Amtskurier. Jahrgang 21 Mittwoch, den 05. Juni 2013 Nummer 06. Foto: Heidelore Cordts. Mistorf. Kuhs Plaaz. Lüssow. Güstrow. Mühl Rosin.

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1 Groß Schwiesow Gülzow - Prüzen Mistorf Sarmstorf Lüssow Güstrow Gutow Kuhs Plaaz Glasewitz Mühl Rosin Zehna Klein Upahl Lohmen Reimershagen Amtskurier Güstrow-Land Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes Güstrow-Land mit den Gemeinden Glasewitz, Groß Schwiesow, Gülzow-Prüzen, Gutow, Klein Upahl, Kuhs, Lohmen, Lüssow, Mistorf, Mühl Rosin, Plaaz, Reimershagen, Sarmstorf, Zehna Jahrgang 21 Mittwoch, den 05. Juni 2013 Nummer 06 Foto: Heidelore Cordts Rapsblüte 2013

2 Güstrow-Land 2 Nr. 06/2013 Anschrift und Öffnungszeiten des Amtes Güstrow-Land Amt Güstrow-Land Haselstraße 4, Güstrow (Distelberg) Postalische Anschrift: Postfach 1463, Güstrow -Adresse: info@amt-guestrow-land.de Telefon: 03843/69330 Fax: 03843/ Öffnungszeiten Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Uhr Uhr und Uhr geschlossen Uhr und Uhr Uhr Sprechzeit des Amtsvorstehers: 1. und 3. Donnerstag des Monats Uhr Die Übernahme dieser Tätigkeit dürfen nach 9 der Bundeswahlordnung ablehnen, 1. Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung, 2. Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Bundestages oder eines Landtages 3. Wahlberechtigte, die am Wahltage das 65. Lebensjahr vollendet haben, 4. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderem Maße erschwert, 5. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden beruflichen Gründen oder durch Krankheit oder Gebrechen oder aus einem sonstigen wichtigen Grunde gehindert sind, das Amt ordnungsgemäß auszuüben. Die Übernahme dieser Tätigkeit dürfen nach 12 Abs. 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes ablehnen, 1. Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Bundestages, des Landtages, der Bundesregierung und der Landesregierung, 2. im öffentlichen Dienst Beschäftigte, die amtlich mit dem Vollzug der Wahl oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beauftragt sind, 3. Wahlberechtigte, die am Wahltag wenigstens 67 Jahre alt sind, 4. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie durch Familienpflichten, Krankheit oder sonstige dringende Gründe an der Übernahme des Amtes gehindert sind. Zu Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen nach Möglichkeit nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wohnen. Die Mitglieder der Wahlvorstände haben Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. Amt Güstrow-Land - Der Amtsvorsteher - Gemeindewahlbehörde Wahlhelfer für die Bundestags- und Landratswahl am gesucht Für die Durchführung der Bundestagswahl und für die Wahl des Landrates im Landkreis Rostock am (evtl. Stichwahl am ) werden für die Besetzung der Wahlvorstände in den amtsangehörigen Gemeinden sowie eines Briefwahlvorstandes für den gesamten Amtsbereich ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht. Meldungen von Parteien, Wählergruppen und weiteren Interessenten werden erbeten bis zum beim Amt Güstrow-Land Haselstraße Güstrow auch telefonisch unter: (Frau Mickschat) Wie bereits bei vergangenen Wahlen, hoffe ich auf Ihre Unterstützung. Nach 9 des Bundeswahlgesetzes und 7 des Landes- Kommunalwahlgesetzes M-V dürfen Wahlbewerber, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter diese ehrenamtliche Tätigkeit nicht ausüben. Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Amt Güstrow-Land Der Gemeindewahlleiter Öffentliche Bekanntmachung Gemäß 65 und 46 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom (GVOBl. M-V S. 690), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom (GVOBl. M-V S. 233), in Verbindung mit 46 der Landes- und Kommunalwahlordnung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom gebe ich öffentlich bekannt, dass Herr Christian Marschall auf Grund von Fortzug aus der Gemeinde und des damit verbundenen Wegfalles einer Voraussetzung seiner jederzeitigen Wählbarkeit aus der Gemeindevertretung Gülzow-Prüzen ausgeschieden ist. Dieser Sitz bleibt unbesetzt, da es auf der Liste Die Linke keine Nachrücker gibt. Somit hat die Gemeindevertretung Gülzow-Prüzen nur noch 8 Mitglieder.

3 Nr. 06/ Güstrow-Land Gegen diese Feststellung kann gemäß 46 Abs. 4 i. V. m. 35 LKWG M-V durch alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes und die Rechtsaufsichtsbehörde binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung Einspruch erhoben werden. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Wahlleitung zu erheben. Der Wahleinspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Aus der Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung Glasewitz vom Drucksachen- Beschluss nummer Öffentlicher Teil 01/13 Genehmigt wird folgende Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters: Auf die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl (Wahlperiode ) werden Herr Herbert Stoltenberg, Herr Rainer Künzel, Herr Waldemar Riemer und Frau Heidrun Riemer gesetzt. 02/13 Genehmigt wird die Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters zur Erklärung des Einvernehmens gemäß 16 KiföG M-V zu den geschlossenen Leistungsverträgen der Kindertagesstätte in Glasewitz. 03/13 Die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes wird beschlossen. 04/13 Der Beschluss zum Beitritt in die künftige LEADER-Region wird vertagt. 05/13 Dem Abschluss eines Nutzungsvertrages für Windenergieanlagen des geplanten Windparks Kuhs-Sarmstorf wird zugestimmt. 06/13 Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird beschlossen. der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf ,00 b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0,00 der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0,00 c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf ,00 die Einstellung in Rücklagen auf 0,00 die Entnahmen aus Rücklagen auf 8.000,00 das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf 0,00 2. im Finanzhaushait a) die ordentlichen Einzahlungen auf ,00 die ordentlichen Auszahlungen auf ,00 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf ,00 b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 der Saldo der außerordentlichen Einund Auszahlungen auf 0,00 c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,00 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,00 d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,00 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,00 festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Haushaltssatzung der Gemeinde Glasewitz für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf ,00 der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf ,00 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf ,00. 5 Steuersätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Grundsteuer A) auf 200 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 300 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 300 v. H.

4 Güstrow-Land 4 Nr. 06/ Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitats zum des Haushaltsvorvorjahres betrug 0,00 Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorjahres beträgt 0,00 und zum des Haushaltsjahres 0,00 Der Stand des Eigenkapitals kann erst nach endgültiger Feststellung der Eröffnungsbilanz ausgewiesen werden. Glasewitz, den Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom (Montag) bis (Mittwoch) zu folgenden Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 09:00-12:00 Uhr Dienstag von 14:00-16:00 Uhr Donnerstag von 14:00-18:00 Uhr im Amtsgebäude, Zimmer 103 öffentlich aus. Satzung der Gemeinde Glasewitz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Auf Grund des 5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVO- Bl. M-V. S. 777), der 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes - KAG M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Aprif 2005 (GVOBl. M-V, S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833), und des 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom (GVOBl. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2008 (GVOBl. M-V S. 499), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Glasewitz am folgende Satzung erlassen: 1 Allgemeines (1) Die Gemeinde Glasewitz ist Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes Nebel, der entsprechend 62 Abs. 1 Nr. 2 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 759, 765), in Verbindung mit 40 des Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz -WHG) in der Fassung vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95), die Unterhaltung der Gewässer wahrnimmt. Dem Verband können gemäß 4 GUVG weitere Aufgaben obliegen. (2) Die Mitgliedschaft der Gemeinde besteht für die der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen. Außerdem erstreckt sich die Mitgliedschaft auf gemeindeeigene Grundstücke, auch wenn sie keiner Grundsteuerpflicht unterliegen. (3) Die Gemeinde hat dem Verband auf Grund des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz- WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578) und der Verbandssatzung Verbandsbeiträge zu leisten, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. 2 Gebührengegenstand (1) Die von der Gemeinde nach 1 Abs. 3 zu leistenden Verbandsbeiträge werden nach den Grundsätzen des 6 Abs. 1 bis 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) durch Gebühren denjenigen auferlegt, die Einrichtungen und Anlagen des Verbandes in Anspruch nehmen oder denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen und Maßnahmen Vorteile gewährt. Als bevorteilt in diesem Sinne gelten gemäß 3 Satz 3 GUVG die Eigentümer, Erbbauberechtigten oder sonstigen Nutzungsberechtigten der grundsteuerpflichtigen Grundstücke im Gebiet der Gemeinde Glasewitz, die im Einzugsbereich des Verbandes liegen. Grundstück im Sinne dieser Satzung ist grundsätzlich das Grundstück im grundbuchrechtlichen Sinne. (2) Zum gebührenfähigen Aufwand gehören neben den Verbandsbeiträgen auch die der Gemeinde durch die Gebührenerhebung entstehenden Verwaltungskosten. (3) Zu Gebühren nach dieser Satzung werden Gebührenpflichtige nicht herangezogen, soweit sie für das jeweilige Grundstück an den Verband selbst Verbandsbeiträge zu leisten haben. 3 Gebührenmaßstab und Gebührensatz (1) Die Gebühr bemisst sich nach näherer Bestimmung durch Abs. 2 nach Größe, Nutzungsart und Versiegelung der Grundstücke. Soweit eine katasteramtliche Größenfeststellung nicht nachgewiesen werden kann, erfolgt eine sachgerechte Schätzung durch die Gemeinde. Die Gebührenpflichtigen sind verpflichtet, erforderliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Auskünfte zu erteilen. (2) Die Gebühr wird nach Berechnungseinheiten festgesetzt. Es gelten folgende Berechnungseinheiten und Gebührensätze je angefangene - 0,5 ha Landwirtschaftliche Fläche 7,16-0,5 ha Wald/Holzungen/Heidefläche/ Unland/Wasserfläche 3,58-0,5 ha bebaute und versiegelte Fläche 14,32 Weist ein Grundstück mehrere der vorstehenden Nutzungsarten auf, so ist für jede Teilfläche mit einer anderen Nutzungsart die Gebühr getrennt zu ermitteln. Dies gilt nicht, wenn bei Gebäudeflächen Teile nicht baulich genutzt werden (z. B. Hof- und Gartenflächen). Im Fall des Satzes 3 werden Flächen, die unterhalb der Mindestgröße von 0,5 ha bleiben, nur bei dem jeweils anzuwendenden höchsten Gebührensatz berücksichtigt.

5 Nr. 06/ Güstrow-Land 4 Gebührenpflichtiger (1) Gebührenpflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld Eigentümer, Erbbauberechtigter oder sonstiger Nutzungsberechtigter des Grundstückes ist. (2) Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die Wohnungs- und Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil gebührenpflichtig. (3) Unterliegen Straßen, Wege und Plätze der Grundsteuerpflicht, ist der Träger der Straßenbaulast gebührenpflichtig, soweit nicht 2 Abs. 3 zutrifft. (4) Eigentümer, Erbbauberechtigte oder sonstige Nutzungsberechtigte des Grundstücks sind verpflichtet, alle für die Veranlagung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und rechtzeitig zu machen. Sie haben bei örtlichen Feststellungen der Gemeinde die notwendige Unterstützung zu gewähren. (5) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner. 5 Entstehung der Gebührenschuld, Erhebungszeitraum, Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht am 01. Januar des jeweiligen Jahres. Erhebungszeitraum für die Gebühr ist das Kalenderjahr. (2) Bei erstmaliger Festsetzung ist die Gebühr einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. Die Festsetzung gilt so lange weiter, bis ein neuer Bescheid ergeht. In den folgenden Kalenderjahren ist die Gebühr jeweils am 15. August des Jahres fällig. Ein neuer Gebührenbescheid ist nur zu erteilen, wenn sich der in 3 Abs. 2 festgelegte Gebührensatz oder die Bemessungsgrundlagen verändert haben oder wenn ein Wechsel in der Person des Gebührenpflichtigen eingetreten ist. (3) Die Gebühr kann im Rahmen der allgemeinen Bescheide über Grundbesitzabgaben (kombinierte Erhebung) durch die Gemeinde von den Gebührenpflichtigen angefordert werden. 6 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von 17 KAG handelt, wer den Bestimmungen des 3 Abs. 1 Satz 3 oder des 4 Abs. 4 dieser Satzung zuwider handelt und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu Euro geahndet werden. 7 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Glasewitz vom 23. November 2000, zuletzt geändert am 12. September 2007, außer Kraft. Glasewitz, d Hiermit ist die am beschlossene Satzung der Gemeinde Glasewitz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes, ausgefertigt am , bekannt gemacht. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom (GVOBl. M-V S. 777) geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften. Aus der Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung Gülzow-Prüzen vom Drucksachen- Beschluss nummer Öffentlicher Teil 07/13 Dem Neuabschluss eines Konzessionsvertrages für das Gasnetz ab dem mit den Stadtwerken wird zugestimmt. 08/13 Der Beschluss zum Beitritt in die künftige LEADER-Region wird vertagt. 09/13 Dem Beschluss des Amtsausschusses vom zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013, DS-Nr. 04/13, wird widersprochen, da das Wohl der Gemeinde gefährdet ist. Nicht öffentlicher Teil 10/13 Der Erteilung einer Belastungsvollmacht für die Flurstücke 16/3 und 106/1 der Flur 1 Gemarkung Prüzen wird zugestimmt. Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Gülzow-Prüzen (Hebesatzsatzung) Auf Grund des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVOBl. M-V S. 777), des 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2794) und des 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 556), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Gülzow-Prüzen vom folgende Satzung erlassen: 1 Erhebungsgrundsatz Die Gemeinde Gülzow-Prüzen erhebt 1. von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuern nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes, 2. eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes. 2 Hebesätze Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 450 v. H. b) Grundsteuer B (für Grundstücke) 380 v. H. 2. Gewerbesteuer 400 v. H. Die vorstehenden Hebesätze gelten für das Haushaltsjahr 2013.

