Beate Reinecke, Am Wasserturm 40, Heilbronn, wird gemäß 3 Abs. 2 c der Satzung des Jugendamts der Stadt Heilbronn vom 17. Oktober 1991 auf Vorschlag des Stadt- und Kreisjugendrings Heilbronn e. V. zum stellvertretenden stimmberechtigten Mitglied von Herrn Thomas Haley gewählt Fortschreibung der Vorhabenliste zur Bürgerbeteiligung (Drucks. 40) Der Gemeinderat nimmt das neue Inhaltsverzeichnis der Vorhabenliste gemäß der Anlage 1 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 40 zur K e n n t n i s. Die neu hinzugekommenen Projektsteckbriefe der Vorhabenliste der Stadt Heilbronn werden entsprechend der Anlage 2 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 40 beschlossen Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2014 (Drucks. 35) Der Gemeinderat nimmt vom Bericht des Rechnungsprüfungsamts über die Prüfung der Eröffnungsbilanz K e n n t n i s. Beschluss (einstimmig): 1. Die aktualisierte Bewertungsrichtlinie der Stadt Heilbronn wird beschlossen. 2. Die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2014 wird festgestellt Feststellung des Jahresabschlusses 2014 (Drucks. 36) Der Gemeinderat nimmt vom Rechenschaftsbericht der Stadtkämmerei und vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts K e n n t n i s

3 1. Der Jahresabschluss 2014 (Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014) der Stadt Heilbronn wird nach 95 b Abs. 1 GemO wie folgt festgestellt: 1.1 Ergebnisrechnung Ergebnis 2014 in EUR Ordentliche Erträge ,33 Ordentliche Aufwendungen ,28 Ordentliches Ergebnis ,05 außerordentliche Erträge ,77 außerordentliche Aufwendungen ,80 Sonderergebnis ,97 Gesamtergebnis , Finanzrechnung Ergebnis 2014 in EUR Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,71 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,01 Zahlungsmittelüberschuss / -bedarf des Ergebnishaushaltes ,70 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit ,35 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ,01 Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit ,66 Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf ,96 Einzahlungen aus Aufnahme von Krediten ,00 Auszahlungen aus Aufnahme von Krediten ,04 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Finanzierungstätigkeit ,96 Haushaltsunwirksame Einzahlungen ,55 Haushaltsunwirksame Auszahlungen ,76 Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf für haushaltsunwirksame Vorgänge ,79 Anfangsbestand an Zahlungsmittel ,04 Veränderung Zahlungsmittelbestand ,79 Endbestand an Zahlungsmittel ,83-3 -

4 1.3 Vermögensrechnung Ergebnis 2014 in EUR Vermögen (Akiva) ,28 Immaterielles Vermögen ,40 Sachvermögen ,45 Finanzvermögen ,93 Abgrenzungsposten ,50 Kapital (Passiva) ,28 Kapitalposition ,03 - davon Basiskapital ,73 - davon Rücklagen ,30 - davon Fehlbetrag ordentliches Ergebnis 0,00 Sonderposten ,28 Rückstellungen ,52 Verbindlichkeiten ,87 - davon Verb. aus Kreditaufnahmen ,81 Passive Rechnungsabgrenzung ,58 2. Nachträgliche Genehmigungen 2.1 Nachträgliche Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung beim Investitionsauftrag I (Kindergärten, Herstellungsausgaben Gebäude) und dem Sachkonto (Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen) in Höhe von EUR. Die Deckung erfolgt aus der Budgeteinheit Energie. 2.2 Nachträgliche Genehmigung eines Ermächtigungsrestes beim Investitionsauftrag I (Kindergärten, Herstellungsausgaben Gebäude) und dem Sachkonto (Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen) in Höhe von EUR. 2.3 Nachträgliche Genehmigung eines Ermächtigungsrestes bei der Kostenstelle (Schulverwaltung) und dem Sachkonto (Allgemeine Zuweisungen an übrige Bereiche) in Höhe von EUR. 2.4 Nachträgliche Genehmigung eines Ermächtigungsrestes bei der Kostenstelle (Stadtarchiv) und dem Sachkonto (Aufwand für sonstige Sach- und Dienstleistungen) in Höhe von EUR

