Kann man bei Streitfragen in Verbraucherangelegenheiten
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- Elsa Rothbauer
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1 de Konsument UNION LUXEMBOURGEOISE DES CONSOMMATEURS Kann man bei Streitfragen in Verbraucherangelegenheiten oder betr. den Mietvertrag ohne Rechtsanwalt vor dem Friedensrichter klagen oder sich verteidigen? Bei unserer Streitsachendienststelle gehen täglich zahlreiche Klagen ein, in denen Verbraucher sich über Dienstleistungen oder Produkte beschweren, die von Gewerbetreibenden geliefert wurden: schlecht ausgeführte Arbeiten, Funktionsstörungen und unterschiedliche Pannen. Die ULC erhält auch jede Woche zahlreiche Klagen von Mietern, die sich über ihren Vermieter beschweren. Es stimmt auch, dass zahlreiche Vermieter sich über das Benehmen ihrer Mieter beklagen und sich manchmal gezwungen sehen, vor Gericht zu gehen. Da die ULC aber nicht dafür zuständig ist, den Vermietern Beistand zu bieten wenn sie gegen ihre Mieter vorgehen möchten, vertreten wir ausschließlich den Standpunkt der Mieter. Die ersten Schritte bestehen darin, den gewerbetreibenden Lieferanten von Waren oder Dienstleistungen resp. den Vermieter per Telefon, einfachen Brief oder auf das Problem aufmerksam zu machen, dem der Verbraucher sich gegenüber sieht. Falls keine positive Rückmeldung erfolgt, muss ein eingeschriebener Brief zugestellt werden. Sowohl die Gewerbetreibenden als auch die Vermieter reagieren sehr oft auf diese Schritte, und die Probleme können dann glücklicherweise gelöst werden. Manchmal entspannt die Lage sich erst, nachdem der Verbraucher/Mieter die ULC eingeschaltet hat. Aber in einigen Fällen ist einfach nichts zu erreichen: der Gewerbetreibende oder der Vermieter stellen sich taub und reagieren auf keine Bemühungen im Hinblick auf eine gütliche Einigung. Wenn der Einsatz hoch ist, sollte man in einem solchen Fall vor Gericht klagen, gegebenenfalls mit dem Beistand eines Rechtsanwalts. Aber wenn es sich nur um einen geringen Streitwert handelt? Kann man alleine klagen, ohne Rechtsbeistand? Mit welchen Risiken und Kosten muss man in diesem Fall rechnen? 1. Ein Verfahren gegen einen Gewerbetreibenden beim Friedensrichter eröffnen Beispiele : ein Verkäufer lehnt während der Garantiezeit die Rücknahme oder die Rückerstattung eines Computers ab, der bereits dreimal erfolglos repariert wurde; die Farbe der gelieferten Couch entspricht nicht der Bestellung; der gelieferte Schrank ist beschädigt; die Internetverbindung funktioniert nur sporadisch; die Verbindungsqualität einer Festnetztelefonleitung ist sehr schlecht; die vor kurzem auf dem kleinen Balkon verlegten Fliesen klingen hohl ; ein neu eingebautes Fenster ist schlecht eingestellt und weder luft- noch wasserdicht; die Heizkörper werden nicht warm, trotz eines in Rechnung gestellten und bezahlten Eingriffs des Heizungsmonteurs, Stellen wir uns vor, dass der Gewerbetreibende nicht auf ein Abmahnungsschreiben der ULC reagiert und dass Sie die Rechnung aber bereits beglichen haben. Was können Sie nun tun, um die Reparatur, den Austausch oder, ganz allgemein, eine angemessene Reaktion des Gewerbetreibenden zu erreichen? Wenn es zwischen einem Verbraucher und einem professionellen Lieferanten von Waren oder Dienstleistungen zu einem Streitfall wegen der vom Gewerbetreibenden