6 Güstrow-Land 6 Nr. 06/ In-Kraft-Treten Die Satzung tritt ab dem in Kraft. Prüzen, d Aus der Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung Gutow vom Drucksachen- Beschluss nummer Öffentlicher Teil 01/13 Auf die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl (Wahlperiode 2014 bis 2018) wird Herr Karl-Heinz Schwarz gesetzt. 02/13 Die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes wird beschlossen. 03/13 Dem Neuabschluss eines Konzessionsvertrages für das Gasnetz ab dem mit den Stadtwerken wird zugestimmt. 04/13 Dem Beitritt der Gemeinde Gutow zur künftigen Leader-Region wird zugestimmt. 05/13 Der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird zugestimmt. D) Nicht öffentlicher Teil 06/13 Der Beschluss zur Veräußerung des Flurstücks 39/2 der Flur 3 Gemarkung Ganschow wird vertagt. 1 Allgemeines (1) Die Gemeinde Gutow ist Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes Nebel, der entsprechend 62 Abs. 1 Nr. 2 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 759, 765), in Verbindung mit 40 des Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) in der Fassung vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95), die Unterhaltung der Gewässer wahrnimmt. Dem Verband können gemäß 4 GUVG weitere Aufgaben obliegen. (2) Die Mitgliedschaft der Gemeinde besteht für die der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen. Außerdem erstreckt sich die Mitgliedschaft auf gemeindeeigene Grundstücke, auch wenn sie keiner Grundsteuerpflicht unterliegen. (3) Die Gemeinde hat dem Verband auf Grund des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578) und der Verbandssatzung Verbandsbeiträge zu leisten, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. 2 Gebührengegenstand (1) Die von der Gemeinde nach 1 Abs. 3 zu leistenden Verbandsbeiträge werden nach den Grundsätzen des 6 Abs. 1 bis 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) durch Gebühren denjenigen auferlegt, die Einrichtungen und Anlagen des Verbandes in Anspruch nehmen oder denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen und Maßnahmen Vorteile gewährt. Als bevorteilt in diesem Sinne gelten gemäß 3 Satz 3 GUVG die Eigentümer, Erbbauberechtigten oder sonstigen Nutzungsberechtigten der grundsteuerpflichtigen Grundstücke im Gebiet der Gemeinde Gutow, die im Einzugsbereich des Verbandes liegen. Grundstück im Sinne dieser Satzung ist grundsätzlich das Grundstück im grundbuchrechtlichen Sinne. (2) Zum gebührenfähigen Aufwand gehören neben den Verbandsbeiträgen auch die der Gemeinde durch die Gebührenerhebung entstehenden Verwaltungskosten. (3) Zu Gebühren nach dieser Satzung werden Gebührenpflichtige nicht herangezogen, soweit sie für das jeweilige Grundstück an den Verband selbst Verbandsbeiträge zu leisten haben. Satzung der Gemeinde Gutow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Auf Grund des 5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVO- Bl. M-V. S. 777), der 1, 2, und 6 des Kommunalabgabengesetzes - KAG M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V, S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833), und des 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom (GVOBl. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2008 (GVOBl. M-V S. 499), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Gutow vom folgende Satzung erlassen: 3 Gebührenmaßstab und Gebührensatz (1) Die Gebühr bemisst sich nach näherer Bestimmung durch Abs. 2 nach Größe, Nutzungsart und Versiegelung der Grundstücke. Soweit eine katasteramtliche Größenfeststellung nicht nachgewiesen werden kann, erfolgt eine sachgerechte Schätzung durch die Gemeinde. Die Gebührenpflichtigen sind verpflichtet, erforderliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Auskünfte zu erteilen. (2) Die Gebühr wird nach Berechnungseinheiten festgesetzt. Es gelten folgende Berechnungseinheiten und Gebührensätze je angefangene - 0,5 ha Landwirtschaftliche Fläche 7,89-0,5 ha Wald/Holzungen/Heidefläche/ Unland/Wasserfläche 3,95-0,5 ha bebaute und versiegelte Fläche 15,78 Weist ein Grundstück mehrere der vorstehenden Nutzungsarten auf, so ist für jede Teilfläche mit einer anderen Nutzungsart die Gebühr getrennt zu ermitteln.

7 Nr. 06/ Güstrow-Land Dies gilt nicht, wenn bei Gebäudeflächen Teile nicht baulich genutzt werden (z. B. Hof- und Gartenflächen). Im Fall des Satzes 3 werden Flächen, die unterhalb der Mindestgröße von 0,5 ha bleiben, nur bei dem jeweils anzuwendenden höchsten Gebührensatz berücksichtigt. 4 Gebührenpflichtiger (1) Gebührenpflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld Eigentümer, Erbbauberechtigter oder sonstiger Nutzungsberechtigter des Grundstückes ist. (2) Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die Wohnungs- und Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil gebührenpflichtig. (3) Unterliegen Straßen, Wege und Plätze der Grundsteuerpflicht, ist der Träger der Straßenbaulast gebührenpflichtig, soweit nicht 2 Abs. 3 zutrifft. (4) Eigentümer, Erbbauberechtigte oder sonstige Nutzungsberechtigte des Grundstücks sind verpflichtet, alle für die Veranlagung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und rechtzeitig zu machen. Sie haben bei örtlichen Feststellungen der Gemeinde die notwendige Unterstützung zu gewähren. (5) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner. 5 Entstehung der Gebührenschuld, Erhebungszeitraum, Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht am 01. Januar des jeweiligen Jahres. Erhebungszeitraum für die Gebühr ist das Kalenderjahr. (2) Bei erstmaliger Festsetzung ist die Gebühr einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. Die Festsetzung gilt so lange weiter, bis ein neuer Bescheid ergeht. In den folgenden Kalenderjahren ist die Gebühr jeweils am 15. August des Jahres fällig. Ein neuer Gebührenbescheid ist nur zu erteilen, wenn sich der in 3 Abs. 2 festgelegte Gebührensatz oder die Bemessungsgrundlagen verändert haben oder wenn ein Wechsel in der Person des Gebührenpflichtigen eingetreten ist. (3) Die Gebühr kann im Rahmen der allgemeinen Bescheide über Grundbesitzabgaben (kombinierte Erhebung) durch die Gemeinde von den Gebührenpflichtigen angefordert werden. 6 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von 17 KAG handelt, wer den Bestimmungen des 3 Abs. 1 Satz 3 oder des 4 Abs. 4 dieser Satzung zuwider handelt und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu Euro geahndet werden. 7 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Gutow vom 25. Oktober 2000, zuletzt geändert am 20. Februar 2009, außer Kraft. Gutow, d Hiermit ist die am beschlossene Satzung der Gemeinde Gutow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes, ausgefertigt am , bekannt gemacht. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom (GVOBl. M-V S. 777) geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften. Haushaltssatzung der Gemeinde Klein Upahl für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf ,00 der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf ,00 der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf ,00 b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0,00 der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0,00 c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf ,00 die Einstellung in Rücklagen auf 0,00 die Entnahmen aus Rücklagen auf 2.400,00 das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf ,00 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf ,00 die ordentlichen Auszahlungen auf ,00 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf ,00 b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 der Saldo der außerordentlichen Einund Auszahlungen auf 0,00 c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.400,00 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.400,00 d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,00 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,00 festgesetzt.

8 Güstrow-Land 8 Nr. 06/ Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf ,00. 5 Steuersätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Grundsteuer A) auf 280 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 350 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 340 v. H. 6 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorvorjahres betrug 0,00. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorjahres beträgt 0,00 und zum des Haushaltsjahres 0,00. Der Stand des Eigenkapitals kann erst nach endgültiger Feststellung der Eröffnungsbilanz ausgewiesen werden. Klein Upahl, den Satzung der Gemeinde Klein Upahl über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Auf Grund des 5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V. S. 777), der 1, 2, und 6 des Kommunalabgabengesetz - KAG M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V, S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833) und des 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom (GVOBl. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2008 (GVOBl. M-V S. 499), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Klein Upahl vom folgende Satzung erlassen: 1 Allgemeines (1) Die Gemeinde Klein Upahl ist Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes Nebel, der entsprechend 62 Abs. 1 Nr. 2 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 759, 765), in Verbindung mit 40 des Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) in der Fassung vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95), die Unterhaltung der Gewässer wahrnimmt. Dem Verband können gemäß 4 GUVG weitere Aufgaben obliegen. (2) Die Mitgliedschaft der Gemeinde besteht für die der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen. Außerdem erstreckt sich die Mitgliedschaft auf gemeindeeigene Grundstücke, auch wenn sie keiner Grundsteuerpflicht unterliegen. (3) Die Gemeinde hat dem Verband auf Grund des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578) und der Verbandssatzung Verbandsbeiträge zu leisten, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom (Montag) bis (Mittwoch) zu folgenden Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 09:00-12:00 Uhr Dienstag von 14:00-16:00 Uhr Donnerstag von 14:00-18:00 Uhr im Amtsgebäude, Zimmer 103 öffentlich aus. 2 Gebührengegenstand (1) Die von der Gemeinde nach 1 Abs. 3 zu leistenden Verbandsbeiträge werden nach den Grundsätzen des 6 Abs. 1 bis 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) durch Gebühren denjenigen auferlegt, die Einrichtungen und Anlagen des Verbandes in Anspruch nehmen oder denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen und Maßnahmen Vorteile gewährt. Als bevorteilt in diesem Sinne gelten gemäß 3 Satz 3 GUVG die Eigentümer, Erbbauberechtigten oder sonstigen Nutzungsberechtigten der grundsteuerpflichtigen Grundstücke im Gebiet der Gemeinde Klein Upahl, die im Einzugsbereich des Verbandes liegen. Grundstück im Sinne dieser Satzung ist grundsätzlich das Grundstück im grundbuchrechtlichen Sinne. (2) Zum gebührenfähigen Aufwand gehören neben den Verbandsbeiträgen auch die der Gemeinde durch die Gebührenerhebung entstehenden Verwaltungskosten. (3) Zu Gebühren nach dieser Satzung werden Gebührenpflichtige nicht herangezogen, soweit sie für das jeweilige Grundstück an den Verband selbst Verbandsbeiträge zu leisten haben.

9 Nr. 06/ Güstrow-Land 3 Gebührenmaßstab und Gebührensatz (1) Die Gebühr bemisst sich nach näherer Bestimmung durch Abs. 2 nach Größe, Nutzungsart und Versiegelung der Grundstücke. Soweit eine katasteramtliche Größenfeststellung nicht nachgewiesen werden kann, erfolgt eine sachgerechte Schätzung durch die Gemeinde. Die Gebührenpflichtigen sind verpflichtet, erforderliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Auskünfte zu erteilen. (2) Die Gebühr wird nach Berechnungseinheiten festgesetzt. Es gelten folgende Berechnungseinheiten und Gebührensätze je angefangene - 0,5 ha Landwirtschaftliche Fläche 3,51-0,5 ha Wald/Holzungen/Heidefläche/ Unland / Wasserfläche 1,76-0,5 ha bebaute und versiegelte Fläche 7,02 Weist ein Grundstück mehrere der vorstehenden Nutzungsarten auf, so ist für jede Teilfläche mit einer anderen Nutzungsart die Gebühr getrennt zu ermitteln. Dies gilt nicht, wenn bei Gebäudeflächen Teile nicht baulich genutzt werden (z. B. Hof- und Gartenflächen). Im Fall des Satzes 3 werden Flächen, die unterhalb der Mindestgröße von 0,5 ha bleiben, nur bei dem jeweils anzuwendenden höchsten Gebührensatz berücksichtigt. 4 Gebührenpflichtiger (1) Gebührenpflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld Eigentümer, Erbbauberechtigter oder sonstiger Nutzungsberechtigter des Grundstückes ist. (2) Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die Wohnungs- und Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil gebührenpflichtig. (3) Unterliegen Straßen, Wege und Plätze der Grundsteuerpflicht, ist der Träger der Straßenbaulast gebührenpflichtig, soweit nicht 2 Abs. 3 zutrifft. (4) Eigentümer, Erbbauberechtigte oder sonstige Nutzungsberechtigte des Grundstücks sind verpflichtet, alle für die Veranlagung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und rechtzeitig zu machen. Sie haben bei örtlichen Feststellungen der Gemeinde die notwendige Unterstützung zu gewähren. (5) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner. 5 Entstehung der Gebührenschuld, Erhebungszeitraum, Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht am 01. Januar des jeweiligen Jahres. Erhebungszeitraum für die Gebühr ist das Kalenderjahr. (2) Bei erstmaliger Festsetzung ist die Gebühr einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. Die Festsetzung gilt so lange weiter, bis ein neuer Bescheid ergeht. In den folgenden Kalenderjahren ist die Gebühr jeweils am 15. August des Jahres fällig. Ein neuer Gebührenbescheid ist nur zu erteilen, wenn sich der in 3 Abs. 2 festgelegte Gebührensatz oder die Bemessungsgrundlagen verändert haben oder wenn ein Wechsel in der Person des Gebührenpflichtigen eingetreten ist. (3) Die Gebühr kann im Rahmen der allgemeinen Bescheide über Grundbesitzabgaben (kombinierte Erhebung) durch die Gemeinde von den Gebührenpflichtigen angefordert werden. 6 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von 17 KAG handelt, wer den Bestimmungen des 3 Abs. 1 Satz 3 oder des 4 Abs. 4 dieser Satzung zuwider handelt und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu Euro geahndet werden. 7 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Klein Upahl vom 8. Dezember 2000, zuletzt geändert am 15. März 2007, außer Kraft. Klein Upahl, d Hiermit ist die am beschlossene Satzung der Gemeinde Klein Upahl über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes, ausgefertigt am , bekannt gemacht. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom (GVOBl. M-V S. 777) geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften. Aus der Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung Kuhs vom Drucksachennummer Beschluss Öffentlicher Teil 11/13 Auf die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl (Wahlperiode 2014 bis 2018) wird Frau Gerlind Schröder gesetzt. 03/13 Der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes wird nicht zugestimmt. 04/13 Der Beschluss zum Abschluss eines Nutzungsvertrages für Windenergieanlagen des geplanten Windparks Kuhs-Sarmstorf wird vertagt. 05/13 Der Beschluss zum Beitritt in die künftige LEADER-Region wird vertagt. 06/13 Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird beschlossen. Nicht öffentlicher Teil 07/13 Einem Antrag auf Ratenzahlung wird zugestimmt. 08/13 Einer Pachtzinsanpassung wird zugestimmt. 09/13 Der Verpachtung einer Teilfläche aus dem Flurstück 33/2 der Flur 1 Gemarkung Kuhs wird zugestimmt. 10/13 Der Verpachtung des Flurstücks 33/2 der Flur 1 Gemarkung Kuhs wird nicht zugestimmt.