5 Übertragung von Haushaltsmitteln im Haushaltsjahr 2015 im Teilhaushalt 23 (Liegenschaften, Stadterneuerung, Wirtschaftsförderung) (Drucks. 113) 1. a) Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 2015, im Teilhaushalt 23 (Liegenschaften, Stadterneuerung, Wirtschaftsförderung) bei der Auftragsgruppe (Sanierung Nordstadt II, Paulinenstraße) unter der lfd. Nr. 11 (Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen) beim Sachkonto (Investitionszuschuss an übrigen Bereich) und dem Investitionsauftrag I (Nordstadt II, gew. Investitionszuschüsse) in Höhe von EUR. 1. b) Die Deckung erfolgt durch Wenigerausgaben im Haushaltsjahr 2015, im Teilhaushalt 23 (Liegenschaften, Stadterneuerung, Wirtschaftsförderung) beim Profitcenter (Stadterneuerung) unter der laufenden Nr. 16 (Transferaufwendungen) beim Sachkonto (Zuweisungen an private Unternehmen) und der Kostenstelle (Stadterneuerung) in Höhe von EUR. 2. a) Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 2015, im Teilhaushalt 23 (Liegenschaften, Stadterneuerung, Wirtschaftsförderung) bei der Auftragsgruppe (Sanierung Altstadt West I) unter der lfd. Nr. 11 (Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen) beim Sachkonto (Investitionszuschuss an übrigen Bereich) und dem Investitionsauftrag I (Altstadt West I, gew. Investitionszuschüsse) in Höhe von EUR. 2. b) Die Deckung erfolgt durch Wenigerausgaben im Haushaltsjahr 2015, im Teilhaushalt 23 (Liegenschaften, Stadterneuerung, Wirtschaftsförderung) beim Profitcenter (Stadterneuerung) unter der laufenden Nr. 16 (Transferaufwendungen) beim Sachkonto (Zuweisungen an private Unternehmen) und der Kostenstelle (Stadterneuerung) in Höhe von EUR Rechnungsabschluss Bildung von Ermächtigungsresten- (Drucks. 128) Der Gemeinderat nimmt von den Ziffern 1. c) und 1. e) des Antrags in Gemeinderatsdrucksache Nr. 128 K e n n t n i s

6 1. Zum Ende des Haushaltsjahres 2015 werden festgesetzt: a) Verfügungsreserve im Ergebnishaushalt EUR b) Verpflichtungsreserve im Ergebnishaushalt EUR c) Verfügungsreserve bei den Investitionen (bis EUR) EUR d) Verfügungsreserve bei den Investitionen (ab EUR) EUR e) Verpflichtungsreserve bei den Investitionen EUR 2. Der Gemeinderat beschließt die Ziffern 1. a), 1. b), und 1. d), sofern er diese nicht bereits vorab genehmigt hat Südwestdeutsche Salzwerke AG -Jahresabschluss 2015 und Hauptversammlung- (Drucks. 130) Beschluss (1 Enthaltung, Ziffern und 2. einstimmig): Der Vertreter der Stadt in der Hauptversammlung wird ermächtigt, folgenden Punkten der Tagesordnung zuzustimmen: 1.1 Aus dem Bilanzgewinn der Südwestdeutsche Salzwerke AG für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von ,82 EUR eine Dividende von 1,45 EUR je Stückaktie, insgesamt EUR, auszuschütten und den verbleibenden Betrag von ,82 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. 1.2 Für das Geschäftsjahr dem Vorstand dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. 1.3 Bestellung der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfergesellschaft, Frankfurt am Main, zum Jahres- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr Beschlussfassung über die Ergänzung des 7 Abs. 1 der Satzung wie in der Tagesordnung unter Ziffer 6. (s. Anlage zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 130) dargestellt

