Sicherheitsvertrauenspersonen

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1 Sicherheitsvertrauenspersonen Aufgaben und Verpflichtungen von Sicherheitsvertrauenspersonen in einer Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Organisation im Betrieb November 2007

2 INHALT ALLGEMEINE AUSSAGEN ZUR AUSWERTUNG 1 Anzahl der Sicherheitsvertrauenspersonen 1 Repräsentation von Männern und Frauen 1 AUS- UND WEITERBILDUNG DER SICHERHEITSVERTRAUENSPERSONEN 2 BESTELLUNG VON SICHERHEITSVERTRAUENSPERSONEN 3 Betriebsrät/innen als Sicherheitsvertrauenspersonen 3 Wurden bei der Bestellung von SVP alle relevanten Arbeitnehmer/innen-Gruppen berücksichtigt? 4 BETEILIGUNG UND MITWIRKUNG 5 Beteiligung 5 Aktive Wahrnehmung der Beteiligung durch SVP bzw. BR 6 Merkmale der Beteiligung 7 Ausmaß der Beteiligung in Betrieben unterschiedlicher Größe 8 Mitwirkung 9

3 SICHERHEITSVERTRAUENSPERSONEN ALLGEMEINE AUSSAGEN ZUR AUSWERTUNG Laufzeit der Erhebung durch die Arbeitsinspektorate: April bis Juni An den Erhebungen haben alle Arbeitsinspektor/innen mitgewirkt. Es wurden 612 Erhebungen durchgeführt. Die Erhebungen verteilten sich wie folgt auf die Größenklassen: GKL Beschreibung Anteil 1 bis 50 Arbeitnehmer/innen 38 % 2 51 bis 250 Arbeitnehmer/innen 46 % 3 mehr als 250 Arbeitnehmer/innen 16 % Diese Verteilung entspricht gut der Struktur der Betriebe entsprechend der Größe. Anzahl der Sicherheitsvertrauenspersonen In 89 % der untersuchten Betriebe war die Anzahl der Sicherheitsvertrauenspersonen ausreichend. In 11 % der Betriebe war die Anzahl zu gering bzw. waren keine Sicherheitsvertrauenspersonen bestellt. Repräsentation von Männern und Frauen 88% 69% 31% 12% AN Männer AN-Frauen SVP Frauen SVP Männer Es wurde die Arbeitnehmer/innenzahl getrennt nach Geschlecht erfasst und der Anzahl der weiblichen Sicherheitsvertrauenspersonen gegenübergestellt. Der Anteil der weiblichen Sicherheitsvertrauenspersonen (12 %) entspricht nicht einmal annähernd dem Anteil der weiblichen Arbeitnehmer (31 %). 1

4 SICHERHEITSVERTRAUENSPERSONEN AUS- UND WEITERBILDUNG DER SICHERHEITSVERTRAUENSPERSONEN Ausgewertet wurden all jene Datensätze (Anmerkung: 473 von 612), in denen sowohl Informationen zur Ausbildung als auch zu Weiterbildung vorhanden waren. 96% 58% 42% Ausbildung ja 4% Ausbildung nein Weiterbildung ja Weiterbildung nein Die grundlegende erforderliche Ausbildung von Sicherheitsvertrauenspersonen gemäß 10 Abs. 6 ASchG und 4 Abs. 2 SVP-VO wird durchgeführt. Arbeitgeber haben den Sicherheitsvertrauenspersonen unter Bedachtnahme auf die betrieblichen Belange Gelegenheit zu geben, die für ihre Tätigkeit erforderlichen näheren Fachkenntnisse zu erwerben und zu erweitern. Diese Erweiterung der Kenntnisse wurde mit der Frage nach erfolgter Weiterbildung erfasst. Hier sieht das Ergebnis noch eher unbefriedigend aus. 2

