Helbraer. Kommunalanzeiger 02. B I S BORNSTEDT FEIERT...

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1 Helbraer Kommunalanzeiger Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra und der Mitgliedsgemeinden Ahlsdorf, Benndorf, Blankenheim, Bornstedt, Helbra, Hergisdorf, Klostermansfeld, Wimmelburg BORNSTEDT FEIERT B I S Jahrgang 26 Nummer 8/2016 Mittwoch, den 10. August 2016

2 Helbra Inhaltsverzeichnis A1: Amtliche Bekanntmachungen A2: Gemeinde Blankenheim - Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates aus der Sitzung vom A2: Gemeinde Helbra - Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Helbra über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (Straßenausbaubeitragssatzung) vom C1: Informationen aus dem gemeinsamen Verwaltungsamt C2: FD Zentrale Dienste und Finanzen - Sitzungstermine des Verbandsgemeinderates und der Gemeinderäte - Veranstaltungen - Öffnungszeiten der Gemeindebibliothek Helbra - Sommerfest in der Kita St. Elisabeth Helbra - Sommerfest in der Kita Wirbelwind in Klostermansfeld - Zuckertütenfest in der Kita Storchennest Blankenheim E1: Glückwünsche der Gemeinde F1: Vereine melden sich zu Wort - Ehrung des Ziegelröder Männerchores - Saisonstart des Ziegelröder Spielmannszuges - Hof der Gewerke Benndorf - Terminänderung - Schützenverein ML - Bürgerschützentreffen Jahre Rad- und Freizeitsportverein, 133 Jahre Feuerwehr Bornstedt - Reit- und Fahrverein Weißes Tal Helbra - 25 Jahre Mansfelder Bergwerksbahn - 1. Rammelburger Tunnelfest - Jägerprüfung - Gründung SHG Alkohol G1: Kirchliche Nachrichten - Ev. Kirchenverband Helbra - Ev. Kirchengemeinde Klostermansfeld - Kath. Pfarrei St. Gertrud - Kath. Pfarrei St. Georg H1: Religionsgemeinschaft Eingang nach Redaktionsschluss A1: Amtliche Bekanntmachungen A2: Verbandsgemeinde - Bekanntgabe der Beschlüsse des Haupt-, Finanz-, Bau- und Vergabeausschusses aus der Sitzung vom A2: Gemeinde Bornstedt - Bekanntgabe der Beschlüsse des GR Bornstedt aus der Sitzung vom A2: Gemeinde Helbra - Bekanntgabe der Beschlüsse des GR Helbra aus der Sitzung vom A2: Gemeinde Hergisdorf - Bekanntgabe der Beschlüsse des GR Hergisdorf aus der Sitzung vom Bekanntgabe der Beschlüsse des GR Hergisdorf aus der Sitzung vom Die nächste Ausgabe erscheint am: Mittwoch, dem 14. September 2016 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen: Freitag, der 2. September 2016 IMPRESSUM Die Bürgerzeitung erscheint monatlich. Bürgerzeitung Wochenblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde - Herausgeber: Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra, An der Hütte 1, Helbra - Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: der Verbandsgemeindebürgermeister - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg, An den Steinenden 10, Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

3 - 3 - Helbra Bekanntgabe der Beschlüsse der Gemeinderatssitzung Blankenheim vom Öffentlicher Teil: Bewertungsrichtlinien BLA/BV/040/2016 Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Bewertungsrichtlinie für die Erstbewertung der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten für die Eröffnungsbilanz zum Dem Beschluss wurde zugestimmt. Nichtöffentlicher Teil: Grundstücksangelegenheit BLA/BV/038/2016 Veräußerung Liegenschaften Gemarkung Blankenheim, Flur 8, Flurstücke 19/69 und 19/70 Dem Beschluss wurde zugestimmt. Satzung der Gemeinde Helbra über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (Straßenausbaubeitragssatzung) vom Auf der Grundlage der 5 und 8 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen Anhalt (KVG LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288) i.v. mit 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen Anhalt (KAG LSA) vom 13. Dezember 1996 (GVBI. LSA ), in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Helbra in seiner Sitzung vom folgende Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen: 1 Erhebung des Beitrages (1) Zur Deckung ihres Aufwandes für die erforderliche Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung ihrer öffentlichen Verkehrsanlagen (Straßen, Wege, Plätze sowie selbständige Grünanlagen und Parkeinrichtungen) erhebt die Gemeinde HeIbra sofern Erschließungsbeiträge nach 127 ff. BauGB nicht erhoben werden können nach Maßgabe dieser Satzung Beiträge von den Beitragspflichtigen im Sinne des 6 Abs. 8 KAG-LSA, denen durch die Inanspruchnahme oder die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Leistung ein Vorteil entsteht. (2) Die Gemeinde ermittelt den beitragsfähigen Aufwand jeweils für die einzelne Ausbaumaßnahme. Sie kann den Aufwand auch hiervon abweichend für bestimmte Teile einer Maßnahme (Aufwandsspaltung) oder für einen selbstständig nutzbaren Abschnitt einer Maßnahme (Abschnittsbildung) gesondert ermitteln. 2 Umfang des beitragspflichtigen Aufwandes (1) Zum beitragsfähigen Aufwand gehören die Kosten für 1. den Erwerb (einschließlich aufstehender Bauten und Erwerbsnebenkosten) und die Freilegung der für die Herstellung, Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung der öffentlichen Einrichtungen benötigten Grundflächen; 2. den Wert der von der Gemeinde hierfür aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen zum Zeitpunkt der Bereitstellung; 3. die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung der Fahrbahn mit Unterbau und Decke sowie für die notwendigen Erhöhungen und Vertiefungen einschließlich der Anschlüsse an andere Straßen sowie Aufwendungen und Ersatzleistungen wegen Veränderung des Straßenniveaus; 4. die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung von a) Randsteinen und Schrammborden, b) Rad- und Gehwegen, c) Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, d) Beleuchtungseinrichtungen, e) Rinnen und andere Einrichtungen für die Oberflächenentwässerung der öffentlichen Verkehrsanlagen f) Böschungen, Schutz- und Stützmauern, g) Parkflächen (auch Standspuren, Busbuchten und Bushaltestellen), h) Grünanlagen soweit sie Bestandteil der öffentlichen Verkehrsanlagen sind (unselbstständige Grünanlagen); 5. die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung von selbstständigen Grünanlagen und Parkeinrichtungen; 6. die Beauftragung Dritter mit der Planung und Bauleitung. (2) Nicht beitragspflichtig sind die Kosten 1. für die laufende Unterhaltung und Instandsetzung der Straßen, Wege und Plätze, 2. für Hoch- und Tiefstraßen sowie für Straßen, die für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt sind (Schnellverkehrsstraßen), ferner Brücken, Tunnel und Unterführungen mit den dazugehörigen Rampen. 3 Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes (1) Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlichen Kosten ermittelt. (2) Der Aufwand für 1. Böschungen, Schutz- und Stutzmauern, 2. Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, 3. Ersatzleistungen wegen Veränderung des Straßenniveaus, wird den Kosten der Fahrbahn zugerechnet. 4 Grundstück (1) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist grundsätzlich das Grundstück im bürgerlich rechtlichen Sinne. (2) Ist ein vermessenes und im Grundbuch eingetragenes bürgerlich-rechtliches Grundstück nicht vorhanden, so gilt die von dem Beitragspflichtigen zusammenhängend genutzte Fläche als Grundstück. Der Beitragspflichtige ist in diesem Fall verpflichtet die Grundstücksgröße nachprüfbar, insbesondere durch amtliche Dokumente, nachzuweisen. Nachträglich, auf der Grundlage katasterlicher Vermessungen hervorgerufene Veränderungen der Bemessungsgrundlagen bleiben unberücksichtigt. 5 Vorteilsbemessung (1) Die Gemeinde trägt zur Abgeltung des öffentlichen Interesses von dem beitragsfähigen Aufwand den Teil, der auf die Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsanlagen durch die Allgemeinheit oder die Gemeinde entfällt. Den übrigen Teil des Aufwandes haben die Beitragspflichtigen zu tragen.

