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1 und kirchlichen Einrichtungen bei vermutetem oder festgestelltem sexuellen Missbrauch durch haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeiter/innen * Die Gemeinde gerät in eine Krise Eine Institution, in der die Vermutung eines sexuellen Missbrauchs geäußert wird, kann so schockiert auf die Nachricht reagieren, dass ein adäquates Verhalten nicht möglich ist. Das Vertrauen vieler Gemeindemitglieder in die Institution Kirche wird erschüttert. Viele können sich nicht vorstellen, dass so etwas innerhalb ihrer Gemeinde geschehen kann. Es gibt viele Gerüchte und bruchstückhafte Informationen. Das Anliegen vieler Gemeindemitglieder, möglichst genau informiert zu sein, ist menschlich nur allzu verständlich. Man möchte sich ein eigenes Bild davon machen, was wirklich geschehen ist. Andererseits erleiden die Betroffenen von sexuellem Missbrauch und deren Angehörige durch Gespräche und Gerüchte innerhalb der Gemeinde zusätzliche psychische Verletzungen. Es ist wichtig, die persönlichen Grenzen eventuell oder tatsächlich betroffener Mädchen und Jungen zu schützen. Deswegen ist eine Diskussion über Details der vermuteten Handlungen zu vermeiden. Informationen, die Rückschlüsse darauf zulassen, welches Kind betroffen sein könnte, sollten auf keinen Fall auch nicht unter dem Siegel der Verschwiegenheit weiter gegeben werden. Damit die Opfer nicht zu identifizieren sind, sollte auch die Gruppenzugehörigkeit betroffener Mädchen und Jungen (z.b. eine Jugendliche aus der Ferienfreizeit) nicht veröffentlicht werden. 1

2 Im Sinne des Opferschutzes sollten deshalb innerhalb der Pfarrgemeinde nur allgemeine Informationen zu der Vermutung des Missbrauchs bekannt werden - z.b.: Es wurden sexuelle Grenzverletzungen durch XY gegenüber Mädchen/Jungen bekannt, die nach einer ersten Einschätzung des Diözesanbeauftragten nicht im Bereich strafrechtlich relevanter Handlungen sind, jedoch als eine eindeutige Verletzung der persönlichen Grenzen eines Kindes/einer/eines Jugendlichen zu bewerten und fachlich nicht verantwortbar sind. nicht nur unter fachlichen Gesichtspunkten als eindeutige Verletzung der persönlichen Grenzen eines Kindes/einer/eines Jugendlichen zu bewerten sind, sondern auch falls sie so stattgefunden haben strafrechtlich relevante Formen sexuellen Missbrauchs darstellen. Eine extreme psychische Belastung kann für einzelne Gemeindemitglieder dadurch entstehen, dass sie durch die aktuelle Konfrontation mit der Problematik des sexuellen Missbrauchs, mit eigenen Ohnmachtserfahrungen in Kontakt kommen. Häufig werden sie von noch nicht ausreichend verarbeiteten Erinnerungsbildern und Gefühlen der Hilflosigkeit, Wut, Scham, Schuld, Verlorenheit, Verzweiflung überschwemmt. (z.b. Erinnerungen an eigene Gewalterfahrungen als Erwachsener oder in der Kindheit, Katastrophen, Verrat oder den Verlust eines geliebten Menschen). Diese Vorerfahrungen werden nicht selten wieder mit einer Intensität lebendig, als ob sie in diesem Moment neu erlebt würden. Auch wenn einzelne Gemeindemitglieder sich an belastende Vorerfahrungen noch nicht einmal bewusst erinnern, werden ihre Reaktionen auf die aktuelle Situation oftmals von diesen Vorerfahrungen geprägt. Selbst Gemeinden, die in anderen Problemlagen ein ausgezeichnetes institutionelles Krisenmanagement zu leisten vermögen, können bei der Konfrontation mit sexuellem Missbrauch in den eigenen Reihen in ihren Handlungsmöglichkeiten erheblich eingeschränkt sein. Sie sind oftmals wie gelähmt oder entwickeln Überreaktionen und handeln nicht nach rationalen Prinzipien. 2

