Inklusionsorientierte Kommunalverwaltung

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1 Inklusionsorientierte Kommunalverwaltung

2 Die Aufgaben der kommunalen Verwaltung im übergreifenden Sinne umfassen neben der Umsetzung von staatlichen Vorhaben insbesondere die Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge nach Art. 28 GG. Das beinhaltet Dienstleistungen der Kommune, an deren Erbringung ein allgemeines öffentliches Interesse besteht. Aus der Gemeindeordnung ergibt sich bereits, dass die Herstellung von Barrierefreiheit integraler Bestandteil kommunaler Daseinsvorsorge ist. 2

3 In der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung heißt es in 8, Abs. 2 Gemeindliche Einrichtungen und Lasten: Alle Einwohner einer Gemeinde sind im Rahmen des geltenden Rechts berechtigt, die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde zu benutzen und sind verpflichtet, die Lasten zu tragen, die sich aus ihrer Zugehörigkeit zu der Gemeinde ergeben. Die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass allebürgerinnen und Bürger öffentliche Einrichtungen und Dienste gleichberechtigt nutzen können gehört deswegen zu den zentralen Handlungsprinzipien der Verwaltung. 3

4 In Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention heißt es: Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten (Art. 9, Abs.1 UN-BRK) 4

5 Das Behindertengleichstellungsgesetz für Nordrhein-Westfalen sagt in 4 Barrierefreiheit ist die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der gestalteten Lebensbereiche für alle Menschen. Der Zugang und die Nutzung müssen für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich sein; hierbei ist die Nutzung persönlicher Hilfsmittel zulässig. Zu den gestalteten Lebensbereichen gehören insbesondere bauliche und sonstige Anlagen, die Verkehrsinfrastruktur, Beförderungsmittel im Personennahverkehr, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen sowie Kommunikationseinrichtungen. 5

6 Die Entwicklung einer Inklusionsorientierung muss auch für die kommunale Verwaltungspraxis selbst gelten Vorbildfunktion! Prinzipiell soll ein behinderter Mensch jede verwaltungsbezogene Dienstleistung beantragen und die damit verbundenen Tätigkeiten eigenständigerledigen können. Eigenständig heißt in diesem Sinne wo immer möglich ohne die Hilfe Dritter. In der Vergangenheit wurden derlei Angelegenheiten oftmals stellvertretend durch andere getätigt hier sollten sich Verwaltungsmitarbeiter/innen auf die neue Situation einstellen und unabhängig von der Art der Behinderung des Ratsuchenden offen für individuelle Lösungen sein. 6

7 Einige Beispiele: Ein gehörloser oder stark hörbehinderter Mensch möchte einen Personalausweis beantragen Ein Mensch mit einer Mobilitätsbeeinträchtigung (Rollstuhlfahrer) möchte sich über barrierefreien Wohnraum erkundigen und sich beraten lassen Ein Mensch mit einer Lernschwierigkeit möchte eine Leistung beantragen Menschen mit unterschiedlichsten Beeinträchtigungen möchten ganz alltägliche Verwaltungsangelegenheiten klären 7

8 Hindernisse sind baulicher räumlicher infrastruktureller kommunikativer (z.b. bei Gehörlosen/Gebärdensprache oder Menschen mit Lernschwierigkeiten/Leichte Sprache) sensorischer (z.b. kontrastarme Farben, schlecht lesbare Informationen) Art. Nicht zu vergessen: Die Barrieren im Kopf (diskriminierende) Norm- und Wertvorstellungen der Mitbürger 8

9 Innerhalb der Verwaltung ergeben sich daraus folgende Fragen: Sind ausreichende Kenntnisse über die Leichte Sprache vorhanden? Sind ausreichende Kenntnisse über behinderungsbezogene Leistungen oder ggf. Vermittlungsmöglichkeiten an andere Stellen vorhanden? Sind die Verwaltungsmitarbeiter/innen ausreichend über das Vorhandensein von technischen Hilfsmitteln informiert? 9

10 Die einzelnen Sachgebiete innerhalb der Verwaltung beziehen sich auf unterschiedliche Lebensbereiche der Bürgerinnen und Bürger und damit auch auf unterschiedliche Handlungsfelder mit unterschiedlichen Kommunikationsformen organisationssoziologisch betrachtet ein jeweils eigenes Kulturund Selbstverständnis Das meint Sitten und Gebräuche, aber auch typische Wissensund Verhaltensstrukturen sowie Haltungen, die sich Mitarbeiter/innen im Laufe der Zeit aneignen 10

11 Verwaltung für alle Eine inklusive Kultur beinhaltet eine bestimmte proaktiv-empathische Haltung gegenüber einem/einer Ratsuchenden mit einer Beeinträchtigung Wie ermögliche ich dem Menschen trotz körperlicher oder geistiger Behinderung einen eigenständigen Behördengang? Es geht um Sensibilisierung und Qualifizierung der Kommunalverwaltung und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie anderen Personengruppen, deren Artikulations- und Teilhabemöglichkeiten eingeschränkt sind, mit dem Ziel der Entwicklung einer inklusiven Organisationskultur. Auch hier sollte die Prämisse Nicht ohne uns über uns gelten! 11

12 Verwaltung für alle - Handlungskonzept Beschluss der Verwaltungsspitze und der politischen Gremien Legitimation personeller und finanzieller Ressourcen 1. Impulsveranstaltung als Auftakt zur Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur Entwicklung einer inklusionsorientierten Verwaltung. 2. Schriftliche Befragung von Mitarbeiter/innen der Verwaltung zu Erfahrungen mit Menschen mit Behinderungen und zur Feststellung von Veränderungsbedarf 3. Verwaltungsbegehung durch Menschen mit Behinderungen und einzelnen Mitarbeiter/innen der Verwaltung 4. Ausarbeitung von konkreten Handlungsempfehlungen durch eine Projektgruppe 5. Beschlussfassung über Handlungsempfehlungen und Information aller Mitarbeiter/innen der Verwaltung durch die Verwaltungsspitze 12

13 Sachgebiet Sozialplanung Durch die im gebündelten fachlichen Kompetenzen Behindertenbeauftragter Sozialplanung Inklusion sowie Kooperation mit der Schwerbehindertenvertretung der Kreisverwaltung ist es möglich, die personellen Ressourcen zur Koordination und Moderation dieses Prozesses bereitzustellen. 13

14 Neulich in irgendeinem AusschussK. 14

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