B.2. Prozesse: Planen-Umsetzen-Evaluieren von interkulturellem von Arbeitsplatzbasiertem Lernen

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1 B.2. Prozesse: Planen-Umsetzen-Evaluieren von interkulturellem von Arbeitsplatzbasiertem Lernen Empfehlungen für die Zusammenarbeit Art Code zur Durchführung von Arbeitsplatzbasiertem Lernen Zweck Management von Arbeitsplatzbasiertem Lernen Feld Planen und Umsetzen von Arbeitsplatzbasiertem Lernen Ziel Detaillierte Empfehlungen und Richtlinien für das erwartete Verhalten der PraktikantInnen EMPFEHLUNGEN FÜR DIE ZUSAMMENARBEIT Zwischen dem Aus- und Weiterbildungsanbieter, dem Praktikumsbetrieb sowie den/ die Auszubildende/n [Name] werden diese Zusammenarbeits- Empfehlungen für im Rahmen des Praktikums [Bezeichnung] basierend auf den folgenden Bestimmungen festgelegt: 1. ZIELE/CHARAKTERISTIKA DES LERNENS AM ARBEITSPLATZ 1.1 Festigung des theoretischen und praktischen Lernens, das während des Trainings erworben wird; 1.2 Annähern der/des Auszubildenden an die künftige Arbeitsrealität; 1.3 Das Praktikum ist verpflichtend für eine Dauer von Stunden im Zeitraum von [TTMMJJJJ].. bis... [Im Falle einer vorgesehenen Unterbrechung, soll diese hier wie folgt angeführt werden von/ bis: ]; 2. EMPFEHLUNGEN FÜR DIE/ DEN AUSZUBILDENDE/N Die/ Der Auszubildende sollte: 2.1 Den gestellten Aufgaben folgen und aktiv an deren Umsetzung teilnehmen, eine interessante Arbeit für den Praktikumsbetrieb entwickeln, welche Lernen am Arbeitsplatz anbietet; 2.2 Respekt bei der Durchführung der Aufgaben zeigen, wie auch Gehorsam, Sorgfalt. Er/ sie soll vertrauensvoll, pünktlich und konzentriert anwesend sein; 1

2 2.3 Unter allen Umständen ein zuvorkommendes und loyales Verhalten behalten; 2.4 Auf die anvertrauten Materialen/Ausrüstungen achten; 2.5 Einen Schlussbericht zum Arbeitsplatzbasierten Lernen erstellen. 3. EMPFEHLUNGEN AN AUS- UND WEITERBILDUNGSANBIETER: Aus- und Weiterbildungsanbieter sollten: 3.1 Verbindungen zwischen dem/der Auszubildenden und dem vorgeschlagenen Praktikumsbetrieb, der das Lernen am Arbeitsplatz anbietet, etablieren; 3.2 Verantwortlich für Versicherung, Fahrtkostenzuschuss, Verpflegungsgeld der Auszubildenden während des Lernens am Arbeitsplatz sein [Nicht-zutreffendes bitte streichen]; 3.3 Einen Supervisor für die/ den AuszubildendeN ernennen; 3.4 nach Kapazitätenmöglichkeit den erzieherischen Support zur Verfügung zu stellen, der von dem Praktikumsbetrieb gefordert wird; 3.5 In einer persönlichen Auszubildenden-Datei die Beobachtungen während des Lernens am Arbeitsplatz-Follow-ups aufzeichnen. 4. EMPFEHLUNGEN AN DEN PRAKTIKUMSBETRIEB Der Praktikumsbetrieb sollte: 4.1 Die/ den AuszubildendeN annehmen und zufriedenstellende Bedingungen für das Lernen am Arbeitsplatz bieten; 4.2 Keine Aufgaben erteilen, die nicht mit dem Berufsprofil der/des Auszubildenden übereinstimmen oder nicht im Trainingsplan enthalten sind; 4.3 Teilnahme an Meetings, die vom Bildungsanbieter ausgeschrieben werden, ermöglichen; 4.4 Der/dem Auszubildenden die notwendigen technischen Informationen für den in 2.5. erwähnten Bericht bieten. 5. ALLGEMEINE EMPFEHLUNGEN 5.1 Dresscode Der Praktikumsanbieter ist berechtigt, seinen Angestellten und Lernenden vorzuschreiben, sich in einer bestimmten Art zu kleiden, was Gründe in der Gesundheit und Sicherheit oder in erwarteten Standards haben mag. Der Dresscode kann eine festgeschriebene, oder ungeschriebene Regel sein, jedenfalls muss sie zwischen dem Praktikumsanbieter und dem Ausbildungsanbieter abgestimmt sein, bevor das Praktikum beginnt. Es ist die Verantwortung der Auszubildenden den Ausbildungsanbieter zu informieren, dass er/sie sich des erwarteten Dresscodes bewusst ist. 2

