Übertragung von Rechten und Pflichten gemäß Art. 218 UZK (TORO-Dokument)
|
|
- Jonas Steinmann
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Übertragung von Rechten und Pflichten gemäß Art. 218 UZK (TORO-Dokument) 1. Bewilligung der Übertragung von Rechten und Pflichten: Bewilligungsnummer des Übertragenden: Datum: Beteiligte Personen und Überwachungszollstellen 2. Übertragender 3. Übernehmer Bewilligungsnummer: 4. Übertragenden 5. Übernehmenden Warenbezogene Angaben Zollanmeldung zur Überführung der Waren in die Endverwendung (MRN): TARIC-Code: 0279/1 Übertragung von Rechten und Pflichten gemäß Art. 218 UZK (2017)
2 8. Art der Packstücke und Beschreibung der Waren 9. Zeichen / Nummern der Waren 10. Rohmasse (kg) 11. Eigenmasse (kg) Ende der Erledigungsfrist 14. Besondere Maßeinheiten (sofern erforderlich) Zeitraum, in dem der Übernehmer dem Übertragenden die Erledigung des besonderen Verfahrens mitteilt 15a. 15b Datum und Uhrzeit der Übertragung der Rechte und Pflichten Bestätigung der Übernahme (Ort, Datum, Unterschrift) Datum der Erledigung des besonderen Verfahrens Datum, an dem der Übertragende über die Erledigung des besonderen Verfahrens informiert wurde Bestätigung des Übernehmers, dass der Übertragende über die Erledigung des besonderen Verfahrens informiert wurde Zusätzliche Informationen, sofern erforderlich (z.b. Sicherheitsleistung, Ausbeutesätze, Fertigungszustand der Ware) 20. Angaben durch den Übertragenden Angaben durch den Übernehmenden 0279/2 Übertragung von Rechten und Pflichten gemäß Art. 218 UZK (2017)
3 Übertragung von Rechten und Pflichten gemäß Art. 218 UZK (TORO-Dokument) 1. Bewilligung der Übertragung von Rechten und Pflichten: Bewilligungsnummer des Übertragenden: Datum: Beteiligte Personen und Überwachungszollstellen 2. Übertragender 3. Übernehmer Bewilligungsnummer: 4. Übertragenden 5. Übernehmenden Warenbezogene Angaben Zollanmeldung zur Überführung der Waren in die Endverwendung (MRN): TARIC-Code: 0279/1 Übertragung von Rechten und Pflichten gemäß Art. 218 UZK (2017)
4 8. Art der Packstücke und Beschreibung der Waren 9. Zeichen / Nummern der Waren 10. Rohmasse (kg) 11. Eigenmasse (kg) Ende der Erledigungsfrist 14. Besondere Maßeinheiten (sofern erforderlich) Zeitraum, in dem der Übernehmer dem Übertragenden die Erledigung des besonderen Verfahrens mitteilt 15a. 15b Datum und Uhrzeit der Übertragung der Rechte und Pflichten Bestätigung der Übernahme (Ort, Datum, Unterschrift) Datum der Erledigung des besonderen Verfahrens Datum, an dem der Übertragende über die Erledigung des besonderen Verfahrens informiert wurde Bestätigung des Übernehmers, dass der Übertragende über die Erledigung des besonderen Verfahrens informiert wurde Zusätzliche Informationen, sofern erforderlich (z.b. Sicherheitsleistung, Ausbeutesätze, Fertigungszustand der Ware) 20. Angaben durch den Übertragenden Angaben durch den Übernehmenden 0279/2 Übertragung von Rechten und Pflichten gemäß Art. 218 UZK (2017)
5 Übertragung von Rechten und Pflichten gemäß Art. 218 UZK (TORO-Dokument) 1. Bewilligung der Übertragung von Rechten und Pflichten: Bewilligungsnummer des Übertragenden: Datum: Beteiligte Personen und Überwachungszollstellen 2. Übertragender 3. Übernehmer Bewilligungsnummer: 4. Übertragenden 5. Übernehmenden Warenbezogene Angaben Zollanmeldung zur Überführung der Waren in die Endverwendung (MRN): TARIC-Code: 0279/1 Übertragung von Rechten und Pflichten gemäß Art. 218 UZK (2017)
6 8. Art der Packstücke und Beschreibung der Waren 9. Zeichen / Nummern der Waren 10. Rohmasse (kg) 11. Eigenmasse (kg) Ende der Erledigungsfrist 14. Besondere Maßeinheiten (sofern erforderlich) Zeitraum, in dem der Übernehmer dem Übertragenden die Erledigung des besonderen Verfahrens mitteilt 15a. 15b Datum und Uhrzeit der Übertragung der Rechte und Pflichten Bestätigung der Übernahme (Ort, Datum, Unterschrift) Datum der Erledigung des besonderen Verfahrens Datum, an dem der Übertragende über die Erledigung des besonderen Verfahrens informiert wurde Bestätigung des Übernehmers, dass der Übertragende über die Erledigung des besonderen Verfahrens informiert wurde Zusätzliche Informationen, sofern erforderlich (z.b. Sicherheitsleistung, Ausbeutesätze, Fertigungszustand der Ware) 20. Angaben durch den Übertragenden Angaben durch den Übernehmenden 0279/2 Übertragung von Rechten und Pflichten gemäß Art. 218 UZK (2017)
