AUSSCHREIBUNG. JBBL-Saison 2018/19

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "AUSSCHREIBUNG. JBBL-Saison 2018/19"

Transkript

1 AUSSCHREIBUNG JBBL-Saison 2018/19 Stand: August 2018

2 Ausschreibung JBBL-Saison 2018/19 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 Präambel Rechtliche Grundlagen Haftung Strafenkatalog / Teamsperre Einnahmen / Eintritt / Kosten Projektbeschreibung / Kaution / Meldegebühr Teilnahmerecht / Qualifikation JBBL-Spielgemeinschaften Kadergröße / Teilnahmeberechtigung / Einsatzberechtigung / Spielberechtigung Wechsel / Nachmeldungen Trainer Schiedsrichter Spielhallen Technische Ausrüstung / Kampfgericht Spielkleidung Ergebnismeldung / Scouting / Videoportal Spielsystem / Spielverlegungen Spielvorschriften Qualifikationsrunden für die JBBL-Saison 2018/ Instanzen Anschriften der Liga

3 Ausschreibung JBBL-Saison 2018/19 Präambel Die Jugend Basketball Bundesliga (JBBL) ist eine am Leistungssport orientierte Ausbildungsliga für deutsche Nachwuchsspieler in Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Basketball Bund (DBB), der 1. Basketball- Bundesliga (BBL) und der AG 2. Basketball-Bundesliga (AG 2. Liga). Sie wird als höchste Liga für die Altersklasse U16 männlich eingerichtet und ist die deutsche Jugendmeisterschaft in dieser Altersklasse. Veranstalter ist die gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung des deutschen Nachwuchsbasketballs mbh (NBBL ggmbh). 1 Rechtliche Grundlagen 1. Rechtsgrundlage dieser Ausschreibung bildet 7 DBB-JSO unter Berücksichtigung der offiziellen Spielregeln der FIBA. Die Ausschreibung wurde vom DBB-Jugendausschuss beschlossen. 2. Sofern durch diese Ausschreibung oder den Teilnahmerechtsvertrag oder eine NBBL-/JBBL- Richtlinie keine Ausnahmen geregelt sind, gelten für die JBBL die Bestimmungen der FIBA und des DBB, wie sie in den Spielregeln, der Satzung und den Ordnungen festgelegt sind. 3. Der DBB-Jugendausschuss ermächtigt den NBBL-Ligaausschuss, notwendige Änderungen und Ergänzungen dieser Ausschreibung vorzunehmen. Diese sind unverzüglich dem DBB- Jugendausschuss und den beteiligten Bundesligisten zu übersenden. 4. Jeder teilnehmende Bundesligist schließt mit der NBBL ggmbh einen Teilnahmerechtsvertrag ab, der die grundsätzliche Zusammenarbeit regelt. 2 Haftung Der DBB, die BBL, die AG 2. Liga, die NBBL ggmbh und die jeweiligen Ausrichter übernehmen keinerlei Haftung für Unfälle und Diebstähle sowie andere Schadensfälle. 3 Strafenkatalog / Teamsperre Für die JBBL gilt der als Anlage zum JBBL-Teilnahmerechtsvertrag beigefügte Strafenkatalog. Erfüllt ein Bundesligist eine Verpflichtung aus der Ausschreibung, dem Teilnahmerechtsvertrag, einer anderen Bestimmung der NBBL ggmbh oder den sonstigen Ordnungen des DBB nicht sofort bzw. nach Ablauf einer gesetzten Frist, kann nach Mahnung vom Geschäftsführer der NBBL ggmbh ein befristeter Ausschluss vom Spielbetrieb ausgesprochen werden, bis die Verpflichtung erfüllt ist. Während dieser Zeit angesetzte Spiele des Bundesligisten werden mit -1 Wertungs- und 0:20-Korbpunkten als verloren gewertet. Der Spielpartner erhält 2 Wertungs- und 20:0-Korbpunkte. Spielverlegungen sind während dieser Zeit nicht möglich. Gegen diese Entscheidungen ist der Rechtsweg gem. 19 dieser Ausschreibung möglich. 4 Einnahmen / Eintritt / Kosten 1. Die Einnahmen aus der Vermarktung der Spiele vor Ort und die Eintrittsgelder stehen dem jeweiligen Ausrichter zu, Einnahmen aus selbst akquirierter Werbung auf dem Trikot gehören dem jeweiligen Bundesligisten. Weitere Regelungen bezüglich der Werbung (wie Bereitstellung von Werbeflächen u.a.m.) sind Bestandteil des Teilnahmerechtsvertrags zwischen der NBBL ggmbh und dem jeweiligen Bundesligisten. 2

4 Ausschreibung JBBL-Saison 2018/19 2. Der Ausrichter trägt die Kosten der Schiedsrichter und die Kosten für die ordnungsgemäße Durchführung des Spiels (Halle, Kampfgericht, Werbung usw.). Die Reisekosten sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung trägt jeder Bundesligist selbst. 3. Der Ausrichter hat der Gastmannschaft 10 Sitzplatzkarten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Auf Anforderung erhält die NBBL ggmbh vom Ausrichter bis zu 10 Sitzplatzkarten kostenlos zur Verfügung gestellt. 5 Projektbeschreibung / Kaution / Meldegebühr Das Formblatt JBBL-Projektbeschreibung ist vollständig ausgefüllt bis zum (Posteingang des Originals) bei der NBBL-Geschäftsstelle einzureichen. In der Projektbeschreibung sind sämtliche Ansprechpartner zu benennen sowie nach erfolgreicher Qualifikation online unter im geschlossenen Team-Management-System einzutragen. Zudem muss der NBBL ggmbh bis zum (Posteingang des Originals) der Teilnahmerechtsvertrag in zweifacher Ausführung von einem Vertretungsberechtigten gemäß 26 BGB unterschrieben vorliegen. Darüber hinaus muss der Meldung ein Nachweis über die Einzahlung der Kaution (falls nicht schon aus der Vorsaison vorhanden) in Höhe von 1.000,- beigefügt sein. Die Meldegebühr beträgt 1.000,- zzgl. gesetzlicher MwSt. Nach Eingang aller Meldungen wird jedem Bundesligisten eine Rechnung zur Zahlung der Meldegebühr zugeschickt. Diese ist binnen 14 Tagen zu begleichen. 6 Teilnahmerecht / Qualifikation 1. Ein Teilnahmerecht kann beantragt werden von: a) Einem Verein, der in einem LV oder dem DBB Mitglied ist b) Einer Spielgemeinschaft (gem. 3 DBB-SO) c) Einer Mannschafts-Spielgemeinschaft (gem. 7 dieser Ausschreibung) d) Einer juristischen Person der BBL oder AG 2. Liga 2. Die Meldefrist (Posteingang des Originals) ist von allen Antragstellern (bisherige Bundesligisten, Neubewerber) einzuhalten. 3. Über die Zulassung zum Wettbewerb bzw. zur Qualifikation entscheidet der NBBL-Ligaausschuss endgültig. Wildcards können vom NBBL-Ligaausschuss vergeben werden. a) In begründeten Ausnahmefällen kann das Teilnahmerecht vom NBBL-Geschäftsführer unter einer aufschiebenden Bedingung erteilt werden, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Teilnahmerechtsantrag die Voraussetzungen für die Erteilung des Teilnahmerechts nicht fristgerecht vollständig vorliegen, allerdings zu erwarten ist, dass innerhalb der von der NBBL ggmbh gesetzten Frist der erforderliche Nachweis noch erbracht werden kann. Nach erfolglosem Ablauf der Frist entfällt das Teilnahmerecht. b) Unbeschadet dessen kann die Erteilung des Teilnahmerechts durch den NBBL-Geschäftsführer auch mit Auflagen verbunden werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung des Teilnahmerechts nicht fristgerecht vollständig vorliegen. Er ist berechtigt, ein bereits erteiltes Teilnahmerecht nachträglich zu widerrufen oder zu entziehen, wenn der Bundesligist eine ihm im Zusammenhang mit der Teilnahmerechtserteilung erteilte Auflage nicht oder nicht fristgerecht erfüllt. 3

