Aufklärung der haftungsrechtlichen Konsequenzen aus dem Datenskandal bei der Deutschen Bahn AG
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- Krista Baumann
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/5649 Aufklärung der haftungsrechtlichen Konsequenzen aus dem Datenskandal bei der Deutschen Bahn AG Vorbemerkung der Fragesteller Am23.Februar2011hatsichderAusschussfürVerkehr,BauundStadtentwicklungdesDeutschenBundestagesineinerSelbstbefassungmitderAufklärungunddenhaftungsrechtlichenKonsequenzenausderDatenaffärebeider DeutschenBahnAG (DBAG)befasst.GeladenwarennebendenSonderermittlernProf.Dr.HertaDäubler-GmelinundDr.JuliusReiterfürdieSozietätBaum, Reiter &Collegen,auchderBerlinerDatenschutzbeauftragteDr.AlexanderDix unddervorstandcompliance,datenschutzundrechtderdbag,gerdbecht. DieSelbstbefassunghataberentgegenderAnnahme,dassdieDatenaffäre durchdiedbagvollständigaufgearbeitetsei,mehrneuefragenerzeugtals abgearbeitet wurden. Vorbemerkung der Bundesregierung DieAufklärungdersog.DatenaffäreliegtinderZuständigkeitderDeutschen BahnAG (DBAG).DieDBAGhatdieDatenaffäreaufgearbeitetundsowohl personelle als auch organisatorische Konsequenzen gezogen. SolltenneueErkenntnisseimZusammenhangmitderDatenaffäreauftauchen, gehtdiebundesregierungdavonaus,dassdiedbagsichwieindervergangenheit intensiv um eine Aufklärung bemühen wird. DerimMärz2010neugewählteAufsichtsratwirddemThemaDatenschutz auchweiterhineinenhohenstellenwerteinräumen.dievertreterderbundesregierungimaufsichtsratderdbagwerdendabei wiebisher ihreaktienrechtlicheninformations-undkontrollbefugnisseinvollemumfangwahrnehmen. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürVerkehr,BauundStadtentwicklung vom 18. Mai 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1.WiebeurteiltdieBundesregierungdenUmstand,dassdieFirmaKPMG AGWirtschaftsprüfungsgesellschaft,dievomAufsichtsratmitderAufklärungdesDatenskandalsbeauftragtwurde,indiesenausweislicheinesBerichtsinder StuttgarterZeitung vom19.märz2011 ( KPMGspitzelte fürdiedeutschebahnag ),dersichaufeinenbriefdesberlinerdatenschutzbeauftragtendr.alexanderdixandenvorsitzendendesvorstands derdbag,dr.rüdigergrubevom14.oktober2010bezieht,selbstverwickelt war? DieKPMGAGWirtschaftsprüfungsgesellschaftwurdeaufgrundihrerforensischenErfahrungunddergroßenverfügbarenPersonalressourcendurch BeschlussdesAufsichtsratsvom18.Februar2009mitderSonderuntersuchung beauftragt.diekpmgaghatteindervergangenheitbereitsineinzelnenkorruptionsfällenfürdiedbagermittelt.diesefällewurdendeshalbandiesonderermittlergerhardbaum,reiter &CollegensowieProf.Dr.HertaDäubler- Gmelin & Collegen zur Untersuchung verwiesen. 2.WarumwurdedasMandatderebenfallsbeauftragtenSonderermittlerProf. Dr.HertaDäubler-GmelinsowieGerhardBaumzueinemZeitpunktbeendet,alsdiehaftungsrechtlichenKonsequenzenfürdendamalsamtierenden Vorstand noch nicht aufgeklärt waren? DasMandatderSonderermittlerumfasstedieSachverhaltsaufklärung,die WürdigungdesfestgestelltenSachverhaltsinsbesondereunterGesichtspunkten desdatenschutzrechts,deskollektivenarbeitsrechtsunddesstrafrechtssowie dieabgabevonempfehlungen,umzukünftigeverstößezuverhindern.diese AufgabewarimMai2009ausSichtdesAufsichtsrateserfüllt.MitderPrüfung derzivilrechtlichenkonsequenzenwurdesodanndiepricewaterhousecoopers