Aktuelles aus der AK Freistadt: Unbezahlte Überstunden

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1 Ihr Gesprächspartner: Klaus Riegler Leiter der AK-Bezirksstelle Freistadt Aktuelles aus der AK Freistadt: Unbezahlte Überstunden Sommergespräch am Freitag, 20. Juli 2018, um 11 Uhr Freistädter Brauhaus

2 Dauerbrenner Überstunden Überstundenarbeit liegt vor, wenn die gesetzlich zulässige wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden oder die tägliche Normalarbeitszeit von acht Stunden überschritten wird. Nicht als Überstunden gelten: Gleitzeitguthaben, die übertragen werden können Zeitguthaben, die in die nächste Durchrechnungsperiode übertragen werden können Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten (d.h. Überstunden liegen hier erst vor, wenn die wöchentliche oder tägliche Normalarbeitszeit überschritten wird) Derzeit sind bis zu zehn Überstunden pro Woche zulässig. Die Tagesarbeitszeit darf dabei grundsätzlich zehn Stunden nicht überschreiten. Durch Gesetz, Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung kann die tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit aber schon jetzt ausnahmsweise verlängert werden. Bezahlung von Überstunden Bei Überstunden muss die geleistete Arbeitszeit inklusive Überstundenzuschlag abgegolten werden. Das kann durch Geld oder Zeitausgleich erfolgen. Grundsätzlich beträgt der Zuschlag 50 Prozent. In vielen Kollektivverträgen ist aber für Nacht-, Feiertags- und Sonntagsarbeit ein 100-Prozent-Zuschlag vorgesehen. Betriebliche oder vertragliche Vereinbarungen, dass Überstunden im Verhältnis 1:1 abgegolten werden, sind nicht zulässig. Wenn Zuschläge über derartige Konstruktionen vorenthalten werden, können sie mit Hilfe der Arbeiterkammer nachgefordert werden. Dafür sind genaue Arbeitszeitaufzeichnungen erforderlich, auf denen Datum und Uhrzeit von Arbeitsbeginn und -ende klar ersichtlich sind. Überstundenpauschale Eine Überstundenpauschale deckt die durchschnittlich anfallenden Überstunden ab. Werden im Durchschnitt eines längeren Zeitraumes (etwa innerhalb eines 2

3 Jahres) mehr Überstunden geleistet als durch die Pauschale abgedeckt werden, so sind diese zusätzlich zu bezahlen. Lohnraub: Jede fünfte Überstunde unbezahlt Jede fünfte geleistete Überstunde blieb in Österreich im Vorjahr unbezahlt. Laut Statistik Austria belief sich der gesamte Überstunden- und Mehrarbeitsstunden- Berg vom Vorjahr in Österreich auf rund 250 Millionen (OÖ: 38 Millionen Stunden) Beschäftigte (OÖ: ) haben 2017 regelmäßig Über- bzw. Mehrarbeitsstunden geleistet. Fast ein Fünftel wurde nicht abgegolten, weder in Zeitausgleich noch in Geld. Österreichweit verloren Personen dadurch rund eine Milliarde Euro. Pro Kopf gingen so rund Euro verloren! Die Gründe, warum Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf ihren Überstunden sitzenbleiben, sind so unterschiedlich wie die Arbeitgeber-Methoden, um die entsprechende Bezahlung vorzuenthalten: Arbeitnehmer/-innen werden so lange vertröstet, bis die Ansprüche verfallen sind. Viele wagen es aus Angst um den Arbeitsplatz nicht, unbezahlte Überstunden einzufordern. Manche Unternehmen anerkennen gewisse Arbeitszeiten (z. B. Vorbereitungsoder Abschlussarbeiten nach Geschäftsschluss) nicht als Arbeitszeiten. Manche Firmen fälschen systematisch Arbeitszeitaufzeichnungen zu ihren Gunsten oder verhindern die Aufzeichnung unzulässiger Überstunden. 12-Stunden-Tag leistet Überstundenklau Vorschub Die Einführung des Zwölf Stunden-Tages und der 60-Stunden-Woche hat negative Auswirkungen auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Durch die Ausweitung der Tages- bzw. Wochen-(Höchst-)Arbeitszeiten in Verbindung mit langen Durchrechnungszeiträumen stehen insgesamt rund zwei Milliarden Euro an Zuschlägen für Überstunden bzw. Mehrarbeitsstunden auf dem Spiel. 3