7 Übertragung von Rechten und Pflichten gemäß Art. 218 UZK (TORO-Dokument) 1. Bewilligung der Übertragung von Rechten und Pflichten: Bewilligungsnummer des Übertragenden: Datum: Beteiligte Personen und Überwachungszollstellen 2. Übertragender 3. Übernehmer Bewilligungsnummer: 4. Übertragenden 5. Übernehmenden Warenbezogene Angaben Zollanmeldung zur Überführung der Waren in die Endverwendung (MRN): TARIC-Code: 0279/1 Übertragung von Rechten und Pflichten gemäß Art. 218 UZK (2017)
8 8. Art der Packstücke und Beschreibung der Waren 9. Zeichen / Nummern der Waren 10. Rohmasse (kg) 11. Eigenmasse (kg) Ende der Erledigungsfrist 14. Besondere Maßeinheiten (sofern erforderlich) Zeitraum, in dem der Übernehmer dem Übertragenden die Erledigung des besonderen Verfahrens mitteilt 15a. 15b Datum und Uhrzeit der Übertragung der Rechte und Pflichten Bestätigung der Übernahme (Ort, Datum, Unterschrift) Datum der Erledigung des besonderen Verfahrens Datum, an dem der Übertragende über die Erledigung des besonderen Verfahrens informiert wurde Bestätigung des Übernehmers, dass der Übertragende über die Erledigung des besonderen Verfahrens informiert wurde Zusätzliche Informationen, sofern erforderlich (z.b. Sicherheitsleistung, Ausbeutesätze, Fertigungszustand der Ware) 20. Angaben durch den Übertragenden Angaben durch den Übernehmenden 0279/2 Übertragung von Rechten und Pflichten gemäß Art. 218 UZK (2017)
Merkblatt zur Übertragung von Rechten und Pflichten gemäß Art. 218 UZK. im Rahmen der Endverwendung
Merkblatt zur Übertragung von Rechten und Pflichten gemäß Art. 218 UZK im Rahmen der Endverwendung Inhaltsverzeichnis I. Einleitung... 3 II. Grundsätze... 3 1. Voraussetzungen für die Übertragung von Rechten
MehrANHÄNGE. der. Delegierten Verordnung der Kommission
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 8.4.2016 C(2016) 2002 final ANNEXES 1 to 2 ANHÄNGE der Delegierten Verordnung der Kommission zur Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/341 zur Ergänzung
Mehr- - CodE 11 CodE 0 0 0 0 0 0 0 0 2.o C 1 10.0 C 2 off 3 3.0 4 2.0 5 off 6 1 8 20.0 9 60 C 7 4.0 10 80 C 1 38 C 12 8 k 13 on 14 30.0 15 10 16 - - CodE 11 CodE 0 0 0 0 0 0 0 0 2.o C 1 10.0 C 2
MehrBild Nummer 1: Bild Nummer 2: Seite B 1
Bild Nummer 1: Bild Nummer 2: Seite B 1 Bild Nummer 3: Bild Nummer 4: Seite B 2 Bild Nummer 5: Bild Nummer 6: Seite B 3 Bild Nummer 7: Bild Nummer 8: Seite B 4 Bild Nummer 9: Bild Nummer 10: Seite B 5
MehrAusfüllhilfe (Erläuterungen) EUS - Antrag in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung - Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe a Zollkodex
Ausfüllhilfe (Erläuterungen) EUS - Antrag in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung - Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe a Zollkodex Hinweis Um bereits im Vorfeld eventuelle Fragestellungen, die sich
MehrJa, ich möchte ab (Datum) Förderspender im Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Dresden e.v. werden. Ich zahle einen Beitrag von: Verwendungszweck:
Newsletter: ja nein e-mail:* Datum: _ Unterschrift: Datum: Unterschrift: Newsletter: ja nein e-mail:* Datum: _ Unterschrift: Datum: Unterschrift: Newsletter: ja nein e-mail:* Datum: _ Unterschrift: Datum:
MehrZollanmeldung für die Überführung von Übersiedlungsgut in den zollrechtlich freien Verkehr zur besonderen Verwendung
Zutreffendes ankreuzen X oder ausfüllen (VSF Z 08 03 Abs. 1) Anmerkungen Zollstelle, Nr., Datum 1) Anzugeben bei der Einfuhr von Waren vor der Übersiedlung. 2) Einzelangaben sind dann erforderlich, wenn
MehrEUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT
EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT ANMELDUNGSART (1) Versender/Ausführer (2) Nr. Bes. Umst. (S32) MRN Vordrucke (3) Anm. Sich. (S00) 001 Positionen (5) Packst. insgesamt (6) Rohmasse (kg) (35) VERSANDBEGLEITDOKUMENT-SICHERHEIT
MehrKapitel 1 Geltungsbereich, Auftrag des Zolls, Definitionen (UZK: Art. 1 5; UZK-DA: Art. 1; UZK-IA: Art. 1) Rz. 110.ff... 35
Vorwort zur 2. Auflage... Abkürzungsverzeichnis... XIX V Einführung (Rz. 000. ff.)... 1 Titel I Allgemeine Vorschriften... 35 Geltungsbereich, Auftrag des Zolls, Definitionen (UZK: Art. 1 5; UZK-DA: Art.