5 Ausschreibung JBBL-Saison 2018/19 c) Der Bundesligist nimmt bis zum Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung am laufenden Wettbewerb teil. Das Recht zur Teilnahme am laufenden Wettbewerb entfällt mit Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung. Bei einem Entzug des Teilnahmerechts während des laufenden Spielbetriebs sind die ausstehenden Spiele zu werten, als sei der Bundesligist nicht angetreten. Die bereits ausgetragenen Spiele unter seiner Beteiligung werden wie ausgetragen gewertet. Der Bundesligist wird unabhängig von den Ergebnissen der ausgetragenen Spiele als Letztplatzierter der Abschlusstabelle der jeweiligen Spielrunde eingeordnet. d) Alternativ zu einem Widerruf oder Entzug des Teilnahmerechts können einem Bundesligisten Wertungspunkte abgezogen und/oder eine Geldstrafe nach dem JBBL- Strafenkatalog (Anlage II zum JBBL-Teilnahmerechtsvertrag) Punkt 3.18 verhängt werden. e) Eine Entscheidung gemäß a)-d) ist dem betreffenden Bundesligisten schriftlich mitzuteilen. Sie ist zu begründen und mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen. Der Bundesligist kann gegen eine ihn belastende Entscheidung Berufung beim NBBL-Ligaausschuss einlegen. Die Berufung ist binnen einer Woche ab Zustellung der Entscheidung gegenüber der NBBL ggmbh schriftlich und begründet zu erklären. Ein Zahlungsnachweis für die Rechtsmittelgebühr ist beizufügen. 4. Verzichtet ein Bundesligist während des laufenden Spielbetriebs der Saison 2018/19 auf das Teilnahmerecht, sind die ausstehenden Spiele zu werten, als sei der Bundesligist nicht angetreten. Die bereits ausgetragenen Spiele unter seiner Beteiligung werden wie ausgetragen gewertet. Der Bundesligist wird unabhängig von den Ergebnissen der ausgetragenen Spiele als Letztplatzierter der Abschlusstabelle der jeweiligen Spielrunde eingeordnet. 5. Die Bundesligisten, die als Verlierer aus der Playdown-Runde der Saison 2017/18 hervorgehen sowie Neubewerber, müssen sich in Qualifikationsrunden für die JBBL-Saison 2018/19 qualifizieren. 7 JBBL-Spielgemeinschaften 1. Eine JBBL-Spielgemeinschaft (SG) ist der Zusammenschluss von zwei oder mehreren Vereinen, die einem LV oder dem DBB angehören bzw. von juristischen Personen, die der BBL oder AG 2. Liga angeschlossen sind. 2. Über die Bildung einer SG wird ein Vertrag zwischen den Beteiligten geschlossen. Dieser Vertrag muss folgende Regelungen enthalten: a) Außenvertretung und Organisation der SG b) Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung aller Beteiligten für alle Verpflichtungen der SG im Zusammenhang mit der Teilnahme an der JBBL c) Auflösung der SG (Übertragung der Anwartschaft auf das Teilnahmerecht) 3. Die Zulassung muss von den Beteiligten bei der NBBL-Geschäftsstelle bis zum beantragt werden. Dem Antrag sind der o.g. Vertrag und eine detaillierte Projektbeschreibung (Formblatt, s. 5 dieser Ausschreibung) beizufügen. Über die Zulassung entscheidet der NBBL- Geschäftsführer endgültig. 4. Eine SG hat alle Rechte und Pflichten eines Vereins. 4

6 Ausschreibung JBBL-Saison 2018/19 8 Kadergröße / Teilnahmeberechtigung / Einsatzberechtigung / Spielberechtigung 1. Ein Kader muss mindestens zwölf lizenzierte Spieler umfassen. Teilnahmeberechtigt sind Spieler, die im Zeitraum vom bis geboren sind. Mindestens sechs Anträge zur Erteilung von JBBL-Lizenzen mit sämtlichen dazugehörigen Unterlagen sind bis zum (Posteingang der Originale) und die restlichen Lizenzanträge bis zur Mindestanzahl von zwölf bis zum (Posteingang der Originale) bei der NBBL-Geschäftsstelle einzureichen. Darüber hinaus gehende Spielerlizenzanträge sind möglich. 2. Ein Spieler ohne deutsche Staatsangehörigkeit kann eine JBBL-Teilnahmeberechtigung nur erhalten, wenn er a) vor dem in Besitz einer JBBL-Teilnahmeberechtigung war oder b) seit mindestens drei Jahren eine DBB-Teilnahmeberechtigung besitzt oder c) nachweist, dass er seit mindestens drei Jahren seinen ersten Wohnsitz sowie seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat. Über Ausnahmefälle entscheidet der NBBL-Ligaausschuss endgültig. 3. Abweichend von Abs. 2 darf dem Kader höchstens ein Spieler ohne deutsche Staatsangehörigkeit angehören, der keine der in Abs. 2 genannten Voraussetzungen erfüllt. Der vollständige Antrag auf Erteilung einer JBBL-Lizenz für diesen Spieler muss mit sämtlichen dazugehörigen Unterlagen gem. 8 Abs. 5 bis zum (Posteingang des Originals) bei der NBBL ggmbh eingegangen sein. Sollte die JBBL-Lizenz dieses Spielers bis zum deaktiviert werden, so kann er einmalig durch einen anderen Spieler ohne deutsche Staatsangehörigkeit ersetzt werden, der die in Satz 1 genannten Voraussetzungen erfüllt. 4. Auf einem Spielbericht müssen mindestens zehn Spieler aufgeführt sein. Die Anzahl der Spieler ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist dabei auf drei begrenzt. Die aufgeführten Spieler müssen ab Spielbeginn bis zum Spielende für einen Einsatz zur Verfügung stehen, spielbereit im Sinne der FIBA-Regeln sein und Spielkleidung tragen. 5. Teilnahmeberechtigt sind nur Spieler mit gültiger JBBL-Lizenz (Beginn der Teilnahmeberechtigung mit Eingang des Antrags und sämtlicher Unterlagen bei der NBBL ggmbh). Diese wird von der NBBL ggmbh auf Antrag erteilt (Formulare werden von der NBBL ggmbh online unter im geschlossenen Team-Management-System-Bereich zur Verfügung gestellt). Voraussetzungen für die Erteilung und Fortbestand einer JBBL-Lizenz sind: a) Eine DBB-Teilnahmeberechtigung b) Antrag auf Erteilung einer JBBL-Lizenz, vollständig ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterschriften c) Beleg für die Staatsangehörigkeit (falls nicht schon vorliegend), ggf. Nachweis des Wohnsitzes in Deutschland d) Personalbogen, vollständig ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterschriften e) Unterzeichnete Anti-Doping-Vereinbarung f) Unterzeichnete Schiedsvereinbarung für Anti-Doping-Verfahren g) Eingang der unter b) f) genannten Dokumente im Original bei der NBBL ggmbh h) Vollständigkeit der unter a) f) genannten Dokumente 6. Der Einsatz in der JBBL hat keinen Einfluss auf anderweitig festgelegte Einsatzberechtigungen. Pro Bundesligist dürfen maximal drei Spieler des ältesten JBBL-Jahrgangs mit einer NBBL/JBBL- Doppellizenz ausgestattet werden. Die Auswahl obliegt der sportlichen Leitung des Bundesligisten. Auf Antrag des DBB-Sportdirektors kann der NBBL-Geschäftsführer, in Abstimmung mit dem NBBL-Ligaausschuss, NBBL-Sonderteilnahmeberechtigungen für Spieler eines jüngeren JBBL- Jahrgangs erteilen (Jahrgänge 2004/2005). 5

