Erläuterungen zum Explosionsschutzdokument gem. VEXAT

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1 Erläuterungen zum Explosionsschutzdokument gem. VEXAT 1. Produktbeschreibung Firma: Produktgruppe: Produktbezeichnung: Branche/Bereich: Gefahrenhinweise (R-Sätze): Sicherheitshinweise (S-Sätze): Tragen Sie hier die Herstellerfirma (z. B. Bona) des Produktes ein. Wählen Sie dazu eine Firma aus der Liste oder schreiben Sie die Firma einfach dazu. Tragen Sie hier eine Produktgruppe (z. B. Epoxidharzkleber) ein, in die das Produkt fällt. Wählen Sie dazu einen Begriff aus der Liste oder schreiben Sie eine Gruppe dazu. Tragen Sie hier die Produktbezeichnung (z. B. Superfix) ein. beschränkt sich auf den Begriff: Baunebengewerbe R-Sätze sind aus der Gefahrstoffverordnung definierte Sätze, die standardisierte Hinweise auf mögliche Gefahren durch ein Produkt geben. Für den Explosionsschutz relevant sind die Nummern Die Nummern finden Sie auf dem Produktdatenblatt oder z. B. in der Wingis Stoffdatenbank. Beispiele siehe hier. S-Sätze sind ebenfalls aus der Gefahrenstoffverordnung definierte Sätze, die standardisierte Hinweise auf notwendige Maßnahmen geben. Maßnahmen, die auch den Explosionsschutz betreffen (könnten) sind nicht gesondert aufgelistet, daher sind alle Nummern relevant. Die Nummern finden Sie auf dem Produktdatenblatt oder z. B. in der Wingis Stoffdatenbank. Beispiele siehe hier. 2. Physikalische Kennwerte Flammpunkt: Zündtemperatur/ Temperaturklasse: Niedrigste Temperatur, bei der eine Flüssigkeit brennbares Gas oder brennbaren Dampf in solcher Menge abgibt, dass bei Kontakt mit einer wirksamen Zündquelle sofort eine Flamme auftritt. [EN ]. (Bei Stoffgemischen ist in Bezug auf die Umgebungstemperatur vom niedrigsten Flammpunkt der Einzelkomponente -15 C bzw. vom Flammpunkt des Stoffgemisches - 5 C auszugehen.) Die niedrigste Temperatur einer heißen Oberfläche, bei der die Entzündung eines brennbaren Stoffes als Gas/Luft-, Dampf/Luft- oder Staub/Luft-Gemisch eintritt. [EN ] Temperaturklassen und zugehörige Zündtemperaturen: T1 > 450 C/T2 300 bis 450 C/T3 200 bis 300 C/T4 135 bis 200 C/T5 100 bis 135 C/T6 < 100 C

2 UEG = untere Explosionsgrenze [Vol.-%]: OEG = obere Explosionsgrenze [Vol.-%]: Untere/ bzw. obere Grenze des Bereiches der Konzentrationen eines brennbaren Stoffes in Luft, in dem eine Explosion auftreten kann. [in Anlehnung an EN ]. Die Mischungen brennbarer Dämpfe, Gase oder Nebel mit Luft sind nur innerhalb eines bestimmten Bereiches explosionsfähig. Unterhalb der unteren Explosionsgrenze (UEG) ist zu wenig Brennstoff vorhanden; das Gemisch wird als zu mager bezeichnet. Oberhalb der oberen Explosionsgrenze (OEG) ist zuviel Brennstoff bzw. zu wenig Sauerstoff vorhanden; das Gemisch wird als zu fett bezeichnet. 3. Einsatzbereich - Beschreibung des Arbeitsbereiches Was ist die Standardanwendung für dieses Produkt? Wie wird das Produkt im konkreten Fall angewendet? In welchem Bereich wird das Produkt verwendet? Unter Standardanwendung versteht sich der für ein konkretes Produkt vom HERSTELLER vorgesehener Einsatzbereich. Zum Beispiel ist das die übliche Anwendung von einem 2-Komponentenkleber auf Polyuretanbasis zum Kleben von Parkettböden, oder ein Verdünner von Neoprenekleber für Ausgleichmassen, oder ein Kunstharzvorstrich für Bodenbelagsarbeiten. Interessant ist, ob dieses Produkt für den Innen- oder Außenbereich vorgesehen ist - und ob Sie dieses Produkt auch so einsetzen. Falls ja, so genügen die für den Standardfall erforderlichen Lüftungs- und sonstige Sicherheitsmaßnahmen, falls aber ein anderer Einsatz erfolgt, so prüfen Sie bitte aufmerksam die sicherheitstechnischen Konsequenzen. wie Standardanwendung andere Anwendung: Wenn Sie das Produkt anders einsetzen, als vom Hersteller vorgesehen, oder wenn der Einsatzbereich von Ihrem üblichen Standardfall abweicht, so beschreiben Sie dies hier kurz. Z. B. Der Kleber XY wird im OG 3/TOP 5 für die Befestigung von A auf B verwendet, weil aufgrund der fehlenden Fenster Temperaturen wie im Außenbereich zu erwarten sind. ganzer Raum anderer Bereich: Wenn Sie das Produkt anders einsetzen als in einem üblichen Raum, dann beschreiben Sie dies hier kurz.

