Nummer: 169a/2012 den 10. Dez Öffentlich KT 13. Dez Nichtöffentlich Nichtöffentlich bis zum Abschluss der Vorberatung SOA KSA JHA
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- Karlheinz Bruhn
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1 Landkreis Esslingen Sitzungsvorlage Nummer: 169a/2012 den 10. Dez Mitglieder des Kreistags des Landkreises Esslingen Öffentlich KT 13. Dez Nichtöffentlich VFA Nichtöffentlich bis zum ATU Abschluss der Vorberatung ATU/BA SOA KSA JHA Betreff: Anlagen: Beschluss der Haushaltssatzung 2013 sowie des Wirtschaftsplans 2013 des Abfallwirtschaftsbetriebs Anl. 1 - aktualisiertes Änderungsverzeichnis KU-Hebesatz 37,7 v.h. Anl. 2 - aktualisierte Finanzplanung Anl. 3 - Haushaltssatzung 2013 Anl. 4 - Entwicklung der Verschuldung Anl. 5 - aktualisierte Liquiditätsplanung Anl. 6 - Titelblatt Wirtschaftsplan 2013 des Abfallwirtschaftsbetriebs Verfahrensgang: Einbringung zur späteren Beratung Vorberatung für den Kreistag Abschließender Beschluss im Kreistag BESCHLUSSANTRAG: 1. Der Haushaltsplan 2013 des Landkreises Esslingen wird unter Berücksichtigung der sich aus dem aktualisierten Änderungsverzeichnis (Anlage 1) ergebenden Änderungen verabschiedet und die Haushaltssatzung 2013 (Anlage 3) erlassen. 2. Der Wirtschaftsplan 2013 des Abfallwirtschaftsbetriebs wird mit den Endzahlen beschlossen, wie sie sich aus dem Titelblatt (Anlage 6) ergeben. 3. Der mittelfristigen Finanzplanung 2014 bis 2016 für den Kämmereihaushalt, wie sie sich aus Anlage 2 ergibt, wird zugestimmt.
2 Der mittelfristigen Finanzplanung 2014 bis 2016 für den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, wie sie sich aus dem Wirtschaftsplanentwurf ergibt, wird zugestimmt. Auswirkungen auf den Haushalt: Siehe nachfolgende Sachdarstellung. Sachdarstellung: Mit Sitzungsvorlage Nr. 169/2012 erhielten alle Mitglieder des Kreistags vier vorläufige Änderungsverzeichnisse zum Haushaltsplan 2013 übersandt, in welchen die Beschlüsse aus den vorangegangenen Ausschussberatungen bis auf den Verwaltungs- und Finanzausschuss sowie sonstigen Änderungen, die sich seit der Drucklegung des Haushaltsentwurfs ergeben haben, zusammengefasst waren. Darüber hinaus wurden im Verwaltungs- und Finanzausschuss folgende Änderungen / Ergänzungen beschlossen: Erhöhung der Grunderwerbsteuer um 2,0 Mio. auf 23,0 Mio. Beteiligung am Sonntagsverkehr der Tälesbahn mit 0,024 Mio. Erwerb von Immobilien für Asylbewerberunterbringung mit 0,600 Mio. Unter Berücksichtigung dieser Änderungen empfehlen die Mitglieder des Verwaltungs- und Finanzausschusses mehrheitlich dem Kreistag, die Haushaltssatzung mit einem Kreisumlagehebesatz von 37,7 % zu beschließen. Dieser Hebesatz, sowie die o.g. Änderungen wurden dem beiliegenden aktualisierten Änderungsverzeichnis zugrunde gelegt. Ferner wurde mit der Sitzungsvorlage Nr. 163/2012 eine überarbeitete Finanzplanung vorgelegt. Diese ist in Anlage 2 nochmals beigefügt. Die Beratungen über den Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebs führten zu keinen Änderungen des Entwurfs. Sofern sich in der Kreistagssitzung am 13. Dezember 2012 keine weiteren haushaltsrelevanten Änderungen mehr ergeben, können der Haushaltsplan 2013 und der Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft mit den Endzahlen beschlossen werden, wie sie sich aus den Anlagen ergeben. Heinz Eininger Landrat
3 Anlage 1 zu Vorlage Nr. 169a/2012 Landkreis Esslingen Aktualisiertes Änderungsverzeichnis zum Haushaltsplanentwurf Stand Erläuterungen zu Spalte 10: 1 = Änderungen aufgrund neuer Berechnungen des Statistischen Landesamtes 2 = Änderungen Haushaltsplan-Entwurf 2013 des Verbands Region Stuttgart 3 = Änderungen Haushaltsplan-Entwurf 2013 des KVJS B.-W. 4 = Beschluss des Kultur- und Schulausschusses vom = Beschlüsse des Ausschusses für Technik und Umwelt vom = Beschluss des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom
4 Landratsamt Esslingen Esslingen, Kreisumlage-Hebesatz 37,7 % HHPlan TH Produkt- Nr. Konto Bezeichnung alt neu mehr (+) Erläut. Seite gruppe weniger (-) bzw. Produkt in in in Gesamtergebnishaushalt Ordentliche Erträge Sachkostenbeitrag nach 17 FAG Sozialhilfelastenausgleich nach 21 FAG Weitergabe der Bundesbeteiligung 46a SGBXII Schlüsselzuweisungen Zuweisung nach 11 Abs. 4 FAG (SoBEG) Zuweisung nach 11 Abs. 5 FAG (VRWG) Grunderwerbsteuer Kreisumlage 37,7 % Nicht veränderte ordentliche Erträge Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge Ordentliche Aufwendungen Planansatz Zuschuss Sportkreis Esslingen e.v Verwaltungsumlage an Verband Region Stuttgart NEU Sonntagsverkehr Tälesbahn Finanzierungsanteil Biosphärengebiet Schw. Alb Mitgliedschaft im Verein Plenum Schw. Alb. e.v NEU Projekt: E-Bike-Region Stuttgart Umlage Kommunalverband Jugend u. Soziales Status-Quo-Ausgleich nach 22 FAG Nicht veränderte ordentliche Aufwendungen Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) Veranschlagtes Gesamtergebnis Gesamtfinanzhaushalt Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Veränderte Einzahlungen Nicht veränderte Einzahlungen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Veränderte Auszahlungen Nicht veränderte Auszahlungen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Seite 1
5 Planansatz HHPlan TH Produkt- Nr. Konto Bezeichnung alt neu mehr (+) Erläut. Seite gruppe weniger (-) bzw. Produkt in in in Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Nicht veränderte Einzahlungen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit NEU Erwerb Grundstück / Gebäude für Asylbewerber Vermögensumlage an Verband Region Stuttgart Nicht veränderte Auszahlungen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit Neuaufnahme Darlehen Kernhaushalt Nicht veränderte Einzahlungen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Tilgungen Kernhaushalt Tilgungsanteil PPP Erweiterungsbau Tilgungen Investitionsfinanzierung KKES Nicht veränderte Auszahlungen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) Verpflichtungsermächtigungen Generalsanierung Verw.gebäude Pulverwiesen Generalsanierung Sporthalle ES-Zell PMH: Holzhack-/Pelletsanlage Ersatzbau Sporthalle Bronnader ASS: Ersatzbau Nicht veränderte Verpflichtungsermächtigungen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen Seite 2
6 Landratsamt Esslingen Anlage 2 zu Vorlage Nr. 169a/ Mittelfristiger Finanzplan - Ergebnishaushalt - Nr. Mittelfristiger Finanzplan Planung Planung Planung Ergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten EUR EUR EUR Steuern und ähnliche Abgaben laufende Zuwendungen (Zuweisungen und Zuschüsse) Hebesatz alt 37,4% 38,3% 39,0% davon Kreisumlage alt Steuerkraftsumme Hebesatz neu 37,7% 38,4% 39,1% Kreisumlage neu davon Auflösung von Sonderposten Sonstige Transfererträge Gebühren und ähnliche Abgaben Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Finanzerträge Sonstige ordentliche Erträge = Ordentliche Erträge Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 14 - Planmäßige Abschreibungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen = Ordentliche Aufwendungen = Ordentliches Ergebnis = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis = Veranschlagtes Sonderergebnis = Veranschlagtes Gesamtergebnis
7 Mittelfristiger Finanzplan - Finanzhaushalt - Nr. Mittelfristiger Finanzplan Planung Planung Planung Finanzhaushalt Einzahlungs- und Auszahlungsarten EUR EUR EUR Ergebniswirksame Einzahlungen des Ergebnishaushalts Ergebniswirksame Auszahlungen des Ergebnishaushalts = Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungstätigkeit 4 + Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 6 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 8 + Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 9 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 11 - Auszahlungen für Baumaßnahmen Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 13 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 14 - Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 17 = Saldo aus Investitionstätigkeit = Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/- fehlbetrag 19 + Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten, wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen und inneren Darlehen für Investitionen Auszahlungen für die Tilgung von Krediten, wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen und inneren Darlehen für Investitionen = Saldo aus Finanzierungstätigkeit = Änderung des Finanzierungsmittelbestands