10 Güstrow-Land 10 Nr. 06/2013 Haushaltssatzung der Gemeinde Kuhs 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit für das Haushaltsjahr 2013 Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf ,00. Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf ,00 der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf ,00 der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf ,00 b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0,00 der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0,00 c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf ,00 die Einstellung in Rücklagen auf ,00 die Entnahmen aus Rücklagen auf 0,00 das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf 0,00 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf ,00 die ordentlichen Auszahlungen auf ,00 der Saldo der ordentlichen Einund Auszahlungen auf b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 der Saldo der außerordentlichen Einund Auszahlungen auf 0,00 c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,00 d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,00 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,00 festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 5 Steuersätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Grundsteuer A) auf 280 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 370 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 370 v. H. 6 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorvorjahres betrug 0,00. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorjahres beträgt 0,00 und zum des Haushaltsjahres 0,00. Der Stand des Eigenkapitals kann erst nach endgültiger Feststellung der Eröffnungsbilanz ausgewiesen werden. Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom (Montag) bis (Mittwoch) zu folgenden Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 09:00-12:00 Uhr Dienstag von 14:00-16:00 Uhr Donnerstag von 14:00-18:00 Uhr im Amtsgebäude, Zimmer 103 öffentlich aus. Aus der Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung Mistorf vom Drucksachen- Beschluss nummer Öffentlicher Teil 05/13 Der Beschluss zum Beitritt in die künftige LEADER-Region wird vertagt. 06/13 Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird beschlossen.

11 Nr. 06/ Güstrow-Land Haushaltssatzung der Gemeinde Mistorf 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit für das Haushaltsjahr 2013 Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf ,00. Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf ,00 der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf ,00 der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf ,00 b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0,00 der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0,00 c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf ,00 die Einstellung in Rücklagen auf 0,00 die Entnahmen aus Rücklagen auf 1.500,00 das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf 0,00 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf ,00 die ordentlichen Auszahlungen auf ,00 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf ,00 b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 der Saldo der außerordentlichen Einund Auszahlungen auf 0,00 c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,00 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.300,00 d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,00 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,00 festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 5 Steuersätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Grundsteuer A) auf 280 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 380 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 380 v. H. 6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,75 Vollzeitäquivalente (VzÄ). 7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorvorjahres betrug 0,00. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorjahres beträgt 0,00 und zum des Haushaltsjahres 0,00. Der Stand des Eigenkapitals kann erst nach endgültiger Feststellung der Eröffnungsbilanz ausgewiesen werden. Mistorf, den Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom (Montag) bis (Mittwoch) zu folgenden Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 09:00-12:00 Uhr Dienstag von 14:00-16:00 Uhr Donnerstag von 14:00-18:00 Uhr im Amtsgebäude, Zimmer 103 öffentlich aus.

12 Güstrow-Land 12 Nr. 06/2013 Aus der Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung Plaaz vom Drucksachen- Beschluss nummer Öffentlicher Teil 07/13 Der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 Windfeld Recknitz wird nicht zugestimmt. 09/13 Der Beschluss zur Kündigung des Mietverwaltungsvertrages für Wohnungen wird vertagt. Nichtöffentlicher Teil 10/13 Der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek wird zugestimmt. 11/13 Einem Antrag auf Stundung der Gewerbesteuer wird zugestimmt. 08/13 Der Verpachtung des Flurstücks 29 der Flur 1 Gemarkung Mierendorf wird zugestimmt. Finanzamt Güstrow Klosterhof Güstrow Bekanntmachung über die Nachschätzung laut Bodenschätzungsgesetz in der Gemeinde Plaaz Gemarkung: Recknitz und Spoitgendorf Der Schätzungsausschuss des Finanzamtes Güstrow wird ab Juli 2013 in der Gemeinde Plaaz in den o. g. Gemarkungen die Nachschätzung laut 11 Bodenschätzungsgesetz durchführen. Die Schätzungsarbeiten können bis ins Jahr 2014 andauern. Hierdurch sollen mögliche Veränderungen der Ertragsfähigkeit aller landwirtschaftlich nutzbaren Flächen und damit auch mögliche Veränderungen ihrer Bodenwertzahlen seit der Bodenschätzung in den Jahren 1950 bzw festgestellt werden. Hausgärten sind hiervon nicht betroffen. Hogrefe Amtl. Landw. Sachverständige Aus der Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung Reimershagen vom Drucksachen- Beschluss nummer Öffentlicher Teil 05/13 Der Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 4 Ferienpark Reimershagen der Gemeinde Reimershagen wird gefasst. 06/13 Die Antragstellung an den WAZ für den Bau einer Druckerhöhungsanlage für die Trinkwasserversorgung des Einzugsgebietes der Gemeinde Reimershagen wird beschlossen. 07/13 Der Beschluss zum Beitritt in die künftige LEADER-Region wird vertagt. 08/13 Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird beschlossen. Nicht öffentlicher Teil 09/13 Einer Pachtzinsanpassung wird zugestimmt. 10/13 Ein Antrag auf Stundung wird abgelehnt. Amtsgericht Güstrow Ausfertigung 821 K3/08 Terminsbestimmung vom Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Dienstag, dem , 10:30 Uhr, im Amtsgericht Güstrow - Franz-Parr-Platz 2 a, 1. Obergeschoss, Sitzungssaal folgender im Grundbuch von Mühlengeez Blatt 29 eingetragener Grundbesitz versteigert werden: lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses, Gemarkung Mühlengeez, Flur 3, - Flurstück 2/20, Gebäude- und Freifläche, Handel und Wirtschaft, Straße, Platz, MAZ-Gelände, zu qm, - Flurstück 2/22, Gebäude- und Freifläche, Handel und Wirtschaft, MAZ-Gelände, zu qm, - Flurstück 2/23, Gebäude- und Freifläche, MAZ-Gelände, zu qm, - Flurstück 2/34, Gebäude- und Freifläche, Handel und Wirtschaft, MAZ-Gelände, zu 808 qm Laut Gutachten wurde das Grundstück 1992/1993 mit einer eingeschossigen und dreischiffigen, nicht unterkellerten Verkaufhalle (Grundfläche ca qm) ursprünglich als Baumarkt, bebaut. Die Gewerbeeinheit der Großmarkthalle ist vermietet und auch gewerblich genutzt. Der bauliche Zustand ist befriedigend, aber nicht mangelfrei. Stellplatzanlagen sind vorhanden. Nähere Angaben können dem zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle ausliegenden Sachverständigengutachten entnommen werden. Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Verkehrswert gem. 74a Abs. 5 ZVG: EUR In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des 74a oder 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt. Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch

13 Nr. 06/ Güstrow-Land glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses erst nach dem Anspruch der Gläubiger und den übrigen Rechten befriedigt ( 110 ZVG). Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs - getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer berechtigt ist, die Versteigerung des genannten Grundbesitzes oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs zu verhindern, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Versäumt er dies, tritt für ihn der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Grundbesitzes oder seines Zubehörs. Ansprechpartner des Gläubigers: Herr Thomas Klausch, Telefon: , AZ: HRE II 502 Bieter haben unter Umständen eine Sicherheit von 10 % des Verkehrswertes zu leisten, wobei Barzahlung ausgeschlossen ist. U. a. kann sie durch Überweisung an die Gerichtskasse erfolgen, und zwar spätestens 7 Tage vor dem Termin wie folgt: Konto der Landeszentralkasse Schwerin bei der BBk Fil. Rostock Konto.-Nr.: , BLZ: Verwendungszweck: 21/2130/134.31, , 821 K 3/08, SiL, Name des Einzahlers >lm Internet: & Räumen, dem Stallteil, im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 2 sowie dem Sondernutzungsrecht an PKW-Stellplatz; für jeden Miteigentumsanteil wurde ein besonderes Grundbuch angelegt (Lüssow Blätter 567 und 568); der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt; Veräußerung durch einen Ehegatten bedarf der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer; wegen Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums Bezugnahme auf die Bewilligung vom 04. September 1996 übertragen aus Lüssow Blatt 524; eingetragen am 20. Januar Das Wohnungseigentum befindet sich im östlichen Ortsgebiet in einfacher, ländlicher Wohnlage. Es besteht hinsichtlich des Sondereigentums an einer im Dachgeschoss des Gebäudes gelegenen Wohnung mit ca. 69 qm Wohnfläche sowie an einem Nebengebäude (Stall). Das Gebäude wurde ca errichtet und - nach äußerem Eindruck - umfassend modernisiert. Nähere Angaben können dem zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle ausliegenden Sachverständigengutachten entnommen werden. Die Beschlagnahme ist am wirksam geworden; der Versteigerungsvermerk wurde am in das Grundbuch eingetragen. Verkehrswert gem. 74a Abs. 5 ZVG: EUR Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses erst nach dem Anspruch der Gläubiger und den übrigen Rechten befriedigt ( 110 ZVG). Schütt Rechtspflegerin Amtsgericht Güstrow Ausfertigung 823 K 42/09 Terminsbestimmung vom Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Donnerstag, dem 27. Juni 2013, 09:00 Uhr, im Amtsgericht Güstrow - Franz-Parr-Platz 2 a, Sitzungssaal 114 (im 1. Obergeschoss) - folgender im Wohnungs-Grundbuch von Lüssow Blatt 568 eingetragener Grundbesitz versteigert werden: unter lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses eingetragener 40/100 Miteigentumsanteil am Grundstück. Gemarkung Lüssow, Flur 1, Flurstück 36/8, Gebäude- und Freifläche, Friedhofsweg 7, zu 526 qm, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung, nebst den nicht zu Wohnzwecken dienenden Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs - getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer berechtigt ist, die Versteigerung des genannten Grundbesitzes oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs zu verhindern, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Versäumt er dies, tritt für ihn der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Grundbesitzes oder seines Zubehörs. Bieter haben unter Umständen eine Sicherheit von 10 % des Verkehrswert es zu leisten, wobei Barzahlung ausgeschlossen ist. U. a. kann sie durch Überweisung an die Gerichtskasse erfolgen, und zwar spätestens 7 Tage vor dem Termin wie folgt: Konto der Landeszentralkasse Schwerin bei der BBk Fil. Rostock Konto.-Nr.: , BLZ: Verwendungszweck: 21/2130/134.31, , 823 K 42/09, SiL, Name des Einzahlers für Auslandszahlungen: BIC: MARKDEF1130 IBAN: DE als Verwendungszweck sind anzugeben: 21/2130/104.31, Dst.Nr: , Gesch.-Nr.: 823 K 42 /09, SiL zum Gebot, Name des Einzahlers

14 Güstrow-Land 14 Nr. 06/2013 Ansprechpartner der Gläubigerin: OSPA-Immobilienzentrum Frau Hübner Tel.: Fax: >Im Internet: Anders Rechtspflegerin II. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der nachträglich zum Verfahren zugezogenen Flurstücke werden Teilnehmer der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens: Alte Nebel, Landkreis Rostock mit Sitz in Zepelin. Nebenbeteiligte sind die Genossenschaften, die Gemeinden, andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, Wasser- und Bodenverbände und Inhaber von Rechten an Grundstücken im Verfahrensgebiet. Nebenbeteiligte sind des Weiteren Eigentümer von nicht zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben. Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg - Flurneuordnungsbehörde - Az: 30a/ Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren: Alte Nebel Gemeinden: Landkreis: Groß Schwiesow; Gülzow-Prüzen; Lüssow; Zepelin; Dreetz; Bützow, Stadt; Güstrow, Stadt; Mistorf Rostock Öffentliche Bekanntmachung Beschluss über die Änderung des Flurbereinigungsgebietes Im Flurbereinigungsverfahren Alte Nebel, Landkreis Güstrow ergeht gemäß 8 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BG- Bl. I S. 546) mit späteren Änderungen folgender Beschluss: I. Das Flurbereinigungsgebiet wird durch Zuziehung der folgenden Flächen geändert: Gemeinde Gemarkung Flur Flurstücke Gülzow-Prüzen Langensee 1 39, 40, 41, 42, 43/1, 43/2 Das Zuziehungsgebiet umfasst 24,5123 ha. Das Verfahrensgebiet umfasst somit nunmehr 1.660,9836 ha. Das hinzugezogene Bodenordnungsgebiet ist auf der mit diesem Beschluss verbundenen Gebietskarte durch Umrandung gekennzeichnet. Die genaue Lage der Flurstücke kann beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Dienststelle Bützow in einem Zeitraum von zwei Wochen, gerechnet vom ersten Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung, zu den üblichen Dienststunden in der automatisierten Liegenschaftskarte eingesehen werden. III. Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, die aber zur Teilnahme am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von 3 Monaten - gerechnet vom ersten Tag der Bekanntmachung dieses Beschlusses - bei der Flurneuordnungsbehörde anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurneuordnungsbehörde innerhalb einer von dieser zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurneuordnungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines vorstehend bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. IV. Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes dürfen ohne Zustimmung der Flurneuordnungsbehörde 1. die Nutzungsarten der Grundstücke nicht verändert werden, soweit es nicht zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehört, 2. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen und ähnliche Anlagen weder errichtet, wesentlich verändert noch beseitigt werden, 3. Bäume, Sträucher, Gehölze und Ähnliches nicht beseitigt werden. Bei Zuwiderhandlungen können Maßnahmen zu 1. und 2. im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurneuordnungsbehörde kann den früheren Zustand wiederherstellen lassen. Im Falle der Ziffer 3 müssen Ersatzpflanzungen angeordnet werden ( 34 FlurbG). Ferner dürfen bis zur Ausführungsanordnung Holzeinschläge über den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung hinaus nur mit Zustimmung der Flurneuordnungsbehörde vorgenommen werden, andernfalls sie die Wiederaufforstung anordnen kann ( 85 Ziffer 5 und 6 FlurbG). Bei den zu treffenden Maßnahmen handelt die Flurneuordnungsbehörde im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde. Verstöße gegen die im 34 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und 85 Nr. 5 FlurbG genannten Tatbestände können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen geahndet werden ( 154 FlurbG).

