Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Kreisstadt Bergheim. Öffentliche Bekanntmachung, Widmungsverfügung

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1 AMTSBLATT Jahrgang 44/2017 Dienstag, 07. Januar 2017 Nr. 08 INHALTSVERZEICHNIS Seite Rhein-Erft-Kreis 32. Bekanntmachung 3-6 Öffentliche Bekanntmachung des Rhein-Erft-Kreises Tierseuchenverfügung für den Rhein-Erft-Kreis vom zum Schutz gegen die Geflügelpest - Aufstallung des Geflügels - Kreisstadt Bergheim 33. Bekanntmachung 7-8 Öffentliche Bekanntmachung über einen Beschluss des Rates der Kreisstadt Bergheim vom zum Bebauungsplan Nr. 269/Rheidt-Hüchelhoven Sportanlage Rheidt-Hüchelhoven 34. Bekanntmachung 9-12 Öffentliche Bekanntmachung über Beschlüsse des Rates der Kreisstadt Bergheim zum Bebauungsplan Nr. 277/Bm Bahnhof Bergheim vom Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der 135. Änderung Bahnhof Bergheim des Flächennutzungsplans der Kreisstadt Bergheim gem. 3 (2) BauGB 36. Bekanntmachung 16 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Kreisstadt Bergheim 37. Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung, Widmungsverfügung Herausgeber: Rhein-Erft-Kreis - Der Landrat Verantwortlich für den Druck: 47 Referat für kulturelle Angelegenheiten und Kreisarchiv, Willy-Brandt-Platz 1, Bergheim, Telefon / , Fax / , amtsblatt@rhein-erft-kreis.de Bezug über die o.a. Adresse - Jahresabonnement Euro 75,40 inkl. Porto - Kündigung des Bezuges nur für das folgende Jahr bis zum 30. November - Nachdruck bei Quellenangabe gestattet - Redaktionsschluss: montags Uhr. Das Amtsblatt wird auch auf den Internetseiten des Rhein-Erft-Kreises ( veröffentlicht.

2 AMTSBLATT Jahrgang 44/2017 Dienstag, 07. Januar 2017 Nr. 08 Pulheim 38. Bekanntmachung Bekanntmachung der Stadt Pulheim vom über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 108 Pulheim Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13 a BauGB - Bereich: Fläche am Pletschmühlenweg zwischen der Lärmschutzwand und dem neuen Hegelweg hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses 39. Bekanntmachung Die 22. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim findet statt am Dienstag, dem um 18:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses, Alte Kölner Straße 26, Pulheim. 40. Bekanntmachung 24 Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß 10 Landeszustellgesetz (LZG-NRW) 41. Bekanntmachung 25 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Pulheim über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Erschließungsanlage "Michael-Rasten-Straße" im Abschnitt von "Von-Frentz-Straße" bis Fuß-/ Radweg in Geyen Herausgeber: Rhein-Erft-Kreis - Der Landrat Verantwortlich für den Druck: 47 Referat für kulturelle Angelegenheiten und Kreisarchiv, Willy-Brandt-Platz 1, Bergheim, Telefon / , Fax / , amtsblatt@rhein-erft-kreis.de Bezug über die o.a. Adresse - Jahresabonnement Euro 75,40 inkl. Porto - Kündigung des Bezuges nur für das folgende Jahr bis zum 30. November - Nachdruck bei Quellenangabe gestattet - Redaktionsschluss: montags Uhr. Das Amtsblatt wird auch auf den Internetseiten des Rhein-Erft-Kreises ( veröffentlicht.