8 Anlage 3 zu Vorlage Nr. 169a/2012 Haushaltsplan 2013 Haushaltssatzung des Landkreises Esslingen für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 48 und 49 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom (GBl. S. 288), zuletzt geändert durch Verordnung vom (GBl. S. 65, 68) in Verbindung mit 79 ff. der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom (GBl. S. 581 ber. S. 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom (GBl. S. 65, 68) hat der Kreistag am folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen: 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3. und 1.4) von Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
9 Haushaltsplan Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von EUR 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf EUR 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) wird festgesetzt auf EUR 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf EUR 5 Kreisumlagehebesatz Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird auf 37,70 v. H. der Steuerkraftsummen der Städte und Gemeinden des Landkreises festgesetzt ( 35 Abs. 1 FAG). Esslingen am Neckar, Heinz Eininger Landrat - 2 -
10 Landratsamt Esslingen Anlage 4 zu Vorlage Nr. 169a/ Entwicklung der Gesamtverschuldung Kreisumlage 37,7 % Entwicklung Schulden voraussichtl. Schuldenstand Kernhaushalt PPP Verwaltungsgebäude Pulverwiesen 11 Investitionskostenzuschüsse Kreiskliniken Summe Landkreis Neuverschuldung Tilgung voraussichtl. Schuldenstand Neuverschuldung Tilgung voraussichtl. Schuldenstand Neuverschuldung Tilgung voraussichtl. Schuldenstand Neuverschuldung Tilgung voraussichtl. Schuldenstand
11 Landratsamt Esslingen Anlage 5 zu Vorlage Nr. 169a/ Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität Nr. 1 Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn * Sonstige Einlagen aus 2 + Kassenmitteln zum Jahresbeginn ** 3 - Bestand an Kassenkrediten zum Jahresbeginn *** 4 = = 8 +/- 9 = Einzahlungs- und Auszahlungsarten verfügbare liquide Eigenmittel zum Jahresbeginn Auszahlungen aufgrund von übertragenen Ermächtigungen der Vorvorjahre Einzahlungen aus nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen aus Vorvorjahr **** voraussichtliche Liquidität am Jahresanfang (= Wert zum Vorjahresende) veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands ( 3 Nr. 22 GemHVO)***** voraussichtliche Liquidität zum Jahresende Finanzhaushalt Finanzplanung Vorjahr Haushaltsjahr Haushaltsjahr Haushaltsjahr Haushaltsjahr EUR EUR EUR EUR EUR , , , , , , , , , , , , , , , , , ,01 * ** *** **** aus der Finanzrechnung ( 50 Nr. 42 GemHVO) des Vorjahres; entspricht den liquiden Mitteln der Kontenarten 171 und 173 der vorläufigen Eröffnungsbilanz entspricht dem Konto Sonstige Einlagen - Die Aufnahme von Kassenkrediten führt zu einer Veränderung des Zahlungsmittelbestands. Kassenkredite sind nur zur kurzfristigen Liquiditätsüberbrückung erlaubt und müssen zeitnah zurückbezahlt werden, daher soll der Wert an Kassenkrediten (Kontenart 239) Die Kreditermächtigung gilt weiter, bis die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr erlassen ist (vgl. 87 Abs. 3 GemO). ***** Voraussichtliche Änderung des Finanzierungsmittelbestands 2012 Haushaltsplan ,00 Verzicht Kreditermächtigung ,00 (Vorlage Nr. 82/2012) vorauss. Überschuss ord. Erg ,00 (Vorlage Nr. 169/2012) ergibt ,00
12 Anlage 6 zu Vorlage Nr. 169a/2012 Wirtschaftsplan 2013 Aufgrund von 48 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg i. d. F. vom 19. Juni 1987 (GBl. S. 288), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65) in Verbindung mit 14 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsgesetz - EigBG) in der Fassung vom 8. Januar 1992 (GBl. S. 22), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Mai 2009 (GBl. S. 185) und 11 der Betriebssatzung für den Abfallwirtschaftsbetrieb hat der Kreistag des Landkreises Esslingen am folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2013 beschlossen: 1 Der Wirtschaftsplan das Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises Esslingen wird festgesetzt: 1.1 im Erfolgsplan mit EUR Erträgen von Aufwendungen von im Vermögensplan mit Einnahmen und Ausgaben von mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen (Kreditermächtigung) von mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf Esslingen am Neckar, Heinz Eininger Landrat 1
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