Hilfestellungen zur BFD-Vereinbarung
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- Annika Geiger
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1 Hilfestellungen zur BFD-Vereinbarung 1. Übersicht über Vertragslaufzeiten und dazugehörige Seminare Unter 27 Jahre: Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Apr Mai Jun/Jul 12 Monate Beginn bis Bildungstage AWO Hessen-Süd 5 Bildungstage Seminare Einführungsseminar (5 +1 Tage) Einsatzstellenseminar (4 Tage) Vertiefungsseminar Politische Bildung Abschlussseminar 10 Monate Beginn bis Bildungstage AWO Hessen- Süd* 5 Bildungstage Seminare Einführungsseminar Vertiefungsseminar Ein einzelner Bildungstag im Laufe des Freiwilligendienstes eingeplant Politische Bildung Abschlussseminar 6 Monate Beginn bis Bildungstage AWO Hessen-Süd 5 Bildungstage Seminare Einführungsseminar Politische Bildung Abschlussseminar Über 27 Jahre: Beginn: ganzjährig Seminare: regelmäßig stattfindende Reflexionstreffen und Bildungsangebote (Anzahl Dienstmonate=Anzahl Bildungstage)
2 2. Erläuterungen zur Erstellung der BFD-Vereinbarung Folgende Unterlagen sind im Original an die Freiwilligendienste zu senden: - Anmeldung in einfacher Ausfertigung - die BFD-Vereinbarung in vierfacher Ausfertigung - das Beiblatt Abrechungswege in zweifacher Ausfertigung (anhängend an die BFD-Vereinbarung) - die AWO Anlage zur BFD-Vereinbarung in dreifacher Ausfertigung Die Vertragsunterlagen werden von uns (Freiwilligendienste der AWO Hessen-Süd) über die Zentralstelle (AWO Bundesverband e.v. in Berlin) an das BAFzA (Bundesministerium für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben) in Köln gesendet. Aus diesem Grund müssen die Vertragsunterlagen spätestens 4 Wochen vor Dienstbeginn vollständig und korrekt ausgefüllt (die Vereinbarungen sollten am PC ausgefüllt sein, damit die Lesbarkeit gewährleistet ist) bei uns eingehen. Außerdem müssen die einzelnen Exemplare im Original unterschrieben und gestempelt sein. Die Veträge können nicht direkt an das BAFzA gesendet werden, da wir und die Zentralstelle (AWO Bundesverband e.v.) das Kontingent prüfen und mit Unterschrift bestätigen müssen. Eine Einsatzstelle muss als BFD-Einsatzstelle anerkannt sein, bevor ein*e Bundesfreiwillige*r beginnen kann. Bitte beachten Sie: Es müssen immer die aktuellen Unterlagen verwendet werden. Diese finden Sie jederzeit unter zum Download. 2
3 2.1. Die Anmeldung (Gilt für alle Dienstarten) Bitte füllen Sie die Anmeldung immer vollständig aus! Bei der Angabe zum Aufgabengebiet ist nur das Hauptaufgabengebiet anzugeben. Bitte beachten Sie auch, dass die weiteren Aufgabengebiete nur dem BFD zugeordnet sind. Den möglichen Dienstbeginn können Sie der Übersichtstabelle entnehmen oder bei uns erfragen. Bitte beachten Sie unbedingt die gesetzlichen Vorschriften bzgl. zusätzlicher Urlaubstage. Haben Bewerber bereits einen Freiwilligendienst geleistet, dann dürfen innerhalb einer 5-Jahres-Frist (beginnend mit dem Ende des letzten Freiwilligendienstes) nur max. 18 Monate Freiwilligendienst geleistet werden unabhängig von der Dienstart. Drittstaatenangehörige müssen ein gültiges Visum haben, bitte prüfen Sie dies unbedingt vor einer Anmeldung zum Freiwilligendienst bei uns. Sind die Freiwilligen bei der Ausstellung der Anmeldung vor Ort, dann sollten die gemachten Angaben per Unterschrift bestätigt werden. Bei Minderjährigen und deren Erziehungsberechtigten erfolgt die Bestätigung mit der Vereinbarungsunterzeichnung. 3
4 2.2. Die BFD-Vereinbarung Bei Freiwilligen, die zum Zeitpunkt der Vereinbarungsunterzeichnung noch minderjährig sind muss ein*e Erziehungsberechtigte*r angegeben werden. Einsatzstellennummer: Jede Einsatzstelle hat ihre eigene EST-Nummer. Es ist nicht möglich, dass mehrere Einsatzstellen die gleiche EST-Nummer haben. Falls Sie dazu Fragen haben, rufen Sie gerne bei uns im Büro an. Bezeichnung der Einsatzstelle: Diese muss unbedingt mit der Bezeichnung übereinstimmen, die im Anerkennungsantrag angegeben wurde. Sollte eine offizielle Änderung vorgenommen worden sein, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir sind bei der Stammdatenänderung für das Bundesamt gerne behilflich. Dienstdauer: Der Dienstbeginn ist im Zweifelsfall mit uns abzusprechen. In der Regel können Beginn und Dauer aus der Übersichtstabelle übernommen werden. Wöchentliche Dienstzeit: Bei einem BFD ü27 in Teilzeit ist sowohl die Angabe der Regelarbeitszeit als auch die verringerte Arbeitszeit anzugeben. Die Mindeststundenanzahl beträgt 20,5 Std./Woche. 4
