Frau/Herrn J.S. Phillips European Court of Human Rights COUNCIL OF EUROPE. F Strasbourg CEDEX

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1 Forderung nach Aufhebung aller juristischen Maßnahmen wegen erwiesener Tatsachen und dem Fehlen der rechtlichen Grundlagen! Freier Volksstaat Württemberg Werner Peters Postfach Kornwestheim Frau/Herrn J.S. Phillips European Court of Human Rights COUNCIL OF EUROPE F Strasbourg CEDEX Werner Peters Postfach Kornwestheim offizieller Rechtbeistand des ECHR Strasbourg Deutsches Reich Az: 5881/05 Telefon: Fax: Handy: Internet: wemepes@web.de wpeters- @web.de Datum: Montag, 6/ Oktober 2008 Ihr Az: 5881/05 u.v.a.m - Peters Mein Az: Sehr geehrte/r Frau/ Herr Phillips, anbei übersende ich neue Beschwerden/Klagen wegen ständiger Verletzungen und Nichteinhaltung der Menschenrechte in der sog. BRD. Bislang habe ich keinerlei Stellungnahme von Ihrem Haus erhalten!. Was ist los? Des Weiteren auch erneut, dies ab sofort immer wieder folgend, auch Urteile Beschlüsse des Staatsgerichtshofes Deutsches Reich in Leipzig. Ich protestiere erneut auf das Schärfste und verlange für jeden Einzelnen meiner Mandanten hohe Schadensersatzforderung von mindestens ,- $US pro Tag wegen Ihrer Untätigkeit dies seit Einreichung des Antrages meines Mandanten an Ihr Haus. Auch werde ich Sie jetzt persönlich dafür voll zur Rechenschaft ziehen. (Antrag beim Staatsgerichtshof Deutsches Reich Leipzig). Sie haben alle notwendigen Unterlagen auf CD erhalten.(alle ¼ Jahr Updates) erneut wurden mir widerrechtlich weitere Mandantenunterlagen, PC s mit Equipment von der Polizei gestohlen. Und Ihr Haus schaut zu und macht nichts, absolut gar nichts dagegen? Der Schriftwechsel zwischen Mandanten und ihrem Rechtbeistand sind nicht für die privaten Staatsanwaltschaften oder Gerichte eines Nichtstaates gedacht! Auch hat Ihr Haus immer noch nicht auf die Feststellung der u.a. 10 Punkte reagiert! Ihr Haus hat in seinen Statuen stehen, dass nur Staaten anerkannt werden. Die sog. BRD ist aber zweifelsfrei kein Staat, sondern immer noch ein Behelfskonstrukt der Alliierten zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung. Die Justiz der sog. BRD betreibt im Einklang der Politik ein übles Spiel mit dem Deutschen Volk, das nicht das Volk der sog. BRD ist, sondern das Volk des Deutschen Reiches und das, ohne jeden Zweifel! Ich fordere nochmals eine detaillierte Stellungnahme zu allen meinen bisherig bei Ihnen eingegangenen Mandanten, Briefen, s und Faxe! Ich setzte Ihnen gem. der Internationalen Fristenregelung 21 Tage Zeit(Poststempel) 1

2 V e r t e i l e r: Department of Justice /USA; ECHR - Strasbourg CEDEX; Strafgerichtshof Den Haag; Alliierten Rat für Gesamtdeutschland Berlin; Staatsgerichtshof Leipzig 10 Punkte Folgende Punkte gilt es vor jeder Verhandlung erst zu klären und ich fordere im Namen meines/r Mandanten/in folgende Festestellungen: Punkt 1: Mein/e Mandant/in ist unzweifelhaft Bürger/in des Staates Deutsches Reich gemäß 1 RuStAG Beweis: RGBL. 583 vom sollte, juristisch nachzuweisen und schriftlich zu erläutern: Punkt 2: Das Deutsche Reich ist nach wie vor existent und ist voll rechtfähig Beweis: Das sog. Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BverfGE 2,266(277);3,288(319ff);5,85(126);6,309(336,363); (BverfGE 1, 351(362ff, 367)) Punkt 3: Wie Ihnen bekannt sein dürfte, handeln Sie alle samt ohne jegliche Rechtgrundlage, da die sog. BRD mindestens seit dem recht- und handlungsunfähig geworden sind. Beweis: Internetpräsenz und Aufhebung des Art. 23 GG a. F. für die sog. BRD am i.v.m. BGBl II Seite 885, 889ff, sowie die Frankfurter Dokumente v Nr.!, II, III i.v.m. 2 BvF 1/73 Gründe B III Abs.1: Punkt 4: Die sog. BRD beschränkt ihre staatliche Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes! Da dieses aber mindestens seit dem als aufgehoben gilt, gibt es keine rechtliche Grundlage für Ihr Handeln mehr! Punkt 5: Der sog. 2+4 Vertrag ist nicht rechtgültig in Kraft getreten, da dieser nach dem angeblich in Kraft getreten sein soll ( ). Beweis: 2+4 Vertrag vom BGBl II S. 1318ff) Punkt 6: Die sog. Wiedervereinigung Deutschlands am lag ebenfalls hinter dem und ist somit ebenfall rechtunwirksam, denn man kann sich mit nichts wieder vereinen, das es juristisch nicht gibt und zudem der Geltungsbereich aufgehoben worden ist. Dem sog. Gericht wird aufgegeben, diese Tatsache, sofern diese nicht juristisch stimmig sein sollte, Punkt 7: Es wurden die Einführungsgesetze und deren Geltungsbereiche aufgehoben. (EGGVG; EGSTPO; EGZPO) Beweis: Beiblatt Dem sog. Gericht wird aufgegeben, diese Tatsache, sofern diese nicht juristisch stimmig sein sollte, Punkt 8: Die sog. BRD ist seit Gründung 1949 nur ein Verwaltungskonstrukt der Alliierten und das sog. Grundgesetz für die sog. BRD ist niemals in Kraft getreten, da keine Volksabstimmung, wie von den Alliierten verlangt, statt gefunden hat. Beweis: Genehmigungsschreiben der Alliierten an den sog. Parlamentarischen Rat vom 12. Mai