Aktiengesellschaft (PwC)beauftragt.Derzeitwirdüberprüft,obErgänzungen odernachträgezudendamaligenermittlungs-undprüfungsergebnissennotwendig sind. 3.WiebewertetdieBundesregierungdieTatsache,dassdieAufklärungund dieprüfungderhaftungsrechtlichenkonsequenzenausdemdatenskandal beidertelekomdeutschlandgmbhbiszumschlussvondeneingesetzten SonderermittlerndurchgeführtwurdenundzueinerSchadensersatzklage gegendenfrüherenaufsichtsratsvorsitzendenklauszumwinkelundden ehemaligenvorstandsvorsitzendenkai-uwerickeführten,währendbei derdbagdasmandatdersonderermittlerfrühzeitigbeendetwurde,und stattdessendieprüfungderaktienrechtlichenverantwortlichkeitvonaufsichtsratundvorstandanpricewaterhousecoopersaktiengesellschaft (PwC)übertragenwurde,mitderFolge,dassbisheutekeineSchadensersatzforderungen erhoben wurden? FürdieProblematikderDatenaffärederDBAGwurdeeineangemesseneVorgehensweise gewählt. Im Ergebnis wurden sämtliche Aspekte untersucht. 4.KanndieBundesregierungbestätigen,dassdieDatenaffäreeinschließlich AbfindungundEinmalzahlungendieDBAG45Mio.EuroimJahr2009 gekostet hat, wie die Stuttgarter Zeitung am 8. April 2011 schreibt? NachAngabenderDBAGsindderDBAGimJahr2009Aufwendungenim ZusammenhangmitderDatenaffäreinHöhevon18,5Mio.Euro.entstanden. DarüberhinaussindimJahr2009zwarauchAufwendungenwegenpersoneller ÄnderungeninderFührungsebeneinHöhevon26,5Mio.Euroentstanden.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/5883 DiesestehenjedochnurzumTeilindirektemZusammenhangmitderDatenaffäre. 5.WelcheKostenfürAnwälte,interneErmittler,Prüfer,Bußgeldersowie AbfindungenundEinmalzahlungenanwelcheehemaligenAufsichtsräte und Vorstände sind in dieser Summe enthalten? NachAngabenderDBAGumfasstdervorgenannteBetragvon18,5Mio.Euro diekostenfürdieaufklärungsowiedasvomberlinerdatenschutzbeauftragten verhängtebußgeldinhöhevon1,123mio.euro.dieanorganmitgliedergeleistetenabfindungensindausdemgeschäftsbericht2009derdbag (S.29ff.) ersichtlich. 6.WelcheKostensindderDBAGimJahr2010durchdieDatenaffäreentstanden? ImJahr2010sindnachAuskunftderDBAGüberdenobigenBetraghinaus keine wesentlichen Kosten mehr angefallen. 7.HandeltderheutigeVorstandundderheutigeAufsichtsratderDBAGaus SichtderBundesregierungimSinnedesAktienrechts,wennerHinweisen aufmöglicheaktienrechtlichenverantwortlichkeitendesaltenaufsichtsratsunddesaltenvorstandsinderdatenaffärenichtnachgehtunddamit auf Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe verzichtet? VorstandundAufsichtsratgingenundgehenauchweiterhinallenHinweisen nach, die eventuelle Schadensersatzforderungen begründen könnten. 8.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassderVerzichtaufmögliche SchadensersatzforderungendesbundeseigenenUnternehmensDBAGgegenüberdemaltenAufsichtsratunddemaltenVorstandeinenForderungsverzicht darstellt, der die Bilanz der DB AG negativ beeinflusst? NachbisherigenErmittlungs-undPrüfungsergebnissenbestehtkeinAnspruch aufschadensersatz.daherliegtauchkeinverzichtaufschadensersatzforderungen vor. 9.SinddievorgenanntenFragenvondendurchdieBundesregierungentsandtenVertreterimAufsichtsratderDBAG,insbesonderedurchdenVertreter desbundesministeriumderfinanzen,thematisiertworden,undwennja, mit welchem Ergebnis? DerAufsichtsratderDBAGhattePwCbeauftragt,dieGeltendmachungvon