15 Nr. 06/ Güstrow-Land V. Monat, die mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung Begründung beginnt, beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt - Die Zuziehung der Flurstücke dient der Abhilfe von Einwendungen eines Teilnehmers gegen die vorläufige Besitz- Rostock schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Wi- Mittleres Mecklenburg, Erich-Schlesinger-Straße 35, einweisung im Flurbereinigungsverfahren. derspruch kann auch in der Dienststelle Bützow, Schloßplatz 6, - Die Agrarstruktur wird durch die Arrondierung der Flächen Bützow zur Niederschrift eingelegt werden. verbessert. Diese Arrondierung wird von den betroffenen Teilnehmern unterstützt. - Die Begründungen zur Verfahrensanordnung beziehen sich Bützow, den auch auf die hier zugezogenen Flurstücke. Die Anordnungen zu Ziffer II bis IV beruhen auf 6, 14, 16 und 34 FlurbG. VI. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss ist als Rechtsbehelf der Widerspruch gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb einer Frist von einem Managementplanung für das FFH-Gebiet DE Mildenitztal mit Zuflüssen und verbundenen Seen Unter der Federführung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg wird derzeit ein Managementplan für das FFH-Gebiet Mildenitztal mit Zuflüssen und verbundenen Seen erarbeitet. Hierzu hat das Planungsbüro UmweltPlan GmbH Stralsund im vergangenen Jahr die im Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen des Offenlandes und der Gewässer sowie Arten von europäischer Bedeutung kartiert und bewertet und für die ermittelten Schutzobjekte die Erhaltungsziele definiert. Zur Präsentation und Diskussion dieser Ergebnisse findet am Mittwoch, , um 17:00 Uhr, im Amt Goldberg-Mildenitz Raiffeisenstraße 4, Goldberg eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Darüber hinaus wird der Handlungsbedarf zum Erhalt und zur Wiederherstellung/Entwicklung der natürlichen Lebensraumtypen sowie der Tier- und Pflanzenarten aufgezeigt. Die Planung wird aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern gefördert. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg lädt alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die am Gebiet interessierten Anwohner und im Gebiet tätigen Flächennutzer zu dieser Veranstaltung und zur in den kommenden Monaten anschließenden aktiven Mitarbeit in den thematischen Arbeitsgruppen recht herzlich ein.

16 Güstrow-Land 16 Nr. 06/2013 Freie Wohnungen in Sarmstorf Werner-von-Siemens-Str Schwerin BVVG NL Schwerin Die BVVG bietet folgende Ausschreibungsobjekte unter der Adresse zum Kauf an: Ansprechpartner bei der BVVG: Frau Sabine Weinmar, Frau H. Schadlach Tel.: /214 Fax: Bauland/Garten/Erholung/Freizeit in Mierendorf Flur 1, Flurstück 200 Ausschreibungsende: , 10:00 Uhr Flur 1, Flurstück 38 Ausschreibungsende: , 10:00 Uhr Flur 1, Flurstück 3 Ausschreibungsende: , 10:00 Uhr Flur 1, Flurstück 57/2 Ausschreibungsende: , 10:00 Uhr Die nächste Ausgabe Amtskurier Güstrow-Land erscheint am Mittwoch, dem 3. Juli Redaktionsschluss ist am Mittwoch, dem 19. Juni 2013 Wohnungsgröße: ca. 57 qm Nettokaltmiete: 330,00 Nebenkosten: 100,00 Wohnungsgröße ca. 45 qm o. 46,90 qm Nettokaltmiete: 222,00 Nebenkosten: 90,00 Wohnungsgröße ca. 32,20 qm Nettokaltmiete: 145,00 Nebenkosten: 80,00 Für weitere Informationen wenden Sie sich an Maklerkontor Berndt GmbH Spaldingsplatz Güstrow Grundschule Lüssow Lesen ist wichtig! Das weiß jeder. Dass es auch noch viel Spaß machen kann, bewiesen die Schüler der Klassen 1 bis 4 der Grundschule Lüssow bei der Vorbereitung des Lesefestes. Eifrig übten sie und ermittelten in den Klassen die drei besten Leser. Diese mussten dann vor Jury und Publikum bestehen. Das sind in diesem Jahr die besten Leser: Klasse 1: 1. Lea Roschanski 2. Shiva Peters 3. Selina Dorow, Theresa Leidecker Klasse 2a: Klasse 2b: 1. Chris Venz 2. Benjamin Fahning 3. Leni Lange 1. Arthur Zuschke 2. Theo Bloch, Jonas Voß Klasse 3: 1. Karlotta Kowalski 2. Jonas Brandt 3. Annabell Bernitt Freie Wohnungen in Reimershagen In Reimershagen können ab sofort Zwei- und Drei-Zimmer- Wohnungen bezogen werden. Schnelles Internet ist über VDSL möglich. Klasse 4: 1. Hanna Plischke 2. Denise Bukowski 3. Phillip Bothe Stolz gingen sie mit ihrer Buchprämie nach Hause. Wohnungsgröße: ca. 57 qm Nettokaltmiete: 204,00 Nebenkosten: 144,00 Wohnungsgröße: ca. 45 qm Nettokaltmiete: 162,00 Nebenkosten: 115,00 Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Gesellschaft für Projekt-Entwicklung und Kooperation mbh Herz Mecklenburg Lohmen, Dorfstraße 20, Lohmen, Herrn Dikau und Frau Hoffmann unter der Telefonnummer

17 Nr. 06/ Güstrow-Land Anlässlich des Welttages des Buches bekamen die Viertklässler Besuch von Frau Herder, Inhaberin der Buchhandlung Weidemann. Sie stellte das Buch Der Wald der Abenteuer vor. Darin geht es um eine Klassenfahrt, bei der während der Nachtwanderung einiges passiert Das sprach die Schüler sehr an, denn die eigene Abschlussfahrt steht bevor. Frau Herder brachte noch eine Bücher-Schatzkiste mit. Da gab es viele Anregungen für neue Lektüre. Tüfteln bis die Köpfe rauchen! Das geschah in letzter Zeit ziemlich oft. Die Dritt- und Viertklässler der Grundschule Lüssow nahmen erstmalig am Pangea-Wettbewerb teil. Die Schülerin Elisa Kiel aus der 4. Klasse konnte sich sogar für die 2. Runde qualifizieren. Am Känguru-Wettbewerb beteiligten sich 21 Kinder der 3. und 4. Klasse. Das waren die Sieger: Seit September 2012 gehen unsere beiden Kinder Charlotte (3) und Leonard (1) in die kleine Kita Inselseeschwalben in Gutow. Wir bringen unsere Kinder gern in diese kleine, familiäre Gemeinschaft, die aus drei erfahrenen, herzlichen Erzieherinnen besteht. Es gibt zwei Gruppen, die sich im täglichen Tagesablauf immer wieder begegnen und den Tag gemeinsam gestalten. Geprägt sind diese Gruppen durch tägliche Rituale, Gemeinschaft, Erlebnisse und kleine Projekte. Was wir besonders mögen ist, dass den Kindern die Jahreszeiten und die Natur so nah gebracht werden. Ob es die Entdeckung im sogenannten Pappelwäldchen oder am nahegelegenen Inselsee oder die kleinen Ponys in Nachbars Garten oder das gemeinsame Picknick am Biotop sind. Jeden Tag gehen die Kinder raus, nach dem Motto: Es gibt kein schlechtes Wetter.... Der liebevolle und herzliche Umgang der Erzieher mit den Kindern tut diesen einfach gut. Wir haben das Gefühl, dass sich unsere Kinder in dieser kleinen Kita sehr wohl fühlen und sich gut entwickeln. Wir möchten uns auf diesem Wege ganz herzlich beim Kita- Team der Inselseeschwalben bedanken und freuen uns auf die nächste gemeinsame Zeit! Vortragsreihe Positive Erziehung mit Bernhard Achilles, Dipl.-Soz.Päd. / Kinder- und Jugendtherapeut Termin: 11. und 17. Juni 2013 familienfreundliche Uhrzeit 19:30-21:00 Uhr im Gemeindesaal Gutow Eintritt auf Spendenbasis, die der Kita Inselseeschwalbe 100 % zu Gute kommen. Familie Achilles Klasse 3: Klasse 4: 1. Phillip Lütkemüller 2. Marc Knüppel 3. Karlotta Kowalski 1. Hanna Plischke 2. Celina Hartung 3. Vanessa Jedecke Außerdem erkämpften die Viertklässler Hanna Plischke, Elisa Kiel und Oscar Golatowski beim Rechnen um den Pokal des Landrates in Güstrow für unsere Schule den 3. Platz. Die Lehrerinnen der GS Lüssow Familiäre Kita mit Herz Vorträge zur Kindererziehung im Gemeindesaal in Gutow Die Nerven der Eltern liegen blank: morgens früh aufstehen, Frühstück machen, Zeitdruck und wiedermal trödeln die Kinder beim Anziehen. Es ist eine von vielen Alltagssituationen, die Eltern oft erleben. Bernhard Achilles, Dipl.Soz.Päd. sowie Kinder- und Jugendtherapeut, hält zwei Vorträge zum Thema Positive Erziehung. Die Kita Inselseeschwalben in Gutow lädt alle interessierten Eltern zu einem gemeinsamen Abend ein. Die Eltern sollen die Möglichkeit haben, sich über Erziehungsfragen auszutauschen und zu informieren, um in kritischen Situationen mit Kindern sich besser verhalten zu können. An vielen Beispielen aus dem täglichen Leben wird sichtbar, dass eigentlich alle Eltern Situationen erleben, in denen sie überfordert sind mit ihren Kindern. Der erste Vortrag findet am von 19:30-21:00 Uhr im Gemeindehaus Gutow statt. Hier stehen im Vordergrund: - Machtkämpfe mit Kindern, - Warum gibt es im Alltag Probleme mit Kindern?

