Fördermöglichkeiten für Mitglieder der CITEC-Graduiertenschule
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- Rudolf Berger
- vor 8 Jahren
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1 Fördermöglichkeiten für Mitglieder der CITEC-Graduiertenschule Inhalt Fördermöglichkeiten für Mitglieder der CITEC-Graduiertenschule...1 Allgemeine Hinweise...2 Gruppe A...4 Gruppe B und C...4 Forschungskosten...5 Sprachkurse...6 Forschungsaufenthalte bei ausländischen Partnereinrichtungen...6 Mentoring-Programm für Doktorandinnen...7 Kinderzulage und Elternzeit...7 CITEC-Programm zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf...8 Budget für die Einladung externer Gutachter bei Disputationen...8 Stand: Mai
2 AnsprechpartnerInnen in der CITEC Geschäftsstelle Claudia Muhl Andrea Caio Henning Peterburs Majatta Jerke Management der Graduiertenschule CITEC-Gebäude Raum Tel: Sekretariat der Geschäftsstelle CITEC-Gebäude Raum Tel: CITEC Verwaltungsleitung CITEC-Gebäude Raum Tel: Sachbearbeitung CITEC-Gebäude Raum Tel: Allgemeine Hinweise Zur Unterstützung des Promotionsvorhabens ihrer Mitglieder bietet die Graduiertenschule Cognitive Interaction Technology ein umfangreiches Förderprogramm. Richtwerte für Fördersummen: Bei den im Folgenden angegebenen Fördersummen handelt es sich um Richtwerte, die den Genehmigungsverfahren zugrunde gelegt werden. Die genannten Beträge beschreiben die jeweilige Fördermöglichkeit für die Gesamtdauer der Mitgliedschaft in der Graduiertenschule. Bereits bewilligte Anträge werden auf die jeweiligen als Richtwert angegebenen Fördersummen angerechnet. Liegt die beantragte Fördersumme innerhalb der genannten Richtgröße, erfolgt in der Regel eine Bewilligung des Antrages. Ablehnungen aus haushalterischen Gründen und bei Verletzung der Berichtspflichten (siehe Betreuungsvereinbarung) behält sich die Graduiertenschule vor. Alle Mitglieder der Graduiertenschule Cognitive Interaction Technology sind grundsätzlich antragsberechtigt. Die Höhe der Fördersumme richtet sich nach der Zugehörigkeit der Doktoranden zu einer der Statusgruppen A, B oder C der Graduiertenschule. Gruppe A Gruppe B Gruppe C Doktoranden und Postdoktoranden der zwei Auswahlwellen der Graduiertenschule (Finanzierung aus den Mitteln des Exzellenzclusters) Weitere Doktoranden in den CITEC-finanzierten Projekten, Gruppen und CITEC-Einrichtungen (Finanzierung aus den Mitteln des Exzellenzclusters) Nicht CITEC-finanzierte Doktoranden in den CITEC-Gruppen - siehe hierzu die Liste der Gruppen auf der CITEC-Website (Finanzierung aus Haushaltsund Projektmitteln) Stand: Mai
3 Kopplung der Förderung an die Regelzeit: Die CITEC-Graduiertenschule fördert ihre Doktorandinnen und Doktoranden in der Regel nur innerhalb der Regelzeit von sechs Semestern bei Promotionsstudenten. Nicht verbrauchte Gelder werden nicht ausgezahlt. Nachhalten der Kosten: Alle beantragten und bewilligten Forschungskosten werden in der Graduiertenschule nachgehalten. Bitte behalten Sie zudem selbst den Überblick über die von Ihnen bereits verbrauchten Forschungsgelder, die Ihnen während Ihrer Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen. Stand: Mai
4 Gruppe A Art Fördersumme Hinweise Forschungskosten (1) Reisen zu Konferenzen und Tagungen pro Person max für die gesamte Laufzeit (1) Förderung nur bei aktiver Teilnahme (Vortrag, Poster/Paper) (2) weitere Sachmittel Sprachkurse Forschungsaufenthalte im Ausland Mentoringprogramm pro Person zwei Deutschkurse an der Uni Bielefeld (PunktUm) pro Person max pro Person ein Kurs im movement-programm der Uni Bielefeld (2) z.b. Versuchsgelder, Verbrauchsmaterial, Hiwis, u.a. Förderung für internationale Doktoranden für Aufenthalte bei Partnereinrichtungen Förderung für weibliche Doktoranden Gruppe B und C Art Fördersumme Hinweise Forschungskosten (1) Reisen zu Konferenzen und Tagungen pro Person max pro Jahr und max für die gesamte Laufzeit (1) Förderung nur bei aktiver Teilnahme (Vortrag oder Poster/Paper) (2) weitere Sachmittel Sprachkurse Forschungsaufenthalte im Ausland Mentoringprogramm pro Person zwei Deutschkurse an der Uni Bielefeld (PunktUm) pro Person max pro Person ein Kurs im movement-programm der Uni Bielefeld (2) z.b. Versuchsgelder, Verbrauchsmaterial, Hiwis Förderung für internationale Doktoranden für Aufenthalte bei Partnereinrichtungen Förderung für weibliche Doktoranden Stand: Mai