5 In der Word-Version sind die Angaben zu 1.1 und 1.2 bereits eingetragen und durch Dokumentenschutz vor dem versehentlichen Überschreiben geschützt. In der pdf-version war dies leider nicht möglich. Dies gilt auch für die Voreinstellungen zu den Geldersatzleistungen, Seminartagen des Bundes sowie zur AST Angabe auf dem Beiblatt. 5
6 3.2.1: Taschengeld = 300, : andere Sach- oder Geldleistungen, die nicht in bis aufgeführt werden; u dürfen in der Summe 402,00 nicht übersteigen 3.2.3: Können die Freiwilligen in der Einrichtung mitessen, tragen Sie bitte den aktuellen Sachbezugswert i. H. v. 99,00 (Stand ). Dieser Betrag wird nicht ausgezahlt, ist jedoch sozialversicherungspflichtig. ODER: Wird in der Einsatzstelle kein Essen angeboten oder können die Freiwilligen aus gesundheitlichen oder ähnlichen Gründen nicht mitessen, werden 60,00 Geldersatzleistung ausgezahlt : Bitte teilen Sie uns auch unbedingt mit, wenn das Taschengeld wegen Krankheitsfall nicht weitergezahlt wird. 6
7 Berechnungsgrundlage der Sozialversicherungsbeiträge ist die Summe aller Beträge unter 3.2 (auch die Sachbezugswerte). Die Höhe der SV-Beträge liegt bei ca. 38,85 % (Stand ). Regelungen zu den Bildungstagen BFD u27: 12 Monate = 25 Bildungstage 10 Monate = 21 Bildungstage 6 Monate = 15 Bildungstage davon 5 Seminartage an den Bildungszentren des Bundes Regelungen zu den Bildungstagen BFD u27: Pro Monat = 1 Bildungstag davon 0 Seminartage an den Bildungszentren des Bundes. Urlaub: Für alle Freiwilligen der AWO Hessen-Süd gilt lt. Beschluss vom bei einer 6-Tage-Woche: 12 Monate = min. 31 Tage Urlaub 10 Monate = min. 26 Tage Urlaub 6 Monate = min. 16 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche: 12 Monate = min. 26 Tage Urlaub 10 Monate = min. 22 Tage Urlaub 6 Monate = min. 13 Tage Urlaub Außerdem gelten die Bestimmungen gem. AWO-Anlage 3.g 7
8 Das Beiblatt ist Abrechnungsgrundlage für die Bundesförderung an die Einsatzstelle und die Mittel zur pädagogischen Begleitung an den AWO Bundesverband. Die Abrechnungsstellennummern AST können Sie im Zweifelsfall bei uns erfragen oder durch uns nachtragen lassen. Das Beiblatt hängt an der BFD-Vereinbarung. Es ist ab nur mindestens zweimal auszufüllen, zu unterschreiben und zu stempeln. 8
9 3. Vertragsänderungen Bei Kündigungen, Auflösungen, Verlängerungen oder sonstigen Änderungen, die die BFD-Vereinbarung betreffen, steht Ihnen das Formular Änderung der Vereinbarung über die Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes zur Verfügung. Dieses Formular senden Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben im Original zu uns. Bei kurzfristigen Angelegenheiten sprechen Sie uns an wegen einer Zusendung per Mail. Bei einem Wechsel der Einsatzstelle auch innerhalb des gleichen Rechtsträgers muss eine neue Vereinbarung getroffen werden. FW-Kennung wird auf der Vereinbarungsbestätigung vom BAFzA bekannt gegeben oder Sie erfragen sie bei uns. 9
10 4. Informationen durch das Bundesministerium für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) Mehr Informationen über die Anerkennung als Einsatzstelle, die Begrifflichkeiten zum BFD sowie die Abrechnungswege erfahren Sie unter: Mit Ihrer Unterschrift auf der BFD-Vereinbarung verpflichten Sie sich unter 8 der Vereinbarung bei der Vertragsunterzeichnung zur Aushändigung des Merkblatt über die Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes. Sie finden dieses unter: In der Rubrik Bundesfreiwilligendienst finden Sie ein ausführliches A - Z zum BFD. 10
Hilfestellungen zur BFD-Vereinbarung
Hilfestellungen zur BFD-Vereinbarung AWO BV Hessen-Süd e.v. Freiwilligendienste Kruppstraße 105 60388 Frankfurt Tel.: 069-42009 261/262 E-Mail: freiwilligendienste@awo-hs.org www.awo-hs.org 1. Übersicht
MehrPräambel. Bei der Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes achten die Vertragspartner auf die gegenseitige Einhaltung dieser Vereinbarung.
Präambel Im Bundesfreiwilligendienst engagieren sich gemäß 1 Bundesfreiwilligendienstgesetz Frauen und Männer für das Allgemeinwohl. Der Bundesfreiwilligendienst wird dabei in der Regel ganztägig als überwiegend
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Präambel Im Bundesfreiwilligendienst engagieren sich gemäß 1 BFDG Frauen und Männer für das Allgemeinwohl. Der Bundesfreiwilligendienst wird dabei in der Regel ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit
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