Informatik Berufsbildung Kanton Schaffhausen Generalistische Ausrichtung

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1 Informatik Berufsbildung Kanton Schaffhausen Generalistische Ausrichtung Richtlinien Modulprüfungen Gültigkeit - Diese Richtlinien gelten ab Lehrbeginn Sie gelten für alle Lernenden, alle beteiligten Institutionen und die beteiligten Lehrfirmen des Kantons Schaffhausen sowie für ausserkantonale Lehrfirmen, welche Lernende an die Schaffhauser Schulen entsenden.

2 Begriffsdefinitionen Semesternoten - Zeugnisnoten der Berufsfachschule (auf halbe oder ganze Noten gerundet) Vornote ÜK: Vornote Berufsfachschule: Modulprüfung: Kompetenznachweis: Modul: - In Noten ausgedrücktes Ergebnis aus lernbegleitenden Prüfungen eines Moduls (Lernzielkontrolle), auf 110 gerundet. - In Noten ausgedrücktes Ergebnis des Durchschnitts aller Semesternoten eines Moduls (Lernzielkontrolle), auf 110 gerundet. - Abschliessende Prüfung der Handlungskompetenz für ein Modul, auf 110 gerundet. - Aus einem durch Fremdbeurteilung bestehenden Nachweis, dass der geprüfte Kandidat die geprüfte Kandidatin über die geforderte Handlungskompetenz verfügt, die in einem Modul verlangt wird. - Sämtliche Kompetenznachweise werden mit Noten bewertet. Die Bewertung erfolgt ausschliesslich in ganzen oder halben Noten zwischen 1 und 6 (= Modulnote). - Zu jedem Modul des Baukastens Berufsbildung Informatik gehört ein Kompetenznachweis (Ausnahme: Modul 212). - Die Handlungskompetenz für ein bestimmtes Modul ist dann nachgewiesen (das Modul ist bestanden), wenn die Note 4 oder höher ist. - Module sind in sich geschlossene Lerneinheiten. Sie sind voneinander unabhängig und werden mit einem Kompetenznachweis abgeschlossen. - Jedes Modul besteht aus handlungs- und lernzielorientierten Teilen. - Module bündeln Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz zu einer ganzheitlichen Handlungskompetenz.

3 - Alle Module sind Pflichtmodule für sämtliche Lernenden der modularisierten Informatiklehre. Sie werden durch die Modulgruppe auf der Grundlage des geltenden Modulbebauungsplans von I-CH bestimmt. Modulidentifikation - Die Identifikation für ein Modul beschreibt das Modul allgemein. Sie enthält keine anbieterspezifischen Angaben. Noten-Portfolio - individuelles Übersichtsblatt über Vornoten, Modulprüfungen und Kompetenznachweisen, welches die Berufsfachschule semesterweise aushändigt. Entstehung des Kompetenznachweises Für die Durchführung des Kompetenznachweises ist die ausbildende Organisation und dort die zuständige Lehrperson verantwortlich. Wird ein Modul an mehr als einer Organisation vermittelt, sprechen sich die ausbildenden Organisationen ab (z.b. Schule ÜK). Die Federführung liegt bei der zuständigen Berufsfachschule. Die Prüfungskommission hat Kontrollfunktionen und kann die Durchführung von Modulprüfungen jederzeit überwachen und kontrollieren. Modulprüfungen sind eindeutig einem einzigen Modul zugeordnet. Aus organisatorischen Gründen können mehrere Modulprüfungen zeitlich an einem Tag zusammengefasst werden. Fernbleiben bei Modulprüfungen Die Teilnahme an den Modulprüfungen ist obligatorisch. Die Nichtteilnahme an der Prüfung oder der Abbruch einer angefangenen Prüfung muss umgehend gemeldet und die wichtigen Gründe müssen belegt werden. Bei Krankheit und Unfall wird als Beleg ein ärztliches Zeugnis verlangt, welches innert drei Tagen der durchführenden Organisation einzureichen ist. Über Verschiebung der Modulprüfung aus anderen als gesundheitlichen Gründen entscheidet die Schul- bzw. Kursleitung. Ein entsprechendes Gesuch muss spätestens drei Wochen vor Prüfungsbeginn bei dieser eintreffen. Die Nachprüfung findet bei nächster Gelegenheit, spätestens aber ein Jahr nach der zu wiederholenden Prüfung statt. Bei fehlendem Arztzeugnis oder unerlaubter Abwesenheit wird die Modulprüfung mit der Note 1 bewertet.

