Existenzsicherung und Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche durch bedarfsgerechte Kinderregelsätze gewährleisten

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Ekin Deligöz, Britta Haßelmann, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Kai Gehring, Priska Hinz (Herborn), Brigitte Pothmer, Christine Scheel, Irmingard Schewe-Gerigk, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Existenzsicherung und Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche durch bedarfsgerechte Kinderregelsätze gewährleisten Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1.KinderarmutistinderBundesrepublikDeutschlandkeineRanderscheinung. SieistinzwischeneinMassenphänomen.SeitJahrensteigtdieZahlvon KinderninarmenFamilien.JedessechsteKindlebtineinerFamilie,die ArbeitslosengeldIIoderSozialhilfenachdemZweitenundZwölftenBuch Sozialgesetzbuch (SGBII,SGBXII)bezieht.DieseTendenzisttrotzdes wirtschaftlichenaufschwungesungebrochen.nachdenjüngstenrevidierten DatenderBundesagenturfürArbeitbezogenimOktober Personenunter15JahrenSozialgeldnachdemSGBII.HinzukommenmehrerehunderttausendJugendlicheimAlterzwischen15und18Jahren,die durchdiebundesagenturnichtbesondersstatistischerfasstwerden,sodass vonwenigstens2,5millionenkindernundjugendlichenauszugehenist,die aufdemniveaudersozialhilfelebenmüssen.nachinformationendes DeutschenInstitutesfürWirtschaftsforschungbetrugdieArmutsrisikoquote 2006aufderDatengrundlage,dieauchfürden3.Armuts-undReichtumsberichtderBundesregierungverwendetwird,über25Prozent.Mehralsjedes vierte Kind in Deutschland lebt also in relativer Einkommensarmut. ArmeKinderundJugendlichewerdenstrukturellausgegrenzt.Armutslagen vonkindernundjugendlichensindhäufigmiteingeschränktenlebens-und Teilhabechancenverbunden.ArmutistdergrößteRisikofaktorfürdiekindlicheEntwicklung.SiewirktabfrühsterKindheitundhatLangzeitfolgen. KinderausarmenHaushaltensindüberdurchschnittlichvonFehlernährung, mangelnder Bewegung und psychischen Krankheiten betroffen. KinderundJugendlicheausarmenFamilienbraucheneinefaireChance, ihreindividuellenpotentialezuentwickelnundzuentfalten,gesundaufzuwachsen,bildungs-undförderangebotewahrzunehmenundsoeinegute AusgangspositionfürihreweitereLebensgestaltungundihreberufliche Perspektivezuerhalten.EingeschränkteTeilhabechanceneinerimmergrößerwerdendenZahlvonKindernkannsichunsereWissensökonomienicht längerleisten.inanbetrachtdesdemografischenwandelswirdderstrukturelleausschlussdieserkinderzueinerbedrohungfürdiegesamtegesellschaft.