Verhandelt. zu Göttingen am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen
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- Heinrich Bayer
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1 !BK22!!Nr. der Urkundenrolle für 2016 Verhandelt zu Göttingen am 2016 erschienen heute: Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen 1. a) Frau A (Name, Geburtsdatum, Adresse), b) Herr B (Name, Geburtsdatum, Adresse), handelnd nicht im eigenen Namen, sondern als gemeinsam vertretungsberechtigte Mitglieder des Vorstands des Kreissportbundes Göttingen e. V. mit Sitz in Göttingen, eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Göttingen unter VR a) Herr C (Name, Geburtsdatum, Adresse), b) handelnd nicht im eigenen Namen, sondern als gemeinsam vertretungsberechtigte Mitglieder des Vorstands des 1
2 Kreissportbundes Osterode e. V. mit Sitz in Osterode, eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Göttingen unter VR nachstehend "die Erschienenen" genannt, auch wenn es sich um mehrere oder weibliche Personen handelt -. - Ausgewiesen durch amtlichen Lichtbildausweis -. Es wurde das Einverständnis erklärt, dass eine Ablichtung des Ausweispapiers zu den Nebenakten des Notars genommen wird. Der Notar fragte den Erschienenen, ob er oder eine der mit ihm beruflich verbundenen Personen in einer Angelegenheit, die Gegenstand dieser Beurkundung ist, außerhalb des Notariats tätig war oder ist. Die Frage wurde verneint. Die Erschienenen erklärten:,, I. Vorbemerkung Der Kreissportbund Göttingen e. V. mit Sitz in Göttingen und der Kreissportbund Osterode e. V. mit Sitz in Osterode schließen den folgenden Verschmelzungsvertrag, in dem der Kreissportbund Osterode e. V. (als übertragender Verein) auf den Kreissportbund Göttingen e. V. (als übernehmender Verein) verschmolzen wird. Beide Vereine verfolgen gemeinnützige Zwecke und sind daher nach 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit. II. Verschmelzungsvertrag 1 Vermögensübertragung Der Kreissportbund Osterode e. V. überträgt sein Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Ausschluss der Abwicklung auf den 2
3 Kreissportbund Göttingen e. V., und zwar im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme. 2 Gegenleistung Der Kreissportbund Göttingen e. V. gewährt als Gegenleistung mit Wirksamwerden der Verschmelzung jedem Mitglied des Kreissportbundes Osterode e. V. die Mitgliedschaft im Kreissportbund Göttingen e. V. Die Rechte und Pflichten dieser Mitgliedschaft ergeben sich aus der zu diesem Vertrag als Anlage beigefügten aktuellen Satzung des Kreissportbundes Göttingen e. V. Mit der Mitgliedschaft im Kreissportbund Göttingen e. V. sind keine Gewinnansprüche verbunden. 3 Schlussbilanz / Verschmelzungsstichtag Der Verschmelzung wird vorläufig der Jahresabschluss sowie eine Inventurliste des übertragenden Vereins zum zugrunde gelegt. Diese Unterlagen sind dieser Urkunde als Anlagen beigefügt. Die Übertragung des Vermögens des Kreissportbundes Osterode e. V. erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum Ablauf des Vom an gelten alle Handlungen und Geschäfte des Kreissportbundes Osterode e. V. als für Rechnung des Kreissportbundes Göttingen e. V. vorgenommen (Verschmelzungsstichtag). Mit der Anmeldung zum Vereinsregister wird der Jahresabschluss des übertragenden Vereins zum vorgelegt. 4 Besondere Rechte und Vorteile Besondere Rechte im Sinne des 5 Abs. 1 Nr. 7 UmwG bestehen beim Kreissportbund Osterode e. V. nicht. Einzelnen Mitgliedern werden im Rahmen der Verschmelzung keine besonderen Rechte im Kreissportbund Göttingen e. V. gewährt. Besondere Vorteile im Sinne von 5 Abs. 1 Nr. 8 UmwG werden ebenfalls niemandem gewährt. Die Vorstände beider Vereine schlagen vor, auf dem nächsten Kreissporttag folgende Beiträge zu beschließen: Kinder bis 14 Jahre 0,60 3
4 Jugendliche 15 bis 18 Jahre 1,00 Erwachsene 1,80 Beide Vereine sind darüber einig, dass der neue Vereinsname Kreissportbund Göttingen-Osterode e. V. wird. 5 Folgen der Verschmelzung für die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen Beide Vereine beschäftigen Arbeitnehmer/innen. Die Dienstleistungsverhältnisse der Arbeitnehmer/innen des Kreissportbundes Osterode e. V. gehen mit allen Rechten und Pflichten auf den Kreissportbund Göttingen e. V. über. Die Dienstverhältnisse der Arbeitnehmer/innen des Kreissportbundes Göttingen e. V. bleiben unverändert bestehen. Beide Vereine haben keine Arbeitnehmervertretungen. 6 Kosten und sonstige Vereinbarungen 1. Die durch diesen Vertrag und seine Durchführung bei beiden Vereinen entstehenden Kosten trägt der Kreissportbund Göttingen e. V. Dies gilt auch, wenn die Verschmelzung scheitert. Dieser Vertrag bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlungen beider Vereine und der Eintragung im Vereinsregister. Beide Vereine haben ihre Zustimmung in den Mitgliederversammlungen vom (Kreissportbund Göttingen e. V.) und (Kreissportbund Osterode e. V.) erteilt. 2. Der Notar erörterte mit den Beteiligten 2 ff, 99 ff. des Umwandlungsgesetzes (UmwG). Er wies insbesondere auf folgende Punkte hin: - Die Gläubiger beider Vereine können gemäß 22 des vorgenannten Gesetzes Sicherheit verlangen. 4
5 - Die Vorstandsmitglieder haften für etwaige Verschmelzungsschäden nach Maßgabe von 25 ff. des vorgenannten Gesetzes. - Der übertragende Verein erlischt mit der Eintragung der Verschmelzung in dem Vereinsregister seines Sitzes. Mit der Eintragung der Verschmelzung werden die Mitglieder des übertragenden Vereins Mitglieder des übernehmenden Vereins. Der übernehmende Verein wird Gesamtrechtsnachfolger des übertragenden Vereins. - Der Notar erteilte keine steuerlichen Auskünfte. Er empfahl, sich an das Finanzamt oder an einen Steuerberater zu wenden. Weitere Vereinbarungen werden nicht gewünscht, insbesondere keine Befristungen, Bedingungen oder Rücktrittsrechte. Im Übrigen geltend die gesetzlichen Bestimmungen. Von dieser Urkunde erhalten die Beteiligten je drei Ausfertigungen, die beteiligten Registergerichte je eine beglaubigte Abschrift. 7 Sollte eine Bestimmung dieser Urkunde unwirksam und/oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame/undurchführbare Bestimmung ist nach Möglichkeit in eine solche wirksame/durchführbare umzudeuten, die der unwirksamen/undurchführbaren bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise möglichst nahe kommt. 8 Alle Anlagen bilden wesentliche Bestandteile dieser Urkunde. Auf diese wird verwiesen. 9 Gründungsdatum Als Gründungsdatum gilt der
6 Diese Niederschrift nebst Anlagen wurde den Erschienenen vom beurkundenden Notar vorgelesen, von ihnen genehmigt und eigenhändig von ihnen wie folgt unterschrieben: 6
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