18 Güstrow-Land 18 Nr. 06/ Was möchte ich bei mir und bei meinen Kindern im Verhalten ändern, um eine positivere Beziehung miteinander zu haben? Der zweite Vortrag findet am von 19:30-21:00 Uhr im Gemeindehaus Gutow statt. Hier sind die Inhalte: - Wie kann ich mein Kind gut fördern und etwas Neues beibringen? - Wie kann ich mich konsequent gegenüber meinem Kind verhalten und mit Problemverhalten im Alltag besser umgehen? Ich als Praktikantin finde es schön, dass es Erzieherinnen gibt, für die das Bedürfnis des Kindes im Vordergrund steht. Regelmäßig hat sich das Team abgesprochen und mich in Tages- und Wochenplanungen mit einbezogen. Mir wurden viele Möglichkeiten gegeben, die Kinder kennen zu lernen und meinen beruflichen Wissenstand zu erweitern. Leider endete meine Zeit als Praktikantin am Das Konzept und die pädagogische Arbeit am Kind haben mich überzeugt, mein Abschlusspraktikum im nächsten Jahr dort zu absolvieren. Sophie Grothmann Eine Anmeldung für diese Vorträge ist nicht erforderlich, bei Fragen zu diesen steht jedoch Herr Achilles unter der Tel.-Nr gern zur Verfügung. Ein Unkostenbeitrag wird nicht erhoben, doch die Kita Inselseeschwalben bittet um eine kleine Spende. Teilnahmebescheinigungen sind möglich per Spende. Feuerwehrförderverein Plaaz gegründet B. Achilles Meine Zeit in der Kita Eulennest in Glasewitz Foto: Rolf Schmeckel Nachdem ich meine Ausbildung zur Sozialassistentin beendet habe, habe ich mich dazu entschieden, eine Ausbildung zur Erzieherin am Pädagogischen College in Rostock zu beginnen. Demzufolge habe ich viele unterschiedliche Einrichtungen mit verschiedenen und vielfältigen Konzepten kennen gelernt. Seit dem habe ich mein Praktikum in der Kindertagesstätte Eulennest begonnen. Gleich am ersten Tag habe ich die schöne und warme Atmosphäre gespürt. Mir ist aufgefallen, dass die Natur bei diesem Kindergarten im Mittelpunkt steht. Es ist schön zu sehen, dass die Kinder im Eulennest mit den einfachsten Materialien zufrieden spielen können. Das Konzept in der Kita finde ich pädagogisch sehr gut umsetzbar und sinnvoll, weil die Kinder in allen Bildungsbereichen gefördert werden und dabei die Interessen der Kinder im Vordergrund stehen. Ich habe beobachtet, dass die Kinder sehr viel Freude an den vielfältigen, pädagogischen Angeboten haben. Sehr interessant finde ich, dass die Erzieherinnen mit den Kindern Waldtage gestalten und Kinderyoga als Angebot anbieten. In diesem Praktikum habe ich die Elternarbeit genauer kennen gelernt und war selbst bei einem Arbeitseinsatz am tätig. Dabei ist mir aufgefallen, dass die Eltern offen sind, wenn es darum geht, die Kita auf Vordermann zu bringen. Für viele Einwohner ist die Einrichtung einer Feuerwehr eine Selbstverständlichkeit, die vom Amt vorzuhalten ist. Die Feuerwehr hat aber nicht nur die Aufgabe der Brandbekämpfung, sondern wird auch zur Technischen Hilfeleistung herangezogen (z. B. Verkehrsunfälle, vollgelaufene Keller u. a.). Daher erlangt die materielle Ausstattung der Feuerwehr einen Umfang, der die Erfüllung der unterschiedlichsten Aufgaben gewährleisten soll. Aber in Zeiten klammer, öffentlicher Kassen ist es nicht selbstverständlich, dass die Ausrüstung der Feuerwehren mit materiellen Mitteln sowie die Instandhaltung und Instandsetzung der feuerwehrtechnischen Ausrüstung in dem Umfang erfolgt wie es wünschenswert wäre. Die Freiwillige Feuerwehr Plaaz wurde am 01. Mai 1960 gegründet. In dieser Zeit haben sich Einwohner der Gemeinde auf ehrenamtlicher Basis zusammengefunden, um das Hab und Gut unserer Mitmenschen zu schützen. Dabei bedeutet ehrenamtlich, dass die Mitglieder keinerlei Vergütungen für ihre ehrenamtliche und anspruchsvolle Arbeit erhalten. Sie sind Einwohnerinnen und Einwohner mit einem Hilfeleistungswillen gegenüber ihren Mitmenschen. Ein Anspruch mit einem hohen idealistischen Wert. Um diesem Anspruch auch in Zukunft uneingeschränkt gerecht zu werden, haben sich zahlreiche Feuerwehrkameraden der Gemeinde zusammengefunden mit der Absicht, die Freiwillige Feuerwehr Plaaz in Form eines Fördervereins zu unterstützen. Die Gründung des Feuerwehrfördervereins fand am Freitag, dem 10. Mai 2013 statt.

19 Nr. 06/ Güstrow-Land An der Gründungsversammlung nahmen 9 Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr teil. Unser Ziel ist aber, weitere Mitbürger und Mitbürgerinnen für die Unterstützung des Fördervereins und damit auch der Freiwilligen Feuerwehr Plaaz zu Nachrichten aus Sarmstorf gewinnen. Der Zweck des Vereins: Unterstützung der Feuerwehr bei der Beschaffung von dringend benötigtem Einsatzmaterial Förderung der Jugendarbeit/Jugendfeuerwehrarbeit (Tag für Kinder & Jugendliche mit Sport, Spiel und Spaß) Realisiert werden soll der Vereinszweck in erster Linie über Mitgliedsbeiträge und freiwillige Sonderbeiträge der Mitglieder. Aber auch andere Formen der Unterstützungen wie Sponsorengelder, Spenden oder Schenkungen werden gerne entgegengenommen. Peter Legler Vereinsvorsitzender Nicht einsam spielen sondern gemeinsam spielen Information über die Sammelaktion der Jugendinitiative Sarmstorf Im September 2012 starteten wir mit einer Aktion in Sarmstorf und sammelten für die Erneuerung unseres Bolzplatzes Spenden ein. Vor Beginn der Spendensammlung haben die Kinder Infozettel an die Einwohner im Ortsteil Sarmstorf verteilt und über unser Vorhaben informiert. Ich habe die Kinder bei der Sammlung begleitet und mich von deren Euphorie begeistern lassen. Nicht nur erwachsene Sarmstorfer haben ihre Geldbörsen geöffnet, sondern auch zwei Kinder ihre Sparschweine um je 5,00 erleichtert, um unsere Sammeldosen zu befüllen, die am Ende 509,50 beinhalteten. Liebe Einwohnerinnen, liebe Einwohner herzlichen Dank dafür. Papierkorb? Nein danke. Immer mehr Konsumenten erinnern sich an die gute alte Tugend, zum Einkauf einen Korb oder einen Beutel mitzunehmen, um auf Plastiktüten verzichten zu können. Ähnlich kann es auch mit dem Verpackungsmaterial nach einem Picknick im Freien funktionieren. Die Gemeinde Lohmen geht einen neuen Weg und sammelt alle Papierkörbe und Mülltonnen in der freien Landschaft rund um die Dörfer ein. Die Einwohnerinnen und Einwohner und jeder Gast werden gebeten nach dem Aufenthalt in der Natur nichts liegen zu lassen. Für die Entsorgung von Restmaterial sind die entsprechenden Abfalltonnen zu Hause oder im Quartier zu nutzen. So können Personal- und Entsorgungskosten gespart und das Geld für den Kindergarten oder die Jungbaumpflege ausgegeben werden. Selbstverständlich ist pflichtgemäß ein Papierkorb an der Tourismusinformation in der Dorfstraße vorhanden. Übrigens wurden im Müritz-Nationalpark vor einigen Jahren die Papierkörbe außerhalb von öffentlichen Plätzen abgeschafft mit guten Erfahrungen in Punkto Ordnung und Sauberkeit in Wald und Flur. AG Jungbaumpflege Die Gemeinde Lohmen hat eine Arbeitsgemeinschaft, die sich um die jungen Bäume in den Ortsteilen kümmert. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich gern dazu gesellen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Eigenes Werkzeug wäre gut. Bitte bei der Tourismusinformation in Lohmen, Dorfstraße 12 melden. Telefon Brigitte Merting Foto: Michaela Schulz Unser Dank gilt ebenso den Firmen C. Wendt, BSK Bau-Service- Krause und Fa. Starck, die uns außerdem mit Geldspenden von insgesamt 350,00 unterstützen. Auf unsere schriftlichen Spendenaufrufe gingen zudem bisher vom Verein der Bundestagsfraktion Die Linke e. V. 500,00 und vom aws Wärme Service Vertriebsbüro Güstrow 100,00 ein. Wir hoffen auf weitere Spendeneinzahlungen. Vielen Dank auch Herrn Paul Bruß für die Mäharbeiten am vorhandenen Bewuchs auf dem Platz. Nicht vergessen möchte ich auch den fleißigen Kindern Hendrik, Ole und Till zu danken, die mir beim Zusammenharken der abgemähten Sträucher halfen. Das versprochene Feuer konnte aufgrund der Wetterverhältnisse zu Ostern leider nicht stattfinden, wird aber nachgeholt. Zu guter Letzt auch vielen Dank an eine Hand voll Eltern, die uns zur Seite stehen wie zum Beispiel Familie Tetzlaff. Wir freuen uns über die Zusage von Unterstützung des Landwirtschaftlichen Unternehmens Sarmstorf.

20 Güstrow-Land 20 Mit Hilfe der Gemeinde, Frau Breitenfeldt, versuchen wir weitere Unterstützer für unser Vorhaben zu gewinnen, wie die wpd onshore GmbH & Co. KG. Gespräche über die Bereitstellung von Pflanz- und Saatgut haben bereits stattgefunden, weitere Hilfe zugesagt. Natürlich können wir mit den bisher gesammelten Geldern keine großen Sprünge machen. Aber vielleicht findet sich auch hierfür eine Lösung. Das waren die ersten Infos von unserem Vorhaben, wir halten Sie auf dem Laufenden, machen und müssen den Wunsch der jüngeren Kinder nach neuen Spielgeräten hinten anstellen. Elternteil der Jugendinitiative Sarmstorf Wir gratulieren den Jubilaren des Monats Juni 2013 Zum 65. Geburtstag Frau Waltraut Piehl, Klein Upahl Herrn Manfred Ryll, Lüssow Herrn Klaus Schulz, Parum Herrn Wilfried Jochinke, Lüssow Herrn Herbert Geske, Reimershagen Frau Regine Schilling, Klein Upahl Herrn Manfred Blümel, Gülzow Frau Christa Schneiderat, Zehna Herrn Hans-Günter Hippler, Strenz Herrn Eckard Köpp, Mühlengeez Frau Rosemarie Gienapp, Gülzow Nr. 06/2013 Zum 82. Geburtstag Herrn Wolfgang Wodak, Spoitgendorf Herrn Jakob Müller, Bülower Burg Frau Anni Rieck, Bölkow Frau Waltraud Marquardt, Kirch Kogel Frau Marie Wendorf, Spoitgendorf Zum 83. Geburtstag Herrn Hans-Georg Drews, Oldenstorf Zum 84. Geburtstag Frau Hildegard Hoenig, Wendorf Herrn Gerhard Raschke, Siemitz Zum 85. Geburtstag Herrn Hans Thiel, Prüzen Herrn Jürgen Saß, Sarmstorf Frau Gerdi Ortmann, Klein Upahl Frau Hannelore Rürup, Lohmen Frau Hildegard Nagrapske, Klein Upahl Frau Bärbel Lungfiel, Lohmen Zum 86. Geburtstag Frau Ella Keiser, Neuhof Frau Arnoldine Martensen, Badendiek Frau Margarete Stoll, Spoitgendorf Frau Christel Baumann, Zehna Frau Gisela Kraus, Groß Tessin Frau Waltraut Wöller, Lohmen Zum 87. Geburtstag Herrn Richard Blohm, Zapkendorf Frau Ilse Laukgall, Mierendorf Zum 88. Geburtstag Frau Wilma Meyer, Badendiek Frau Sieglinde Wiebe, Lohmen Zum 89. Geburtstag Herrn Hans-Otto Alwart, Lohmen Frau Anna Bischoff, Kuhs Frau Irene Warnke, Lohmen Zum 70. Geburtstag Frau Ursula Hudowenz, Mühl Rosin Frau Birgitt Grammerstorf, Glasewitz Frau Helga Kiefer, Badendiek Zum 90. Geburtstag Frau Klara Mevius, Mühl Rosin Zum 75. Geburtstag Herrn Adolf Becker, Karow Frau Gerda Otter, Bülow Frau Hildegard Müller, Zehna Herrn Manfred Wischer, Boldebuck Zum 99. Geburtstag Frau Erika Fritsch, Lohmen Zum 80. Geburtstag Frau Hilde Mittelstädt, Lohmen Frau Marga Tragmann, Lüssow Zum 81. Geburtstag Frau Lonny Kristahn, Mierendorf Zum 92. Geburtstag Frau Ursula Reich, Lohmen Liebe Jubilare des Monats Juli und der folgenden Monate des Jahres 2013, das Amt Güstrow-Land möchte auch Ihnen zu Ihrem Geburtstag herzliche Glückwünsche durch das Mitteilungsblatt aussprechen. Sollten Sie das jedoch nicht wünschen, bitten wir Sie um eine kurze mündliche oder schriftliche Mitteilung an das Amt Güstrow-Land, Einwohnermeldeamt, Haselstr. 4, Güstrow, zwei Monate vor Ausgabe an die Redaktion.

