DEUTSCHE BANK SECURITIES

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1 Pflichtveröffentlichung gemäß 14 Abs. 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Aktionäre der Celanese AG mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollten den Abschnitt II. dieser Angebotsunterlage,,Allgemeine Hinweise, insbesondere für Aktionäre außerhalb Deutschlands beachten. Angebotsunterlage Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) der BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG Stuttgart einer mittelbaren 100%igen Tochtergesellschaft der Blackstone Crystal Holdings Capital Partners (Cayman) IV Ltd. zum Erwerb aller auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG Kronberg im Taunus zum Preis von EUR 32,50 je Aktie Die Annahmefrist läuft, vorbehaltlich einer Verlängerung, vom 2. Februar 2004 bis zum 15. März 2004, 24:00 Uhr Mitteleuropäische Zeit (MEZ) bzw. 18:00 Uhr New York City Ortszeit. Wertpapierkennnummer (WKN); International Securities Identification Number (ISIN): Celanese-Aktien: WKN /ISIN DE /CUSIP D 1497A101 Zum Verkauf eingereichte Celanese-Aktien: WKN A0AHS1/ISIN DE 000 A0AHS13 Nachträglich zum Verkauf eingereichte Celanese-Aktien: WKN A0AHS2/ISIN DE 000 A0AHS21 Dieses Übernahmeangebot steht unter anderem unter der aufschiebenden Bedingung, dass bis zum Ablauf der Annahmefrist für so viele auf den Namen lautende Stückaktien der Celanese AG (die,,celanese-aktien ) wirksam die Annahme des Angebots und kein Rücktritt erklärt wurde, dass der Erwerb eines Anteils von 85 % der Celanese-Aktien (mit Ausnahme der von der Celanese AG, einem von ihr abhängigen oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmen oder für Rechnung der Celanese AG gehaltenen Aktien) gesichert ist. Weitere Details und für dieses Angebot wesentliche Bestimmungen und Bedingungen sind Abschnitt V.4. dieser Angebotsunterlage,,Das Angebot Bedingungen zu entnehmen. Das Verfahren für die Annahme dieses Angebots zum Erwerb der Celanese-Aktien und für die Erklärung eines Rücktritts von einer Annahme dieses Angebots hängt davon ab, ob die jeweiligen Celanese-Aktien in Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG oder bei The Depository Trust Company verbucht sind oder in Form von Aktienurkunden ausgegeben und in das nordamerikanische Aktienregister der Celanese AG eingetragen sind. Ausführliche Informationen hierzu sowie in bezug auf die Bestimmung des für Sie maßgeblichen Verfahrens entnehmen Sie bitte Abschnitt V.5. dieser Angebotsunterlage,,Das Angebot Annahme und Abwicklung des Angebots. Sind Ihre Celanese-Aktien in einem Wertpapierdepot bei einem depotführenden Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut verbucht oder auf den Namen eines Börsenmaklers, eines Wertpapierhandelshauses, einer Geschäftsbank oder eines sonstigen Bevollmächtigten registriert, müssen Sie sich an Ihr depotführendes Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut, Ihren Börsenmakler, Ihr Wertpapierhandelshaus, Ihre Geschäftsbank oder den entsprechenden Bevollmächtigten wenden, um dieses Angebot zum Erwerb der Celanese-Aktien anzunehmen. Seitens der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (U.S. Securities and Exchange Commission) oder einer anderen Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Amerika wurde dieses Angebot weder genehmigt noch verboten, noch im Hinblick auf seine Angemessenheit oder seinen Nutzen untersucht, noch wurde der Inhalt dieser Angebotsunterlage auf seine Richtigkeit oder Angemessenheit überprüft. Jedweder gegenteilige Hinweis erfüllt den Tatbestand einer Straftat. Dealer Manager dieses Übernahmeangebots ist: DEUTSCHE BANK SECURITIES

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3 INHALT I. Zusammenfassung des Angebots******************************************* 1 1. Übersicht ************************************************************* 1 2. Fragen und Antworten ************************************************* 2 II. Allgemeine Hinweise, insbesondere für Aktionäre außerhalb Deutschlands **** Durchführung des Angebots nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz sowie den kapitalmarktrechtlichen Vorschriften der USA Annahme des Angebots außerhalb Deutschlands und den USA *********** Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots ************* Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage****************************** In der Angebotsunterlage enthaltene Informationen********************** 16 (a) Allgemeines ****************************************************** 16 (b) Informationsquellen *********************************************** 17 (c) In die Zukunft gerichtete Aussagen; keine Aktualisierung der Angebotsunterlage ************************************************ 18 III. Beteiligte Unternehmen**************************************************** Beschreibung des Bieters, der Erwerbsgesellschaften und von Blackstone Beschreibung der Celanese AG ***************************************** 21 (a) Geschäftsbereiche************************************************* 22 (b) Projektionen, die von der Celanese AG zur Verfügung gestellt wurden Beteiligung des Bieters an der Celanese AG ***************************** 26 (a) Allgemein ******************************************************** 26 (b) Vertrag mit der Kuwait Petroleum Corporation *********************** Die Position der Celanese AG im Hinblick auf dieses Angebot ************* 28 IV. Hintergrund und Zielsetzung des Angebots ********************************** Allgemeiner Hintergrund des Angebots ********************************* Absichten des Bieters im Hinblick auf die Celanese AG ******************* 33 (a) Künftige Geschäftstätigkeit, Vermögen und Verpflichtungen der Celanese AG ****************************************************** 33 (b) Vorstand und Aufsichtsrat der Celanese AG************************** 34 (c) Sitz der Celanese AG, Standort wesentlicher Unternehmensteile, Arbeitnehmer der Celanese AG und deren Vertretungen ************** 35 (d) Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Delisting, Ausschluss von Minderheitsaktionären, Formwechsel *************************** 35 (e) Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten *********************** 39 (f) Übertragung der Celanese Americas Corporation ******************** 39 (g) Dividende********************************************************* 40 (h) Andere Vorhaben************************************************** 40 V. Das Angebot ************************************************************** Gegenstand des Angebots ********************************************* Angebotspreis ******************************************************** 41 (a) Angebotspreis **************************************************** 41 (b) Mindestangebotspreis ********************************************* 42 (c) Angemessenheit des Angebotspreises ****************************** 43 (d) Wechselkurse ***************************************************** Annahmefrist ********************************************************* 45 (a) Beginn und Ende der Annahmefrist ********************************* 45 (b) Verlängerung der Annahmefrist ************************************ 45 (c) Weitere Annahmefrist********************************************** Bedingungen ********************************************************* 47 (a) Angebotsbedingungen********************************************* 47 (b) Nichteintritt der Angebotsbedingungen ***************************** 52 (c) Verzicht auf Angebotsbedingungen ********************************* 52 i

4 5. Annahme und Abwicklung des Angebots******************************** 52 (a) Einführende Anmerkungen zum Verfahren bei der Annahme und Abwicklung des Angebots für Celanese-Aktien*********************** 52 (b) Annahme und Abwicklung des Angebots für Deutsche Aktien ********* 53 (c) Annahme und Abwicklung des Angebots für Nordamerikanische Aktien ************************************************************ 56 (d) Allgemein gültige Bestimmungen ********************************** Kosten und Spesen **************************************************** Rücktrittsrecht********************************************************* Befreiungsantrag an die SEC ******************************************* 63 VI. Finanzierung des Angebots ************************************************ Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Angebots *********** 64 (a) Maximale Gegenleistung******************************************* 64 (b) Finanzierung des Angebots **************************************** 64 VII. 2. Finanzierungsbestätigung********************************************** 68 Angaben zu den erwarteten Auswirkungen eines erfolgreichen Angebots auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters und der Erwerbsgesellschaften ***************************************************** Bieter***************************************************************** Erwerbsgesellschaften ************************************************* Beteiligte Blackstone-Fondsgesellschaften******************************* 72 VIII. Kartellrechtliche und sonstige behördliche Verfahren************************* Erforderliche Verfahren ************************************************ 73 (a) Kartellrechtliche Verfahren ***************************************** 73 (b) Versicherungsrechtliche Genehmigungen *************************** Stand der Verfahren *************************************************** 75 IX. Geldleistungen an oder geldwerte Vorteile, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern der Celanese AG gewährt oder in Aussicht gestellt worden sind *** 76 X. Situation der Celanese-Aktionäre, die dieses Angebot nicht annehmen ******** 78 XI. Finanzberater / Begleitende Bank; Einreichung von Aktien ******************** 80 XII. Bestimmte einkommensteuerrechtliche Auswirkungen nach deutschem und US-amerikanischem Recht ************************************************* Bestimmte Folgen des deutschen Einkommensteuerrechts *************** 81 (a) Besteuerung von Veräußerungsgewinnen *************************** 81 (b) Sonstige deutsche Steuern ***************************************** 82 (c) Beschränkte Steuerpflicht in Deutschland *************************** Bestimmte Folgen des US-amerikanischen Bundeseinkommensteuerrechts ** 83 (a) Verkauf von Celanese-Aktien gemäß diesem Angebot **************** 84 (b) Hinweise für US-Aktionäre, die ihre Celanese-Aktien nicht zum Verkauf einreichen ******************************************************** 85 XIII. Veröffentlichungen, Erklärungen und Mitteilungen *************************** 86 XIV. Anwendbares Recht ******************************************************* 87 XV. Erklärung über die Übernahme der Verantwortung *************************** 88 Anhang 1 Finanzierungsbestätigung der Morgan Stanley Bank AG **************** A-1 Annex I Informationen über die gesetzlichen Vertreter des Bieters*************** A-4 ii