im Rahmen eines Vertrags gelieferten Ware oder Dienstleistung kommt, kann der Verbraucher den Bestimmungen des Zivilverfahrens gemäß den Gewerbetreibenden vor den Friedensrichter laden, und er braucht dazu nicht auf einen Rechtsanwalt zurückzugreifen, wenn der Streitwert weniger als beträgt. Lässt das sich jetzt konkret durchführen? Bevor Sie klagen sollten Sie jedenfalls genau prüfen, ob Sie auch alle vorgebrachten Fakten beweisen können, und ob Sie wirklich dazu berechtigt sind, das Geforderte zu erhalten. Wenn Sie echte Erfolgsaussichten haben und entschlossen sind, vor Gericht zu klagen, sollten Sie folgende Verfahrensregeln kennen: Wir werden uns an dieser Stelle auf jene Bestimmungen beschränken, die für Verbraucherstreitfälle mit einem Streitwert von weniger als gelten. Einige der nachstehend aufgeführten Verfahrensvorschriften können auch für andere Arten von Streitfällen gelten, die aber nicht in diesem Artikel angesprochen werden. avril 2014 I N 04 I 15
2 Recht/Droit Jede Klage betreffend einen Verbraucherstreitfall mit einem Streitwert von weniger als muss vor dem Friedensrichter in Zivil- oder Handelssachen erhoben werden. Zur Ermittlung des zuständigen Friedensrichters es gibt nämlich drei Friedensgerichte im Großherzogtum: Luxemburg, Esch/Alzette und Diekirch muss man wissen, dass das zuständige Gericht normalerweise vom Wohnsitz des Beklagten bestimmt wird (Sie können die für eine bestimmte Ortschaft zuständige Rechtsprechung dem Gerichtsatlas entnehmen, den die Europäische Kommission auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat). Ob die Klage darauf hinzielt, eine Verurteilung des Gewerbetreibenden zu erwirken, damit er die Arbeiten zu seinen Lasten noch einmal durchführt, etwas endgültig repariert, einen Artikel während der Garantielaufzeit gegen Rückerstattung des Preises zurücknimmt,, die Klage muss immer per Ladungsschrift erfolgen. Es handelt sich dabei um ein Schriftstück, das vom Gerichtsvollzieher zugestellt wird. Muss man sich also nur an einen Gerichtsvollzieher wenden, damit dieser jenes Dokument verfasst, das erforderlich ist um den Gewerbetreibenden vor den Richter zu laden? So einfach ist es leider nicht. In diesem Zusammenhang besteht die Aufgabe des Gerichtsvollziehers darin, der Gegenpartei Ihre Ladungsschrift zukommen zu lassen: Sie müssen also einen Vorladungsentwurf aufsetzen, der die Darstellung des Sachverhalts, den Gegenstand Ihrer Klage sowie die Argumente zur Unterstützung Ihrer Ansprüche beinhaltet. Das Verfassen einer Vorladung ist keine einfache Übung. Sie muss nämlich eine Reihe von gesetzlich vorgeschriebenen Angaben beinhalten, andernfalls droht ihre Nichtigkeit. So muss u.a. der Klagegrund genau angegeben sein, und Ihre Argumente sollten darin zusammengefasst sein. Der Gerichtsvollzieher wird Ihren Entwurf in eine Akte einfügen, in der sich auch ein Vorladungsschein zur gerichtlichen Verhandlung beindet, und er wird nur überprüfen, ob die Adresse der beklagten Partei richtig ist und ob die Vorladungsschrift alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben aufweist, aber er wird nicht kontrollieren, ob Ihre Klage und die Darstellung Ihrer Argumente klar und richtig formuliert sind, usw. Der Gerichtsvollzieher wird die Vorladung dann ans Friedensgericht weiterleiten, damit das Gericht darüber informiert ist und Ihre Angelegenheit in den Terminkalender der gerichtli- 16 I avril 2014 I N 04
