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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Große Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Tom Koenigs, Omid Nouripour, Hans-Christian Ströbele, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Ingrid Hönlinger, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Memet Kilic, Ute Koczy, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Dr. Konstantin von Notz, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Regulierung privater Militär- und Sicherheitsfirmen PrivateMilitär-undSicherheitsfirmen (nachfolgendpmsf)sindweltweitin SzenarienunterschiedlicherKomplexitättätig.Auftraggebersindnichtnur Staatsregierungen,sondernauchinternationaleOrganisationen,Privatunternehmen,NichtregierungsorganisationenundPrivatpersonen.DieBandbreiteder Leistungen,diedurchPMSFerbrachtwerden,reichtvoneinfachenUnterstützungsleistungenbishinzukomplexenmilitärischenOperationen.PMSFsind nichtzuunterschätzendeakteure.sieagierenweltweitundwerdenauchzu Kriegszwecken eingesetzt. PMSFimAllgemeinenbietenmilitärischeodernichtmilitärischeSicherheitsdienstleistungenan.DazugehörenTätigkeitenwiederbewaffneteSchutzvon PersonenundObjekten,Wachaufgaben,UnterstützungsleistungenfürStreit-und Sicherheitskräfte,logistischeAufgabenoderdieWartungvonWaffenundGerät oderauchberatung,ausbildungundnachrichtengewinnung.darüberhinaus gibtesauchpmsf,diesichaufdiedurchführungmilitärischerkampfoperationenspezialisierthabenunddazuentsprechendeskriegsgerätundpersonalrekrutieren,ausbilden,vorhaltenundeinsetzen.eineklaretypologisierungund AbgrenzungvonPMSFgestaltetsichaufgrunddieserVielzahlvonTätigkeiten und fließenden Übergängen schwierig. DiePrivatisierungvonSicherheitkanndasstaatlicheGewaltmonopolgefährden, damitdemaufkommenvonpmsfnunauchandereakteureinderlagesind, Interessengewaltvolldurchzusetzen.UnterstelltmandenPMSFkeineeigenen politischeninteressen,erleichternsiedochzumindestanderenfinanzkräftigen AkteurendenZugangdazu.BedientsichderStaatselbstprivaterMilitär-und Sicherheitsfirmen,begibtersichpotentiellineinAbhängigkeitsverhältnis,das seinvermögenerodiert,diestaatlicheschutzfunktiongegenüberseinenbürgerinnenundbürgernzuerfüllen.diesgiltvorallem,wenneraufdenvorhalt eigener Ressourcen verzichtet, auf die er im Bedarfsfall zurückgreifen könnte. DieRisikendesEinsatzesvonPMSFfürdieKontrolleundDurchsetzungnormativerundnichtnormativerAnsprüchedesStaatesverdeutlichendieNotwendigkeiteinerumfassendenRegulierung.DasHauptproblembestehtinmangelndem Regulierungs-bzw.UmsetzungswillenvonEntsendestaatenundmangelnden UmsetzungsmöglichkeitenindenOperationsstaaten.Dievölker-undmenschenrechtliche Bindung von PMSF ist zudem unklar.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DerEinsatzvonPMSFisteinederschwierigstenvölkerrechtlichenHerausforderungenderZukunft.AlsjuristischePersonendesPrivatrechtssindPMSF alleindeminnerstaatlichenrechtunterworfen.dasvölkerrechtbindetinerster LiniestaatlicheAkteure.NatürlichePersonen,dieaktivaneinembewaffneten Konfliktteilnehmen,sindandasVölkerstrafrechtgebunden,nichtaberdasUnternehmen,fürdassiearbeiten.DieseKonstellationwarbeiderVereinbarung der Genfer Konvention und ihrer Zusatzprotokolle nicht vorgesehen. AngehörigevonPMSFsindzudemkeineSöldnernachderDefinitiondesersten ZusatzprotokollszurGenferKonvention.DieDefinitiondesSöldnersistsoeng gefasst,dasssiekaumzuranwendungkommt:angestelltevonpmsfhaben bspw.häufiglangzeitverträgeundwerdennichtzurteilnahmeanbestimmten Konfliktenangeworben.AuchdasssiesichausProfitstrebenanKampfhandlungenbeteiligen,istschwierignachzuweisen.SelbstwennhierzuausgehandelteAbkommenumfassendratifiziertwürden,könntensieaufgrunddieser Schwachstelle nicht greifen. DieBundesregierunghatsich,einerInitiativederSchweizunddesInternationalenKomiteesvomRotenKreuzfolgend,gemeinsammit16weiterenStaaten dieserproblematikangenommen.gemeinsamwurde2008dassogenannte