Bürgerlich-Demokratische Partei Imboden BDP Imboden. Statuten

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1 Bürgerlich-Demokratische Partei Imboden BDP Imboden Statuten

2 Inhalt I. Allgemeines... 1 Grundsatz Art Name Art Zweck Art Tätigkeit Art Gebiet Art II. Mitgliedschaft... 1 Mitglieder Art Erwerb Art Erlöschung Art III. Aufbau... 2 Organisation Art Organe Art Parteiversammlung Art Aufgaben der Parteiversammlung Art Beschlussfassung Art Vorstand Art Amtsdauer Art Aufgaben des Vorstands Art Einberufung und Beschlussfassung Art Rechnungsrevisoren Art Protokollführung Art Arbeitsgruppen Art IV. Finanzen... 4 Mittelbeschaffung Art Mitgliederbeiträge und Haftung Art V. Statutenänderung und Auflösung... 4 Statutenänderung Art Auflösung Art VI. Schlussbestimmungen... 4 Überführung der Kreispartei Trins Art Inkrafttreten Art

3 1. Allgemeines Art. 1 Grundsatz Art. 2 Name Art. 3 Zweck Art. 4 Tätigkeit Art. 5 Gebiet Angaben in diesen Statuten bezüglich Personen und Funktionen beziehen sich immer auf beide Geschlechter. 1) Unter dem Namen Bürgerlich-Demokratische Partei Imboden (BDP Imboden) besteht eine politische Partei in der rechtlichen Form eines Vereins gemäss Art. 60ff ZGB mit Sitz beim jeweiligen Präsidium. 2) Die BDP Imboden ist eine Regionalpartei der Bürgerlich-Demokratischen Partei Graubünden. 1) Die BDP Imboden vereinigt Personen aus allen Bevölkerungsschichten, die sich vereint den entscheidenden politischen Herausforderungen unserer Zeit, mit den wirtschaftlichen, sicherheitspolitischen, ökologischen, sozialen, kulturellen und ethischen Aspekten stellen. Sie nimmt aktiv am politischen Geschehen teil. 2) Sie bekennt sich zur freiheitlichen, demokratischen Staatsordnung auf der Grundlage von gegenseitiger Toleranz und Achtung gegenüber Mensch und Natur. 3) Sie ist den bürgerlichen Werten wie Eigenverantwortung, Chancengleichheit und Leistungsprinzip verpflichtet. 4) Sie richtet ihre Aktivitäten nach dem Programm der BDP Graubünden aus, kann aber auch eigene Programme erarbeiten und Richtlinien festlegen. 1) Die BDP Imboden fördert ihre politischen Aktivitäten mit: der Beteiligung an Wahlen in der Region der Unterstützung der Ortsparteien der Region bei Wahlen der Teilnahme an Versammlungen der Organisation von Anlässen der Stellungnahme zu Abstimmungsthemen der aktiven Weitergabe der Parteihaltung an die Bevölkerung über Medien oder andere geeignete Mittel. 2) Sie übernimmt auf Ebene Region (Region Imboden) sinngemäss alle politischen Aktivitäten. 3) Sie übernimmt auf Ebene Kreis (Kreis Rhäzüns und Kreis Trins) sinngemäss alle politischen Aktivitäten. Die BDP Imboden umfasst das Gebiet der Gemeinden Bonaduz, Domat/Ems, Felsberg, Flims, Rhäzüns, Tamins und Trin. 2. Mitgliedschaft Art. 6 Mitglieder 1) Die Ortsparteien der Region Imboden sind Mitglieder der Regionalpartei. 2) Natürliche Personen, welche mindestens 16 Jahre alt sind und sich mit dem Zweck der Partei identifizieren, können der BDP Imboden als Einzelmitglieder beitreten, sofern an ihrem Wohnort keine Ortspartei besteht. Wer der BDP Imboden beitritt wird gleichzeitig Mitglied bei der BDP Graubünden. 3) Mitglieder der Jungen BDP Graubünden mit Wohnsitz in der Region Imboden werden als affiliierte Mitglieder aufgenommen. Art. 7 Erwerb 1) Die Mitgliedschaft wird durch die Bezahlung des Jahresbeitrages erlangt. 2) Die Mitgliedschaft natürlicher Personen wird durch Beschluss des Vorstands bestätigt. Ein ablehnender Beschluss kann innert 30 Tagen ab Eröffnung schriftlich an die Parteiversammlung weitergezogen werden. 3) Affiliation für die Mitglieder der Jungen BDP Graubünden wird durch einfache Mitteilung an den Vorstand erreicht. Affiliierte Mitglieder werden mit dem Erreichen des 30. Altersjahres zu Einzelmitgliedern, sofern an ihrem Wohnort keine Ortspartei besteht. 4) Die Ehrenmitgliedschaft wird auf Antrag des Vorstands an die Generalversammlung Mitgliedern der BDP verliehen, welche sich durch ihre Leistungen besonders verdient gemacht haben. Sie haben die gleichen Rechte wie die Mitglieder, sind aber von den Leistungen von Mitgliederbeiträgen befreit. - 1/4 -