7 2. Der Vertreter der Stadtwerke Heilbronn GmbH wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Beteiligungsgesellschaft Stadt Heilbronn mbh nach 8 Abs. 2 a des Gesellschaftsvertrags zuzustimmen, dass die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft Stadt Heilbronn mbh in der Hauptversammlung der Südwestdeutsche Salzwerke AG am 31. Mai 2016 das Stimmrecht hinsichtlich der Gegenstände der Tagesordnung wie unter den Ziffern 1.1 bis 1.4 der Gemeinderatsdrucksache Nr. 130 dargestellt ausübt Lärmaktionsplan Stufe II -Ergänzung um die Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes- (Drucks. 103) Beschluss (Einstimmig): Dem Lärmaktionsplan Stufe II - Ergänzung um die Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes - wird gemäß der Anlage zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 103 zugestimmt Flächennutzungsplan der Stadt Heilbronn, Fortschreibung für das Teilgebiet Böllinger Höfe Nord -Entwurfsbeschlusssowie Bebauungsplan 44C/14 Heilbronn-Neckargartach, Böllinger Höfe Nord -Entwurfsbeschluss- (Drucks. 95) Beschluss (5 Gegenstimmen, 1 Enthaltung): 1. Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Heilbronn für das Teilgebiet Böllinger Höfe Nord nach dem Flächennutzungsplanausschnitt vom 2. November 2015 wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Es gilt die Begründung vom 8. März 2016 mit Umweltbericht des Büros Planung+Umwelt, Stuttgart vom 8. März Der Bebauungsplan 44C/14 Heilbronn Neckargartach zur Änderung der Bebauungspläne 44C/2, 44C/3 und 44C/5 Böllinger Höfe Nord für die Flurstücke der Markung Neckargartach, Geltungsbereich A: 5533/11 (teilweise), 5993/1, 5993/2, 5994/1 (Wannenäckerstraße), 6000/4, 6000/22, 6000/29, 6001/1 (Feldweg, teilweise), 6001/4 (Weg), 6210/2, 6210/3, 6211/1 (Weg), 6608 (teilweise); - 7 -

8 Geltungsbereich B: 6608/10 (teilweise); Geltungsbereich C: 5449 (teilweise) wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Maßgebend ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 31. März 2016 mit seinem planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen. Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom 31. März 2016 mit Umweltbericht des Büros Planung+Umwelt, Stuttgart vom 30. März 2016, der Gestaltungsplan vom 24. Februar 2016, die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) des Büros GefaÖ, Walldorf vom 29. März 2016, das Gutachten zur Ermittlung der Auswirkungen auf das Klima des Ingenieurbüros Rau, Heilbronn vom 2. März 2015, das hydrogeologische und bodenkundliche Gutachten des Ingenieurbüros Dr. Köhler, Eppingen vom 30. März 2015 und 28. September 2015 sowie das Entwässerungskonzept des Büros BIT Ingenieure, Heilbronn vom 19. Januar Vorhabenbezogener Bebauungsplan 07A/37 Heilbronn, Cäcilienstraße 39 -Satzungsbeschluss- (Drucks. 127) Aufgrund der 10 und 13 a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548), in Verbindung mit dem 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan 07A/37 Heilbronn zur Änderung des Baulinienplans 07A/S1, des Bebauungsplans 07A/25 und der Ortsbausatzung von 1939 im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB Cäcilienstraße 39 für die Flurstücke Nr. 776, Nr. 777 (teilweise), Nr. 820 (teilweise) als Satzung beschlossen. Maßgebend ist der Lageplan vom 16. Dezember 2015 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen und Hinweisen sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan vom 16. Dezember Für den Bebauungsplan gilt die Begründung vom 16. Dezember