5 I. ZUSAMMENFASSUNG DES ANGEBOTS Die nachfolgende Übersicht sowie die sich anschließenden Fragen und Antworten enthalten wichtige Informationen über dieses Angebot der BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG, alle auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG zu erwerben. Sie dienen jedoch lediglich dazu, dem Aktionär einen ersten Überblick über die Bestimmungen und Bedingungen dieses Angebots zu verschaffen und können nicht die vollständige Lektüre dieser Angebotsunterlage und etwaiger beigefügter Unterlagen ersetzen. Um dieses Angebot zu verstehen, sollten Sie daher die gesamte Angebotsunterlage einschließlich der gegebenenfalls beigefügten Unterlagen sorgfältig durchlesen. 1. Übersicht Bieter: Zielgesellschaft: Gegenstand des Angebots: Gegenleistung: Bedingungen: Durchführung des Angebots in Deutschland und den USA: BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG, Maybachstrasse 6, Stuttgart, eine deutsche Kommanditgesellschaft, die kontrolliert wird von einer Gruppe von Investmentfonds, die von The Blackstone Group L.P., New York, USA, beraten werden, einer führenden, weltweit agierenden Investmentgesellschaft. Celanese AG, Frankfurter Straße 111, Kronberg im Taunus, Deutschland. Erwerb aller auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG (Wertpapierkennnummer (WKN) /International Securities Identification Number (ISIN) DE /CUSIP D 1497A101). EUR 32,50 je auf den Namen lautender Stückaktie der Celanese AG in bar, ohne Zinsen. Wie an anderer Stelle dieser Angebotsunterlage beschrieben, wird bestimmten Aktionären der Angebotspreis in US-Dollar ausgezahlt, außer wenn sie (soweit möglich) dafür optieren, ihn in Euro ausgezahlt zu bekommen. Dieses Angebot unterliegt einer Reihe von Bedingungen, insbesondere: dem Vorbehalt kartellrechtlicher Genehmigungen; dem Erreichen einer Mindestannahmequote von 85 % der auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG mit Ausnahme der Aktien, die von der Celanese AG selbst, einem von der Celanese AG abhängigen oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmen oder einem für Rechnung der Celanese AG handelnden Dritten gehalten werden; und dem Nichtvorliegen bestimmter wesentlicher nachteiliger Veränderungen bei der Celanese AG. Die gerade genannten und andere wichtige Bedingungen werden im Detail in dieser Angebotsunterlage dargelegt. Sollten die Angebotsbedingungen bis zum Ende der Annahmefrist nicht eintreten und wird auf deren Eintritt auch nicht verzichtet, wird dieses Angebot nicht durchgeführt. Dieses Angebot wird in Übereinstimmung mit dem deutschen Recht, insbesondere dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz, und dem US-amerikanischen Kapitalmarktrecht durchgeführt. Beginn der Annahmefrist: 2. Februar

6 Ende der Annahmefrist: Weitere Annahmefrist: 15. März 2004, 24.00h Mitteleuropäische Zeit/18.00h New York City Ortszeit (vorbehaltlich einer Verlängerung) Nur für den Fall, dass sämtliche Bedingungen, insbesondere die Mindestannahmebedingung, erfüllt sind: voraussichtlich 21. März 2004 bis 5. April Wertpapierkennnummern: Celanese-Aktien: WKN /ISIN DE / CUSIP D 1497A101 Zum Verkauf eingereichte Celanese-Aktien: WKN A0AHS1/ ISIN DE 000A0AHS13 Nachträglich zum Verkauf eingereichte Celanese-Aktien: WKN A0AHS2/ISIN DE 000A0AHS21 Börsenhandel mit zum Verkauf eingereichten Celanese-Aktien: Annahme: Veröffentlichungen: Zum Verkauf eingereichte Celanese-Aktien können voraussichtlich an der Frankfurter Wertpapierbörse vom 4. Februar 2004, bis zum 12. März 2004 unter der WKN A0AHS1 / ISIN DE 000A0AHS13 gehandelt werden. Es wird keinen Handel mit zum Verkauf eingereichten Celanese-Aktien an der New York Stock Exchange geben. Einen Börsenhandel mit nachträglich zum Verkauf eingereichten Celanese-Aktien wird es ebenfalls nicht geben. Das Verfahren für die Annahme dieses Angebots zum Erwerb der auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG hängt davon ab, ob die jeweiligen Aktien in Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG oder bei The Depository Trust Company verbucht sind oder in Form von Aktienurkunden ausgegeben und in das nordamerikanische Aktienregister der Celanese AG eingetragen sind. Ausführliche Informationen hierzu sowie in Bezug auf die Bestimmung des für Sie maßgeblichen Verfahrens entnehmen Sie bitte Abschnitt V.5.,,Das Angebot Annahme und Abwicklung dieses Angebots. Alle gemäß dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz erforderlichen Veröffentlichungen, einschließlich der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage, werden im Internet auf der Website erfolgen. Soweit rechtlich erforderlich, werden Veröffentlichungen oder Hinweisbekanntmachungen auch in der Börsen-Zeitung erfolgen, mit Ausnahme der Hinweisbekanntmachung im Zusammenhang mit der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage und sonstigen Pflichtveröffentlichungen oder Bekanntmachungen, die auf einen Montag fallen und die jeweils in der Frankfurter Allgemeine Zeitung erfolgen. 2. Fragen und Antworten Der Bieter Wer bietet an, meine Aktien zu erwerben? Dieses Angebot zum Erwerb aller auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG wird von der BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG unterbreitet, einer deutschen Kommanditgesellschaft mit Sitz in Stuttgart, Deutschland, eingetragen im Handelsregister 2