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode DiematerielleSicherungderExistenzvonKindernundJugendlichenallein istzwarnichthinreichend,umarmutundausgrenzungzuüberwinden. EineSicherstellungdesExistenzminimumsstelltaberdiezwingendnotwendigeVoraussetzungfürdieweitereFörderungdurchBildungs-undBetreuungsangebote dar. 2.DasSozialhilferechtsiehtzwarvor,dassbeiKindernundJugendlichender notwendigelebensunterhaltauchdenbesonderen,insbesonderedendurch ihreentwicklungundihrheranwachsenbedingtenbedarfumfasst ( 27 Abs.2SGBXII).Dieserbesondere,entwicklungsbedingteBedarfvonKindernwirddurchdiederzeitigeAusgestaltungderRegelsätzenachdem SGBIIundSGBXIIjedochnichtabgedeckt.AnstattdiebesonderenBedarfe vonkindernundjugendlichenalters-undbedarfsspezifischzuerheben, werdendieregelsätzefürkinderpauschalausdemeckregelsatzeineserwachsenen,alleinstehendenhaushaltsvorstandesabgeleitet.fürkinderbis zurvollendungdes14.lebensjahresbeträgtderregelsatz60prozentdes Eckregelsatzesvonderzeit347Euro.DiesentsprichteinemBetragvon 208Euro.FürJugendlicheab15JahrenbeträgtderRegelsatz80Prozentdes Eckregelsatzes.DiesentsprichteinemBetragvon278Euro ( 28Abs.1 Nr.1SGBII).HinzukommenLeistungenfürUnterkunftundHeizungentsprechenddemörtlichenMietniveauvonbiszu80EuroimMonat.Zum Vergleich:NacheinerErhebungdesStatistischenBundesamtesgebenim bundesrepublikanischendurchschnittpaaremiteinemkindmonatlich 549 Euro für ihr Kind aus. DerzurBerechnungderKinderregelleistungenherangezogeneEckregelsatz wirdwiederumnichtaufderbasisdesverbrauchsverhaltensvonfamilien ermittelt,sondernausdemverbrauchsverhaltenderunteren20prozentder Ein-Personen-HaushalteausderEinkommens-undVerbrauchsstichprobe (EVS).DieseBezugsgruppebestehtmehrheitlichausRentnern.Sieistin keinerweisegeeignet,diebesonderenentwicklungsbedingtenbedarfevon Kindernabzubilden.AlleinstehendeErwachsenehabenkeineAusgabenfür Windeln,Schulmittel,wachsendeFüßeoderbenötigennichtjährlicheine neue Winterjacke. VondiesenunzureichenderfasstenVerbrauchsausgabenvonAlleinstehenden werdennochmalspauschaleabschlägeaufeinzelneverbrauchspositionen vorgenommen.einmaligeleistungen,dieinderaltensozialhilfevordem Jahr2005überwiegendfürdiebesonderenBedarfevonKinderninAnspruch genommenwurden,sindimneuensozialgeldpauschalindenregelsatz integriert und auf alle Leistungsbeziehenden umgelegt worden. DadurchistderRegelsatzfürKinderimErgebniseinerealitätsferneGröße. SosindbeispielsweisefürKinderbis14Jahrenur2,64EuroproTagfür NahrungsmittelundGetränkeimRegelsatzenthalten,obwohlnachAuffassungvonExperteneinegesunde,dieEntwicklungförderndeErnährung mindestens4euroamtagkostet.absolutunzureichendfürjungemenschen,dieimwachstumbefindlichsind,isteinansatzvon20,80euroim MonatfürBekleidungundSchuhe.FürBusundBahnsind8,46Euround fürdenkaufeinesfahrrades0,40eurovorgesehen.einigeausgabepositionenwiebildungskostensindgarnichtberücksichtigt,dasienichtder Existenzsicherung dienen. AlsbedarfsfernundbildungsfeindlicherweistsichinzwischenauchdieAufhebungvonAltersklassenbeidenpauschalenRegelsätzen.Seitdem 1.Januar2005werdennichtmehrdiebesonderenBedarfevonKindernim schulpflichtigenaltervonsiebenbis14jahrenberücksichtigt.währendes fürkleinekinderimarbeitslosengeldiizueinerverbesserunggekommen ist,stehenkinderabdemsiebtenlebensjahrheuteschlechterdaalsinder alten Sozialhilfe.