4 Helbra (2) Der Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand beträgt 1. bei öffentlichen Verkehrsanlagen, die überwiegend dem Anliegerverkehr dienen, sowie bei verkehrsberuhigten Wohnstraßen (Anliegerstraßen) 60 v.h. 2. bei öffentlichen Verkehrsanlagen mit starken innerörtlichen Verkehr (Haupterschließungsstraßen) für a) Fahrbahnen Busbuchten und Bushaltestellen 30 v.h. b) Radwege 30 v.h. c) Parkflächen (auch Standstreifen) ohne Busbuchten und Bushaltestellen 50 v.h. d) Randsteine und Schrammborde, für Gehwege, kombinierte Rad- und Gehwege 50 v.h. e) Beleuchtungseinrichtungen sowie für Rinnen und andere Einrichtungen der Oberflächenentwässerung 30 v.h. f) Grünanlagen als Bestandteil der öffentlichen Einrichtung 50 v.h. g) Mischverkehrsflächen 40 v.h. 3. bei öffentlichen Verkehrsanlagen, die überwiegend dem Durchgangsverkehr dienen (Hauptverkehrsstraßen) für a) Fahrbahnen Busbuchten und Bushaltestellen 20 v.h. b) Radwege 20 v.h. c) Parkflächen (auch Standstreifen) ohne Busbuchten und Bushaltestellen 40 v.h. d) Randsteine und Schrammborde, für Gehwege, kombinierte Rad- und Gehwege 40 v. H. e) Beleuchtungseinrichtungen sowie für Rinnen und andere Einrichtungen der Oberflächenentwässerung 20 v.h. f) Grünanlagen als Bestandteil der öffentlichen Einrichtung 40 v.h. g) Mischverkehrsflächen 30 v.h. 4. bei außerhalb der geschlossenen Ortslage (Außenbereich) verlaufenden Gemeindestraßen ( 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA) 30 v.h. 5. bei sonstigen öffentlichen Straßen mach 3 Abs. 1 Nr. 4 StrG LSA, die in der Straßenbaulast der Gemeinde stehen 60 v.h. 6. bei Fußgängerzonen 55 v.h. 7. bei selbstständigen Grünanlagen 60 v.h. 8. bei selbstständigen Parkeinrichtungen 60 v.h. (3) Zuschüsse Dritter können, soweit der Zuschussgeber nichts anderes bestimmt hat hälftig zur Deckung der Anteile der Gemeinde verwendet werden. (4) Die Gemeinde kann im Einzelfall vor Entstehen der sachlichen Beitragspflichten durch eine ergänzende Satzung von den Anteilen nach Abs. 2 abweichen, wenn wichtige Gründe für eine andere Vorteilsbemessung sprechen. (5) Im Sinne des Absatzes 2 gelten als 1. Anliegerstraßen: Straßen, die überwiegend der Erschließung der angrenzenden oder der durch privaten Weg mit ihnen verbundenen Grundstücke dienen und deren Bedeutung im innerörtlichen Verkehr durch die überwiegende Nutzung der Anlieger/Anwohner (Quellverkehr durch Grundstücke) zum Ausdruck kommt. 2. Haupterschließungsstraßen: Straßen, die der Erschließung von Grundstücken und gleichzeitig dem Verkehr innerhalb von Baugebieten oder innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen dienen, soweit sie nicht Hauptverkehrsstraßen nach Ziffer 3 sind. 3. Hauptverkehrsstraßen: Straßen, die dem durchgehenden innerörtlichen Verkehr oder dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen, insbesondere Bundes-, Landes- und Kreisstraßen mit Ausnahme der Strecken, die außerhalb von Baugebieten und von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen liegen. Als Hauptverkehrsstraßen werden nach dieser Satzung auch innerörtliche Verkehrswege bezeichnet, deren Bedeutung im innerörtlichen Verkehr durch die überwiegende Nutzung der Allgemeinheit zum Ausdruck kommt. 4. Gemeindestraßen außerhalb der bebauten Ortslage: Straßen, die sich in der Baulast der Gemeinde befinden, die außerhalb der geschlossenen Ortslage verlaufen und die außerhalb von Baugebieten und von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen liegen. 5. Sonstige öffentliche Straßen: Straßen und Wege die sich in der Baulast der Gemeinde befinden, die außerhalb der geschlossenen Ortslage verlaufen können, deren Gebrauch beschränkt hinsichtlich der Verkehrsart (Geh- oder Radweg) oder des Verkehrszweckes (Anlieger- oder Wirtschaftsweg) sein kann. Hierzu gehören auch Eigentümerwege, die vom Eigentümer (auch private) des Straßengrundstückes dem öffentlichen Gebrauch zur Verfügung gestellt werden. 6 Verteilungsregelung (1) Der nach 5 auf die Beitragspflichtigen entfallende Anteil am beitragsfähigen Aufwand wird auf die Grundstücke unter Berücksichtigung der nachfolgenden Absätze nach dem Verhältnis verteilt, in dem die Grundstücksflächen zueinander stehen. Dabei wird die unterschiedliche Nutzung der Grundstücke nach Art und Maß berücksichtigt. (2) Als Grundstücksfläche i. S. d. Abs 1 gilt bei Grundstücken, 1. innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes, einer Satzung nach 34 Abs. 4 BauGB, innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles ( 34 BauGB) oder teilweise im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, einer Satzung nach 34 Abs. 4 BauGB und teilweise innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles ( 34 BauGB) liegen, die Gesamtfläche des Grundstückes; 2. die teilweise im Bereich eines Bebauungsplanes oder einer Satzung nach 34 Abs. 4 BauGB und im Übrigen im Außenbereich liegen, die Teilfläche im Bereich des Bebauungsplanes oder der Satzung nach 34 Abs. 4 BauGB, die baulich, gewerblich oder in vergleichbarer Weise genutzt werden kann. (3) Als Grundstücke i. 5. d. Abs. 1 gilt bei Grundstücken außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes, ebenso bei deren keine Satzung nach 34 Abs. 4 BauGB besteht und die teilweise innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils ( 34 BauGB) und im Übrigen im Außenbereich ( 35 BauGB) liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks, höchstens jedoch die Fläche, die dem baurechtlichen Innenbereich zuzuordnen ist (streng baurechtliche Abgrenzung im Einzelfall keine pauschale Tiefenbegrenzung). (4) Als Grundstücksfläche i. S. des Abs. 1 gilt bei Grundstücken im Außenbereich ( 35 BauGB), die nur in anderer Weise als baulich oder gewerblich nutzbar sind (z.b. nur landwirtschaftlich genutzte Grundstücke); soweit sie unbebaut sind, wird die gesamte Grundstücksfläche mit 0,03 multipliziert; soweit sie bebaut ist, wird die Grundfläche der Baulichkeit durch 0,2 geteilt. (5) Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes der Nutzung wird die Fläche (Abs ) vervielfacht mit 1. 1,0 bei einer Bebaubarkeit mit einem Vollgeschoss, 2. 1,3 bei einer Bebaubarkeit mit zwei Vollgeschossen, 3. 1,5 bei einer Bebaubarkeit mit drei Vollgeschossen, 4. 1,6 bei einer Bebaubarkeit mit vier oder fünf Vollgeschossen, 5. 1,7 bei einer Bebaubarkeit mit sechs und mehr Vollgeschossen, 6. 0,5 bei Grundstücken, die in einer baulichen oder in einer mit gewerblicher Nutzung vergleichbaren Weise genutzt werden können, z.b. Kirchengrundstücke, Friedhöfe, Sportanlagen, Campingplätze, Freibäder oder Dauerkleingärten 7. 0,5 bei Grundstücken, die weder baulich noch gewerblich genutzt werden können. Als Vollgeschosse gelten alle Geschosse deren Deckenoberfläche im Mittel mehr als 1,60 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die über mindestens 2/3 ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben. Zwischendecken oder Zwischenböden, die unbegehbare Hohlräume von einem Geschoss abtrennen, bleiben bei der Anwendung des Satzes 1 unberücksichtigt. Kirchengebäude werden stets als eingeschossige Gebäude behandelt.

