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1 Ausgabe Nr. 02/ Amtsblatt im Netz: /Aktuelles/Amtsblatt Lfd.Nr. Datum Titel Seite Jahresabschluss 2016 der Stadt Sprockhövel Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz Satzung über die Festsetzung des Verdienstausfalls der 4 beruflich Selbständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Sprockhövel sowie über die Gewährung einer Zulage für private Arbeitgeber Bebauungsplan Nr. 14 Susewind hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB 6 1.) Jahresabschluss 2016 der Stadt Sprockhövel Der Rat der Stadt Sprockhövel hat in seiner Sitzung gemäß 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV.NRW.S.666), in der zurzeit gültigen Fassung, nach erfolgter Jahresabschlussprüfung aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss zum festgestellt und dem Bürgermeister uneingeschränkte Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss 2016 der Stadt Sprockhövel weist eine Bilanzsumme von ,32, in der Ergebnisrechnung ein Jahresüberschuss von ,03 und in der Finanzrechnung eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln von ,64 aus. Der ausgewiesene Jahresüberschuss wird der Ausgleichsrücklage zugeführt. 1. Schlussbilanz zum I n h a l t s v e r z e i c h n i s Aktiva 1. Anlagevermögen ,22 2. Umlaufvermögen ,02 3. Aktive Rechnungsabgrenzung ,08 Bilanzsumme ,32 Passiva 1. Eigenkapital ,89 2. Sonderposten ,87 3. Rückstellungen ,19 1

2 4. Verbindlichkeiten ,76 5. Passive Rechnungsabgrenzung ,61 Bilanzsumme ,32 2. Ergebnisrechnung 2016 Ordentliche Erträge ,29 Ordentliche Aufwendungen ,83 Ordentliches Ergebnis ,46 Finanzergebnis ,43 Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit ,03 Außerordentliches Ergebnis 0,00 Jahresergebnis ,03 3. Finanzrechnung 2016 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,44 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,63 Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ,81 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit ,21 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ,65 Saldo aus Investitionstätigkeit ,44 Finanzmittelüberschuss ,37 Saldo aus Finanzierungstätigkeit ,73 Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln ,64 Anfangsbestand an Finanzmitteln ,39 Bestand an fremden Finanzmitteln ,65 Liquide Mittel ,68 Gemäß 96 Abs. 2 GO NRW liegt der Jahresabschluss 2016 einschließlich Anlagen ab dem Tag der Bekanntmachung bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses im Rathaus, Rathausplatz 4, Sprockhövel, Zimmer I.23, während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Sprockhövel, Winkelmann Bürgermeister 2.) Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz 1.Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft 2

3 Sie haben gemäß 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung nach 42 Absatz 2 BMG widersprechen zu können. Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, darf die Meldebehörde gemäß 42 Absatz 2 BMG von diesen Familienangehörigen folgende Daten übermitteln: 1. Vor- und Familiennamen, 2. Geburtsdatum und Geburtsort, 3. Geschlecht, 4. Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, 5. derzeitige Anschriften, 6. Auskunftssperren nach 51 BMG sowie 7. Sterbedatum. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts an die jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft. Diese Zweckbindung wird dem Empfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf. 2.Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen Sie haben gemäß 50 Absatz 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung nach 50 Absatz 1 BMG an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene zu widersprechen. Die Meldebehörde darf gemäß 50 Absatz 1 BMG Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf. 3.Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Sie haben gemäß 50 Absatz 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung nach 50 Absatz 2 BMG zu widersprechen. Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach 50 Absatz 2 BMG Auskunft erteilen über 1. Familienname, 2. Vornamen, 3. Doktorgrad, 4. Anschrift sowie 5. Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 80. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 95. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende 3

4 Ehejubiläum. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf. 4.Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage Sie haben gemäß 50 Absatz 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung nach 50 Absatz 3 BMG an Adressbuchverlage widersprechen zu können. Die Meldebehörde darf gemäß 50 Absatz 3 BMG Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über 1. Familienname, 2. Vornamen, 3. Doktorgrad und 4. derzeitige Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist in den Bürgerbüros der Stadt Sprockhövel einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf. Der Widerspruch gegen die Datenweitergabe zu Ziffer 1-4 ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erklären gegenüber den folgenden Stellen (entsprechende Vordrucke sind jeweils auf der Internetseite der Stadt Sprockhövel veröffentlicht) Stadt Sprockhövel Rathaus, Rathausplatz 4 Bürgerbüro Sprechstunden: Mo. Fr Uhr Mo Uhr Bürgerbüro Niedersprockhövel Hauptstr. 6, Sprockhövel Sprechstunden: Mo. Fr Uhr Do Uhr Sprockhövel, Stadt Sprockhövel Der Bürgermeister Winkelmann 3.) Satzung über die Festsetzung des Verdienstausfalls der beruflich Selbständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Sprockhövel sowie über die Gewährung einer Zulage für private Arbeitgeber Der Rat der Stadt Sprockhövel hat in seiner Sitzung am aufgrund des 21 Abs. 1 und 4