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7 7 Öffentliche Bekanntmachung über einen Beschluss des Rates der Kreisstadt Bergheim vom zum Bebauungsplan Nr. 269/Rheidt-Hüchelhoven Sportanlage Rheidt-Hüchelhoven Der Rat der Kreisstadt Bergheim hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 269/Rheidt-Hüchelhoven Sportanlage Rheidt-Hüchelhoven wird gem. 2 (1) BauGB beschlossen. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich wird durch den beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der vorstehende Beschluss des Rates der Kreisstadt Bergheim wird hiermit gemäß 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414) - in der zzt. geltenden Fassung - in Verbindung mit 25 der Hauptsatzung der Kreisstadt Bergheim vom in der zzt. geltenden Fassung - öffentlich bekannt gemacht. Übereinstimmungserklärung: Nach 2 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) wird hiermit bestätigt, dass der Wortlaut des vorstehenden Beschlusses mit dem v. g. Beschluss des Rates übereinstimmt und dass nach 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist. Öffentliche Bekanntmachung über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 269/Rheidt-Hüchelhoven Sportanlage Rheidt-Hüchelhoven Der Ausschuss für Planung und Umwelt der Kreisstadt Bergheim hat in seiner Sitzung am beschlossen, für das o.g. Planverfahren die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Zielsetzung: Ziel des Bebauungsplans Nr. 269/Rheidt-Hüchelhoven Sportanlage Rheidt-Hüchelhoven ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer neuen Sportanlage für den Stadtteil Rheidt-Hüchelhoven zu schaffen. Über weitere Einzelheiten der allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planungen wird in der Zeit vom bis einschließlich während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis Uhr) bei der Stadtverwaltung Bergheim, Altes Rathaus, 1. Etage, Abt Planung und Umwelt, Bethlehemer Straße 9-11, Bergheim, unterrichtet. Der o.g. Planentwurf (Planzeichnung, Begründung und Fachgutachten) liegt in der vorgenannten Zeit zur Einsicht bereit. Über Karneval wird auf geänderte Öffnungszeiten und Dienststunden hingewiesen: Rosenmontag ( ) bleibt die Stadtverwaltung geschlossen. Donnerstag (Weiberfastnacht), den ist die Stadtverwaltung von 7.30 Uhr bis Uhr und Freitag, den von 9.00 Uhr bis Uhr geöffnet. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planungen mit sachkundigen Vertretern der Stadtverwaltung. Zu dem o.g. Planentwurf können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisstadt Bergheim, Abt. 6.1 Planung und Umwelt, Bethlehemer Straße 9-11, Bergheim, vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den o.g. Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Weiter wird darauf hingewiesen, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplans ein Antrag nach 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

