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1 Vorschläge für eine Novelle des KWKG Fachgespräch Bündnis 90/Die Grünen Deutscher Bundestag, Rechtsanwalt Ulf Jacobshagen w w w. b b h o n l i n e. d e

2 Gegründet 1970 Über uns Büros in Berlin, Brüssel, Köln, München, Stuttgart, Wien Über 150 Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Ingenieure Führend in der Beratung der Energie- und Infrastrukturbranche mit interdisziplinärem Ansatz Spezialisiert besonders auf: Energie-, Wasser-/Abwasser- und Abfallwirtschaft, ÖPNV und Telekommunikation Regulierungsrecht Gesellschafts-, Steuer- und Arbeitsrecht Wettbewerbs- und Kartellrecht Umwelt-, Kommunal- und Vergaberecht Finanzierungen Betriebswirtschaftliche Beratung/ Wirtschaftsprüfung Recht des Energie- und Zertifikatehandels Forderungsmanagement und insolvenzrechtliche Beratung aus Gläubigersicht Erfolgreiche Vertretung unserer Mandanten in einer Vielzahl von Grundsatzfragen Mandanten: Kommunen und Gebietskörperschaften, ca. 400 Stadtwerke und kommunale Verkehrsunternehmen, international agierende Versorgungs- und Handelsunternehmen, Betreiber regenerativer und konventioneller Erzeugungsanlagen, Projektentwickler, Banken, Industrieunternehmen Vorschläge für eine KWKG-Novelle /

3 Ulf Jacobshagen, Rechtsanwalt Tel.: 030 / geboren 1970 in Haan/Rheinland verheiratet, Vater von zwei Töchtern und einem Sohn 1987/1988 Auslandsaufenthalt in Fairbanks, Alaska Studium der Diplom-Sozialwissenschaften und der Rechtswissenschaften in Göttingen mit Wahlfach im Umwelt- und Energierecht, studienbegleitendes Auslandssemester an der University of California, Santa Cruz Referendariat in Hannover, Göttingen, Erfurt und Berlin mit Wahlstation bei einem Bundestagsabgeordneten (Mitglied des Rechtsausschusses) Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten Michaele Hustedt, Energiepolitische Sprecherin der Fraktion) seit 2002 Rechtsanwalt, seit 2009 Partner Counsel bei BBH-Berlin regelmäßige Vortrags- und Publikationstätigkeit in den Bereichen Kraft-Wärme- Kopplung, Erneuerbare Energien, Wärmeversorgung, Areal- und Objektnetze, Contracting Vorschläge für eine KWKG-Novelle 3

4 Vorschläge für eine Novelle des KWKG (1) Zielstellung 25 Prozent Stromerzeugung aus KWK- Anlagen bis 2020 in 1 KWKG ergänzen Verklammerung von KWK-Anlagen ( 3 Abs. 3 S. 2 KWKG) Zeitliche Grenze von einem Kalenderjahr (vgl. 19 Abs. 1 Nr. 4 EEG) Regelungen zum Einspeisemanagement Verweis auf 6, 11 und 12 EEG Klarstellung: Vorrangiger Netzzugang für KWK-Strom auch nach Beendigung der Förderung (Ergänzung 4 Abs. 4 KWKG) Vorschläge für eine KWKG-Novelle 4

5 Vorschläge für eine Novelle des KWKG (2) Begrenzung der Modernisierung auf alte und neue Bestandsanlagen ( 5 Abs. 1 Nr. 4 KWKG) sollte bei einer Verlängerung der Förderung (Aufnahme Dauerbetrieb bis ) entfallen. Modernisierte und nach dem in Dauerbetrieb genommene KWK-Anlagen sind ansonsten von der Modernisierung ausgeschlossen Einführung einer weiteren Modernisierungsklasse 25 Prozent der Neuerrichtungskosten als Modernisierungskosten bei reduzierter Förderung Vorschläge für eine KWKG-Novelle 5

6 Vorschläge für eine Novelle des KWKG (3) Umbau Stromerzeugungsanlage zu KWK-Anlage darf nicht zu einer Rückdatierung des Zeitpunkts der Aufnahme des Dauerbetriebs führen ( 5 Abs. 4 KWKG) Neue Anlagenkategorie zwischen 50 kw und 250 kw wirtschaftliches Missverhältnis in der KWK-Förderung ausgleichen (bis 50 kw 10 Jahre, > 50 kw 6 Jahre) Für Anlagen > 50 kw keine Begrenzung nach Förderjahren, sondern nach Vollbenutzungsstunden ( statt wie bisher ) Vorschläge für eine KWKG-Novelle 6

7 Vorschläge für eine Novelle des KWKG (4) Förderung von Wärmespeichern: Für KWK-Anlagen nach 5, die zusätzlich über einen Wärmespeicher verfügen, der über einen Zeitraum von bis zu 5 Vollbenutzungsstunden die in der KWK-Anlage erzeugte Wärmemenge speichern kann, erhöht sich der Zuschlag nach 7 Abs. 4 bis 8 um 10 %. Wird der Wärmespeicher in Betrieb genommen, nachdem die zuständige Stelle die Zulassung nach 6 Abs. 1 erteilt hat, ergänzt die zuständige Stelle die Zulassung auf Antrag des Anlagenbetreibers; 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 und 6 Abs. 2 Satz 1 und 2 gelten entsprechend Vorschläge für eine KWKG-Novelle 7

8 Vorschläge für eine Novelle des KWKG (5) Vereinfachung und Erhöhung der Förderung für Wärmenetze; Verlängerung der Antragsfrist Überwiegende (d.h. 50%) Wärmeversorgung aus KWK-Anlagen nicht ab Inbetriebnahme, sondern im ersten Jahr nach Inbetriebnahme ( 5 a Abs. 1 Nr. 2 KWKG) Netzbetreiber müssen die Netzausbaukosten für den Anschluss von KWK-Anlagen zeitnah in die Netzentgelte einstellen können (Überprüfung der ARegV) Vorschläge für eine KWKG-Novelle 8

9 Vorschläge für eine Novelle des KWKG (6) Ausnahmeregelung für EEG-Umlage bei Objekt- /Arealversorgung aus KWK-Anlagen haushaltsunabhängiges Förderinstrument Contracting versus Eigenversorgung Ausgleich der Belastungen für KWK-Anlagenbetreiber aus Zertifikatehandel ab 2013 über erhöhte KWK-Förderung Anreize für KWK-Anlagenbetreiber zum Ausgleich der fluktuierenden Einspeisung aus EE-Anlagen (stromgeführte Fahrweise mit Wärmespeichern) Objektversorgung mit KWK-Anlagen: Verrechnung der Leistung nach Standardlastprofil bei Verrechnung Hauptzähler und Unterzähler (Ergänzung 4 Abs. 3b KWKG) Vorschläge für eine KWKG-Novelle 9

10 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ansprechpartner: Rechtsanwalt Ulf Jacobshagen BBH Berlin Magazinstraße Berlin Tel.: Fax: berlin@bbh-online.de BBH Brüssel Avenue Marnix Brüssel/Belgien Tel.: Fax.: bruessel@bbh-online.be BBH Köln KAP am Südkai Agrippinawerft Köln Tel.: Fax: koeln@bbh-online.de BBH München Untere Weidenstraße München Tel.: Fax: muenchen@bbh-online.de BBH Stuttgart Industriestraße Stuttgart Tel.: Fax: stuttgart@bbh-online.de w w w. b b h o n l i n e. d e Vorschläge für eine KWKG-Novelle 10

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