7 Ausschreibung JBBL-Saison 2018/19 7. Die Einsatzberechtigung erlangt der Spieler, indem er vor Beginn seines ersten Spiels in die elektronische Spielerliste, zu erreichen unter dem Link eingetragen wird. 8. Die Anzahl der Einsätze eines Spielers an zwei aufeinanderfolgenden Tagen ist auf drei, davon nicht mehr als zwei am selben Tag, beschränkt. Ein Einsatz gem. Satz 1 liegt vor, wenn der Spieler in den Spielbericht eines Spiels eingetragen wird. Wird die erlaubte Einsatzanzahl überschritten, so wird das im Beschränkungszeitraum liegende JBBL-Spiel des Bundesligisten des Spielers mit -1 Wertungs- und 0:20-Korbpunkten als verloren gewertet; der Spielpartner erhält 2 Wertungsund 20:0-Korbpunkte. Ein Verstoß muss binnen 15 Tagen geahndet werden. 9 Wechsel / Nachmeldungen 1. Ein Wechsel der JBBL-Teilnahmeberechtigung ist nicht zulässig. Über Ausnahmefälle entscheidet der NBBL-Ligaausschuss endgültig. 2. Nachmeldungen sind bis zum unbegrenzt möglich. Vom bis zum sind je Bundesligist nur noch zwei Nachmeldungen zulässig. Spieler ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die die Voraussetzungen gem. 8 Abs. 3 dieser Ausschreibung erfüllen, können nur bis zum nachgemeldet werden. Entscheidend bei allen Nachmeldungen ist der Eingang der vollständigen Lizenzanträge mit sämtlichen dazugehörigen Unterlagen im Original bei der NBBL ggmbh. 10 Trainer 1. In einem Spiel muss die Mannschaft von einem Trainer mit einer gültigen DBB-Trainerlizenz mindestens der Kategorie B betreut werden. Der Trainer muss an einer gebührenfreien JBBL- Trainerfortbildung teilnehmen. Der zusätzliche Trainer-Assistent benötigt keine Trainerlizenz. 2. Der 1. Schiedsrichter hat die Identität der auf dem Anschreibebogen eingetragenen Trainer anhand der Trainerausweise zu kontrollieren und deren Gültigkeit zu prüfen. 3. Für eine Mannschaft mit einem Trainer, der nicht im Besitz der erforderlichen Lizenz ist, muss bei der NBBL ggmbh vor dem erstmaligen Einsatz eine Übergangslizenz beantragt werden. Die Übergangslizenz ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 500,- zzgl. gesetzlicher MwSt. In den Folgejahren verdoppelt sich der Betrag jährlich. Bei einer Übertragung der Rechte bleibt die Staffelung weiterhin bestehen. Sollte der Trainer bis zum nächst möglichen Prüfungstermin der Bundesakademie in den Besitz einer gültigen DBB-Trainerlizenz mindestens der Kategorie B kommen, so wird die Gebühr für die letzte erstellte Übergangslizenz von der NBBL ggmbh auf Antrag erstattet. 11 Schiedsrichter 1. Die Schiedsrichter werden vom Ausrichter bezahlt. Die Spielleitungsgebühr für einen Schiedsrichter beträgt 40,- pro Spiel. Fahrtkosten werden in Höhe von 0,30 je gefahrenen Kilometer erstattet. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden die entstandenen Kosten für Fahrkarten der 2. Klasse in voller Höhe erstattet. Den Schiedsrichtern ist der ihnen zustehende Gesamtbetrag unaufgefordert vor dem Spiel in bar auszuzahlen. 6

8 Ausschreibung JBBL-Saison 2018/19 2. Die Schiedsrichter bestätigen die entstandenen Kosten anhand des vollständig ausgefüllten Abrechnungsvordrucks. Der 1. Schiedsrichter hat diesen zusammen mit dem Spielbericht und der Checkliste am Spieltag als Scan (Vorder- und Rückseite) per an die Spielleitung zu senden. Die Checkliste wird durch den Ausrichter zur Verfügung gestellt. Alle Originale verbleiben beim Ausrichter. Dieser ist verpflichtet, die Originale des Spielberichtsbogens und der Checkliste bis zum sowie die SR-Abrechnungsvordrucke gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu verwahren und auf Anforderung der NBBL ggmbh vorzulegen. 3. Nach Ende des Wettbewerbs wird ein ligaweiter Ausgleich der SR-Kosten vorgenommen (SR-Kostenpool). Sollte nach dem Schiedsrichterkostenausgleich eine Nachberechnung notwendig sein, so ist der fällige Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung von dem jeweiligen Bundesligisten auf das Konto der NBBL ggmbh zu überweisen. Die Auszahlung eines möglichen Guthabens erfolgt erst nach dem Eingang aller Zahlungen. 12 Spielhallen 1. Spiele dürfen nur in Spielhallen durchgeführt werden, die von der NBBL ggmbh zugelassen sind. Die Zulassung ist durch den Bundesligisten vor Saisonbeginn bei der Spielleitung zu beantragen. Frist und Form werden durch den NBBL-Ligaausschuss festgelegt. 2. Die Spielfeldabmessungen müssen mindestens 26 m in der Länge und 14 m in der Breite betragen. Als hindernisfreie Räume sind mindestens einzuhalten: - 1 m an den Seitenlinien - 2 m an den Endlinien - 2 m zwischen den Mannschaftsbänken und den Zuschauern - 2 m zwischen dem Kampfgericht und den Zuschauern 3. Der Ausrichter hat den Schiedsrichtern und der Gastmannschaft jeweils einen separaten und abschließbaren Umkleideraum mit Duschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. 4. Sollten die Vorgaben des NBBL-Ligaausschusses nicht eingehalten werden, behält sich die NBBL ggmbh vor, auf Kosten des JBBL-Bundesligisten eine Überprüfung durchzuführen. 5. Der NBBL-Ligaausschuss kann auf Antrag Abweichungen genehmigen. 6. Die Halle sowie die Umkleiden der Gastmannschaft und der Schiedsrichter müssen mindestens 90 Minuten vor Spielbeginn geöffnet sein. Das Spielfeld muss mindestens 45 Minuten vor dem Spielbeginn uneingeschränkt zur Verfügung stehen. 7. Ausreichend Eis zum Kühlen von Verletzungen muss vom Ausrichter zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren muss ein Wischgerät zur Reinigung und Trocknung des Bodens vorhanden sein. 13 Technische Ausrüstung / Kampfgericht 1. Die erforderliche technische Ausrüstung ist in Artikel 3 der Offiziellen Basketball-Regeln beschrieben. 2. Neben den dort genannten Gegenständen müssen Ersatz-Spieluhren (manuell, mindestens 10 cm Durchmesser), Ersatz-24-Sekunden-Anlage, Ersatzbrett und Ersatzkorb vorhanden sein. Alternativ kann eine gleichwertige Ersatzhalle gestellt werden. 7