7 des Amtsgerichts Stuttgart unter HRA Die BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG wird durch eine Gruppe von Investmentfonds kontrolliert, die von The Blackstone Group beraten werden, einer führenden, weltweit agierenden Investmentgesellschaft. Die BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG ist eine mittelbare, 100 %ige Tochtergesellschaft der Blackstone Crystal Holdings Capital Partners (Cayman) IV Ltd., deren Anteile wiederum mittelbar mehrheitlich von dem Investmentfonds Blackstone Capital Partners (Cayman) IV L.P. gehalten werden. Weitere Informationen über die BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG und einige mit ihr verbundene Unternehmen finden Sie in Abschnitt III.1.,,Beteiligte Unternehmen Beschreibung des Bieters, der Erwerbsgesellschaften und von Blackstone. Zielgesellschaft und Gegenstand dieses Angebots Auf welche Aktien zielt dieses Angebot? Die BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG unterbreitet ein Angebot zum Erwerb aller auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG, einer deutschen Aktiengesellschaft mit Sitz in Kronberg im Taunus, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Königstein im Taunus unter HRB Weitere Informationen über die Celanese AG finden Sie in Abschnitt III.2.,,Beteiligte Unternehmen Beschreibung der Celanese AG. Angebotspreis Wie hoch ist der Angebotspreis und in welcher Form soll die Zahlung erfolgen? Die BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG bietet allen Aktionären der Celanese AG an, ihnen für jede auf den Namen lautende Stückaktie der Celanese AG eine Geldleistung in Höhe von EUR 32,50 zu zahlen, in bar, ohne Zinsen. Aktionären der Celanese AG, deren Aktien in Girosammelverwahrung bei The Depository Trust Company verbucht sind, wird der Angebotspreis in US-Dollar anstelle von Euro ausgezahlt. Bei der Umrechnung des Angebotspreises von Euro in US-Dollar wird der Kassa-Schlusskurs (Closing Spot) WM/Reuters Euro/US-Dollar-Wechselkurs wie er von WM/Reuters an jedem Werktag veröffentlicht wird (der,,wm/reuters USD/EUR-Wechselkurs ), zugrundegelegt. Maßgeblich ist der Wechselkurs an dem Werktag, der dem Tag vorangeht, an dem der Bieter der nordamerikanischen Abwicklungsstelle die Mittel für die Bezahlung der zum Verkauf eingereichten Aktien bereitstellt. Aktionäre, deren Aktien in Girosammelverwahrung bei The Depository Trust Company verbucht sind, und die es vorziehen, den Angebotspreis in Euro zu erhalten, müssen ihre auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG in das Buchungssystem der Clearstream Banking AG übertragen. Aktionäre, deren Aktien in Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG verbucht sind, und die es vorziehen, den Angebotspreis in US-Dollar zu erhalten, müssen ihre auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG in das Buchungssystem von The Depository Trust Company übertragen. Aktionäre, die eine solche Übertragung wünschen, sollten sich diesbezüglich mit ihrem depotführenden Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut, ihrem Börsenmakler, ihrem Wertpapierhandelshaus, ihrer Geschäftsbank oder sonstigen Bevollmächtigten in Verbindung setzen. Aktionären, die ihre auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG in Form von Aktienurkunden halten und in das nordamerikanische Aktienregister der Celanese AG eingetragen sind, wird der Angebotspreis in US-Dollar zu einem Wechselkurs ausgezahlt, der dem oben beschriebenen Wechselkurs für die auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG entspricht, die in Girosammelverwahrung bei The Depository Trust Company verbucht sind, sofern sie nicht auf der ihnen zugesandten Übertragungserklärung, dem Letter of Transmittal (der US-amerikanischen,,Annahmeerklärung für nordamerikanische Aktionäre, die ihre Aktien in Form von Aktienurkunden halten und die in das nordamerikanische Aktienregister eingetragen sind), für eine Auszahlung in Euro optieren. 3

8 Am 28. Januar 2004, dem dritten Bankarbeitstag vor Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage, entsprachen EUR 32,50 auf Basis des WM/Reuters USD/EUR-Wechselkurs US-Dollar 40,98. Der tatsächliche US-Dollar Betrag, der für die in US-Dollar zu bezahlenden Aktien ausgezahlt wird, wird von dem Wechselkurs an dem Werktag abhängen, der dem Tag vorangeht, an dem der Bieter der nordamerikanischen Abwicklungsstelle die Mittel für die Bezahlung der Aktien bereitstellt. Weitere Informationen hinsichtlich des Angebotspreises für die Aktien der Celanese AG finden Sie in Abschnitt V.2.,,Das Angebot Angebotspreis. Wie wird sich dieses Angebot auf die Zahlung von Dividenden für das Geschäftsjahr 2003 der Celanese AG auswirken? Die BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG geht davon aus, dass dieses Angebot voraussichtlich noch im März 2004 vollzogen sein wird (d.h. dass die Zahlung der Gegenleistung für alle auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG, die während der Annahmefrist zum Verkauf eingereicht wurden, erfolgt ist). Dieser Zeitpunkt liegt deutlich vor dem Zeitpunkt, zu dem typischerweise die ordentliche Hauptversammlung der Celanese AG stattfindet. Die BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG sollte daher vor der Abhaltung der ordentlichen Hauptversammlung 2004 Inhaberin aller auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG geworden sein, die im Rahmen dieses Angebots zum Verkauf eingereicht wurden, und im Aktienregister der Celanese AG als Inhaberin eingetragen sein. In diesem Fall beabsichtigt sie, ihre Stimmrechte in der ordentlichen Hauptversammlung 2004 so auszuüben, dass im gesetzlich zulässigen Umfang keine Ausschüttung von Dividenden für das am 31. Dezember 2003 endende Geschäftsjahr erfolgt. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt IV.2.(g),,Hintergrund und Zielsetzung des Angebots Absichten des Bieters im Hinblick auf die Celanese AG Dividende. Bedingungen Welche sind die wichtigsten Bedingungen, denen dieses Angebot unterliegt? Dieses Angebot unterliegt einer Reihe von Bedingungen, insbesondere dem Vorbehalt kartellrechtlicher Genehmigungen, dem Erreichen einer Mindestannahmequote von 85 % der auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG (mit Ausnahme der von der Celanese AG, einem von ihr abhängigen oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmen oder für Rechnung der Celanese AG gehaltenen Aktien), dem Nichtvorliegen bestimmter wesentlicher nachteiliger Veränderungen bei der Celanese AG und weiteren Bedingungen, die an anderer Stelle in dieser Angebotsunterlage im Einzelnen dargelegt werden. Sollten die in dieser Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen bis zum Ende der Annahmefrist nicht eingetreten sein und die BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG nicht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des deutschen Wertpapiererwerbsund Übernahmegesetzes (WpÜG) und den zur Anwendung kommenden kapitalmarktrechtlichen Vorschriften der USA auf den Eintritt der bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllten Bedingungen verzichtet haben, wird dieses Angebot nicht durchgeführt. Die BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG ist in diesem Fall nicht verpflichtet, die auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG, für die dieses Angebot angenommen wurde, zu erwerben. Weitere Informationen über die Bedingungen dieses Angebots finden Sie in Abschnitt V.4.,,Das Angebot Bedingungen. 4

9 Finanzierung dieses Angebots Sind die erforderlichen finanziellen Mittel zur vollständigen Erfüllung des Angebots bei Fälligkeit des Anspruchs auf Gegenleistung vorhanden? Die BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG hat ausreichend Eigenkapital- und Kreditzusagen, um bei Fälligkeit des Anspruchs auf Gegenleistung dieses Angebot vollständig erfüllen zu können. Der Gesamtbetrag der Mittel, die zum Erwerb aller auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG (mit Ausnahme der von der Celanese AG, einem von ihr abhängigen oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmen oder für Rechnung der Celanese AG gehaltenen Aktien, für die eine Verpflichtung der Celanese AG besteht, diese nicht zum Verkauf einzureichen) nach Maßgabe dieses Angebots erforderlich sind, beläuft sich auf ungefähr EUR 1,6 Mrd. Dieser Betrag wird durch zugesagte Eigen- und Fremdkapitalmittel finanziert werden. Weitere Informationen über die Finanzierung dieses Angebots finden Sie in Abschnitt VI.,,Finanzierung des Angebots. Annahmefrist und weitere Annahmefrist Wie viel Zeit habe ich um zu entscheiden, ob ich für meine auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG dieses Angebot annehme? Sie können dieses Angebot für Ihre auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG ab dem 2. Februar 2004 bis zum 15. März 2004 um Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) bzw Uhr New York City Ortszeit annehmen. Wenn Ihre auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG in Girosammelverwahrung bei The Depository Trust Company verbucht oder in Form von Aktienurkunden ausgegeben und in das nordamerikanische Aktienregister der Celanese AG eingetragen sind und Sie bis zum Ablauf der Annahmefrist nicht alle Unterlagen vorlegen können, die für eine wirksame Annahme dieses Angebots erforderlich sind, können Sie das,,guaranteed delivery -Verfahren nutzen, das an anderer Stelle in dieser Angebotsunterlage beschrieben wird. Siehe hierzu Abschnitt V.5. (c),,,das Angebot Annahme und Abwicklung des Angebots Annahme und Abwicklung des Angebots für Nordamerikanische Aktien. Nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) und den zur Anwendung kommenden kapitalmarktrechtlichen Vorschriften der USA kann sich die Annahmefrist für dieses Angebot unter bestimmten Voraussetzungen verlängern, wie z. B. bei einer wesentlichen Änderung dieses Angebots. Sollte sich die Annahmefrist verlängern, so wird die BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG diese Verlängerung spätestens einen deutschen Werktag vor dem Ablauf der Annahmefrist durch Abdruck einer entsprechenden Mitteilung in der Börsen-Zeitung veröffentlichen. Die BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG wird diese Verlängerung zudem durch Bekanntgabe im Internet auf der Website veröffentlichen. Sollten bei Ablauf der Annahmefrist alle Bedingungen dieses Angebots einschließlich der Bedingung, dass dieses Angebot für mindestens 85 % der auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG (mit Ausnahme der von der Celanese AG, einem von ihr abhängigen oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmen oder für Rechnung der Celanese AG gehaltenen Aktien) wirksam angenommen wurde entweder eingetreten sein oder die BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG auf nicht eingetretene Bedingungen verzichtet haben, wird es eine weitere Annahmefrist von zwei Wochen geben. Die weitere Annahmefrist beginnt an dem Tag, der der Veröffentlichung der Annahmequote für dieses Angebot folgt. Während dieser zweiwöchigen weiteren Annahmefrist können Aktionäre der Celanese AG, die dieses Angebot für ihre auf den Namen lautenden Stückaktien nicht innerhalb der Annahmefrist angenommen haben, die Annahme erklären und haben gemäß den Bestimmungen und Bedingungen dieser Angebotsunterlage einen Anspruch auf den gleichen Preis, der während der Annahmefrist angeboten wurde. Aktionäre der Celanese AG, die dieses Angebot während der weiteren Annahmefrist 5