8 8 -unmaßstäblich- Bergheim, den gez. i.v. Volker Mießeler, Dezernent

9 9 Öffentliche Bekanntmachung über Beschlüsse des Rates der Kreisstadt Bergheim zum Bebauungsplan Nr. 277/Bm Bahnhof Bergheim vom Der Rat der Kreisstadt Bergheim hat in seiner Sitzung am folgende Beschlüsse zum Bebauungsplan Nr. 277/Bm Bahnhof Bergheim gefasst: 1. Der Beschluss des Rates der Kreisstadt Bergheim zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 277/Bm Bahnhof Bergheim vom wird aufgehoben. 2. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 277/Bm Bahnhof Bergheim wird gem. 2 (1) beschlossen. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich wird durch den beigefügten Übersichtsplan (siehe Anlage) näher bestimmt. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses. 3. Auf eine erneute Durchführung einer frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. 3 (1) BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. 4 (1) BauGB wird verzichtet. Die vorstehenden Beschlüsse des Rates der Kreisstadt Bergheim werden hiermit gemäß 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414) - in der zzt. geltenden Fassung - in Verbindung mit 25 der Hauptsatzung der Kreisstadt Bergheim vom in der zzt. geltenden Fassung - öffentlich bekannt gemacht. Übereinstimmungserklärung: Nach 2 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) wird hiermit bestätigt, dass der Wortlaut der vorstehenden Beschlüsse mit dem v. g. Beschlüssen des Rates übereinstimmt und dass nach 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist. Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 277/Bm Bahnhof Bergheim gem. 3 (2) BauGB Der Rat der Kreisstadt Bergheim hat in seiner Sitzung am die öffentliche Auslegung des o. g. Bebauungsplanes gem. 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 (2) BauGB beschlossen. Zielsetzung: Unter Berücksichtigung der in 1 (5) BauGB verankerten Oberziele werden mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 277/Bm Bahnhof Bergheim insbesondere folgende städtebauliche und umweltbezogene Zielsetzungen verfolgt: - Stärkung der Bergheimer Innenstadt durch Bereitstellung zusätzlicher qualifizierter Verkaufsflächen innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs - Verknüpfung und Attraktivierung des öffentlichen Nahverkehrs (Busbahnhof/DB-Haltepunkt) - Aufwertung des Entrees zur Innenstadt - Neuordnung der Park+Ride-Parkplätze. Zum Bebauungsplan Nr. 277/Bm Bahnhof Bergheim sind umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen zu folgenden Schutzgütern verfügbar: Schutzgut Mensch Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt Boden Wasser Verfügbare umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen - zur Vorbelastung auf das Schutzgut Mensch, insbesondere aufgrund des vorhandenen Verkehrslärms - zur klimaökologischen und lufthygienischen Bestandssituation - zu den Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch - zum Bestand und zur Vorbelastung des Schutzguts Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt - zu den zu erwartenden Auswirkungen, auch im Hinblick auf die artenschutzrechtlichen Anforderungen nach 44 ff. Bundesnaturschutzgesetz - zu den Bestimmungen der Baumschutzsatzung - zu faunistischen Bestandsaufnahmen, insbesondere zu planungsrelevanten Vogelarten, Reptilien, Amphibien, Fledermausarten sowie der Haselmaus - zu den Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, insbesondere zum Haussperling - zum Bestand und zur Vorbelastung des Bodens, der Bodenfunktion und der Bodenbelastung - zur Vorbelastung des Boden in Bezug auf Altlasten - zu den Auswirkungen auf das Schutzgut Boden insbesondere durch Flächeninanspruchnahmen - zur Vorbelastung des Wasserhaushalts - zu den Auswirkungen der durch den Braunkohlentagebau bedingten Sümpfungsmaßnahmen - zu den Baugrundverhältnissen - zu den Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser

10 10 Luft und Klima Landschaft / Stadtbild Kultur und sonstige Schutzgüter Wechselwirkung zwischen den Umweltschutzbelangen - zur Vorbelastung des Schutzguts Luft und Klima - zu den Auswirkungen auf das Schutzgut Luft und Klima - zur Vorbelastung der Landschaft und des Stadtbilds - zu den Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft und Stadtbild - zur gegenwärtigen Situation des Schutzguts Kultur und sonstige Schutzgüter - zu den Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur und sonstige Schutzgüter - zu den relevanten Wechselwirkungszusammenhängen und funktionalen Beziehungen innerhalb der Schutzgüter und zwischen den Schutzgütern - zu den Beeinträchtigungen infolge der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Der Entwurf des o.g. Bebauungsplanes (Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht und Fachgutachten) liegt in der Zeit vom bis einschließlich während der Dienstzeiten (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis Uhr) bei der öffentlich aus. Stadtverwaltung Bergheim, Altes Rathaus, 1. Etage, Abt Planung und Umwelt, Bethlehemer Straße 9-11, Bergheim, Über Karneval wird auf geänderte Öffnungszeiten und Dienststunden hingewiesen: Rosenmontag ( ) bleibt die Stadtverwaltung geschlossen. Donnerstag (Weiberfastnacht), den ist die Stadtverwaltung von Uhr und Freitag, den von Uhr geöffnet. Zu dem o.g. Bebauungsplan können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisstadt Bergheim, Abt. 6.1 Planung und Umwelt, Bethlehemer Straße 9-11, Bergheim vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den o.g. Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Weiter wird darauf hingewiesen, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