9 Ausschreibung JBBL-Saison 2018/19 3. Es müssen eine elektronische Zeitnahme und Ergebnisanzeige sowie eine optische 24-Sekunden- Anlage (Digitalanzeige rücklaufend) vorhanden sein. Die 24-Sekunden-Anlage muss außer von 24s auch von 14s gestartet werden können. 4. Als Spielbälle dürfen nur Bälle der Marke Molten mit DBB-Logo verwendet werden. 5. Der NBBL-Ligaausschuss kann auf Antrag Abweichungen genehmigen. 6. Der Anschreiber und die Scouter müssen 30 Minuten und die restlichen Kampfrichter 15 Minuten vor Spielbeginn am Anschreibetisch anwesend sein. Mindestens einer der drei Kampfrichter hat eine Kampfrichterlizenz vorzuweisen. 14 Spielkleidung Die Spielkleidung muss den Vorschriften der FIBA-Regeln und den Marketing- und Medienrichtlinien der NBBL ggmbh entsprechen. Als Trikotnummern sind die Nummern 0 und 00 sowie 1-99 zugelassen. 15 Ergebnismeldung / Scouting / Videoportal 1. Der Ausrichter ist verpflichtet, ein Scouting des Spiels durchzuführen. 2. Wird durch die NBBL ggmbh ein Scoutingprogramm zur Verfügung gestellt, ist dieses zu benutzen. 3. Der Ausrichter ist verpflichtet, der JBBL-Spielleitung bis spätestens eine Stunde nach Spielende das Ergebnis und zwei Stunden nach Spielende die Scouting-Daten zu übermitteln. Die Datenübermittlung hat per Upload auf die Liga-Homepage zu erfolgen. 4. Der Scouting-Bericht muss dem Gegner nach jedem Viertel ausgedruckt zur Verfügung gestellt werden. 5. Der Ausrichter ist verpflichtet, seine Spiele als Video aufzuzeichnen. 6. Die Videoaufnahme des Heimspiels muss binnen 48 Stunden nach Spielende auf ein von der NBBL ggmbh zur Verfügung gestelltes Videoportal hochgeladen werden. Dabei sind die technischen Richtlinien hinsichtlich Qualität, Hard- und Software, die vor der Saison bekannt gegeben werden, zu beachten. 16 Spielsystem / Spielverlegungen 1. Das Spielsystem wird vom NBBL-Ligaausschuss nach Eingang der Meldungen festgelegt. 2. Der verbindliche Spielplan wird von der Spielleitung bekannt gegeben. Nach der Bekanntgabe kann die Spielleitung den Spielplan nur in begründeten Fällen ändern. 3. Spieltag ist grundsätzlich der Sonntag. Die einzelnen Spieltage ergeben sich aus dem Rahmenterminplan. Dieser kann andere Tage als einen Sonntag als Spieltag vorsehen. Alle Spiele der Vorrunde beginnen in der Regel sonntags zwischen 11:00 Uhr und 13:00 Uhr (Rahmenzeit). Bei einer Entfernung größer als 300 Kilometer (einfache Strecke, schnellste Strecke laut Google Maps) ist ein Spielbeginn vor 12:00 Uhr nur mit Einverständnis der Gegner möglich. 8

10 Ausschreibung JBBL-Saison 2018/19 Die Spiele der weiterführenden Runden beginnen in der Regel sonntags zwischen 12:30 Uhr und 15:00 Uhr. Soll ein Spiel außerhalb vorgegebener Anfangszeiten ausgetragen werden, bedarf es der Einwilligung des Gegners. Die Bundesligisten sind verpflichtet, Spiele vereinzelt auch an Wochentagen und samstags auszutragen, sollte dies zur Abwicklung der Saison erforderlich sein. Sollte ein Spiel an einem Samstag stattfinden, so muss die Anfangszeit zwischen 12:00 und 17:00 Uhr liegen. 4. Das JBBL-Spiel muss mit einem zeitlichen Mindestabstand von 2,5 Stunden zum vorhergehenden Spielbeginn angesetzt werden. 5. Der Ausrichter kann ein Spiel unter Beibehaltung des angesetzten Austragungstages der Halle nach oder im Rahmen vorgegebener Anfangszeiten der Uhrzeit nach ohne Antrag verlegen. Die Verlegung ist den Bundesligisten, der Spielleitung, den angesetzten Schiedsrichtern und der SR- Einsatzleitung mindestens 15 Tage vorher schriftlich mitzuteilen. Der Verlegende hat sich über den rechtzeitigen Zugang der Mitteilung zu vergewissern. 6. Entsteht der Grund für eine Verlegung gemäß Abs. 5 erst innerhalb von zwei Wochen vor dem angesetzten Austragungstag, bedarf die Verlegung der Einwilligung der Spielleitung. Entsteht ein Verlegungsgrund erst am Austragungstag, bedarf die Verlegung der Einwilligung des 1. Schiedsrichters. 7. Andere Spielverlegungen sind antrags- und gebührenpflichtig. Eine Verlegung ist bei Vorverlegungen spätestens 15 Tage vor dem neuen Spieltermin, ansonsten 15 Tage vor dem angesetzten Spieltermin zusammen mit der schriftlichen Zustimmung des Gegners bei der Spielleitung zu beantragen. Die Gebühr beträgt je Verlegungsantrag 50,- zzgl. gesetzlicher MwSt. Stimmt ein Gegner einem Spielverlegungsantrag nicht zu, so kann die Zustimmung ersatzweise durch die Spielleitung erfolgen, sofern der Antrag nach Entstehen des Verlegungsgrundes unverzüglich gestellt wird. Wird ein Antrag genehmigt, so gelten sinngemäß die in Abs. 5 genannten Mitteilungspflichten. 8. Auf Antrag eines beteiligten Bundesligisten kann die Spielleitung ein Spiel verlegen, wenn ein Spieler oder Trainer zu einer DBB-/LV-Maßnahme abgestellt wird. Der Antrag ist binnen einer Woche nach Einladung des Spielers/Trainers zur Maßnahme, spätestens jedoch 12 Tage vor dem Spieltermin, bei der Spielleitung zu stellen. 9. Der laut Rahmenterminplan letzte Spieltag eines Teilwettbewerbs ist der letztmögliche Spieltermin für Spiele dieses Teilwettbewerbs. Verlegungen auf einen späteren Termin sind nicht zulässig. Die Spielleitung kann im begründeten Ausnahmefall einen späteren Termin gestatten. 10. Die Spielleitung ist berechtigt, Spielverlegungen von sich aus vorzunehmen oder aufzuheben. Sie hat im begründeten Ausnahmefall insbesondere das Recht, Spiele nach Zeit und/oder Tag, ohne Bindung an die vorgegebenen Spielbeginnzeiten, zu verlegen. 11. Die Entscheidung zu einer Spielverlegung ist nicht rechtsmittelfähig. Die Spielleitung entscheidet endgültig. Sie kann von der Erhebung der Verlegungsgebühr absehen, sofern die Auferlegung der Gebühr unbillig wäre. 9

11 Ausschreibung JBBL-Saison 2018/19 17 Spielvorschriften 1. Es ist verpflichtend vorgeschrieben, die Mann-Mann-Verteidigung (MMV) zu spielen. Die Kriterien der MMV sind auf der Homepage der NBBL ggmbh veröffentlicht. 2. Die vorgeschriebene MMV wird durch Kommissare überwacht, die von der NBBL ggmbh stichprobenartig angesetzt werden. Stellt ein eingeteilter Kommissar einen Verstoß fest, so verwarnt er den Trainer beim nächsten toten Ball. Bei jedem weiteren Verstoß benachrichtigt der Kommissar den ersten Schiedsrichter, der ein Technisches Foul gegen die Bank verhängt. Das Spiel wird durch das Anschreiber-Signal sofort unterbrochen. Diese Technischen Fouls werden in der Zeile des Assistenztrainers vermerkt und mit der Spielminute und hochgestelltem M (für Mann-Mann-Verteidigung) angeschrieben. Sie zählen weder zu den Mannschaftsfouls noch zu den Technischen Fouls gegen den Trainer. Sie werden aber genauso mit einem Freiwurf bestraft (wie in Art. 36 der Regeln beschrieben). Sollten die drei Kästchen in der Zeile des Assistenztrainers nicht ausreichen, so werden weitere Technische Fouls dahinter oder darunter eingetragen. Gleiches gilt, wenn der bisherige Assistenztrainer zum Trainer wird, weil dieser disqualifiziert wurde oder aus anderen Gründen aus dem Spiel ausscheidet. Die Verhängung des 3. technischen Fouls, das gegen denselben Bundesligisten wegen Verstoßes gegen die MMV ausgesprochen wurde, führt zur Disqualifikation des Trainers. Über die Dauer der Sperre entscheidet die Spielleitung. Unabhängig von der Anzahl der wegen Verteidigungsverstößen verhängten Technischen Fouls wird das Spiel fortgesetzt. Es erfolgt kein Spielabbruch. Die benannten Kommissare haben die Pflicht, die Schiedsrichter und die Mannschaften vor dem jeweiligen Spiel über die Abläufe bei MMV-Verstößen zu informieren. 3. Ein technischer Kommissar zur Überwachung der MMV kann auch auf Antrag eines JBBL- Bundesligisten eingeteilt werden; die Kosten hierfür trägt der Antragsteller. Bei wiederholten Verstößen gegen die vorgeschriebene MMV während der laufenden Saison behält sich die NBBL ggmbh das Recht vor, einen Kommissar einzusetzen; die Kosten für diesen Kommissar trägt der Verursacher. In besonders schweren und/oder Wiederholungsfällen kann der NBBL-Ligaausschuss über einen Spielverlust entscheiden. Ein Spielverlust wird gemäß 40 Abs. 2 DBB-SO gegen denjenigen Bundesligisten gewertet, der gegen die MMV-Richtlinien verstoßen hat. 4. Bei Spielen, in denen kein technischer Kommissar zur Überwachung der MMV eingesetzt ist, besteht die Möglichkeit Beschwerde wegen Verstoßes gegen die vorgeschriebene MMV einzulegen. Zum Einreichen der Beschwerde stellt die NBBL ggmbh den Bundesligisten ein Formular zur Verfügung. Wird ein Verstoß gegen die MMV-Richtlinien festgestellt, wird dieser mit einer Geldstrafe und/oder mit Spielverlust in besonders schweren Fällen geahndet. 10