10 angenommen haben, können von der Annahme dieses Angebots nicht zurücktreten. Alle Aktionäre sollten beachten, dass es eine weitere Annahmefrist insbesondere dann nicht geben wird, wenn dieses Angebot nicht innerhalb der Annahmefrist für mindestens 85 % der auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG (mit Ausnahme der von der Celanese AG, einem von ihr abhängigen oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmen oder für Rechnung der Celanese AG gehaltenen Aktien) wirksam angenommen wurde, es sei denn, dass die BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG auf diese Bedingung verzichtet hat. Wann beginnt und endet die weitere Annahmefrist? Sollte es eine weitere Annahmefrist geben, beginnt diese am Tag nach der Veröffentlichung der Annahmequote gemäß 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG, die sich aus den dem Bieter in der Annahmefrist zugegangenen Annahmeerklärungen errechnet (voraussichtlich am 21. März 2004), und endet zwei Wochen danach (voraussichtlich am 5. April 2004). Weitere Informationen über die Annahmefrist und die weitere Annahmefrist finden Sie im Abschnitt V.3.,,Das Angebot Annahmefrist. Annahme dieses Angebots und Rücktritt von der Annahme Wie nehme ich für meine Aktien der Celanese AG dieses Angebot des Bieters an? Das Verfahren für die Annahme dieses Angebots hängt davon ab, ob Ihre auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG: ( in Girosammelverwahrung im Buchungssystem der Clearstream Banking AG verwahrt werden, ( in Girosammelverwahrung im Buchungssystem der The Depository Trust Company verwahrt werden, oder ( in Form von Aktienurkunden ausgegeben und in das nordamerikanische Aktienregister der Celanese AG eingetragen sind. Wenn Ihre auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG in Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG verbucht sind, müssen Sie, um dieses Angebot anzunehmen, gegenüber dem depotführenden Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut, bei dem Ihre auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG verbucht sind, die Annahme dieses Angebots erklären. Das gegebenenfalls hierfür erforderliche Annahmeformular erhalten Sie von Ihrem depotführenden Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut. Die Annahme ist nur dann wirksam, wenn das entsprechende depotführende Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut diese Annahmeerklärung innerhalb der Annahmefrist erhält und bei der Clearstream Banking AG eine rechtzeitige Umbuchung der zum Verkauf eingereichten Aktien in die hierfür vorgesehene Wertpapierkennnummer (WKN) A0AHS1 bzw. internationale Wertpapieridentifikationsnummer (ISIN) DE 000A0AHS13 vorgenommen hat. Falls Ihre auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG in Girosammelverwahrung bei The Depository Trust Company verbucht sind, muss, um die Annahme dieses Angebots herbeizuführen, (i) eine Bestätigung der Übertragung Ihrer Aktien auf das Depot von Mellon Investor Services LLC (in deren Funktion als nordamerikanische Abwicklungsstelle) bei The Depository Trust Company, und (ii) eine entsprechende Bestätigung von The Depository Trust Company im Hinblick auf diese Aktien, vor Ablauf der Annahmefrist bei Mellon Investor Services LLC eingegangen sein. Sollten Ihre auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG in fremdem Namen (Street Name) in Girosammelverwahrung bei The Depository Trust Company verwahrt werden (d.h. durch einen Börsenmakler, ein Wertpapierhandelshaus, eine Geschäftsbank oder sonstigen Bevollmächtigten), müssen Sie den Vorgaben Ihres Börsenmaklers, Wertpapierhandels- 6

11 hauses, Ihrer Geschäftsbank oder sonstigen Bevollmächtigten Folge leisten, um diesen anzuweisen, in Ihrem Namen Ihre Aktien zu veräußern. Sollten Ihre auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG in Form von Aktienurkunden ausgegeben und in das nordamerikanische Aktienregister der Celanese AG eingetragen sein, müssen Sie, um dieses Angebot anzunehmen, die Aktienurkunden, die Ihren Anteil verbriefen, zusammen mit einem vollständig ausgefüllten Letter of Transmittal (der US-amerikanischen,,Annahmerklärung für nordamerikanische Aktionäre, die ihre Aktien in Form von Aktienurkunden halten und die in das nordamerikanische Aktienregister eingetragen sind) vor Ablauf der Annahmefrist an Mellon Investor Services LLC, die nordamerikanische Abwicklungsstelle, liefern. Sollten Ihre auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG in Girosammelverwahrung bei The Depository Trust Company verbucht sein oder in Form von Aktienurkunden ausgegeben und in das nordamerikanische Aktienregister der Celanese AG eingetragen sein, und sollten Sie bis zum Ablauf der Annahmefrist der nordamerikanischen Abwicklungsstelle nicht alle erforderlichen Dokumente vorlegen können, so können Sie das Liefergarantieverfahren (guaranteed delivery) nutzen und einen Börsenmakler, eine Geschäftsbank oder einen sonstigen Treuhänder, der ein Mitglied des sogenannten Securities Transfer Agent Medallion Program oder einer anderen zugelassenen Einrichtung ist, dafür bürgen lassen, dass die nordamerikanische Abwicklungsstelle die fehlenden Unterlagen innerhalb von drei Handelstagen an der New York Stock Exchange erhalten wird. Allerdings muss die nordamerikanische Abwicklungsstelle die Aktien und die erforderlichen Unterlagen auch tatsächlich innerhalb dieser Frist von drei Handelstagen erhalten. Weitere Informationen über die Verfahren zur Annahme dieses Angebots finden Sie in Abschnitt V.5.,,Das Angebot Annahme und Abwicklung des Angebots. Muss ich für die Annahme des Angebots Gebühren oder Provisionen zahlen? Falls Sie Ihre auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG durch ein depotführendes Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut, einen Börsenmakler, ein Wertpapierhandelshaus, eine Geschäftsbank oder einen sonstigen Bevollmächtigten halten, und Ihr depotführendes Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut, Ihr Börsenmakler, Wertpapierhandelshaus, Ihre Geschäftsbank oder Ihr Bevollmächtigter die Annahme des Angebots für Ihre Aktien in Ihrem Namen ausspricht, so könnten diese Ihnen dafür eine Gebühr in Rechnung stellen. Deutsche depotführende Kreditinstitute oder Finanzdienstleistungsinstitute, die für Rechnung von Aktionären der Celanese AG Aktien halten, werden keine Gebühren erheben. Sollten Ihre auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG in Form von Aktienurkunden ausgegeben und in das nordamerikanische Aktienregister der Celanese AG eingetragen sein, und sollten Sie Ihre Aktien direkt bei der nordamerikanischen Abwicklungsstelle zum Verkauf einreichen, wird man Ihnen keine Börsenmakler-Gebühren oder ähnliche Aufwendungen in Rechnung stellen. Alle nicht-deutschen Börsen-, Umsatz- oder Wechselsteuern, die infolge der Annahme des Angebots für Ihre auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG anfallen können, sind von Ihnen zu tragen. Kann ich von der Annahme dieses Angebots zurücktreten? Sie können von dem durch die Annahme dieses Angebots zustande gekommenen Vertrag mit dem Bieter ohne Angabe von Gründen zu jedem Zeitpunkt bis zum Ablauf der Annahmefrist zurücktreten. Sollte die Annahmefrist am oder nach dem 1. April 2004 abgelaufen sein und der Bieter zu diesem Zeitpunkt noch nicht mitgeteilt haben, ob alle aufschiebenden Bedingungen, denen dieses Angebot unterworfen ist, eingetreten sind, beziehungsweise ob er auf ihren Eintritt verzichtet hat, so könnten Sie nach US-amerikanischem Recht auch noch nach Ablauf der Annahmefrist von dem durch Ihre Annahme dieses Angebots geschlossenen Vertrag zurücktreten, bis der Bieter die entsprechende Mitteilung gemacht hat. Dieses 7