5 Forschungskosten Jedes Mitglied kann finanzielle Mittel, die der Durchführung des Promotions-Projektes dienen, in Anspruch nehmen. Doktorandinnen und Doktoranden der Gruppe A werden während ihrer Vertragslaufzeit Kosten in Höhe von insgesamt maximal Euro erstattet. Doktoranden der Gruppen B und C bis zu Euro. Die maximale Fördersumme kann während der Vertragslaufzeit nicht überschritten werden. Folgende Förderungen sind im Einzelnen möglich: (1) Reisen zu Tagungen und Konferenzen: Jedem Mitglied der Graduiertenschule können die Kosten für Reisen zu Tagungen oder Konferenzen erstattet werden. Es können ausschließlich Anreise- und Übernachtungskosten, Tagegelder sowie Tagungsgebühren erstattet werden. Die Kosten für eine Auslandskrankenversicherung werden nicht getragen. Tagungs- und Konferenzreisen werden nur im Falle einer aktiven Teilnahme (Vortrag, Paper oder Posterpräsentation) finanziell unterstützt. Die aktive Teilnahme ist durch Vorlage des Tagungsprogramms oder eine schriftliche Bestätigung über die Annahme des Posters oder Papers im Vorfeld zu belegen. Antrag: Erstattung: Formulare: Bitte beantragen Sie rechtzeitig im Vorfeld der Reise die Bewilligung der Kosten in der CITEC Geschäftsstelle. Nutzen Sie dafür das Formular CITEC Reisekostenbewilligung. Reichen Sie das Formular unterschrieben in der Geschäftsstelle ein. Bitte fügen Sie auch das Tagungsprogramm und eine schriftliche Bestätigung über die Annahme des Posters oder Papers bei. Nach der Reise reichen Sie bitte die Original-Reisebelege, das Formular CITEC Reisekostenbewilligung und das Formular Reisekostenabrechnung der Universität umgehend in der CITEC-Geschäftsstelle, sowie eine Kopie ein. Die Erstattung erfolgt über die Zentralverwaltung der Universität und dauert etwa vier Wochen. Die Abrechnung der Reise muss innerhalb von 6 Monaten erfolgen, danach erlischt der Anspruch auf Rückzahlung der Kosten. Beide Formulare erhalten Sie beim Graduiertenschulmanagement. Aktuelle Formulare zur Beantragung der Reisen (bei Angestellten), bzw. eines Abschlags und der Erstattung der Kosten der Universität Bielefeld sind als Download erhältlich: okumente/reisekosten/ Abschlag: Sie haben die Möglichkeit, sich im Vorfeld der Reise einen Abschlag bis zu 80 Prozent der bewilligten Summe auszahlen zu lassen. Die Beantragung erfolgt per Formular über die CITEC-Geschäftsstelle. Stand: Mai
6 (2) Weitere Sachmittel: darunter fallen z.b. Hilfskräfte, Versuchsgelder, Verbrauchsmaterialen, Kosten für Proof reading oder Publikationskosten. Die Stipendiaten können in Absprache mit ihrem Betreuer frei über ihr Budget verfügen. Antrag: Bitte senden Sie im Vorfeld Ihren Antrag auf Kostenübernahme mit der Bestätigung der Projektbezogenheit durch die Unterschrift Ihres Betreuers formlos mit folgenden Angaben: Art der Kosten, Höhe der Kosten, Begründung der Notwendigkeit mit Bezug auf das Forschungsvorhaben, per Hauspost an Majatta Jerke, CITEC Geschäftsstelle. Abwicklung: Die Bewilligung der Gelder erfolgt in der Geschäftsstelle. Bitte wenden Sie sich bei spezifischen Fragen an den Verwaltungsleiter Henning Peterburs per . Sprachkurse Internationalen Doktoranden, die deutsche Sprachkenntnisse erwerben oder verbessern möchten, können während ihrer Mitgliedschaft in der CITEC-Graduiertenschule die Kosten für max. zwei Deutschkurse erstattet werden. Die Sprachkurse werden universitätsintern von PunktUm angeboten. Wenn Sie an einem Sprachkurs teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte beim PunktUm- Büro an. Die Gebühren werden dort mit der Graduiertenschule abgerechnet. Forschungsaufenthalte bei ausländischen Partnereinrichtungen Die Graduiertenschule unterstützt ihre Mitglieder in der Finanzierung von Forschungsaufenthalten. Bewerben können sich Doktoranden, die für einen längeren Zeitraum damit sind Aufenthalte ab zwei Wochen gemeint an einer universitären Einrichtung oder einem außeruniversitären Forschungsinstitut im Ausland forschen möchten, um das eigene Forschungsvorhaben voranzutreiben, sowie langfristige Kontakte zu internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aufzubauen. Für die Finanzierung der Kosten sollte generell ein Antrag auf Förderung beim DAAD gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Bewilligung der Gelder beim DAAD einige Wochen in Anspruch nehmen kann. Ergänzend kann anschließend ein Antrag auf die Finanzierung durch die Graduiertenschule gestellt werden. Die maximale Fördersumme in der Graduiertenschule beträgt pro Person EUR für die gesamte Stipendienlaufzeit. Für Promovierende in der Informatik empfehlen wir außerdem, sich beim DAAD-Programm FITweltweit ( um ein Reisestipendium zu bewerben. Stand: Mai
