Gedenkort für Jugendkonzentrationslager für Mädchen und junge Frauen Uckermark

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Dagmar Enkelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/1493 Gedenkort für Jugendkonzentrationslager für Mädchen und junge Frauen Uckermark Vorbemerkung der Fragesteller EinbisheuteweitgehendunbekannterundvergessenerOrtdesnationalsozialistischenTerrorsistdasJugendkonzentrationslagerfürMädchenundjunge FrauenundspätereVernichtungslagerUckermark.DasehemaligeKonzentrationslager,vondemheutenurnochFundamentevonBarackenzusehensind, liegtinunmittelbarernähedermahn-undgedenkstätteravensbrück.das verharmlosendals Jugendschutzlager bezeichnetekzwurde1942speziell fürmädchenundjungefrauenimalterzwischen14und21jahrenerrichtet. Insgesamtwurdenzwischen1942undAnfang1945ca.1200Mädchenund jungefrauen,einigejungensowiejungeslowenischepartisaninneninhaftiert. EinGroßteilderHäftlingewarvorallemaufgrundihresunangepasstenVerhaltensinderNS-Gesellschaftals asozial stigmatisiertundverfolgtworden. WechselnderWohnort,ZeitenohneArbeitsnachweis,dieVerweigerungdes DienstesbeimBundDeutscherMädeloderBekanntschaftenmitihrerseits stigmatisiertenoderdiskriminiertenmännernkonntenbeschuldigungenwie Herumtreiberei oder sexuelleverwahrlosung nachsichziehenundzur Einweisung ins KZ führen. ZudenunmenschlichenBedingungenim Jugendschutzlager UckermarkgehörtenZwangsarbeitu.a.fürdieFirmaSiemens,einabsolutesRedeverbot, vielfältigeschikanenundstrafensowieeinekatastrophaleunterversorgung. AufeinemTeildesGeländesentstandindenletztenKriegsmonateneinVernichtungslagerfürFrauendesKZRavensbrück.BiszurBefreiungdurchdie RoteArmeeEndeApril1945wurdeninsgesamtschätzungsweise5000bis 6000 Häftlinge ermordet. BisAnfangder90er-JahrenutztedassowjetischeMilitärdasGeländedesehemaligenFrauen-KZRavensbrück,dasSiemenslagerunddasJugendkonzentrationslagerUckermark.NureinkleinerTeildesursprünglichenGeländes wurde1959zurmahn-undgedenkstätteravensbrück.dassiemenslagerund das KZ Uckermark sind bis heute keine öffentlich zugänglichen Gedenkorte. DieEuropäischeUnionhatGelderzurVerfügunggestellt,mitdeneneine Konversion,d.h.einRückbauderehemaligenPanzerhallendersowjetischen Streitkräfte,möglichist.DieBundesanstaltfürImmobilienaufgaben (BImA) DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom12.Mai2010 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode alsbesitzerindesarealsistbereit,derkonversionzuzustimmenunddienotwendigenmittelalseigentümerinbeizutragen,wenndasgeländeanschließenddiebesitzerinwechselt.überlebendedesjugend-kzuckermarkwünschensicheinenwürdigengedenkortaufdemgeländedesehemaligenlagers. 1.InwieweitistdieBundesregierungderAuffassung,dassdasGeländedes ehemaligenkzuckermarkalseinzigesehemaligeskzfürmädchenund jungefrauenalsbesonderergedenkorterhaltenundausgebautwerden muss? a)wiekannnacheinschätzungderbundesregierunggewährleistetwerden,dasshierweiterhingedenken,mahnenunderinnernstattfinden kann,ohnedassbisherigeaktivitätendurchein landesweitesgesamtkonzept unmöglich gemacht werden? EntsprechendderverfassungsrechtlichenKompetenzverteilungliegtdieZuständigkeitfürdieGedenkstättenarbeitbeiLändernundKommunen,diedieAusgestaltungeigenverantwortlichwahrnehmen.Eswirddavonausgegangen,dasszivilgesellschaftlichgetrageneAktivitätenzumGedenken,MahnenundErinnern undentsprechendeinitiativenaufebenederkommuneunddeslandesmöglich sind. b)warumwirdbisherkeinepolitischeverantwortungdafürübernommen, dass aus dem Gelände ein würdiger Erinnerungsort entstehen