4 Notengebung Generelle Bemerkung zur Bewertungsmethode: Die Modulprüfung und, wenn vorhanden, die Vornoten führen zum Kompetenznachweis. a) Berufsfachschule Die Bewertung des Kompetenznachweises ergibt sich aus dem auf halbe Noten gerundeten Durchschnitt aus der Vornote (= Durchschnitt Semesternoten) und der Modulprüfung, die je auf 110 gerundet werden. (z.b.: 2 Semesternoten und Modulprüfung 4.6 ergibt Moduldurchschnitt 4.7, ergibt Kompetenznachweis: Note 4.5). b) Überbetriebliche Kurse Die Bewertung des Kompetenznachweises ergibt sich aus dem auf halbe Noten gerundeten Durchschnitt aus der Vornote (= Durchschnitt aller Vorprüfungen) und der Modulprüfung, die je auf 110 gerundet werden. (z.b.: 2 Vorprüfungen und Modulprüfung 4.6 ergibt Moduldurchschnitt 4.8, ergibt Kompetenznachweis: Note 5.0). c) Für jeden Schüler führt die federführende Berufsfachschule ein Noten-Portfolio. Sie ist verantwortlich dafür, dass das Noten-Portfolio alle relevanten Noten enthält. Diese Regelung gilt auch für allfällig weitere Anbieter. ÜK-verpflichtete Firmen, wie z.b. die Swisscom, melden die Kompetenznachweise der ÜK Module umgehend der Berufsfachschule, welche das Noten-Portfolio führt. Beim Übergang von einer Schule zu einer anderen muss die abgebende Berufsfachschule die Weitergabe der relevanten Informationen an die übernehmende Institution sicherstellen. Termine der Modulprüfungen Die Termine aller Modulprüfungen sind auf der Web-Site durch die PrüfungsleiterInnen Modulprüfungen der ausbildenden Organisationen mindestens drei Wochen im Voraus einzutragen. Validierung Es werden nur validierte Modulprüfungen eingesetzt. Wiedererwägung Bei nicht genügendem Kompetenznachweis können Lernende innert 30 Tagen ein begründetes Wiedererwägungsgesuch bei der ausbildenden Organisation, die die Note erteilt hat, einreichen. Der Antrag auf Wiedererwägung muss schriftlich an die ausbildende Organisation erfolgen. Diese tätigt alle erforderlichen Abklärungen und überprüft die von ihr erteilten Note auf ihre Richtigkeit. Die Antwort erfolgt ebenfalls schriftlich, und das entstandene Dossier wird durch die ausbildende Organisation aufbewahrt.

5 Einsprache Einsprachen gegen nicht bestandene Qualifikationsbereiche können erst am Ende der Lehre eingereicht werden (siehe Rechtsmittelbelehrung im Falle eines nicht bestandenen Qualifikationsverfahrens). Wiederholung Module können nicht wiederholt werden, ausser in folgenden Fällen: a) während der Lehre Ausbildung: - Die Wiederholung eines ganzen Lehrjahres ist möglich, wenn nach einem Standortbestimmungsgespräch mit allen Beteiligten auf Antrag der Lehrvertragsparteien oder auf Antrag der ausbildenden Organisation das Berufsbildungsamt den Lehrvertrag verlängert. In diesem Fall zählen ausschliesslich die im Wiederholungsjahr erzielten Noten. Die genügenden ÜK-Leistungen des zu wiederholenden Jahres können auf Antrag beibehalten werden. b) am Schluss der Lehre Ausbildung bei nicht bestandener Lehrabschlussprüfung: - Im Fall von ungenügenden Qualifikationsbereichen (grundlagen- oder schwerpunktbezogene Bildung) muss bei allen nicht bestandenen (ungenügenden) Kompetenznachweisen des entsprechenden Qualifikationsbereiches mindestens die Modulprüfung wiederholt werden. Adressen - Prüfungskommission Prüfungsleiter: Chefexperte: Werner Bührer, Berufsbildungsamt, Ringkengässchen 18, 8200 Schaffhausen Roland Zanella, co KSD, Mühlentalstrasse 105, 8200 Schaffhausen - Modulgruppe i-sh Berufsfachschule: ÜK-Kommission: Alain SaxerRobert Sauter, co BBZ, Hintersteig 12, 8200 Schaffhausen Yves Eisenegger, co BZ SIGGF, Industrieplatz, 8212 Neuhausen Ausbildungsberatung: Manfred Bolli, Berufsbildungsamt, Ringkengässchen 18, 8200 Schaffhausen Validierungsteam: Fritz Friedli, co RCS, Mühlentalstrasse 28, 8200 Schaffhausen