Nachrichtlich: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg

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1 KVJS - Postfach , Stuttgart Stadt- und Landkreise und kreisangehörige Städte mit einem Jugendamt in Baden-Württemberg Nachrichtlich: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg Dezernat Jugend - Landesjugendamt Rückfragen bitte an: Julia Schien Tel Julia.Schien@kvjs.de Aktenzeichen: April 2011 Rundschreiben Nr.: Dez. 4-05/2011 Förderprogramm Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem Jahr 2009 unterstützt das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg im Rahmen der Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes den Einsatz von Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern im Bereich der Frühen Hilfen durch die Stadt- und Landkreise mit finanziellen Mitteln. Die Laufzeit des Förderprogramms beträgt sechs Jahre (bis ) mit einem hierfür vorgesehenen jährlichen Fördervolumen in einer Größenordnung von Euro. Nach Ziff. 3 der Hinweise des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur Förderung der Tätigkeit von Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern in den Frühen Hilfen vom 21. Juli 2009 wird die Höhe des Faktors X für das jeweilige Haushaltsjahr mitgeteilt. In diesem Jahr liegt der Faktor bei 1,31 /Geburt. Ab sofort können die Jugendämter der Stadt- und Landkreise und Städte mit eigenem Jugendamt solche Fördermittel wieder beantragen. Der Bewilligungszeitraum läuft jeweils vom 01. Januar bis zum 31. Dezember. Lindenspürstr Stuttgart Telefon Telefax info@kvjs.de Landesbank Baden-Württemberg BLZ Konto

2 Das Landesjugendamt des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) ist mit der Abwicklung und Auszahlung der Fördermittel betraut. Der entsprechende Antrag ist in diesem Jahr bis spätestens 01. Juli 2011 an den KVJS zu richten. Das Antragsformular erhalten Sie in der Anlage. Aktenzeichen: April 2011 Seite 2 Nicht verbrauchte Mittel sind ins nächste Jahr übertragbar. Bei der Beantragung sind ggf. vorhandene Restmittel aus dem Vorjahr zu berücksichtigen und vorrangig einzusetzen. Wie auch beim Landesprogramm STÄRKE haben die Jugendämter jeweils zum 01. März des Folgejahres beim KVJS - Landesjugendamt einen vereinfachten Verwendungsnachweis einzureichen. Den Verwendungsnachweis haben wir ebenfalls als Anlage beigefügt. Die weiteren Einzelheiten und Voraussetzungen für eine Förderung entnehmen Sie bitte den Ihnen bereits vorliegenden Förderhinweisen. Die Förderhinweise, sowie den Verwendungsnachweis, finden Sie auch auf unserer Internetseite unter und auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg unter Bei Rückfragen zum Programm zur Förderung der Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern, sowie bei Fragen zum Programm STÄRKE steht Ihnen Frau Schien (Tel. 0711/ ) gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Roland Kaiser Anlagen: Mitteilung des Faktors X Antragsformular Muster Verwendungsnachweis

3 MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, FAMILIEN UND SENIOREN BADEN-WÜRTTEMBERG Höhe des Faktors X für das Haushaltsjahr 2011 Der nach den Hinweisen des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur Förderung der Tätigkeit von Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern in den Frühen Hilfen vom 21. Juli 2009 jährlich zu bestimmende Faktor X wird für das Haushaltsjahr 2011 auf Faktor X = 1,31 /Geburt festgesetzt.

4 Stadt-/Landkreis bzw. Stadt mit eigenem Jugendamt (Antragsteller) Antragsdatum Anschrift (Straße, PLZ, Ort) Auskunft erteilt (Name, Telefonnummer, ) Geschäfts-/Buchungszeichen des Antragstellers Bankverbindung (Kontonummer, Kreditinstitut, Bankleitzahl) An den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg - Landesjugendamt - Lindenspürstraße Stuttgart A N T R A G auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der Tätigkeit von Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern im Bereich der Frühen Hilfen nach den Hinweisen des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur Förderung der Tätigkeit von Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern in den Frühen Hilfen vom , Haushaltsjahr 2011 Wir beantragen für das Jahr 2011 eine Zuwendung in Höhe von EUR. Dem Antrag liegen folgende Daten zugrunde: Zahl der Geburten im Stadt-/Landkreis im Jahr 2009 (Statistik der Lebendgeburten des StaLA) Zahl der im laufenden Jahr vorgesehenen Einsatzstunden von Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern 1) Aus dem Vorjahr stehen nicht verbrauchte Restmittel in Höhe von zur Verfügung (Diese sind vorrangig einzusetzen). Wir bestätigen, dass die Fördervoraussetzungen nach den o.g. Hinweisen beachtet werden.

5 - 2 - Der Zuwendungsempfänger trägt die Gesamtverantwortung, dass in seinem Zuständigkeitsbereich alle Fördervoraussetzungen erfüllt werden. Wir versichern die Richtigkeit und Vollständigkeit aller im Antrag gemachten Angaben. Jede Änderung der für die Zuschussgewährung maßgeblichen Verhältnisse wird dem KVJS Landesjugendamt unverzüglich mitgeteilt. Weiterhin teilen wir Ihnen mit, dass wir im Falle antragsgemäßer Bewilligung auf die Einlegung von Rechtsbehelfen verzichten, damit die Auszahlung ohne Verzögerung erfolgen kann. Ort, Datum Unterschrift des/der Vertretungsberechtigten Erläuterungen: 1) Eine Förderung kann nur dann erfolgen, wenn mindestens 25 Einsatzstunden im Jahr erbracht werden (Förderminimum). Die Anzahl der maximal geförderten Einsatzstunden (Fördermaximum) errechnet sich wie folgt: (1.000 Euro + Faktor X * Anzahl der Geburten des Vorvorjahres im Stadt-/Landkreis) / 40 Euro/Std. Im Jahr 2011 wird der Faktor X auf 1,31 pro Geburt im Stadt-/Landkreis im Jahr 2009 festgesetzt. Für jede Einsatzstunde einer Familienhebamme bzw. Familienkinderkrankenschwester wird bis zur errechneten Maximalstundenzahl 40 /Einsatzstunde gewährt.

6 Verwendungsnachweis Förderprogramm Familienhebammen (nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu den VV zu 44 LHO) 1.1 Bescheid des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Datum: Aktenzeichen: 1.2 Empfänger des Zuschusses: 1.3 Höhe des Zuschusses: Euro 2 Sachbericht - kurze Darstellung über die Verwendung des Zuschusses und das erzielte Ergebnis - (Fortsetzung ggf. auf Einlageblatt)

7 - 2-3 Zahlenmäßiger Nachweis der Einsatzstunden Eingesetzte Familienhebamme/Familienkinderkrankenschwester (Vor- und Nachname) Unmittelbar erbrachte Einsatzstunden vor Ort im Bewilligungszeitraum Sonstige nach Ziff. 3 d. Förderhinweise anrechenbare mittelb. Einsatzstunden im Bewilligungszeitraum Gesamtsumme: 3.1 Die Maßnahme wurde rechnerisch abgeschlossen am.

8 - 3-4 Es wird bestätigt, dass - die Ausgaben notwendig waren, - keine Doppelfinanzierung vorliegt, - wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist, - die Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen und - der Verwendungsnachweis sachlich richtig und vollständig ist. (Ort, Datum) (Unterschrift des Vertretungsberechtigten)

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