5 - 5 - Helbra Ist im Einzelfall eine Geschosszahl wegen der Besonderheit des Bauwerkes nicht feststellbar, werden bei gewerblichen oder industriell genutzten Grundstücken je angefangene 3,50 m und bei allen in anderer Weise baulich genutzten Grundstücken je angefangene 2,30 Höhe des Bauwerkes als ein Vollgeschoss gerechnet. (6) Für Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse wie folgt: 1. Ist die Zahl der Vollgeschosse festgesetzt, aus der höchstzulässigen Zahl der Vollgeschosse. 2. Sind nur Baumassenzahlen festgesetzt, gilt als Zahl der Vollgeschosse die Baumassenzahl geteilt durch 3,5, wobei Bruchzahlen auf volle Zahlen auf- oder abgerundet werden. 3. Ist nur die zulässige Gebäudehöhe festgesetzt, gilt als Zahl der Vollgeschosse die höchstzulässige Höhe geteilt durch 2,8, wobei Bruchzahlen auf volle Zahlen auf- oder abgerundet werden. 4. Ist tatsächlich eine höhere als die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse vorhanden, oder zugelassen, so ist diese zugrunde zu legen; dies gilt entsprechend, wenn die zulässige Baumassenzahl oder die höchstzulässige Gebäudehöhe überschritten werden. (7) Für Grundstücke außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes oder für Grundstücke, für die ein Bebauungsplan die Zahl der Vollgeschosse festsetzt, ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse: 1. bei bebauten Grundstücken, aus der Höchstzahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse. Ist die Zahl der Vollgeschosse wegen der Besonderheit des Bauwerkes nicht feststellbar, gilt als Zahl der Vollgeschosse die Höhe des Bauwerkes geteilt durch 2,8, wobei Bruchzahlen auf volle Zahlen auf- oder abgerundet werden. 2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken aus der Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse, 3. bei Grundstücken, auf denen keine Bebauung zulässig ist, die aber gewerblich genutzt werden können, werden zwei Vollgeschosse zugrunde gelegt, 4. bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze zulässig oder vorhanden sind, wird ein Vollgeschoss zugrunde gelegt. (8) Die nach Absatz 2-7 ermittelte Grundstücksfläche wird mit 0,5 erhöht, 1. bei Grundstücken in durch Bebauungsplan festgesetzten Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie Sondergebieten mit der Nutzungsart: Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe, Messen, Ausstellungen und Kongresse, Hafengebiet, 2. bei Grundstücken in Gebieten, in denen ohne Festsetzung durch Bebauungsplan eine Nutzung wie in den unter Nr. 1 genannten Gebieten vorhanden oder zulässig ist, 3. bei Grundstücken außerhalb der unter Nr. 1 und 2 bezeichneten Gebiete, die gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzt werden (z.b. Grundstücke mit Büro-, Verwaltungs- Post-, Bahn-, Krankenhaus- und Schulgebäuden), wenn diese Nutzung nach Maßgabe der Geschossflächen überwiegt. Liegt eine derartige Nutzung ohne Bebauung oder zusätzlich zur Bebauung vor, gilt die tatsächlich so genutzte Fläche als Geschossfläche. 7 Abschnitte von öffentlichen Einrichtungen Für selbständig benutzbare Abschnitte einer öffentlichen Einrichtung kann der Aufwand selbständig ermittelt oder erhoben werden. 8 Aufwandsspaltung Ohne Bindung an eine bestimmte Reihenfolge kann der Straßenausbaubeitrag selbstständig erhoben werden für 1. den Grunderwerb für die öffentliche Verkehrsanlage, 2. die Freilegung der öffentlichen Verkehrsanlage, 3. die Herstellung, Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung der Straßen und Wege ohne Rad- und Gehwege sowie ohne Entwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen, 4. die Herstellung, Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung der Radwege oder eines von ihnen, 5. die Herstellung, Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung der Gehwege oder eines von ihnen, 6. die Herstellung, Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung kombinierter Rad- und Gehwege oder eines von ihnen, 7. die Herstellung, Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung der Beleuchtungseinrichtungen der öffentlichen Verkehrsanlage 8. die Herstellung, Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung der Oberflächenentwässerung der Verkehrsanlage, 9. die Herstellung, Erweiterung Verbesserung oder Erneuerung der Grünanlagen 10. Die Herstellung, Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung der Parkflächen. 9 Entstehen der Beitragspflicht (1) Die Beitragspflicht entsteht mit Beendigung der Beitragsfähigen Maßnahme. (2) In Fällen einer Aufwandsspaltung entsteht die Beitragspflicht mit der Beendigung der Maßnahme, frühestens jedoch mit dem Ausspruch der Aufwandsspaltung. (3) Bei Abrechnung von selbstständig nutzbaren Abschnitten entsteht die Beitragspflicht mit der Beendigung der Abschnittsmaßnahme, frühestens jedoch mit dem Abschnittsbildungsbeschluss. (4) Die in Absatz 1-3 genannten Maßnahmen sind erst dann beendet, wenn die technischen Arbeiten entsprechend der vorliegenden Planung fertig gestellt sind und der Beitrag berechenbar ist. 10 Vorausleistungen und Ablösungen (1) Auf die künftige Beitragsschuld können angemessene Vorausleistungen verlangt werden, sobald mit der Durchführung der Maßnahme begonnen wurde. Die Vorausleistung ist mit der endgültigen Beitragsschuld zu verrechnen. (2) In Fällen, in denen die Beitragspflicht noch nicht entstanden ist, kann die Ablösung durch Vertrag vereinbart werden. (3) Zur Feststellung des Ablösebetrages ist der für die Ausbaumaßnahme i. S. von 1 entstehende Ausbauaufwand anhand der Kosten für vergleichbare Maßnahmen zu ermitteln und nach Maßgabe der auf die Grundstücke zu verteilen, denen durch die Inanspruchnahme der betreffenden örtlichen Verkehrsanlage ein Vorteil entsteht. (4) Durch Zahlung des Ablösebetrages wird die Beitragsschuld endgültig abgegolten. 11 Beitragspflichtige (1) Beitragspflichtig ist derjenige, der im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstückes ist. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist an Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte beitragspflichtig. Ist das Grundstück mit einem dinglichen Nutzungsrecht nach Art des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch belastet, so ist anstelle des Eigentümers der Inhaber dieses Rechtes beitragspflichtig. (2) Mehrere Eigentümer eines Grundstückes sind Gesamtschuldner, bei Wohn- oder Teileigentum sind die einzelnen Wohnungsund Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.

6 Helbra Beitragsbescheid Der Beitrag, der auf den einzelnen Beitragspflichtigen entfällt, wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt. 13 Fälligkeit Die nach dieser Satzung erhobenen Beiträge und Vorausleistungen werden einen Monat nach der Bekanntgabe des Bescheides fällig. 14 Billigkeitsmaßnahmen (1) Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis können ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach der Lage des Einzelfalles unbillig, können sie ganz oder zum Teil erlassen werden. (2) Übergroße Grundstücke, die vorwiegend Wohnzwecken dienen oder dienen werden (Wohngrundstücke), werden nur begrenzt zur Beitragserhebung herangezogen. Übergroße Wohngrundstücke im Sinne dieser Regelung sind Grundstücke, deren Fläche die Durchschnittsfläche der bebauten Grundstücke um mehr als 30 v.h. übersteigt. Die durchschnittliche Grundstücksgröße in der Gemeinde Helbra beträgt 742 m 2. Die sich ergebende Differenz aus Grundstücksfläche und zur Beitragserhebung herangezogener Fläche (Grundstücksdurchschnittsfläche plus 30 v.h.) wird je nach Beitragserhebung für das einzelne Grundstück einbezogen. Art der Nutzung Faktor Garten, Gemüse, Obstanbau 0,3 Acker 0,2 Wald 0,1 Die hierbei zwischen Veranlagung (Beitragsberechnung) und Heranziehung (Beitragseinziehung) entstehende Differenz wird von der Gemeinde getragen. (3) Entsteht für ein Grundstück durch seine Lage an zwei oder mehreren Verkehrsanlagen (Eckgrundstück) nach 1 Abs. 1 mehrfache Beitragspflicht, so wird der jeweilige Betrag aus der Heranziehung durch die Anzahl der Verkehrsanlagen zu denen das Grundstück beitragspflichtig ist, dividiert. Die Gemeinde trägt die Differenz aus der tatsächlichen Beitragshöhe und der dann erfolgenden Heranziehung. Grundstücke, die zwischen zwei Anlagen liegen, werden mit je 50 v.h. aus der Beitragshöhe herangezogen. 15 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Helbra über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vom sowie deren 1. Änderung vom und deren 2. Änderung vom außer Kraft. Helbra, den Böttge, Bürgermeister FD Zentrale Dienste und Finanzen Sitzungstermine des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde, der Gemeinderäte und Ausschüsse der Mitgliedsgemeinden Verbandsgemeinde Sitzung des Verbandsgemeinderates am , um 18:30 Uhr Gemeinde Ahlsdorf Sitzung des Gemeinderates am , um 18:30 Uhr Gemeinde Benndorf Sitzung des Gemeinderates am , um 18:00 Uhr Gemeinde Blankenheim Sitzung des Gemeinderates am , um 19:00 Uhr Gemeinde Bornstedt Sitzung des Gemeinderates am , um 19:00 Uhr Gemeinde Helbra Sitzung des Gemeinderates am , um 18:30 Uhr Sitzung des Haupt-, Finanz und Wirtschaftsausschusses am , um Uhr Gemeinde Hergisdorf Sitzung des Gemeinderates am , um 18:00 Uhr Gemeinde Klostermansfeld Sitzung des Gemeinderates am , um 18:00 Uhr Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am , um Uhr Sitzung des Kultur-, Sport- und Sozialausschusses am , um Uhr Gemeinde Wimmelburg Sitzung des Gemeinderates am , um 19:00 Uhr Änderungen bleiben vorbehalten! Sitzungsort und -zeit sowie die Tagesordnungen werden jeweils vor dem Sitzungstermin in den jeweiligen Bekanntmachungskästen bekannt gemacht. Öffnungszeiten der Bibliothek in der Grundschule Helbra Öffnungszeiten im August bis voraussichtlich Mitte September: jeweils donnerstags von 13:00 bis 16:00 Uhr. Danach werden die Öffnungszeiten voraussichtlich wieder erweitert.

