Newsletter zum aktuellen Vergaberecht

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1 Auftragsberatungsstelle Sachsen e.v. Mügelner Str. 40, Haus G Dresden Telefon: Telefax: post@abstsachsen.de Newsletter zum aktuellen Vergaberecht Ausgabe Oktober 2013 Inhaltsverzeichnis In eigener Sache... 2 Neue EU-Schwellenwerte ab Vergabeverordnung neu... 4 Gewerbeordnung und GZR... 5 Seminare und Veranstaltungen... 6 Die ABSt Sachsen ist Partner für sächsische Unternehmen und öffentliche Hand zum Vergaberecht. Sie ist eine Einrichtung der Handwerkskammern, der Industrie- und Handelskammern von Chemnitz, Dresden und Leipzig, der Architektenkammer Sachsen sowie des Freistaates Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Die ABSt Sachsen ist beim Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden eingetragen (VR 2479).

2 In eigener Sache Neues Mitglied bei der ABSt Sachsen Seit dem ist die Architektenkammer Sachsen neues Mitglied der Auftragsberatungsstelle Sachsen e.v. Die Architektenkammer Sachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz im Haus der Architekten in der Goetheallee 37, Dresden. Damit besitzt die Auftragsberatungsstelle Sachsen e.v. aktuell 8 Mitglieder. Die Mitgliedschaft der Architektenkammer Sachsen gibt der ABSt Sachsen einen größeren Rahmen für die ganzheitliche Betrachtung eines Vergabeprozesses. Personelle Veränderungen bei der ABSt Sachsen Herr Jens Schiemann ist nicht mehr Mitarbeiter bei der ABSt Sachsen. Seit 01. September 2013 arbeitet sich Herr Stefan Jungmann als Berater, insbesondere für die Betreuung von Ausschreibungen (Vergabebüro), ein. Die zwischenzeitliche Assistenz von Frau Ina Doherr ist durch Elternteilzeit beendet worden. Hier wird in den nächsten Tagen eine alternative Lösung gefunden. Durch die personelle Stabilisierung wird es wieder gelingen, den Newsletter regelmäßig herauszugeben die Themen werden insbesondere vor dem Hintergrund der Novellierung des EU-Vergaberechtes nicht ausgehen. Zum Newsletter der ABSt Sachsen Die ABSt Sachsen stellt sich dem Anspruch, in ihrem Newsletter durch kurze Hinweise, Darstellungen und Erläuterungen insbesondere auf maßgebliche Ereignisse hinzuweisen. Sie wird regelmäßig eine Rubrik (ein-)führen, in der ein aktuelles Thema etwas ausführlicher dargestellt wird. Sie als Leser sind dabei gern eingeladen, uns Hinweise zu geben, auf welches Thema bzw. Problem gezielt eingegangen werden soll - Kontakt: post@abstsachsen.de. Auch auf diesem Wege wollen wir unserem Beratungsauftrag gerecht werden. 2

3 Aktuelles Neue EU-Schwellenwerte ab 01. Januar 2014 Um u.a. das richtige Vergabeverfahren bestimmen zu können, kommt es auf den zu erwartenden Auftragswert (ohne Mehrwertsteuer) an, der am Tag der Absendung der Bekanntmachung ermittelt wird (siehe 3 Vergabeverordnung (VgV)). I.d.R. ist dies der Tag der Absendung des Bekanntmachungsformulars an ein Publikationsmedium oder (bei nicht öffentlichen Ausschreibungen) der Tag, an dem Angebotsaufforderungen verschickt werden. Dieser Wert wird durch die EU aller zwei Jahre - i.d.r. zum eines geraden Jahres - neu berechnet. Vorbehaltlich der Veröffentlichung der Verordnung soll es in den EUmitgliedsstaaten zu folgenden Änderungen kommen (wir informieren dazu): Staatliche und kommunale Auftraggeber bzw. Auftraggeber nach 98 GWB bisher neu Liefer- u.. Dienstleistungsaufträge Euro Euro Bauaufträge Euro Euro Oberste oder obere Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen bisher neu Liefer- u.. Dienstleistungsaufträge Euro Euro Bauaufträge Euro Euro Auftraggeber im Sektoren- bzw. Verteidigungs- und Sicherheitsbereich bisher neu Liefer- u.. Dienstleistungsaufträge Euro Euro Bauaufträge Euro Euro 3