3 4. Beurteilung der Explosionsgefahr Primärer Explosionsschutz Vermeidung von explosionsgefährlichen Bereichen Ist die Bildung von einer explosionsfähigen Atmosphäre möglich? Sind folgende Stoffe vorhanden? (Zutreffendes anhaken!) Brennbare Gase Brennbare Flüssigkeiten mit Flammpunkt < 40 C (bzw. 50 C bei die über Flammpunkt werden die als Nebel vorliegen Ist mindestens ein Feld angehakt, so haben Sie unter Umständen einen gefährdeten Bereich. Prüfen Sie daher 1. ob Sie die explosionsfähige Atmosphäre vermeiden können. Vermeiden können Sie die Entstehung von explosionsfähigen Atmosphären durch Verwendung eines nicht explosionsfähigen Ersatzproduktes, bzw. eines Produktes bei dem der Flammpunkt höher als 40 C bzw. 50 bei Gemischen ist. Natürlich ist nicht immer ein solches am Markt zu finden. Erkundigen Sie sich in regelmäßigen Abständen bei den Herstellern über neue Produkte! 2. Ist dies nicht möglich, so prüfen Sie anhand der Checkliste die Sicherheitsrisiken für Ihren Einsatzbereich. Die Checkliste hilft Ihnen bei Vorliegen einer explosionsfähigen Atmosphäre, die Sicherheitsrisiken zu minimieren. Gehen Sie die Liste gewissenhaft durch und beachten Sie die jeweiligen Hinweise. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an die Herstellerfirma des Produktes, den Baukoordinator, das Arbeitsinspektorat, die AUVA oder an eine fachkundige Person. Gehen Sie keinesfalls aus Unwissenheit ein Sicherheitsrisiko ein! 5. Zonenfestlegung Sekundärer Explosionsschutz Erfordernis zur Vermeidung von Zündquellen Sinn dieser Zonenteilung ist eine "Gewichtung", also eine Einschätzung der Gefahrensituation ohne eindeutige Festlegung auf Kennwerte oder Raumgrößen. Bis auf wenige Beispiele (siehe folgende Seite) erfolgt die Einstufung in eine Zone aufgrund von Annahmen und Erfahrungswerten und hat im Zweifelsfall zugunsten der Sicherheit zu erfolgen. Man unterscheidet für brennbare Gase, Dämpfe und Nebel 3 Zonen: (Stäube haben eine eigene Klassifizierung) Zone 0 umfasst Bereiche, in denen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre ständig oder langzeitig vorhanden ist (z.b. das Innere und der Rand von Behältern bei denen sich exat ansammeln können) Zone 1 umfasst Bereiche, in denen damit zu rechnen ist, dass eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre gelegentlich auftritt (z. B. Spritzkabine); Zone 2 umfasst Bereiche, in denen damit zu rechnen ist, dass eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre nur selten und dann auch nur kurzzeitig auftritt (z. B. Bereiche, die unmittelbar an Zone 1 angrenzen).