MehrZollanmeldung für die Überführung von Diplomaten- oder Konsulargut in den zollrechtlich freien Verkehr zur besonderen Verwendung
(VSF Z 08 42) Registrierstempel der Überwachungszollstelle Zutreffendes ankreuzen [X] oder ausfüllen Bitte Ausfüllanleitung auf der Folgeseite beachten! Zollstelle der Überführung, Nr., Datum Zollanmeldung
MehrProzessoptimierung. Aktiven Veredelung
Prozessoptimierung mit der neuen Aktiven Veredelung Überblick I. Antrags und Bewilligungsverfahren für die aktive Veredelung II. Überführung und Erledigung von aktiven Veredelungen III. Abrechnung 2 Überblick
MehrNotfallverfahren. Handbuch Notfallverfahren September 2015
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Oberzolldirektion Notfallverfahren Verteiler: Internet EZV Seite 1 von 9 0 Nachträge. 3 1 Notfallverfahren. 4 1.1 Allgemeines. 4
MehrDer Unionszollkodex (UZK)
Der Unionszollkodex (UZK) Neufassung des Modernisierten Zollkodex - Praxisleitfaden zu den Neuerungen im europäischen Zollrecht von Prof. Dr. Peter Witte, Prof. Dr. Reginhard Henke und Nadja Kammerzell
MehrErstellung des Ausfuhrbegleitdokumentes (ABD) Ihrer Exportsendung
Erstellung des Ausfuhrbegleitdokumentes (ABD) Ihrer Exportsendung Ab sofort können Sie bei LetMeShip, unabhängig der Wahl des Carriers, Ihre Exportsendungen beim Zoll anmelden und das Ausfuhrbegleitdokument
MehrDas neue Zollrecht der Europäischen Union
Das neue Zollrecht der Europäischen Union Bearbeitet von Karl Fuchs, Andrea Reuter 1. Auflage 2016. Buch. 660 S. Softcover ISBN 978 3 7046 7561 3 Recht > Europarecht, Internationales Recht, Recht des Auslands
MehrREX FAQs Ist zumindest eine Kontaktperson verpflichtend anzugeben?
REX FAQs 1. REX-ANTRAG 1.1.1. Ist zumindest eine Kontaktperson verpflichtend anzugeben? 1.2.1. Ist die Anführung einer Warenbeschreibung erforderlich? 1.2.2. Soll die 4-stellige HS-Position oder die 2-stellige
MehrSicherheiten Wirtschaft trifft Zoll ZAF Jutta Boll-Hoffmann
Sicherheiten Inhaltsverzeichnis I. Übergreifende Fragen II. Arten der Sicherheit III. Berechnung von Sicherheiten/Referenzbeträgen I. Übergreifende Fragen 1. Obligatorische Sicherheitsleistung 2. Zu sichernde
MehrZollverordnung der EZV
Zollverordnung der EZV (ZV-EZV) Änderung vom 18. Oktober 2018 Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) verordnet: I Die Zollverordnung der EZV vom 4. April 2007 1 wird wie folgt geändert: Art. 1 Kriegsmaterial
MehrAusfüllhilfe (Erläuterungen) TEA - Antrag in Bezug auf die vorübergehende Verwendung- Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe a Zollkodex
Ausfüllhilfe (Erläuterungen) TEA - Antrag in Bezug auf die vorübergehende Verwendung- Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe a Zollkodex Hinweis Um bereits im Vorfeld eventuelle Fragestellungen, die sich aus dem
MehrUmstellung der Zolllagerbewilligungen LC, LD und LE auf CWP (LC)
POSTANSCHRIFT ITZBund, Postfach 30 16 45, 53 196 Bonn HAUSANSCHRIFT Wilhelm-Fay-Str. 11, 65936 Frankfurt An alle Clearing Center per E-Mail BEARBEITET VON AI Riesler TEL 0800/8007-545-1 FAX 069/20971-584
MehrHinweis. Hinweise zur technischen Handhabung. Erläuterungen zu den einzelnen Feldern
Ausfüllhilfe (Erläuterungen) CWP - Antrag in Bezug auf den Betrieb von Lagerstätten zur Zolllagerung von Waren in einem privaten Zolllager Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe b Zollkodex Hinweis Um bereits
MehrVeranstaltungsreihe Aus Freihafen wird Seezollhafen Sie Fragen wir unterstützen
Veranstaltungsreihe Aus Freihafen wird Seezollhafen Sie Fragen wir unterstützen Logistikkette Umschlag und Lagerung - relevante und deren Beteiligte -Auswirkungen auf die Betriebsabläufe - Datenvorhaltung
MehrUmsatzsteuer; Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen ( 4 Nr. 1 Buchstabe a, 6 UStG):
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße
MehrAktuelles zum Zollrecht Mag. Gabriele Waldl Ing. Kurt Matoy, BA
Aktuelles zum Zollrecht 9.11.2016 Mag. Gabriele Waldl Ing. Kurt Matoy, BA Art. 77 ZK - Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und vv Art. 77 Abs. 1 und 2 ZK: Zollschuldentstehung: durch Überführung
MehrBWL I & II Kombinationsklausur Raumkoordination
BWL I & II Kombinationsklausur Raumkoordination Datum und Uhrzeit der Klausur: 28.08.2018, 09:00 11:00 Uhr 1. Raum S 101/ A5 2296935 S 101/ A5 2617187 S 101/ A5 2355339 S 101/ A5 2819244 S 101/ A5 2737384
MehrTeil I Vom Lebensmittelunternehmer bzw. seinem Vertreter auszufüllen, sofern nicht anderes angegeben.
