Vorlage. für die Sitzung des - HAUPT- UND FINANZAUSSCHUSSES der Gemeinde Hünxe

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1 TOP GEMEINDE HÜNXE Der Bürgermeister - GB II Kämmerei - Hünxe, 02. Juli 2014 Vorlage für die Sitzung des - HAUPT- UND FINANZAUSSCHUSSES Gemeinde Hünxe Haushaltssatzung 2014 einschl. Haushaltssicherungskonzept Beitrittsbeschluss nach Genehmigungsverfügung vom Der Landrat des Kreises Wesel hat einschl. Haushaltssicherungskonzept redaktionell angepasst wird. Auf die Genehmigungsverfügung wird Bezug mit Verfügung vom die Haushaltssatzung 2014 mit Bedingung genehmigt, dass die Haushaltssatzung allen Ratsmitglien per am zugeleitete genommen. Der entsprechende Genehmigungspassus auf Seite l Verfügung hat folgenden Wortlaut: Die Genehmigung Haushaltssatzung für das Jahr 2014 erfolgt unter Bedingung folgenden Änungen des l Haushaltssatzung 2014: - Gesamtbetrag Erträge auf " - Gesamtbetrag Aufwendungen auf " - Gesamtbetrag Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ". Diese Änungen bedürfen eines Beitrittsbeschlusses des Rates. Die Haushaltssatzung kann danach bekannt gemacht werden." Die von diesem Beitrittsbeschluss in Haushaltssatzung 2014 betroffene Satzungsregelung ist aus formellen Gründen notwendig, um a) die in l Haushaltssatzung 2014 genannten Gesamtbeträge Ertrags- Aufwandsseite aus dem Gesamtergebnishaushalt -ab Seite 27 des Haushaltsplanes 2014-, die ebenfalls in l Haushaltssatzung 2014 genannten Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit nach dem Gesamtfinanzplan -ab Seite 34 des Haushaltsplanes betragsmäßig geringfügig anzupassen. Die entsprechend angepasste Formulierung Haushaltssatzung 2014 ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt; die Betragsänungen sind farblich herausgehoben. Nach den Regelungen Gemeindeordnung NRW ist Rat für den Beschluss, die Änung die Aufhebung von Satzungen zuständig. Der Gemeinat tagt nicht mehr vor Sommerpause Bis zum entsprechenden Beschluss wäre die Haushaltssatzung 2014 somit wegen vorher nicht durchführbaren Satzungsbekanntmachung weiterhin nicht rechtskräftig. Zur Beschleunigung des Verfahrens wird in Abstimmung mit Aufsichtsbehörde vorschlagen, den Beitrittsbeschluss vom Haupt- Finanzausschuss als Dringlichkeitsentscheidung gem. 60 Abs. l Satz l GO NRW fassen zu lassen. Damit wird die Rechtskraft Haushaltssatzung wesentlich früher hergestellt. Beschlussempfehlunq: -als Drinqlichkeitsentscheidung gem. S 60 Abs. l Satz l GO NRWa) Die Gemeinde Hünxe tritt mit diesem Beschluss aufsichtsbehördlichen Genehmigungsbedingung aus Genehmigungsverfügung des Landesrates Wesel vom bei. Die Haushaltssatzung 2014 wird in Änungsfassung bekannt gemacht. Im Auftrag: (Kämmerer) Anlage Vcxlage Beitrittsbeschluss Genehmigung Haushaltssatzung Dringl.-beschluß HFA /

2 Haushaltssatzung Gemeinde Hünxe für das Haushaltsjahr 2014 Aufgr 78 ff. Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Fassung Bekanntmachung vom (GV.NRW S. 666), zuletzt geänt durch Gesetz vom {GV.NRW S. 380) hat Rat Gemeinde Hünxe mit Beschluss vom (ergänzende Beratung ) folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnisplan Finanzplan Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, die für die Erfüllung Aufgaben Gemeinde eingehenden voraussichtlich anfallenden Einzahlungen Erträge zu leistenden entstehenden Auszahlungen Aufwendungen sowie notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag Erträge auf Gesamtbetrag Aufwendungen auf im Finanzplan auf Gesamtbetrag Einzahlungen aus laufen Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag Auszahlungen aus laufen Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Gesamtbetrag Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Gesamtbetrag Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Gesamtbetrag Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. -l

3 2 Kreditermächtigung für Investitionen Kredite für Investitionen werden mit veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Ausgleichsrücklage allgemeine Rücklage Das negative Jahresergebnis des Ergebnisplanes wird durch eine Verringerung Allgemeinen Rücklage ausgeglichen, da die Ausgleichsrücklage bereits verbraucht ist. Die Verringerung Allgemeinen Rücklage wird auf festgesetzt. 5 Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf festgesetzt. 6 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt: 1. Grsteuer 1.1 für die land- forstwirtschaftlichen Betriebe (Grsteuer A) auf 1.2 für die Grstücke (Grsteuer B) auf 2. Gewerbesteuer auf 300 v.h. 510 v.h. 500 v.h

4 7 Haushaltssicherungskonzept Nach dem gem. 76 GO NRW aufzustellendem Haushaltssicherungskonzept ist Haushaltsausgleich im Jahre 2022 wie hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Maßnahmen sind bei Haushaltsausführung umzusetzen. Das Haushaltssicherungskonzept wurde mit Verfügung vom vom Kreis Wesel genehmigt. 8 Weitere Reglungen 1. Bei Bewilligung über- außerplanmäßiger Aufwendungen, Auszahlungen Verpflichtungsermächtigungen im Sinne 83 Abs Abs. l GO NRW gelten als nicht erheblich: a) alle internen Verrechnungen, überplanmäßige Aufwendungen Auszahlungen für jeden Einzelfall bis zu , c) außerplanmäßige Aufwendungen Auszahlungen für jeden Einzelfall bis zu , d) über- außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen für jeden Einzelfall bis zu Über die Leistung Verpflichtungen dieser entscheidet Aufwendungen, Auszahlungen Kämmerer, soweit nicht das Eingehen Rat im Einzelfall die Entscheidung an sich zieht. 2. Die im Stellenplan mit dem Vermerk "künftig wegfallend (kw)" versehenen Planstellen werden beim Ausscheiden bisherigen Stelleninhaber/innen nicht wiebesetzt. 3. Die Wertgrenze im Bereich Rechnungsabgrenzungsposten gem. 42 GemHVO NRW wird auf festgesetzt. 4. Die Wertgrenze im Bereich Ausweisung von Investitionsmaßnahmen wird auf festgesetzt

5 Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Gemäß 7 Absatz 6 Satz l Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- Formvorschriften Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt o ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht ordnungsgemäß durchgeführt, die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet, o d) Form- Verfahrensmangel ist gegenüber Gemeinde vorher gerügt dabei die verletzte Rechtsvorschrift die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Hünxe, XX. Juli 2014 Hansen Bürgermeister U:\bc20\Haushalt\Haushalt2014\Haushaltssatzung Fassung Beitrittsbeschluss docx

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