21 Nr. 06/ Güstrow-Land Kulturnachrichten Juni 2013 Wo ist wann was los? Gemeinde Glasewitz jeden Dienstag 15:45 Uhr Treff der Sportgruppe Glasewitz Fit für jedes Alter unter der Leitung von Edmund Jungerberg jeden Mittwoch 19:00 Uhr Tischtennis im Saal jeden Donnerstag 18:30 Uhr Fitnessprogramm für jedermann im Gemeindesaal unter der Leitung von Ilona Helle Information Der Gemeindesaal kann für Veranstaltungen aller Art gemietet werden. Der Raum bietet Platz für 60 Personen und verfügt über eine große Küche. Entsprechend Geschirr und Einrichtung sind vorhanden. Wenn Sie Interesse an der Anmietung unseres Gemeindesaals haben, wenden Sie sich bitte ab sofort an Frau Pilz, Tel Gemeinde Groß Schwiesow jeden Montag 19:30-21:00 Uhr Line-Dance, im Speicher (Gemeindezentrum) Groß Schwiesow Gemeinde Gülzow-Prüzen jeden Dienstag im Sport- und Freizeitzentrum Gülzow, Seestr :15-18:45 Uhr Kinder- und Jugendsport ab 9 Jahre jeden Mittwoch im Sport- und Freizeitzentrum Gülzow, Seestr :30-09:30 Uhr Seniorensport 17:15-18:30 Uhr Kindersport für alle Kleinen von 4 bis 8 Jahren 19:00-20:00 Uhr Fitness für jedermann von Aerobic bis Prävention jeden Sonntag 13:00-16:00 Uhr Tennis mit Voranmeldung beim Vereinsvorsitzenden Herrn Dr. Andreas Höflich, Tel Kräutersammlung mit anschließender 10:00 Uhr Verkostung und einem kleinen Imbiss, Treffpunkt Kapellenweg 2 in Prüzen. Alle Interessenten sind herzlich eingeladen Seniorentreff in Mühlengeez 14:30 Uhr bei Frau Rienow Treff bei Kaffee und Kuchen 14:30 Uhr bei Frau Ernst in Hägerfelde Fahrt zur Premiere Störtebeker OG der VS Gülzow/Boldebuck Tagesfahrt zur Insel Hiddensee OG der VS Gülzow/Boldebuck Spielnachmittag in Karcheez 14:30 Uhr FFw Karcheez Fahrradtour mit Linde - Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben - OG der VS Gülzow/Boldebuck Alle Veranstaltungen werden über den Gülzower Sportverein organisiert. Wer möchte mal etwas Neues ausprobieren? Wir bieten einen Workout im Trampolinspringen (neudeutsch: Rebounding ). Beim Hüpfen trainieren Sie Kondition, Kraft, Balance und Beweglichkeit. Es gibt keine Altersbegrenzungen. Voraussetzung ist Spaß an der Bewegung. Freie Plätze in der Gruppe sind noch vorhanden und die Termine stehen noch nicht fest. Interessenten bitte melden bei Dr. Harriet Gruber, Tel Gemeinde Gutow Jahre Boots- und Angelverein - 19:00 Uhr Vereinsfest Boots- und Angelverein Gutow Gemeindesaal Gutow Arbeitseinsatz am Inselsee 09:00 Uhr Boots- und Angelverein Gutow Kaffeenachmittag im Freien n. Absprache Seniorengruppe Gutow Tagesfahrt Hiddensee Seniorengruppe Bülow/Bülower Burg Hallo Kinder, an jedem Mittwochnachmittag ist der Jugendklub für euch in Gutow in der Mühle geöffnet. Schaut doch mal wieder herein! Gemeinde Lohmen Seeblickregion Herz Mecklenburg Veranstaltungen Juni Begegnungsstätte Alter Dorfkrug Lohmen, Dorfstraße 23, Tel Mo. 14:00-16:00 Uhr Teestunde Mo. 19:00 Uhr Kunsttreff : Seidenmalerei/ Linolschnitt Di. 10:00-18:00 Uhr Sa. 10:00-12:00 Uhr Töpferstube Mo. u. Schülernachmittag Mi. 14:00-16:00 Uhr (außer Ferien) Do. 14:00-17:00 Uhr Gewölbekeller Lesestube Besichtigung Di. u. Sa., sonst nach Vereinbarung über Tourist- Information Di. u. Sa., sonst über Tourist- Information Di. 10:00-16:00 Uhr und Sommergalerie, Sa. 10:00-12:00 Uhr sonst auf tel. Anfrage Dorf Museum Lohmen, Dorfstraße 12, Mo. - Do. 08:00-16:00 Uhr/ Landtechnikausstellung in Fr. 08:00-12:00 Uhr der Pfarrhofscheune Di. - Sa. 15:00-17:00 Uhr Speicher, Sommersaison mit der neuen Werkzeugausstellung und der Sonderausstellung Inflation 1923 Spritzenhaus und Trafohaus. Nur nach tel. Vereinbarung

22 Güstrow-Land 22 Nr. 06/2013 Veranstaltungen der Gemeinde Lohmen, Informationen unter Tel , :00 Uhr Dorffest in Oldenstorf Fischerei Lohmen ANGELSCHEINE sind auf dem Fischereihof erhältlich. Tageskarte: 6,50 /Nachtangelkarte 8,00 / Wochenkarte: 25,00 mit Nachtangeln 30,00 Öffnungszeiten: Fr.: 09:00-17:00 Uhr Sa.: 09:00-12:00 Uhr Weitere Informationen Touristinformation Lohmen (Tel ), in der Pfarrscheune am Dorfplatz - Öffnungszeiten: Mo. - Do. 08:00-16:00 Uhr, Fr. 08:00-13:00 Uhr Elektro-Rollstuhl-Hockey im SV 90 Lohmen, bei: Gemeinde Lüssow jeden Dienstag Line-Dance, Klub Strenz 18:30-20:30 Uhr jeden Montag ab 12:00 Uhr Abgabe von Lebensmitteln durch die Güstrower Tafel, Gemeindezentrum Lüssow jeden Seniorennachmittag mit Arbeitslosen, 2. Mittwoch OG der VS Lüssow 14:00 Uhr Ansprechpartner Frau Inge Briese, OG der VS Lüssow jeden Rommé, OG der VS Lüssow 2. Donnerstag Gemeindezentrum 19:00 Uhr jeden Mittwoch 09:00-12:00 Uhr Ospa-Mobil, Gemeindebüro Lüssow FFw-Verein Projekt Brandschutzerziehung in KITA Lüssow VS - Lüssow - Fahrt ins Blaue (Überraschung) Spielenachmittag mit Kaffeetrinken 14:30 Uhr VS Karow Lieder zum Mitsingen Orkusch 14:30 Uhr VS Karow Gemeinde Mistorf Veranstaltungen im Vereinshaus Goldewin Kaffee- und Spielenachmittag der Senioren ab 14:00 Uhr am am Am Sommerfest in Goldewin von 17:00-24:00 Uhr mit Grillen und Tanz am Feuer. Vorankündigung Goldewiner Familien-Flohmarkt am von 14:00-17:00 Uhr Wer auf unserem Familienflohmarkt etwas verkaufen möchte, kann sich bereits jetzt seinen Stand sichern unter Verkauft werden können neben Kinderbekleidung, Schuhe, Kinderwagen, Autositze, Spielsachen auch Herbstfrüchte aller Art. Wer seine reiche Ernte gerne anbieten möchte, ob frisch oder als Marmeladen und Eingewecktes ist hiermit herzlich aufgefordert mitzumachen. Information: Das Vereinshaus kann für Veranstaltungen aller Art gemietet werden. Der Raum bietet Platz für 150 Personen und verfügt über eine Küche und einen separaten Gastraum für 25 Personen. Entsprechend Geschirr und Einrichtung sind vorhanden. Wenn Sie Interesse an der Anmietung unseres Vereinshauses haben, wenden Sie sich bitte an Frau Kempa, Tel oder Gemeinde Mühl Rosin jeden Montag 18:30-20:00 Uhr Line-Dance Sporthalle Mühl Rosin jeden Dienstag Mal - und Zeichenkurs 18:00-20:00 Uhr Dorfgemeinschaftshaus Bölkow Ansprechpartner: Herr Tauscher Nordic-Walking nach Absprache Ansprechpartner: Frau Völker jeden Mittwoch Wandern/Spazieren gehen 14:00 Uhr Treffpunkt Schulhof Mühl Rosin Ansprechpartner Frau Erika Krebs Telefon: Samstag, Schießen Kleinkaliber auf dem Schießplatz Güstrow Dienstag, Schuljahresabschlussfest für Hort und Grundschule Samstag, Chronikgruppe und IG 15:00-17:00 Uhr Fotografie - Bootsfahrt auf dem Inselsee Mittwoch, Die Großen feiern das Ende der Kindergartenzeit Mittwoch, LAC Springen in die Ferien in Mühl Rosin Mittwoch, Mitgliederversammlung Bisdede im 19:00-21:00 Uhr Bowling Point Donnerstag, Chronikgruppe Bowling Point Samstag, Platt im Gorden bei Familie 15:00-17:00 Uhr Böckmann in Kirch Rosin Gottesdiensttermine Juni 2013 Ev.-luth. Kirchgemeinde Parum-Lüssow :00 Uhr Oettelin :00 Uhr Lüssow mit Abendmahl :00 Uhr Mistorf :00 Uhr Parum mit Abendmahl :00 Uhr Lüssow, Kirchgemeindefest :00 Uhr Parum mit Abendmahl :00 Uhr Lüssow mit Abendmahl 19. Mecklenburg-Wallfahrt: Vom 3. (16:30 Uhr) bis 7.7. (12 Uhr) findet die Fußwallfahrt von Mirow nach Neustrelitz statt. Übernachtet wird in Pfarrhäusern. Das Gepäck wird transportiert. Tragend für diese Tage, an denen vom jeweils etwa 25 km Strecke gelaufen werden, sind die vier Tagzeitgebete, das Schweigen auf dem Weg und die tägliche

23 Nr. 06/ Güstrow-Land Mahlfeier. Am So., d. 7.7., feiern wir 9:30 Uhr mit der Kirchgemeinde Neustrelitz einen Wallfahrtsgottesdienst. Wer sich dazu noch entschließt, melde sich bis an bei: Ingeborg Bräutigam, Tel Kirchgemeinde-Fest der Kirchgemeinde Parum-Lüssow: So., d , 10 Uhr, beginnen wir mit einem Festgottesdienst in Lüssow; anschließend Mittagessen; dann bunter Nachmittag mit Basteln, Singen, Spielen, Theater... Bitte etwas Nettes für Mittag- oder Kaffeetafel mitbringen! Termine der Kirchgemeinde Hohen Sprenz-Kritzkow Gottesdienst Kirche Kritzkow, Sonntag, 09. Juni 2013, 11:00 Uhr Kapelle Samstorf, Sonntag, 16. Juni 2013, 11:00 Uhr Kirche Polchow, Montag, 24. Juni 2013, 19:00 Uhr, Johannisfest Gesprächskreis Hohen Sprenz, Pfarrhaus, Dienstag, 11. Juni 2013, 19:00 Uhr Thema Frauengestalten in unserer Bibel Leseabend Dorfkirche Weitendorf, Montag, 17. Juni 2013, 19:30 Uhr Joachim Puttkammer (Gral-Müritz) liest Sagen in Mecklenburg-Vorpommern Familiennachmittag Hohen Sprenz, Mittwoch, 19.Juni 2013, 16:00 Uhr In der Sommerpause fahren wir gemeinsam Fahrrad vom Juli 2013 Bitte melden Sie sich an: Chor Hohen Sprenz, Pfarrhaus, Donnerstag, 18. Juni 2013, 18:30 Uhr Orgelkonzert Hohen Sprenz, Kirche, Samstag, 29. Juni 2013, 18:30 Uhr Orgel: Christiane Werbs, Warnemünde Einladung zu einer Reise nach Bernitt Mittwoch, den 05. Juni 2013 sind Kinder und Familien zu einem Konzert mit dem bekannten Liedermacher Gerhard Schöne eingeladen. Abfahrt: 15:00 Uhr in Hohen Sprenz 16:00 Uhr Konzert für kleine Leute und 19:30 Uhr für große Leute Statt Eintritt wird um eine Spende gebeten. Ehrenamtliche gesucht! Wir suchen dringend Freiwillige, die Freude daran haben, in einer Regelmäßigkeit unsere Kirchen zu pflegen. In einer Kirche sammelt sich mindestens genauso schnell der Staub an wie Zuhause. Um sich jedoch, wie Zuhause, wohl zu fühlen, sollten unsere schönen Kirchen stets einen einladenden Glanz verbreiten. Finden wir genügend Freiwillige, so dass regelmäßig geputzt werden kann, bedeutet dies auf Dauer weniger Zeit- und Kraftaufwand. Wer könnte sich vorstellen, einmal im Monat in einem Reinigungsteam mitzuhelfen? Bitte melden Sie sich im Pfarramt: Termine der Christophorusgemeinde Laage im Gemeindebereich Recknitz Gottesdienst Kirche Laage, Sonntag, 09. Juni 2013, 14:00 Uhr Gemeindefest, Plattdeutsche Predigt: Pastor Christian Voß Kirche Recknitz, Sonntag,14. Juni 2013, 14:00 Uhr Kirche Polchow, Montag, 24. Juni, 19:00 Uhr, Johannisfest Frauen- und Seniorenkreis Pfarrhaus, Recknitz, Dienstag, 11. Juni 2013, 14:30 Uhr Seniorenfreizeit Juni 2013 Bitte melden Sie sich bei Interesse an. Es muss mit einem Unkostenbeitrag von ca. 150,00 gerechnet werden. Es sind noch Plätze frei!! Seniorenfreizeit Juni 2013 Bitte melden Sie sich bei Interesse an. Es muss mit einem Unkostenbeitrag von ca. 150,00 gerechnet werden. Es sind noch Plätze frei!! Pilgern Oktober 2013 von Tangermünde nach Magdeburg Thema: Mit den Füßen treten, kommt mit uns auf den Weg! Melden Sie sich bitte im Pfarrhaus an. Quartiersuche für die Thüringer Sängerknaben Am Donnerstag, dem 18. Juli 2013 geben ca. 40 Jungs und Männer im Alter von 8 bis 20 Jahren ein Konzert in der Stadtkirche zu Laage. Für die Sänger und 4 erwachsene Begleiter wird vom 18. zum 19. Juli 2013 eine Unterkunft gesucht. Die Verpflegung (Mittagessen, Abendessen, Frühstück) soll in den Familien erfolgen. Wir bitten sehr herzlich um Ihre freundliche Unterstützung. Wer bereit ist, einen Gast aufzunehmen, möchte sich bitte im Pfarramt Laage melden. Pilgern Oktober 2013 von Tangermünde nach Magdeburg Thema: Mit den Füßen treten, kommt mit uns auf den Weg! Melden Sie sich bitte im Pfarrhaus an. Quartiersuche für die Thüringer Sängerknaben Am Donnerstag, den 18. Juli geben ca. 40 Jungs und Männer im Alter von 8 bis 20 Jahren ein Konzert in der Stadtkirche zu Laage. Für die Sänger und 4 erwachsene Begleiter wird vom 18. zum 19. Juli 2013 eine Unterkunft gesucht. Die Verpflegung (Mittagessen, Abendessen, Frühstück) soll in den Familien erfolgen. Wir bitten sehr herzlich um Ihre freundliche Unterstützung. Wer bereit ist, einen Gast aufzunehmen, möchte sich bitte im Pfarramt melden. Spendenaufruf für die Groß Ridsenower Glocke Eine Glockengießerei wird die zerstörte Glocke in Groß Ridsenow unter Verwendung vorhandenen Teile rekonstruieren und neu gießen. Es fehlen dafür noch ca ,00. Wir bitten um Spenden auf das

