Informationsmaterial für das Berufliche Gymnasium Fachrichtung Technik (Schwerpunkt: Elektrotechnik / ab 2018/19 Mechatronik) FGT
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1 Wichtiger Hinweis: Diese Informationen sind nur gültig für die Abiturjahrgänge 2018, 2019 und 2020 (also für alle Schülerinnen und Schüler, welche im Schuljahr 2017/18 oder davor den Schulbesuch in der 11. Klasse aufgenommen haben). Für diejenigen, die zum Schuljahr 2018/19 in die 11. Klasse kommen, gelten veränderte Regelungen! Dieses Dokument versucht, die geltenden Regelungen in übersichtlicherer und ggf. leichter verständlicher Form als die rechtlich gültigen Vorgaben darzustellen. Ein Anspruch auf Vollständigkeit lässt sich daraus nicht ableiten und es wird die Lektüre der rechtlichen Vorgaben (BBSVO, eb-bbsvo, AVO-GOBAK) in der jeweils gültigen Form dringend empfohlen. Bei Fragen gerne an den Ansprechpartner Herrn W. Bosse für das Berufliche Gymnasium der BBS Winsen wenden. Stand: 1. August 2018 Informationsmaterial für das Berufliche Gymnasium Fachrichtung Technik (Schwerpunkt: Elektrotechnik / ab 2018/19 Mechatronik) FGT
2 Stundentafel für das Berufliche Gymnasium Technik Unterrichtsfächer Einführungsphase Zahl der Wochenstunden Qualifikationsphase 11. Jahrgang 12. Jahrgang 13. Jahrgang Deutsch Englisch Mathematik weitere Fremdsprache Geschichte 1 (2) 1 (2) 1 Politik Religion / Werte und Normen Physik Technik Betriebs- und Volkswirtschaft Informationsverarbeitung Sport Summe Fachtheorie Praxis Im Schuljahr 2018/19 erhalten die Schülerinnen und Schüler im 13. Jahrgang Unterricht im Fach Geschichte nur im 13. Jahrgang. (Sie hatten im 12. Jahrgang kein Geschichte). 1 Im Schuljahr 2018/19 erhalten die Schülerinnen und Schüler im 12. Jahrgang Unterricht im Fach Geschichte nur im 12. Jahrgang. (Sie haben im 12. Jahrgang kein Geschichte). Ausnahme sind diejenigen, die Geschichte als Prüfungsfach P5 gewählt haben. Diese haben auch in Jg. 13 Geschichte.
3 Noten in der Einführungsphase (Jg. 11) und Qualifikationsphase (Jg. 12/13)
4 Informationen zur Versetzungsregelung von der 11. Klasse in die 12. Klasse für das Berufliche Gymnasium Technik Eine Schülerin oder ein Schüler ist zu versetzen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Lernbereich - Kernfächer - Lernbereich - Ergänzungsfächer - Lernbereich - Profilfächer - Deutsch Englisch Mathematik Weitere Fremdsprache Geschichte Politik Religion / Werte und Normen Physik Sport Technik Betriebs- und Volkswirtschaft Informationsverarbeitung Praxis Ø 05 P. Ø 05 P. Ø 05 P. Es sei an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es keine Ausgleichsregelungen mehr gibt. 1 vgl.: BbS-VO (Verordnung über berufsbildende Schulen Niedersachsen), Anlage 7, 4 EB-BbS (Ergänzende Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen), Punkt 9.2 Fassung Juni 2009 Frenzel (Stand: Januar 2011)
5 Prüfungsfachkombinationen im Beruflichen Gymnasium Technik Stand: ) Informationsverarbeitung wird nur mündlich geprüft. Betriebs-und Volkswirtschaft kann auch fünftes mündliches und Fremdsprache dann viertes schriftliches Prüfungsfach sein. 2 ) Bei einer Verpflichtung zur Teilnahme am Spanisch-Unterricht ist die in den Block I durch vier Schulhalbjahresergebnisse dieser in der Einführungsphase neu begonnenen 2. Fremdsprache zu erfüllen. Wenn in diesem Fall Spanisch als Prüfungsfach gewählt wird, müssen natürlich auch alle vier Spanisch-Noten eingebracht werden, die Noten im Fach Englisch können dann nicht eingebracht werden und eventuelle Unterkurse in diesem Fach wären dann unschädlich. Dasselbe gilt auch für den Fall, dass Mathematik Prüfungsfach ist. Wenn Englisch als Fremdsprache gewählt wird und eine Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht in Spanisch besteht, dann müssen natürlich vier Englisch-Noten und darüber hinaus auch noch zusätzlich zwei Spanisch-Noten in den Block I eingebracht werden. Rechtsgrundlage: Anlage 4 zu 15 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK)