11 11 -unmaßstäblich-

12 12 -unmaßstäblich- Bergheim, den gez. i.v. Volker Mießeler, Dezernent

13 13 Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der 135. Änderung Bahnhof Bergheim des Flächennutzungsplans der Kreisstadt Bergheim gem. 3 (2) BauGB Der Rat der Kreisstadt Bergheim hat in seiner Sitzung am die öffentliche Auslegung der o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 (2) BauGB beschlossen. Zielsetzung: Ziel der 135. Änderung des Flächennutzungsplans ist es, durch die Darstellung einer gemischten Baufläche (M) auf dem Areal des Bahnhofs Bergheim die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur - Stärkung der Bergheimer Innenstadt durch Bereitstellung zusätzlicher qualifizierter Verkaufsflächen innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs - Verknüpfung und Attraktivierung des öffentlichen Nahverkehrs (Busbahnhof / DB-Haltepunkt) - Aufwertung des Entrees zur Innenstadt - Neuordnung der Park+Ride-Parkplätze vorzubereiten und damit eine geordnete städtebauliche Entwicklung einzuleiten. Zur 135. Änderung Bahnhof Bergheim des Flächennutzungsplans sind umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen zu folgenden Schutzgütern verfügbar: Schutzgut Mensch Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt Boden Wasser Luft und Klima Landschaft / Stadtbild Kultur und sonstige Schutzgüter Wechselwirkung zwischen den Umweltschutzbelangen Verfügbare umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen - zur Vorbelastung auf das Schutzgut Mensch - zu den Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch - zum Bestand und zur Vorbelastung des Schutzguts Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt - zu den zu erwartenden Auswirkungen, auch im Hinblick auf die artenschutzrechtlichen Anforderungen nach 44 ff. Bundesnaturschutzgesetz - zu den Bestimmungen der Baumschutzsatzung - zu den Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt - zum Bestand und zur Vorbelastung des Bodens, der Bodenfunktion und der Bodenbelastung - zu den Auswirkungen auf das Schutzgut Boden insbesondere durch Flächeninanspruchnahmen - zur Vorbelastung des Wasserhaushalts - zu den Auswirkungen der durch den Braunkohlentagebau bedingten Sümpfungsmaßnahmen - zu den Baugrundverhältnissen - zu den Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser - zur Vorbelastung des Schutzguts Luft und Klima - zu den Auswirkungen auf das Schutzgut Luft und Klima - zur Vorbelastung der Landschaft und des Stadtbilds - zu den Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft und Stadtbild - zur gegenwärtigen Situation des Schutzguts Kultur und sonstige Schutzgüter - zu den Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur und sonstige Schutzgüter - zu den relevanten Wechselwirkungszusammenhängen und funktionalen Beziehungen innerhalb der Schutzgüter und zwischen den Schutzgütern - zu den Beeinträchtigungen infolge der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

14 14 Der o.g. Entwurf der Flächennutzungsplanänderung (Planzeichnung, Begründung nebst Umweltbericht) liegt in der Zeit vom bis einschließlich während der Dienstzeiten (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis Uhr) bei der öffentlich aus. Stadtverwaltung Bergheim, Altes Rathaus, 1. Etage, Abt Planung und Umwelt, Bethlehemer Straße 9-11, Bergheim, Über Karneval wird auf geänderte Öffnungszeiten und Dienststunden hingewiesen: Rosenmontag ( ) bleibt die Stadtverwaltung geschlossen. Donnerstag (Weiberfastnacht), den ist die Stadtverwaltung von Uhr und Freitag, den von Uhr geöffnet. Zu der o.g. Flächennutzungsplanänderung können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisstadt Bergheim, Abt. 6.1 Planung und Umwelt, Bethlehemer Straße 9-11, Bergheim vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die o.g. Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können. Weiter wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

