Qualifizieren statt entlassen Betriebliche Initiativen zur Beschäftigungssicherung und Förderung der Beschäftigungsfähigkeit
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- Calvin Berg
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1 Qualifizieren statt entlassen Betriebliche Initiativen zur Beschäftigungssicherung und Förderung der Beschäftigungsfähigkeit
2 Gliederung Das bfw - Kurzvorstellung Kurzarbeit und Qualifizierung Weiterbildung und Personalentwicklung Qualifizierung Geringqualifizierter und Älterer S. 2 / 26
3 Die bfw - Unternehmensgruppe Einer der größten Anbieter beruflicher Bildungsdienstleistungen in Deutschland, gegründet 1953 Über Mitarbeiter/innen Jährlich über Lehrgangsteilnehmer/innen Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2000 und anerkannter Träger nach der AZWV für öffentlich geförderte Lehrgänge S. 3 / 26
4 Das bfw bundesweit in Ihrer Nähe 25 Geschäftsstellen rund 200 Bildungseinrichtungen - Maßgeschneiderte Bildungs- und Beratungsdienstleistungen - Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote - Personalrekrutierung und Integrationsbegleitung 23 Geschäftsstellen 79 Bildungseinrichtungen - berufliche Erstausbildung & Berufsvorbereitung 4 Vertriebs- und Kompetenz-Zentren - Personal-Transfer - Personal-Services - Personal-Entwicklung S. 4 / 26
5 Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung Die gegenwärtige Finanz- und Wirtschaftskrise trifft viele Unternehmen und deren Beschäftigte durch drastische Produktionseinbrüche. Die Bundesregierung hat die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Kurzarbeiter-Förderung erleichtert, um die Beschäftigungsfähigkeit und Qualifikationsstruktur zu verbessern und Entlassungen möglichst zu vermeiden. Gleichzeitig wird das Programm WeGebAU erweitert und damit u. a. die Möglichkeiten zum Nachholen beruflicher Abschlüsse. Damit wird auch ein Beitrag zur Deckung zukünftiger Fachkräftebedarfe geleistet. Unternehmen und Betriebsräte sind jetzt gefordert, in einer optimalen Anwendung der Fördermöglichkeiten alles zu tun, um Beschäftigungsverhältnisse zu stabilisieren und die Beschäftigungsfähigkeit zu fördern. S. 5 / 26
6 bfw Beratungs- und Bildungsmanagement Das bfw Unternehmen für Bildung verfügt über jahrzehntelange Erfahrungen in der Erwachsenenbildung und Personalentwicklung. Wir arbeiten in einem funktionieren-den Netzwerk. Wir analysieren mit dem Unternehmen die Personalentwicklungs- und Personalbedarfe, stellen Handlungspläne auf und setzen diese zusammen mit dem Unternehmen um. Wir entwickeln nach den Vorgaben und Anforderungen des Unternehmens zielgenaue Qualifizierungskonzepte. Wir beraten Arbeitnehmer/innen über ihre individuellen beruflichen Entwicklungspotenziale, Bildungs- und Qualifizierungsangebote und deren Voraussetzungen. Wir suchen unterstützende Finanzierungswege und unterstützen bei der Beantragung und Abwicklung. S. 6 / 26
7 Qualifizierung in der Kurzarbeit - Grundsätze Während der Zeit der Kurzarbeit fördern die Agenturen für Arbeit die Qualifizierung und Weiterbildung der Arbeitnehmer/innen. Nachgewiesen werden muss der individuelle Qualifizierungsbedarf der Arbeitnehmer/innen. Förderfähig sind alle Maßnahmen, mit denen - die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erweitert, - ein beruflicher Aufstieg ermöglicht, - ein beruflicher Abschluss nachgeholt oder - zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigt wird. S. 7 / 26
8 Den Arbeitgebern werden in den Jahren 2009 und 2010 bei Kurzarbeit die von ihnen bisher allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge hälftig durch die Bundesagentur für Arbeit erstattet. Dem Arbeitgeber werden die Sozialversicherungsbeiträge voll erstattet, wenn der zeitliche Umfang der Qualifizierungsmaßnahme mindestens 50 Prozent der Ausfallzeit beträgt. Betrachtet wird immer der abgegrenzte Monat (Beispiel: Wenn ein Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin 80 Stunden im Monat kurzarbeitet und davon mindestens 40 Stunden an einer Qualifizierungsmaßname teilnimmt, wird dem Arbeitgeber auf Antrag 50 % der SV Beiträge erstattet). Die erweiterten Regelungen zur Beschäftigungssicherung sollen rückwirkend zum 01. Februar in Kraft treten. S. 8 / 26