6 Wahl der Prüfungsfächer Berufliche Gymnasien Bis zum Ende der Einführungsphase: Festlegung aller fünf Prüfungsfächer ( 7 (2) der Anlage 7 zu 33 BbS-VO) Bis zum Ende der 12. Klasse: Angabe des vierten und fünften Prüfungsfaches und ob eine besondere Lernleistung in die Abiturprüfung eingebracht werden soll und [ab Abi 2021] ob die mündliche Prüfung als Präsentationsprüfung erfolgen soll (Punkt 2.3 der EB-AV-GOBAK) 11. Jahrgang 12. Jahrgang 13. Jahrgang Einführungsphase Qualifikationsphase Versetzung Abiturprüfung
7 Die Berechnung der Abiturnote Aus den Punkten der Blöcke I und II wird nach einem bestimmten Berechnungsverfahren die Abitur-Note festgestellt. Block I 24 Noten in einfacher Wertung und 12 Noten in doppelter Wertung Block II Noten der vier schriftlichen Prüfungen und einer mündlichen Prüfung jeweils in vierfacher Wertung 36 Kurse Abitur-Note
8 Berufliches Gymnasium Technik mit zweiter Fremdsprache als Prüfungsfach dargestellt am Beispiel folgender Prüfungsfächer: 1. Technik, 2. Mathematik, 3. Deutsch, 4. BVW, Fremdsprache Fächer Belegungsverpflichtung (Kurse in einfacher (Kurse in doppelter Einbringungsmöglichkeit (Kurse in einfacher B l o c k I Deutsch 4 4 Englisch (4) 2. Fremdsprache 4 4 Mathematik 4 4 Technik 4 4 BVW 4 4 Informationsverarbeitung 4 4 Geschichte 2 2 Religion / Werte und Normen 2 2 Physik 4 4 Sport 4 2¹ Praxis 4 2 (die beiden Noten aus 12.1 und 12.2) 2¹ Summen ( 36) ¹) 2 Diese Einbringungsmöglichkeiten sind alternativ.
9 Berufliches Gymnasium Technik Englisch ist Prüfungsfach und es besteht eine Verpflichtung zur Belegung einer zweiten Fremdsprache dargestellt am Beispiel folgender Prüfungsfächer: 1. Technik, 2. Mathematik, 3. Deutsch, 4. BVW, 5. Englisch Fächer Belegungsverpflichtung (Kurse in einfacher (Kurse in doppelter Einbringungsmöglichkeit (Kurse in einfacher B l o c k I Deutsch 4 4 Englisch Fremdsprache 4 2 Mathematik 4 4 Technik 4 4 BVW 4 4 Informationsverarbeitung 4 4 Geschichte 2 2 Religion / Werte und Normen 2 2 Physik 4 4 Sport 4 Praxis 4 2 Summen ( 36)
10 Berufliches Gymnasium Technik ohne zweite Fremdsprache (Englisch ist Prüfungsfach) dargestellt am Beispiel folgender Prüfungsfächer: 1. Technik, 2. Mathematik, 3. Deutsch, 4. BVW, 5. Englisch Fächer Belegungsverpflichtung (Kurse in einfacher (Kurse in doppelter Einbringungsmöglichkeit (Kurse in einfacher B l o c k I Deutsch 4 4 Englisch 4 4 Mathematik 4 4 Technik 4 4 BVW 4 4 Informationsverarbeitung 4 4 Geschichte 2 2 Religion / Werte und Normen 2 2 Physik 4 4 Sport 4 2¹ Praxis 4 2 (die beiden Noten aus 12.1 und 12.2) 2¹ Summen ( 36) ¹) 2 Diese Einbringungsmöglichkeiten sind alternativ.
11 Berufliches Gymnasium Technik ohne zweite Fremdsprache (Informationsverarbeitung ist Prüfungsfach) dargestellt am Beispiel folgender Prüfungsfächer: 1. Technik, 2. Mathematik, 3. Deutsch, 4. BVW, 5. Informationsverarbeitung Fächer Belegungsverpflichtung (Kurse in einfacher (Kurse in doppelter Einbringungsmöglichkeit (Kurse in einfacher B l o c k I Deutsch 4 4 Englisch 4 4 Mathematik 4 4 Technik 4 4 BVW 4 4 Informationsverarbeitung 4 4 Geschichte 2 2 Religion / Werte und Normen 2 2 Physik 4 4 Sport 4 2¹ Praxis 4 2 (die beiden Noten aus 12.1 und 12.2) 2¹ Summen ( 36) ¹) 2 Diese Einbringungsmöglichkeiten sind alternativ.