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/8761 AufgrundderunzulänglichenBedarfsfestlegungsinddiebetroffenenFamilienbeilängeremLeistungsbezugvielfachnichtinderLage,Rücklagenzu bilden.diesführtdazu,dassdiemittelfürdieanschaffungvonkleidung, denmehraufwandfüreinegesundeernährung,diemitgliedsgebührenfür densportverein,diekostenfürdieteilnahmeamschulessenoderfürdie Busfahrkarte nicht aufgebracht werden können. 3.DiebedarfsfernenRegelsätzeführenzueinerstrukturellenUnterversorgung einerunerträglichgroßenzahlarmerkinderundjugendlicherundverschlechternderenlebenslagenundbildungschancen.derdeutschebundestagfordertdiebundesregierungangesichtsderalarmierendendatenzur Kinderarmutdazuauf,unverzüglichtätigzuwerden.DieBundesregierung istgegenwärtignichteinmalinderlage,dievomehemaligenbundesministerfranzmünteferingnochimaugust2007zugesagteüberprüfungder Regelleistungen weiter zu betreiben. EssinddringendMaßnahmenfüreinearmutsfesteundkindergerechteErhebungderRegelsätzezuergreifen.DasVerfahrenzurErmittlungderRegelleistungenfürKinderundJugendlichemussaufeinegrundlegendneueBasis gestelltwerden.derbundestagbegrüßtdeshalbdiebundesratsinitiativen derbundesländerniedersachsen,nordrhein-westfalen,berlinundbremen, indenendiebundesregierungaufgefordertwird,dieregelleistungennach demsgbiiunddenregelsatznachdemsgbxiifürkinderneuzubemessenundalsgrundlagedafüreinespezielleerfassungdeskinderbedarfes vorzusehen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1.unverzüglicheineunabhängigeKommissionmitVertreternausderFachwissenschaft,denWohlfahrtsverbänden,VertreternderTrägerderSozialhilfeundderJugendhilfeeinzusetzen,dieBemessungsgrundlagenundangemesseneRegelungenfürbedarfsgerechtealtersspezifischeRegelleistungen fürkinderundjugendlicheerarbeitet.dieermittlungundfestlegungder Bedarfe müssen nachvollziehbar und transparent sein. Zu prüfen ist insbesondere, a)wiedurchregelmäßigdurchzuführendewissenschaftlicheerhebungen diealtersspezifischen,entwicklungsbedingtenbedarfeerfasstwerden können,z.b.informeinerneueinzurichtendenundzuerhebendeneinkommens- und Verbrauchsstichprobe für Kinder und Jugendliche; b)obkurz-bismittelfristigzurzeitlichenüberbrückungderlängerfristigen DurchführungvonwissenschaftlichenErhebungenundAuswertungen diealterspezifischen,entwicklungsbedingtenkinderbedarfeimrahmen eineskinderwarenkorbesdurcheinexpertengremium,bestehendaus Verbandsvertretern und Sachverständigen, festgelegt werden sollten; 2.dieRegelsätzeanhandderErgebnissederunabhängigenExpertenkommissionunverzüglichzuüberarbeiten.DieÜberarbeitungerfolgtdurchdas BundesministeriumfürArbeitundSozialesinZusammenarbeitmitden BundesländernundistinFormeinesGesetzentwurfesindenBundestageinzubringen; 3.biszueinerendgültigenRegelungsinddieRegelleistungenandielaufende PreisentwicklunganzupassenundsofortgesetzlicheRegelungenzuschaffen, dieesdenkostenträgerndessgbii,dessgbxiiunddesasylbewerberleistungsgesetzesermöglichen,sachleistungenzugewähren,diederkörperlichen,geistigenundsozialenentwicklungvonkindernundjugendlichen