Diese Erläuterungen sind zu verwenden wenn das GDE Formular zur Anmeldung zur Kontrolle bei Sendungen verwendet wird, die gemäß VO (EU) Nr. 884/2014 der Kommission (Aflatoxin-Kontamination) zur Kontrolle
MehrAusfüllhilfe (Erläuterungen) IPO - Antrag in Bezug auf die Inanspruchnahme der aktiven Veredelung - Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe a Zollkodex
Ausfüllhilfe (Erläuterungen) IPO - Antrag in Bezug auf die Inanspruchnahme der aktiven Veredelung - Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe a Zollkodex Hinweis Um bereits im Vorfeld eventuelle Fragestellungen,
MehrAntwortfehler vom Zoll
Seite 1 von 14 Antwortfehler vom Zoll 1. city... 2 2. postalcode... 2 3. documenttype... 3 4. Container Nummer... 4 5. quantity... 5 6. packagingtype... 5 7. NonCustomsLawObligation... 6 8. NZE-Pflichtcode
MehrREX FAQs Ist zumindest eine Kontaktperson verpflichtend anzugeben?
REX FAQs 1. REX-ANTRAG 1.1.1. Ist zumindest eine Kontaktperson verpflichtend anzugeben? 1.2.1. Ist die Anführung einer Warenbeschreibung erforderlich? 1.2.2. Soll die 4-stellige HS-Position oder die 2-stellige
MehrMedienart: Print Medientyp: Publikumszeitschriften Auflage: 312'871 Erscheinungsweise: 26x jährlich
Ausschnitt Seite: 1/10 Bericht Seite: 8/28 Datum: 28.05.2010 Ausschnitt Seite: 2/10 Bericht Seite: 9/28 Datum: 28.05.2010 Ausschnitt Seite: 3/10 Bericht Seite: 10/28 Datum: 28.05.2010 Ausschnitt Seite:
MehrAnleitung fu r Anzeigepflichtige
Anleitung fu r Anzeigepflichtige Inhalt Erstanzeige Medizinprodukt und In-Vitro-Diagnostika... 1 Änderungsanzeige Produkt... 5 Änderungsanzeige Firmenfusion... 8 Freigabe von Produktanzeigen als Quell-Anzeigender...
MehrAnhang 1 AT: MELDUNG DER BEANSTANDUNG EINER SENDUNG ODER EINES SCHADORGANISMUS AUS EINEM DRITTLAND
BGBl. II - Ausgegeben am 7. September 2011 - Nr. 299 1 von 10 Anhang 1 AT: MELDUNG DER BEANSTANDUNG EINER SENDUNG ODER EINES SCHADORGANISMUS AUS EINEM DRITTLAND AUSFÜHRER a) Name: b) Anschrift c) Land:
MehrZollabfertigung der Ausfuhr
Inhaltsverzeichnis Vorwort... III Über die Autoren... IV Abkürzungsverzeichnis... XI Stichwortverzeichnis... Stw I Zollabfertigung der Ausfuhr I. Die Zollabfertigung der Ausfuhr im Zollrecht der Union
MehrAnmerkung für Wirtschaftsbeteiligte
Bewiligungsart nach ZK AEO C AEO F AOE S Namen bzw. in eigenem Namen aber für fremde Rechnung (A1): Typ A: "nach Mitteilung der Zollstelle" Typ B: "nach Eingang der Daten und Fristablauf" Anmerkung für
MehrHaftung des Spediteurs für Einfuhrabgaben nach dem UZK
Haftung des Spediteurs für Einfuhrabgaben nach dem UZK Eingangs ist darauf zu verweisen, dass die nachfolgenden Ausführungen lediglich Informationen über die wesentlichen neuen Bestimmungen darstellen
Mehr- Informationsschreiben -
Hauptzollamt Hamburg-Hafen POSTANSCHRIFT Hauptzollamt Hamburg-Hafen, Wendenstraße 21, 20097 Hamburg DIENSTGEBÄUDE Indiastr. 4, 20457 Hamburg - Informationsschreiben - BEARBEITET VON Sabine Eggers TEL (040)
Mehrbmf.gv.at Applikation ZE News Gerald Baldasty BMF I/11-ZE Salzburg, 14. November 2018
Applikation ZE News Gerald Baldasty BMF I/11-ZE Salzburg, 14. November 2018 Personalien Peter Frühwirt mit 1. Juli 2018 in III/10 anstelle Peter Adamec gewechselt Ersatz bei ZE ab 5. November 2018 Michael
MehrUZK Adjustment of existing import systems
UZK Adjustment of existing import systems e-zoll Importabfertigung e-zoll System entspricht nicht mehr den rechtlichen Vorgaben des EU- Zollrechts Erstellung von Arbeitsgruppen mit verschiedenen Arbeitspaketen
