Erste Erfahrungen aus betriebsärztlicher Sicht. Dr. Peter Egler - Präsidiumsmitglied des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.v.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Erste Erfahrungen aus betriebsärztlicher Sicht. Dr. Peter Egler - Präsidiumsmitglied des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.v."

Transkript

1 DGUV 2 Erste Erfahrungen aus betriebsärztlicher Sicht Dr. Peter Egler - Präsidiumsmitglied des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.v. (VDBW)

2 Entwicklung Verhältnisprävention Verhaltensprävention

3 Entwicklung Gesundheits- Unfallverhütung erhaltung

4 Entwicklung Technische-stoffliche Problemorientierung Psychomentale und demografische Problemorientierung

5 Arbeitsmedizinische Prävention und Gesundheitsförderung Arbeitsmedizinische Prävention beinhaltet das Gesamtspektrum arbeitsmedizinischer Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention sowie der betrieblichen Gesundheitsförderung Eine wichtige Rolle spielt dabei die Gefährdungsbeurteilung Arbeitsmedizinische Prävention gewährleistet die Einheit von Verhältnis- und Verhaltensprävention

6 Arbeitsmedizinische Prävention und Gesundheitsförderung Arbeitsmedizinische Prävention ist mehr als eine kundenorientierte Dienstleistung: sie dient dem Grundanliegen jedes Unternehmens und jedes Arbeitnehmers, sie ist unabhängig und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht stützt sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden und ermöglicht so eine evidenzbasierte Prävention

7 Definition: Betriebliches Gesundheitsmanagement Betriebliches Gesundheitsmanagement ist die bewusste Steuerung und Integration aller betrieblichen Prozesse der Erhaltung und der Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Beschäftigten

8

9 Eingliederungsmanagement

10 Die Wiedereingliederung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach längerer Krankheit oder Behinderung in den Arbeitsprozess gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben der betrieblichen Personalarbeit. Der dauerhafte Erhalt der Erwerbsfähigkeit ist für die betroffenen Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung.

11 Aufgabenfeld nach 6-wöchiger Erkrankung eines Mitarbeiters bzw. wiederholter Arbeitsunfähigkeit von insgesamt 6 Wochen in 12 Monaten ( 84 Abs. 2 SGB IX): Der Arbeitgeber klärt, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden kann und welche Hilfen dazu notwendig sind. Dies geschieht zusammen mit dem Mitarbeiter selbst, der Arbeitnehmervertretung und dem Betriebsarzt als kompetente Fachkraft.

12 ... in kleineren Unternehmen berät sich die Unternehmensleitung jeweils für eine konkrete Eingliederung. Chef oder Führungskraft Betriebsarzt/-ärztin der /die betroffene MitarbeiterIn bzw. seine betriebliche Interessensvertreter

13 ... in größeren Unternehmen bewährt für das Case-Management Bildung einer festen Arbeitsgruppe ( Integrationsteam ) Vertreter der Personalabteilung Betriebsarzt ein Betriebs-/Personalratsmitglied Schwerbehindertenvertretung

14 Was haben wir daraus gemacht?

15

16 Ergebnis einer Kundendatenanalyse: Fast über alle Kunden eine Verdoppelung der bisherigen Einsatzstundenzahl und somit der Kosten, ohne betriebsspezifische Betreuung! Fazit: kein marktfähiger Schritt! Reduktion der Grundbetreuung auf die 20% in allen Fällen

17

18 2 Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung - Verhältnisprävention 5% 3 Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung Verhaltensprävention 10 % 4 Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit 20% 5 Untersuchung nach Ereignissen 5 % 6 Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten 5 %

19 7 Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten 20% 8 Mitwirken in betrieblichen Besprechungen 10% 9 Selbstorganisation 9.1 Ständige Fortbildung organisieren (Aktualisierung und Erweiterung) 9.2 Wissensmanagement entwickeln und nutzen 9.3 Erfassen und Aufarbeiten von Hinweisen der Beschäftigten 9.4 Erfahrungsaustausch insbesondere mit den Unfallversicherungsträgern und den zuständigen Behörden nutzen 20%

20 Und die Betriebsspezifische Betreuung?

21 Besonderheit der BGHM Grundbetreuung 0,6 0,4 0,2 Regelmäßige betriebsspezifische Betreuung 0,6 0,4 0,2 Anlaßbezogene betriebsspezifische Betreuung 0.2 0,2 0,2

22 Ergebnis aus fast 50 Gesprächen mit Geschäftsführern zur Vertragsumstellung im Jahr 2011 Die Notwendigkeit der Vertragsumstellung wird akzeptiert. Die Bedarfsanalyse nach der Checkliste wurde bislang nur in 2 Betrieben gewünscht. Die Pauschalierung (analog BGHM) wird präferiert. Kostendiskussionen und Dienstleisterwechsel kamen so gut wie nicht vor. Die Betriebsspezifität ist gleichzusetzen mit der Unternehmenskultur. Der erwartete Futterneid zwischen BA und SiFa blieb aus.

23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!