12 Rücktrittsrecht besteht allerdings nur, wenn die BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG nicht die bei der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) in diesem Zusammenhang beantragte Genehmigung bekommt, von den entsprechenden US-amerikanischen Regeln abzuweichen. Während der weiteren Annahmefrist besteht kein Rücktrittsrecht. Durch die Ausübung des Rücktrittsrechts hinsichtlich ihrer zum Verkauf eingereichten Celanese-Aktien treten die betreffenden Celanese-Aktionäre von dem durch die Annahme dieses Angebots geschlossenen Vertrag zurück. Wenn Ihre auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG in Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG verbucht sind, so müssen Sie, um von dem durch die Annahme zustande gekommenen Vertrag zurückzutreten, Ihrem depotführenden Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut, das Sie angewiesen haben, dieses Angebot anzunehmen, eine Rücktrittserklärung mit den erforderlichen Informationen zukommen lassen, solange Sie zum Rücktritt berechtigt sind. Der Rücktritt wird wirksam, wenn das entsprechende depotführende Kreditinstitut oder das Finanzdienstleistungsinstitut Ihre Rücktrittserklärung zu einem Zeitpunkt erhalten hat, an dem Ihnen ein Rücktrittsrecht zusteht, und die Clearstream Banking AG eine rechtzeitige Umbuchung der zum Verkauf eingereichten Aktien in die ursprüngliche Wertpapierkennnummer (WKN) bzw. internationale Wertpapieridentifikationsnummer (ISIN) DE vorgenommen hat. Wenn Ihre auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG in Girosammelverwahrung bei The Depository Trust Company verbucht sind oder in Form von Aktienurkunden ausgegeben und in das nordamerikanische Aktienregister der Celanese AG eingetragen sind, so müssen Sie, um für Ihre Aktien das Rücktrittsrecht auszuüben, der nordamerikanischen Abwicklungsstelle eine schriftliche Rücktrittserklärung mit den erforderlichen Informationen zusenden, solange Ihnen ein Rücktrittsrecht zusteht. Sollten Ihre Aktien in fremdem Namen (Street Name) verwahrt werden (d.h. durch einen Börsenmakler, ein Wertpapierhandelshaus, eine Geschäftsbank oder einen sonstigen Bevollmächtigten), kann der Rücktritt durch Ihren Bevollmächtigten über The Depository Trust Company erfolgen. Weitere Informationen über Ihre Rücktrittsrechte finden Sie im Abschnitt V.7.,,Das Angebot Rücktrittsrecht. Zahlung des Angebotspreises Wann erhalte ich den Kaufpreis für die Aktien der Celanese AG, für die ich die Annahme dieses Angebots erklärt habe? Die Zahlung des Angebotspreises an die Aktionäre der Celanese AG, die dieses Angebot während der Annahmefrist rechtswirksam angenommen haben, erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen und Bedingungen dieses Angebots innerhalb von drei bis sieben Bankarbeitstagen nach Ablauf der Annahmefrist. Die Zahlung des Angebotspreises an die Aktionäre der Celanese AG, die dieses Angebot während der weiteren Annahmefrist rechtswirksam angenommen haben, erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen und Bedingungen dieses Angebots innerhalb von drei bis sieben Bankarbeitstagen nach Ablauf der weiteren Annahmefrist. Wenn Ihre auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG in Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG verbucht sind, so erfolgt die Zahlung an Sie durch Überweisung des Angebotspreises von der Deutsche Bank AG in ihrer Funktion als internationaler Abwicklungsstelle über die Clearstream Banking AG zu Ihren Gunsten an das entsprechende depotführende Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut, bei dem Ihre auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG verbucht waren. Wenn Ihre auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG in Girosammelverwahrung bei The Depository Trust Company verbucht sind oder in Form von Aktienurkunden ausgegeben und in das nordamerikanische Aktienregister der Celanese AG eingetragen 8

13 sind, so erfolgt die Zahlung an Sie durch Mellon Investor Services LLC, die nordamerikanische Abwicklungsstelle. Weitere Informationen über die Zahlung des Angebotspreises finden Sie in Abschnitt V.5.,,Das Angebot Annahme und Abwicklung des Angebots. Die Position der Celanese AG im Hinblick auf dieses Angebot Welche Position hat die Celanese AG und ihre Unternehmensleitung im Hinblick auf dieses Angebot eingenommen? Der Vorstand der Celanese AG unterstützt dieses Angebot. In einem Schreiben der Celanese AG an den President und CEO von The Blackstone Group vom 14. Dezember 2003 hat die Celanese AG bestätigt, dass der Vorstand der Celanese AG unter der Voraussetzung, dass dieses Angebot den zuvor mit der Celanese AG vereinbarten Bestimmungen und Bedingungen entspricht, dieses Angebot öffentlich unterstützen und diese Unterstützung nicht zurückziehen wird. Dies soll allerdings dann nicht gelten, wenn ein Dritter, ohne dass die Celanese AG dies veranlasst hat, ein konkurrierendes Angebot für alle auf den Namen lautende Stückaktien der Celanese AG unterbreitet, für das die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat und das nach der Einschätzung des Vorstands der Celanese AG dem Angebot der BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG überlegen ist. Die BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG ist überzeugt, dass diese Angebotsunterlage den mit der Celanese AG vereinbarten Bestimmungen und Bedingungen entspricht. Der Aufsichtsrat der Celanese AG hat zu diesem Angebot bislang nicht Stellung genommen. Wie im deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) vorgeschrieben, wird die BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG dem Vorstand der Celanese AG diese Angebotsunterlage unverzüglich nach deren Veröffentlichung übermitteln. Im Anschluss hieran müssen sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat der Celanese AG unverzüglich jeweils eine begründete Stellungnahme zu diesem Angebot abgeben und veröffentlichen. Nach den kapitalmarktrechtlichen Vorschriften der USA muss die Celanese AG außerdem innerhalb von zehn US-amerikanischen Werktagen ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage eine Stellungnahme zu diesem Angebot bei der USamerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (U.S. Securities and Exchange Commission) einreichen und an ihre Aktionäre verteilen. Weitere Informationen über die Position der Celanese AG im Hinblick auf dieses Angebot finden Sie in Abschnitt III.4.,,Beteiligte Unternehmen Die Position der Celanese AG im Hinblick auf dieses Angebot. Pläne des Bieters für die Celanese AG Wird dem Angebot ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre folgen, wenn dieses Angebot nicht von allen Aktionären der Celanese AG angenommen wird? Sollte der BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG nach Vollzug dieses Angebots oder zu einem späteren Zeitpunkt mindestens 95 % des Grundkapitals der Celanese AG gehören, beabsichtigt die BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG zu verlangen, dass die Hauptversammlung der Celanese AG nach 327a ff. des deutschen Aktiengesetzes (AktG) die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Celanese AG auf die BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt. Dieses Verfahren wird als,,squeeze-out bezeichnet. Die Höhe der an die Minderheitsaktionäre im Zusammenhang mit einem Squeeze-out zu zahlenden angemessenen Barabfindung würde von der BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG auf der Grundlage einer Unternehmensbewertung festgelegt. Diese müsste die Verhältnisse der Celanese AG im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Durchführung des Squeeze-out berücksichtigen. Die angemessene Barabfindung könnte dem Angebotspreis von EUR 32,50 je Aktie entsprechen, könnte aber auch höher oder niedriger 9