12 Ausschreibung JBBL-Saison 2018/19 18 Qualifikationsrunden für die JBBL-Saison 2018/19 1. Die Bundesligisten, die als Verlierer aus der Playdown-Runde der Saison 2017/18 hervorgehen sowie Neubewerber, spielen bei Bedarf die noch freien JBBL-Plätze der Saison 2018/19 aus. 2. Die Termine für die Qualifikationsrunden sind: 09./ , 16./ bzw. 23./ Die Einteilung der Spiele und der Spielmodus werden nach dem Meldeschluss durch den NBBL- Ligaausschuss vorgenommen und können von diesem jederzeit geändert werden. Über Spielverlegungen entscheidet die Spielleitung. 3. Einsatzberechtigt sind Spieler, die im Zeitraum vom bis geboren sind und eine DBB-Teilnahmeberechtigung besitzen. Auf dem Spielbericht müssen mindestens acht Spieler aufgeführt sein. Pro Spiel dürfen maximal drei nichtdeutsche Spieler auf dem Spielbericht eingetragen werden, analog 8 Abs. 2 und 3 dieser Ausschreibung. Für die JBBL-Qualifikationsrunden zur Spielzeit 2019/20 erhält der eine Spieler ohne deutsche Staatsangehörigkeit, der dem Kader angehören darf, obwohl er keine der in 8 Abs. 2 genannten Voraussetzungen erfüllt, nur dann eine Teilnahmeberechtigung, wenn er am über eine DBB-Teilnahmeberechtigung verfügte. 4. Alle Teilnehmer der Qualifikationsrunden müssen für ihre Spieler die Unterlagen einreichen, die für die Beantragung von JBBL-Lizenzen 2018/19 notwendig sind (siehe 8 Abs. 5 dieser Ausschreibung). 5. Die Meldung von mindestens acht Spielern mit sämtlichen Unterlagen erfolgt bis zu einer festgelegten und vorab kommunizierten Frist nach Aufforderung durch die NBBL ggmbh eingehend im Original bei der NBBL-Geschäftsstelle. Darüber hinaus gehende Spielermeldungen sind möglich. 6. Für alle Teilnehmer der Qualifikationsrunden wird durch die NBBL ggmbh eine elektronische Spielerliste erstellt. Auf dieser Spielerliste müssen mindestens acht Spieler aufgeführt sein. Nur die auf dieser Spielerliste aufgeführten Spieler sind für die Qualifikationsrunden einsatzberechtigt. Die Liste muss ausgedruckt bei der Qualifikation vorgelegt werden. Außerdem muss sich jeder Spieler mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass) ausweisen. 7. Für die Qualifikationsrunden werden den Teilnehmern keine gesonderten JBBL-Lizenzen ausgestellt und berechnet. Eine Berechnung erfolgt erst nach erfolgreicher Qualifikation für die Saison 2018/19. Die Qualifikation zählt zum Wettbewerb 2018/19. Ein erfolgreicher Teilnehmer an einer Qualifikation sowie anschließende Wildcard-Nehmer unterliegen den Wechselbestimmungen nach 9 Abs. 1 dieser Ausschreibung. 8. Die Teilnahmegebühr für die Qualifikationsrunden beträgt 250,- zzgl. gesetzlicher MwSt. Nach Eingang aller Meldungen wird jedem Teilnehmer der Qualifikation eine Rechnung zur Zahlung der Teilnahmegebühr zugeschickt. Eine Rechnung über die Meldegebühr für die Saison 2018/19 erfolgt erst nach erfolgreicher Qualifikation. 9. Für die Qualifikationsrunden gelten die DBB-SO, die DBB-RO, die JBBL-Ausschreibung der Saison 2018/19 sowie der JBBL-Teilnahmerechtsvertrag mit den dazugehörigen Anlagen. Gespielt wird nach den offiziellen FIBA-Regeln, sofern nichts anderes von der NBBL ggmbh kommuniziert wurde. 10. Der Versand von offiziellen Informationen zur Qualifikation 2018/19 erfolgt per durch die NBBL ggmbh. 11

13 Ausschreibung JBBL-Saison 2018/ Die Qualifikationsteilnehmer können sich formlos per mit Angabe der Halle (Bezeichnung, Adresse, Ausstattung, Anzahl Umkleiden, Maße, Anzahl Sitzplätze etc.) um die Ausrichtung eines Qualifikationsturniers bei der NBBL ggmbh bewerben. 12. Der Ausrichter trägt die Kosten der Schiedsrichter und die Kosten für die ordnungsgemäße Durchführung des Spiels (Halle, Kampfgericht, Werbung usw.). Die Kosten für die Schiedsrichter sind vor Ort in bar zu begleichen. Ein Ausgleich dieser findet nicht statt. Mögliche Einnahmen verbleiben beim Ausrichter. 13. Die NBBL ggmbh setzt für jedes Qualifikationsspiel einen Kommissar zur Überwachung der Mann- Mann-Verteidigung (MMV) an. Dieser übernimmt ebenfalls das Amt des Juryvorsitzenden. Die Schiedsgerichtbestimmungen im Falle eines Protests werden den Qualifikationsteilnehmern separat per von der NBBL ggmbh zugeschickt. Die Kosten für den angesetzten Kommissar zur Überwachung der MMV übernimmt die NBBL ggmbh. Für den Kommissar zur Überwachung der MMV ist ein Platz am Kampfgericht freizuhalten. 14. Die Reisekosten sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung trägt jeder Qualifikationsteilnehmer selber. 15. Der Ausrichter hat den Qualifikationsteilnehmern Vorschläge für die Unterkunft (unteres, mittleres, höheres Preissegment) sowie Restaurantempfehlungen spätestens 14 Tage vor dem Beginn des Qualifikationsturnieres schriftlich per zukommen zu lassen. 16. Als Spielball bei der Qualifikation dürfen ausschließlich Bälle der Marke Molten mit DBB-Logo verwendet werden. 17. Der Rückzug von der Qualifikation vor Veröffentlichung der Qualifikations-Spielpläne wird mit einer Ordnungsstrafe nach Punkt des JBBL-Strafenkatalogs belegt. Der Rückzug von der Qualifikation nach Veröffentlichung der Qualifikations-Spielpläne wird mit einer Ordnungsstrafe nach Punkt des JBBL-Strafenkatalogs belegt. Ein Nichtantreten während eines laufenden Qualifikationsturniers wird mit einer Ordnungsstrafe nach Punkt 2.2 des JBBL-Strafenkatalogs belegt. 18. Das Spielergebnis ist durch den Ausrichter spätestens 60 Minuten nach Spielende zu übermitteln. Die Spielberichtsbögen müssen dem zuständigen Spielleiter im Original und unmittelbar im Anschluss an die jeweilige Qualifikationsrunde gesammelt auf dem Postweg zugeschickt werden. 19. Videoaufzeichnung und Scouting sind nicht zwingend erforderlich. 20. Sollten die JBBL-Fahne und der Ballwagen von Molten aus der Saison 2017/18 bereits vorhanden sein, so sollten diese entsprechend platziert sein. 21. Im Falle einer Nicht-Qualifikation für die Saison 2018/19 wird die Kaution im Anschluss an die Qualifikationsrunden auf das in der Projektbeschreibung angegebene Konto zurückerstattet. Die Erstattung erfolgt für Bundesligisten der Saison 2017/18 erst nach Rückgabe der JBBL-Fahne und des Scoutingdongles sowie Begleichung aller noch ausstehenden Rechnungsbeträge. 19 Instanzen Organisation und Durchführung des Spielbetriebs sowie die damit verbundenen Maßnahmen erfolgen durch die NBBL ggmbh. Der NBBL-Geschäftsführer bzw. die von ihm eingesetzte Spielleitung ist zuständig für alle Entscheidungen, die sich aus der Teilnahme und dem Spielbetrieb ergeben. Abweichend von der DBB-RO ist die erste und einzige Rechtsinstanz der NBBL-Ligaausschuss. Für Verfahren vor dem NBBL-Ligaausschuss gilt die DBB-RO sinngemäß. 12