SchadenersatzansprüchengegenehemaligeMitgliederdesVorstandsimZusammenhangmitder Datenaffäre zuprüfen.pwckonnteeinverschuldender ehemaligenvorstandsmitgliedernichtfeststellenundkonntedaherimergebnis eineklageerhebunggegendieehemaligenvorstandsmitgliedernichtempfehlen.deraufsichtsrathattediesesergebniszurkenntnisgenommenundfestgestellt,dassaufderbasisdesberichtsvonpwckeinerechtlichenschrittezuergreifensind.derzeitwirdüberprüft,obergänzungenodernachträgezuden damaligen Ermittlungs- und Prüfungsergebnissen erforderlich sind.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 10.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassdieaktienrechtlicheVerantwortlichkeitderGeschäftsführungsorganederDBAGwegendervonden SonderermittlernfestgestelltensystematischenVerstößengegenmateriellesundformellesDatenschutzrecht,Strafrecht,Betriebsverfassungsrecht hinreichend überprüft wurde? DerPrüfberichtvonPwCdecktallevondenSonderermittlernfestgestellten Sachverhalte ab. 11.WiebeurteiltdieBundesregierungdenUmstand,dassdievomdamaligen AufsichtsratmiteinerSonderprüfungzuraktienrechtlichenVerantwort- lichkeitbeauftragtewirtschaftsprüfungsgesellschaftpricewaterhouse- CoopersAktiengesellschaft (PwC)seitLangemalsAbschlussprüferfür die DB AG tätig war und ist? DerdamaligeAufsichtsratsahPwCalseinederführendenWirtschaftsprüfungsgesellschaftenalsgeeignetan,dieserFragenachzugehen.EinInteressenkonflikt zur Tätigkeit von PwC als Abschlussprüfer wurde nicht gesehen. 12.WiesowurdederFirmaPwCderAuftragerteilt,keineweiterenSachverhaltsermittlungenbeiderPrüfungderrechtlichenVerantwortlichkeiten der damaligen Vorstandsmitglieder durchzuführen? DerSachverhaltwarbereitsvondenSonderermittlernfestgestelltworden.PwC sollteaufbasisderberichtedersonderermittlerdiezivilrechtlichenkonsequenzenprüfen.derzeitwirdüberprüft,obergänzungenodernachträgezuden damaligen Ermittlungs- und Prüfungsergebnissen erforderlich sind. 13.WiebeurteiltdieBundesregierungdieEinschränkungdesAufklärungsauftragesanPwCinAnsehungderTatsache,dassimAbschlussbericht dersonderermittlerprof.dr.hertadäubler-gmelin/gerhardbaumeinleitendausdrücklichfestgestelltwurde: Wirkönnennichtabschließend beurteilen,oballebeurteilungsrelevanteninformationenundnachweise zugänglich gemacht bzw. erkannt wurden (S. 15)? DerAuftragderPwCbestandnichtineinerFortsetzungoderWiederholungder Sachverhaltsermittlung,sondernbeschränktesichaufdiehaftungsrechtliche Bewertung des von den Sonderermittlern festgestellten Sachverhalts. 14.IstderBundesregierungbekannt,obimJahr2006eineErgebnispräsentationderKonzernrevisionzumThema EffizienzundEffektivitätdergegenInformationsabflussergriffenenMaßnahmen stattgefundenhat,an derderdamaligevorstandsvorsitzendehartmutmehdornpersönlichteilgenommen hat? 15.IstdieBundesregierungbereitzuprüfen,obbeieinerErgebnispräsentationimJahr2006inAnwesenheitvonHartmutMehdornMaßnahmen, WerkzeugeundMethodenzurÜberwachungdes -Verkehrsvon Konzernmitarbeiternvorgestelltwurden,diespätervondenSonderermittlern als Verstöße gegen Datenschutz- und Strafrecht gewertet wurden? 16.IstderBundesregierungbekannt,obeinMitarbeiterderKonzernrevision beiderbefragungdurchkpmgausdrücklichdargelegtundwiederholt beschriebenhat,inwelcherweisehartmutmehdornübermaßnahmen undmethodenzurüberwachungvonkonzernmitarbeiterninformiert wurde?