kann? WieinderAntwortzuFrage1aausgeführtsindnachderKompetenzordnung desgrundgesetzesländerundkommunenfürdiegedenkstättenarbeitoriginär zuständig.derbundwirdaufgrundlagedergedenkstättenkonzeption Verantwortungwahrnehmen,Aufarbeitungverstärken,Gedenkenvertiefen lediglich ergänzendtätig.sowäreeineprojektförderungdesbundesimrahmendergedenkstättenkonzeptionnuraufantragundunterfinanziellerbeteiligungdes jeweiligenbundeslandesundnachpositivemvotumeinesexpertengremiums möglich. c)wiekannsichergestelltwerden,dassdasgeländefürdieöffentlichkeit zugänglich ist? DeröffentlicheZutrittzumGeländekannnurimRahmeneinesGedenkstättenkonzeptserfolgen.AufAntraggestattetjedochdieBundesanstaltfürImmobilienaufgaben (BImA)OpferverbändenbereitsjetztdenZutrittzumGeländeim Rahmen von Einzelgenehmigungen. d)inwieweithältdiebundesregierungeingedenkstättenkonzeptfürdas KZUckermarknachdemVorbildderKZ-GedenkstätteMoringenfür realistischundwünschenswert,woeingedenkstätten-undlagergemeinschaftsvereinmitgeldernundsachmittelndesbundes,deslandes und der Gemeinde unterstützt wird? Die KZ-Gedenkstätte Moringen wird nicht mit Bundesmitteln gefördert. 2.WieistderaugenblicklicheStanddesKonversionsverfahrensfürdasGelände des ehemaligen KZ Uckermark? a)welchegelderstehenimeinzelnenfüreinekonversionderanlagezur Verfügung? DasGeländedesehemaligenKZUckermarkwirdzurzeitdurchdieBImAbewirtschaftet.ZuständigfürdieöffentlicheFörderunginKonversionsverfahren

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/1721 sinddieländer.solltendiezuständigenbehördendeslandesbrandenburgbereitsein,öffentlichefördermitteleinzusetzen,wärediebimaalsgrundstückseigentümerinbereit,einenbeitragzuleisten,zumbeispieldurchberäumung und/oderrückbaumaßnahmen.siesetztdabeiabervoraus,dassnachdurchführungdermaßnahmendieflächennichtinihremeigentumverbleibenoder zumindestimrahmeneineslangfristigen,kostenneutralenpachtvertrages,zum BeispielvonderStiftungBrandenburgischeGedenkstätten/Mahn-undGedenkstätteRavensbrückodereinemanderenProjektträgerübernommenwerden. UnterHinweisaufihreFinanzlagehatdieStiftungeineÜbernahmebislangaber abgelehnt.diebimabemühtsich,mitdenträgernderstiftungeinefürbeide Seiten vertretbare Lösung zu finden. b)inwieweitsinddiegelder,diefürdiekonversionderanlagezurverfügung stehen, bereits vergeben worden? ObundinwelchemUmfangfürdenvorliegendenFallöffentlicheFördermittel beantragtodervergebenwurden,istwederderbimanochderbundesregierung bekannt. c) Bis wann müssen die Gelder beantragt sein? Dies festzulegen, obliegt dem zuständigen Bundesland. d) Wer ist für die Verteilung der Gelder zuständig? Das jeweilige Bundesland. e) Welche Bedingungen sind an die Verteilung der Gelder geknüpft? Das jeweilige Bundesland regelt die erforderlichen Bedingungen. f) Bis wann müssen die Konversionsmaßnahmen abgeschlossen sein? Siehe Antwort zu Frage 2c. Nein Entfällt Entfällt 3.HatdieBImAbereitsAngebotefüreinenVerkaufdesArealsdesehemaligen KZ Uckermark erhalten? a) Wenn ja, von wem, in welcher Höhe, und für welche Nutzung? b) Wenn ja, inwieweit ist die BImA bereit, dieses Angebot anzunehmen? c)wennnein,inwieweitbemühtsichdiebimaumeinenwechselder Eigentumsverhältnissebzw.VerkaufdesGeländesundmitwelchem Ergebnis? DieBImAwirktimBewusstseinderbesonderenhistorischenVerantwortung bereitsseitdemjahre2008konstruktivaneinerlösungmit,dieeinenwürdigen GedenkortfürdieOpferermöglichensoll.JedochkonntebislangnochkeinTrägergefundenwerden,derauchzurÜbernahmedesEigentumsbereitwar (siehe auch Antwort zu Frage 2a).

