Die psychische Gefährdungsbeurteilung mit dem WPi-QuickCheck

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1 Ist Ihr Unternehmen schon auf die aktuelle Gesetzeslage im Arbeitsschutzgesetz vorbereitet? Die psychische Gefährdungsbeurteilung mit dem WPi-QuickCheck

2 Sie haben Fragen oder möchten einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren? Rufen Sie uns an unter oder senden Sie uns eine an Der WorkPerformance indicator wurde 2014 in der Kategorie Innovatives Tool zur Prävention von psychischen Erkrankungen am Arbeitsplatz für seine einfache & klare Methodik und Herangehensweise ausgezeichnet.

3 Die psychische Gefährdungsbeurteilung mit dem WPi-QuickCheck Ihre Vorteile im Überblick Einfache Begleitung zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben Einfache & bedienerfreundliche Analytik Einfache Einhaltung des persönlichen Datenschutzes der MitarbeiterInnen Einfache Dokumentation Vollständige Lösung: Prozess + Analytik + Auswertung Der WPi Quickcheck unterstützt die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben durch Bereitstellung eines Prozesshandbuches und der dort notwendigen Analytik für die Ermittlung und Bewertung der psychischen Belastungsfaktoren und der regelmäßigen Wirksamkeitskontrolle und Aktualisierung. Mit vollständiger Bearbeitung der WPi Quickcheck Unterlagen und der Umsetzung der erkannten Maßnahmen hat das Unternehmen den Ordner im Regal um bestmöglich auf die 2015 beginnenden Kontrollen von Gewerbeaufsichtsamt und Berufsgenossenschaft vorbereitet zu sein.

4 Die Ausgangsbasis Erweiterte gesetzliche Verpflichtungen des Arbeitgebers lt. Arbeitsschutzgesetz Im September 2013 wurde durch den Arbeitgeber der Paragraph 4 des Arbeitsschutzgesetzes um die psychische Gesundheit als weiteres Schutzziel ergänzt. D.h. dieser Schutz ist aktiv zu gestalten und der Prozess zu dokumentieren. Hieraus ergeben sich zusätzliche Pflichten des Arbeitgebers im Rahmen der psychischen Gefährdungsbeurteilung : Analyse & Auswertung Ableitung und Umsetzung von Maßnahmen Wirksamkeitskontrolle Regelmäßiges Monitoring und Dokumentation Seit Anfang 2015 kontrollieren Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsämter verstärkt die psychische Gefährdungsbeurteilung, d.h. die Nachvollziehbarkeit des Herangehens, die Umsetzung der resultierenden Maßnahmen und deren Wirksamkeit. Aber auch ohne Kontrolle kann eine Nichterfüllung der Auflagen in Verbindung mit einer psychischen Erkrankung eines Beschäftigten zu empflindlichen Strafen durch die Gewerbeaufsicht oder sogar zu Regressforderungen seitens der Kranken-, Renten- und Unfallversicherer führen. Zahlen und Fakten 4 Mrd. Euro beträgt der volkswirtschaftliche Schaden für Unternehmen durch Mitarbeiter, die aufgrund arbeitsbedingter psychischer Belastungen nicht zur Arbeit kommen. (Quelle: Bundesverband der Betriebskrankenkassen) 59 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage im Jahr 2011 wegen psychischer Erkrankungen. Ein Anstieg um mehr als 80 Prozent in den letzten 15 Jahren. (Quelle: ehem. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen)

5 Die Anforderungen an Ihr Unternehmen Der fortlaufende Prozess der psychischen Gefährdungsbeurteilung Quelle: Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung /2012 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAUA

6 Der WPi QuickCheck Prozess + Analytik + Auswertung = Ergebnis Der WPi Quickcheck besteht aus drei Elementen: Prozesshandbuch (zur Begleitung/Umsetzung der einzelnen Schritte) Analytik (einfache & schnelle elektronische Erhebung der relevanten Daten) Auswertung (übersichtliche Auswertung zur schnellen Erkennung & Ableitung von Maßnahmen) Zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Wirksamkeitskontrolle wird die Analytik des WPi Quickcheck mit entsprechendem Zeitversatz erneut eingesetzt das Fortschreiben des Prozesshandbuchs erfüllt die Dokumentationspflicht. Der WPi Quickcheck eingesetzt als sog. orientierendes Verfahren - unterstützt Sie optimal bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen im Rahmen der psychischen Gefährdungsbeurteilung.

7 Der Prozess Mit dem WPi Quickckeck erhalten Sie ein Prozesshandbuch mit folgenden Inhalten: Detaillierter und erläuterter Prozess der psychischen Gefährdungsbeurteilung Step by Step Anleitung durch alle Schritte Ausfüllbare dokumentierte elektronische Arbeitsmaterialien zum Aufbau der eigenen Dokumentation Relevante Hintergrund- und Zusatzinformationen Die Analytik Für den WPi Quickckeck stellen wir Ihnen einen elektronischen Fragebogen (via Internet) zur Verfügung: Zugang über einen Code je zu erfassender Unit ( zu analysierender Bereich gemäß Aufteilung nach ArbSchG Paragraph 5 / Absatz 2 ) d.h. keine Erfassung persönlicher Daten! 18 Fragen mit je zwei Bewertungsskalen für die zeitliche Betrachtung und die Belastung Die Auswertung Die Auswertung erfolgt nach Erfassung und Bearbeitung aller Daten: Detaillierter und erläuterter Prozess der psychischen Gefährdungsbeurteilung Step by Step Anleitung durch alle Schritte Ausfüllbare dokumentierte elektronische Arbeitsmaterialien zum Aufbau der eigenen Dokumentation Relevante Hintergrund- und Zusatzinformationen