7 Veranstaltungen Helbra Datum Uhrzeit Veranstaltungsort Veranstaltungsart Veranstalter Begegnungsstätte der VS Sommerfest Ortsgruppe der VS Benndorf Langenbogen/Seeburg Weinwanderung Anmeldung erforderlich Kinder- und Jugendhaus Sport gegen Gewalt Marianne & Gerhard Rohne Uhr Schießanlage - Katzenwinkel Bürgerschützenfest - Bürgerschießen Fahrt ins Blaue/ Überraschungsfahrt bitte anmelden Kreisfelder Freundeskreis Wandern und Geschichte Gemeinde Helbra Schützenverein Mansfelder Land e. V. Benndorf Kreisfelder Freundeskreis Wandern und Geschichte Uhr Haltpunkt Friesdorf Ost 1. Rammelburger Tunnelfest Gemeinde Friesdorf/ Mansfelder Berg-Werksbahn e. V Magdeburg Oldimertreffen Kreisfelder Freundeskreis Wandern und Geschichte Höhnstedt Winzerfest bitte anmelden Kreisfelder Freundeskreis Wandern und Geschichte Uhr Hof der Gewerke Kabarett Heimat- und Trationsverein Benndorf 03./ Turnhalle Bornstedt Veranstaltung Kunstradsportverein und 111 Jahre Kunstradsport 133 Jahre Feuerwehr Feuerwehr Bornstedt Uhr Gaststätte Katharinenholz Planung der Veranstaltungen 2. Halbjahr 2015 und 2016 Kreisfelder Freundeskreis Wandern und Geschichte Uhr Begegnungsstätte der VS Geburtstag des Monats Ortsgruppe der VS Benndorf Tag des offenen Denkmal Verein Schmidtschacht Helbra Tag des offenen Denkmal Kreisfelder Freundeskreis Wandern und Geschichte Hof der Gewerke Erntedank Heimat- und Traditionsverein Benndorf Schloß Klosterrode Singen im Schloß Gesangsverein Blankenheim 01./ Jahre Mansfelder Bergwerksbahn Mansfelder Bergwerksbahn Uhr Gaststätte Katharinenholz Heimatgeschichtlicher Vortrag Rammelburg Herbstwanderung durchs Wippertal bitte anmelden Kreisfelder Freundeskreis Wandern und Geschichte Kreisfelder Freundeskreis Wandern und Geschichte Schulanfang Sie möchten Danke gratulieren oder sich bedanken? Für Informationen und Gestaltungsmöglichkeiten wenden Sie sich bitte an unsere Anzeigenfachberater oder direkt an den Verlag unter Telefon: 03535/ LINUS WITTICH Heimat- und Bürgerzeitungen An den Steinenden 10, Herzberg/Elster Telefax ( ) info@wittich-herzberg.de

8 Helbra Wenn ich mal groß bin - - werde ich Krankenwagenfahrer, Feuerwehrmann, Astronaut oder Tierärztin. Unter diesem Motto erlebten die Kinder der Kita Sankt Elisabeth in Helbra gemeinsam mit ihren Familien am ein wunderschönes Sommerfest. Nach einem bewegten Programm mit Singen, Tanzen und einer Reise zum Mond gab es für alle Beteiligten und Gäste Herzhaftes oder Süßes zu essen und zu trinken. Frisch gestärkt konnten sich die Kinder unterstützt von ihren Familien in verschiedenen Tätigkeiten ausprobieren und sich auf diese Weise eine Belohnung erarbeiten. Großer Dank gilt allen helfenden Händen, die uns unterstützt haben und allen Sponsoren wie dem Edeka-Markt in Helbra, der Volksküche sowie der Diskothek Krüger! Das Team der Kita Sankt Elisabeth Hurra, ich werde ein Schulkind! Die Schulanfänger der Dino- Gruppe aus der Kita Storchennest in Blankenheim sind schon mächtig aufgeregt. Im Kindergarten wurden sie auf die Schule vorbereitet und natürlich auch gebührend verabschiedet. Los ging es mit einer Fahrt in den Zoo Halle. Ein ganzer Tag voller Spaß und neuer Eindrücke. Besonders spannend war die Fahrt mit dem Zug und mit der Straßenbahn. Zuckertüten gab es selbstverständlich auch. Diese fanden die Kinder an ihrem Lieblingsplatz im Wald. Sommer, Sonne, Sonnenschein Sommerfest in der Kita Wirbelwind Bei strahlendstem Sonnenschein fand auch in diesem Jahr in der AWO Kita Wirbelwind in Klostermansfeld wieder unser Sommerfest statt. Es gab ein buntes Unterhaltungsprogramm für Groß und Klein. Eröffnet wurde das Sommerfest durch eine Zirkusvorführung der zukünftigen Einschüler, welche, unter Anleitung von Herrn Andreas Sonntag, ein Jahr lang fleißig dafür trainiert hatten. Mit Teufelsstab, Teller drehen, Hula-Hoop oder Ringe werfen konnten die Kinder die Zuschauer begeistern. Anschließend konnten sich alle Anwesenden mit frisch gebackenen Waffeln, Würstchen und kühlen Getränken stärken. Auf dem Gelände der Kita wurden weitere Attraktionen erobert. So gab es zum Beispiel eine Hüpfburg, Pony reiten, einen Eiswagen und ein Glücksrad. Natürlich durfte bei diesem Wetter eine Abkühlung in Form von zwei Pools nicht fehlen. Als weiteres Highlight hatte jedes Kind die Möglichkeit einen Luftballon steigen zu lassen. Auf diesem Weg bedanken wir uns bei der Freiwilligen Feuerwehr Klostermansfeld, der Klemme AG Eisleben, dem Reit- und Fahrverein Helbra und der RWS Cateringservice GmbH. Wir freuen uns aufs nächste Jahr! Ein besonderer Höhepunkt war das Abschlussfest. Die Eltern und Kinder organisierten eine tolle Feier. Die Vatis grillten und die Muttis sorgten mit vielen leckeren Sachen für das leibliche Wohl. Die Kinder bedankten sich mit einem kleinen Programm und selbst gemalten Zuckertüten bei ihren Eltern. Ein besonderes Highlight war der Besuch der Feuerwehr und die kleinen Zuckertüten am Baum. Für die Kita gab es Obststräucher als Andenken. Sicher werden sich alle beim Verzehr der leckeren Früchte gern an das schöne Fest zurück erinnern. Alle Erzieher der Kita bedanken sich recht herzlich für das Geschenk, für die Einladung und für den schönen Abend. A. Hagel und K. Ottilie