14 ausfallen. Die Aktionäre sollten sich auch darüber bewusst sein, dass die zum Zeitpunkt der Zahlung einer solchen Barabfindung vorherrschenden Wechselkurse von den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage und/oder den zum Zeitpunkt des Vollzugs dieses Angebots geltenden Wechselkursen abweichen können und somit den Gegenwert der Barabfindung beeinflussen können, wenn sie in US-Dollar ausgezahlt wird, oder wenn der jeweilige Aktionär letztlich einen Umtausch der Barabfindung in US-Dollar beabsichtigt. Weitere Informationen über einen möglichen Squeeze-out finden Sie in Abschnitt IV.2.(d),,Hintergrund und Zielsetzung des Angebots Absichten des Bieters im Hinblick auf die Celanese AG Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Delisting, Ausschluss von Minderheitsaktionären, Formwechsel. Wird der Bieter die Kontrolle über die Celanese AG ausüben, wenn dieses Angebot vollzogen ist? Nach Vollzug dieses Angebots wird die BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG voraussichtlich Inhaberin von mehr als 75 % des Grundkapitals der Celanese AG sein. Dies ist die für den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ausreichende Kapitalmehrheit. Die BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG beabsichtigt, solche Verträge mit der Celanese AG zu schließen. Sollte die BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG dies tun, ist sie nach deutschem Recht verpflichtet, allen zu diesem Zeitpunkt verbleibenden außenstehenden Aktionären der Celanese AG anzubieten, ihre Aktien gegen eine angemessene Barabfindung zu erwerben; außenstehenden Aktionären, welche dieses Angebot nicht annehmen, ist eine Ausgleichszahlung zuzusichern. Die Höhe der an die Minderheitsaktionäre im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zu zahlenden angemessenen Barabfindung und Ausgleichszahlung wird von der BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG und der Celanese AG unter Berücksichtigung der Verhältnisse der Celanese AG zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über den Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags auf der Grundlage einer Unternehmensbewertung festgesetzt. Die Barabfindung könnte dem Angebotspreis von EUR 32,50 je Aktie entsprechen, könnte aber auch höher oder niedriger ausfallen. Sie sollten sich auch darüber bewusst sein, dass die zum Zeitpunkt der Zahlung einer solchen Barabfindung bzw. Ausgleichszahlung vorherrschenden Wechselkurse von den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage und/oder den zum Zeitpunkt des Vollzugs dieses Angebots geltenden Wechselkursen abweichen können und somit den Gegenwert der Barabfindung oder der Ausgleichszahlung beeinflussen können, wenn sie in US-Dollar ausgezahlt wird, oder wenn der jeweilige Aktionär letztlich einen Umtausch der Barabfindung oder Ausgleichszahlung in US-Dollar beabsichtigt. Weitere Informationen über die Ausübung der Kontrolle über die Celanese AG finden Sie in Abschnitt IV.2.(d),,Hintergrund und Zielsetzung des Angebots Absichten des Bieters im Hinblick auf die Celanese AG Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Delisting, Ausschluss von Minderheitsaktionären, Formwechsel. Wird die Börsennotierung der Celanese AG nach Vollzug dieses Angebots aufgehoben? Nach Vollzug dieses Angebots erwägt die BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG die Aufhebung der Börsennotierung der auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG an der New York Stock Exchange zu betreiben. Möglicherweise wird die BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG auch die Celanese AG dazu veranlassen, einen Widerruf der Zulassung der auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG an der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen. Sollte auf Betreiben der BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG die Börsennotierung der auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG sowohl an der Frankfurter Wertpapierbörse als auch an der New York Stock Exchange aufgehoben werden, müsste nach deutschem Recht allen außenstehenden Aktionären der Celanese AG ein Angebot unterbreitet werden, ihre Aktien gegen eine angemessene Barabfindung zu erwerben. Die Höhe der an die Minderheitsaktionäre im 10

15 Zusammenhang mit einer solchen vollständigen Aufhebung der Börsennotierung der auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG sowohl an der Frankfurter Wertpapierbörse als auch an der New York Stock Exchange zu zahlenden angemessenen Barabfindung wird auf der Grundlage einer Unternehmensbewertung der Celanese AG festgesetzt. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung ist der Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung über eine vollständige Aufhebung der Börsennotierung der Celanese AG. Die Barabfindung könnte dem Angebotspreis von EUR 32,50 je Aktie entsprechen, könnte aber auch höher oder niedriger ausfallen. Sie sollten sich auch darüber bewusst sein, dass die zum Zeitpunkt der Zahlung einer solchen Barabfindung vorherrschenden Wechselkurse von den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage und/oder zum Zeitpunkt des Vollzugs dieses Angebots geltenden Wechselkursen abweichen können und somit den Gegenwert der Barabfindung beeinflussen können, wenn sie in US-Dollar ausgezahlt wird, oder wenn der jeweilige Aktionär letztlich einen Umtausch der Barabfindung in US-Dollar beabsichtigt. Selbst wenn die Aufhebung der Börsennotierung der auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG nicht bereits im unmittelbaren Anschluss an den Vollzug dieses Angebots erfolgen sollte, wird der Erwerb der auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG durch die BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG im Rahmen dieses Angebots die Anzahl der Aktionäre der Celanese AG erheblich reduzieren. Nach Abschluss dieses Angebots wird es daher unter Umständen keinen liquiden Handel für die auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG mehr geben. Sollte es nach den zur Anwendung kommenden Rechtsvorschriften gestattet sein, wird die BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG darüber hinaus möglicherweise die Aufhebung der Registrierung der auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG nach dem U.S. Securities Exchange Act of 1934 beantragen. In diesem Fall wäre die Celanese AG nicht länger verpflichtet, Pflichtmitteilungen bei der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde einzureichen oder die Vorschriften der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde im Hinblick auf Kapitalgesellschaften mit breit gestreutem Aktienkapital zu befolgen. Weitere Informationen über eine mögliche Aufhebung der Börsennotierung von auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG und/oder eine Aufhebung der Registrierung nach dem U.S. Securities Exchange Act of 1934 finden Sie in Abschnitt IV.2.(d),,Hintergrund und Zielsetzung des Angebots Absichten des Bieters im Hinblick auf die Celanese AG Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Delisting, Ausschluss von Minderheitsaktionären, Formwechsel. Wird der Bieter einen Formwechsel der Celanese AG in Erwägung ziehen? Anstelle eines Squeeze-out könnte die BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG es auch in Betracht ziehen, der Hauptversammlung der Celanese AG vorzuschlagen, einen Formwechsel der Celanese AG von ihrer gegenwärtigen Rechtsform der Aktiengesellschaft in entweder eine Kommanditgesellschaft (KG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nach den Vorschriften des deutschen Umwandlungsgesetzes (UmwG) zu beschließen. Falls ein solcher Beschluss gefasst würde, müsste allen außenstehenden Aktionären der Celanese AG, die gegen den Umwandlungsbeschluss Widerspruch zur Niederschrift erklärt haben, der Erwerb ihrer umgewandelten Anteile gegen eine angemessene Barabfindung angeboten werden. Falls der Formwechsel mit einer vollständigen Aufhebung der Börsennotierung der Aktien der Celanese AG einherginge, müsste dieses Angebot allen außenstehenden Aktionären gemacht werden, unabhängig davon, ob diese Widerspruch zur Niederschrift erklärt haben oder nicht. Die Höhe der im Zusammenhang mit dem Formwechsel an außenstehende Aktionäre zu bezahlenden angemessenen Barabfindung wird auf der Grundlage einer Unternehmensbewertung unter Berücksichtigung der Verhältnisse der Celanese AG zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über den Formwechsel festgelegt und könnte dem Angebotspreis von EUR 32,50 je Aktie entsprechen, könnte aber auch höher oder niedriger ausfallen. Sie sollten sich auch darüber bewusst sein, dass die zum Zeitpunkt der Zahlung einer solchen Barabfindung vorherrschenden Wechselkurse von den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung 11