12 Erläuterungen zur Berechnung der Abiturnote im Beruflichen Gymnasium Technik - Es müssen mindestens 40 Kurse belegt werden. Davon müssen 36 Noten (= Schulhalbjahresergebnisse) in den Block I eingebracht werden. Diese 36 Noten setzen sich folgendermaßen zusammen: 24 Noten von Fächern in einfacher Wertung und 12 Noten der ersten drei Prüfungsfächer. Die ersten drei Prüfungsfächer werden auf erhöhtem Niveau unterrichtet und doppelt gewertet. - Wenn eine Verpflichtung zur Teilnahme an einer zweiten Fremdsprache besteht und Englisch als Prüfungsfach gewählt wird, dann müssen zusätzlich zwei Noten der neu begonnenen Fremdsprache eingebracht werden. Wenn jedoch die zweite Fremdsprache als Prüfungsfach gewählt wird, dann kann Englisch nicht in den Block I eingebracht werden, eventuelle Unterkurse in diesem Fach wären dann unschädlich. - In dem Block I müssen insgesamt mindestens 200 Punkte erreicht werden. Es gilt folgendes Berechnungsverfahren: 40 x P Hierbei bedeutet P die Punktsumme durch Addition der 36 Schulhalbjahres- Summe von Block I = ergebnisse unter Berücksichtigung der zweifachen Gewichtung der 12 Ergebnisse 48 der ersten drei Prüfungsfächer und der einfachen Gewichtung der übrigen 24 Noten. - Unter den 24 Schulhalbjahresergebnissen in einfacher Wertung müssen mindestens 20 und unter den 12 Schulhalbjahresergebnissen in zweifacher Wertung müssen mindestens 9 Schulhalbjahresergebnisse mit mindestens 5 Punkten in einfacher Wertung erreicht worden sein (vgl.: 15 AVO-GOBAK, Abs. 4). In anderen Worten: In den 12 Noten der ersten drei Prüfungsfächer sind maximal drei Unterkurse möglich. Bei den 24 anderen Noten, die in den Block I eingebracht werden, sind es maximal vier Unterkurse. Wird diese Anzahl von Unterkursen überschritten, dann ist eine Zulassung zur Abiturprüfung nicht mehr möglich. - Wird die Leistung in einem Fach mit 00 Punkten bewertet, so ist die Belegungsverpflichtung nicht erfüllt. Wer am Sportunterricht nicht teilnehmen kann, muss eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. - In dem Block II müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden; dabei müssen in drei Prüfungsfächern, darunter im ersten, zweiten oder dritten Prüfungsfach jeweils mindestens 20 Punkte erreicht worden sein. Wenn die Mindestbedingungen für den Block II nicht erfüllt sind, erfolgt eine mündliche Ergänzungsprüfung in den schriftlichen Prüfungsfächern. Dies ist auch möglich, wenn die Schülerin oder der Schüler es freiwillig wünscht, um die Abi-Note zu verbessern. Frenzel (Stand: Februar 2013)
13 Mit Hilfe der im nachfolgenden Screenshot abgebildeten Excel- Tabelle lässt sich die Abiturnote und die Qualifikation ermitteln. Die Tabelle findet sich auf der Internetseite der BBS Winsen (Luhe)
14 2013)
15 Der schulische Teil der Fachhochschulreife ( 17 AVO-GOBAK) Berufliches Gymnasium Technik Fächer in einfacher Wertung Bewertung Fächer in zweifacher Wertung Bewertung Deutsch oder Mathematik (4 Std.) 1 Technik Fremdsprache (4 Std.) 1 Deutsch oder Mathematik BVW (3 Std.) 1 oder Geschichte (2 Std.) 1 Punktzahl aus vier Noten (2fach) Physik (2 Std.) 1 Religion oder Werte und Normen (2 Std.) Einbringung der Noten aus dem mindestens 40 P Informationsverarbeitung (3 Std.) Schuljahr 20.. / 20.., Halbjahr Sport (2 Std.) oder Praxis (2 Std.) Schuljahr 20.. / 20.., Halbjahr 1) Diese Fächer müssen eingebracht werden Punktzahl aus 11 Noten (einfache mindestens 55 Punkte Gesamtpunktzahl: Erläuterungen: Note: In zwei aufeinanderfolgenden Schulhalbjahren müssen in den Schulhalbjahresergebnissen im ersten und zweiten Prüfungsfach insgesamt mindestens 40 Punkte in zweifacher Wertung und in den Schulhalbjahresergebnissen im dritten Prüfungsfach sowie in weiteren neun Schulhalbjahresergebnissen insgesamt mindestens 55 Punkte in einfacher Wertung erreicht worden sein. In mindestens 11 dieser 15 Noten müssen jeweils mindestens 5 Punkte in einfacher Wertung erreicht worden sein, darunter mindestens zwei der Noten im ersten und zweiten Prüfungsfach (vgl. 17 AVO-GOBAK). Das heißt in Klartext: Es sind unter Berücksichtigung der jeweiligen Mindestpunktzahlen maximal vier Unterkurse möglich, davon maximal zwei in den Fächern, die doppelt gewertet werden. Die beiden Schulhalbjahre, aus denen die Noten eingebracht werden, müssen nicht unmittelbar aufeinander folgen. Im Wiederholungsfall können auch Noten des ersten Durchgangs eingebracht werden, jedoch nicht die Ergebnisse gleicher Schulhalbjahre der Qualifikationsphase aus dem ersten Durchgang und dem zweiten Durchgang. Das heißt zum Beispiel, dass ein Schüler oder eine Schülerin, die den 12. Jahrgang wiederholt hat, die erforderlichen Noten aus dem ersten Schulhalbjahr des ersten Durchlaufs mit den Noten des zweiten Schulhalbjahrs des wiederholten Schuljahrs kombinieren kann. Frenzel (Stand: August 2016)
16 2016)zweiten Schulhalbjahrs des wiederhol ten Schuljahrs kombinieren kann.
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