3 de Konsument UNION LUXEMBOURGEOISE DES CONSOMMATEURS chen Verhandlungen aufnimmt; ihre Angelegenheit wird damit anhängig gemacht. Was kostet eine Vorladung? Die Kosten der Amtshandlung eines Gerichtsvollziehers einschließlich. der Aufnahme Ihres Entwurfs in eine Vorladungsakte, der Überprüfung der Adresse des Empfängers, des Versands per Einschreiben an die vorgeladene Partei und der Anhängigmachung beim Friedensgericht belaufen sich in etwa auf 100 bis 150. Wenn der Gerichtsvollzieher sich gezwungen sieht, Änderungen an Ihrem Entwurf vorzunehmen um offensichtliche Fehler zu verbessern und Lücken zu schließen, kann er Ihnen zusätzliche Gebühren in Rechnung stellen, aber er ist nicht dazu verplichtet, die Darstellung Ihrer Klage und deren Begründungen nachzulesen oder zu korrigieren. Der Verzicht auf die Dienste eines Rechtsanwalts beim Verfassen einer Vorladung kann sich somit als riskant erweisen. Wenn man jemanden in einem solchen Streitfall vor Gericht laden will, sollte man also nur dann auf die Dienste eines Rechtsanwalts verzichten, wenn der Streitwert relativ niedrig ist, es sei denn, man verfügt über die erforderlichen juristischen Fachkenntnisse. Das Einschalten eines Rechtsanwalts bietet zudem zahlreiche Vorteile: der Rechtsanwalt ist ein Fachmann, der das Recht und den Rechtsweg kennt: er kennt sich aus auf diesem Gebiet und kann Ihre Forderungen angemessen formulieren. Zudem kann er Ihre Akte optimal zusammenstellen, indem er die erforderlichen Beweiselemente ermittelt. Der Rechtsanwalt kann auch bestens auf mögliche Argumente der Gegenpartei reagieren. Und wenn Sie auf einen Rechtsanwalt zurückgreifen, wird dieser Sie auch bei der Verhandlung vertreten, und Sie müssen nicht persönlich vor Gericht erscheinen. Folgendes sollten Sie ebenfalls bedenken : Auch wenn es sich nur um einen relativ niedrigen Streitwert handeln sollte, könnten Sie dazu verurteilt werden - falls Sie der Verlierer sein sollten der Gegenpartei eine Entschädigung für Verfahrenskosten zu zahlen, und vor dem Friedensgericht kann es sich dabei um mehrere Hundert Euro oder sogar um über 1000 Euro handeln. Es kann also nur davon abgeraten werden, leichtfertig vor Gericht zu klagen in der Annahme, die Klage würde schlimmstenfalls abgewiesen werden. Das stimmt nämlich nicht. 2. Ein Verfahren gegen seinen Vermieter beim Friedensrichter anstrengen In Mietangelegenheiten muss die Klage nicht über einen Vollstreckungsbeamten erfolgen, sondern über einen einfachen Antrag: dazu müssen Sie dem zuständigen Friedensrichter einen Brief zukommen lassen, in dem Sie den Streitgegenstand erläutern, Ihre Forderungen stellen und die Vorladung der Parteien zu einer gerichtlichen Verhandlung beantragen. Zur Ermittlung des zuständigen Friedensgerichts Luxemburg, Esch/Alzette oder Diekirch muss man wissen, dass das in Mietsachen zuständige Gericht normalerweise vom Standort der Immobilie bestimmt wird. (Wie vorstehend erwähnt, können Sie die für eine bestimmte Ortschaft zuständige Rechtsprechung dem Gerichtsatlas entnehmen, den die Europäische Kommission auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat). Die Geschäftsstelle des Gerichts wird die Parteien dann per Einschreiben zu einer gerichtlichen Verhandlung vorladen. Sie können sich den