16 dieser Angebotsunterlage und/oder zum Zeitpunkt des Vollzugs dieses Angebots geltenden Wechselkursen abweichen können und somit den Gegenwert der Barabfindung beeinflussen können, wenn sie in US-Dollar ausgezahlt wird, oder wenn der jeweilige Aktionär letztlich einen Umtausch der Barabfindung in US-Dollar beabsichtigt. Weitere Informationen über einen möglichen Formwechsel finden Sie in Abschnitt IV.2.(d),,Hintergrund und Zielsetzung des Angebots Absichten des Bieters im Hinblick auf die Celanese AG Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Delisting, Ausschluss von Minderheitsaktionären, Formwechsel. Verträge mit Aktionären der Celanese AG Wurden im Vorfeld Verträge mit Aktionären der Celanese AG im Hinblick auf dieses Angebot abgeschlossen? Der größte Einzelaktionär der Celanese AG, die Kuwait Petroleum Corporation, die der auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG und damit etwa 26,28 % des gesamten Grundkapitals der Celanese AG (und 29,2 % der zur Zeit stimmberechtigten Stückaktien der Celanese AG, d.h. aller Stückaktien mit Ausnahme der von der Celanese AG, einem von ihr abhängigen oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmen oder der für Rechnung der Celanese AG gehaltenen Aktien) hält, hat sich gegenüber dem Bieter verpflichtet, unter bestimmten Bedingungen für alle von ihr gehaltenen auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG dieses Angebot der BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG anzunehmen. Weitere Informationen über den Vertrag mit der Kuwait Petroleum Corporation finden Sie in Abschnitt III.3.(b),,Beteiligte Unternehmen Beteiligung des Bieters an der Celanese AG Vertrag mit der Kuwait Petroleum Corporation. Handel an den Wertpapierbörsen Kann ich meine Aktien der Celanese AG über die Börse verkaufen, auch nachdem ich dieses Angebot angenommen habe? Wenn Ihre auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG in Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG verbucht sind und Sie während der Annahmefrist dieses Angebot annehmen, können Sie Ihre Aktien weiterhin an der Frankfurter Wertpapierbörse in Form von,,zum Verkauf eingereichten Celanese-Aktien verkaufen. Auf den Namen lautende Stückaktien der Celanese AG, die in Girosammelverwahrung bei The Depository Trust Company verbucht sind oder in Form von Aktienurkunden ausgegeben und in das nordamerikanische Aktienregister der Celanese AG eingetragen sind, werden nicht für den Handel in Form von,,zum Verkauf eingereichten Celanese-Aktien zugelassen. An der New York Stock Exchange wird es keinen Handel mit,,zum Verkauf eingereichten Celanese-Aktien geben. Die BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG geht davon aus, dass ab dem zweiten Bankarbeitstag nach Beginn der Annahmefrist die auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG, für die eine Annahme des Angebots erklärt worden ist und für die ein Handel in Form von,,zum Verkauf eingereichten Celanese-Aktien möglich ist, im amtlichen Markt der Frankfurter Wertpapierbörse unter der deutschen Wertpapierkennnummer (WKN) A0AHS1 bzw. unter der internationalen Wertpapieridentifikationsnummer (ISIN) DE 000A0AHS13 gehandelt werden. Der Handel mit,,zum Verkauf eingereichten Celanese- Aktien endet mit Ablauf des vorletzten Bankarbeitstages der Annahmefrist. Auf den Namen lautende Stückaktien der Celanese AG, für die während der weiteren Annahmefrist eine Annahme des Angebots erklärt worden ist, werden weder für den Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse noch für den Handel an der New York Stock Exchange zugelassen. 12

17 Auf den Namen lautende Stückaktien der Celanese AG, für die eine Annahme des Angebots nicht erklärt worden ist, sind während der Annahmefrist und der weiteren Annahmefrist sowie bis zu einer möglichen Aufhebung der Börsennotierung auch nach Vollzug des Angebots an der Frankfurter Wertpapierbörse und an der New York Stock Exchange handelbar. Selbst wenn eine Aufhebung der Börsennotierung der auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG nicht bereits im unmittelbaren Anschluss an den Vollzug dieses Angebots erfolgen sollte, wird der Erwerb der auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG durch die BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG im Rahmen dieses Angebots die Anzahl der Aktionäre der Celanese AG jedoch erheblich reduzieren. Nach Vollzug dieses Angebots wird es daher unter Umständen keinen liquiden Handel für die auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG mehr geben. Weitere Informationen über den Handel von,,zum Verkauf eingereichten Celanese-Aktien finden Sie in Abschnitt V.5.,,Das Angebot Annahme und Abwicklung des Angebots. Steuerliche Auswirkungen Welche Steuern haben in Deutschland Steuerpflichtige, die ihre Aktien zum Verkauf einreichen, im Rahmen der deutschen Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer zu zahlen? Falls Sie in Deutschland steuerpflichtig sind, werden die Einnahmen aus der Veräußerung Ihrer auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG im Rahmen dieses Angebots der deutschen Einkommensteuer unterliegen. Sie sollten sich daher auf jeden Fall von Ihrem Steuerberater im Hinblick auf die besonderen steuerlichen Auswirkungen der Annahme dieses Angebots auf Sie beraten lassen. Weitere Informationen im Hinblick auf die einkommensteuerrechtlichen Auswirkungen dieses Angebots auf in Deutschland Steuerpflichtige finden Sie in Abschnitt XII.1.,,Bestimmte einkommensteuerrechtliche Auswirkungen nach deutschem und US-amerikanischem Recht Bestimmte Folgen des deutschen Einkommensteuerrechts. Welche Steuern haben in den USA Steuerpflichtige, die Ihre Aktien zum Verkauf einreichen, im Rahmen der Bundeseinkommensteuer der USA zu zahlen? Falls Sie in den USA steuerpflichtig sind, ist der Erhalt von Bargeld für auf den Namen lautende Stückaktien der Celanese AG im Rahmen dieses Angebots steuerpflichtig nach dem US-amerikanischen Bundeseinkommensteuerrecht. Sie sollten sich daher auf jeden Fall von Ihrem Steuerberater im Hinblick auf die besonderen steuerlichen Auswirkungen der Annahme dieses Angebots auf Sie beraten lassen. Weitere Informationen im Hinblick auf die steuerlichen Auswirkungen dieses Angebots in den USA für die in den USA Steuerpflichtigen finden Sie in Abschnitt XII.2.,,Bestimmte einkommensteuerrechtliche Auswirkungen nach deutschem und US-amerikanischem Recht Bestimmte Folgen des US-amerikanischen Bundeseinkommensteuerrechts. Veröffentlichungen Wo erfolgen Veröffentlichungen und Bekanntmachungen, die im Zusammenhang mit diesem Angebot stehen und gemäß Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz erforderlich sind? Alle nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) erforderlichen Veröffentlichungen des Bieters, einschließlich der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage, werden im Internet auf der Website erfolgen. Soweit rechtlich erforderlich, werden Veröffentlichungen oder Hinweisbekanntmachungen auch in der Börsen-Zeitung erfolgen, mit Ausnahme der Hinweisbekanntmachung im Zusammenhang mit der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage und sonstiger Pflichtveröffentlichungen oder Bekanntmachungen, die auf einen Montag fallen und die jeweils in der Frankfurter Allgemeine Zeitung erfolgen. 13

18 Diese Angebotsunterlage wird gemäß 14 Abs. 3 WpÜG im Internet veröffentlicht. Sie ist auf der Website des Bieters, abrufbar und zudem kostenfrei bei der Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, Frankfurt am Main, sowie bei Innisfree M&A Incorporated, 501 Madison Avenue, 20th Floor, New York, New York, USA erhältlich. Diese Angebotsunterlage kann auch telefonisch zur kostenfreien Versendung über die vom Bieter eingerichtete Telefonhotline angefordert werden (siehe nächste Frage). Weitere Informationen An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen zu diesem Angebot habe? Falls Sie weitere Fragen zu diesem Angebot haben, können Sie die vom Bieter eingerichtete Telefonhotline unter (gebührenfrei in Deutschland), (gebührenfrei in der EU), (gebührenfrei in den USA und in Kanada) oder (R-Gespräch aus anderen Ländern) anrufen. Deutsche Bank AG ist die internationale Abwicklungsstelle für dieses Angebot, und ein mit ihr verbundenes Unternehmen ist der Dealer Manager für dieses Angebot. Innisfree M&A Incorporated handelt als der Information Agent für dieses Angebot. [Der Rest dieser Seite wurde absichtlich freigelassen.] 14