MehrTeilnehmer betreffende Änderungen ATLAS-Release 8.8 gegenüber 8.7
POSTNSCHRIFT ITZBund, Postfach 30 16 45, 53 196 Bonn HUSNSCHRIFT Wilhelm-Fay-Str. 11, 65936 Frankfurt n alle Clearing-Center per E-Mail BERBEITET VON I Riesler TEL 0800/8007-545-1 FX 069/20971-584 E-MIL
MehrSchenkungsvertrag - Wohnimmobilie
UZ / Schenkungsvertrag - Wohnimmobilie Das nachfolgende Formular soll Ihnen und uns helfen, den geplanten Beurkundungstermin möglichst gut vorzubereiten. Wir bitten Sie daher, die Daten möglichst vollständig
MehrAllgemeines Zollrecht Prüfungsschemata und Übersichten
Allgemeines Zollrecht Prüfungsschemata und Übersichten Prof. Dr. Kai-Uwe Kock Annegret Focke Christoph Schulte 5. Auflage Mendel Verlag Verlag: Mendel Verlag GmbH & Co. KG Wasserstr. 223, 44799 Bochum,
MehrSummarische Anmeldung 2.7
Summarische Anmeldung 2.7 Schulungsunterlage DAKOSY GE 5.8 Stand 2018/01 Mattentwiete 2 20457 Hamburg www.dakosy.de + 49 40 37003-0 + 49 40 37003-370 info@dakosy.de Änderungsdienst DAKOSY Datenkommunikationssystem
MehrSummarische Anmeldung 2.5
Summarische Anmeldung 2.5 Schulungsunterlage DAKOSY GE 5.5 Stand 2017/09 Mattentwiete 2 20457 Hamburg www.dakosy.de + 49 40 37003-0 + 49 40 37003-370 info@dakosy.de Änderungsdienst DAKOSY Datenkommunikationssystem
MehrAnlage 3 des Dokuments TRANS/WP.30/AC.2/59 ÄNDERUNGEN DES TIR-ÜBEREINKOMMENS (Phase II des TIR-Revisionsprozesses),
BGBl. III - Ausgegeben am 13. Mai 2005 - Nr. 68 1 von 9 1 Anlage 3 des Dokuments TRANS/WP.30/AC.2/59 ÄNDERUNGEN DES TIR-ÜBEREINKOMMENS 1975 (Phase II des TIR-Revisionsprozesses), angenommen vom TIR-Verwaltungsausschuss
MehrSprengmittelschein für natürliche Personen
BGBl. I - Ausgegeben am 4. Dezember 2009 - Nr. 121 1 von 15 Anlage A (Sprengmittelschein natürliche Personen) Behörde Zahl: Sprengmittelschein für natürliche Personen Herr/Frau Name Vorname ist berechtigt,
MehrMerkblatt über die Unterschiede der Verfahrensvereinfachungen bei der Überführung von Waren in das Ausfuhrverfahren nach dem Unionszollkodex
1 Merkblatt über die Unterschiede der Verfahrensvereinfachungen bei der Überführung von Waren in das Ausfuhrverfahren nach dem Unionszollkodex I. Allgemeines Stand: Mai 2016 Die Reform des EU-Zollrechts
MehrBESONDERE VERFAHREN Titel VII UZK/ Leitfaden für Mitgliedstaaten und für den Handel
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Zollpolitik, Gesetzgebung, Zolltarif Zollgesetzgebung Brüssel, 20. November 2017 TAXUD/A2/SPE/MRe (2017) 6411367 TAXUD/A2/SPE/2016/001-Rev
MehrSprengmittelschein für natürliche Personen
331 der Beilagen XXIV. GP - Regierungsvorlage - Anlagen (Normativer Teil) 1 von 15 Anlage A (Sprengmittelschein natürliche Personen) Behörde Zahl: Sprengmittelschein für natürliche Personen Herr/Frau Name
MehrVorwort Inhaltsübersicht Literaturverzeichnis Verzeichnis der Rechtsquellen Rechtsprcchungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
Vorwort Inhaltsübersicht Literaturverzeichnis Verzeichnis der Rechtsquellen Rechtsprcchungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis V VII XIII XV XIX XXI Teil 1: Erläuterungen Rz Sejte I. Einführung 1. Anwendung
MehrAbschnitt A Endverwendung
Abschnitt A Endverwendung Inhalt 1. Einführung... A-3 1.1. Systematik... A-3 1.2 Hintergründe... A-3 1.3 Rechtsgrundlagen... A-3 1.4 Anwendungsbereich... A-4 1.5 Zollamtliche Überwachung... A-6 1.6 Begriffsbestimmungen...