14 Ausschreibung JBBL-Saison 2018/19 Anschriften der Liga NBBL ggmbh Flasch, Kristina Tel.: Schwanenstraße 6-10 Fax: Hagen Marketing Manager Coura, Christoph Tel.: Schwanenstraße 6-10 Fax: Hagen Spielleitung Nord Eckert, Siegfried Tel.: Offenburger Straße 77 Handy: Freiburg Fax: sigibaba8@gmail.com Spielleitung Süd Daumann, Robert Via Bastia 28 Handy: Höchberg robert@daumann.biz Scouting Stefan Schultz Handy: schultz@easycredit-bbl.de Homepage Bankverbindung NBBL ggmbh Märkische Bank eg IBAN: DE Schiedsrichteransetzungen/-umbesetzungen Die Kontakte zu den einzelnen SR-Einsatzstellen erhalten Sie bei der NBBL ggmbh Flasch, Kristina Tel.: Fax: kristina.flasch@basketball-bund.de Stefan Raid DBB-Vizepräsident Uwe Albersmeyer NBBL ggmbh Geschäftsführer 13

15 Anlage I zum JBBL-Teilnahmerechtsvertrag 2018/19 GEBÜHREN JBBL-Saison 2018/19 Stand: April 2018 Beschreibung Betrag MwSt. Gesamtbetrag Kaution 1.000, ,00 Teilnahme Qualifikation 250,00 7% 267,50 Meldegebühr 1.000,00 7% 1.070,00 anteilige Kosten Videoportal 200,00 19% 238,00 Ausstellung JBBL-Lizenz 25,00 7% 26,75 Spielverlegung 50,00 7% 53,50 Trainer-Übergangslizenz (TÜL) 500,00 7% 535,00 TÜL im 1. Folgejahr 1.000,00 7% 1.070,00 TÜL im 2. Folgejahr 2.000,00 7% 2.140,00 Einleitung eines Rechtsverfahrens vor dem NBBL- Ligaausschuss Übertragung von Rechten gem. Teilnahmerechtsvertrag 8 Namensänderung nach Bewerbungsschluss (gem. Marketing- und Medienrichtlinien 10) 200,00 7% 214,00 250,00 7% 267,50 150,00 7% 160,50 SR-Gebühr pro Spiel (je SR) 40,00 40,00 Fahrtkostenerstattung SR 0,30 pro gefahrenem km oder Erstattung ÖPV-Kosten 0,30 / km MMV-Kommissar-Gebühr (auf Anforderung eines Bundesligisten) Fahrtkostenerstattung MMV-Kommissar 40,00 40,00 0,30 pro gefahrenem KM oder Erstattung ÖPV-Kosten 0,30 / km

16 AUSSCHREIBUNG NBBL-Saison 2018/19 Stand: August 2018

17 Ausschreibung NBBL-Saison 2018/19 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 Präambel Rechtliche Grundlagen Haftung Strafenkatalog / Teamsperre Einnahmen / Eintritt / Kosten Projektbeschreibung / Kaution / Meldegebühr Teilnahmerecht / Qualifikation NBBL-Spielgemeinschaften Kadergröße / Teilnahmeberechtigung / Einsatzberechtigung / Spielberechtigung Wechsel / Nachmeldungen Trainer Schiedsrichter Spielhallen Technische Ausrüstung / Kampfgericht Spielkleidung Ergebnismeldung / Scouting / Videoportal Spielsystem / Spielverlegungen Qualifikationsrunden für die NBBL-Saison 2018/ Instanzen Anschriften der Liga

18 Ausschreibung NBBL-Saison 2018/19 Präambel Die Nachwuchs Basketball Bundesliga (NBBL) ist eine am Leistungssport orientierte Ausbildungsliga für deutsche Nachwuchsspieler in Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Basketball Bund (DBB), der 1. Basketball-Bundesliga (BBL) und der AG 2. Basketball-Bundesliga (AG 2. Liga). Sie wird als höchste Liga für die Altersklasse U19 männlich eingerichtet und ist die deutsche Jugendmeisterschaft in dieser Altersklasse. Veranstalter ist die gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung des deutschen Nachwuchsbasketballs mbh (NBBL ggmbh). 1 Rechtliche Grundlagen 1. Rechtsgrundlage dieser Ausschreibung bildet 7 DBB-JSO unter Berücksichtigung der offiziellen Spielregeln der FIBA. Die Ausschreibung wurde vom DBB-Jugendausschuss beschlossen. 2. Sofern durch diese Ausschreibung oder den Teilnahmerechtsvertrag oder eine NBBL-/JBBL- Richtlinie keine Ausnahmen geregelt sind, gelten für die NBBL die Bestimmungen der FIBA und des DBB, wie sie in den Spielregeln, der Satzung und den Ordnungen festgelegt sind. 3. Der DBB-Jugendausschuss ermächtigt den NBBL-Ligaausschuss, notwendige Änderungen und Ergänzungen dieser Ausschreibung vorzunehmen. Diese sind unverzüglich dem DBB- Jugendausschuss und den beteiligten Bundesligisten zu übersenden. 4. Jeder teilnehmende Bundesligist schließt mit der NBBL ggmbh einen Teilnahmerechtsvertrag ab, der die grundsätzliche Zusammenarbeit regelt. 2 Haftung Der DBB, die BBL, die AG 2. Liga, die NBBL ggmbh und die jeweiligen Ausrichter übernehmen keinerlei Haftung für Unfälle und Diebstähle sowie andere Schadensfälle. 3 Strafenkatalog / Teamsperre Für die NBBL gilt der als Anlage zum NBBL-Teilnahmerechtsvertrag beigefügte Strafenkatalog. Erfüllt ein Bundesligist eine Verpflichtung aus der Ausschreibung, dem Teilnahmerechtsvertrag, einer anderen Bestimmung der NBBL ggmbh oder den sonstigen Ordnungen des DBB nicht sofort bzw. nach Ablauf einer gesetzten Frist, kann nach Mahnung vom Geschäftsführer der NBBL ggmbh ein befristeter Ausschluss vom Spielbetrieb ausgesprochen werden, bis die Verpflichtung erfüllt ist. Während dieser Zeit angesetzte Spiele des Bundesligisten werden mit -1 Wertungs- und 0:20-Korbpunkten als verloren gewertet. Der Spielpartner erhält 2 Wertungs- und 20:0-Korbpunkte. Spielverlegungen sind während dieser Zeit nicht möglich. Gegen diese Entscheidungen ist der Rechtsweg gem. 18 dieser Ausschreibung möglich. 4 Einnahmen / Eintritt / Kosten 1. Die Einnahmen aus der Vermarktung der Spiele vor Ort und die Eintrittsgelder stehen dem jeweiligen Ausrichter zu, Einnahmen aus selbst akquirierter Werbung auf dem Trikot gehören dem jeweiligen Bundesligisten. Weitere Regelungen bezüglich der Werbung (wie Bereitstellung von Werbeflächen u.a.m.) sind Bestandteil des Teilnahmerechtsvertrags zwischen der NBBL ggmbh und dem jeweiligen Bundesligisten. 2