9 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 07A/33 Heilbronn, Götzenturmpark II -Satzungsbeschlusssowie Flächennutzungsplan der Stadt Heilbronn, Anpassung für das Teilgebiet Götzenturmpark II -Kenntnisnahme- (Drucks. 122) Beschluss (1 Gegenstimme): 1. Die Anregungen des Bürgers vom 9. Februar 2016 werden nicht berücksichtigt. 2. Aufgrund der 10 und 13 a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548), in Verbindung mit dem 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan 07A/33 Heilbronn zur Änderung des Bebauungsplans 07A/19 im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB Götzenturmpark II für das Flurstück Nr. 829/1 als Satzung beschlossen. Maßgebend ist der Lageplan vom 1. Dezember 2015 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen und Hinweisen sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan vom 3. November Für den Bebauungsplan gelten die Verschattungsstudie des Büros Ökoplana vom 27. August 2015 mit ihrer Ergänzung vom 13. Oktober 2015, die artenschutzrechtliche Untersuchung des Büros für Landschaftsökologie und Landschaftsplanung, Hartmut Adam, vom 25. Juni 2015 sowie die Begründung vom 1. Dezember Die Anpassung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich Götzenturmpark II im Wege der Berichtigung gemäß 13 a BauGB wird zur Kenntnis genommen. Maßgebend ist der Lageplan vom 1. April Es gilt die Begründung vom 1. April Satzung zur Teilaufhebung der Erhaltungssatzung Alt-Böckingen III -Satzungsbeschluss- (Drucks. 116) Satzung zur Teilaufhebung der Erhaltungssatzung Alt-Böckingen III - 9 -

10 Aufgrund des 172 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) und des 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582), hat der Gemeinderat der Stadt Heilbronn am 3. Mai 2016 die folgende Satzung beschlossen: 1 Räumlicher Geltungsbereich Der Geltungsbereich der Satzung zur Teilaufhebung der Erhaltungssatzung Alt- Böckingen III umfasst die Flurstücke mit den Flurstücks-Nrn. Heilbronn-Böckingen 2/2, 2/3, 5016/1, (Hohlstraße), 5021, 5021/2, 5022, 5024, 5025, 5025/2 und Der Geltungsbereich ist im Lageplan vom 4. März 2016 umgrenzt. 2 Teilaufhebung Innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs gemäß 1 dieser Satzung wird die Erhaltungssatzung Alt-Böckingen gemäß 172 Abs. 1 BauGB aufgehoben. 3 Inkrafttreten Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in der Stadtzeitung in Kraft Satzung zur Teilaufhebung der Erhaltungssatzung Alt-Böckingen IV -Satzungsbeschluss- (Drucks. 117) Beschluss (Einstimmig): Satzung zur Teilaufhebung der Erhaltungssatzung Alt-Böckingen IV Aufgrund des 172 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) und des 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582), hat der Gemeinderat der Stadt Heilbronn am 3. Mai 2016 die folgende Satzung beschlossen: 1 Räumlicher Geltungsbereich Der Geltungsbereich der Satzung zur Teilaufhebung der Erhaltungssatzung Alt- Böckingen IV umfasst die Flurstücke mit den Flurstücks-Nrn. Heilbronn-Böckingen 5081, 5082/2 teilweise (Stockheimer Straße), 5083, 5085, 5085/1, 5086, 5089/1 teilweise (Brucknerstraße) und 5091 teilweise (Heuchelbergstraße). Der Geltungsbereich ist im Lageplan vom 22. März 2016 umgrenzt

11 2 Teilaufhebung Innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs gemäß 1 dieser Satzung wird die Erhaltungssatzung Alt-Böckingen gemäß 172 Abs. 1 BauGB aufgehoben. 3 Inkrafttreten Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in der Stadtzeitung in Kraft Bebauungsplan 35/19 Heilbronn-Böckingen, Ecke Heidelberger Straße/Saarlandstraße -Satzungsbeschluss- (Drucks. 82) Beschluss (Einstimmig): Aufgrund der 10 und 13 a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548), und des 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358), geändert durch Gesetz vom 11. November 2014 (GBl. S. 501), in Verbindung mit 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) wird der Bebauungsplan 35/19 Heilbronn- Böckingen zur Änderung des Bebauungsplans 35/15 sowie der Ortsbausatzung 1939 im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB Ecke Heidelberger Straße/Saarlandstraße für die Flurstücke zwischen den Flurstücken Nrn (Saarlandstraße), 2095 (Heidelberger Straße) und 1946/1 als Satzung beschlossen. Maßgebend ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 22. Oktober 2015 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen. Für den Bebauungsplan gilt die Begründung vom 29. Februar

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