24 Güstrow-Land 24 Nr. 06/2013 Spendenkonto Konto-Nr.: BLZ: Evangelische Kreditgenossenschaft Zweck: Glocke Ehrenamtliche gesucht! Wir suchen dringend Freiwillige, die Freude daran haben, in einer Regelmäßigkeit unsere Kirche in Recknitz, zu pflegen. In einer Kirche sammelt sich mindestens genauso schnell der Staub an wie Zuhause. Um sich jedoch, wie Zuhause, wohl zu fühlen, sollten unsere schönen Kirchen stets einen einladenden Glanz verbreiten. Finden wir genügend Freiwillige, so dass regelmäßig geputzt werden kann, bedeutet dies auf Dauer weniger Zeit- und Kraftaufwand. Wer könnte sich vorstellen, einmal im Monat in einem Reinigungsteam mitzuhelfen? Bitte melden Sie sich im Pfarramt: Ev.-luth. Kirchgemeinde Tarnow und Witzin 05. Juni 14:30 Uhr Gemeindenachmittag in Tarnow Sei doch mal tolerant! Diese Jugend heute! Toleranz im Zuammenleben der Generationen 09. Juni um 10:00 Uhr in Witzin Gottesdienst um 10:00 Uhr 11. Juni um 14:00 Uhr 16. Juni um 10:00 Uhr um 14:00 Uhr 21. Juni um 20 Uhr 23. Juni um 10:00 Uhr um 09:00 Uhr um 10:00 Uhr um 14:00 Uhr Gottesdienst in Tarnow Gesprächskreis in Buchenhof bei Frau Frömming Gottesdienst in Witzin Gottesdienst in Karcheez in der Kirche Groß Raden Konzert mit den Orginal Wolga Kosaken Gottesdienst in Witzin Gottesdienst in Dreetz Gottesdienst in Tarnow Gottesdienst in Ruchow 29. Juni Familien-Pilger-Weg gehen wir einen gemeinsamen Weg von Karcheez - Groß Upahl - Lenzen nach Ruchow 15 km Start 10:00 Uhr in Karcheez (Kinder und Senioren werden gefahren) Anmeldungen und Informationen bei Pastor Siegfried Rau 30. Juni um 10:00 Uhr Gottesdienst in Witzin 60 Jahre 17. Juni 2013 Eine Dokumentation in der Kirche Tarnow täglich von 11 Uhr bis 18:00 Uhr Mit dieser Ausstellung will die Kirchgemeinde Tarnow zur politschen Auseinandersetzung mit der Geschichte einladen und ihren kleinen Betrag dazu leisten, dass die Bürger unseres Landes die Errungenschaft der politischen Mitbestimmung und des demokratisachen Wahlrechtes (22. September 2013) wieder neu achten und gebrauchen lernen, für das die Arbeiter und Bauern der DDR im Juni 1953 mutig auf die Straße gegangen sind. Pastor Siegfried Rau Pastor Siegfried Rau Tarnow, Telefon , , mobil , tarnow@elkm.de In der Fränkischen Schweiz den ganzen Sommer über Schwimmen unter der Burg, Wanderparadies, Nordic-Walking-Zentrum, Kneippen, Konzerte, Theater, Fränkische Feste, Kinderprogramm, Kulturweg, Wildpark, Gruppen- und Pauschalangebote z.b. Wanderwoche vom bis ÜF/DU/WC pro Person ab 173,- Nutzen Sie unser ganzjähriges Übernachtungsangebot ÜF/DU/WC pro Person ab 20,- Ob Sie Ihren Urlaub sportlich aktiv gestalten wollen oder lieber erholsam und beschaulich: Der staatlich anerkannte Luftkurort Egloffstein ist dafür der rechte Platz. Mächtig überragt von der 1000-jährigen Burg Egloffstein liegt der kleine Marktflecken im idyllischen Trubachtal, einer lieblichen, mit Obstbäumen reich geschmückten Landschaft, die von markanten Fels- und Waldhängen eingerahmt ist. In der Talaue können Sie Ihren Füßen nach einer schönen Wanderung eine prickelnde Kneipp-Kur gönnen. Egloffstein und seine Nachbarorte bieten das richtige Ambiente für ausgedehnte Wanderungen, Nordic-Walking aber auch für ruhige Spaziergänge.

25 Nr. 06/ Veranstaltungstipps Güstrow-Land Foto: LW-Archiv - Anzeige - Mit freundlicher Unterstützung der VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG Röbeler Straße Sietow Tel / Fax / info@wittich-sietow.de

26 Güstrow-Land 26 Nr. 06/2013 Ein Blick hinter die Kulissen der Danone Molkerei: Wie ein neuer Joghurt entsteht Joghurt gehört zu den beliebtesten Lebensmitteln der Deutschen: Der Pro- Kopf-Verbrauch liegt durchschnittlich bei mehr als zwei Bechern (150g) pro Woche. Kein Wunder, dass immer wieder neue Joghurtleckereien auf den Markt kommen. Wie entsteht eigentlich ein neuer Joghurt? Zum Tag der Milch schauen wir hinter die Kulissen der Danone Molkereien, wo gerade die neue Produktfamilie Die Danone Molkerei entwickelt wurde. Das Wichtigste bei der Entwicklung neuer Joghurts sind die Wünsche der Kunden. Wir haben während der Entwicklung viele Verbraucher und Experten befragt, welche Joghurt-Produkte sie sich wünschen, erklärt Matthias Biebl, Mitglied der Geschäftsführung bei Danone. Die Umfragen haben ergeben: Ein guter Joghurt muss vor - Anzeige - allem schmecken, aber Geschmäcker sind bekanntlich verschieden. Die Danone Molkerei hat drei Favoriten identifiziert: Joghurt mit viel Frucht und ohne Aroma, wenige Zutaten zum Selbermischen sowie ein sahniges Geschmackserlebnis auf Frucht. Bei der anschließenden Rezepturentwicklung wird viel probiert und verfeinert, bis Rezeptur, Fruchtigkeit und Textur passen. Besteht das Produkt die kritischen Tests der Joghurtliebhaber, startet die Herstellung in den Danone Molkereien in Ochsenfurt und Rosenheim. Das jüngste Ergebnis: Die neuen Joghurts der Danone Molkerei Unser Sahniger, Unser Fruchtiger und Unser Original in vielen innovativen Geschmacksrichtungen. Weitere Informationen zu den einzelnen Produkten finden Sie unter Zum diesjährigen Tag der Apotheke am 13. Juni 2013 starten Apotheken unter dem Motto Erst fragen, dann fahren! eine Informationskampagne zu Medikamenten und Straßenverkehr. Im Mittelpunkt stehen dabei die Risiken und der Nutzen von Arzneimitteln für Kraftfahrer. Denn anders als bei Alkohol gibt es bei Medikamenten keine Grenzwerte: Jeder Kraftfahrer ist selbst dafür verantwortlich, seine Fahrtüchtigkeit zu beurteilen. Falls jemand unter Medikamenteneinfluss einen Unfall verursacht, muss er mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Neben verschreibungspflichtigen Medikamenten können auch rezeptfreie Arzneimittel die Verkehrssicherheit gefährden, beispielsweise Arzneimittel gegen Allergien, Husten oder Migräne. Bei anderen Medikamenten überwiegt der Nutzen: Bei einigen Krankheiten wie Diabetes ermöglichen Medikamente erst, dass man aktiv am Straßenverkehr teilnimmt. Kraftfahrer können sich in ihrer Apotheke - Anzeige - Erst fragen, dann fahren! Apotheker informieren über Verkehrssicherheit über mögliche Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit informieren. Getragen wird die Kampagne von der ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und dem ADAC. Mehr Informationen unter Ihre Helfer in schweren Stunden seit 1871 Bestattungshaus Bestattungshaus Teßmer Inhaber: Michael Teßmer Fachgeprüfter Bestatter Hageböcker Straße Güstrow Telefon / Beistand und Hilfe im Trauerfall, seit nunmehr 142 Jahren, vom einzigen noch tätigen fachgeprüften Bestatter in Güstrow und im Landkreis Rostock. Ob Erd- Feuer- See- Diamant- oder Friedwaldbestattung, bei uns finden Sie fachlich kompetente und faire Beratung zu allen Bestattungsarten und Formen die möglich sind. Selbstverständlich auch ohne Anzahlung! In Zusammenarbeit mit: Wir beraten Sie gern! Güstrow Perleberg Mo.-Fr. Sa. Hamburger Chaussee Uhr Uhr Außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung THOMAS Perleberg Wittenberge St.-Jürgens-Weg 22 Hamburger Chaussee 2 Tel Tel hoenast@t-online.de info@hoepcke-naturstein.de Parkstraße info@hoepcke-naturstein.de BORGWARDT GRABMAL + NATURSTEIN STEINMETZMEISTERBETRIEB Rostocker Chaussee 2 (NUR am Friedhof) Güstrow Tel. ( ) / Fax ( ) Fensterbänke, Treppen, Küchenarbeitsplatten GmbH

27 Nr. 06/ Güstrow-Land Veranstaltungstipp Foto: LW-Archiv Ja Sagen Sie Impressum Mitteilungsblatt des Amtes Güstrow-Land mit öffentlichen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltung Verlag: zu einer Hochzeitsanzeige in Ihrem Mitteilungsblatt! Gestalten und buchen Sie gleich online. Just d it! Katrin Muster & Marco Mustermann Wir heiraten heiraten am am imimStandesamt StandesamtMusterhausen. Musterhausen. Wir 25. Mai Juli 2013 Mustergasse 12, Musterhausen, Musterhausen, im im Mai Juli Wählen Sie in Ruhe Ihre Hochzeitsanzeige aus unserem Online-Familienkatalog oder entwerfen Sie diese selbst ganz bequem online auf Ein Service von WITTICHonline. Verlag + Druck Linus Wittich KG Röbeler Straße 9, Sietow Druck: Druckhaus Wittich An den Steinenden 10,04916 Herzberg/Elster Tel /489-0 Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Tel.: /57 90, Fax: / Redaktion: Tel.: / , Fax: / Internet und info@wittich-sietow.de Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Beitrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen.diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Verantwortlich: amtlicher Teil außeramtlicher Teil: Anzeigenteil: Auflage: Erscheinungsweise: Der Amtsvorsteher Mike Groß (V. i. S. d. P.) Jan Gohlke Stück, wird kostenlos an alle Haushalte im Amtsbereich verteilt. Darüber hinaus kann der Amtskurier gegen Erstattung der Versandkosten einzeln oder im Abonnement über die Amtsverwaltung bezogen werden. jeden 1. Mittwoch im Monat Verlag + Druck Linus Wittich KG