19 Ausschreibung NBBL-Saison 2018/19 2. Der Ausrichter trägt die Kosten der Schiedsrichter und die Kosten für die ordnungsgemäße Durchführung des Spiels (Halle, Kampfgericht, Werbung usw.). Die Reisekosten sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung trägt jeder Bundesligist selbst. 3. Der Ausrichter hat der Gastmannschaft 10 Sitzplatzkarten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Auf Anforderung erhält die NBBL ggmbh vom Ausrichter bis zu 10 Sitzplatzkarten kostenlos zur Verfügung gestellt. 5 Projektbeschreibung / Kaution / Meldegebühr Das Formblatt NBBL-Projektbeschreibung ist vollständig ausgefüllt bis zum (Posteingang des Originals) bei der NBBL-Geschäftsstelle einzureichen. In der Projektbeschreibung sind sämtliche Ansprechpartner zu benennen sowie nach erfolgreicher Qualifikation online unter im geschlossenen Team-Management-System einzutragen. Zudem muss der NBBL ggmbh bis zum (Posteingang des Originals) der Teilnahmerechtsvertrag in zweifacher Ausführung von einem Vertretungsberechtigten gemäß 26 BGB unterschrieben vorliegen. Darüber hinaus muss der Meldung ein Nachweis über die Einzahlung der Kaution (falls nicht schon aus der Vorsaison vorhanden) in Höhe von 1.000,- beigefügt sein. Die Meldegebühr beträgt 1.000,- zzgl. gesetzlicher MwSt. Nach Eingang aller Meldungen wird jedem Bundesligisten eine Rechnung zur Zahlung der Meldegebühr zugeschickt. Diese ist binnen 14 Tagen zu begleichen. 6 Teilnahmerecht / Qualifikation 1. Ein Teilnahmerecht kann beantragt werden von: a) Einem Verein, der in einem LV oder dem DBB Mitglied ist b) Einer Spielgemeinschaft (gem. 3 DBB-SO) c) Einer Mannschafts-Spielgemeinschaft (gem. 7 dieser Ausschreibung) d) Einer juristischen Person der BBL oder AG 2. Liga 2. Die Meldefrist (Posteingang des Originals) ist von allen Antragstellern (bisherige Bundesligisten, Neubewerber) einzuhalten. 3. Über die Zulassung zum Wettbewerb bzw. zur Qualifikation entscheidet der NBBL-Ligaausschuss endgültig. Wildcards können vom NBBL-Ligaausschuss vergeben werden. a) In begründeten Ausnahmefällen kann das Teilnahmerecht vom NBBL-Geschäftsführer unter einer aufschiebenden Bedingung erteilt werden, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Teilnahmerechtsantrag die Voraussetzungen für die Erteilung des Teilnahmerechts nicht fristgerecht vollständig vorliegen, allerdings zu erwarten ist, dass innerhalb der von der NBBL ggmbh gesetzten Frist der erforderliche Nachweis noch erbracht werden kann. Nach erfolglosem Ablauf der Frist entfällt das Teilnahmerecht. b) Unbeschadet dessen kann die Erteilung des Teilnahmerechts durch den NBBL-Geschäftsführer auch mit Auflagen verbunden werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung des Teilnahmerechts nicht fristgerecht vollständig vorliegen. Er ist berechtigt, ein bereits erteiltes Teilnahmerecht nachträglich zu widerrufen oder zu entziehen, wenn der Bundesligist eine ihm im Zusammenhang mit der Teilnahmerechtserteilung erteilte Auflage nicht oder nicht fristgerecht erfüllt. 3

20 Ausschreibung NBBL-Saison 2018/19 c) Der Bundesligist nimmt bis zum Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung am laufenden Wettbewerb teil. Das Recht zur Teilnahme am laufenden Wettbewerb entfällt mit Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung. Bei einem Entzug des Teilnahmerechts während des laufenden Spielbetriebs sind die ausstehenden Spiele zu werten, als sei der Bundesligist nicht angetreten. Die bereits ausgetragenen Spiele unter seiner Beteiligung werden wie ausgetragen gewertet. Der Bundesligist wird unabhängig von den Ergebnissen der ausgetragenen Spiele als Letztplatzierter der Abschlusstabelle der jeweiligen Spielrunde eingeordnet. d) Alternativ zu einem Widerruf oder Entzug des Teilnahmerechts können einem Bundesligisten Wertungspunkte abgezogen und/oder eine Geldstrafe nach dem NBBL-Strafenkatalog (Anlage II zum NBBL-Teilnahmerechtsvertrag) Punkt 3.16 verhängt werden. e) Eine Entscheidung gemäß a)-d) ist dem betreffenden Bundesligisten schriftlich mitzuteilen. Sie ist zu begründen und mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen. Der Bundesligist kann gegen eine ihn belastende Entscheidung Berufung beim NBBL-Ligaausschuss einlegen. Die Berufung ist binnen einer Woche ab Zustellung der Entscheidung gegenüber der NBBL ggmbh schriftlich und begründet zu erklären. Ein Zahlungsnachweis für die Rechtsmittelgebühr ist beizufügen. 4. Verzichtet ein Bundesligist während des laufenden Spielbetriebs der Saison 2018/19 auf das Teilnahmerecht, sind die ausstehenden Spiele zu werten, als sei der Bundesligist nicht angetreten. Die bereits ausgetragenen Spiele unter seiner Beteiligung werden wie ausgetragen gewertet. Der Bundesligist wird unabhängig von den Ergebnissen der ausgetragenen Spiele als Letztplatzierter der Abschlusstabelle der jeweiligen Spielrunde eingeordnet. 5. Die Bundesligisten, die nach Ende der Hauptrunden der Saison 2017/18 den 9. Platz ihrer Gruppe belegen bzw. als Verlierer aus der 2. Playdown-Runde hervorgehen sowie Neubewerber, müssen sich in Qualifikationsrunden für die NBBL-Saison 2018/19 qualifizieren. 7 NBBL-Spielgemeinschaften 1. Eine NBBL-Spielgemeinschaft (SG) ist der Zusammenschluss von zwei oder mehreren Vereinen, die einem LV oder dem DBB angehören bzw. von juristischen Personen, die der BBL oder AG 2. Liga angeschlossen sind. 2. Über die Bildung einer SG wird ein Vertrag zwischen den Beteiligten geschlossen. Dieser Vertrag muss folgende Regelungen enthalten: a) Außenvertretung und Organisation der SG b) Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung aller Beteiligten für alle Verpflichtungen der SG im Zusammenhang mit der Teilnahme an der NBBL c) Auflösung der SG (Übertragung der Anwartschaft auf das Teilnahmerecht) 3. Die Zulassung muss von den Beteiligten bei der NBBL-Geschäftsstelle bis zum beantragt werden. Dem Antrag sind der o.g. Vertrag und eine detaillierte Projektbeschreibung (Formblatt, s. 5 dieser Ausschreibung) beizufügen. Über die Zulassung entscheidet der NBBL- Geschäftsführer endgültig. 4. Eine SG hat alle Rechte und Pflichten eines Vereins. 4