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode dienen,soweitdieseleistungennichtdurchdiekommuneodereinbundesland gewährt werden. Sachleistungen sind: a)lernmittelundschulmaterialinbegründetenfällen,sofernkeineerstattung durch das Bundesland vorgesehen ist; b)mahlzeitenimrahmenderganztagsbetreuunginkindertagesstättenund Schulen; c)dieinanspruchnahmevonkommunalensportangeboten,musikschulen und Bibliotheken; d)kostenfürdieschülerbeförderunginbegründetenfällen,sofernkeine Erstattung durch das Bundesland vorgesehen ist. Berlin, den 9. April 2008 Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion Begründung DieKinderregelsätzeorientierensichnacheinhelligerAuffassungvonExpertennichtandembesonderenentwicklungsbedingtenBedarfvonKindern, sondernwerdenmehroderwenigerwillkürlichvoneinerunzureichenden Bezugsgrößemehrfachpauschalabgeleitet.Unumstrittenistebenfalls,dass KinderarmutindenletztenJahrenstetiggestiegenist.Armutmachtkrank auchpsychisch.aufdiesensatzlassensichstudienüberdiegesundheitvon KindernundJugendlichenreduzieren.BeiEssstörungenistnacherstenErgeb- nissenderkinder-undjugendgesundheitsstudiekiggsdesrobertkoch- Instituts (RKI)vom16.Mai2007derAnteilderJugendlichenmitniedrigem sozioökonomischenstatusmit27,6prozentfastdoppeltsohochwiederinder oberensozialschicht (15,5Prozent).DasRKIstelltweiterhinfest,dassKinder aussozialbenachteiligtenfamiliennichtnurineinzelnenbereichenvon GesundheitundLebensqualitätschlechtereErgebnisseaufweisen,sondernin durchwegallenlebensbereichen.siesindhäufigerpsychischauffällig,neigen zurdepression,rauchenöfterundsindmitihremselbstbildunzufrieden.das ErgebnisdererstenWorld-Vision-KinderstudiedesKinderhilfswerksvom Oktober2007istnichtwenigeralarmierend:BereitsimAltervonachtbiself JahrenfühlensichKinderaussozialschwachenElternhäusernfürdenRest ihreslebensbenachteiligt.kinderaussozialbenachteiligtenschichtensehen fürsichschlechterestartchancenundstrebenniedrigereschulabschlüsseanals GleichaltrigeausderMittel-oderOberschicht.Währendnur21Prozentder KinderderunterenBildungsschichtdasAbituranstreben,liegtderAnteilinder oberen Bildungsschicht bei 82 Prozent. EinezentraleErkenntnisderPISA-Studieist,dassheuteimmernochder sozialestatusderelternweitgehenddenbildungserfolgihrerkinderbestimmt. UmKinderarmutwirksamzubekämpfen,mussdiePolitikaufmehrerenWirkungsebenenansetzen.SoistzumBeispielderAusbauvonGanztagsschulen, vonindividuellenförderangeboteninschulenundkindertagesstättensowie einausreichendesangebotanqualitativhochwertigerkinderbetreuungvom frühenalteranunverzichtbar.voneinerteilhabesicherndenbildungspolitik istdiebundesrepublikdeutschlandweitentfernt.dochselbstdievorhandenen BildungsangebotekönnenvonarmenKindernnichtgenutztwerden,wennsie mitknurrendemmagendenunterrichtverfolgenmüssenoderdieelterndie FahrkartezurSchuleoderdasSchulmaterialnichtbezahlenkönnen.Sosind

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/8761 nebendenverpflegungs-undmobilitätskostenauchdieerziehungs-,betreuungs-undausbildungskostennichtausreichendimregelsatzabgebildet.dies giltinsbesonderefürsolcheausgaben,diefüreinegleichberechtigteteilhabe anbildungsangebotenerforderlichsind.fürbildung,wiez.b.dieteilnahme ankursenoderaneinemschüleraustausch,sindimregelsatzgarkeineausgabenpositionenvorgesehen.durchpauschaleabschlägeundprozentualeableitungensindimregelsatzfürbücher,schreibwaren,software,ausleihgebühren,schulmaterialienundtagesausflüge12,77europromonatvorgesehen.fürdenbesuchvonsport-undkulturveranstaltungenbzw.