MehrAbrechnung und Selbstberechnung bei aktiver Veredelung
Zutreffendes ist anzukreuzen [X] oder auszufüllen Abrechnung und Selbstberechnung bei aktiver Veredelung (Nichterhebungsverfahren) Abrechnungszeitraum (vom - bis) Blatt 1 - Für die Zollstelle 1. Registrierkennzeichen
MehrDirektzahlungen. Merkblatt zur Übertragung von Zahlungsansprüchen STAND Dezember 2015
K-Ö Direktzahlungen Merkblatt zur Übertragung von Zahlungsansprüchen 2016 STAND Dezember 2015 1. ALLGEMEINES Zahlungsansprüche () können bis 17.05.2016 übertragen werden. Die Einreichung erfolgt ausschließlich
MehrNCTS Schweiz 1.8. Schulungsunterlage DAKOSY GE 6.0 Stand 2018/09. Mattentwiete Hamburg
NCTS Schweiz 1.8 Schulungsunterlage DAKOSY GE 6.0 Stand 2018/09 Mattentwiete 2 20457 Hamburg www.dakosy.de + 49 40 37003-0 + 49 40 37003-370 info@dakosy.de Änderungsdienst DAKOSY Datenkommunikationssystem
MehrEmpfehlung VDA 4919 Ausgabe 1 vom Beschreibung der Segmente
Empfehlung VDA 4919 Ausgabe 1 vom 1987-04-30 Beschreibung der Segmente Strukturbeschreibung für Satzart 631 Version 01 Vorsatz Fahrzeugeingangs- und Auslieferungsmeldung Einmal pro DFÜ-Lauf Kennung Datenelement-Name
MehrUnionszollkodex (UZK)
Unionszollkodex (UZK) Einleitung Einleitung Einleitung Slogan der EU Kommission: UCC a modern framework for customs and trade UZK Zielsetzung Vereinfachung des Warenverkehrs / der Zollabfertigung Elektronischer
MehrDokumentation der Verwertung gewerblicher Siedlungsabfälle gemäß GewAbfV
Dokumentation der Verwertung gewerblicher Siedlungsabfälle gemäß GewAbfV 1. Werden folgende Abfallfraktionen im Betrieb getrennt gesammelt und einer Vorbereitung zur Wiederverwertung ( 3 Abs. 24 KrWG)
MehrVDA-Empfehlung 4920-10 - Ausgabe April 1989 Ebene 0 731 M 1 739 M 1 Ebene 1 SG1 M 9999999 732 M 1 Ebene 2 SG2 M 9999999 733 M 2 734 M 1 Ebene 3 SG3 K 9999999 735 K 1 736 M 1 738 K 1 Ebene 4 737 K 1 xxxx
MehrTeil A: Rechte und Pflichten von Personen nach den zollrechtlichen Vorschriften
Teil A: Rechte und Pflichten von Personen nach den zollrechtlichen Vorschriften Artikel 6 Mittel zum Austausch und zur Speicherung von Informationen und gemeinsame Datenanforderungen (1) Der nach den zollrechtlichen
MehrHandbuch. BEO-ATLAS-EINFUHR Freier Verkehr Abfertigung Normalverfahren. Version 8.3. Nachrichtengruppen ZBE, ZBV, NEE
Handbuch BEO-ATLAS-EINFUHR Freier Verkehr Abfertigung Normalverfahren Version 8.3 Nachrichtengruppen ZBE, ZBV, NEE BEO GmbH Geschäftsführer: Clemens Sexauer Raiffeisenbank Wyhl IBAN DE21 6806 2730 0000
MehrI. Anerkennung der Ausgangsvermerke im IT-Verfahren ATLAS als Ausfuhrnach- weis für Umsatzsteuerzwecke
I Bundesministerium der Finanzen POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 06 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97,07 Berlin TEL +49 (0) 30 8 682-
Mehr1 Allgemeine Bestimmungen
.0- Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen betreffend Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands vom 08.04.008 (Stand 0..008) gestützt auf Art. Abs. Bundesbeschluss vom 7. Dezember
Mehr0.1 ERFASSUNG DER BERICHTIGUNGEN
0.1 ERFASSUNG DER BERICHTIGUNGEN lfd. Nr. der Berichtigung Kapitel Seiten Datum der Berichtigung Datum der Einarbeitung Zeichen/ Unterschrift 1 alle alle Seite 9 - E1-1 0.2 VERZEICHNIS DER SEITEN Kapitel
MehrIMP-Anwenderforum für Carrier Port Communication Services
Port Communication Services DAKOSY Datenkommunikationssystem AG, Mattentwiete 2, 20457 Hamburg Telefon: +49 40 37003-0, Fax: -370, E-Mail: info@dakosy.de, Internet: www.dakosy.de Agenda 1. Begrüßung 2.