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode d)wennnein,welcheangebotekanndiebundesregierungderbima machen,umdiekonversionbereitsohneeinenzukünftigenkäuferzu beginnen? DieunmittelbarefinanzielleUnterstützungderBImAmitMittelndesBundeshaushaltsaußerhalbdervorhandenenFörderinstrumentarienistnichtmöglich und widerspricht Sinn und Zweck des BImA-Errichtungsgesetzes. e)wennnein,welcheweiterenmöglichkeitensiehtdiebundesregierung, mitderkonversionbereitsohneeinezukünftigebesitzübertragungzu beginnen? Siehe Antwort zu Frage 3d. f)welcheandereinstitutionkannlang-oderkurzfristigdenbesitzdes Geländesübernehmen,umzunächstdasVorhabenderKonversionzu ermöglichen? GrundsätzlichinBetrachtkommenvorliegenddasLandBrandenburg,dieGemeinde Fürstenberg oder eine bestehende oder neu zu gründende Stiftung. 4.InwieweithabennachEinschätzungderBundesregierungdiewegenihres unangepasstenverhaltensals asozial stigmatisiertenehemaligenkz- Häftlinge,dieauchindenbeidendeutschenStaatennach1945DiskriminierungundVerfolgungerfuhren,inzwischeneineihremSchicksalangemesseneEntschädigungsowieWürdigungundAnerkennungalsOpferdes Nationalsozialismus erhalten? a)welcheentschädigungeninwelcherhöhewurdenanwievielepersonen ausgezahlt? DieRichtlinienderBundesregierungüberHärteleistungenanOpfervonnationalsozialistischenUnrechtsmaßnahmenimRahmendesAllgemeinenKriegsfolgengesetzes (AKG)vom1.September2004 (BundesanzeigerS.20921),zuletzt geändertam13.september2005 (BundesanzeigerS.15698)sehenLeistungen auchfürdurchns-unrechtgeschädigtepersonenvor,dieals Asoziale bezeichnetwurden.jenachschädigungssachverhaltkommeneineeinmalleistung vonmaximal2556,46euroundlaufendebeziehungsweiseweitergehendemonatlicheleistungennacheinkommenshöhedesgeschädigteninbetracht.auf dieregelmäßigeberichterstattungdesbundesministeriumsderfinanzenzuden abschließendenhärteregelungenfürns-opferandeninnenausschussdesdeutschenbundestages,zuletztvom21.dezember2009 (VB2-VV5027/0),wird verwiesen. b)welchemahn-undgedenkstättenundsonstigegedenkorte,diespezielldiesemals asozial verfolgtenkreisvonopferndesnationalsozialismusgewidmetsind,gibtesinderbundesrepublikdeutschland? AufBundesebenesindkeineMahn-undGedenkstättenundsonstigeGedenkortebekannt,diespezielldemals asozial verfolgtenkreisvonopferndes Nationalsozialismusgewidmetsind.AllerdingswirdinbundesgefördertenKZ- GedenkstättendenunterschiedlichenOpfergruppendesNationalsozialismusgedacht.AusstellungsprojekteinbundesgefördertenKZ-Gedenkstättenwidmeten sich der Häftlingsgruppe der Asozialen und Aktion Arbeitsscheu Reich.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/1721 c)welchegedenkveranstaltungenfandennachkenntnisderbundesrepublikdeutschlandfürdieseopfergruppeindenletztenzehnjahren statt? InbundesgefördertenKZ-GedenkstättenfandenindenvergangenenzehnJahren regelmäßiggedenkveranstaltungenstatt,indenenandieeinzelnenopfergruppen, darunter auch die als asozial Verfolgte, erinnert wurde.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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