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ IstderBundesregierungbekannt,obeinMitarbeiterderKonzernrevision beiderbefragungdurchkpmgaußerdemausdrücklichdargelegthat, dasshartmutmehdornpersönlichvonderkonzernrevisionverschärfte MaßnahmenundMethodenzurÜberwachungvonKonzernmitarbeitern verlangt hat? DieFragen14bis17werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DieindenFragenangesprochenenSachverhaltesindderBundesregierungbekannt.SiesindbereitsindieUntersuchungenderSonderermittlereingeflossen. DieDBAGprüftderzeit,obErgänzungenoderNachträgezudendamaligen Ermittlungs- und Prüfungsergebnissen erforderlich sind. 18.IstderBundesregierungbekannt,obdieFirmaPwCbeiderBeurteilung deraktienrechtlichenverantwortlichkeitvonhartmutmehdornsämtliche Zeugenaussagenberücksichtigthat,diedemKPMG-Abschlussbericht zur Datenaffäre zugrunde lagen? DiePwCsollteauftragsgemäßdieaktienrechtlicheVerantwortungdesVorstandsaufBasisdervollständigenBerichtederSonderermittlerKPMG,Gerhard Baum/Dr.JuliusReiter/Prof.Dr.HertaDäubler-Gmelinprüfen.Derzeitwird überprüft,obergänzungenodernachträgezudendamaligenermittlungs-und Prüfungsergebnissen nötig sind. 19.WiebeurteiltdieBundesregierungimLichtemöglicherneuerErkenntnissedieAussagevonGerdBechtim TAGESSPIEGEL vom25.mai 2010,wonacheskeinenBelegdafürgäbe,dasssichderalteVorstandin der Datenaffäre etwas zuschulden habe kommen lassen? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 20.WiebeurteiltdieBundesregierungimLichtemöglicherneuerErkenntnissedieAussagedesAufsichtsratsvorsitzendenderDBAG,Prof.Dr. Dr.Utz-HellmuthFelchtinseinemSchreibenandenBundesministerfür Verkehr,BauundStadtentwicklung,Dr.PeterRamsauer,unddenVorsitzendendesAusschussesfürVerkehr,BauundStadtentwicklungdes DeutschenBundestages,WinfriedHermann,vom6.April2011,wonach seitderprüfungmöglicherhaftungsansprüchedesunternehmensgegen denehemaligenvorstanddurchpwckeineneuengesichtspunktebekanntgewordenseien,dieeineerneuteprüfungdieserfragerechtfertigen würde. Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 21.IstderBundesregierungbekannt,dassansolchenBefragungenauchein MitarbeiterderRechtsabteilungderDBAGteilgenommenhat,derheute engstermitarbeiterdesfürcompliance-angelegenheitenzuständigen Vorstandsmitgliedes Gerd Becht ist? NachAngabenderDBAGstandes,wieinsolchenErmittlungsfällendurchaus üblich,denbefragtenmitarbeiterinnenundmitarbeiternfrei,zurbefragung einenmitarbeiterderrechtsabteilungodereinenanderenbeistandihres Vertrauens,externoderintern,hinzuzuziehen.Hiervonhabenzahlreicheder ca.90befragtengebrauchgemacht.ausderrechtsabteilungwurdendamals 16RechtsanwältezudiesenBefragungenbeigestellt.Einerdieserinternen
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode RechtsanwältearbeitetheutefürdenVorstandCompliance.GegendiesenMitarbeiterwurdenimZugederSonderermittlungenundbisheutekeinerlei Verdächtigungen der Verwicklung in unrechtmäßige Handlungen erhoben. 22.IstderBundesregierungbekannt,obdieserMitarbeiterzuvorunmittelbar odermittelbaranderbeauftragungvonrechtsanwaltdr.edgarjoussen beteiligtwar,derwiederumfürdiebeauftragungvondendetekteienmit illegalen Ermittlungsmethoden beteiligt gewesen sein soll? NachAngabenderDBAGhatderMitarbeiterimRahmenseinerdamaligen VerantwortungimJahr2000ineinemFall,derdieBezahlungeinesLieferanten vonausrüstungsgegenständenfürgleisbauarbeiterbetraf,diekanzleijoussen Schrannerbeauftragt.DasMandatwurdeinnerhalbderKanzleinichtvon Dr.Edgar Joussen wahrgenommen. 23.KanndieBundesregierungausschließen,dassimUmfelddesheutigen Compliance-VorstandesMitarbeiterbeschäftigtsind,dieunmittelbaroder mittelbaranhandlungenbeteiligtwaren,dieindenabschlussberichten der Sonderermittler behandelt wurden? Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. 24.Triffteszu,dassbeiderDBAGsonderbeurlaubteBeamtederStaatsanwaltschaftBerlinbeschäftigtwurden,derenAufgabeu.a.darinbestand, Informationsabflüsse zu bekämpfen? NachAngabenderDBAGwarenabca.2002zweibeurlaubteStaatsanwälte nacheinanderinnerhalbderrechtsabteilungderdbagalscompliance-beauftragtetätig.dieinvolviertensonderermittlergabenaufnachfragean,dass einerderbefragtenstaatsanwältemöglicherweisemitderbekämpfungvon Informationsabflüssen befasst war. 25.Triffteszu,dasseszumindesteinenFallgab,beidemeinsonderbeurlaubterBeamterderStaatsanwaltschaftBerlinzunächstalsBeschäftigter derdbagunternehmensinterneermittlungengegeninformationsabflüssegeführtunddann,nachrückkehrindendienstderstaatsanwaltschaftberlin,einermittlungs-undstrafverfahrengegeneinenbahnmitarbeiter betreut hat, dem Informationsweitergabe vorgeworfen wurde? Wennja,hältdieBundesregierungdiesfüreinrechtsstaatlichunbedenkliches Vorgehen? DiesesistderBundesregierungderzeitnichtbekanntundkonnteauchdurchdie Sonderermittler bisher nicht bestätigt werden.
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