9 - 9 - Helbra Wir gratulieren Die Gemeinde Ahlsdorf gratuliert im Monat August den Senioren Herrn Jochen Giesemann zum 70. Geburtstag Herrn Karl-Heinz Schulze Herrn Harald Naumann Frau Raina Prietzel Frau Erika Baum Frau Ella Gliem zum 85. Geburtstag Die Gemeinde Benndorf gratuliert im Monat August den Senioren Herrn Erich Schönfuß zum 70. Geburtstag Herrn Otto Hinko zum 70. Geburtstag Frau Roswitha Risse zum 70. Geburtstag Herrn Horst Bienek Frau Erika Koischwitz Frau Irmtraud Unbehau zum 85. Geburtstag Frau Erna Woletz zum 85. Geburtstag Frau Anni Wünsch zum 85. Geburtstag Die Gemeinde Blankenheim gratuliert im Monat August den Senioren Herrn Rainer Gleißner zum 70. Geburtstag Frau Marta Kumpera Herrn Hans-Dieter Theile Herrn Rolf Klingner zum 85. Geburtstag Frau Ingeborg Bosse zum 85. Geburtstag Herrn Werner Körner zum 90. Geburtstag Die Gemeinde Bornstedt gratuliert im Monat August den Senioren Herrn Jörgen Goldschmidt zum 70. Geburtstag Frau Melanie Pfalz Herrn Herbert Wunder Die Gemeinde Helbra gratuliert im Monat August den Senioren Herrn Werner Wischalla zum 70. Geburtstag Frau Erika Fischer Frau Edeltraud Nicolai Frau Margot Buhrow Frau Ingrid Pakosz Frau Christa Finger Frau Brigitte Zander Herrn Josef Abele Herrn Bernd Kowal Frau Angela Oswald Herrn Helmut Trübenbach Frau Gerlinde Salbego Frau Hanni Haase Herrn Helmut Josch Frau Rosemarie Pollin Frau Annelore Blanke Herrn Heinz Scharff Frau Vera Hellmuth zum 85. Geburtstag Frau Kriemhild Voigtmann zum 85. Geburtstag Die Gemeinde Hergisdorf gratuliert im Monat August den Senioren Herrn Gerhard Kupfer Frau Doris Kupfer Herrn Günter Montag Die Gemeinde Klostermansfeld gratuliert im Monat August den Senioren Herrn Wolfgang Kramer zum 70. Geburtstag Herrn Gerd Neumann Herrn Peter Teichmann zum 75.Geburtstag Frau Anni Siebenhühner Frau Ilse Große Frau Marianne Scharfe Herrn Manfred Goldberg Frau Rosa-Maria Döring Herrn Werner Schneider zum 85. Geburtstag zum 90. Geburtstag Die Gemeinde Wimmelburg gratuliert im Monat August den Senioren Herrn Hans-Joachim Zinke zum 70. Geburtstag Herrn Alfed Latniak Herrn Siegfried Kunath Herzliche Glückwünsche gehen an die Eheleute Renate und Bernd-Reiner Krause aus Ahlsdorf, Regina und Gerhard Hesse aus Ahlsdorf, Helgard und Winfried Fiedler aus Benndorf, Dora und Eberhard Kinner aus Helbra, Helga und Horst Lebek aus Helbra, Christel und Bernd Schulz aus Helbra, Elfriede und Hans-Joachim Silbernagel aus Helbra, Ursula und Klaus-Dieter Gellrich aus Hergisdorf, Helga und Günter Pangert aus Hergisdorf und Doris und Gerhard Selinger aus Wimmelburg welche im August das Fest der Goldenen Hochzeit feiern. Besonders herzliche Glückwünsche gehen an die Eheleute Gerda und Willi Poppe aus Ahlsdorf, Elisabeth und Hans Krummel aus Helbra und Ursula und Heinz Meyer aus Helbra welche im August das Fest der Diamantenen Hochzeit feiern. Deutscher Chorverband ehrt langjährige Chormitglieder Der Männerchor Ziegelrode feierte am 18. Juni im Biergarten seines Vereinslokales Zum Weißen Hirsch in Ziegelrode das diesjährige Sommerfest. Gemeinsam mit ihren Partnerinnen und den Angehörigen ehemaliger Sänger wurde ein gemeinsamer Nachmittag und Abend mit Gesang und sportlichen Einlagen beim Kegeln gestaltet. Besonderer Gaumenschmaus erlebten die Teilnehmer durch das Grillen eines gesponserten Schweines vom Ehrenmitglied Karl Laute, welches Grillmeister Uwe Riedel mit seinem Gehilfen Marek Stange zu einem Festschmaus anrichteten. Besondere Ehre wurde den Sängern Bernd Krause und Frank Gabriel zu teil. Der Chorkreis Mansfeld-Südharz ehrte die beiden Sänger im Auftrag des Deutschen Chorbandes Berlin für 50 Jahre Singen im Chor.

10 Helbra Diese Auszeichnungen wird es leider immer weniger geben, da auch dem Männerchor Ziegelrode der Nachwuchs fehlt, der so lange treu zu seinem Verein steht. Lutz Dieter Heine Männerchor Ziegelrode von 1878 e. V. Saisonstart des Ziegelröder Spielmannszuges Mit der 1. Übungsstunde am 12. August beginnt der Ziegelröder Spielmannszug offiziell die Saison 2016 / Der Erwachsenenspielmannszug probt jeden Freitag von Uhr, während der Nachwuchsspielmanszug von Uhr seine Proben durchführt. Die Proben finden in der Grundschule Ahlsdorf statt. Kinder, welche Interesse an der Spielleutemusik haben, können sich gern zu den jeweiligen Proben ( beginnend mit dem 19. August ) anmelden, oder sich am Tag der offenen Tür, der am 2. September 2016 im Vereinshauses Spielmannszuges stattfindet mit den Instrumenten vertraut machen, um dann zu entscheiden, ob die Spielleutemusik ein interessantes Hobby für die Kinder darstellt. Beides erhältlich unter: Mansfelder Bergwerksbahn e.v., Hauptstraße 15, Benndorf, Tel.: , buero@bergwerksbahn.de, Infos unter Jetzt Kombiticket25 sichern! Preisvorteil im Vorverkauf gegenüber den Einzelfahrscheinen: 10,00 Nur solange der Vorrat reicht! Ab 10. August 2016 gibt s das Kursbuch25 mit allen wichtigen Informationen rund ums Fest. Der Ziegelröder Nachwuchsspielmannszug zur Landesmeisterschaft 2016 in Bernburg Hof der Mansfelder Gewerke Benndorf Terminänderung - Kabarett Die geplante Veranstaltung des Kabarett findet nicht am statt, sondern erst am Beides erhältlich unter: Mansfelder Bergwerksbahn e.v., Hauptstraße 15, Benndorf, Tel.: , buero@bergwerksbahn.de, Infos unter

11 Helbra Zucht und Sport - Hand in Hand 4. Dressurturnier vom bis in Helbra Der RFV - Weißes Tal Helbra u. Umgebung e. V. veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem Zucht- und Ausbildungsstall der Familie Wyszkowski aus Helbra das 4. Dressurturnier. Die Dressurprüfungen werden von Reitpferdeprüfungen, Dressurpferdeprüfungen bis zur Klasse S ausgeschrieben. Das Turnier steht unter den Motto: Zucht und Sport - Hand in Hand Die Schirmherrschaft für unser Turnier hat Frau Madeleine Winter-Schulze übernommen! AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN Fragen zur Werbung? (01 70) Ihre Medienberaterin Jeannette Kist berät Sie gern. jeannette.kist@wittich-herzberg.de