3 Punkt 9: Das sog. Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft ignoriert alle allgemein anerkannten völkerrechtlichen Tatsachen und Regeln gemäß dem Völkerrecht Art. 34, Art.35; Art.42 und verstößt somit gegen dieses. Beweis: Menschenrechte des EUGH Punkt 10: Gleichzeitig missachtet dieses Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft die Tatsache und Fakten des Internationalen Paktes über bürgerliche Rechte Art. 11 vom 19.Dezembr Beweis: IP 66 vom 19.Dezember

4 ICHR International Centre of Human Rights-WorldFoundation of Human Rights Internationales Zentrum für Menschenrechte-WeltStiftung FÜR Menschenrechte Att. Law: Lopez, Lopez&Associates, P.O.BOX , World Trade Center, PANAMA, Republik of PANAMA Register Number 23,055 ( ), Register Card und Dokument No ( ) of PANAMA STADE, Rechtsnormschutzstelle Herrn Werner PETERS Postfach 1148 D KORNWESTHEIM Die Stiftung Internationales Zentrum für Menschenrechte mit folgenden Aufgaben Förderung und Weiterentwicklung des Frieden und der Freiheit zwischen Völkern und Bevölkerung Schutz, Förderung und Weiterentwicklung der systembedingten recht(s)staatlichen Staatssysteme internationaler Schutz, Förderung und Weiterentwicklung der völkerrechtlich anerkannten Menschenrechte weltweite Gründung und Förderung von kontinentalen Menschenrechtszentren internationale Gründung und Förderung von nationalen NGO-Kommissionen für die Wirksamkeit der Behörden Erfassung und Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen von Völkerstraftaten, Regierungskriminalität, Justizverbrechen, Amtsmissbrauch und Korruption Verbraucherschutz für Menschenrechte nach dem Unterlassungsklagegesetz Opferhilfe und Opferrehabilitation von Straftaten Öffentlichkeitsarbeit für Frieden, Freiheit und Menschenrechte erkennt offiziell die gemeinnützigen und schutzwürdigen Leistungen für Menschenrechte des Herrn Werner PETERS, Rechtsnormschutzstelle in D KORNWESTHEIM als vertretungsberechtigter RECHTBEISTAND vor den europäischen Gerichten / Behörden (ECHR, CURIA, ICC, Europarat, europäisches Parlament und europäische Kommission) einstimmig durch Beschluss des Stiftungsrats im Netzwerks-Menschenrecht an. Stiftungsrat, D STADE SÜRMELI, M. - Selim Präsident des Zentralrats Europäischer Bürger, Hochkommissar für Menschenrechte Friedenspreisträger des human-rights.awards

5 Präsidium des ZEB - Zentralrats Europäischer Bürger Registereintrag: Deutscher Bundestag WD / Amtsgericht Tostedt 81 VR Gemeinnützigkeit FA-STD 43/270/28907 Bielfeldtweg 26, D STADE Tel /122/121, Menschenrechte@zeb-org.de gez.: R alf K eser gez.: N eu h au s H eik e gez.: D r. Lu tz W. O yd a gez.: F ran k Teege Hinweis: Schutz und Förderung der Kommissare für Menschenrechte NGO s Aktionsplan 2005 (Warschau) des Europarats Ständige Vertreter der Außenminister, CM Dokumente (2005)80 final 17. Mai 2005 Konferenz vom 13./ Herausforderungen und Schwierigkeiten beim Schutz der Menschenrechte Maßnahmen des Europarats zum Schutz und zur Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern Schutz von Menschenrechtsverteidigern- Leitlinien der Europäischen Union- Annex doc 10111/06 Le Conseil a adopté, en juin 2004, des orientations de l'ue concernant les défenseurs des droits de l'homme (doc /1/04) en vue d'améliorer l'action que l'union européenne mène de longue date pour protéger et soutenir les défenseurs des droits de l'homme. Leitsatz: EU sollte darauf achten, dass die von ihr an Verteidiger der Menschenrechte gerichtete Hilfe dessen Spezialbedürfnisse sowie den persönlichen Schutz berücksichtigt. Jede Unterstützungsmaßnahme ist umgehend zu erledigen! GARANTIR LA PROTECTION - ORIENTATIONS DE L'UNION EUROPÉENNE CONCERNANT LES DÉFENSEURS DES DROITS DE L'HOMME 5

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