Montreux-Dokumentverabschiedet.Esbekräftigt,dassdiebestehendenmenschenrechtlichenundhumanitärenVerpflichtungenauchfürPMSFgeltenmüssen.InErmangelungeinesbindendeninternationalenAbkommensistdiesjedochnurdurchdenErlassnationalstaatlicherGesetzemöglich.AndiesemPunkt setztdasmontreux-dokumentmiteinerreihevonhandlungsempfehlungenan, zu denen sich die Unterzeichner bekennen. ImNovember2010folgteebenfallsunterderFührungderSchweizdieVerabschiedungeinesVerhaltenskodexfürprivateSicherheitsfirmen. * Dieserstellt eineselbstverpflichtungderunterzeichnendenunternehmendar,indersiesich zureinhaltungmenschen-undvölkerrechtlicherstandardsbekennen.sowohl dasdokumentvonmontreuxalsauchderverhaltenskodexstellenjedochnur EmpfehlungenfürweitereRegulierungendar.EineeffektiveKontrollekannnur durchdietatsächlicheundumfassendeinternationalewienationalstaatlicheumsetzung dieses Regulierungsauftrages erfolgen. DieFraktionendesDeutschenBundestagesbefassensichseitgeraumerZeitmit derproblematik.sowurdenzahlreichegroße (Bundestagsdrucksache15/4720) undkleineanfragen (Bundestagsdrucksachen17/3274,17/3614,16/10274,16/ 8957,16/8854,16/1196)gestellt.DerDeutscheBundestaghatdieBundesregierungdarüberhinausinder16.WahlperiodezurKontrollenichtstaatlichermilitärischerSicherheitsunternehmen (Bundestagsdrucksache16/10846)aufgefordert. ImLichtederVerabschiedungdesDokumentesvonMontreux,desVerhaltenskodexfürprivateSicherheitsfirmensowiedesfortdauerendenEinsatzesvon PMSFimIn-undAuslandbestehtdieNotwendigkeit,aktuelleEinschätzungen und Fakten von der Bundesregierung einzuholen. Wir fragen die Bundesregierung: I.Internationale Regulierung 1.WiebewertetdieBundesregierungdasMontreux-Dokument,undwelchen Stellenwert räumt es ihm in der Regulierung von PMSF ein? a)welcheverhandlungszielehattediedeutschedelegationwährendder AusarbeitungdesMontreux-Dokumentsverfolgt,undinwieweitwurden diese Ziele jeweils erreicht? *Vergleichewww.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/21143.pdf.ImFolgendenist mit Verhaltenskodex dieses Dokument gemeint.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/4573 b)wiebewertetsiediefeststellungeninteilidesdokuments (bitteeinzeln auf Teil I Nummer 1 bis 27 eingehen)? c)welchekonkretenmaßnahmenhatdiebundesregierungdurchgeführt,um zuprüfen,inwieferndiedeutschegesetzgebungbzw.vertragspraxisden Empfehlungen des Montreux-Dokuments entspricht? d)welcheempfehlungendesmontreux-dokumentssindindeutschland bereits wie umgesetzt worden? Welchenicht,undwelcheEmpfehlungenplantdieBundesregierungnoch wie umzusetzen? e)inwiefernistdiebundesregierungderauffassung,dassdeutschlandbereits allen Empfehlungen des Montreux-Dokuments nachgekommen ist? f)auswelchengründenistdiebundesregierungwelcherempfehlungnicht nachgekommen? 2.WiebewertetdieBundesregierungdenVerhaltenskodexfürprivateSicherheitsfirmenansichundimVergleichzuähnlichenInitiativeninderVergangenheit? Welchen Stellenwert räumt sie ihm in der Regulierung von PMSF ein? a)inwiefernwardiebundesregierunganderausarbeitungdesverhaltenskodexes für private Sicherheitsfirmen beteiligt? b)inwiefernplantdiebundesregierungmaßnahmen,umweiterepmsfzur UnterzeichnungdesfreiwilligenVerhaltenskodexesfürprivateSicherheitsfirmenzubewegen,undwasversprichtsichdieBundesregierung hiervon? c)inwiefernplantdiebundesregierung,alsvoraussetzungfüreineauftragsvergabefestzulegen,dassdervertragspartnerdenverhaltenskodexfür privatesicherheitsfirmenoderähnlichefreiwilligeselbstverpflichtungen unterzeichnet hat? d)welchekonsequenzenwärenaussichtderbundesregierungzuziehen, wenneinepmsf,diedenfreiwilligenverhaltenskodexunterzeichnethat, eine oder mehrere der darin enthaltenen Selbstverpflichtungen bricht? 3.WelcheErkenntnissebesitztdieBundesregierungüberdenVorschlagfürein internationalesabkommenzurregulierungderaktivitätenvonpmsf,den dieunworkinggroupontheuseofmercenariesasameansofviolating humanrightsandimpedingtheexerciseoftherightofpeoplestoself-determination vorlegen will, und inwiefern unterstützt sie diesen? 