Vordruck eines Antrags bei den juristischen Empfangsund Informationsdiensten besorgen: Service d accueil et d information juridique Luxembourg Cité judiciaire, Bâtiment BC L-2080 Luxembourg - Tel. : (+352) Service d accueil et d information juridique Diekirch Justice de paix Place Joseph Bech L-9211 Diekirch - Tel. : (+352) Service d accueil et d information juridique Esch-sur-Alzette Justice de paix Place Norbert Metz L-4239 Esch-sur-Alzette - Tel. : (+352) Vom Standpunkt der prozesseinleitenden Klage aus betrachtet ist das Verfahren in Mietangelegenheiten den Privatpersonen sehr viel einfacher zugänglich als das Zivilverfahren, das bei Streitfällen zwischen einem Verbraucher und einem professionellen Dienstleistungserbringer Anwendung indet. Die Verhandlung läuft dann wie bei Verbraucherstreitfällen ab, in einem zivil- oder handelsrechtlichen Verfahren, wie vorstehend beschrieben. 3. Ohne Rechtsanwalt vor Gericht erscheinen und sich verteidigen, nachdem man von einem professionellen Verkäufer oder Dienstleistungserbringer vor den Friedensrichter geladen wurde Stellen wir uns jetzt vor, dass ein Gewerbetreibender Ihnen eine Ladung vor den Friedensrichter zukommen lässt, da Sie nach einem Streitfall auf Ihrer Meinung beharren und die Zahlung einer Rechnung oder eines Restbetrags ablehnen. In dieser Vorladung steht dann, dass Sie persönlich erscheinen oder sich vertreten lassen können von einem Rechtsanwalt, Ihrem Ehegatten oder Partner gemäß Gesetz vom 9. Juli 2004 über die Rechtswirkung bestimmter Partnerschaften, Ihre Verwandten oder Verschwägerten in gerader Linie, Ihre avril 2014 I N 04 I 17
4 Recht/Droit Verwandten oder Verschwägerten in der Seitenlinie bis zum dritten Grad einschließlich. Wenn Sie auf die Dienste eines Rechtsanwalts verzichten wollen, müssen Sie aber unbedingt selbst zur ersten Verhandlung erscheinen, oder sich durch ein Familienmitglied (bis zum 3. Grad einschließlich) dort vertreten lassen. 4. Ablauf der Verhandlung vor dem Friedensrichter Wenn Sie, nachdem Sie alle Anmerkungen zur Klageerhebung in einer Verbraucher- oder Mietangelegenheit berücksichtigt haben, sich dazu entschieden haben allein zu handeln, und wenn Sie die Stufe der Ausarbeitung des Vorladungsentwurfs im ersten Fall und des Antrags im zweiten Fall geschafft haben, sollten Sie folgende Hinweise über den Ablauf der Verhandlung beachten. Achtung! Dieser Artikel ist keine erschöpfende Darlegung aller möglicherweise anwendbaren Verfahrensregeln, er soll Ihnen nur einen allgemeinen Überblick über den üblichen Ablauf eines solchen Verfahrens bieten! Bei der ersten Gerichtssitzung, die öffentlich ist, wird Ihr Streitfall Gegenstand von Plädoyers sein oder einer Festlegung. Die Festlegung besteht einfach darin, dass die Plädoyers auf einen späteren Termin vertagt werden. Die Behandlung Ihres Streitfalls wird im Prinzip auf eine spätere Gerichtssitzung verlegt, wenn ein Rechtsanwalt die Gegenpartei vertritt und die Anberaumung eines Termins fordert. Wenn Sie sich nicht von einem Rechtsanwalt vertreten lassen müssen Sie, im Gegensatz zu einem Rechtsanwalt, bei der ersten Gerichtssitzung unbedingt physisch anwesend sein, entweder zu Ihrer eigenen Verteidigung, oder um den festgesetzten Termin zu erfahren, denn dieses neue Datum wird Ihnen im Prinzip nicht schriftlich mitgeteilt. Sie erhalten also keine