28 Güstrow-Land 28 Reise durch (k)ein Land Schicksale in der DDR - Uwe Bernd Kein Stasi-Grusel, Grenzregime-Horror und keine Dissidenten-Drangsalierungen - und doch gewährt dieses Buch seit dem Mauerfall den wohl detailiertesten Einblick in den täglichen Wahnsinn DDR mit all seinen Facetten. Drei 19-jährige Männer sind auf Tramp-Tour quer durch die kleine Republik. Auf ihrer Reise ohne Ziel, ohne Zelt und ohne Zeitlimit, mit dem Motto Bei Langeweile vorsichtshalber Stellungswechsel begegnen ihnen jene Menschen, die sich im Sozialismus auf ihre Art eingerichtet haben. Sie treffen zum Beispiel auf Parteibonzen, Betriebsleiter, Polizisten, Arbeiter, Soldaten ebenso Punks, BRD-Touristen, Blueser, Prostituierte, zzgl. Versand Anarchisten. 6,50 ISBN Bestellung unter: oder Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Röbeler Straße Sietow oder /579-0 Nr. 06/2013 Wintervorrat sichern: - Anzeige - Wer jetzt Briketts einkellert, spart bares Geld Nach dem langen und kalten dukte beworben, doch geliefert Winter mag es jetzt eigentlich werden Brennstoffe von zweiniemand so recht hören. Aber: felhafter Herkunft. Der nächste Winter er kommt Der sichere Kauf: bestimmt. Jetzt im Frühjahr ist Markenqualität vom ein guter Zeitpunkt, sich darauf vorzubereiten und schon an Heizprofi -Partner die Einkellerung von BraunkohHochwertige 7-Zoll-Briketts aus lenbriketts zu denken. Denn ak- dem Rheinland erkennt man leicht tuell sind die Preise besonders an der Prägung Heizprofi. niedrig und viele Brennstoff- Die 3-Zoll-Briketts tragen den händler bieten Sonderrabatte. Markennamen UNION. Diese Das Frühjahr ist deshalb Ein- losen Briketts werden über den kellerungszeit. Und wer jetzt Brennstoff-Fachhandel und die schon seinen Keller wieder Genossenschaften verkauft. Hier mit Brennstoffen auffüllt, spart ist der Kunde in jedem Fall auf später beim Heizen bares der sicheren Seite, denn der Geld. Viele Verbraucher schau- Händler bürgt nicht nur für die en jedoch nur auf den Preis und Qualität er liefert die Briketts lassen dabei die Qualität völlig auf Wunsch auch bis nach außer Acht. Fliegende Händler Hause und in den Keller. nutzen dies aus, um minder- Weitere Informationen erhalten wertige Ware loszuwerden. In Sie beim örtlichen BrennstoffAnzeigen werden Markenpro- fachhandel. PFLEGEFALL DAS STARK UNTERSCHÄTZTE RISIKO - Anzeige - OstseeSparkasse Rostock präsentiert neue Versicherungsmodelle n Gegen ein Risiko, pflegebedürftig zu werden, ist jeder Bürger gesetzlich abgesichert. Das ist auch gut so, denn in Deutschland gibt es schon heute mehr als zwei Millionen Pflegefälle. Jeder sechste davon ist nicht einmal 60 Jahre alt. Und es werden immer mehr! Trotz der alarmierenden Entwicklung ist Pflege für viele noch kein Thema. Dabei kann es jeden treffen, ob jung oder alt. Unverhofft kann ein Sport- oder Verkehrsunfall auch das eigene Leben verändern und plötzlich ist man auf Hilfe angewiesen. Aktuelle Studien zeigen, dass die Kosten im Pflegefall immens sind und immer weiter steigen. Rund Euro betragen sie bei betroffenen Männern. Bei den statistisch gesehen länger lebenden Frauen sind die Kosten mit Euro sogar doppelt so hoch. Nach Abzug der gesetzlichen Absicherung bleibt jeder Einzelne auf etwa der Hälfte der Kosten sitzen. Mit dem so genannten Pflege-Bahr benannt nach dem Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr fördert der Staat erstmals die private Pflegevorsorge. Die Förderung zielt darauf ab, dass Menschen mehr privat vorsorgen, wie es für die Rente bereits der Fall ist. Eine Pflegeversicherung ist deshalb für jeden ein wichtiges Thema: Dazu bietet die OSPA jetzt ganz aktuell verschiedene AG mit der Pflegerentenversicherung wichtige Ergänzungsprodukte an. Die Experten der OSPA beraten sie dazu gern und erarbeiten individuelle und passende Lösungen. Können Sie Beispiele nennen? Gibt es regionale Unterschiede bei Pflegeplätzen? und günstige Versicherungsmodelle an. Im Gespräch mit Henri Martens, Leiter des OSPA-VersicherungsZentrums: Herr Martens, wie wichtig ist das Thema Pflegeversicherung denn tatsächlich? Henri Martens: Wie wichtig das Thema ist, wird klar, wenn man bedenkt, dass Betroffene mit ihrem gesamten Vermögen für die Kosten gerade stehen könnten: Die laufende Rente geht weg, langjährig Erspartes wird eingesetzt, das über Jahre abgezahlte Eigenheim wird möglicherweise mit herangezogen. Im schlimmsten Fall steht die wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel. Höchste Eisenbahn also, etwas zu unternehmen. Noch dringlicher wird es, wenn man bedenkt, dass bislang nur etwa 2,4 Prozent der rund 70 Millionen der gesetzlich Krankenversicherten eine private Zusatzabsicherung haben. Versicherungen kosten Geld, hilft der Staat bei der privaten Pflegevorsorge mit? Henri Martens: Ja! Die Politik hat erkannt, wie wichtig die private Vorsorge ist. Seit Anfang des Jahres fördert der Staat die private Pflegeversicherung mit 60 Euro pro Jahr. Die Union Krankenversicherung (UKV), bietet dazu als Basisabsicherung die neue, zulagenberechtigte FörderPflege an. Mit dem Pflege-Bahr allein ist die entstehende Versorgungslücke aber noch nicht geschlossen! Daher bieten die UKV mit der PflegePREMIUM Plus und die neue leben Lebensversicherung Henri Martens: Ja, es gibt Unterschiede: In Güstrow kann der Eigenanteil eines Heimbewohners mit Pflegestufe drei, bei bis zu Euro im Monat liegen. Im Umkreis der Barlachstadt kostet ein Platz im Pflegeheim im Durchschnitt 650 Euro. In Bützow oder in Einrichtungen in der Mecklenburgischen Schweiz kann ein Pflegeplatz noch einmal 100 Euro teurer sein. In Teterow gibt es Einrichtungen die sogar bis zu Euro im Monat kosten. Man erkennt, die Kosten für Heimplätze liegen deutlich über den Mietpreisen, auch wenn sie von Region zu Region und vom Ausstattungsgrad sehr unterschiedlich sind. Deshalb sollte sich wirklich jeder rechtzeitig mit dem Thema Pflegeversicherung befassen, sie betrifft uns früher oder später alle. Die Berater in ihrer OSPA-Filiale vor Ort geben Ihnen dazu gerne eine Auskunft. Weitere Informationen gibt es in jeder OSPA-Filiale und im Internet unter

29 Nr. 06/ Güstrow-Land Die Zeiten ändern mich die Sparkassen-Pflegevorsorge bleibt. In jeder Lebensphase an Ihrer Seite: Ihr s VersicherungsZentrum der OSPA. Die Versorgung bei Ihnen zu Hause im Kreise Ihrer Familie ist immer die beste Wahl. Die Sparkassen-Pflegevorsorge unterstützt Sie bei der häuslichen Pflege auch durch Familienangehörige in allen drei Pflegestufen. Sollte wirklich einmal ein stationärer Aufenthalt notwendig sein, stehen Ihnen die Mitarbeiter des s VersicherungsZentrums der OSPA zur Seite. Legen Sie heute Ihren persönlichen Leistungsumfang im Pflegefall fest und informieren Sie sich jetzt in Ihrer OSPA-Filiale vor Ort oder unter

30 Güstrow-Land 30 Nr. 06/2013 auto mobil Foto: bilderbox das wirtschaftswunder geht weiter. der neue canter eco hybrid mit bis zu 23 % Kraftstoffersparnis. Am 7. Juni ab 11 Uhr Schautag Erleben Sie den neuen Canter Eco Hybrid. Sein 40-kW-Elektromotor unterstützt den 3,0-Liter-Dieselmotor beim Anfahren und Beschleunigen und ermöglicht so bis zu 23 % Kraftstoffersparnis. Perfekt auf den Antrieb abgestimmt ist das automatische Doppelkupplungsgetriebe DUONIC eine Weltneuheit in einem Lkw. Am besten überzeugen Sie sich bei einer Probefahrt vom neuen Wirtschaftswunder. Informationen bei Ihrem Fuso Partner und unter SIETRAC GmbH canter. der nutzlaster. Autorisierter Vertrieb und Service Dealer für name FUSO Dealer Street 12/12345 Canter town Buchenweg Tel. Bad Doberan Tel /4380 Dealer@dealername.com Fax /43811 Anbieter: Daimler AG, Mercedesstraße 137, Stuttgart Mobil 0175/ Am 7. Juni ab 11 Uhr Schautag bei SIETRAC GbmH in Bad Doberan harald.bunke@sietrac.de Fuso A Daimler Group Brand Nicht vom Unfallort entfernen! Fahrerflucht oder Unfallflucht ist eine Verkehrsstraftat. Sie ist im Paragraph 142 des Straßengesetzbuches unter unerlaubtes Entfernen vom Unfall" aufgeführt. ACE-Verkehrsrechtsexperte Volker Lempp erläutert den Sachverhalt: Der Gesetzgeber verlangt, dass der Schädiger sofort an der Unfallstelle stehen bleiben muss. Tut er das nicht, kann er sich schon wegen Unfallflucht strafbar machen. Das gilt auch dann, wenn er nach dem Zusammenstoß um die nächste Ecke fährt, um einen Parkplatz aufzusuchen. Selbst wenn er die Absicht hat, von dort an die Unfallstelle zurückzukehren. Der Schädiger muss sein Fahrzeug an der Unfallstelle belassen. Nur so lässt sich klären, ob und wie er am Unfall beteiligt gewesen ist. Seine mutmaßliche Schuld muss er nicht einräumen, sondern lediglich angeben, dass er an dem Unfall beteiligt war. Ist der Geschädigte nicht vor Ort, beispielsweise dann, wenn eine Beule in ein geparktes Auto gefahren wurde, muss auf den Geschädigten oder auf die Polizei gewartet werden. Die Gerichte sprechen hier von einer den Umständen angemessene Zeit. Die Dauer hängt vom Einzelfall ab.

31 Nr. 06/ Güstrow-Land Service Foto: LW-Archiv Geöffnet: Niklotstraße Güstrow Telefon: / Mo. - Fr Uhr bis Uhr Samstag 9.00 Uhr bis Uhr Anfertigung von orth. Schuhen Kompetenz i. d. Diabetikerversorgung Einlagen aller Art, Sporteinlagen Verkauf von fußgerechtem Schuhwerk med. Kompressionsstrümpfe u. Bandagen Änderungen u. Zurichtungen an elektronische Fußdruckmessung Konfektionsschuhen Jeden Monat kostenlos in jeden erreichbaren Haushalt Groß Schwiesow Gülzow - Prüzen Mistorf Sarmstorf Lüssow Güstrow Gutow Kuhs Plaaz Glasewitz Mühl Rosin Zehna Klein Upahl Lohmen Reimershagen Rund um die UHr! Amtskurier Güstrow-Land Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes Güstrow-Land mit den Gemeinden Glasewitz, Groß Schwiesow, Gülzow-Prüzen, Gutow, Klein Upahl, Kuhs, Lohmen, Lüssow, Mistorf, Mühl Rosin, Plaaz, Reimershagen, Sarmstorf, Zehna Ihr persönlicher Ansprechpartner Mario Winter Telefon: 0171/ m.winter@wittich-sietow.de Ich bin telefonisch für Sie da. Manuela Wolfinger Telefon: / m.wolfinger@wittich-sietow.de Verlag + Druck Linus Wittich KG Röbeler Straße Sietow Tel / Fax / anzeigen@wittich-sietow.de Rosen-Tage am 14. und 15. Juni Wir präsentieren Ihnen die Königin der Blumen von der Zwergrose über die Edelrose bis Park- und Kletterrose in ihrer Farbund Duftvielfalt sowie ein umfangreiches Sortiment an Begleitpflanzen. 5% Rabatt auf alle vorrätigen Artikel Fachkundige Beratung und Verkauf. HINRICHS PFLANZEN HANDEL GmbH OSTSEE BAUMSCHULEN Öffnungszeiten 14. Juni 9-18 Uhr 15. Juni 9-16 Uhr Seit Jahre Qualität KRÖPELIN Wismarsche Straße 37 Tel Fax Farbanzeigen fallen auf! Lassen Sie sich von uns beraten: /579-0

32 Güstrow-Land 32 Nr. 06/2013 Bauen & Wohnen Ihre kompetenten Fachpartner vor Ort Räume neu in Szene setzen Ambiente aus einem Guss: Mit Wandfarben, Bodenbelägen und Window Fashion alles aufeinander abgestimmt - lässt sich diese Wirkung erzielen. Passend zum Frühjahr und Sommer kann man mit den aktuellen Einrichtungstrends beispielsweise zitronengelbe Farbtupfer setzen oder mit kräftigen Beerentönen den eigenen Stil unterstreichen, erläutert Eduard Vigodski, Experte für Window Fashion bei JalouCity.de. Noch individueller, so Vigodski, wohne man mit den persönlichen Wunschmotiven und Lieblingsfotos, die zum Beispiel auf Lamellenvorhänge, Rollos oder auch Flächenvorhänge gedruckt werden könnten. Immer beliebter werden auch die praktischen Schiebegardinen: Sie sind pflegeleicht und passen sich jedem Raum an. Die einzelnen, meist bodenlangen Stoffbahnen können nach Bedarf hin- und hergeschoben werden. Besonders angesagt ist dabei die Kombination aus blickdichten und transparenten Materialien. Trends für Ihre Wohnung Gesundes Wohnklima unterstützen Jeder freut sich auf warme und sonnige Tage - die Schattenseite sind jedoch übermäßig erhitzte Innenräume. Hier liegen als Schutz vor Blendung und zu hohen Raumtemperaturen Plisseeanlagen im Trend. Besonders praktisch sind Modelle mit einer zusätzlichen, reflektierenden Beschichtung, die ein angenehmes Wohnklima schaffen. Eduard Vigodski. Sie werden einfach am Fensterrahmen befestigt und lassen sich dann ganz nach Bedarf verschieben. Auch hier ist die Auswahl an Trendfarben und Designs groß. Foto: djd/jaloucity Heimtextilien (djd/pt). Schon einige gezielte Farbtupfer und kleine Ausstattungsdetails können neuen Schwung in die Wohnung bringen. Vor allem rund ums Fenster lassen sich fantasievolle und individuelle Akzente setzen, mit denen man die Wirkung des gesamten Raums verändern kann. Im Trend liegen 2013 weich fallende Vorhänge, kräftige Farben und warme Töne, die für viel Gemütlichkeit sorgen. Neben dem dekorativen Effekt soll der Nutzwert nicht zu kurz kommen, zum Beispiel als Sichtschutz, zur Verdunkelung des Schlafzimmers oder um blendende Sonnenstrahlen auszusperren. GmbH & Co. KG Wir übernehmen für Sie die Planung und Antragsstellung für Kleinkläranlagen Finanzierung möglich! Tel.: / Fax: / Privater Hausputz mit Beteiligung des Finanzamtes Lassen Sie jetzt Ihre Fenster putzen 20 % der Kosten übernimmt das FINANZAMT!!! Unterhaltsreinigung Teppich- u. Polstermöbelreinigung Glasreinigung Dachrinnenreinigung Geschenkgutscheine für Jubiläen und Feiertage... Ihr Partner in allen Reinigungsfragen Glas- und Gebäudereinigung GmbH Rövertannen Güstrow Tel./Fax info@rb-reinigung.de Funk: 0170/

33 Nr. 06/ Güstrow-Land

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