Baureferat Tiefbau. Telefon Telefax Parkraummanagement: Handyparken in München
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- Clemens Salzmann
- vor 8 Jahren
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1 Telefon Telefax Baureferat Tiefbau Parkraummanagement: Handyparken in München Sachstandsbericht zur Marktrecherche und Vorschlag zum weiteren Vorgehen Sitzungsvorlage Nr / V Beschluss des Bauausschusses vom (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Anlass An allen Parkscheinautomaten in Deutschland wird Bargeld als erstes Zahlungsmittel angeboten. Hintergrund ist eine Forderung aus dem Bundesbankgesetz, wonach das Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel ist ( 14 Absatz 1 Satz 2 Bundesbankgesetz). Um jedoch dem Servicegedanken und der alltäglichen Zahlungspraxis gerecht zu werden, bieten viele Kommunen bei ihren Parkscheinautomaten neben der Münzannahme weitere, bargeldlose Zahlungsmöglichkeiten an. So wurde in München ab 1998 die Möglichkeit zur Zahlung mit der München ParkCard und ab 2001 mit der Geldkarte angeboten. Zum wurde 13 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung ergänzt und das Bezahlen mit Mobiltelefonen zugelassen. In Deutschland wird seitdem in verschiedenen Systemvarianten mobiles Parken, d.h. Zahlung mittels Handy, angeboten. Mit dem Beschluss Parkraummanagement in München Beschleunigung der Umsetzung vom / (Sitzungsvorlage Nr / V 07011) wurde das Baureferat beauftragt, das mobile Parken zu verfolgen und dem Stadtrat zu berichten. Das Baureferat hat den Stadtrat über die Einführung alternativer Systeme zur Zahlung der Parkgebühren und Überwachung, mobile parking (Handyparken), im Mai 2009 in der Beschlussvorlage Parkraummanagement in München Sektor III (Sitzungsvorlage Nr / V 01911) informiert. Der Stadtrat hat das Baureferat beauftragt, die Entwicklung des mobile parking in den anderen Städten weiter zu beobachten. Nachfolgend wird nochmals kurz die Methodik des Handyparkens ausgeführt, über die aktuellen Erkenntnisse aus der Marktrecherche berichtet und ein weiteres Vorgehen vorgeschlagen.
2 Seite 2 Methodik Handyparken Das Handyparken erlaubt das Bezahlen der Parkgebühr ohne Nutzung eines Parkscheinautomaten. Der Parkvorgang erfolgt im Wesentlichen in vier Schritten: 1. Anruf beim Systemanbieter, das Parken beginnt. 2. Der Systemanbieter trägt den Kunden in eine Liste der aktuell geparkten Fahrzeuge ein, dadurch wird die Kontrolle vor Ort möglich. 3. Anruf beim Systemanbieter, das Parken endet. 4. Der Systemanbieter entfernt den Kunden wieder aus seiner Liste und erzeugt die Abrechnung. Um diesen Service anbieten zu können, muss die Kommune die rechtlichen und infrastrukturellen Voraussetzungen schaffen. Im Bereich des mobilen Parkens werden aktuell zwei technische Lösungen angeboten: 1. Insel-Lösung 2. Plattform-Lösung Bei der Insel-Lösung ermittelt die Kommune über eine Ausschreibung einen Systemanbieter für das gesamte Stadtgebiet. Der Systemanbieter richtet ein Servicecenter ein, betreut die Kundinnen und Kunden und verwaltet die Nutzerdaten. Den Bürgerinnen und Bürgern stehen keine Wahlmöglichkeiten bezogen auf Gebührenmodelle oder Anbieter zur Verfügung. Die Kommune ist an einen bestimmten Anbieter gebunden und muss die entstehenden Kosten und Provisionen für das mobile Parken übernehmen. Bei der Plattform-Lösung schließt die Kommune Vereinbarungen mit mehreren, zertifizierten Systemanbietern, wie beispielsweise in Hamburg, Köln und Berlin. Die Systemanbieter schließen sich zusammen und richten einen zentralen Kommunikationsserver (Gateway) ein. Die Werbung der Kunden erfolgt dann auf Basis unterschiedlicher Geschäftsmodelle unabhängig voneinander. Die potentiellen Kunden registrieren sich bei einem Anbieter ihrer Wahl und wickeln alle Parkvorgänge mit diesem ab. Bei späteren Kontrollen können die Parker über den zentralen Kommunikationsserver ihrem Anbieter zugeordnet werden. Die Kommune stellt sicher, dass alle Anbieter die gleichen Rahmenbedingungen vorfinden und überlässt das Werben um den Kunden dem freien Wettbewerb. Der Kunde bezahlt die Parkgebühr und möglicherweise ein zusätzliches Nutzungsentgelt für die Registrierung und Versendung der Nachrichten. Seitens der Kommune sind bei diesem Modell keine Zahlungen an den Anbieter zu leisten. Sachstand Marktrecherche Im Rahmen der Marktrecherche wurden die Städte Amberg, Augsburg, Berlin, Darmstadt, Hamburg, Hannover, Köln und Wiesbaden befragt und die Erfahrungen ausgewertet. Neben allgemeinen Fragen wie Wahl der Systemlösung wurden auch Detailpunkte zur Nutzungsquote, Anteil der Einnahmen, Nebenkosten abgefragt. In Einzelgesprächen wurden technische Fragestellungen zum Gateway, zu den Überwachungsgeräten sowie dem erforderlichen Callcenter erörtert.