4.MitwelchenInitiativenundVorhabenstrebtdieBundesregierungimRahmenderEuropäischenUnion,derVereintenNationen (VN),derOrganisation fürsicherheitundzusammenarbeitineuropa (OSZE)sowieinnerhalbdes Nordatlantikpakts (NATO)an,denEinsatzvonPMSFaufeineumfassende rechtliche Grundlage zu stellen? 5.WieplantdieBundesregierung,ihrenSitzimSicherheitsratderVereinten Nationenab2011anzunutzen,umdieweltweiteRegulierungvonPMSF weiter voranzutreiben? 6.WelcheAnsätzeandererStaatenzurnationalenRegulierungvonPMSFsind derbundesregierungbekannt,undwiebewertetdiebundesregierungdiese jeweils hinsichtlich ihrer Effektivität? 7.WashatdievonderBundesregierungangekündigteeinzuführendeGenehmigungspflichtfürsicherheitsrelevanteUnterstützungshandlungendurchGebietsansässigeaußerhalbdesGemeinschaftsgebietsergeben (vgl.bundestagsdrucksache 16/9157, Antwort zu Frage 19)?

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode II. Umsetzung des Antrags auf Bundestagsdrucksache 16/ InwiefernhatdieBundesregierungdenAntragderFraktionenderCDU/CSU undspd NichtstaatlichemilitärischeSicherheitsunternehmenkontrollieren umgesetzt? Inwiefern wurde bzw. werden insbesondere a)dieregistrierungvonprivatenmilitärischensicherheitsunternehmeneingeführt und diese zur Mitteilung ihrer Vertragsabschlüsse verpflichtet, b)einlizenzierungssystemfürmilitärischedienstleistungenvonunternehmen eingeführt, c)eineselbstregulierungderpmsfdurcheinenverhaltenskodexgefördert, d)beidenvereintennationendaraufhingewirkt,einekonkrete,zeitgemäße, auch auf PMSF anwendbare Norm zu schaffen, e)diebestrebungendervereintennationenunterstützt,umdiebestehendenvölkerrechtsinstrumentezumsöldnertumdurchweitereeigenständigevölkerrechtlicheundnationaleregelungenzuergänzen,insbesondere durch eine internationale Registrierung der PMSF, eineinternationaleeinrichtungzurkontrollederpmsfunddervon ihnenabgeschlossenenverträge,diebeidemun-sonderberichterstatter über das Söldnertum angesiedelt sein könnte, dieeinführungvonsanktionsmöglichkeitengegenüberdenpmsf und deren Auftraggebern? 9.AuswelchemGrundhatdieBundesregierungForderungendesAntragsim Einzelnen noch nicht umgesetzt, und wann plant sie, dies zu tun? 10.InwiefernschließtsichdieBundesregierungderAuffassungdesDeutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache16/10846)an,dassderAuftraggeber inmithaftunggenommenwerdensollte,wenndieangehörigenbeauftragter Sicherheitsfirmen Straftaten begangen haben? III. Rechtsgrundlagen des Handelns natürlicher Personen 11.WelcheFällesindderBundesregierungseit1989bekannt,indenenMitarbeiterinnenoderMitarbeiterdeutscheroderinternationalerPMSFwährend ihrerauslandstätigkeitaufgrundvonverstößengegendasvölkerrechtoder dasjeweilsgeltendenationalerechtangeklagtodergarverurteiltworden sind,undwelchevergehenwurdendenangeklagtenjeweilsvorgeworfen? 12.WelcheMöglichkeitenbesitztdieBundesregierung,Rechtsverstößedurch MitarbeiterdeutscherundinternationalerPMSFimAuslandzuverfolgen, und inwiefern erachtet sie diese Möglichkeiten als ausreichend? 13.InwieweitkönntendiejenigendeutschenBeamten,diePMSFbeauftragen oderdiediemitarbeiterbeauftragtersicherheitsfirmenaufdeutschenliegenschaftenimauslandkontrollieren,rechtlichoderdisziplinarischfür Straftaten dieser Mitarbeiter in Haftung genommen werden? 14.InwieweitsolltenachAuffassungderBundesregierungimFallvonehemaligenBundeswehrsoldatinnenund-soldatenoderPolizistinnenundPolizistenderSchutzbereichderBerufsfreiheitperGesetzeingeschränktwerden, damiteineallgemeineüberprüfungvonanschlusstätigkeitenehemaliger Bundeswehrsoldatinnenund-soldatenoderPolizistinnenundPolizistenbei PMSF mit entsprechender Eingriffsmöglichkeit eingeführt werden kann? 15.PlantdieBundesregierungdieEinführungeinerGenehmigungspflichtfür dieaufnahmeeinertätigkeitbeieinerpmsf,undwennnein,warumnicht?