15 15 -unmaßstäblich- Bergheim, den gez. i.v. Volker Mießeler, Dezernent

16 16 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Kreisstadt Bergheim Aufgrund des 6 Abs. 1 des Ladenöffnungsgesetzes i. V. mit 1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des arbeits- und technischen Gefahrenschutzes und der 27 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) -, wird von der Kreisstadt Bergheim als örtliche Ordnungsbehörde verordnet: 1 Die Verkaufsstellen dürfen im Stadtteil Bergheim-Quadrath-Ichendorf im Bereich der Köln-Aachener-Straße und der Fischbachstraße bis zur Hausnummer 39 am 02. Juli 2017 jeweils von Uhr bis Uhr geöffnet sein. Die Festsetzung des verkaufsoffenen Sonntags für den Stadtteil Bergheim-Quadrath-Ichendorf im Bereich der Köln-Aachener-Straße und der Fischbachstraße bis zur Hausnummer 39 am 09. Juli 2017 wird aufgehoben. 2 Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des 1 die Verkaufsstellen außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten offen hält. Die Ordnungswidrigkeit kann nach 24 des Gesetzes über den Ladenschluss mit einer Geldbuße bis zu 500 geahndet werden. 3 Diese Verordnung tritt einen Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: 1. Die vorstehende Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Kreisstadt Bergheim wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 2. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Ordnungsbehördlichen Verordnung kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt; b) diese Ordnungsbehördliche Verordnung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden; c) die Bürgermeisterin hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Kreisstadt Bergheim vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bergheim, den Kreisstadt Bergheim als Örtliche Ordnungsbehörde gez. Volker Mießeler - Dezernent

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19 19 Der Bürgermeister Bekanntmachung der Stadt Pulheim vom über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 108 Pulheim Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13 a BauGB - Bereich: Fläche am Pletschmühlenweg zwischen der Lärmschutzwand und dem neuen Hegelweg hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses In seiner Sitzung am hat der Rat der Stadt Pulheim aufgrund des 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1722) sowie des 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) vom (GV. NRW.S.666) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (GV. NRW. S. 496) den Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim 1301 als Satzung beschlossen. Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine barrierearme Wohnbebauung in einer dichteren Bauweise. Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus anliegendem Übersichtsplan ersichtlich. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß 86 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in Verbindung mit 9 Abs. 4 BauGB vom (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1722) als Bestandteil des Bebauungsplanes. Dem Bebauungsplan ist gemäß 9 Abs. 8 BauGB vom (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1722) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG: Vorstehender Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim 1301 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim 1301 gemäß 10 Abs. 3 BauGB vom (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1722) in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung. Der Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim 1301 kann mit der Begründung gemäß 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1722) ab sofort während der Sprechzeiten - montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis Uhr - im Rathaus der Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie, Zimmer 2.12, eingesehen werden; über den Inhalt des Bebauungsplanes wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Seite 1 von 3

20 20 HINWEISE: 1) Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des Baugesetzbuches vom (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1722) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. 2) Gemäß 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches vom (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1722) werden a) eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, b) eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und c) nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Gleiches gilt, wenn Fehler nach 214 Abs. 2a beachtlich sind. 3) Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Pulheim, den In Vertretung gez. Jens Batist Erster Beigeordneter Aushang: vom bis Seite 2 von 3

21 21 Seite 3 von 3

22 22 Pulheim, Seite 1 / 2 BEKANNTMACHUNG Die 22. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim findet statt am Dienstag, dem um 18:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses, Alte Kölner Straße 26, Pulheim. Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1 Einwohnerfragestunde 2 Wahl einer/eines Beigeordneten 3 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus verschiedenen Anlässen 4 Neue OGS-Gruppen Betriebsabrechnung des Krankentransports und Notfallrettungsdienstes 2014 und Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport und Notfallrettungsdienst der Stadt Pulheim vom Genehmigung erheblicher außer-/überplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen für den barrierefreien Aus-/Neubau der Bushaltestellen Rathausstraße und Aquarena 8 Gremienumbesetzungen 9 Mitteilungen 9.1 Bekanntgabe der im Haushaltsjahr 2016 vom bis einschließlich bewilligten unerheblichen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen 10 Anfragen

23 23 II. Nichtöffentlicher Teil 1 Zuschuss zur Miete für die Räumlichkeiten des AWO Ortsvereins Stommeln 2 Mitteilungen der Verwaltung 2.1 Vertragsverlängerung 3 Anfragen gez. Frank Keppeler Bürgermeister Aushang vom bis zum

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