neue Vorladung. Wenn Sie nicht zu der späteren Gerichtssitzung kommen, kann Ihre Streitsache in Abwesenheit entschieden werden, und das bedeutet, dass Ihre Argumente aufgrund Ihrer Abwesenheit nicht berücksichtigt werden. Kann man das Gericht per Brief darum bitten, die Plädoyers auf ein anderes Datum zu verlegen, wenn man aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen nicht zur Gerichtssitzung erscheinen kann? Dies unterliegt der Beurteilung durch das Gericht. Es ist aber besser, wenn Sie Ihrer Anfrage eine entsprechende Bescheinigung Ihres Arbeitgebers oder ein ärztliches Attest beilegen, und gegebenenfalls der Gegenpartei und ihrem Rechtsanwalt eine Kopie zukommen lassen. In der ersten Gerichtssitzung wird im Prinzip eine Terminfestsetzung vorgenommen und es kommt nicht zu Plädoyers, hauptsächlich um den Parteien die Möglichkeit zu bieten jene Unterlagen auszutauschen, auf die sie sich zur Untermauerung ihrer jeweiligen Forderungen stützen wollen. Sie werden verstehen, dass Sie mindestens zu einer Gerichtssitzung erscheinen müssen, und vielleicht zu mehreren, wenn die Streitsache mehrmals vertagt wird! Wenn Sie berufstätig sind und nicht öfters Urlaub nehmen können, kann das schwierig und sogar unmöglich werden. Sie können sich aber durch ein Familienmitglied vertreten lassen (verwandt oder verschwägert bis zum 3. Grad einschließlich): Ihr Vertreter muss dann eine von Ihnen ausgestellte schriftliche Vollmacht vorlegen, in der Sie ihm erlauben, Sie vor Gericht in dieser Angelegenheit zu vertreten. Was nun die Übermittlung der Unterlagen betrifft: dazu zählt jedes Dokument, das Sie dem Richter vorlegen wollen um Ihren Antrag zu belegen. Alle Unterlagen müssen der Gegenpartei vor der Gerichtssitzung zugeschickt werden und dem Richter anlässlich der Plädoyers übergeben werden. Ganz gleich ob Sie die Initiative ergriffen und die Angelegenheit vor Gericht gebracht haben und somit Kläger oder klagende Partei sind, oder ob Sie von der Gegenpartei vor Gericht geladen wurden und somit Beklagter oder beklagte Partei sind, Sie müssen der Gegenpartei Ihre Unterlagen vor den Plädoyers zustellen. Sie müssen daher Kopien all jener Unterlagen vorbereiten, die Sie dem Richter vorlegen möchten (Rechnungen, Kostenvoranschlag, Briefwechsel,, wenn es sich um einen Verbraucherstreitfall handelt, sowie Mietvertrag, Wohnungsabnahmeprotokoll, Zahlungsbelege,, wenn es sich um einen Streitfall im Rahmen eines Mietvertrags handelt) und sie der Gegenpartei spätestens am Tag der Gerichtsverhandlung übergeben, vor den Plädoyers (z.b. sofort nachdem die verschiedenen Streitsachen aufgerufen wurden). Wenn es sich um allzu viele Unterlagen handelt oder wenn die Gegenpartei einige davon überprüfen möchte, kann Letztere den Richter eventuell darum bitten, die Streitsache in einer späteren Gerichtssitzung zu verhandeln, um die Unterlagen prüfen und eine Voruntersuchung durchführen zu können. Der Richter wird dann vom Standpunkt der Wahrung der Rechte der Verteidigung ausgehen und darüber entscheiden, ob die Verhandlung über die Streitsache aufgeschoben wird oder nicht. Um eine Aufschiebung des Verfahrens zu vermeiden und bereits in der ersten Gerichtssitzung plädieren zu können, sollten Sie der Gegenpartei Ihre Unterlagen mindestens fünf Tage vor dem Gerichtstermin per Post zustellen lassen. Das Gericht entscheidet aber von Fall zu Fall darüber, welche Frist jeder Partei eingeräumt wird, um die Unterlagen der Gegenpartei zu prüfen. Wenn die Gegenpartei von einem Rechtsanwalt vertreten wird, müssen Sie diesem unbedingt eine weitere Kopie Ihrer Unterlagen übergeben, unabhängig davon, ob Sie der Gegenpartei bereits eine solche Kopie zuge- 18 I avril 2014 I N 04