3 Seite 3 Die Erfahrungen in den oben genannten Städten mit Handyparken sind durchweg positiv. Die Bürgerinnen und Bürger schätzen die neue und moderne Bezahlmöglichkeit. Die Nutzungsrate wurde mit ca. 2 % bis 5 % angegeben. Hinsichtlich des Themas Datenschutz liegen derzeit keine negativen Erfahrungen vor. Eine Auskunft zur Höhe der Anschaffungskosten konnte von den befragten Kommunen nicht gegeben werden, da auch die technischen Voraussetzungen und Vertragsklauseln unterschiedlich waren. Fragen zur Störanfälligkeit der Systeme wurden unterschiedlich beantwortet. So gab es vereinzelt beim Start des neuen Bezahlsystems kleinere Probleme und Anwendungsfehler durch die Nutzer. Als Ergebnis kann festgestellt werden, dass die Größe der Kommune und die Anzahl der Parkscheinautomaten das entscheidende Kriterium für die Wahl der technischen Lösung war. Kleinere Städte mit wenigen Parkscheinautomaten wählen meist die Insel-Lösung und schließen einen 2-Jahresvertrag mit einem Systemanbieter ab. Der Systemanbieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot stellt die Infrastruktur, registriert und betreut die Parker. Anfallende Provisionen und Aufwendungen gehen zu Lasten der Kommune. Größere Kommunen mit einer dreistelligen Anzahl an Parkscheinautomaten wählen aus Gründen des Wettbewerbs die Plattform-Lösung. So betreiben beispielsweise die Städte Köln, Berlin und Hamburg jeweils eine Plattform mit acht, sieben bzw. vier verschiedenen Systemanbietern. Die Kunden haben die Möglichkeit einen Systemanbieter zu wählen und sich bei diesem mit ihrer Handy- und Kfz-Nummer anzumelden. Anschließend erhalten sie eine Plakette für ihr Fahrzeug. Die Überwachung von Parkverstößen erfolgt seitens der Verkehrsüberwachung durch internetfähige Handys. Mit diesen Handys kann über den zentralen Kommunikationsserver anhand des Kfz-Kennzeichens überprüft werden, ob aktuell eine Anmeldung für ein parkendes Fahrzeug vorliegt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit für Parker, die noch nicht registriert sind, das mobile Parken zu testen. Dabei kann der Parkvorgang über eine einheitliche Servicenummer gestartet werden. Der Anrufer wird automatisch über den zentralen Kommunikationsserver einem der Systembetreiber zugeordnet. Vorschlag zum weiteren Vorgehen Aufgrund der positiven Erfahrungen in Köln, Hamburg und Berlin schlägt das Baureferat die Einführung des Handyparkens mittels einer Plattformlösung vor. Die Vorteile dieser Lösungen sind: Es handelt sich um ein offenes System, das jederzeit um weitere, zertifizierte Systemanbieter erweitert werden kann. Der Nutzer hat eine umfangreiche Auswahl an Anbietern und Tarifen. Einheitliche Servicenummer für Parken ohne Registrierung. Die Nutzung der Plattform ist bundesweit einheitlich.
4 Seite 4 Für die Einführung von Handyparken sind neben der Grundsatzentscheidung Inseloder Plattformlösung noch weitere grundlegende Punkte, wie z.b. die Anpassung der Parkgebührenordnung, die Inhalte des Systemanbieter-Vertrages und die Einführung der Überwachungsgeräte für die kommunale Verkehrsüberwachung zu klären. Das Baureferat wird diese mit dem Kreisverwaltungsreferat, dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung, der Polizei, den Datenschutzbeauftragten, der Stadtkämmerei und dem Revisionsamt im Rahmen einer stadtweiten Arbeitsgruppe klären und ein Umsetzungskonzept, einschließlich Kostenschätzung für die Einführung (z.b. Überwachungsgeräte), erarbeiten. Das Ziel ist, dass die Arbeiten der Arbeitsgruppe bis Herbst 2011 abgeschlossen sind. Im Anschluss daran wird das Umsetzungskonzept dem Stadtrat vorgelegt. Das Kreisverwaltungsreferat, das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, der Datenschutzbeauftragte der Landeshauptstadt München, die Stadtkämmerei sowie das Revisionsamt haben Abdruck der Vorlage erhalten. Beteiligungsrechte von Bezirksausschüssen bestehen nicht. Die Korreferentin des Baureferates, Frau Stadträtin Nallinger, und die Verwaltungsbeirätin der Hauptabteilung Tiefbau, Frau Stadträtin Dr. Söllner-Schaar, haben je einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten.
5 Seite 5 II. Antrag der Referentin 1. Der Vortrag wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Baureferat wird beauftragt, in enger Abstimmung mit beteiligten Dienststellen ein Umsetzungskonzept auf Basis der Plattformlösung zur Einführung des Handyparkens in der Landeshauptstadt München zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Hep Monatzeder Rosemarie Hingerl 3. Bürgermeister Berufsm. Stadträtin
6 Seite 6 IV. Abdruck von I. - III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei an die Stadtkämmerei - Abt. Il an das Kassen- und Steueramt - Bewirtschaftungsabteilung an das Direktorium - Rechtsabteilung zur Kenntnis. V. Wiedervorlage im Baureferat - RG 4 zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung An das Kommunalreferat An das Referat für Gesundheit und Umwelt An das Kreisverwaltungsreferat An das Baureferat - H, G, V, J, MSE An das Baureferat - RZ, RG 2, RG 4 zur Kenntnis. Mit Vorgang zurück zum Baureferat - T 2 zum Vollzug des Beschlusses. Am... Baureferat - RG 4 I.A.
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