VORTRAG RAK Vortrag Lipinski, Karsten, POK Autobahnpolizei Göttingen

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1 VORTRAG RAK 2017 Vortrag Lipinski, Karsten, POK Autobahnpolizei Göttingen

2 Recht Glaube Was ist für sie alles Gefahrgut?

3 Gefahrgut Gefahrstoff Gefahrgut rechtl. Definition Gefahren während der Beförderung Gefahrstoff rechtl. Definition Gefahren durch Umgang und Lagerung

4 DefinitionGefahrgüter Verzeichnis der gefährlichen Stoffe und Gegenstände (Tabelle 3.2 A) UN- Nummer Benennung und Beschreibung Klasse Klassifizierungscode Verpackungsgruppe Gefahrzettel Sondervorschriften Begrenzte und freigestellte Mengen Verpackung Anweisungen Sondervorschriften Zusammenpackung / (1) (2) (3a) (3b) (4) (5) (6) (7a) (7b) (8) (9a) (9b) 1978 Propan 2 2F LQ 0 E 0 P200 MP Benzin oder Ottokraftstoff 3 F1 II LQ4 E2 P001 IBC02 R001 BB2 MP19 "Gefahrzettel": Spaltenüberschrift "5.2.2": Fundstelle "(5)": Spaltennummer "2.1": Produktbezogene Angabe ortsbewegliche Tanks und Schüttgutcontainer ADR-Tanks Fahrzeug für die Beförderung in Tanks Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungs -code) Sondervorschriften für die Beförderung Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr Anweisungen Tankcodierung 4.3 Sondervorschriften Sondervorschriften Versand-stücke lose Schüttung Be- und Entladung, Handhabung Betrieb (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) (18) (19) (20) T50 (M) PxBN(M) TA4 TT9 FL 2 (B/D) CV9 CV10 CV36 S2 S20 23 T4 TP1 LGBF TU9 FL 2 (D/E) S2 S20 33 Verkehrsverlag Fischer Norbert Mohr

5 Zuordnung des Produktes Sicherheitsdatenblatt Punkt 14 Einstufung des Herstellers

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7 Unterweisung Müssen sie nach Gefahrgutrecht unterweisen? Grundsätzlich JA! Ausnahmen vom Gefahrgutrecht beachten

8 Inhalt der Unterweisung (1.3 ADR) Unterweisung in Bezug auf das allgemeine Sicherheitsbewusstsein: Allgemeine Bestimmungen Aufgabenbezogene Unterweisung: Aufgaben und Verantwortlichkeiten Ihrem Tätigkeits- und Zuständigkeitsbereich entsprechend Sicherheitsunterweisung: Mögliche Gefahren einer Verletzung oder Schädigung als Folge von Zwischenfällen mit gefährlichen Gütern

9 Verantwortliche (Auszug) Absender Verpacker Verlader Beförderer Fahrzeugführer

10 Pflichtenübertragung ( 9 OWiG) Vorschriften Kontrolle Überwachung Schulung Unternehmer Pflichten Bestellung Jahresbericht Beratung Mängelanzeige Gefahrgutbeauftragter Kontrolle Überwachung Schulung Geschult und geprüft Intern oder extern Pflichten ( 17 34a GGVSEB) Lagermeister Fuhrparkleiter Versandleiter Disponent Verpacker/Verlader Fahrzeugführer Aussteller Beförderungspapier Verkehrsverlag Fischer Norbert Mohr

11 Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen 130 OWiG Unterlassung der Aufsichtspflicht Unterlassung der Schaffung von Organisationsstrukturen Unterlassung von Kontrollen Bußgelder bis sind möglich

12 Freistellungen Freistellungen und 3.4 ADR Beförderung in begrenzten Mengen (Limited Quantities) Verkehrsverlag Fischer Norbert Mohr

13 Freistellungen Freistellungen 3.4 Einzuhaltende Vorschriften bei begrenzten Mengen (Auswahl) - Verpackung 2-teilig, max. 30 kg je Versandstück - Verpackung gute Qualität, unbeschädigt, verschlossen - Keine Anhaftungen - Handhabung und Verstauung (Ladungssicherung, Ausrichtung) - Unterweisungsverpflichtung von Fahrzeugführern Ansonsten ist der Transport freigestellt von den Vorschriften des ADR Verkehrsverlag Fischer Norbert Mohr

14 Innenverpackung beschädigt Weiterfahrt untersagt Neuverpackung vor Ort

15 Gebinde nicht geprüft, ungekennzeichnet Weiterfahrt untersagt Neuverpackung vor Ort Probennahme

16 Verwendungsdauer Kategorie II Weiterfahrt untersagt Entsorgung vor Ort

17 Gebinde undicht/beschädigt Weiterfahrt untersagt Feuerwehr/Bergung

18 Unzureichende Ausrüstung (Schaufel) Kategorie II Weiterfahrt untersagt Neukauf der Schaufel im nahegelegenen Baumarkt

19 Feuerlöscher abgelaufen (mehrere Jahre), Prüfschild fehlt Weiterfahrt untersagt Nachlieferung intakter, geprüfter Feuerlöscher

20 Handhabung und Verstauung Weiterfahrt untersagt Nachsicherung

21 Verpackung nicht entsprechend Zulassung verschlossen Weiterfahrt untersagt Nachsicherung

22 Handhabung und Verstauung (Sicherung und Ausrichtung), Unterweisung 1.3 ADR Weiterfahrt untersagt Nachsicherung

23 Handhabung und Verstauung, kein Beförderungspapier, Unterw. 1.3 ADR Weiterfahrt untersagt Nachsicherung, Nachlieferung Bef. Papier

24 Häufigste Mängel Kleintransporter: Handhabung und Verstauung Unterweisung Ausrüstung LKW/Sattelzüge Beförderungspapier Handhabung und Verstauung

25 Zusammenarbeit der Behörden Unterrichtung Betriebskontrollbehörden Gefahrgut Unterrichtung Betriebskontrollbehörden Arbeitsschutz Unterrichtung Betriebskontrollbehörden Gefahrstoffrecht Übersendung Berichte

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