5 SICHERHEITSVERTRAUENSPERSONEN BESTELLUNG VON SICHERHEITSVERTRAUENSPERSONEN % 78% % 1 Bestellung ok ja 11% Bestellung ok nein Meldung an AI ja Meldung an AI nein Bei Betrachtung der formalen Erfordernisse an die Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen (insbes. Information und Mitwirkungsrechte) ergab ein zufriedenstellendes Bild. bemerkenswert ist der Umstand, dass in 11 % der Fälle trotz erfolgter ordnungsgemäßer Bestellung der SVP im Betrieb eine Meldung an das Arbeitsinspektorat unterblieb. Es ist zu vermuten, dass mangelnde Information über diese Verpflichtung dafür ausschlaggebend war. In 50 % der Betriebe übten Sicherheitsvertrauenspersonen eine Führungsaufgabe aus (z.b. Meister). Betriebsrät/innen als Sicherheitsvertrauenspersonen Ausgewertet wurden 576 Datensätze aus Betrieben, zu denen Informationen zur Einrichtung eines Betriebsrates vorlagen. In 330 Betrieben oder 57 % der Betriebe war ein Betriebsrat errichtet. In 87 Betrieben dieser 330 (oder 26%) nahmen Angehörige des Betriebsrates die Funktion von Sicherheitsvertrauenspersonen ein. Eine nähere Untersuchung, ob qualitative Unterschiede zwischen Betriebsratsmitgliedern als Sicherheitsvertrauenspersonen oder den übrigen Sicherheitsvertrauenspersonen bestehen, kann auf Grund der kleinen Anzahl aus statistischen Erwägungen nicht erfolgen. 3

6 SICHERHEITSVERTRAUENSPERSONEN Wurden bei der Bestellung von SVP alle relevanten Arbeitnehmer/innen-Gruppen berücksichtigt? 48% 38% ja teilweise nein 14% 1 Die organisatorische Anforderung an die Auswahl von Sicherheitsvertrauenspersonen wurde mit der Frage nach der Berücksichtigung aller Arbeitnehmer/innengruppen erhoben. Bei der Auswahl sind insbesondere die angemessene Vertretung der betrieblichen Bereiche sowie die Betreuung aller Schichten bei Schichtarbeit zu gewährleisten. Hier ist noch ein deutlicher Verbesserungsbedarf zu sehen. In gerade der Hälfte der untersuchten Betriebe ist eine angemessene Betreuung gegeben. Die Anzahl der nein - und teilweise -Angaben ist auch im Zusammenhang mit der Anzahl der Frauen als Sicherheitsvertrauenspersonen zu sehen. In diesen Zahlen spiegelt sich auch die schon vorher gemachte Feststellung wider, nach der dem Frauenanteil von 31 % lediglich 12 % weibliche Sicherheitsvertrauenspersonen als Repräsentantinnen gegenüber stehen. 4

7 BETEILIGUNG UND MITWIRKUNG Die Beteiligung von Sicherheitsvertrauenspersonen kann aus zwei Blickwinkeln betrachtet werden. Zum einen sind da die formellen Vorgaben, bei welchen betrieblichen Abläufen Sicherheitsvertrauenspersonen zu beteiligen sind. Die Ergebnisse der Schwerpunktaktion der Arbeitsinspektion werden unter der Kapitelüberschrift Beteiligung dargestellt. Zum anderen aber auch grundlegende organisatorische Regelungen, die vorhanden sein müssen, damit Sicherheitsvertrauenspersonen überhaupt an betrieblichen Abläufen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes tätig werden können. Diese grundlegenden Abläufe haben im Wesentlichen Informationen der Sicherheitsvertrauenspersonen zum Inhalt. Die Ergebnisse der Schwerpunktaktion zu diesem Themenbereich werden unter der Kapitelüberschrift Mitwirkung dargestellt. Beteiligung Die Grundsätze über die Beteiligung von Sicherheitsvertrauenspersonen enthält 11 ASchG. Die Untersuchung verfolgte das Ziel, eine qualitative Erfassung der Beteiligung von Sicherheitsvertrauenspersonen durch die Arbeitgeber/innen durchzuführen. Es wurden dafür drei mögliche Beteiligungen untersucht, wobei folgender Raster für die Erhebung vorgegeben war: Beteiligt bei PSA-Beschaffung? SVP beteiligt an Projekten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Verminderung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen? SVP beteiligt an der Analyse und Maßnahmenfestlegung in Folge von Unfällen oder Auftreten einer Berufskrankheit? Zu den einzelnen Beteiligungen wurde erhoben, ob die Sicherheitsvertrauenspersonen bzw. Betriebsräte durch die Arbeitgeber/innen grundsätzlich beteiligt werden, ob eine teilweise Beteiligung erfolgt oder ob keine Beteiligung der Sicherheitsvertrauenspersonen erfolgt. Zur Auswertung wurde über die Erhebungsergebnisse eine Punktematrix gelegt mit folgendem Inhalt: Beteiligung erfolgt Beteiligung teilweise erfolgt Keine Beteiligung erfolgt Merkmal nicht vorhanden +2 Punkte +1 Punkt -2 Punkte 0 Punkte Über jeden Datensatz (= Erhebung in einem Betrieb) wurde nun die Punktesumme gebildet. Die möglichen Ergebnisse ledigen rein mathematisch zwischen +6 und -6 Punkten. Aus Sicht einer funktionierenden Beteiligung muss von einer Punkteanzahl von 4 bis 6 Punkten ausgegangen werden, um als gut angesehen zu werden (62 %). Diese Einstufung ermöglicht es, auch Betriebe, in denen ein Merkmal nicht vorhanden war (bspw. weil keine PSA erforderlich ist), trotzdem im gut -Bereich vorzufinden. Eine 5