5 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) und des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) folgende Satzung beschlossen: 1 Umfang des Verdienstausfalls (1) Die beruflich selbständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Sprockhövel und die beruflich selbständigen Helfer der privaten Hilfsorganisationen in der Stadt Sprockhövel haben Anspruch ( 21 Abs. 3,4 BHKG) auf Ersatz ihres Verdienstausfalls, der ihnen durch die Teilnahme an Einsätzen, Übungen und Aus- und Fortbildungen und die Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde entsteht, soweit der Einsatz während der regelmäßigen Arbeitszeit erfolgt. (2) Die regelmäßige Arbeitszeit ist individuell zu ermitteln. Entgangener Verdienst aus Nebentätigkeiten und Verdienst, der außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit hätte erzielt werden können, bleibt außer Betracht. 2 Höhe der Entschädigung (1) Als Entschädigung wird ein Regelstundensatz in Höhe von 35,00 gewährt, es sei denn, dass Ersichtlich keine finanziellen Nachteile entstanden sind. (2) Anstelle des Regelstundensatzes ist auf Antrag eine Verdienstausfallpauschale je Stunde zu zahlen, die im Einzelfall auf der Grundlage des glaubhaft gemachten Einkommens festgesetzt wird. Grundlage der Berechnung bildet der Bruttoverdienst. (3) Der Höchstbetrag der Verdienstausfallpauschale wird auf 67,00 pro Stunde festgesetzt. 3 Antragsverfahren Der Antrag von Verdienstausfall ist schriftlich zu stellen. Die Anträge von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr sind bei dem FB III.3.5 Sicherheit und Ordnung einzureichen. 4 Gewährung einer Zulage für private Arbeitgeber Privaten Arbeitgebern wird gemäß 21 Abs. 1 Satz 3 BHKG zu den beantragten Lohnfortzahlungen eine Zulage gewährt. Die Höhe der Zulage beträgt 20 % der anerkannten Kosten der Lohnfortzahlung. 5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende vom Rat der Stadt Sprockhövel am beschlossene Satzung über den Regelstundensatz und über den Höchstbetrag bei Ersatz des Verdienstausfalls für beruflich Selbständige ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sprockhövel wird hiermit gemäß 2 Absatz 4 der Bekanntmachungsverordnung vom (GV NRW S. 516) 5

6 öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensfehler ist gegenüber der Stadt Sprockhövel vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Sprockhövel, Der Bürgermeister (Winkelmann) 4.) Bebauungsplan Nr. 14 Susewind hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB Der Lebensmittelmarkt Rathausplatz 15 muss seinen heutigen Standort verlassen. Um dem Nahversorger eine ortsnahe neue Entwicklungsfläche bereit zu stellen wird der Bebauungsplan Nr. 14 Susewind aufgestellt. Neben einem Standort für einen Lebensmittelmarkt ist es zudem vorgesehen, eine bauliche Entwicklung entlang der Wittener Straße mit Wohnen und nicht erheblich störendem Gewerbe zu ermöglichen. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des o.g. Bebauungsplanes ist im nachstehend verkleinert abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet. 6

7 Öffentlichkeitsbeteiligung Gemäß 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 3634) wird die Öffentlichkeit wie folgt an der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 Susewind frühzeitig beteiligt: 1. Öffentliche Unterrichtung Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 Susewind sowie die voraussichtlichen Auswirkungen werden durch Aushang von Planentwürfen und mündliche Vorstellung im Anhörungstermin verdeutlicht. Zudem liegen die Planenwürfe in der Zeit vom bis einschließlich während der Dienststunden von montags bis freitags im Rathaus der Stadt Sprockhövel, Rathausplatz 4, im 2. Obergeschoss beim Sachgebiet Planen und Umwelt öffentlich aus. Anregungen und Bedenken können während der o.g. Zeit schriftlich oder zur Niederschrift im Sachgebiet Planen und Umwelt, Zimmer Nr. 2.11, vorgebracht werden. Verspätet eingebrachte Anregungen und Bedenken können nicht mehr berücksichtigt werden. 2. Öffentliche Anhörung Im öffentlichen Anhörungstermin wird der Öffentlichkeit im Anschluss an die mündliche Vorstellung der Planung Gelegenheit gegeben, sich in einer allgemeinen Diskussion und in Einzelgesprächen zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planentwürfe des Bebauungsplanes Nr. 14 Susewind zu äußern und diese mit Vertretern der Stadtverwaltung zu erörtern. Der Anhörungstermin findet statt: am um 19:00 Uhr im Foyer der Sporthalle Haßlinghausen, Geschwister-Scholl-Straße 12, Haßlinghausen Die Ergebnisse der allgemeinen Diskussion und der einzelnen Erörterungsgespräche werden in einer Ergebnisniederschrift festgehalten. Während des Erörterungstermins am und einer Frist bis zum können Anregungen und Bedenken auch schriftlich vorgebracht werden. Schriftliche Eingaben sind an den Bürgermeister der Stadt Sprockhövel, Rathausplatz 4, Sprockhövel, zu richten. Letzter Einsendetermin ist der Verspätet eingebrachte Anregungen und Bedenken können im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach 3 Abs. 1 BauGB nicht mehr berücksichtigt werden. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 Susewind wird zu einem späteren Zeitpunkt nach 7

8 vorheriger Bekanntmachung gemäß 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Öffentlichkeit hat dann nochmals Gelegenheit, Bedenken und Anregungen vorzubringen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit in der oben beschriebenen Form wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sprockhövel, den Stadt Sprockhövel Der Bürgermeister I.V. ( Volker Hoven ) - Beigeordneter und Kämmerer - 8

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