4 Aktuelle - die siebte - Änderung der Vergabeverordnung (VgV) ab 25. Oktober 2013 Mit Bekanntmachung dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 63 vom sind zwei wesentliche Änderungen festzustellen: 1. Damit nicht mit jeder Änderung der EU-Schwellenwerte die VgV geändert (und durch den Bundesrat beschlossen) werden muss, beinhaltet die neue VgV einen dynamischen Verweis auf die jeweils geltenden EU-Schwellenwerte. Diese Werte sollen nunmehr auch nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU unverzüglich im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden. Trägt diese Regelung zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei, weicht die folgende das bisher das klare Prinzip der Trennung von Eignungs- und Wertungskriterien auf. 2. So werden im Bereich sog. nachrangiger Dienstleistungen bieterbezogene Qualitätsmerkmale als Zuschlagskriterium hinsichtlich der Ermittlung eines wirtschaftlichen Angebots zulässig: Bei der Bewertung dieser Kriterien können insbesondere der Erfolg und die Qualität bereits erbrachter Leistungen berücksichtigt werden. Die Gewichtung der Organisation, der Qualifikation und der Erfahrung des mit der Durchführung des betreffenden Auftrags betrauten Personals soll zusammen 25 Prozent der Gewichtung aller Zuschlagskriterien nicht überschreiten. Als nachrangige Dienstleistungen werden alle die Dienstleistungen bezeichnet, die in der Anlage 1 Teil B der VOL/A bzw. der VOF erfasst wurden. Darunter zählen u.a. solche ausschreibungsrelevante Leistungen wie Bewachung, Bildung, Speisenversorgung und Rechtsberatung insbesondere aber medizinische und soziale Leistungen. Die Erfahrungen hinsichtlich der Ausschreibungen von Rettungsdienstleistungen waren u.a. Ausgangspunkt für diese Regelung. Diese neue Gestaltungsmöglichkeit beinhaltet einige Brisanz, zumal sie vom gegenwärtigen Grundprinzip abweicht. Die ABSt wird auf die Besonderheiten in ihren Seminaren und in einem der nächsten Newsletter eingehen. 4

5 Änderung der Gewerbeordnung (GewO) ab 29. August 2013 ("Gewerbeordnung i.d.f. der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), die durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3313) geändert worden ist") Neben den Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 32 vom ), die ohne vergaberechtliche Relevanz sind, wurde auch die Gewerbeordnung geändert. Hier wurde u.a. der 150 a Abs. 1 Nr. 4 GewO mit dem Verweis auf Entscheidungen nach 81 Abs. 1 bis 3 GWB erweitert. Damit werden rechtskräftig festgestellte wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen (Ordnungswidrigkeiten) nach 81 Abs. 1 bis 3 GWB wie z.b.: missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung, unbillige Behinderung Zwangsausübung Zufügung eines wirtschaftlichen Nachteils Aufforderung zur Liefer-/Bezugssperre Nachteilsandrohung /-zuführung, Vorteilsversprechen/-gewährung nunmehr auch im Gewerbezentralregister (GZR) erfasst. Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und anderer registerrechtlicher Vorschriften zum Zweck der Zulassung der elektronischen Antragstellung bei Erteilung einer Registerauskunft vom 6. September 2013 (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 56 vom ) Mit Verkündung zum und Inkraftsetzung zum können Auszüge aus dem Bundeszentral- und dem Gewerbezentralregister elektronisch beantragt werden. Voraussetzung für die elektronische Beantragung ist die funktionierende elektronische Identitätsfunktion des neuen Personalausweises. 5

6 Seminare und Veranstaltungen zum Vergaberecht Die ABSt Sachsen führt im Rahmen der beliebten und seit vielen Jahren erfolgreichen Reihe Vergaberecht im Beschaffungsalltag 2013 noch folgende Veranstaltungen durch: Ermittlung von wirtschaftlichen Angeboten , 09:00-16:30 Uhr Zuschlagskriterien, (Energie-)Effizienz, Wertungsmatrix Der Zuschlag ist unter Berücksichtigung aller Umstände auf das wirtschaftlich beste Angebot zu erteilen, der niedrigste Preis allein ist nicht entscheidend wettbewerbskonform und rechtssicher zum besten Ergebnis (Referent Herr Peter Gerlach) Veranstaltungsort: IHK-Bildungszentrum Dresden Teilnahmeentgelt: 119,00 Euro zzgl. MwSt. EFB-Preisblätter richtig ausfüllen und lesen , 9:00-16:30 Uhr Die korrekte Angebots-Kalkulation und das Erarbeiten bzw. Lesen von EFB Preisblättern, der Nachweis und die Prüfung von Nachträgen einschließlich Ausgleichsberechnung u.v.m. (Referenten Herr RA Hubertus Nelleßen und Herr Dr. Klaus Schiller) Veranstaltungsort: IHK-Bildungszentrum Dresden Teilnahmeentgelt: 148,75 Euro zzgl. MwSt. Aktuelles Vergaberecht sowie Entwicklungen und Tendenzen 2013/2014 in der Vergaberechtsprechung , 9:00-16:30 Uhr Ein Überblick über Stand und Entwicklung der Rechtsprechung Empfehlungen und Tipps für Ihren Beschaffungsalltag (Referent Herr RA Dr. Rainer Noch) Veranstaltungsort: IHK-Bildungszentrum Dresden Teilnahmeentgelt: 148,75 Euro zzgl. MwSt. Ausführliche Informationen sowie die entsprechenden Anmeldeformulare zu allen Seminare und Veranstaltungen finden Sie im Internet auf unserer Homepage bzw. senden Sie eine an Herausgeber: ABSt Sachsen e.v., Mügelner Str. 40, Haus G, Dresden, Redaktion: Peter Gerlach, Geschäftsführer der ABSt Sachsen,