12 Helbra Jubiläum 25 Jahre Mansfelder Bergwerksbahn e. V. Der Anlass Um eine Teilstrecke der 750-mm-spurigen Mansfelder Bergwerksbahn des damaligen Mansfeld-Kombinates,Wilhelm Pieck Eisleben langfristig und betriebsfähig zu erhalten, gründete sich am 16. November also vor nunmehr 25 Jahren - der Verein Mansfelder Bergwerksbahn e. V.. Dieses Jubiläum wollen wir u. a. mit einem großen Bahnhofs- und Eisenbahnfest inklusive vieler Attraktionen am 1. und 2. Oktober 2016 würdig begehen. Die ab 1880 mit 750 mm Spurweite entstandene Mansfelder Bergwerksbahn war für ca. 110 Jahre das wichtigste Transportmittel zwischen den Mansfelder Schächten und Hütten. Neben dem auf den Schächten geförderten Kupferschiefer, der zu den Rohhütten gefahren werden musste, transportierte sie vor allem Kohle, Hüttenkoks, Grubenholz, Schlackensteine, Baumaterialien und verschiedene Zwischenprodukte der Hütten. Bis 1969 wurden auch die Bergleute mit der Schmalspurbahn befördert. Heute können Sie mit der Bergwerksbahn - nunmehr die älteste betriebsfähige Schmalspurbahn Deutschlands - die hügelige Landschaft des ehemaligen Bergbaureviers nicht nur erfahren, sondern auch eine Zeitreise in historischen Reisezugwagen erleben. Am ersten Oktoberwochenende erwartet Sie neben einem großen Bahnhofsfest mit einem vielfältigen Programm, Kinderanimationen und Souvenirverkauf am Bahnhof Klostermansfeld auch eine Vielzahl von Sonderfahrten und Sonderzüge. So wird erstmals seit ca. 50 Jahren eine Dampflok der Baureihe 86 durch das Wippertal fahren: wird mit historischen Personenwagen auf der Strecke der Wipperliese verkehren. Auf der Bergwerksbahn erwartet Sie eine hohe Zugdichte u. a. mit Gastfahrzeugen von anderen Schmalspurbahnen. Es wird Parallelfahrten sowie Normalspurdampf auf der Strecke zwischen Hettstedt und Klostermansfeld geben. Weiterhin sind Modellbahnausstellungen und Pendelfahrten mit einem Oldtimerbus in Hettstedt geplant. Für die kulinarische Versorgung ist nicht nur am Bahnhof in Klostermansfeld gesorgt, sondern auch am Zirkelschacht sowie am Gleisdreieck in Siersleben und in Hettstedt-Kupferkammerhütte ist eine Imbiss- oder Getränkeversorgung in Planung. Außerdem gibt es am Zirkelschacht die Möglichkeit, die Halde zu besteigen. Erfahrene Bergleute geben hier sach- und fachkundig Auskunft über die Geschichte des Mansfelder Kupferschieferbergbaus. a) Das Festprogramm in Kürze - Großes Bahnhofs- und Eisenbahnfest in Benndorf/Bahnhof Klostermansfeld o Auf der Bergwerksbahn erwartet Sie eine hohe Zugdichte u. a. mit Gastfahrzeugen - Normalspurdampf auf der Strecke zwischen Hettstedt und Klostermansfeld (Kanonenbahn) o Fahrten mit der Dampflok und historischem Reisezugwagen durchs Wippertal - Oldtimerbus H6B als Stadtlinie in Hettstedt zwischen Busbahnhof und Kupferkammerhütte - Modelleisenbahnausstellung im Lokschuppen Kupferkammerhütte b) Kombiticket 25 - die besondere Fahrkarte zum Jubiläum Um Eisenbahnfreunden und Touristen aus Nah und Fern ein lukratives Angebot unterbreiten zu können, wird ein Kombiticket 25 angeboten, welches zu einem Preisvorteil gegen über der Einzelfahrten in Summe einen Preisvorteil von 10,00 EUR (36,00 EUR gegenüber 46,00 EUR) ermöglicht. Das Kombiticket beinhaltet: - Fahrt mit der Bergwerksbahn (Hin- und Rück) - Normalspurdampf (Kanonenbahn) (Hin- und Rück) - Dampfzug durchs Wippertal (Hin- und Rück) - Oldtimerbusfahrt Hettstedt (Hin- und Rück) Jedes im Vorverkauf erworbene Kombiticket nimmt automatisch an einer Auslosung im Rahmen eines Gewinnspiels teil. Hier besteht die Möglichkeit, attraktive Preise zu gewinnen. b) Logo25 - das Signet zum Jubiläum - Im Rahmen der Bewerbung des Jubiläums wurde ein Jubiläums-Logo entwickelt, dessen Gestalt vom Festkomitee am einstimmig beschlossen wurde. c) Kursbuch 25 - der Wegweiser zum Jubiläum Spätestens zum 10. August 2016 wird ein 24-seitiges Kursbuch 25 mit allen Fahrplänen und konkreten Hinweisen auf die erlebbaren Angebote in den Verkehr gebracht. Dieses erhalten ebenfalls alle Käufer eines Fahrscheines am Tag des Jubiläums. d) Aktivitäten auf der Schmalspurbahn: Mehrzugbetrieb mit drei Zügen und folgenden (Gast-) Fahrzeugen: - Dampflok 20 der MBB mit Mansfeld-Zug - Dampflok von der Insel Rügen - Dampflok aus dem Zittauer Gebirge als Lok 12 Patriot Stationen: - Benndorf/Klostermansfeld: - Bahnhofs- und Eisenbahnfest mit kleiner Fahrzeugausstellung - diverse Verkaufsstände, kulinarische Versorgung - Bocksthal: - Zugleitstelle, Ausstellung Güterzug im Gleis 3 - Zirkelschacht: - Haldenbesteigung mit Unterstützung durch Berg- und Hüttenvereine - Versorgung - Siersleben: - besetzt mit örtlichem Betriebsbediensteten (öbb) - Zugkreuzungen - Hettstedt Kupferkammerhütte: - Modellbahnausstellung im Lokschuppen - Fahrzeugausstellung Güterwagen e) Aktivitäten auf den Normalspurstrecken der Region - Es werden am 1. und 2. Oktober 2016 Sonderzüge erwartet. Stand derzeit: : von Berlin (Ankunft 10:12 Uhr) von Vienenburg (Ankunft 12:10 Uhr) : von Gera (Ankunft 11:56 Uhr) - Dampflok bespannt einen Reisezug aus der Reichsbahnzeit im Stil der 1970er Jahre auf der Kanonenbahn zwischen Klostermansfeld und Hettstedt - Mit den normalspurigen Reisezügen werden Pendelfahrten zwischen den Stationen Klostermansfeld und Hettstedt durchgeführt. Somit sind im Bereich Niewandschacht bei Siersleben und vielleicht auch im Bereich der Brücke 22 bei Klostermansfeld Parallelfahrten mit den Schmalspurzügen möglich. - Auf der Wipperliese (Klostermansfeld - Wippra) kommen die Dampflok und die Diesellok mit einem historischen Reisezug zum Einsatz. Davon wird ein Zug gegen Mittag auf dem Hasselbach-Viadukt verweilen und ein seltenes Fotomotiv bieten. f) Stadtlinie mit historischem Bus - In Hettstedt wird zwischen dem Busbahnhof am Vöhringer Platz, dem DB-Bahnhof und dem Bahnhof Hettstedt Kupferkammerhütte ein Pendel mit einem historischen H6-Bus eingerichtet. - VGS aktiviert für die Linien 410, 420 und 460 die Haltestelle Hettstedt Pappelweg. Somit können Gäste aus Eisleben, Aschersleben, Hettstedt und den Grunddörfern mit dem Bus an- und abreisen. - In den Bussen der VGS wird ab 1. Mai 2016 für das Jubiläum auf den Bildschirmen mit der Fahrtverlaufsanzeige mittels eines Kurzfilms geworben. Weitere Highlights im Rahmen des Festprogramms für Ehrengäste am 30. September 2016: Wiedererrichtung Uhrenturm und Wasserkran in Hettstedt Kupferkammerhütte - Einweihung zum Jubiläum. Einweihung eines