3 In vielen Fällen erleben sie einen Kontrollverlust. Unterschiedlichste Anforderungen von verschiedenen Seiten werden als überrollend erlebt: Anfragen der Strafverfolgungsbehörden, Reaktionen der Gemeindemitglieder, der Mütter und Väter, der Mädchen und Jungen, des Dekanats, der Erzdiözese und der Öffentlichkeit. Es kann ein Ausnahmezustand entstehen, in dem die üblichen institutionellen Abläufe außer Kontrolle geraten. Die Folge der Belastungen äußert sich dann in einer institutionellen Ohnmacht. Viele geraten in Hektik und machen durch überstürztes Handeln Fehler, die sie später bedauern. Aus Verantwortungsgefühl heraus überfordern sich viele vor allem Verantwortliche in der Gemeindeleitung. Sie versuchen, die Situation in den Griff zu bekommen und ohne Hilfe von außen schnell zu managen. Dies führt häufig dazu, dass die Probleme eher verstärkt als gelöst werden. Nicht selten kommt es zu Polarisierungen, offenen oder verdeckten Konflikten und gegenseitigen massiven Verletzungen, die das Gemeindeleben erstarren lassen. Ein besonders hohes Risiko langfristiger Belastungen für das Gemeindeleben besteht, wenn: der/die Beschuldigte der Pfarrer oder ein hauptamtlicher/eine Mitarbeiter/in ist, ein exponiertes oder sehr beliebtes Gemeindemitglied ist, mehrere Mitarbeiter/innen gemeinsam missbraucht haben, mehrere Kinder und Jugendliche betroffen sind. Reaktionen innerhalb der Gemeinde Bei der Vermutung oder einem eindeutigem sexuellem Missbrauch gibt es innerhalb einer Gemeinde unterschiedlichste Reaktionen. Einige engagieren sich für die Betroffenen, andere wehren sich gegen eine Vorverurteilung eines Gemeindemitgliedes als Täter. Wiederum andere reagieren mit Wut oder Enttäuschung über die Kirche. Nicht selten ziehen sich einzelne ganz aus der Gemeinde zurück. Selbst dann, wenn über die Vermutung oder den nachgewiesenen Missbrauch kaum gesprochen und eine Auseinandersetzung darüber vermieden 3

4 wird, drehen sich viele Abläufe des Gemeindealltags um die Problematik. Bestimmte Situationen, Handlungsabläufe und Gesprächsthemen, die mit dem Missbrauch in Zusammenhang standen, werden vermieden (z.b. werden Feste und Unternehmungen, die an den/die Beschuldigte erinnern, nicht mehr durchgeführt). Eine Folge davon ist, dass häufig nach dem Motto Ich kann s nicht mehr hören, damit muss endlich mal Schluss sein! die erschütternden Erlebnisse innerhalb der Gemeinde nicht wirklich verarbeitet werden. Man vertut die Chance, durch eine sachliche Auswertung der negativen Erfahrungen zu lernen und Gemeindestrukturen zu entwickeln, in denen sowohl die persönlichen Grenzen von Kindern und Jugendlichen als auch der Erwachsenen geachtet werden. Werden Menschen durch Rituale, Materialien und Begegnungen oder andere beliebige Auslöser an nicht verarbeitete Erlebnisse erinnert, so werden alte Gefühle häufig in ungehemmter Heftigkeit nochmals erlebt. Dadurch besteht die Gefahr, dass man auf alltägliche Begebenheiten mit übertriebener Wachsamkeit und erhöhter Reizbarkeit reagiert. Nach einem Missbrauch durch einen Erzieher in einem Kindergarten kann es z.b. zu übertriebenen Reaktionen der Erwachsenen auf alltägliche Abläufe kommen. Gemeinden, in denen ein Missbrauch geschah, haben häufig das Gefühl, versagt zu haben. Sie machen sich Vorwürfe, nichts gemerkt oder nicht entschieden genug auf erste Hinweise reagiert zu haben. Sie müssen nicht nur diese Erschütterung ihres Selbstbildes verarbeiten, sondern auch den Vertrauensverlust, dass eines ihrer Mitglieder sie hintergangen und verraten hat. Auch wird das Gemeindeleben häufig noch von Strukturen bestimmt, die der/die Beschuldigte angelegt hat, um den Missbrauch zu vertuschen. Nicht selten dauert es einige Monate bis diese Täuschungsmanöver durchschaut werden und eine neue Vertrauensbasis innerhalb der Gemeinde wachsen kann. Der/die Beschuldigte ist folglich auch nach der Suspendierung weiterhin anwesend, obwohl er/sie persönlich nicht mehr innerhalb der Gemeinde aktiv ist. Auf der Homepage von Zartbitter ( findet man eine ausführliche Beschreibung der Strategien von Tätern und Täterinnen bei Missbrauch in 4

5 Institutionen. Ebenso werden in diesem Artikel typische Konflikte beschrieben, die sexueller Missbrauch durch Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen aus Einrichtungen nach sich ziehen. Für betroffene Gemeinden kann diese Beschreibung eine wertvolle Hilfe sein, um die Vorgänge zu verstehen und einer Spaltung innerhalb der Gemeinde vorzubeugen. Unterstützung für Gemeinden Bei Missbrauch innerhalb einer Familie ist es sowohl für das betroffene Kind als auch die anderen Familienmitglieder entlastend, Unterstützung von außen zu bekommen. Ebenso entlastend ist es für Gemeinden, wenn sich diese in dieser Krisenzeit die Unterstützung von Fachberater/innen holen, die speziell dafür ausgebildet sind. In der Erzdiözese Freiburg stehen erfahrene und speziell für diese Aufgabe ausgebildete Berater zur Verfügung. Das Angebot will helfen, dass im Fall von sexuellem Missbrauch alle Beteiligten die Unterstützung bekommen, die sie brauchen sowohl die Betroffenen, die Eltern, die Gruppe der Gleichaltrigen, die ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter/innen und die Leitung der Gemeinde. Dies kann helfen, dass kein langfristiger Schaden entsteht und ein offenes Klima innerhalb der Gemeinde wieder möglich wird. (Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Ursula Enders, Zartbitter Köln) Kontaktstelle der Fachberatung: Institut für pastorale Bildung Referat Supervision und Organisationsberatung Wolfgang Oswald, Referatsleiter Tel.:

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