AUFSTELLUNGSBESCHLUSS
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- Sabine Bauer
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1 Dezernat IV BESCHLUSSVORLAGE Az Datum: Nr. V / Betreff AUFSTELLUNGSBESCHLUSS Bebauungsplan Nr Ecke Waldhof-/ Maybachstraße im Stadtteil Neckarstadt-Ost Betrifft Antrag/Anfrage Nr. Antragsteller/in: Beratungsfolge Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit TOP 1. AUT öffentlich Stadtteilbezug: Mannheim Neckarstadt-Ost Einladung an Bezirksbeirat / Sachverständige: BBR Neckarstadt-Ost Vorgeschlagene Maßnahme zur Bürgerbeteiligung: Ja / Nein Die formelle Beratung für den BBR Neckarstadt-Ost findet im AUT statt. Seite 1 von 4
2 Beschluss / Antrag: 1. Für den in der Beschlussanlage Nr. 2 gekennzeichneten Bereich in Mannheim- Neckarstadt-Ost Ecke Waldhofstraße/ Maybachstraße wird der Bebauungsplan Nr Ecke Waldhof-/ Maybachstraße aufgestellt. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten. 2. Ziel der Planung ist die Schaffung von verbindlichem Planungsrecht für die städtebauliche Neuordnung des Gebietes. 3. Der Bebauungsplan Nr wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13 a BauGB aufgestellt und ersetzt in seinem Geltungsbereich den bestehenden Bau- u. Straßenfluchtenplan Nr. 32/22 vom Seite 2 von 4
3 BESCHLUSSVORLAGE Nr. V / 1) Welches strategische Ziel wird durch die Leistung bzw. Maßnahme unterstützt? Ziel 1 Mannheim bietet mit einer ökologisch und sozial ausgewogenen Urbanität die Vorzüge einer Metropole auf engem Raum ohne die damit verbundenen negativen Eigenschaften von Großstädten. Begründung: Der Bebauungsplan sichert die städtebauliche Entwicklung und Ordnung. Im Bebauungsplanverfahren werden die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Belange gegen- und untereinander abgewogen 2) Welches Managementziel wird durch die Leistung bzw. Maßnahme angesprochen? Leistungsziel 8: Sobald und soweit es die städtebauliche Ordnung und Entwicklung erfordern ist verbindliches Planungsrecht zu schaffen Begründung: Der Bebauungsplan setzt die städtebaulichen Ziele der Stadt in verbindliches Planungsrecht um. 3) Welche Kennzahl wird direkt oder indirekt beeinflusst? Begründung: Falls durch die Maßnahme eine Änderung des Zielwertes erfolgt, bitte nachfolgend eintragen: Kennzahl Zielwert bisher Zielwert neu Die Leistung ist eine Pflichtaufgabe ja/nein 4) Welche über- bzw. außerplanmäßigen Ressourcen sind zur Durchführung der Leistung bzw. Maßnahme erforderlich? Ergebnishaushalt Ertrag Personalaufwand Sachaufwand Transferaufwand Zuschüsse Saldo Aktuelles HH-Jahr jährlich ab xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx in Erläuterungen Die Auswirkungen der Maßnahme auf den Teilfinanzhaushalt sind auf Seite =.= dargestellt. 5) Die Deckung erfolgt durch Mehrertrag/Minderaufwand (Mehreinzahlung/Minderauszahlung) in der Dienststelle bzw. beim Dezernat bei Seite 3 von 4
4 Sachverhalt und Begründung Kurzfassung des Sachverhaltes Übersichtslageplan: Gegenstand der Vorlage ist die Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr Ecke Waldhof-/ Maybachstraße in Mannheim-Neckarstadt West. Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Neckarstadt Ost, östlich der Waldhofstraße, südlich der Maybachstraße und dem Neuen Messplatz. Das Plangebiet wurde bisher vorwiegend gewerblich genutzt. Im funktionalen Zusammenhang mit der östlich angrenzenden medizinischen Fakultät Mannheim wurde ein Studentenwohnheim errichtet. Der gegenüberliegende Neue Messplatz dient als Veranstaltungsgelände und Parkplatz. Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist, die Ansiedlung von Nutzungen im Gebiet planungsrechtlich so zu steuern, dass diese nicht zu einer weiteren Einschränkung der Nutzung des Neuen Messplatzes als Veranstaltungsgelände führen. Ebenso sind im Plangebiet gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicherzustellen. Bei einem Heranrücken von Wohngebäuden an den Neuen Messplatz insbesondere in den Abendund Nachtstunden können Lärmkonflikte zwischen der Festplatznutzung mit der damit verbundenen Parkierung in den Randbereichen des Platzes und einer schutzbedürftigen Nutzung entstehen. Es muss vermieden werden, dass die Nutzung des Neuen Messplatzes eingeschränkt wird. Seite 1 von 7
5 Übersicht der Beschlussanlagen 1 Begründung zum 2 Abgrenzung des Geltungsbereichs 1. Begründung Ziel der Planung 3 Grund für die Aufstellung des Bebauungsplans 3 Lage im Stadtgebiet 4 Geltungsbereich 4 Geltende Rechte und andere Planungen 4 Flächennutzungsplan 4 Bebauungsplan 5 Bestandssituation 5 Eigentumsverhältnisse im Plangebiet 5 Bebauungs- und Nutzungsstruktur im Plangebiet 5 Nutzungen im Umfeld 6 Verkehrserschließung 6 Bebauungsplanverfahren 6 2. Abgrenzung des Geltungsbereichs Planübersicht 7 Seite 2 von 7
6 Begründung zum Beschlussanlage 1 Ziel der Planung Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist, dass im Plangebiet eine Nutzung angesiedelt wird, die nicht zu einer weiteren Einschränkung der Nutzung des Neuen Messplatzes als Veranstaltungsgelände führt. Ebenso sind im Plangebiet gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicherzustellen. Zur Lösung des städtebaulichen Konfliktes ist nach derzeitigem Kenntnisstand die Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebietes erforderlich. Grund für die Aufstellung des Bebauungsplans Nördlich der Maybachstraße befindet sich das Veranstaltungsgelände Neuer Messplatz. Die Fläche zwischen Maybachstraße, Heinrich-Zille-Straße und Messplatzstraße wird sofern sie nicht als Veranstaltungsfläche genutzt wird als Parkfläche für die Veranstaltungsbesucher genutzt. Ebenso wird sie bei Veranstaltungen im benachbarten Herzogenriedparks als Parkfläche genutzt. Erste überschlägige Berechnungen haben ergeben, dass auf dem Grundstück mit der geplanten Bebauung südlich der Maybachstraße bereits bei 20 Parkbewegungen in der lautesten Nachtstunde eine Überschreitung des Immissionsrichtwerts für Mischgebiete zu erwarten ist. Der Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete wird bereits bei 10 Parkbewegungen deutlich um rund 3 db(a) überschritten. Ebenso ist damit zu rechnen, dass bei Veranstaltungen auf der östlich angrenzenden Fläche des Neuen Messplatzes die einschlägigen Immissionsrichtwerte an einer geplanten Bebauung überschritten werden. Der Neue Messplatz ist neben dem Maimarktgelände in Mannheim der einzige Veranstaltungsort (im direkten Zugriff der Stadt), der für größere und länger andauernde Veranstaltungen geeignet ist. Neben dem Krempelmarkt, den Marktschreiertagen und Zirkusveranstaltungen finden dort auch mehrtägige Veranstaltungen wie die Maimess und Herbstmess statt. Von den stattfindenden Veranstaltungen können erhebliche Lärmemissionen ausgehen, die zu Lärmkonflikten mit einer schutzbedürftigen Wohnnutzung führen würden. Derzeit befindet sich mit Ausnahme des Studentenwohnheimes - im unmittelbaren Umfeld des Neuen Messplatzes keine Wohnbebauung. Mit dem Heranrücken von schutzbedürftigen Wohnnutzungen an den Neuen Messplatz würde die Nutzbarkeit für größere und länger andauernde Veranstaltungen deutlich eingeschränkt. Eine erforderliche zeitliche Beschränkung dieser Veranstaltungen Seite 3 von 7
