SEGELCLUB WASSENBERG ROERMOND 1967 e. V. Mitglied im DSV Jugend

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1 1 Mitgliedschaft Mitglieder der abteilung sind alle weiblichen und männlichen Vereinsjugendlichen bis zum Ablauf des Jahres, in dem das 19. Lebensjahr vollendet wird sowie die gewählten und berufenen Mitarbeiter der abteilung. 2 Aufgaben Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem: a) Förderung und Pflege des Sports und der Gemeinschaft b) Zusammenarbeit mit allen organisationen c) Pflege der internationalen Verständigung d) Ausbildung und Training zum Regattasegeln 3 Organe Die abteilung führt und verwaltet sich im Rahmen der bestehenden Ordnung und Satzung selbständig. Organe der abteilung des SWR sind: a) der Vereinsjugendtag b) der Vereinsjugendausschuss 4 Vereinsjugendtag Die Vereinsjugendtage sind ordentliche und außerordentliche. Sie bilden das oberste Organ der abteilung. Sie bestehen aus den Vereinsjugendlichen und den Mitgliedern des Vereinsjugendausschusses. Aufgaben des Vereinsjugendtages sind: a) Wahl und Entlastung des Vereinsjugendausschusses b) Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Vereinsjugendausschusses c) Entgegennahme der Berichte und der Abrechnungen des Vereinsjugendausschusses d) Wahl der Delegierten zu tagungen und Veranstaltungen e) Beschlussfassung über vorliegende Anträge f) Änderung der ordnung Segelclub Wassenberg Roermond 1967 e.v. Seite 1 von 5 Kreissparkasse Heinsberg

2 Der ordentliche Vereinsjugendtag (versammlung) findet jährlich statt. Er wird zwei Wochen vorher vom wart, im Verhinderungsfall vom stellv. wart unter Bekanntgabe der Tagesordnung und der evtl. Anträge einberufen. Ist auch der stellv. wart verhindert, kann der Vereinsjugendtag auch vom Betreuer für Opti-Kinder einberufen werden. Unter Antrag eines Drittels der stimmberechtigten Mitglieder des Vereinsjugendtages oder eines mit 50% der Stimmen gefassten Beschlusses des Vereinsjugendausschusses muss ein außerordentlicher Vereinsjugendtag innerhalb zwei Wochen mit einer Ladungsfrist von sieben Tagen stattfinden. Der wart, bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter, ist Versammlungsleiter. Ist auch der stellv. wart verhindert, kann die Versammlung auch durch den Betreuer für Opti-Kinder geleitet werden. Zu Beginn einer Versammlung ist ein Schriftführer zu benennen. Über die Versammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, dass den Angehörigen des Vereinsjugendausschusses, dem Vorstand des SWR und auf Antrag jedem jugendlichen auszuhändigen ist. Die Mitglieder der abteilung haben je eine nicht übertragbare Stimme. Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Abstimmungen zu Personen erfolgen geheim. Steht nur ei- ne Person zur Wahl, kann durch Handaufheben gewählt werden es sei denn, ein Stimmberechtigter beantragt die geheime Wahl. Segelclub Wassenberg Roermond 1967 e.v. Seite 2 von 5 Kreissparkasse Heinsberg

3 5 Vereinsjugendausschuss Der Vereinsjugendausschuss setzt sich zusammen aus: a) dem wart b) dem stellvertretenden wart c) dem Betreuer für Opti-Kinder d) dem/der obmann/männer obmänner werden auf zwei Jahre vom Vereinsjugendtag gewählt. abteilungen mit weiblichen und männlichen Mitgliedern sollten je einen weiblichen und männlichen obmann (-sprecher) wählen lassen. (Bei ungefähr gleichem Mitgliederverhältnis.) Der wart und sein Stellvertreter werden gemäß der Hauptsatzung des SWR von der versammlung auf vier Jahre gewählt und bedürfen der Bestätigung von 1/3 der Mitglieder der Jahreshauptversammlung. Der Betreuer für Opti-Kinder wird von der Jahreshauptversammlung des SWR auf vier Jahre gewählt. Die übrigen Mitglieder des Vereinsjugendausschusses werden durch den Vereinsjugendtag gewählt. Der wart, sein Stellvertreter und der Betreuer für Opti-Kinder sind Mitglieder des Vereinsvorstandes. Der wart vertritt die Interessen der Vereinsjugend. Die Sitzungen des Vereinsjugendausschusses finden nach Bedarf statt. Auf Antrag der Hälfte der Mitglieder des Vereinsjugendausschusses ist vom wart eine Sitzung binnen zwei Wochen einzuberufen. Bei den Sitzungen des Vereinsjugendausschusses führt der wart, bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter den Vorsitz. Der Vereinsjugendausschuss fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Segelclub Wassenberg Roermond 1967 e.v. Seite 3 von 5 Kreissparkasse Heinsberg

4 Der Vereinsjugendausschuss ist zuständig für alle angelegenheiten. Er entscheidet über die Verwendung der der abteilung zufließenden Mittel. Seine Aufgaben erfüllt er im Rahmen der Vereinssatzung, der rahmenordnung sowie der Beschlüsse des Vereinsjugendtages. Der Vereinsjugendausschuss ist für seine Beschlüsse dem Vereinsjugendtag und dem Vorstand des Vereins verantwortlich. Zur Planung und Durchführung besonderer Aufgaben kann der Vereinsjugendausschuss Unterausschüsse bilden. Ihre Beschlüsse bedürfen der Zustimmung des Vereinsjugendausschusses. 6 Änderung der rahmenordnung Änderungen der rahmenordnung können nur auf Vereinsjugendtagen mit 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Mit der Einladung sind die Änderungsvorschläge bekanntzugeben. Effeld den Segelclub Wassenberg Roermond 1967 e.v. Seite 4 von 5 Kreissparkasse Heinsberg

5 Segelclub Wassenberg Roermond 1967 e.v. Seite 5 von 5 Kreissparkasse Heinsberg

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