8 Punkteanzahl von 3 bis 2 Punkten können dem Bereich einer ausreichenden Beteiligung zugeordnet werden (21 %). Diese Punktezahl kann beispielsweise erreicht werden in dem bei einem Aspekt zwei Punkte erreicht wurden (= Beteiligung in Ordnung) und in einem weiteren Bereich zumindest teilweise, wenn der dritte Aspekt nicht vorhanden war. Jedenfalls ist in den Betrieben in dieser Klasse von einer zumindest in Ansätzen funktionierenden Beteiligung von Sicherheitsvertrauenspersonen auszugehen. Im Bereich unter zwei Punkten ist ein deutliches Verbesserungspotential hinsichtlich der Beteiligung von Sicherheitsvertrauenspersonen zu sehen. Erfreulich in diesem Zusammenhang das Erhebungsergebnis, wonach es sich dabei um einen Anteil von 16 % handelt Anzahl Punkte Aktive Wahrnehmung der Beteiligung durch SVP bzw. BR Der Beteiligung durch die Arbeitgeber/innen wird die aktive Form des Sich- Beteiligens durch die Sicherheitsvertrauenspersonen gegenübergestellt, um zu untersuchen, ob die aktive Wahrnehmung der Beteiligung durch die Sicherheitsvertrauenspersonen einen Einfluss auf die Qualität der Beteiligung hat. Dieser Umstand wurde erhoben durch die Abfrage, durch wen die Beteiligung erfolgt: Durch die Sicherheitsvertrauenspersonen, durch den Betriebsrat oder gar nicht. In 88 % der untersuchten Betriebe erfolgte die aktive Wahrnehmung der Beteiligung durch Sicherheitsvertrauensperson bzw. Betriebsrat. In lediglich 12 % der Fälle verzichteten die Sicherheitsvertrauenspersonen auf die Beteiligung. Beteiligung Anzahl durch SVP allein 319 durch BR allein 54 gemeinsam durch SVP und BR 108 keine Wahrnehmung der Beteiligung 67 6

9 Bei Betrachtung der Gruppe von Betrieben, in denen die Sicherheitsvertrauenspersonen angegeben haben, sich nicht aktiv um die Beteiligung zu den drei Themen zu bemühen fällt auf, dass der Durchschnitt der Punkte zufolge der Beteiligung durch die Arbeitgeber/innen signifikant unter der Gruppe liegt, in der die SVP aktiv die Beteiligung wahrnehmen. Die Ergebnisse: SVP aktiv SVP ohne aktive Beteiligung 3,8 Punkte 2,2 Punkte In Betrieben, in denen die Wahrnehmung der Beteiligung durch die Sicherheitsvertrauenspersonen aktiv erfolgt, ist auch der Grad der Beteiligung durch die Arbeitgeber/innen höher. Merkmale der Beteiligung Beschaffung von PSA ja tlw. nein keine PSA Beteiligung an Projekten 6 4 ja tlw. nein keine Proj. 7