7 auf den Tag- oder Abendzeitraum und eine Begrenzung der Schallemissionen der Veranstaltung wäre bei diesem Rahmenbedingungen nicht mehr auszuschließen. Bei größeren Veranstaltungen in anderen Städten hat sich gezeigt, dass ein Nebeneinander von Wohnen und lauten Freizeitnutzungen zu Konflikten führt, so dass diese Veranstaltungen eingeschränkt werden mussten. So wurde beispielsweise in Bad Dürkheim erstmals in der rund 600 Jahre andauernden Geschichte dieser Traditionsveranstaltung aufgrund von Anwohnerbeschwerden eine Sperrstunde um 24 Uhr eingeführt. Auch wurden die von der Veranstaltung ausgehenden Emissionen eingeschränkt. Eine ähnliche Problematik gibt es auch in Stuttgart bei der Cannstatter Wasen. Hier wird durch die Stadt Stuttgart ein Lärmminderungskonzept erarbeitet, mit dem Ziel die Emissionen während der Veranstaltung deutlich zu mindern. Eine Genehmigung von Wohnnutzungen angrenzend an den Neuen Messplatz könnte in Bereichen ohne Bebauungsplan auch zu weiteren Planungen von Wohnnutzungen die dann nach 34 BauGB genehmigt werden müssten, führen. Lage im Stadtgebiet Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Neckarstadt- Ost am südwestlichen Teil des Neuen Messplatzes. Geltungsbereich Die Größe des Planungsgebiets beträgt ca m² Geltende Rechte und andere Planungen Flächennutzungsplan In dem seit dem wirksamen Flächennutzungsplan 2015/2020 des Nachbarschaftsverbands heidelberg-mannheim ist das Plangebiets als gewerbliche Baufläche dargestellt. Die Planungsziele des aufzustellenden Bebauungsplans sind somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Seite 4 von 7
8 Bebauungsplan Es besteht der Bau- und Straßenfluchtenplan Nr vom Bestandssituation Eigentumsverhältnisse im Plangebiet: Die im Geltungsbereich liegenden Grundstücke Flst.Nr. 1899/1, 1899/2, und 1899/3 befinden sich im privaten Eigentum. Die angrenzenden Straßengrundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Mannheim. Bebauungs- und Nutzungsstruktur im Plangebiet Flurstück Nr. 1899/1: Penny-Markt mit Kundenparkplatz Flurstück Nr. 1899/2: Studentenwohnen Flurstück Nr. 1899/3: Bereich zur Waldhofstraße Gebrauchtwagenhändler, Bereich zur Maybachstraße Parkplatznutzung Seite 5 von 7
9 Nutzungen im Umfeld Im Norden: Maybachstraße Neuer Messplatz Im Osten: Pettenkoferstraße Job Börse Im Süden: Wohnen und Einzelhandel Westen: Waldhofstraße, Kirche, Wohnen Verkehrserschließung Im Norden wird das Plangebiet durch die Maybachstraße erschlossen. Im Westen wird das Plangebiet durch die Waldhofstraße mit Stadtbahnlinie erschlossen. Bebauungsplanverfahren Die Aufstellung ist im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13a BauGB vorgesehen. Es entfallen die Verfahrensbestandteile der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB, der Umweltbericht nach 2 a BauGB und die Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Unabhängig davon werden die umweltrelevanten Auswirkungen der Planung im Rahmen der Abwägung berücksichtigt. Seite 6 von 7
10 Abgrenzung des Geltungsbereichs Beschlussanlage 2 Seite 7 von 7
11 AUFSTELLUNGSBESCHLUSS BEBAUUNGSPLAN Nr ECKE WALDHOF-/ MAYBACHSTRASSE IN MA - NECKARSTADT - OST AUT
Bebauungsplan Nr Gewerbegebiet-Gebiet Wohlgelegen in Mannheim- Neckarstadt-Ost
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