9 Mit Ausnahme von Maßnahmen zum Nachholen beruflicher Abschlüsse werden nur Lehrgänge gefördert, die einer Rückkehr zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nicht entgegenstehen (Dadurch ist z.b. die Teilnahme an Meisterlehrgänge ausge-schlossen. Die Teilnahme an einzelnen Modulen dagegen nicht). Nicht gefördert werden Maßnahmen, zu denen das Unternehmen gesetzlich verpflichtet ist (z.b. Schulungen im Bereich des Arbeitsschutzes) Grundsätzlich unterscheiden die Agenturen zwischen dem Personenkreis, der von Arbeitslosigkeit bedroht ist und Geringqualifizierten, die aus Mitteln des Sozialgesetzbuches III gefördert werden können und Fachkräften, deren Weiterbildung aus Mitteln eines Sonderprogramms (ESF BA) gefördert wird. Dabei müssen die Agenturen zunächst prüfen, ob die Qualifizierung aus BA Mitteln (SGB III) förderfähig sind. S. 9 / 26
10 Qualifizierung in der Kurzarbeit - Geringqualifizierte Gefördert werden Arbeitnehmer/innen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, Unund angelernte Arbeitnehmer/innen ohne Berufsabschluss oder Arbeitnehmer/ innen mit Berufsabschluss, die mehr als vier Jahre berufsfremd in an- und ungelernter Tätig-keit beschäftigt sind. Gefördert werden Lehrgänge zum Nachholen beruflicher Abschlüsse und die Teil-nahme an Lehrgängen, mit denen zertifizierte Teilqualifikationen erworben werden. Von den Agenturen für Arbeit werden die notwendigen Qualifizierungskosten (Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren, Lernmittel, Arbeitskleidung) und - falls erforderlich - die Fahrtkosten in voller Höhe übernommen. Lehrgänge, die zum Berufsabschluss führen, können nach der Kurzarbeiterphase aus Mitteln des Programms WeGebAU weitergefördert werden. Das Unternehmen kann zusätzlich einen Arbeitsentgeltzuschuss in Höhe von Prozent des Brutto-arbeitsentgelts, zzgl. des Arbeitgeberanteils zu den SV-Beiträgen, beantragen. S. 10 / 26
11 Kurzarbeit und Qualifizierung - Fachkräfte Qualifizierungslehrgänge, die während der Kurzarbeit stattfinden, werden je nach Betriebsgröße zwischen 60 und 80 Prozent gefördert: - Unternehmen bis 50 Beschäftigte und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme bis zu 10 Mio. Euro erhalten einen Zuschuss bis zu 80 Prozent; - Unternehmen bis 250 Beschäftigte und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme bis zu 43 Mio. Euro erhalten einen Zuschuss bis zu 70 Prozent; - Großunternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 60 Prozent. Die Zuschüsse können um 10 Prozent erhöht werden, wenn sogen. Benachteiligte qualifiziert werden. S. 11 / 26
12 Eine AZWV Zulassung ist nicht erforderlich, wenn die Weiterbildung im eigenen Betrieb mit eigenem Personal durchgeführt wird. Der Agentur muss ein Qualifizierungsplan und eine Kostenkalkulation vorgelegt werden. Die Kosten müssen gemäß EU-Zuwendungsrecht nachgewiesen werden. Grundsätzlich können Qualifizierungszeiten während der Kurzarbeitsphase geblockt werden. Die Maßnahmen müssen in der betrieblich üblichen Arbeitszeit durchgeführt werden S. 12 / 26
13 Welche Qualifizierungsmaßnahmen werden gefördert (Beispiele)? Geringqualifizierte Nachholen Beruflicher Abschlüsse - Vorbereitung auf die Externen Prüfung mit HWK- und IHK-Abschluss (Dauer ca. 6 Monate) - Umschulungen mit HWK- und IHK Abschluss (Dauer bis zu 24 Monate) Modulare Teilqualifizierungen - Modulare Teilqualifizierungen, deren Inhalte aus den jeweiligen Berufsbildern abgeleitet werden - Fachsprachliche Qualifizierung Fachkräfte Berufliche Weiterbildung - Zertifizierte Weiterbildungslehrgänge (u.a. CNC, Schweißen, CATIA V 5, SAP) S. 13 / 26
14 Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer/innen in Unternehmen (WeGebAU) Zielgruppe Ältere Fachkräfte 45 Jahre oder älter und in Betrieben mit nicht mehr als 250 Mitarbeitern Von den Agenturen für Arbeit werden die anerkannten Qualifizierungskosten übernommen. S. 14 / 26