5 de Konsument UNION LUXEMBOURGEOISE DES CONSOMMATEURS schickt haben oder nicht. Wenn der Rechtsanwalt der Gerichtsverhandlung persönlich beiwohnt, können Sie Ihm die Unterlagen zu eigenen Händen übergeben, gegen Empfangsbestätigung. Wenn der Rechtsanwalt sich von einem Kollegen vertreten lässt oder das Gericht schriftlich um eine Terminfestsetzung gebeten hat, müssen Sie die Unterlagen per Post an seine Kanzlei senden. Wenn es während der Gerichtssitzung zu Plädoyers kommt, werden Sie als antragstellende Partei zuerst das Wort haben. Sie müssen Ihre Ladungsschrift resp. Ihre Beschwerde vorlesen oder deren Inhalt zusammenfassen. Dann hat Ihr Gegner, die beklagte Partei, das Wort und er kann seine eigenen Argumente vortragen. Sie müssen genau darauf achten, was er sagt, um darauf reagieren zu können. Es bringt nichts, wenn Sie ihn unterbrechen: Sie bekommen das Wort nach seinem Plädoyer und können darauf antworten. Als Beklagter oder beklagte Partei ergreifen Sie somit als Zweiter das Wort. Zur Unterstützung Ihres Plädoyers können Sie eine kleine Plädoyernotiz vorbereiten, die dem Richter und der Gegenpartei zu Beginn der Plädoyers übergeben wird. Aber auch wenn Sie dem Gericht ein solches Schriftstück übergeben, müssen Sie dennoch selbst zur Verhandlung kommen und Ihre Argumente mündlich vortragen: die Plädoyernotiz wird Ihnen ausschließlich als Merkzettel dienen, und falls Ihre Darlegung etwas verworren sein sollte, kann der Richter sich anhand dieses Schriftstücks besser darin zurechtinden. Ein Schriftstück ist aber immer notwendig, wenn es zu einer Zeugenanhörung kommen soll: Sie müssen schriftlich angeben, dass Sie eine Zeugenaussage dieser oder jener Person wünschen, die an einer bestimmten Adresse wohnhaft ist und sich zu Fakten äußern soll, die schriftlich von Ihnen festgehalten werden. Es handelt sich um ein Beweisangebot durch Zeugen. Der Richter wird darüber entscheiden, ob Ihr Beweisangebot zulässig, sachdienlich und präzise genug ist (oder auch nicht). Gegebenenfalls werden die Zeugen später vorgeladen. Der Richter kann Ihr Beweisangebot durch Zeugen aber auch ablehnen. Es ist daher zwecklos, wenn Sie sich von Ihren möglichen Zeugen zur Verhandlung begleiten lassen, in der die Plädoyers gehalten werden. Wenn der Richter der Meinung ist, dass jede Partei die Gelegenheit hatte, ihre Stellungnahme zu den Argumenten der Gegenpartei abzugeben, wird er die Debatten beenden und Ihnen das Datum der Urteilsverkündung mitteilen. Der Richter kann aber auch beinden, dass nicht ausreichend in dieser Angelegenheit ermittelt wurde und er legt einen neuen Termin fest, um dieser oder jener Partei das Übermitteln zusätzlicher Unterlagen zu ermöglichen. Zur Urteilsverkündung müssen Sie nicht vor Gericht erscheinen, Sie erhalten eine schriftliche Kopie des Urteils. (Bei einer Urteilsverkündung in einer strafrechtlichen Angelegenheit hingegen müssen die Angeklagten normalerweise vor Gericht erscheinen.) Wenn Sie als Kläger vor Gericht gewonnen haben sollten Sie aber nicht allzu überrascht sein, falls sich in den avril 2014 I N 04 I 19