4 Art. 8 Erlöschung 1) Die Mitgliedschaft erlischt durch: schriftliche Austrittserklärung (jederzeit möglich) Tod Ausschluss Verweigerung des Mitgliederbeitrages Auflösung der Regionalpartei. 2) Ein Mitglied kann bei grober Verletzung der Statuten oder von Parteigrundsätzen aus der Partei ausgeschlossen werden. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstands nach Anhörung der betroffenen Person, wenn 2/3 der gewählten Vorstandsmitglieder zustimmen. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und wird dem Betroffenen mit Begründung schriftlich mitgeteilt. Der Beschluss kann innert 30 Tagen ab Eröffnung schriftlich an die Parteiversammlung weitergezogen werden. Die Parteiversammlung entscheidet nach Anhörung der betroffenen Person endgültig. Der Ausschluss wird wirksam, wenn 2/3 der anwesenden Mitglieder dem Ausschluss zustimmen. 3. Aufbau Art. 9 Organisation Art. 10 Organe Art. 11 Parteiversammlung Art. 12 Aufgaben der Parteiversammlung 1) Die BDP Imboden strebt eine gute Verankerung auf regionaler und kommunaler Ebene an. Sie unterstützt sowohl die bestehenden Ortsparteien als auch den Aufbau neuer Ortsparteien oder Ortsgruppen. 2) Die Ortsparteien organisieren sich selber und führen eine eigene Rechnung. Eine Haftung der BDP Imboden für Verbindlichkeiten der Ortsparteien ist ausgeschlossen. 1) Die Organe der BDP Imboden sind: die Parteiversammlung der Vorstand die Rechnungsrevisoren. 2) Der Vorstand kann zusätzliche Arbeitsgruppen einsetzen. 1) Die Parteiversammlung ist das oberste Organ der BDP Imboden. 2) Die Parteiversammlung wird vom Vorstand nach Bedarf, jedoch mindestens einmal pro Jahr einberufen. Der Vorstand muss auf begründetes Verlangen von mindestens einem Zehntel der Mitglieder die Einberufung einer Parteiversammlung unter Angabe der zu behandelnden Traktanden veranlassen. 3) Die Mitglieder werden mindestens 14 Tage vor der Versammlung per elektronischen Versand eingeladen. Auf ausdrücklichen Wunsch von Einzelmitgliedern wird an dieselbe die Einladung schriftlich zugestellt. 1) Die Parteiversammlung hat die folgenden nicht entziehbaren Aufgaben: Wahl des Präsidiums und der Mitglieder des Vorstands Wahl der Rechnungsrevisoren Annahme und Änderung der Statuten Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstands Abnahme der Jahresrechnung und des Revisionsberichtes Festlegen der Mitgliederbeiträge der Ortsparteien und Einzelmitglieder Stellungnahmen zu Wahlen und Parolenfassung zu Abstimmungen Verabschiedung von Wahlvorschlägen Bestimmen der Zuständigkeit für die Nominierung der Kandidierenden für die Grossratswahlen Beschlüsse über besondere Aktivitäten wie Initiativen, Referenden, Petitionen oder besonderen Veranstaltungen Abstimmung zu Anträgen des Vorstands oder zu Anträgen der Mitglieder während einer Parteiversammlung Behandlung von Beschlüssen des Vorstands zum Erwerb und Erlöschung der Mitgliedschaft Auflösung der Regionalpartei. 2) Der Parteiversammlung können weitere Aufgaben übertragen werden, sofern nicht diese Statuten eine andere Lösung treffen. - 2/4 -