4 Alarmierende Zahlen zu Lohnraub: Heuer schon Beratungen in Oberösterreich und 166 in Freistadt Dass etwas bei der Endabrechnung (nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses) nicht stimmt oder im laufenden Arbeitsverhältnis Entgelt nicht korrekt ausbezahlt wird, ist nach wie vor keine Seltenheit das zeigen die aktuellsten Zahlen aus der AK-Beratung: Seit Beginn des Jahres 2018 wandten sich Arbeitnehmer/- innen zu den Themen Entgelt, Endabrechnungsdifferenzen sowie Mehrarbeitsund Überstundenentgelt an die Rechtsschützer/-innen der AK Oberösterreich. Im Bezirk Freistadt waren es 166. In vielen Fällen ging es dabei auch um unbezahlte Mehrarbeits- und Überstunden. Allein durch Mehrarbeits- und Überstundenraub entgingen den oberösterreichischen Arbeitnehmern/-innen im vergangenen Jahr 150 Millionen Euro. Beratungsleistung der AK Freistadt bleibt auf hohem Niveau Beratung und Vertretung in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten sind das Kerngeschäft der Arbeiterkammer Freistadt. Im ersten Halbjahr wandten sich Beschäftigte mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an die AK Freistadt, der überwiegende Teil davon telefonisch (1851). Durch außergerichtliche Interventionen und auf dem Gerichtsweg hat die AK Freistadt in den ersten sechs Monaten des Jahres ,90 Euro an vorenthaltenem Entgelt eingebracht. Dazu kamen noch sozialrechtliche Erfolge in Höhe von ,93 Euro. In der Beratung zu arbeitsrechtlichen Themen geht es hauptsächlich um offene Löhne und Gehälter, aber auch um Einstufungen, Sonderzahlungen, Überstunden und Abfertigungen. 4

5 Zwei Beispiele aus der Praxis Gastgewerbe: Fast Euro für nicht bezahlte Überstunden Das Gastgewerbe ist und bleibt eine Problembranche: Bei den arbeitsrechtlichen Beratungen der AK gibt es einen auffällig hohen Anteil von Mitarbeitern/-innen aus dieser Branche. Und auch bei den abgeschlossenen Rechtsvertretungen hat das Gastgewerbe Jahr für Jahr einen unrühmlichen Spitzenplatz. Unverfroren war die Behandlung eines Gastgewerbe-Mitarbeiters aus dem Bezirk: In nur acht Monaten wurde er zur Leistung von fast Überstunden gezwungen. Das sind umgerechnet mehr als 130 pro Monat und entspricht fast der doppelten Normalarbeitszeit! So nebenbei wurde der Arbeitnehmer auch noch im Krankenstand rückwirkend bei der Sozialversicherung abgemeldet, fehlten die Lohnabrechnungen, wurde der Lohn für fast zwei Monate nicht ausbezahlt, wurden die Sonderzahlungen (aliquotes Weihnachts- und Urlaubsgeld) unterschlagen und wurde die Kündigungsentschädigung auch vorenthalten. Die AK intervenierte beim Dienstgeber, der war jedoch nicht zur Nachzahlung bereit. Auch ein vom betroffenen Arbeitnehmer angebotener außergerichtlicher Vergleich wurde ausgeschlagen. Also klagte die AK. Vor Gericht kam der Unternehmer doch noch zur Einsicht und war zu einem gerichtlichen Vergleich bereit. Alleine für die Überstunden bekam der Mitarbeiter schließlich Euro nachbezahlt. Baufirma: Über 80 Überstunden in nur 3,5 Wochen Auch das Bau- und das Baunebengewerbe bieten oft Grund zum Ärgern. Ein Bauarbeiter aus dem Bezirk fing bei einer Malerfirma als Fassader an. Nach nur 3,5 Wochen erfuhr er von der Gebietskrankenkasse, dass er eine Woche zuvor abgemeldet wurde. Der Arbeiter stellte daraufhin den Firmenchef zur Rede. Der antwortete nur: Das Dienstverhältnis ist zu Ende, er braucht nicht mehr kommen, die Ansprüche werden abgerechnet. Der Bauarbeiter wartete Woche um Woche, bekam jedoch weder eine Abrechnung noch Geld. Nach zwei Monaten ging er schließlich zur AK, die sofort 5

6 intervenierte. Neben Lohn und Diäten waren über 80 Überstunden offen durchschnittlich mehr als 23 pro Woche. Überdies handelte es sich bei der Beendigung des Dienstverhältnisses um eine unberechtigte Entlassung. Da keine Bereitschaft seitens des Dienstgebers zur Zahlung bestand, klagte die AK die offenen Beträge ein. Vor Gericht war dann der Unternehmer zu einem Vergleich bereit die offenen Überstunden im Wert von über 800 Euro hat er zur Hälfte anerkannt. Dennoch überwies der Unternehmer kein Geld das veranlasste die AK zu einer Fahrnisexekution. Doch auch die blieb erfolglos. Erst nach einem Insolvenzantrag bekam der Mann das Geld schließlich vom Insolvenzfonds bezahlt. 6

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