Zeitschiene für die Inklusion in den Schuljahren 2018/ /2025. Stand: Juli 2018

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7 Schuljahr 2017/2018 und 2018/2019 Arbeit in Arbeitsgemeinschaften Flexible Schuleingangsphase Leistungsermittlung und -bewertung Flexible Leistungs- und Unterstützungslerngruppen Temporäre Lerngruppen im Bereich Sprache Temporäre Beschulungsformen im Bereich emotionale und soziale Entwicklung Flexible Bildungsgänge Entwicklung von Förderschulen Schulen mit spezifischer Kompetenz Rahmenplanarbeit 7

8 Schuljahr 2018/2019 Festlegung von Schulen mit spezifischer Kompetenz Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung sieht die Inklusionsstrategie des Landes M-V die Einrichtung von 29 Schulen mit spezifischer Kompetenz vor. Der Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung ist mitzudenken. Hierbei handelt es sich um Regelschulen im Grundschulbereich und weiterführenden Bereich, die das Angebot des gemeinsamen Unterrichts ergänzen und förderschwerpunktspezifischen baulichen, räumlichen, sächlichen, personellen sowie pädagogischen Mindeststandards entsprechen Schulen mit spezifischer Kompetenz sollen durch den Schulträger regional entwickelt werden. (Inklusionsstrategie 2016, S. 79) 8

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10 Standorte von Schulen mit spezifischer Kompetenz Nummer Schule 1 Grundschule Lessing, Bad Doberan 2 Grundschule Sanitz 3 Regionale Schule Sanitz 4 Grundschule Teterow 5 Regionale Schule Teterow 6 Gymnasium Teterow 7 RegS mit GS Europaschule, Hagenow 8 Grundschule West, Parchim 9 Regionale Schule Johann Wolfgang von Goethe, Parchim 10 Integrierte Gesamtschule Johann Wolfgang von Goethe, Wismar 11 neue Grundschule, Wismar 12.1* Regionale Schule Wasserturm, Grevesmühlen 10

11 Standorte von Schulen mit spezifischer Kompetenz Nummer Schule 12.2* Grundschule Ploggensee, Grevesmühlen 13 Grundschule John Brinckman, Schwerin 14 Grundschule Villa Kunterbunt, Anklam 15 Kooperative Gesamtschule Seebad Ahlbeck 16 Neue Grundschule, Greifswald 17 Integrierte Gesamtschule Erwin Fischer, Greifswald 18 Regionale Schule, Löcknitz 19 Grundschule Ueckertal, Pasewalk 20 Regionale Schule Ehm Welk, Ueckermünde 21 Grundschule Altstadt, Bergen 22.1* Schulcampus Grundschule + Orientierungsstufe Bernsteinschule, Ribnitz-Damgarten 22.2* Regionale Schule Bernsteinschule, Ribnitz-Damgarten 11

12 Standorte von Schulen mit spezifischer Kompetenz Nummer Schule 23 Integrierte Gesamtschule Grünthal, Stralsund 24 Grundschule Hermann Burmeister, Stralsund 25 Grundschule Käthe Kollwitz, Waren (Müritz) 26 Regionale Schule Waren/West, Waren (Müritz) 27 Integrierte Gesamtschule Walter Karbe, Neustrelitz 28 Regionale Schule mit Grundschule Pestalozzi, Demmin 29 Regionale Schule, Malchin * Die Standorte 12.1 und 12.2 sowie 22.1 und 22.2 sind im Verbund zu verstehen. Dies entspricht der Planung der Träger der Schulentwicklungsplanung. 12

13 Schuljahr 2019/2020 Grundschulen Einrichtung temporärer Lerngruppen für Schülerinnen und Schüler mit besonders stark ausgeprägtem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich der Sprache an ausgewählten Grundschulen keine Einschulung in die Jahrgangsstufe 1 an der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache keine Jahrgangsstufe 4 an der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache Aufhebung der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache zum

14 Schuljahr 2019/2020 Grundschulen Einrichtung temporärer Lerngruppen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung an ausgewählten Grundschulen Einrichtung von Diagnose-Förder-Lern-Gruppen (DFLG) für Schülerinnen und Schüler mit besonders starken Entwicklungsverzögerungen an ausgewählten Grundschulen 14

15 Schuljahr 2019/2020 Weiterführende Schulen Einrichtung temporärer Lerngruppen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung an ausgewählten Regionalen Schulen und Gesamtschulen Fortsetzung des Aufbaus zusätzlicher Lernangebote zur Begabtenförderung an allen Regionalen Schulen, Gymnasien, Integrierten und Kooperativen Gesamtschulen 15

16 Schuljahr 2019/2020 Weiterführende Schulen Einführung verbindlicher Standards für die Schullaufbahnempfehlung (Übergang von Jahrgangsstufe 6 zur Jahrgangsstufe 7) Notendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache mindestens 2,5 Der Wille der Erziehungsberechtigten bleibt weiterhin unberührt Wegfall der bisherigen Probezeit am Gymnasium Überarbeitung der Versetzungsbestimmungen am Gymnasium 16

17 Schuljahr 2020/2021 Grundschulen Einführung der flexiblen Schuleingangsphase (FLEX) ab Jahrgangsstufe 1 Zurückstellung nur noch aufgrund medizinischer Erfordernisse Inhalte der Jahrgangsstufen 1 und 2 können in einem, in zwei oder in drei Schuljahren erlernt werden Grundschulen entscheiden durch Konferenzbeschluss über die Organisationsform in der flexiblen Schuleingangsphase (jahrgangsbezogen oder jahrgangsübergreifend) Leistungsbewertung erfolgt als differenzierte Einschätzung zum Leistungsstand in den Gegenstandsbereichen sowie über das Arbeits- und Sozialverhalten 17

18 Schuljahr 2021/2022 Grundschulen Weiterentwicklung der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, im Rechtschreiben oder im Rechnen an der zuständigen Grundschule Verzicht auf Einrichtung von LRS-Klassen der Jahrgangsstufe 2 als besonderes Förderangebot 18

19 Schuljahr 2021/2022 Weiterführende Schulen Integration des freiwilligen 10. Schuljahres in die flexible Schulausgangsphase an ausgewählten Regionalen Schulen und Gesamtschulen (Ziel: Erwerb eines Schulabschlusses auf dem ersten Bildungsweg für möglichst viele Schülerinnen und Schüler) Alle Schularten Fortsetzung und Analyse der bisher umgesetzten Maßnahmen und entsprechende Anpassungen 19

20 Schuljahr 2022/2023 Grundschulen Verzicht auf Einrichtung von LRS-Klassen der Jahrgangsstufe 3 als besonderes Förderangebot 20

21 Schuljahr 2022/2023 Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen keine Umschulung von Schülerinnen und Schülern in die Jahrgangsstufe 3 21

22 Schuljahr 2023/2024 Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen keine Umschulung von Schülerinnen und Schülern in die Jahrgangsstufe 4 Aufhebung der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen zum

23 Schuljahr 2024/2025 Weiterführende Schulen flächendeckendes Angebot von Regionalen Schulen und Gesamtschulen mit flexiblen Bildungsgängen (Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit besonders stark ausgeprägtem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Lernen) Alle Schularten Fortsetzung und Analyse der bisher umgesetzten Maßnahmen und entsprechende Anpassungen 23

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