6 Recht/Droit darauffolgenden Wochen nichts tun sollte: auch wenn manche verurteilten Parteien dem Urteil Folge leisten nachdem sie eine einfache Kopie davon erhalten haben, so reagieren andere erst nach der Urteilszustellung durch den Gerichtsvollzieher (der Gerichtsvollzieher begibt sich persönlich zum Wohnsitz des Adressaten um ihm das Urteil zu übergeben), oder sogar erst nach Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. In anderen Worten: Wenn Ihr Gegner wirklich widerspenstig ist, müssen Sie - nachdem Sie vor Gericht gewonnen haben - wiederum auf den Gerichtsvollzieher zurückgreifen, um das Urteil ausführen zu lassen. In diesem Stadium gibt es noch einen beträchtlichen Unterschied zwischen dem bei Verbraucherstreitfällen anwendbaren Verfahren in Zivilsachen, und dem für Mietverträge geltenden Verfahren: im erstgenannten Fall wird der Gerichtsvollzieher der beklagten Partei das Urteil zustellen. Die Zustellungsurkunde belegt auch den Beginn der Laufzeit der Berufungsfrist, die sich auf 40 Tage beläuft bei Personen, die im Großherzogtum Luxemburg ansässig sind. Wenn aber ein Mietvertrag Gegenstand des Verfahrens ist, wird das Urteil der Gegenpartei von der Geschäftsstelle des Gerichts per Einschreiben übermittelt, und die Laufzeit der ebenfalls 40tägigen Berufungsfrist beginnt mit dieser Zustellung. Wenn die Gegenpartei nach Ablauf dieser Frist keine Berufung einlegt und das Urteil immer noch nicht ausführt, kann der Gerichtsvollzieher Schritte unternehmen im Hinblick auf eine Zwangsvollstreckung des Urteils, z.b. durch Mobiliar- oder Lohnpfändung. Die Gerichtsvollzieherkosten gehen im Prinzip zu Lasten der verurteilten Partei. Wenn es sich aber schlimmstenfalls herausstellen sollte, dass die Gegenpartei zahlungsunfähig ist, weil sie in der Zwischenzeit Konkurs gemacht hat oder ihre Zahlungen eingestellt hat, und dass sie über keine pfändbaren Güter verfügt, werden die Gerichtsvollzieherkosten zu Ihren Lasten sein und Sie können nicht mehr das erhalten, was Ihnen laut Urteil zusteht. Sie haben es sicher verstanden: Ohne die Unterstützung eines Rechtsanwalts kann der Zugang zur Justiz in einigen Fällen relativ theoretisch sein, denn das Verfahren kann sich als kompliziert und voller Tücken erweisen. Festzuhalten bleibt auch, dass der Gewinner des Verfahrens seinen Rechtsanwalt selbst bezahlen muss, und auch wenn er verlangen kann, dass die Gegenpartei zur Zahlung einer Verfahrensentschädigung verurteilt wird, so wird dieser Betrag niemals ausreichen, um alle Anwaltskosten und -honorare zu begleichen. Wenn Sie vor Gericht klagen wollen oder aber eine Vorladung erhalten, sollten Sie zuerst die juristischen Empfangs- und Informationsdienste zu Rate ziehen. Bevor Sie auf einen Rechtsanwalt verzichten sollten Sie zuerst prüfen, ob Sie kein Anrecht auf kostenlosen Rechtsbeistand haben oder über eine Rechtsschutzversicherung verfügen. Eine inanzielle Beteiligung der ULC wird nur unter bestimmten Voraussetzungen zugestanden (wie z.b. ein inanziell erheblicher Streitgegenstand siehe unser Reglement) und auch wenn sie zugestanden wird, so ist sie immer auf 50 % der Gerichtskosten begrenzt mit einem Limit von Euro. 20 I avril 2014 I N 04
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