13 Helbra Mansfeld-Zuges mit restaurierten Mansfelder-Personenwagen Details hier: uhrenturm-soll-zum-jubilaeum-uebergeben-werden (inkl. Spendenaufruf) Weitere detaillierte Informationen zur Bahn und Verein finden Sie hier: Zur Bahn selbst: php?option=com_content&task=view&id=55&itemid=58 und Kurze Einführung in die Geschichte des Vereins: Jugendliche, die 6 Monate vor der Jägerprüfung 15 Jahre alt geworden sind können an dem Vorbereitungslehrgang und an der Jägerprüfung teilnehmen. Anmeldungen werden ab sofort entgegengenommen. Nähere Informationen unter www. jägerschaft-hettstedt.de oder Telefon: Betroffene gesucht Zur Neugründung einer Selbsthilfegruppe Alkoholkranke in Benndorf und Umgebung werden noch Betroffene gesucht. Alkoholsucht ist ein schwieriges Thema - niemand möchte sich outen und trotzdem möchten Betroffene in Kontakt mit anderen Betroffenen treten. Selbsthilfegruppen bilden einen Kreis von Gleichgesinnten, die sich regelmäßig treffen. Hier äußern die Betroffenen ihre Probleme, finden Lösungen und bleiben nicht allein. Anliegen und Sorgen können geteilt, Schwierigkeiten gemeinsam gemeistert und aus Erfahrungen der Anderen gelernt werden. Sind Sie betroffen und möchten die Kraft der Gemeinschaft nutzen, dann wenden Sie sich an die Selbsthilfekontaktstelle Mansfeld-Südharz, Frau Iris Marszalek, Telefon oder per Mail imarszalek@paritaet-lsa.de. Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Evangelische Kirchengemeinde - St. Katharina, Benndorf Gottesdienste: Sonntag, um Uhr Festgottesdienst zur Wiedereinweihung der Orgel in Helbra Sonntag, um 9.30 Uhr Sonntag, um 9.30 Uhr Frauenkreis: Donnerstag, um Uhr in Benndorf zusammen mit dem Helbraer Frauenkreis Achtung Jägerausbildung! Der Vorbereitungslehrgang der Jägerschaft Hettstedt e. V. für die Jägerprüfung Anfang Mai 2017, beginnt am 01.Oktober Die praktische Jagdausbildung wird in den Revieren des Forstbetriebes Ostharz, Fortsamt Harzgerode, und die theoretische Ausbildung erfolgt in der Gaststätte Zum Goldenen Stern in Pansfelde. Die Lehrgangsgebühren betragen 850,00 EUR. Von der Jägerschaft Hettstedt e. V. wird die Literatur für die theoretische Ausbildung im Wert von ca. 150,00 EUR kostenfrei zur Verfügung gestellt und geht in das Eigentum des Lehrgangsteilnehmers über. Weiterhin wird der 1. Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft in der Jägerschaft Hettstedt e. V. von der Jägerschaft übernommen. Der Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e. V. übernimmt die Prüfungsgebühren von max. 125,00 EUR nach 3-jähriger Zugehörigkeit zum Verband. Eine Vergütung von insgesamt 290,00 EUR für den Jägerlehrgang 2016/17. Evangelische Kirchengemeinde - St. Stephanus, Helbra Gottesdienste: Sonntag, um Uhr Festgottesdienst zur Wiedereinweihung der Orgel Sonntag, um Uhr Frauenkreis: siehe Benndorf Evangelische Kirchengemeinde - St. Martin, Ahlsdorf Gottesdienste: Sonntag, um 9.30 Uhr Sonntag, um Uhr Festgottesdienst zur Wiedereinweihung der Orgel in Helbra Sonntag, um 9.30 Uhr Frauenkreis: Dienstag, um Uhr in Wimmelburg zusammen mit dem Ahlsdorfer und Kreisfelder Frauenkreis

14 Helbra Evangelische Kirchengemeinde - St. Wigbert, Kreisfeld Gottesdienste: Die Gottesdienste der Kreisfelder Gemeinde finden in den Sommermonaten zusammen mit den Ahlsdorfern in der Ahlsdorfer Kirche statt. Frauenkreis: siehe Ahlsdorf Evangelische Kirchengemeinde - St. Cyriacus, Wimmelburg Gottesdienste: Sonntag, um Uhr Sonntag, um Uhr Festgottesdienst zur Wiedereinweihung der Orgel in Helbra Sonntag, um Uhr Frauenkreis: siehe Ahlsdorf Sonntag, 21. August Festgottesdienst Uhr zur Wiedereinweihung der Orgel und Orgelkonzert Uhr Nach langen Jahren des Sparens, Sammelns und Planens ist es nun auch Dank vieler Spenderinnen und Spender vollbracht: die Orgel erststahlt in alter-neuer Schönheit und erklingt sowohl in vollem und kräftigen Klang als auch in warm verhaltenem Tönen. Der Beginn wird durch den Festgottesdienst um Uhr gesetzt, worin die Orgel feierlich wieder eingeweiht wird. Sie erklingt zum ersten Mal nach der Restauration unter den kundigen Händen von KMD Thomas Ennenbach, Eisleben. Anschließend ist im Pfarrhof Gelegenheit, bei selbstgebackenem Kuchen und frischem Kaffee zu plaudern und sich zu stärken. Um Uhr bietet Thomas Ennenbach allen musikalisch-technisch Interessierten eine Orgelführung an Uhr beschließt ein Orgelkonzert den Festtag. Auch wenn manchem ein Hoch un runger, rebber un newwer schon schwerfällt, lassen Sie sich dennoch herzlich zu diesem einmaligen Ereignis einladen. Überzeugen Sie sich selbst mit eigenen Augen und Ohren, dass dies Auf und Ab lediglich wieder in dem Mansfelder Volkslied seine Berechtigung hat. Herzlichst Ihr Pfarrer Steffen Richter Hoch un runger rebber un newwer, so singen gesellige Mansfelder in froher Mundart. Und auch wir wollen unter diesem Motto der Freude über die Wiedereinweihung der Orgel unserer St. Stephanus Kirche zu Helbra ausdrücken; angeregt vom Auf und Ab des ehemaligen Tastenstandes der Orgelklaviatur. Evangelische Kirchengemeinde - St. Marien - KirchstraSSe Klostermansfeld Gottesdienste Sonntag, , um Uhr Samstag, , um Uhr Festgottesdienst anlässlich der Goldenen sowie Diamantenen Konfirmation. In diesem Gottesdienst wird in der Kirche zum ehrenden Gedenken an den Pfarrer Franz Oelze das Familiengrabmal eingeweiht Sonntag, , um Uhr Sonntag, , um Uhr Sonntag, , um Uhr Sonntag, , um Uhr Gemeindenachmittag Donnerstag, und um Uhr im Gemeindehaus der ev. Kirchengemeinde Die ev. Kirchengemeinde Klostermansfeld gehört zum Pfarrbereich Mansfeld. Pfarrer Dr. Matthias Paul, Mansfeld, ist unter der Ruf-Nr , Fax: , erreichbar. Öffnungszeiten des Gemeindebüros Klostermansfeld, Kirchstr. 3, Frau Römer, jeden Donnerstag, in der Zeit von Uhr Tel.: , Fax: Friedhofsverwaltung Klostermansfeld, Kirchstr. 3, Frau Römer, Sprechzeit: Jeden Dienstag von Uhr bis Uhr, im Büro der Friedhofsverwaltung, Kirchstraße 3, Klostermansfeld. Die Friedhofsverwaltung ist unter der Telefonnummer: zu erreichen. Hinweis! Die Ruhezeit der Sterbejahrgänge 1996, Erd- und Urnenbestattungen, sind 2016 abgelaufen. Die Nutzungsberechtigten melden sich bitte in der Friedhofsverwaltung um den weiteren Verfahrensweg abzuklären. Das Entfernen und Einebnen der Grabstellen durch die Nutzungsberechtigten ist lt. Friedhofssatzung nicht gestattet. Jegliche Veränderungen an den Grabstätten sind bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen und entsprechend der Gebührensatzung gebührenpflichtig. Wir weisen nochmals darauf hin, dass lt. neuer Friedhofssatzung dass vollständige Abdecken der Grabanlagen (Steinplatte) für alle Grabarten nicht mehr gestattet ist. Ein Drittel der Grabanlage ist für Bepflanzungen frei zu halten. Die Steinmetzbetriebe sind darüber informiert.