15 Zielgruppe Geringqualifizierte Un- und angelernte Arbeitnehmer/innen ohne Berufsabschluss oder Arbeitnehmer/innen mit Berufsabschluss, die mehr als vier Jahre berufsfremd in an- und ungelernter Tätigkeit beschäftigt sind. Von den Agenturen werden die anerkannten Qualifizierungskosten übernommen. Wenn die Qualifizierungsmaßnahmen während der Arbeitszeit stattfinden, zahlen die Agenturen für Arbeit zusätzlich einen Arbeitsentgeltzuschuss in Höhe von 50 bis 100% des Bruttoarbeitsentgeltes zzgl. des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung für die Dauer der Teilnahme. Die Beschränkung in der Betriebsgröße gilt für die Zielgruppe der Geringqualifizierten ausdrücklich nicht. S. 15 / 26
16 Erweiterte WeGebAU - Förderung Mit dem Konjunkturprogramm II wird auch das Programm WeGebAU für alle Beschäftigten, unabhängig von der Betriebsgröße, erweitert: Die Agenturen übernehmen die anerkannten Weiterbildungskosten von Arbeitnehmer/innen, wenn deren Berufsabschluss mehr als vier Jahre zurückliegt und in dieser Zeit an keiner öffentlich geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat (u.a. Agenturen für Arbeit, Bildungscheck, Bildungsprämie). S. 16 / 26
17 Welche Qualifizierungslehrgänge werden gefördert? Der jeweilige Lehrgang muss von einer Fachkundigen Stelle nach AZVW anerkannt sein und Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene Einweisungen hinausgehen. Für Geringqualifizierte gilt zusätzlich Mit dem Lehrgang kann ein Abschluss in einem anerkannten Beruf erreicht werden oder mindestens Teilqualifizierungen erworben werden, deren Inhalte aus den einschlägigen Berufsbildern abgeleitet sind. S. 17 / 26
18 Qualifizierungsbeispiele Nachholen Beruflicher Abschlüsse - Vorbereitung auf die Externen Prüfung (Dauer ca. 6 Monate) - Umschulungen mit HWK- und IHK Abschluss (Dauer bis zu 24 Monate) Beispiele: Maschinen- und Anlagenführer/in FR Produktionstechnik Industriemechaniker/in Mechatroniker/in Fachkraft für Lagerlogistik Modulare Teilqualifizierungen - Modulare Teilqualifizierungen - Arbeitnehmer/innen mit Migrationshintergrund: Fachliche in Verbindung mit fachsprachlicher Qualifizierung - Zertifizierte Weiterbildungslehrgänge S. 18 / 26
19 Weiterbildungslehrgänge - Beispiele Weiterbildungslehrgänge Schweißen Gasschweißen, Alu-Schweißen, Lichtbogenhandschweißen, WIG-Schweißen MAG-Schweißen Fertigungstechnik - Metall Pneumatik, Elektropneumatik, Hydraulik, SPS, Messtechnik und Qualitätssicherung, Drehen und Fräsen konventionell, CNC Drehen und Fräsen, Elektrotechnik, Elektronik, Mechatronische Systeme Fertigungstechnik Elektro Elektrotechnik, Elektronik, Automatisierungstechnik, Schalt- und Messtechnik, CAD-Technik/Schaltpläne S. 19 / 26
20 Weiterbildungslehrgänge - Beispiele Weiterbildungslehrgänge KfZ KfZ Elektronik/Elektrotechnik, Pneumatik, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Mechatronik Kaufmännische Weiterbildung SAP, MS Office, Europäischer Computerführerschein, Konstruktion Catia V 5 S. 20 / 26
21 Unser Angebot für beide Programme: 7 Abschluss der Maßnahme Abschlussbewertung 5 6 Durchführung der Lehrgänge in unseren Bildungsstätten, im Unternehmen oder Suche geeigneter Bildungsträger Organisation, Koordination, Durchführung und Qualitätssicherung der Lehrg. Unterstützung beim Beantragungsprozess bei der AA Formulare, Anschreiben usw. 4 Beratung der förderfähigen Mitarbeiter Feststellung der Eignung 3 Zertifizierung Qualifizierungslehregänge (AZWV) Planung des Umsetzungsprozesses der Lehrgänge unter Berücksichtigung betrieblicher Belange (u.a. Schichtzeiten, betriebliche Auslastung) 2 Zweitgespräch: Beratung bei der Planung förderfähiger Qualifizierungslehrgänge - Festlegung der weiteren Schritte Abstimmung der Förderfähigkeit mit der zuständigen Agentur für Arbeit 1 Erstgespräch: Beratung zu den Programmbedingungen Kurzarbeit und Qualifizierung sowie WeGebAU S. 21 / 26
22 bfw Unternehmen für Bildung Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH (bfw), Düsseldorf Berufsfortbildungswerk GmbH (bfw), Berlin inab Ausbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft des bfw, Berlin weitblick personalpartner GmbH, Düsseldorf Erkrath Hauptverwaltung dieser Gesellschaften: Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH (bfw) Schimmelbuschstr Erkrath Ansprechpartner: Peter Dunkel Tel.: Fax: Die Gesellschaften des bfw Unternehmen für Bildung Sind nach DIN EN ISO 9001:2000 zertifizierte Unternehmen S. 22 / 26
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