5 Art. 13 Beschlussfassung Art. 14 Vorstand 1) Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen, wenn nicht 1/3 der anwesenden Mitglieder oder der Vorstand geheime Abstimmung verlangt. 2) Die Beschlüsse erfolgen mit Mehrheit der anwesenden Mitglieder, wenn nicht die Statuten etwas Anderes bestimmen. 3) Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidiums. Bei schriftlichen Abstimmungen kann auf Verlangen eines Mitglieds die Beratung wiedereröffnet und eine zweite, abschliessende schriftliche Abstimmung vorgenommen werden. 1) Der Vorstand besteht aus mindestens fünf Mitgliedern. 2) Der Vorstand setzt sich zusammen aus: dem Präsidenten dem Aktuar dem Kassier zwei bis sieben Vertretern aus den Gemeinden der Region Imboden. 3) Jede Ortspartei hat Anspruch auf mindestens einen Sitz im Vorstand. 4) Gewählte Grossräte und Mitglieder der Exekutive der Region Imboden sind von Amtes wegen Mitglieder des Vorstands. Ihre Mitgliedschaft richtet sich nach ihrer Amtszeit. Die Anzahl der Mitglieder von Amtes wegen wird nicht durch Art. 14, Abs. 2 und 3, limitiert. Art. 15 Amtsdauer 1) Die Amtsdauer des Vorstands beträgt vier Jahre. Art. 16 Aufgaben des Vorstands Art. 17 Einberufung und Beschlussfassung 2) Wird während der Amtsdauer ein neues Vorstandsmitglied gewählt, erfolgt die Wahl für den Rest der Amtsdauer. 1) Der Vorstand hat insbesondere die folgenden Aufgaben und Kompetenzen: Empfehlungen zu Abstimmungsvorlagen soweit er sie nicht der Parteiversammlung unterbreitet Einsetzen von Arbeitsgruppen Jährliche Erarbeitung eines Arbeitsprogramms Bestätigung des Erwerbs der Mitgliedschaft Behandlung der Erlöschung der Mitgliedschaft Vorbereitung und Einberufung die Parteiversammlungen Erstattung des Rechenschaftsberichtes an die Mitgliederversammlung Verbindung zu und Interessenvertretung der Regionalpartei in der Kantonalpartei Nominierung von Kandidaten für politische Ämter, sofern die Parteiversammlung nicht zuständig ist Umsetzung der Beschlüsse der Parteiversammlung Vertretung der Regionalpartei nach aussen Führung eines Mitgliederverzeichnisses Verfügung über die finanziellen Mittel der Regionalpartei zur Erfüllung des Parteizwecks. 2) Der Vorstand erledigt sämtliche Aufgaben und hat sämtliche Kompetenzen, sofern nicht diese Statuten eine andere Regelung treffen. 1) Der Vorstand wird vom Präsidenten oder einem Vorstandsmitglied einberufen. 2) Der Vorstand tritt mindestens dreimal pro Jahr zusammen. Die Einladung erfolgt elektronisch unter Angabe der Traktanden. 3) Er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. 4) Beschlüsse werden mit einfachem Mehr gefasst. Das Präsidium hat den Stichentscheid. Art. 18 Rechnungsrevisoren Art. 19 Protokollführung 1) Die Revisionsstelle besteht aus zwei Personen, die nicht Parteimitglieder sein müssen. 2) Die Revisionsstelle prüft die Buchführung und führt mindestens ein Mal jährlich eine Kontrolle durch. Sie stellt der Parteiversammlung Antrag zur Jahresrechnung. 3) Die Amtszeit entspricht derjenigen des Vorstands. Über die Sitzungen der Parteiorgane wird mindestens ein Beschlussprotokoll geführt. Zirkulationsbeschlüsse sind im nächsten Vorstandsprotokoll festzuhalten. - 3/4 -

6 Art. 20 Arbeits gruppen Die Arbeitsgruppen befassen sich mit speziellen Aufgaben der Partei. Sie werden vom Vorstand einberufen und können nach erfüllter Arbeit wieder aufgelöst werden. 4. Finanzen Art. 21 Mittelbeschaffung 1) Die Partei finanziert ihre Aufwände: mit den Mitgliederbeiträgen der Ortsparteien und Einzelmitglieder, welche jährlich von der Parteiversammlung festgesetzt werden und entsprechend deren Mitgliederzahl am Ende des Vorjahres für das laufende Geschäftsjahr geschuldet sind mit freiwilligen Beiträgen und Spenden mit den Beiträgen der Mandatsinhaber, die vom Vorstand festgesetzt werden. 2) Das Geschäftsjahr bezieht sich auf die Periode vom 1. Januar bis 31. Dezember. Art. 22 Mitgliederbeiträge und Haftung Art. 23 Mittelverwendung 1) Die Parteiversammlung legt mit dem Voranschlag die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge fest. 2) Affiliierte Mitglieder müssen keinen Mitgliederbeitrag bezahlen. 3) Für Verbindlichkeiten der BDP Imboden haftet nur das Parteivermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. Die Regionalpartei bezahlt die Beiträge für ihre Einzelmitglieder und Ortsparteien an die Kantonalpartei. 5. Statutenänderung und Auflösung Art. 24 Statutenänderung Art. 25 Auflösung 1) Die Statuten können durch die Parteiversammlung abgeändert werden, wenn 2/3 der anwesenden Mitglieder zustimmen. 1) Die Parteiversammlung kann mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Parteimitglieder die Auflösung beschliessen. 2) Das Parteivermögen wird der Kantonalpartei übertragen. Wird innerhalb von drei Jahren kein Anspruch einer neu gegründeten Regionalpartei auf das abgetretene Parteivermögen erhoben, fällt es definitiv der Kantonalpartei zu. 6. Schlussbestimmungen Art. 26 Überführung der Kreispartei Trins Art. 27 Inkrafttreten Mit der Zustimmung zu den Statuten der BDP Imboden wird die BDP Kreispartei Trins in die Regionalpartei überführt. Die Funktion und Finanzen der BDP Kreispartei Trins werden, gemäss Beschluss vom 10. Januar 2013, von der BDP Imboden übernommen. Die Statuten treten mit deren Genehmigung an der Generalversammlung der BDP Imboden vom 10. Januar 2014 in Kraft. Der Präsident Die Aktuarin - 4/4 -

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