MehrZK-1770 GZ BMF /0114-IV/6/2016 idf GZ BMF /0238-IV/6/2017 vom 26. April 2017
BMF IV/6 (IV/6) An BMF-010313/0114-IV/6/2016 Zollämter Steuer- und Zollkoordination, Fachbereich Zoll und Verbrauchsteuern Steuer- und Zollkoordination, Predictive Analytics Competence Center Steuer- und
MehrIntrahandelsstatistik
Intrahandelsstatistik Datensatzbeschreibung ASCII-Format zur Dateimeldung im Intrahandel Statistik: Intrahandel Version: 2.1 Stand: 20.12.2017 Kontakt: idev-intrahandel@destatis.de Änderungsverlauf Version
MehrLÖSCHUNG EINES UNTERNEHMENS AUS DER ZENTRALE DATENBANK FÜR UNTERNEHMEN
LÖSCHUNG EINES UNTERNEHMENS AUS DER ZENTRALE DATENBANK FÜR UNTERNEHMEN HINWEIS: DIE LÖSCHUNG GILT ALS NIEDERLEGUNG DER AKTIVITÄTEN DES UNTERNEHMENS. IM FALLE VON UNTERNEHMEN MIT MEHREREN BETRIEBSSITZEN
MehrExport-Port-Order BHT 3.5
Export-Port-Order BHT 3.5 Schulungsunterlage DAKOSY GE 5.5 Stand 2017/09 Mattentwiete 2 20457 Hamburg www.dakosy.de + 49 40 37003-0 + 49 40 37003-370 info@dakosy.de Änderungsdienst DAKOSY Datenkommunikationssystem
MehrMINISTERIUM FÜR INFRASTRUKTUR DER UKRAINE ANORDNUNG Stadt Kiew. Nr. 268
MINISTERIUM FÜR INFRASTRUKTUR DER UKRAINE ANORDNUNG 21.05.2012 Übersetzung Stadt Kiew Nr. 268 Registriert beim Ministerium der Justiz der Ukraine am 24. Mai 2012 unter der Nr. 810/21122 Über die Bestätigung
MehrZollabwicklung Konzept Version 5. Hamburg, Finalfassung
abwicklung 2013+ Konzept Version 5 Hamburg, 14.09.2012 Finalfassung Einführung Einführung Allgemeine Vorgaben und Rahmenbedingungen: Nutzung HZO allein für den Import (Bahnversand, Transportbeginn) Vollcontainer
MehrATLAS 2.2. Was kommt auf Sie zu?
Was kommt auf Sie zu? Gliederung 1 2 3 4 Grundlagen Übersicht der Änderungen Zollseitige Releaseplanung Zusammenfassung und Ausblick Grundlagen Homepage der deutschen Zollverwaltung (http://www.zoll.de/de/fachthemen/zoelle/atlas/voraussetzungen-teilnahme/zertifizierung/zertifizierung-atlas-aes/zertifizierungatlas)
MehrAufstellung der wesentlichen Änderungen im Merkblatt für Teilnehmer zum ATLAS-Release 8.9 / AES Release 2.4 (Stand September 2018)
Aufstellung der wesentlichen Änderungen im Merkblatt für Teilnehmer zum ATLAS-Release 8.9 / AES Release 2.4 (Stand September 2018) Das Merkblatt berücksichtigt den Funktionsumfang des ATLAS-Release 8.9
MehrAnleitung und Formulare. zum Providerwechsel. (KK-Antrat ChProv) Ihr Kontakt zu uns. Reichardt Informationstechnik
Anleitung und Formulare zum Providerwechsel (KK-Antrat ChProv) Ihr Kontakt zu uns http:// KK-Antrag ChProv VNR: -entfällt- Seite 1 von 5 aktuelle Version Version Erstellt PDF-online / gültig ab Ersteller
MehrSteuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S.
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: HAUSANSCHRIFT
MehrUmstellung der Zolllagerbewilligungen zum
Umstellung der Zolllagerbewilligungen zum 01.05.2019 In diesem Kapitel werden die Änderungen durch die Umstellung der Zolllagerbewilligungen und den Wegfall der EGZ-ZL im Zolllager zum 01.05.2019 beschrieben.
MehrMERKBLATT FÜR DIE VERWENDUNG DER VORDRUCKE, DIE FÜR DAS KONTROLLEXEMPLAR T5 ZU VERWENDEN SIND
MERKBLATT FÜR DIE VERWENDUNG DER VORDRUCKE, DIE FÜR DAS KONTROLLEXEMPLAR T5 ZU VERWENDEN SIND A. Allgemeine Bemerkungen 1. Als Kontrollexemplar T5 wird ein Dokument bezeichnet, das auf einem Vordruck T5
MehrK-Ö NA I AV LIZENZEN MERKBLATT. Stand: ZERTIFIZIERTES QUALITÄTSMANAGEMENT-SYSTEM NACH ISO 9001
K-Ö NA I AV LIZENZEN MERKBLATT Stand: 30.08.2012 ZERTIFIZIERTES QUALITÄTSMANAGEMENT-SYSTEM NACH ISO 9001 K-Ö I N H A L T Seite 1. Allgemeines... 3 Verfahrensablauf... 3 ohne Zwischenverarbeitung (1. zollamtliche
MehrPrüfbericht Geprüfte Qualität Bayern Tiertransport. Kontrolldatum: Auditor: Betriebs-/Kd-Nr.:
Seite 1 von 8 Name des Betriebes: Straße: PLZ: Ort: Tel.-Nr.: Fax: Email: Name Auskunftsperson: Name Verantwortlicher: Transporttiere Rind Schwein Masthähnchen Pute Lamm Ø Anzahl Transporttiere/Jahr Rind:
MehrFlächenangaben Anzeigen Beschreibung Datensatzstrukturen tracciati record
FLÄCHENANGABEN ANZEIGEN Liefert für die gewünschte Verwaltungsgemeinde die Informationen bezüglich aller en, die zum gewählten Datum des Gebäudekatasters vorhandenen sind, und zeigt die entsprechenden
MehrKaufvertrag Pferd Gewerblicher Pferdekaufvertrag
Vertrag für den Verkauf eines Pferdes von Gewerblich - Privat Kaufvertrag Pferd Gewerblicher Pferdekaufvertrag Vertragskoenig24.de 2016. All Rights Reserved. Kaufvertrag Pferd zwischen Gewerblich an Privat
MehrNotfallverfahren Export Externes Handbuch
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Oberzolldirektion Notfallverfahren Export Externes Handbuch Verteiler: Intranet EZV Seite 1 von 13 0 Änderungskontrolle... 3 1 Allgemeines...
