Kooperationsvereinbarung für den Fernstudiengang B.A. Bildung & Erziehung (dual)

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1 Formblatt 1 Kooperationsvereinbarung für den Fernstudiengang B.A. Bildung & Erziehung (dual) zwischen (Träger). (Ansprechpartner).. (Adresse) und dem Fachbereich Sozialwissenschaften der Hochschule Koblenz (HS) Präambel Mit dem oben bezeichneten dualen Studiengang wollen die Partner einen Beitrag zur Innovation im Bildungsbereich und der akademischen Qualifizierung von pädagogischen Fachkräften leisten. Zielgruppe des dualen Fernstudiengangs sind Personen, die a) bisher noch nicht über einen beruflichen Abschluss verfügen und Studium sowie praktische Ausbildung miteinander verbinden wollen, b) bereits über einen ersten Berufsabschluss verfügen und sich im Rahmen des dualen Fernstudiengangs B.A. Bildung & Erziehung (dual) weiter qualifizieren wollen. Beide Partner arbeiten dabei vertrauensvoll zusammen, so dass die Ziele des dualen Fernstudiengangs mit den Lernorten Hochschule und Praxis in inhaltlicher, organisatorischer und zeitlicher Abstimmung erreicht werden. Die vorliegende Vereinbarung regelt die Grundsätze der Zusammenarbeit.

2 1 Vereinbarungsgegenstand (1) Die Vereinbarung regelt die Kooperation der Ausbildungspartner bei der Durchführung des o.a. dualen Fernstudiengangs. Der duale Fernstudiengang besteht aus dem Studium an der Hochschule Koblenz (Lernort Hochschule) und der studienbegleitenden praktischen Ausbildung (Lernort Praxis) in einer Einrichtung im Bereich Bildung und Erziehung (Tageseinrichtungen für Kinder u.ä.). Die anfallenden Kosten für die Studierenden sind analog zu den üblichen Bedingungen eines Fernstudiums an der Hochschule Koblenz. Die Finanzierung für den Träger erfolgt über Anstellungs- oder Praktikumsverträge im Rahmen der Stellenbesetzungen bzw. Stellenpläne in Tageseinrichtungen für Kinder oder ähnlichen Institutionen der Bildung und Erziehung. (2) Das Studium wird an der HS Koblenz im Fachbereich Sozialwissenschaften im dualen Fernstudiengang B.A. Bildung & Erziehung (dual) mit dem Abschluss Bachelor of Arts und der staatlichen Anerkennung als Sozialpädagoge/in absolviert. (3) Die integrierten studienbegleitenden Praxisanteile, sowie das berufspraktische Studienhalbjahr werden in Art und Umfang für die in der Anlage genannten Personen garantiert (Anlage 1). 2 Fachbeirat (1) Zur inhaltlichen Begleitung des dualen Fernstudiengangs ist ein Fachbeirat eingerichtet. Der Fachbeirat ist ein Beratungsgremium. Er besteht aus Vertretern und Vertreterinnen des zuständigen Ministeriums, der Träger und der Studierenden. (2) Der Fachbeirat tagt in der Regel einmal pro Jahr und wird vom Fachbereich Sozialwissenschaften der HS Koblenz einberufen. 3 Zulassung zum Studium (1) Zugelassen werden können Bewerber/innen, die über eine in Rheinland-Pfalz geltende Hochschulzugangsberechtigung nach 65 Abs. 1, 2 des rheinlandpfälzischen Hochschulgesetzes vom 21. Juni 2003 in der Version vom verfügen. (2) Spätestens zum Ende des dritten Semesters müssen die Studierenden einen Praktikumsoder Arbeitsvertrag im Handlungsfeld vorlegen. Ein entsprechender Stichtag wird semesterweise festgesetzt und den Studierenden mitgeteilt. Eine Aufnahme im Studiengang BABE+ ist nur möglich, wenn vor Beginn des Studiums die Beschäftigungszusage eines Kooperationspartners der Hochschule vorliegt. Diese Zusage kann auch für eine Studierendengruppe erteilt werden.

3 4 Pflichten der Hochschule (1) Der Fachbereich Sozialwissenschaften verpflichtet sich, das Studienangebot gemäß der Prüfungsordnung und des Modulhandbuches für den dualen Fernstudiengang B.A. Bildung & Erziehung (dual) sicherzustellen. (2) Die Hochschule führt eine Evaluation des dualen Fernstudiengangs durch. 5 Pflichten des Trägers (1) Auf Seiten des Trägers werden sowohl für die Praxissegmente, als auch für das berufspraktische Studienhalbjahr spezifisch betreuende Personen (Praxisanleitung) für die Studierenden bestellt. (2) Der Träger verpflichtet sich, die Studierenden für alle Präsenzphasen an der Hochschule freizustellen. (3) Inhalt und Umfang der studienbegleitenden Praxis werden gemäß den Ausführungsbestimmungen garantiert und durch zwei individuelle Ausbildungspläne festgelegt. Näheres regeln die Ausführungsbestimmungen für die praktischen Studienanteile. (4) Soweit der Träger oder die Trägerorganisation Vereinbarungen oder Verträge mit Studierenden lösen, werden sie den Fachbereich Sozialwissenschaften der HS Koblenz unverzüglich unterrichten. Der Fachbereich wird die betroffenen Studierenden darüber informieren, ob und wie eine Fortführung des Studiums möglich ist und welche bereits erbrachten Leistungen auf das weitere Studium angerechnet werden können. Dieses gilt auch im Falle der Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Träger oder der Trägerorganisation seitens der Studierenden. (5) Der Träger verpflichtet sich, mit den Studierenden einen angemessenen Vertrag oder eine angemessene Vereinbarung nach Erhalt des Zulassungsbescheides zum Studium zu schließen. Diese Regelungen bestimmen das Binnenverhältnis zwischen Träger und Studierenden ohne Beteiligung der Hochschule Koblenz. (6) Die Studierenden werden für die Dauer des Praktikums dem zuständigen Unfallversicherungsträger des Betriebes, in dem sie beschäftigt sind, gemeldet. (7) Der Träger ermöglicht den Studierenden in Kooperation mit der Praxisanleitung zu Beginn d er Tätigkeit in der Praxisstelle die Anfertigung eines individuellen Ausbildungsplans. 6 Laufzeit der Vereinbarung Diese Vereinbarung wird für die Laufzeit der Immatrikulation der Studierenden des jeweiligen Trägers oder der jeweiligen Trägerorganisation geschlossen.

4 7 Vereinbarungsänderungen Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform..., den Für den Träger /die Trägerorganisation: Unterschrift,den Für den Fachbereich Sozialwissenschaften Unterschrift

5 Anlage 1 der Kooperationsvereinbarung Verbindliche Zusage zu Praxisstellen (Lernort Praxis) zu Kooperationsvereinbarung für den Fernstudiengang B. A. Bildung & Erziehung (dual) Für folgende Person/Personen wird eine Praxisstelle/werden Praxisstellen studienbegleitend nach Art und Umfang gemäß der Ausführungsbestimmungen für die praktischen Studienanteile des Studiengang zugesagt. Die Freistellung für Präsenzstudienzeiten an der Hochschule Koblenz gemäß Semesterplan pro Studienhalbjahr sowie die Gewährleistung von Praxisanleitung werden ebenfalls garantiert. Name /Adresse/ Tel.., den.. Unterschrift des Trägers/ der Trägerorganisation

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