Bebauungsplan Gewerbegebiet Hafnersgrund
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- Elvira Geisler
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1 Gemeinderat zur Satzung 18. April 2016
2 Erfolgte Verfahrensschritte Aufstellungsbeschluss frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit frühzeitige Beteiligung der TÖB Beteiligung der Öffentlichkeit Beteiligung der TÖB mit Schreiben vom Geplante Verfahrensschritte Abwägung Satzungsbeschluss vorzeitige Genehmigung Seite 2
3 Entwurf des es und der örtlichen Bauvorschriften Seite 3
4 Stellungnahmen von 20 Trägern öffentlicher Belange keine Stellungnahme der Öffentlichkeit Seite 4
5 Anregung Erfordernis großer GE-Ausweisungen hinterfragt wg. unbebauter GE- Grundstücke Bebauungspläne sind aus FNP zu entwickeln; Bedarfsflächennachweis nach Hinweispapier angeregt Gewerbegebietsnummerierung Nutzungsunterschiede unklar Begriff Geschäftsgebäude zu unbestimmt Bewertung/Folge 2. Fortschreibung des FNP & Wirtschaftsstrukturuntersuchung (GMA): Bedarf bis 2025 nachgewiesen; Eigentümerbefragung: unzureichender Verkaufswille; Firmenanfragen, Ansiedlungswünsche für Hafnersgrund Bedarf nachweislich gegeben; GE-Flächengröße gegenüber FNP verkleinert. Parallelverfahren; erwartet, dass BPlan aus Darstellungen des FNP entwickelt sein wird Nummerierung dient eindeutiger Zuordnung im Textteil, zulässige Nutzungsarten sind festgesetzt diese Nutzungsart nach BauNVO bedarf keiner Präzisierung Seite 5
6 Anregung Anbauverbote an L 571 Linksabbiegespur / Kreisverkehr am Gebietseingang drei Umspannstationen mit Dienstbarkeiten nötig, Stromversorgungsanlagen auf nicht überbaubaren Flächen zulassen Dachaufbauten zur Erzeugung regenerativer Energie: Abstand zur Außenwand hinterfragt Rechtsgrundlagen sind immer auf dem neuesten Stand zu nennen Bewertung/Folge Baufenster hält 20m-Abstand ein, Hinweis aufgenommen Linkabbiegerstreifen gemäß Verkehrsgutachten nicht nötig, wird jedoch vorgesehen; Kreisverkehr zu teuer in öffentlichen Verkehrsflächen und öffentlichen Grünflächen nicht ausgeschlossen; Ausnahme für Versorgungsanlagen besteht; Ausführungsplanung Betonung der Architektur Überleitungsvorschrift nach 233 BauGB Seite 6
7 Anregung Lärmkontingentierung geeignet; Vorbelastung zu pauschal betrachtet; Pauschalabzug auf 10 db(a) erhöhen; Gewerbe in Mischgebieten berücksichtigen; SO 2 nicht Teil der Kontingentierung Erschütterungen durch Steinbruch; Genehmigungsbehörde (RP) beteiligen Bewertung/Folge für BPlan-Verfahren ausreichend und angemessen betrachtet; TA Lärm sieht 6 db(a) vor; mangels störenden Gewerbes im MI, wg. weitgehender Wohnnutzung & Topografie keine weitere Erhöhung angesetzt; am Hauweg 13 unterschreitet Messwert die dort plausibel zugrunde gelegte Vorbelastung wg. Gebietstyp (GE), aufgrund der Abstände und Abstimmung Zementwerk keine zu erwartenden entgegenstehende Emissionen; Hinweis ergänzt Seite 7
8 Seite 8 Anregung Ausgleichsmaßnahmen sind weitgehend auf Ackerland Flst ist Ackerland Maßnahme 2: unwirtschaftliche Verkleinerung des Schlages; Methode Streuobst auf Acker antiquiert Eingriff in sehr wertvolle Böden, Vollausgleich gefordert klimatischen Beeinträchtigung nicht gering da Kaltluftproduktionsfläche und klimatischer Ausgleichsraum; Bebauung/Versiegelung begrenzen Bewertung/Folge Wahl verfügbarer Flächen nach langer Flächensuche nach ökologischem Aufwertungspotential, Landschaftsbild und landwirtschaftlicher Interessen Umweltzustand der Fläche: Grünland Anlage von Streuobstwiesen zulässig; dient Landschaftsbild und Kompensation; verwilderte Freiflächen meist bereits ökologisch wertvoll Minderungsmaßnahmen, Teilausgleich Boden, schutzgutübergreifende Kompensation ausreichend außerhalb GE keine deutlich klimatischen Veränderung erwartet (wg. Minderungsmaßnahmen & umgebender großer Freiräumen); Bebauung/Versiegelung erforderlich
9 Seite 9 Anregung funktionsfähige Ersatzhabitate vor Entfernung von Hecken für Heckenbrüter; Fledermauskästen unzureichend CEF-Maßnahmen umgehend realisieren keine Untersuchungen von Amphibienvorkommen im Plangebiet, Vorkommen von Kreuzkröten; Verzicht auf hohe Bordsteine als Vermeidungsmaßnahme unzureichend Bewertung/Folge CEF- und FCS-Maßnahmen nach sap vorgesehen, weitgehender Heckenerhalt, deren Fläche vergrößert; Stellungnahme UNB (Erhalt von Jagdhabitaten, Ausweichmöglichkeiten); keine signifikante Verschlechterung Populationsbestand Vögel & Fledermäuse zu erwarten CEF-Maßnahmen sind rechtzeitig vor Baubeginn durchzuführen Amphibien berücksichtigt; UNB: Geltungsbereich kein ausgesprochener Lebens-/Fortpflanzungsraum der Kreuzkröte; keine entgegenstehenden Verbotstatbestände zu erwarten, jedoch Hinweis für ökologische Baubegleitung aufgenommen
10 Fassung zur Satzung Seite 10
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