-einrichtungen steheneinemarmenkind4,17europromonatzurverfügung.dieseanteile entsprechenerkennbarnichtdenrealenlebensverhältnissenundnichtdembesonderen entwicklungsbedingten Bedarf von Kindern. ZumVergleich:JedeFamilie,dienichtSozialleistungenbezieht,erhältmonatlicheinKindergeldvon154EurozusätzlichzuihremEinkommen.Familien, dieleistungennachdemsgbiiundsgbxiibeziehen,wirddaskindergeld vomregelsatzvon208euroabgezogen.fürdenzusätzlichenunterhaltvon armenkindernbiszum14.lebensjahrinvestiertdiebundesregierunglediglich die Differenz in Höhe von 54 Euro. NacheinerAnalysedesStatistischenBundesamtes Einkommensverhältnisse vonfamilienhaushaltenundihreausgabenfürkinder Berechnungenaufder GrundlagederErgebnissederEinkommens-undVerbrauchsstichprobe2003 (StatistischesBundesamt,WirtschaftundStatistikNr.6/2006,S.644bis671) gebenimbundesrepublikanischendurchschnittelternmiteinemkindmonatlich549eurofürihrkindaus.hierinsindallerdingsdiewohnkosteninbegriffen,dieindenregelsätzenfürkindernichtenthaltensind,dasieregionalunterschiedlichentsprechenddemmietniveauerstattetwerden.betrachtetman diekinderausgabennacheinkommensgruppen,soisteineerheblichespreizungderausgabenfürkinderfestzustellen.währendz.b.beidenunteren 10ProzentderPaareinkommenmiteinemKinddieAusgabenbei278Euro liegen,liegendieausgabenderoberen10prozentderpaareinkommenmit einemkindbei813euro.dieseausgabenkluftzwischenarmenundreichen KindernwirfteinLichtaufdieunterschiedlichenAusgangsbedingungenund Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen in unserem Land. DasweitverbreiteteVorurteil,diemateriellenSozialleistungenwürdennicht beidenkindernankommen,istnachdieser vonderbundesregierungbisher unbeachtetgebliebenenuntersuchung nichthaltbar.elternunternehmenin derregelalles,umihrekindervorarmutzubewahren.siesparenzuerstbei ihrenausgaben.mütterundvätermachenbeidenausgabenfürdenprivaten KonsumzuerstanihrereigenenLebenshaltungAbstriche,ehesieAusgabenfür ihr(e)kind(er)reduzieren.nachderanalysedesstatistischenbundesamtes stehtkinderarmuterstamendeeinervonelternoderelternteilennichtmehr beherrschbarenlage.dasstatistischebundesamtstelltaußerdemfest,dassdie untereneinkommenderfamilienmitkindernmehrausgabenalseinnahmen hatten.dasheißtvielefamilienimuntereneinkommenssegmentmusstensich verschulden. VordemHintergrundsteigenderArmutsgefährdungenvonFamilienmit Kindernistnichtnachvollziehbar,dassindersogenanntenWissensgesellschaft undinzeitendesdemografischenwandelsdieteilhabe-undbildungschancen vonkindernundjugendlichendurcheinenichtdenentwicklungsbedingten BedarfdeckendeSozialleistungeingeschränktwerden.ZudieserErkenntnis sindinzwischenaucheinigebundesländergekommen.soforderndiespdgeführtenländerberlinundbremenineinementschließungsantraganden Bundesrat (Bundesratsdrucksache873/07)inÜbereinstimmungmitdemeinvernehmlichenBeschlussderArbeits-undSozialministerkonferenzvom15.bis 16.November2007dieBundesregierungauf,dieRegelleistungennachdem

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode SGBIIunddenRegelsatznachdemSGBXIIfürKinderneuzubemessenund alsgrundlagedafüreinespezielleerfassungdeskinderbedarfesvorzusehen. DieCDU-geführtenLänderNordrhein-WestfalenundNiedersachsenhabeninzwischeneinegleichlautendeEntschließung (Bundesratsdrucksache907/07) eingebracht.allerdingsspielendiebundesländerbeiderbekämpfungvon KinderarmutebenfallskeinerühmlicheRolle.Sieziehensichzunehmendaus ihrerverantwortungfürdiebildungsfinanzierungzurück.nichtinjedembundeslandwerdenheutenochbedürftigenfamiliendiekostenfürlernmittelund dieschülerbeförderunginvollerhöheerstattet.diebundesregierungkann zwaraufdiefinanziellemitverantwortungderländerhinweisen,mussaber endlich ihre koordinierende und Impuls gebende Funktion wahrnehmen.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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