MehrINSPIRE CP - Katasterparzellen CSV. Schnittstellenbeschreibung
INSPIRE CP - Katasterparzellen CSV Schnittstellenbeschreibung 1 Allgemeines Dieses Dokument beschreibt das Austauschformat für das die INSPIRE konformen Katasterparzellen. In der Datei sind die einzelne
MehrReferat Lizenzen Bonn,
Referat Lizenzen Bonn, 14.7.2014 Informationen zur Nachweisführung und Lizenzbeantragung im Rahmen von Einfuhrzollkontingenten für landwirtschaftliche Erzeugnisse gemäß VO (EG) Nr. 1301/2006 Um die Verwaltungs-
MehrSo erstellen Sie eine Rechnung oder Gutschrift. Copyright Tungsten Corporation plc 2018
So erstellen Sie eine Rechnung oder Gutschrift Hallo! Dieses Video zeigt Ihnen, wie einfach die Erstellung von Rechnungen und Gutschriften über das Tungsten Network-Portal ist. Klicken Sie zunächst auf
MehrKunden, die eine der folgenden Software-Einstellungen verwenden, sind nicht betroffen:
Adresse Datum Wichtige Information zur Verwendung des QuikRead go ifobt Tests Sehr geehrte Kundin Sehr geehrter Kunde Roche Diagnostics (Schweiz) AG vertreibt die QuikRead go-produkte von Orion Diagnostica
MehrHinweis. Hinweise zur technischen Handhabung. Erläuterungen zu den einzelnen Feldern
Ausfüllhilfe (Erläuterungen) ACR - Antrag in Bezug auf den Status eines Zugelassenen Versenders für das Unionsversandverfahren Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe a Zollkodex Hinweis Um bereits im Vorfeld eventuelle
MehrIAA Plus / Internetausfuhranmeldung Plus. Häufige Fragen und Probleme
IAA Plus / Internetausfuhranmeldung Plus Häufige Fragen und Probleme Überblick: 1) Wann und wie kann ich meine Ausfuhranmeldungsdaten signieren (= an den Zoll absenden)? 2) Wie lade ich das Ausfuhrbegleitdokument
MehrChip-Nummer: (Die TASSO-Anmeldung erfolgt über NiemandsHunde e.v. unmittelbar nach Vermittlung.)
Überlassungsvertrag zwischen dem, Wupperstr. 46, 50259 Pulheim, - Eigentümer und Name: Anschrift: Telefon: Geburtsdatum Personalausweis-Nr.: - Übernehmer betreffend den Hund: neuer Name_ Rasse/Rasseähnlichkeit:
MehrInformation für Importeure und Zollanmelder
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Internationales Eidgenössische Zollverwaltung EZV Oberzolldirektion Information für Importeure und Zollanmelder Bern, 27. März 2017 Einfuhren
MehrI. Die Zollabfertigung der Ausfuhr im Zollrecht
im Zollrecht der Union (UZK) 1. Grundsätzliches Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften Mit 01.05.2016 ist der neue Zollkodex der Union (UZK Verordnung (EU) Nr. 952/2013) in Anwendung getreten und löst
MehrANHÄNGE. zur. Delegierten Verordnung der Kommission
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 16.5.2018 C(2018) 2794 final NNEES 1 to 8 NHÄNGE zur Delegierten Verordnung der Kommission zur Änderung und Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 zur
MehrBewilligung für permanente kommerzielle Nutzung von öffentlichem Grund (Allmend)
Bau- und Verkehrsdepartement Tiefbauamt - Allmendverwaltung Seite 1/5 Bewilligung für permanente kommerzielle Nutzung von öffentlichem Grund (Allmend) Hinweise zum Formular Verwenden Sie dieses Formular
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Zollpolitik, Gesetzgebung und Zolltarif Zollgesetzgebung
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Zollpolitik, Gesetzgebung und Zolltarif Zollgesetzgebung Brüssel, 18.3.2016 taxud.a.2(2016)1256676 TAXUD/A2/TRA/001/2016 -REV. 1-DE Arbeitsunterlage
Mehrbitten wir Sie, die folgenden Hinweise und erforderlichen Angaben sowie die Muster der Proforma- und Handelsrechnungen
Sehr geehrter DHL Express Kunde! Die Annahme von Sendungen nach Russland ist an bestimmte Anforderungen geknüpft. So werden zum Beispiel keine Sendungen an Privatempfänger angenommen und die Begleitpapiere
MehrAusfüllhilfe (Erläuterungen) OPO - Antrag in Bezug auf die Inanspruchnahme der passiven Veredelung - Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe a Zollkodex
Ausfüllhilfe (Erläuterungen) OPO - Antrag in Bezug auf die Inanspruchnahme der passiven Veredelung - Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe a Zollkodex Hinweis Um bereits im Vorfeld eventuelle Fragestellungen,
Mehr