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/4573 IV. Rechtsgrundlagen des Handelns von PMSF 16.WiewirddieEinhaltunginternationalerundnationalerGesetzedurchdeutschePMSFimAuslandstaatlichüberprüft,undwelcheMöglichkeitenhat die Bundesregierung, Gesetzesverstöße zu sanktionieren? 17.FürwelcheDienstleistungenimAuslandmüssendeutschePMSFnachderzeitgeltendemRechtwelcheArtderGenehmigungvonwelcherStelleeinholen? 18.WelchedeutschenPMSFbzw.PMSFmitSitzinDeutschland,dieimAusland operieren, sind der Bundesregierung bekannt? 19.InwiefernistderBundesregierungbekannt,obdeutscheUnternehmenan ausländischen PMSF beteiligt sind? 20.InwiefernhatdieBundesregierungjemalsAktivitätenbzw.Geschäftevon PMSF nach 2 i. V. m. 7 des Außenwirtschaftsgesetzes untersagt? 21.IsteineZuverlässigkeitsprüfungfürPMSFnötig,wenndieseGeschäfte ausschließlich im Ausland durchführen? 22.InwiefernhatdieBundesregierungjemalsGeschäftevonPMSFuntersagt? a) Auf welcher rechtlichen Grundlage hat sie dies jeweils getan? b) Auf welcher rechtlichen Grundlage basierend könnte sie dies tun? 23. Welche Tätigkeiten oder Dienstleistungen dürfen a) deutsche bzw. ausländische PMSF in Deutschland, b) deutsche PMSF im Ausland anbieten bzw. ausführen? c) Welche Tätigkeiten sind aus welchem Grund ausgeschlossen? d) Welche Exportbeschränkungen gelten für Dienstleistungen von PMSF? 24. Inwiefern dürfen sich PMSF bewaffnen? a)welcheartenvonwaffenbzw.rüstungsgüternsinderlaubtbzw.nicht erlaubt? b)gibtesbeschränkungenimhinblickaufdiezahlderwaffenbzw.der Munition, die im Besitz eines PMSF sind? c) Wie werden diese Regelungen bei Tätigkeiten im Ausland überprüft? 25.InwiefernwerdenInformationenüberRechtsverstößedurchPMSFoder ihre Mitarbeiter an zentraler Stelle gesammelt? V. PMSF und das Gewaltmonopol 26.WelcheRisikenresultierennachAnsichtderBundesregierungausder zunehmenden Beauftragung PMSF weltweit und in Deutschland? 27.WiebewertetdieBundesregierungdieGefahrderErosiondesstaatlichen Gewaltmonopols durch das Aufkommen von PMSF? 28.WiebewertetdieBundesregierungdenEinsatzvonPMSFmitmilitärischemAuftraginKonfliktregionen,fürdiekeinMandatdesVN-Sicherheitsrates vorliegt? GibtesInitiativenaufinternationalerEbene,solcheEinsätzezuunterbinden? 29.WiebewertetdieBundesregierungdieMöglichkeitdesEinsatzesdeutscher PMSFoderdeutscherStaatbürgerimDiensteausländischerPMSFin Gebieten,fürdiesieeinenAuslandseinsatzstaatlicherSicherheitskräfte explizitausgeschlossenhat,undinwiefernsiehtdiebundesregierunghier Handlungsbedarf, solche Tätigkeiten zu unterbinden?

