Haushaltsplan 2018 Kreisjugendring Dingolfing-Landau

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1 Seite 1 von 6 Allgemeine Festsetzung 1. Der Haushaltsplan 2017 für den wird in den Einnahmen und in den Ausgaben auf ,00 festgesetzt. 2. Der Gesamtbetrag der für Investitionsmaßnahmen erforderlichen Kreditaufnahmen ( 7 FO- HPL) wird, vorbehaltlich der Zustimmung des Landesvorstands, auf 0,00 festgelegt. 3. Der Höchstbetrag der Kontokorrentkredite (Kassenkredite; 14 FO-HPL) wird, vorbehaltlich der Bestätigung durch den Bayerischen Jugendring, auf 5.000,00 festgelegt. 4. Bestandteile des Haushaltsplans sind: Der Gesamtplan mit den Einnahmen und Ausgaben der Einzelpläne ( 2 Abs. 2 Nr. 2 FO- HPL). Die Einzelansätze in den Haushaltsabschnitten ( 2 Abs. 2 Nr. 3 FO-HPL). Der Stellenplan für alle Beschäftigte ( 2 Abs. 2 Nr. 4 FO-HPL). Die Richtlinie über Entschädigungen an den Vorstand ( 2 Abs. 2 Nr. 5 FO-HPL). Die Übersicht über den Stand der Rücklagen und Schulden ( 2 Abs. 2 Nr. 6 FO-HPL). 5. Der Haushalt tritt zum in Kraft. Beschlossen durch die Vollversammlung am. Dingolfing, den Ort, Datum Vorsitzender Michael Trapp

2 Seite 2 von 6 Gesamtübersicht ( 2 Abs. 2 Nr. 2 FO) Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben in Euro Haushaltsansatz Ergebnis der Jahresrechnung Einzelplan Nr. Bezeichnung Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben 1 Geschäftsführung , , , , , ,30 2 Aktivitäten der Jugendarbeit , , , , , ,79 4 Förderung der Jugendarbeit , , , , , ,00 5 Allgemeines Finanzwesen ,00 630, ,00 600, ,02 670,93 Gesamt , , , , , ,02

3 Seite 3 von 6 Stellenplan für alle Beschäftigte ( 2 Abs. 2 Nr. 4 FO) Es gilt die Vergütungsordnung: TVöD Tarifvertrag öffentlicher Dienst VkA Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 Erläuterungen HH-Stelle Entgeltgruppe laut TVöD Anzahl der Stellen Ggf. Std. in Bruchteilen Anzahl der Stellen Ggf. Std. in Bruchteilen : 110/ Geschäftsführerin 110/ , , Verwaltung 110/ , Verleihwart/Hausmeister

4 Seite 4 von 6 Richtlinie über die Entschädigungen an den Vorstand ( 2 Abs. 2 Nr. 5 FO) Personenkreis: Alle diejenigen, welche im Auftrag des Kreisjugendrings Dingolfing-Landau tätig sind, sowie die Vorstandsmitglieder. 1. Dienstreise- und Fahrtkostenerstattung Entsprechend dem Bayerischen Reisekostengesetz. 2. Entschädigung bei Sitzungen Für Vorstandssitzungen wird eine Entschädigung in Höhe von 15,00 gewährt. Für vom KJR- Vorstand oder von der Vollversammlung einberufene Fachausschüsse gilt dies sinngemäß. 3. Entschädigung der ehrenamtlichen MitarbeiterInnen a. Der/die Vorsitzende erhält 120,00 monatlich. b. Der/ die stellvertretende Vorsitzende erhält 60,00 monatlich. c. Der/die Ressortverantwortliche Ferienprogramm erhält 45,00 monatlich. 4. Für die Versteuerung der Entschädigungen und der Referentenhonorare bei Maßnahmen des Kreisjugendrings Dingolfing-Landau sind die Empfänger selbst verantwortlich. 5. Die Richtlinie tritt durch den Beschluss der Vollversammlung am für das Haushaltsjahr 2018 in Kraft.

5 Seite 5 von 6 Rücklagen ( 2 Abs. 2 Nr. 6 FO) 1. Rücklagennachweis Zweckbestimmung der Rücklage Stand (voraussichtlich) Zuführung Entnahme Stand (voraussichtlich) Betriebsmittelrücklage 6.855, ,87 Investitionsrücklage Verleih ,00 100, , ,00 zweckgebundene Rücklage Einrichtung und Ausstattung GS , ,00 - Gesamt ,87 100, , ,87 2. Anlage der Rücklagen Anlageform voraussichtl. Stand zum Erläuterungen Sparbuch ,87 bei Spk. Ndb.-Mitte Sollzuführung im IST noch nicht erfüllt 100,00 Gesamt ,87 Zuführung zur Investitionsrücklage Verleih 3. Schuldennachweis Schulden sind keine vorhanden.

6 Seite 6 von 6 Deckungskreise Es werden folgende Deckungskreise gebildet ( 4 FO-HPL/S): Deckungskreise im EP 1 Ausgabengruppen 5 im EP 1 sind gegenseitig deckungsfähig , , , , , , , , Deckungskreis im EP 2 Einnahmen- und Ausgabengruppen im EP 2 sind gegenseitig deckungsfähig. Deckungskreis im EP 4 Ausgabengruppen im EP 4 sind mit Ausnahme von gegenseitig deckungsfähig , , , , , , , , ,

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