10 Mitwirkung bei Maßnahmen nach Unfällen oder Fällen von Berufskrankheiten ja tlw. nein keine Unf, BK Ausmaß der Beteiligung in Betrieben unterschiedlicher Größe Festgestellt sollte werden, ob das Ausmaß der Beteiligung (unter Heranziehung des bereits verwendeten Punktesystems) in Betrieben unterschiedlicher Größe differiert. Zur Beurteilung wurden drei Größenklassen gebildet, der Durchschnitt, die Varianz sowie der Median Punkte ermittelt. Der Aufteilung auf die Klassen gegenübergestellt werden Durchschnitt, Varianz und Median der Gesamtverteilung. Die Größenklassen 1 und 2, also der Bereich der Betriebe bis 250 Arbeitnehmer/innen entspricht ziemlich exakt der Gesamtverteilung. Die Größenklasse 3 (Betriebe mit mehr als 250 Arbeitnehmer/innen) lieget merklich besser als die Betriebe unterhalb. Sowohl Mittelwert als auch Median sind signifikant höher bei geringerer Varianz. GKL Beschreibung MW VAR MED 1 bis 50 Arbeitnehmer/innen 3,6 5, bis 250 Arbeitnehmer/innen 3,8 6,3 4 3 mehr als 250 Arbeitnehmer/innen 4,3 3,3 5 Gesamt 3,8 5,7 4 Obgleich der Unterschied bemerkenswert ist, zumindest in der statistischen Betrachtung, bewegen sich die Werte hinsichtlich ihrer Bandbreite in einem akzeptablen Bereich. Eine Ableitung von besonders erforderlichen Maßnahmen in den beiden kleineren Größenklassen erscheint nicht notwendig. 8

11 Mitwirkung Unabdingbar für die Mitwirkung von Sicherheitsvertrauenspersonen in betrieblichen Abläufen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes ist die Information bzw. der Zugang zu für den Arbeitsschutz relevanten Unterlagen. Untersucht wurden hiefür folgende Fragestellungen: Werden den Sicherheitsvertrauenspersonen die ihnen zustehenden Informationsrechte gewährt? Wird den Sicherheitsvertrauenspersonen Zugang zu Unterlagen, die den Schutz der Arbeitnehmer/innen betreffen, gewährt? Gibt es regelmäßige Aussprachen mit den Sicherheitsvertrauenspersonen? Werden ANS-Begehungen durchgeführt, an denen SVP teilnehmen? Werden den Sicherheitsvertrauenspersonen die ihnen zustehenden Informationsrechte gewährt? ja tlw. nein 9

12 Werden gemeinsame Begehungen durchgeführt, gibt es Aussprachen mit den Sicherheitsvertrauenspersonen und wird den Sicherheitsvertrauenspersonen Einsicht in Unterlagen gewährt? Unterlagen Aussprachen Begehungen ja nein Untersuchung eines allfälligen Einflusses der Betriebsgröße auf die Mitwirkungsmöglichkeiten der Sicherheitsvertrauenspersonen Die Aufteilung des Erhebungsergebnisses auf Betriebsgrößen (anhand der Anzahl der Arbeitnehmer/innen) ergibt folgendes Bild: Informationsrechte Unterlagen Aussprachen Begehungen bis 50 AN ja tlw. nein ja nein ja nein ja nein 9 8% 2% 97% 3% 86% 14% 81% 19% 51 bis 250 AN ja tlw. nein ja nein ja nein ja nein 86% 12% 2% 98% 2% 85% 15% 8 <250 AN ja tlw. nein ja nein ja nein ja nein 87% 11% 1% 10 94% 6% 87% 13% Gesamt ja tlw. nein ja nein ja nein ja nein 88% 1 2% 98% 2% 87% 13% 82% 18% Die Informationsrechte werden unabhängig von der Betriebsgröße gewährt. Gleiches gilt für die Möglichkeit der Einsichtnahme der Sicherheitsvertrauenspersonen in Unterlagen, die für den Arbeitnehmer/innenschutz relevant sind. Bei den gemeinsamen Aussprachen mit Sicherheitsvertrauenspersonen zeigt sich, wie auch schon in anderem Zusammenhang festgestellt, dass in Großbetrieben (mehr als 250 Arbeitnehmer/innen) die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsvertrauenspersonen 10

13 auf einem höheren Niveau angesiedelt ist, als in kleineren Betrieben. Ähnliches zeigt sich auch bei der Durchführung von gemeinsamen Begehungen mit Sicherheitsvertrauenspersonen. Auch hier liegt das Niveau etwas höher als in kleineren Betrieben. 11

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