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 30.WiebewertetdieBundesregierungdieAusbildungvonstaatlichenoder nichtstaatlichensicherheitskräftenimauslanddurchdeutschepmsf,und inwieweitwirdaufwelchergrundlagediebundesregierungüberausbildungsvorhaben,stattfindendeundabgeschlosseneausbildungendurch deutsche PMSF informiert? 31.InwieweitergebensichnachderErfahrungderBundesregierungProbleme, wenn Bündnispartner PMSF in gemeinsamen Einsätzen einsetzen? 32.InwieferndefiniertdieBundesregierungKernbereichedesstaatlichen Gewaltmonopols? a)welchebereichederstaatlichesicherheitsvorsorgedefiniertdiebundesregierungalsprivatisierungsfähig,undwiebegründetdiebundesregierungimeinzelnen,warumdiesebereichenichtzumkernbereich des staatlichen Gewaltmonopols zu zählen sind? b)sindinkernbereichenderstaatlichensicherheitsvorsorgeindenletzten 20JahrenPMSFdennochmitderDurchführungvonAufgabenbetraut worden? Falls ja, wozu und aus welchem Grund? VI. Beauftragung von PMSF durch die Bundesregierung 33.WannundauswelchenGründenhatdieBundesregierungseit1989die DienstevonPMSFinAnspruchgenommen (bittejeweilsnachjahr,gegenstandderdurchgeführtendienstleistungen,höhederfinanziellenvergütung sowie beauftragendem Bundesministerium aufschlüsseln)? 34.BeiwelchenderderzeitigenAuslandseinsätzederBundeswehrgreiftdie BundesregierungaufDienstevonPMSFzurück (bitteaufschlüsselnnach AuslandseinsatzsowiepersonellemundfinanziellemUmfangsowiegegebenenfalls nach Art der Bewaffnung)? 35.InwelchenLändernsindderzeitwelchePMSFvonderBundesregierung beauftragtworden,umwelcheaufgabenhandeltessich,undwiehochist der finanzielle Umfang jeweils? 36.InwelchenLändernsinddievonderBundesregierungmitSicherheits-oder militärischenaufgabenbeauftragtenprivatfirmenmitihremhaupt-und Nebensitz ansässig? 37.WelcheRichtlinien,AusarbeitungenundRahmenverträge (wiez.b.die AusarbeitungenderGTZ-KrisenleitstellefürdieNutzungprivaterSicherheitsfirmen)bezüglichderBeauftragungvonprivatenSicherheitsfirmen werden zurzeit von deutschen Stellen angewendet? 38.InwieweitunterscheidetsichdasVergabeverfahrenfürAufträgeimSicherheitsbereich (z.b.zumschutzvonbotschaften)vonnormalenöffentlichen Vergabeverfahren,undwerdendieprivatenSicherheitsfirmenimVergabeverfahrenauchdaraufhinüberprüft,obsiediejeweilsgeltendennationalen Gesetze und internationalen Vorgaben respektieren? 39.InwiefernbeauftragtdieBundesregierungderzeitPMSFzurDurchführung militärischer Kampfoperationen, oder hat sie jemals PMSF beauftragt? Beabsichtigt sie, dies in der Zukunft zu tun? 40.WiebewertetdieBundesregierungdieÜbertragungvonPeacekeeping-Aufgaben an PMSF? 41.WiebewertetdieBundesregierungdieGefahrvonnichtvertragsgemäßem oder unkooperativem Verhalten durch von ihr beauftragte PMSF?

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/4573 a)inwiefernistesbeidendurchdiebundesregierungbeauftragtenpmsf seit1989jemalszunichtvertragsgemäßemoderunkooperativemverhalten gekommen, und wie hat die Bundesregierung darauf reagiert? b)inwieweitgibtesvorschriften,diedieausarbeitungvonausweichplänenvorschreiben,diebeimausfallbeauftragterpmsfoderimfalle nichtvertragsgemäßenoderunkooperativenhandelnsseitensbeauftragterpmsfgreifenunddiehandlungsfähigkeitdesstaatlichenauftraggebers weiterhin sicherstellen? 42.WelcheArtderPrüfungschreibtdieBundesregierungvorderBeauftragung vonpmsfvor,welchekriteriensollendabeiangewandtwerden,undwelche Ressourcen stehen dazu zur Verfügung? 43.WelcheMaßnahmentrifftdieBundesregierung,umdurchsiebeauftragte PMSF zu überwachen? VII. Beauftragung von PMSF durch nichtstaatliche oder private Akteure 44.InwiefernbestehenBeschränkungenbeiderBeauftragungvonPMSFdurch nichtstaatliche oder private Akteure? WiestelltdieBundesregierungsicher,dassbeiderBeauftragungvonPMSF durchnichtstaatlicheakteurebestimmtestandardseingehaltenwerden, und welche sind dies? 45.InwiefernhatdieBundesregierungMöglichkeiten,dieBeauftragungeiner PMSF durch nichtstaatliche oder private Akteure zu unterbinden? 46.WiebeantwortetdieBundesregierungdieobengenanntenFragenIbisVI entsprechendfürvonnichtstaatlicheroderprivaterseitebeauftragtepmsf? Berlin, den 25. Januar 2011 Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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