3 Um ein harmonisches Arbeitsumfeld und eine positive Atmosphäre zu schaffen, dürfen die Lernenden nichts tragen oder zeigen, was rassistischen, oder einen sonstigen Anstoß erregen könnte (sich z.b. gegen ein/en Sportclub/-team richtet, wie zum Beispiel Shirts, Schals, Mäntel, Kappen, Rucksäcke, Telefonhüllen oder Schmuck, etc.). Es kann notwendig sein, eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen Schutzkleidung, Helme, Brillen oder andere Kleidungsstücke, Ausrüstung, um den/die TrägerIn vor Verletzungen zu schützen. Die Auszubildenden werden vor Praktikumsbeginn darüber informiert und ein Training über den sicheren Umgang und die Lagerung der persönliche Schutzausrüstung erhalten. 5.2 Anwesenheit Die Auszubildenden müssen das Praktikum an den in der Praktikumsvereinbarung festgelegten Tagen/Zeiten besuchen und das Praktikum so betrachten, als wäre es eine Fixanstellung. Jede/r Auszubildende muss alles unternehmen, um eine 100%-Anwesenheitsquote zu erreichen, da Fehlzeiten zum Scheitern des Praktikumsmoduls oder dem Ausschluss aus dem Angebot des Praktikumsanbieters führen können. Im Falle einer krankheitsbedingten Abwesenheit müssen die Auszubildenden dieselben Abläufe wie Angestellte beachten und dem Praktikumsanbieter, wie auch dem Personal des Trainings- Anbieters höchstmögliche Beachtung schenken. 5.3 Pünktlichkeit Die Auszubildenden müssen zu Arbeitszeitbeginn an ihren Praktikumsplätzen sein. Es ist wichtig pünktlich zu sein, um die tägliche Produktivität nicht zu gefährden. Die Auszubildenden sollten persönliche Erledigungen oder Smalltalk vor oder nach den Praktikumszeiten durchführen. 5.4 Urlaub Allfälliger Urlaub soll zwischen den drei Praktikumspartnern vor dem Praktikumsbeginn abgestimmt und kommuniziert werden. 3

4 5.5 Gesundheit, Sicherheit und Versicherung Auszubildende im Praktikum werden behandelt wie andere Angestellte/ ArbeiterInnen des Praktikumsanbieters und zu denselben Bedingungen geschützt gemäß der gesetzlichen Gesundheits- & Sicherheitserfordernisse. Die Auszubildenden sind für ihre eigenen Taten verantwortlich und müssen die Gesundheits- und Sicherheitshinweise während des Praktikums einhalten. 5.6 Kulturelle Diversität und Gleichstellung Der Bildungsanbieter und Praktikumsbetrieb erkennen und wertschätzen Diversität, die individuell mitgebracht wird und fordert deshalb, dass jede/r mit Respekt und Würde behandelt wird. Der Bildungsanbieter bekennt sich dazu, Diskriminierungen in allen Übungen einschließlich des Praktikums zu vermeiden. Es liegt in der Verantwortung der Auszubildenden über jede Diskriminierung und alle Vorfälle von Rassismus und Homophobie, die sie beobachten oder erfahren dem Personal des Bildungsanbieters zu berichten. Die Auszubildenden dürfen sich nicht auf beleidigende Art und Weise gegenüber dem Personal des Bildungsanbieters oder dem Praktikumsanbieter äußern. Folgendes soll unterbunden werden: a. Diskriminierungen gegenüber Alter, Rasse, Geschlecht, Behinderung/Einschränkung, sexueller Orientierung oder gesellschaftlichen Hintergrund b. Die Auszubildenden dürfen sich nicht beteiligen an: Witzen, rassistischen Bemerkungen, anstößiger Sprache (Fluchen etc.) und ähnl. c. Bedrohungen, Graffitis, Tragen von Fußballshirts/Kappen/Schals (oder ähnl.) d. Aufrufen von Websites, die politische, gewalttätige oder sexuelle Bilder zeigen. Ort, Datum Auszubildende/r: Betreuungsperson (wenn die/ der Auszubildende/r minderjährig ist)) Ausbildungsanbieter: 4

5 Individueller Aktionsplan Art Beobachtungsblatt Zweck Management von Arbeitsplatzbasiertem Lernen (Beobachten und Evaluieren) Feld Management von Arbeitsplatzbasiertem Lernen planen / Follow-up LERNEN AM ARBEITSPLATZ INDIVIDUELLER AKTIONSPLAN Identifikation AuszubildendeR Name Training/Kurs (Bezeichnung) Training Modalitäten Praktikumsprogramm x Aus- /Weiterbildungs- Programme für Jugendliche Spezialisierungsprogramm Trainingskurs für Erwachsene modulares Training Aus-/Weiterbildungs- Anbieter (Name) Kontakt Tel. Praktikumsbetrieb Bezeichnung Name der Lehrkraft Kontakt Tel. Periode - - bis - - und - - bis - - Dauer (Stunden) Std. Zeitplan Von bis 5

6 Zu erreichende Ziele (bei vollständiger Absolvierung des Praktikums)

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