4 Quelle: AUVA Merkblatt M301: Explosionen von Gasen und Dämpfen Beispiel einer Zoneneinteilung bei Verwendung eines explosionsgefährlichen Stoffes wie lösungsmittelhältiger Lack mit Flammpunkt < 40 C (bzw. 50 C bei Zoneneinteilung/ Seite 15 Quelle: AUVA Merkblatt M301: Explosionen von Gasen und Dämpfen Beispiel einer Zoneneinteilung bei Verwendung eines explosionsgefährlichen Stoffes wie lösungsmittelhältiger Lack mit Flammpunkt < 40 C (bzw. 50 C bei Zoneneinteilung/ Seite 16 Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen bei Reinigungsarbeiten mit brennenden Lösungsmitteln Quelle: AUVA Merkblatt M301: Explosionen von Gasen und Dämpfen Beispiel einer Zonenteilung für Reinigen und Entfetten mit brennbaren Lösungsmitteln Zoneneinteilung/ Seite 17 Schutzmaßnahmen nach den Ex- Schutzrichtlinien ZH 1/10 Arbeitsplatz Bemerkungen Flammpunkt Lüftung Zoneneinteilung durch großflächige getrennte Verdunstung Zone 1: ganzer oder über FP Arbeitsräume Bildung von gea (Belüftung) Raum möglich eigene, feste Reinigungsplätze im Arbeitsraum Reinigen einzelner Maschinen von Hand Tauchbecken oder Tauchbehälter durch großflächige Verdunstung Bildung von gea möglich kein Versprühen! Handreinigung Teile frei von ablaufenden Lösungsmitteln (ausreichende Verweilzeit) oder über FP oder über FP oder über FP FP > 40 C (bzw.50 C bei oder über FP Oberfläche größer als 0,25 m² oder über FP Oberfläche kleiner als 0,25 m² FP > 40 C (bzw.50 C bei (Belüftung) (Belüftung) keine oder Belüftung keine oder Belüftung keine keine Zone 1: 5,50 m Zone 1: 1,0 m Zone 1: 5,0 m keine Zone Zone 1: 2,5 m Zone 1: 2,5 m keine Zone

5 6. Arbeitsmittel Es sollte festgestellt werden, wieweit die verwendeten Arbeitsmittel, Kleidungsstücke, Anlagen, etc. für die Zone in der sie zum Einsatz kommen, geeignet sind. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich einen Überblick zu verschaffen, welche Arbeitsmittel o.ä. verwendet werden. besondere Arbeitsmittel besondere Arbeitskleidung elektrische Anlagen spezielle Vorrichtungen 7. Mögliche Störungen - Erfassung von möglichen Störungen Hier sind mögliche Störungen zu erfassen Einbringen von Zündquellen andere Störungen Es sollte festgestellt werden, welche Störungen möglich sind und damit zusammenhängend, wie solche Störungen vermieden werden können, bzw. wie - wenn sie nicht vermieden werden können - darauf zu reagieren ist. Zum Beispiel ist bei Beteiligung fremder Gewerke eine Abstimmung mit diesen vorzusehen, um eine Einbringung von Zündquellen zu vermeiden.

Der 5 der Verordnung explosionsfähigen Atmosphären im weiteren VEXAT genannt, setzt sinngemäß den Art. 8 der ATEX-RL 99/92/EG um.

Der 5 der Verordnung explosionsfähigen Atmosphären im weiteren VEXAT genannt, setzt sinngemäß den Art. 8 der ATEX-RL 99/92/EG um. Vexat - Verordnung explosionsfähige Atmosphäre DI Günther Weinzierl Meteg Ingenieurbüro Prof. Ing. Mendel & Partner GmbH A - 3400 Klosterneuburg Danubiastr. 26 A- 4702 Wallern Breitwiesen 32 E-Mail: g.weinzierl@meteg.at

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