Die EU-Grundrechtsarchitektur nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon FRA Round Table 6. Dezember 2010, Parlament

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1 Die EU-Grundrechtsarchitektur nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon FRA Round Table 6. Dezember 2010, Parlament ao. Univ.Prof.. Dr. Hannes Tretter,, Universität t Wien Leiter Ludwig Boltzmann Institut für f r Menschenrechte (BIM) Stv. Vorsitzender des Verwaltungsrats der EU Agentur für f r Grundrechte (FRA)

2 Vertrag von Lissabon I Art 2 EUV Werte der Union Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte (einschließlich lich der Rechte von Angehörigen von Minderheiten) Gesellschaften zeichnen sich aus durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität, t, Gleichheit von Frauen und MännernM Art 3 EUV Weitere Werte der Union Friede, soziale Gerechtigkeit und sozialer Schutz, Solidarität t der Generationen, Kinderrechte, kulturelle und sprachliche Verschiedenheit, kulturelles Erbe u.a.

3 Vertrag von Lissabon II Art 6 EUV Grundrechte Verweis auf die Grundrechtecharta (Annex zum Vertrag) mit den Verträgen rechtlich gleichrangig EMRK und gemeinsame Verfassungsüber ber- lieferungen weiterhin allgemeine Grundsätze des Unionsrechts Beitritt der EU zur EMRK beschlossen in Vorbereitung Art 7 EUV Sanktionsmechanismus Art 21 EUV Auswärtiges Handeln Menschenrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit u.a.. Grundsätze des auswärtigen Handelns der EU

4 EU Grundrechte Charta I Annex zum Vertrag von Lissabon und Verweis im neuen Art 6 EU-Vertrag mit dessen Inkrafttreten wurde die Charta rechtsverbindlich Charta wurde damit EU-Primärrecht Bindung von EU-Organen und von Mitgliedstaaten in Durchführung von EU-Recht Durchsetzbarkeit vor dem EuGH für Mitgliedstaaten, Parlament, Rat und Kommission, jedoch nach wie vor individuelle Beschwerdemöglichkeit nur bei direkter Betroffenheit durch EU-Rechtsakt (sonst Vorabentscheidungsverfahren)

5 EU Grundrechte Charta II Bürgerliche und politische sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Zielbestimmungen (Umwelt- und Verbraucherschutz) für die Politiken der EU Aufbau und Formulierung der Charta Würde des Menschen Freiheiten (inkl. Asylrecht) Gleichheit Solidarität (soziale Rechte) Bürgerrechte (Wahlrecht, gute Verwaltung, Zugang zu Dokumenten und zur Ombudsperson) Justizielle Rechte

6 Verhältnis der Charta zur EMRK Charta enthält auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Charta garantiert über EMRK hinaus: Berufsfreiheit, unternehmerische Freiheit, Asylrecht Charta fehlen einige Rechte der EMRK Schuldhaft, Freizügigkeit, Rechtsmittel vor Tribunal in Strafrechtssachen, Entschädigungsanspruch Charta übernimmt Rechtsprechung des EGMR u.a. Menschenwürde, Datenschutz, Refoulement-Verbot Tragweite der Rechte (Art 53) so wie die EMRK in der Rechtsprechung des EGMR EMRK ist europäischer Mindeststandard

7 Verfahren Beitritt der EU zur EMRK Europarat: Beschluss Ministerkomitee und Ratifikation durch Mitgliedstaaten erforderlich EU: Ratsbeschluss mit Zustimmung Parlament und Zustimmung der Mitgliedstaaten Beschwerden beim EGMR gegen EU-Akte möglich Verhandlungsmandat/Probleme Neutralität hinsichtlich EU-Kompetenzen und EMRK- Verpflichtungen der Mitgliedstaaten Autonome Auslegung des Unionsrechts durch EuGH Streitbeitritt EU&MS bei EU-spezifischer EMRK-Verletzung Vorherige Befassung des EuGH?

8 Verhältnis EuGH und EGMR Ein Fall für zwei : Doppelter europäischer Menschenrechtsschutz ein Luxus? Wechselseitige Rücksichtnahme EGMR höchste Instanz für die Einhaltung der EMRK in der EU und den Mitgliedstaaten Fall Matthews gegen das Vereinigte Königreich (Ausschluss vom Wahlrecht zum EU-Parlament) Fall Senator Lines gegen 15 EU-Mitgliedstaaten (Vorläufige Geldbuße durch die Europäische Kommission) Fall Bosphorus gegen Irland Beschlagnahme von JAT- Flugzeugen aufgrund von YU-Sanktionen Solange-Rsp des EGMR im Verhältnis zum EU-Recht Dublin II-Fälle?

9 Mandat EU Grundrechte Agentur Versorgung aller EU-Organe und Mitgliedstaaten mit grundrechtlicher Expertise Aufgaben (auf Ersuchen und/oder Eigeninitiative) Datensammlung (Vergleichbarkeit!) Wissenschaftliche Analyse, Machbarkeitsstudien Schlussfolgerungen und Gutachten Thematische Berichte Kommunikationsstrategie, u.a.. mit Zivilgesellschaft Anwendungsbereich gesamtes EU-Recht Prüfungsma fungsmaßstab: stab: Art 6 EU-Vertrag Beratendes Organ Bedeutung vor allem für f Gesetzgebung!

10 Vielen Dank für f r Ihre Aufmerksamkeit! PPT verfügbar auf:

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