19 II. ALLGEMEINE HINWEISE, INSBESONDERE FÜR AKTIONÄRE AUßERHALB DEUTSCHLANDS 1. Durchführung des Angebots nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz sowie den kapitalmarktrechtlichen Vorschriften der USA Das folgende Angebot (unter Berücksichtigung von etwaigen Änderungen und Ergänzungen, das,,angebot ) der BCP Crystal Acquisition GmbH & Co. KG, Stuttgart (der,,bieter ), ist ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot im Sinne des 29 Absatz 1 des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (,,WpÜG ). Ziel dieses Angebots ist der Erwerb aller auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG, einer im Handelsregister des Amtsgerichts Königstein im Taunus unter HRB 5277 eingetragenen Aktiengesellschaft mit Sitz in Kronberg im Taunus. Der Bieter macht ein Angebot zum Erwerb aller auf den Namen lautenden Stückaktien der Celanese AG (zusammen die,,celanese-aktien und jede einzelne eine,,celanese- Aktie ) zu einem Preis von EUR 32,50 je Celanese-Aktie in bar, ohne Zinsen, (der,,angebotspreis ) und zu den Bestimmungen und Bedingungen, die in dieser Angebotsunterlage (die,,angebotsunterlage ) festgelegt sind. Dieses Angebot richtet sich an alle Inhaber von Celanese-Aktien (zusammen die,,celanese-aktionäre und jeder einzeln ein,,celanese-aktionär ) und wird in Übereinstimmung mit dem deutschen Recht, insbesondere dem WpÜG, sowie den kapitalmarktrechtlichen Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika (,,USA ), einschließlich der anwendbaren Vorschriften für Übernahmeangebote nach dem Securities Exchange Act of 1934 in seiner aktuellen Fassung (der,,exchange Act ), durchgeführt. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme dieses Angebots zustande kommt, unterliegt nur dem Recht Deutschlands und ist ausschließlich in Übereinstimmung mit diesem auszulegen. Zwingende kapitalmarktrechtliche Vorschriften der USA bleiben unberührt. Diese Angebotsunterlage wird in deutscher und englischer Sprache erstellt. Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (,,BaFin ) hat die englische Fassung dieser Angebotsunterlage allerdings nicht eigens geprüft. Bei diesem Angebot handelt es sich ausschließlich um ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot nach dem WpÜG und den kapitalmarktrechtlichen Vorschriften der USA. Der Bieter beantragt die Genehmigung oder Zulassung dieses Angebots durch Wertpapieraufsichtsbehörden oder ähnliche Behörden nur in Deutschland und den USA, nicht jedoch in anderen Rechtsordnungen. Der Bieter, Blackstone (wie in Abschnitt III.1.,,Beteiligte Unternehmen Beschreibung des Bieters, der Erwerbsgesellschaften und von Blackstone definiert) und mit dem Bieter oder Blackstone verbundene Unternehmen haben dementsprechend sonstige Veröffentlichungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen dieser Angebotsunterlage und/oder dieses Angebots weder beantragt noch veranlasst und übernehmen daher keine Verantwortung für die Einhaltung anderer als deutscher und US-amerikanischer Vorschriften. In jeder Rechtsordnung, in der kapitalmarktrechtliche Vorschriften oder andere Vorschriften verlangen, dass dieses Angebot über einen Börsenmakler oder Wertpapierhändler unterbreitet und durchgeführt wird, soll dieses Angebot als im Namen des Bieters durch einen oder mehrere in der jeweiligen Rechtsordnung zugelassene Börsenmakler oder Wertpapierhändler unterbreitet und durchgeführt gelten. 2. Annahme des Angebots außerhalb Deutschlands und den USA Dieses Angebot, seine Durchführung und die Verteilung dieser Angebotsunterlage kann außerhalb Deutschlands und den USA rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die in den Besitz dieser Angebotsunterlage gelangen und die in den Anwendungsbereich der Vorschriften anderer Rechtsordnungen als denjenigen Deutschlands und der USA fallen, werden aufgefordert, sich über diese Vorschriften zu informieren und diese einzuhalten. Jede Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann eine Verletzung der kapitalmarktrechtlichen Vorschriften der entsprechenden Rechtsordnung darstellen. 15

20 Weder der Bieter noch eine mit dem Bieter gemeinsam handelnde Person im Sinne des 2 Abs. 5 WpÜG übernimmt irgendeine Verantwortung: ( für jedwede Verletzung dieser Beschränkungen durch irgendeine Person; ( für die Vereinbarkeit dieses Angebots mit anwendbaren Rechtsvorschriften einer anderen Rechtsordnung als der Deutschlands oder der USA oder ( für den Verstoß eines Dritten gegen anwendbare Vorschriften im Zusammenhang mit diesem Angebot oder der Annahme dieses Angebots. Unabhängig von den vorstehenden Ausführungen wird darauf hingewiesen, dass dieses Angebot von allen Celanese-Aktionären nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage und des geltenden Rechts angenommen werden kann. 3. Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots Der Bieter hat seine Entscheidung zur Abgabe dieses Angebots am 16. Dezember 2003 in Übereinstimmung mit 10 Abs. 1 WpÜG veröffentlicht. Die deutsche und englische Fassung dieser Veröffentlichung sind im Internet auf der Website abrufbar. Die Veröffentlichung sowie die Pressemitteilung, in der der Bieter seine Entscheidung bekannt gab, wurden außerdem bei der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (U.S. Securities and Exchange Commission) (,,SEC ) als Anlage zu einer Stellungnahme zu diesem Angebot (Tender Offer Statement filed on Schedule TO) eingereicht. Diese Erklärung ist zusammen mit anderen vom Bieter im Zusammenhang mit diesem Angebot eingereichten Unterlagen im Internet auf der Website der SEC, abrufbar. 4. Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage Gemäß 14 Abs. 3 WpÜG und anwendbarer kapitalmarktrechtlicher Vorschriften der USA wird diese Angebotsunterlage im Internet veröffentlicht. Sie ist auf der Website des Bieters, abrufbar und zudem kostenfrei bei der Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, Frankfurt am Main, sowie bei Innisfree M&A Incorporated, 501 Madison Avenue, 20th Floor, New York, New York 10022, USA erhältlich. Die Bekanntmachung gemäß 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WpÜG über die Bereithaltung dieser Angebotsunterlage zur kostenfreien Ausgabe wird am 2. Februar 2004 in der Frankfurter Allgemeine Zeitung veröffentlicht werden. In den USA erfolgt diese Hinweisbekanntmachung zeitgleich durch eine entsprechende Veröffentlichung im The Wall Street Journal. Sowohl die deutsche als auch die englische Fassung dieser Angebotsunterlage können darüber hinaus zur kostenfreien Versendung durch Anruf bei der vom Bieter eingerichteten Telefonhotline unter der in Deutschland gebührenfreien Rufnummer , sowie unter den Rufnummern (gebührenfrei in der EU), (gebührenfrei in den USA und in Kanada) oder (R-Gespräch aus anderen Ländern) angefordert werden. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in Abschnitt XIII.,,Veröffentlichungen, Erklärungen und Mitteilungen. 5. In der Angebotsunterlage enthaltene Informationen (a) Allgemeines Jeder Verweis auf,,eur in dieser Angebotsunterlage bezieht sich auf Euro und alle Verweise auf,,dollar,,,usd oder,,$ beziehen sich auf US-Dollar. Der WM/Reuters USD/EUR-Wechselkurs am 28. Januar 2004 betrug EUR 1,00 = USD 1, Zeitangaben werden in dieser Angebotsunterlage in Mitteleuropäischer Zeit (,,MEZ ) und New York City Ortszeit gemacht. Bei Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage ist die MEZ der New York City Ortszeit sechs Stunden voraus. 16

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