7 Antrag: Erstattung: Bitte beantragen Sie rechtzeitig im Vorfeld Ihres Aufenthalts die Bewilligung der Gelder in der CITEC-Geschäftsstelle. Der Antrag soll folgende Informationen enthalten: Dauer des Aufenthalts, besuchte Forschungseinrichtung, Kooperationspartner, Begründung der Relevanz des Aufenthaltes in Bezug auf das eigene Promotionsprojekt, kurze Stellungnahme des Betreuers mit Befürwortung des Aufenthaltes, sowie eine Kopie der DAAD-Förderung bzw. Ablehnung. Nach der Reise reichen Sie bitte die Original-Reisebelege, (Angestellte Postdocs zudem das Formular zur Reisebewilligung der Univeristät) und das Formular Reisekostenabrechnung der Universität umgehend in der Geschäftsstelle ein. Die Erstattung erfolgt über die Zentralverwaltung der Universität und dauert etwa vier Wochen. Die Abrechnung der Reise muss innerhalb von 6 Monaten erfolgen, danach erlischt der Anspruch auf Rückzahlung der Kosten. Abschlag: Sie haben die Möglichkeit, sich im Vorfeld der Reise einen Abschlag bis zu 80 Prozent der bewilligten Summe auszahlen zu lassen. Die Beantragung erfolgt über die Geschäftsstelle. Mentoring-Programm für Doktorandinnen Doktorandinnen können sich für eine Teilnahme am movement Mentoring-Programm der Universität Bielefeld bewerben. Das Mentoring-Programm unterstützt Studentinnen und Wissenschaftlerinnen aller Fakultäten beim Aufbau einer Karriere in der Wissenschaft. Bewerben Sie sich direkt bei movement für die Teilnahme an dem Programm. Sobald Sie eine Zusage erhalten haben, informiert movement das Graduiertenschulmanagement. Die Teilnahmegebühren werden direkt mit der Graduiertenschule abgerechnet. Kinderzulage und Elternzeit (1) Kinderzulage: Bei Geburt eines Kindes wird Stipendiaten auf Antrag unter Vorlage der Geburtsurkunde eine Zulage als monatliche Pauschale in Höhe von 400 Euro für das erste, und je 100 Euro für jedes weitere eigene Kind, das zusammen mit der Doktorandin oder dem Doktoranden in einem Haushalt lebt, gezahlt. Fragen dazu richten Sie bitte an das Management der Graduiertenschule. (2) Elternzeiten: Eltern können eine Verlängerung der Stipendienlaufzeit um bis zu 12 Monate beantragen. Diese Maßnahme soll die Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere erleichtern und zudem einen zügigen Projektabschluss ermöglichen. Anträge sind an die Geschäftsstelle mit der Stellungnahme des Betreuers zu stellen und werden dort entschieden. Alternativ zur Inanspruchnahme dieser Zeit, können die Mittel für die Finanzierung von Kinderbetreuungskosten umgewandelt werden. Bitte richten Sie sich zur Klärung der Konditionen an das Management der Graduiertenschule. Stand: Mai
8 CITEC-Programm zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf CITEC-Mitglieder, die aus dem Mutterschutz oder der Elternzeit zurückkehren, können zur Unterstützung für den Wiedereinstieg eine Hilfskraft (SHK/WHK) für die Laufzeit von bis zu 3 Monaten und max. 10 Stunden beantragen. Bitte reichen Sie bei der Geschäftsstelle einen entsprechenden Antrag mit dem Formular zur Vereinbarkeit Familie und Beruf ein. Fragen zu Gender und Diversity beantwortet Eva Winkelmann. Budget für die Einladung externer Gutachter bei Disputationen Bei CITEC-finanzierten Dissertationen können Reisekosten für einen externen (internationalen) Gutachter (bspw. aus der Virtuellen Fakultät) von der Graduiertenschule übernommen werden; dafür steht ein Budget zur Verfügung. Bedingung für die Bewilligung dieser Kosten ist, dass der Gutachter einen wissenschaftlichen Vortrag am CITEC hält. Die Entscheidung über die Übernahme der Reisekosten wird vom Graduate School Board getroffen, Anträge sind bitte über das Management der Graduiertenschule einzureichen. Stand: Mai
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