15 Helbra Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass notwendige Reparaturen an den Grabanlagen nur von zugelassenen Steinmetzbetrieben auf unserem Friedhof vorgenommen werden dürfen. Unsere Kirche im Internet, Sie finden uns unter: Kath. Pfarrei St. Gertrud Eisleben Hergisdorf donnerstags 08:30 Uhr Hl. Messe/Wortgottesfeier sonntags 08:30 Uhr Hl. Messe/Wortgottesfeier Donnerstag, :30 Uhr Wortgottesfeier, anschl. Krankenkommunion Donnerstag, :00 Uhr Eucharistische Anbetung + Hl. Messe Sittichenbach Frauenkreis: 15:00 Uhr jeden 1. Donnerstag im Monat Arbeitskreis Kirche St. Maria : 19:00 Uhr jeden 2. Montag im Monat Samstag/Sonntag, / jähriges Kirchweihfest: Samstag 17:00 Uhr Konzert Kein Chor ; anschl. gemütliches Beisammensein Sonntag 08:30 Uhr Hl. Messe; anschl. Frühschoppen Samstag, :30 Uhr Hl. Messe; anschl. Spätschoppen Besondere Gottesdienste und Veranstaltungen: Freitag, :00 Uhr Gottesdienst im Pflegeheim Heilig-Geist- Stift Freitag, :00 Uhr Gottesdienst im Pflegeheim St. Mechthild Sonntag, :00 Uhr St. Petri: Ökumenischer Gottesdienst zum Beginn des Lutherspaziergangs Samstag, :00 Uhr Burg Querfurt: Trauung Urbanek - Adelsberger Sonntag, Bistumswallfahrt auf die Huysburg Freitag, :00 Uhr Gottesdienst im Pflegeheim Heilig-Geist- Stift Besondere Mess- und Türkollekten: Samstag/Sonntag, / Samstag/Sonntag, / Samstag/Sonntag, / Messkollekte für Soziale Notfälle Türkollekte für die Ortsgemeinden Messkollekte Partnerdiözesen Aktuelle Änderungen bzw. Ergänzungen vorbehalten! Bitte beachten Sie auch unsere Beiträge und Hinweise: unter: im Aushang, Pfarrbrief sowie in den Vermeldungen Kath. Pfarrei St. Georg Hettstedt Gottesdienste und Termine Dienstag 9.00 Uhr Messe in Hettstedt St. Josef (Messe/Wortgottes dienst) Jeden 1. Dienstag im Monat eucharistische Anbetung Mittwoch Uhr hl. Messe in Klostermansfeld (Messe/Vester ) Freitag 8.30 Uhr Wortgottesdienst in Helbra Mittwoch Uhr Religionsunterricht in Klostermansfeld Klasse (außer in den Ferien) Donnerstag Uhr Chorprobe in Helbra Freitag Jugendstunde siehe Aushang Sa.; Uhr Beichtgelegenheit in Hettstedt Uhr Vorabendmesse in Hettstedt So.; Uhr hl. Messe Helbra/ Klostermansfeld Gottesdienste Helbra Klostermansfeld /31.07./14.08./ Hettstedt /28.08./ Gerbstedt Termine: Mo., Uhr hl. Messe mit Kräutersegnung auf der Konrads burg Gedenktag des Hl. Tarzisius - Patron aller Ministranten, deshalb herzliche Einladung besonders an alle Ministranten die Messe auch in Ministrantenkleidung mitzufeiern! Mi., Uhr Treffen für alle RKW- und Schulkinder mit Familien in Klostermansfeld Uhr Jona-Musical mit anschl. Schülersegnung in Klostermansfeld Taufe von Magdalena Holdfreter Fr Uhr Hl. Messe mit Profanierung der Kirche Herz-Jesu in Gerbstedt So., Bistumswallfahrt zur Huysburg Mi., KV-Sitzung nach der Abendmesse Do., Uhr hl. Messe in Helbra anschl. Seniorenkonzil im Casino, Dazu sind alle recht herzlich eingeladen: weitere Infos sind im Aushang, im Pfarrbrief und in unserer Homepage ersichtlich. Kontakte: Frau K. Grewling Pestalozzistr Helbra Tel /83414 Pfarradministrator: Pfarrer Johannes Zülicke Geschw.-Scholl-Str Aschersleben Tel Gemeindereferenten: Teresa und Michael Hofmann Pestalozzistr Helbra Tel.: oder Mail/Internet: hettstedt.st-georg@bistum-magdeburg.de Öffnungszeiten des Pfarrbüros in Helbra: Mo Uhr Di Uhr Mi Uhr Do Uhr Fr Uhr Tag des offenen Denkmals in der Hergisdorfer St. Ägidiuskirche am Der Freundeskreis St. Ägidiuskirche Hergisdorf lädt am zum Tag des offenen Denkmals nach Hergisdorf in die evangelische Kirche ein. In Vorbereitung auf das Jahr der

16 Helbra Reformation geben die Wege Martin Luthers durch den Mansfelder Grund Gelegenheit, sich mit der Geschichte unserer Heimat auseinanderzusetzen. Im Blick auf die anstehende Konservierung des alten Dorfsiegels der Gemeinde Hergisdorf aus dem Jahr 1571, das als Lutherrelief die St. Ägidiuskirche ziert, erkennt der interessierte Besucher die Bedeutung dieses kostbaren Schatzes für unsere Region, weit über die Grenzen von Hergisdorf hinaus. Unsere Kirche ist am 11. September ab Uhr geöffnet. Zum Abschluss dieses Tages möchten wir Sie um Uhr ganz herzlich zu einem Solokonzert für Akkordeon mit Kevin Dietrich einladen. Kevin Dietrich wurde 1992 in Staßfurt (Sachsen-Anhalt) geboren. Schon im Kleinkindalter hat sich durch die musikalische Früherziehung ein großes Interesse für Musik entwickelt. Zu dieser Zeit sorgte auch sein Großvater für unterhaltsame Stimmung auf dem Akkordeon bei Familienfeiern, jedoch ausschließlich mit Volksmusik. Dadurch wuchs das Interesse an diesem Instrument, woraufhin er im Oktober 1998 bei Dieter Giesemann die musikalische Ausbildung an der Kreismusikschule Béla Bartok in Staßfurt begann. Im Laufe der Unterrichtsjahre erzielte Kevin bei zahlreichen Wettbewerben grandiose Erfolge, wie z. B. den 1. Preis beim Deutschen Akkordeon Musikpreis 2006, sowie einen 1. Preis bei Jugend musiziert im Jahr 2010 mit einer anschließenden Einladung zu einem fast zweiwöchigen Aufenthalt in Tokyo, einschließlich mehrerer Konzerte. Mit dem Landes-Akkordeon-Ensemble Sachsen-Anhalt unter der Leitung von Lutz Stark konnte Kevin mit nun mehr als 10 Jahren Spielerfahrung in diesem Orchester wertvolle Erfahrungen im Zusammenspiel mit anderen Akkordeonisten sammeln und bei zahlreichen Konzerten im In- und Ausland mitwirken. Seit 2014 als Tutor agierend, führten ihn schon Konzertreisen unter Anderem nach Kroatien und Ungarn. Mit Beginn des Wintersemesters 2011/12 fing Kevin ein Studium an der Hochschule für Musik in Würzburg bei Prof. Stefan Hussong an, welches er im Sommer 2015 mit dem Bachelor of Music abschloss und seit Oktober 2015 mit dem Master of Music in Performance fortsetzt. Seither wirkte er bei verschiedenen Uraufführungen, wie z.b. Refidim junction von Magret Wolf und Sitherwood von Graham Lack, mit. Der Eintritt ist frei! Am Ausgang bitten wir um eine Spende zur Deckung der Unkosten. Ihr Freundeskreis St. Ägidiuskirche Hergisdorf Religionsgemeinschaften Öffentliche Vorträge der Zeugen Jehovas Datum Vortragsthema Wie wirkt sich Gottes Königreich auf uns aus? Wie ist es möglich, in einer gefährlichen Welt Sicherheit zu finden? Die Zerstörung der Erde - was empfindet unser liebevoller Schöpfer? Die Vorträge finden - soweit nichts anderes vermerkt - jeweils um Uhr im Königreichssaal, Gewerbegebiet Hundertacker, Christian Ottiliae Straße 5a, Helbra, statt. Thomas Pils, Beauftragter des Informationsbüros Nach Redaktionsschluss eingegangen Amtliche Bekanntmachungen Verbandsgemeinde Bekanntgabe der Beschlüsse der öffentliche Sitzung des Haupt-, Finanz-, Bau- und Vergabeausschusses der Verbandsgemeinde vom Nichöffentlicher Teil: Sanierung Funktionalanbau Turnhalle KT 60 in Ahlsdorf - Vergabeentscheidung Los 1 - Erdarbeiten Vorlage: VBG/BV/081/2016 Der Gemeinderat beschließt, aus wirtschaftlichen Gründen, dem Bieter Nr. 2 den Zuschlag für das Los 1 zu erteilen. -Sanierung Funktionalanbau Turnhalle KT 60 in Ahlsdorf - Vergabeentscheidung Los 2 - Maurerarbeiten Vorlage: VBG/BV/082/2016 Der Gemeinderat beschließt, aus wirtschaftlichen Gründen, dem Bieter Nr. 2 den Zuschlag für das Los 2 zu erteilen. Sanierung Funktionalanbau Turnhalle KT 60 in Ahlsdorf - Vergabeentscheidung Los 3 - Trockenbau Vorlage: VBG/BV/083/2016

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