8 Vertiefende Hintergründe Unternehmenspflicht seit September 2013 Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Im September 2013 erfolgte im Bundesrat die Zustimmung zum Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen hiermit verbunden ist eine Änderung im Arbeitsschutzgesetz, die nun die Berücksichtigung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz klar festschreibt. Im Arbeitsschutzgesetz ( 4.1) heißt es nun: Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Damit ist die Beurteilung psychischer Belastungen gesetzlich verankert. Diese sind in gleicher Weise zu beurteilen und mit Maßnahmen zu minimieren wie die schon lange geregelten körperlichen Belastungen. Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen psychischen Erkrankungen (die nur einen geringen Prozentsatz der Diagnosen darstellen) und psychischen Belastungen (wie bspw. Stress). Damit wird die verpflichtende Gefährdungsbeurteilung um Gefährdungen und Belastungen im Unternehmen zu identifizieren um die Beurteilung der psychischen Belastungen ergänzt. Was ist psychische Belastung und wie unterscheidet sie sich von psychischer Beanspruchung? Definitionen nach der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Psychische Gesundheit im Betrieb (Ausschuss für Arbeitsmedizin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales) : Als psychische Belastung ist die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken definiert. Arbeitsbedingte psychische Belastungen sind die sich aus dem Arbeitsinhalt, der Arbeitsorganisation und der Arbeitsumgebung ergebenden kognitiven, emotionalen und verhaltensmäßigen Anforderungen. Belastungen führen zu Beanspruchungen des Mitarbeiters. (Leitfaden für Betriebsärzte zu psychischen Belastungen und den Folgen in der Arbeitswelt, DGUV 2010).

9 Vertiefende Hintergründe Arbeitsbedingte psychische Beanspruchung wird verstanden als die Gesamtheit emotionaler, kognitiver, verhaltensmäßiger und zentralnervös vermittelter physiologischer Reaktionen auf Aspekte des Arbeitsinhalts, der Arbeitsorganisation und der Arbeitsumgebung. Die psychische Fehlbeanspruchung bezeichnet Belastungsreaktionen, welche die Gesundheit kurz- oder langfristig signifikant beeinträchtigen. (Leitfaden für Betriebsärzte zu psychischen Belastungen und den Folgen in der Arbeitswelt, DGUV) Die für Unternehmen obligatorische Gefährdungsbeurteilung analysiert die psychische Belastung d.h. die von außen wirkenden Einflüsse. Nicht erfasst wird hierbei die individuelle u.a. persönlichkeitsbedingte Reaktion / der Umgang damit des betroffenen Mitarbeiters. So können zwei Mitarbeiter mit vergleichbarer äußerer psychischer Belastung sehr unterschiedlich auf diese reagieren, was die Beurteilung der psychischen Belastung und Beanspruchung erschwert. Dies wird in der arbeitsmedizinischen Empfehlung wie folgt beschrieben: Eine Beurteilung psychischer Belastungen wird dadurch erschwert, dass Belastungen und Beanspruchungsfolgen nicht kausal verknüpft sind, sondern subjektiven Bewertungen unterliegen. Beanspruchungsfolgen durch psychische Belastungen sind abhängig von der individuellen Lebensgeschichte, der Persönlichkeit, Ressourcen und Bewältigungsstrategien, aktuellen Lebenskrisen oder der Identifikation mit der Arbeit und dem Betrieb, was die Trennung von Belastungen und Beanspruchungen sowie Beanspruchungsfolgen schwierig macht. Dies unterscheidet psychische Belastungen von anderen Belastungsfaktoren wie z.b. Lärm, Gefahrstoffen oder klimatischen Faktoren, die auch unabhängig von handelnden Personen gemessen und beurteilt werden können.

10 Vertiefende Hintergründe Maßnahmen zur Reduktion von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz Maßnahmen zur Redukltion psychischer Belastungen setzen auf verschiedenen Ebenen an. Es wird unterschieden zwischen verhältnisbezogenen Maßnahmen auf betrieblicher Ebene und verhaltensbezogenen Maßnahmen auf der Ebene der Mitarbeiter. Verhältnisbezogene Maßnahmen (betriebliche Ebene) Verhaltensbezogene Maßnahmen (Mitarbeiter-Ebene) Verhältnisbezogene Maßnahmen können auf struktureller Ebene oder auf der Ebene der Führungskräfte ansetzen. Verhaltensbezogene Maßnahmen können bspw. im Bereich Stressprävention, Kommunikation, sonstige fachliche Qualifikationen, Gesundheitskompetenz, o.ä. ansetzen Um psychische Belastungen effektiv zu reduzieren, sollten Maßnahmen auf beiden Ebenen umgesetzt werden.

11 Gesetzliche Bestimmungen Auszüge aus dem Arbeitsschutzgesetz 3 Grundpflichten des Arbeitgebers (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben. 4 Allgemeine Grundsätze Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen: - Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird; - [...] 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. (3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch [...] psychische Belastungen bei der Arbeit. 6 Dokumentation (1) Der Arbeitgeber muss über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind. Bei gleichartiger Gefährdungssituation ist es ausreichend, wenn die Unterlagen zusammengefasste Angaben enthalten.

12 IHR ANSPRECHPARTNER: HEIDI LENSING LENTNERWEG 3A MÜNCHEN TEL

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