21 Ausschreibung NBBL-Saison 2018/19 8 Kadergröße / Teilnahmeberechtigung / Einsatzberechtigung / Spielberechtigung 1. Ein Kader muss mindestens zwölf lizenzierte Spieler umfassen. Teilnahmeberechtigt sind Spieler, die im Zeitraum vom bis geboren sind. Mindestens sechs Anträge zur Erteilung von NBBL-Lizenzen mit sämtlichen dazugehörigen Unterlagen sind bis zum (Posteingang der Originale) und die restlichen Lizenzanträge bis zur Mindestanzahl von zwölf bis zum (Posteingang der Originale) bei der NBBL-Geschäftsstelle einzureichen. Darüber hinaus gehende Spielerlizenzanträge sind möglich. 2. Ein Spieler ohne deutsche Staatsangehörigkeit kann eine NBBL-Teilnahmeberechtigung nur erhalten, wenn er a) vor dem in Besitz einer NBBL- oder JBBL-Teilnahmeberechtigung war oder b) seit mindestens drei Jahren eine DBB-Teilnahmeberechtigung besitzt oder c) nachweist, dass er seit mindestens drei Jahren seinen ersten Wohnsitz sowie seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat. Über Ausnahmefälle entscheidet der NBBL-Ligaausschuss endgültig. 3. Abweichend von Abs. 2 darf dem Kader höchstens ein Spieler ohne deutsche Staatsangehörigkeit angehören, der keine der in Abs. 2 genannten Voraussetzungen erfüllt. Der vollständige Antrag auf Erteilung einer NBBL-Lizenz für diesen Spieler muss mit sämtlichen dazugehörigen Unterlagen gem. 8 Abs. 5 bis zum (Posteingang des Originals) bei der NBBL ggmbh eingegangen sein. Sollte die NBBL-Lizenz dieses Spielers bis zum deaktiviert werden, so kann er einmalig durch einen anderen Spieler ohne deutsche Staatsangehörigkeit ersetzt werden, der die in Satz 1 genannten Voraussetzungen erfüllt. 4. Auf einem Spielbericht müssen mindestens acht Spieler aufgeführt sein. Die Anzahl der Spieler ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist dabei auf drei begrenzt. Die aufgeführten Spieler müssen ab Spielbeginn bis zum Spielende für einen Einsatz zur Verfügung stehen, spielbereit im Sinne der FIBA-Regeln sein und Spielkleidung tragen. 5. Teilnahmeberechtigt sind nur Spieler mit gültiger NBBL-Lizenz (Beginn der Teilnahmeberechtigung mit Eingang des Antrags und sämtlicher Unterlagen bei der NBBL ggmbh). Diese wird von der NBBL ggmbh auf Antrag erteilt (Formulare werden von der NBBL ggmbh online unter im geschlossenen Team Management System-Bereich zur Verfügung gestellt). Voraussetzungen für die Erteilung und Fortbestand einer NBBL-Lizenz sind: a) Eine DBB-Teilnahmeberechtigung b) Antrag auf Erteilung einer NBBL-Lizenz, vollständig ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterschriften c) Beleg für die Staatsangehörigkeit (falls nicht schon vorliegend), ggf. Nachweis des Wohnsitzes in Deutschland d) Personalbogen, vollständig ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterschriften e) Unterzeichnete Anti-Doping-Vereinbarung f) Unterzeichnete Schiedsvereinbarung für Anti-Doping-Verfahren g) Eingang der unter b) f) genannten Dokumente im Original bei der NBBL ggmbh h) Vollständigkeit der unter a) f) genannten Dokumente 6. Der Einsatz in der NBBL hat keinen Einfluss auf anderweitig festgelegte Einsatzberechtigungen. Ergänzend zu den mindestens zwölf gemeldeten Spielern gem. Abs. 1, dürfen pro Bundesligist maximal drei Spieler des ältesten JBBL-Jahrgangs mit einer NBBL/JBBL-Doppellizenz ausgestattet werden. Die Auswahl der Spieler obliegt der sportlichen Leitung des Bundesligisten. Darüber hinaus gehende NBBL/JBBL-Doppellizenzen sind nicht möglich. 5

22 Ausschreibung NBBL-Saison 2018/19 Auf Antrag des DBB-Sportdirektors kann der NBBL-Geschäftsführer, in Abstimmung mit dem NBBL-Ligaausschuss, NBBL-Sonderteilnahmeberechtigungen für Spieler eines jüngeren JBBL- Jahrgangs erteilen (Jahrgänge 2004/2005). 7. Die Einsatzberechtigung erlangt der Spieler, indem er vor Beginn seines ersten Spiels in die elektronische Spielerliste, zu erreichen unter dem Link eingetragen wird. 8. Die Anzahl der Einsätze eines Spielers an zwei aufeinanderfolgenden Tagen ist auf drei, davon nicht mehr als zwei am selben Tag, beschränkt. Ein Einsatz gem. Satz 1 liegt vor, wenn der Spieler in den Spielbericht eines Spiels eingetragen wird. Wird die erlaubte Einsatzanzahl überschritten, so wird das im Beschränkungszeitraum liegende NBBL-Spiel des Bundesligisten des Spielers mit -1 Wertungs- und 0:20-Korbpunkten als verloren gewertet; der Spielpartner erhält 2 Wertungsund 20:0-Korbpunkte. Ein Verstoß muss binnen 15 Tagen geahndet werden. 9 Wechsel / Nachmeldungen 1. Ein Wechsel der NBBL-Teilnahmeberechtigung ist nicht zulässig. Über Ausnahmen entscheidet der NBBL-Ligaausschuss endgültig. 2. Nachmeldungen sind bis zum unbegrenzt möglich. Vom bis zum sind je Bundesligist nur noch zwei Nachmeldungen zulässig. Als Nachmeldung zählt auch die Meldung eines Spielers eines JBBL-Jahrgangs (Jahrgang 2003 und jünger). Spieler ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die die Voraussetzungen gem. 8 Abs. 3 dieser Ausschreibung erfüllen, können nur bis zum nachgemeldet werden. Entscheidend bei allen Nachmeldungen ist der Eingang der vollständigen Lizenzanträge mit sämtlichen dazugehörigen Unterlagen im Original bei der NBBL ggmbh. 10 Trainer 1. In einem Spiel muss die Mannschaft von einem Trainer mit einer gültigen DBB-Trainerlizenz mindestens der Kategorie B betreut werden. Der zusätzliche Trainer-Assistent benötigt keine Trainerlizenz. 2. Der 1. Schiedsrichter hat die Identität der auf dem Anschreibebogen eingetragenen Trainer anhand der Trainerausweise zu kontrollieren und deren Gültigkeit zu prüfen. 3. Für eine Mannschaft mit einem Trainer, der nicht im Besitz der erforderlichen Lizenz ist, muss bei der NBBL ggmbh vor dem erstmaligen Einsatz eine Übergangslizenz beantragt werden. Die Übergangslizenz ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 500,- zzgl. gesetzlicher MwSt. In den Folgejahren verdoppelt sich der Betrag jährlich. Bei einer Übertragung der Rechte bleibt die Staffelung weiterhin bestehen. Sollte der Trainer bis zum nächst möglichen Prüfungstermin der Bundesakademie in den Besitz einer gültigen DBB-Trainerlizenz mindestens der Kategorie B kommen, so wird die Gebühr für die letzte erstellte Übergangslizenz von der NBBL ggmbh auf Antrag erstattet. 11 Schiedsrichter 1. Die Schiedsrichtergebühren werden von den Bundesligisten getragen. Die Bezahlung der Schiedsrichter erfolgt per Überweisung durch die NBBL ggmbh. Die Spielleitungsgebühr für einen Schiedsrichter beträgt 60,- pro Spiel. Fahrtkosten werden in Höhe von 0,30 je gefahrenen 6

23 Ausschreibung NBBL-Saison 2018/19 Kilometer erstattet. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden die entstandenen Kosten für Fahrkarten der 2. Klasse in voller Höhe erstattet. 2. Die Schiedsrichter bestätigen die entstandenen Kosten anhand des vollständig ausgefüllten Abrechnungsvordrucks. Der 1. Schiedsrichter hat am Spieltag die ausgefüllten Abrechnungsvordrucke auf dem Postweg an das NBBL-Ligabüro sowie Spielbericht und Checkliste als Scan (Vorder- und Rückseite) per an die Spielleitung zu senden. Der adressierte und ausreichend frankierte Briefumschlag sowie die Checkliste werden durch den Ausrichter zur Verfügung gestellt. Die Originale des Spielberichtsbogens und der Checkliste verbleiben beim Ausrichter. Dieser ist verpflichtet, die Originale bis zum zu verwahren und auf Anforderung der NBBL ggmbh vorzulegen. 3. Die Spielgebühren und Fahrtkosten werden von der NBBL ggmbh nach Eingang der Abrechnungsvordrucke überwiesen. Um eine durchgehende Kontodeckung zu gewährleisten, wird die NBBL ggmbh jedem Bundesligisten zwei Rechnungen über insgesamt 2.530,- (zwei Raten á 1.250,- im Oktober 2018 und Januar 2019 zzgl. einmalig 30,- Verwaltungsgebühr) zukommen lassen. 4. Nach Ende des Wettbewerbs wird ein ligaweiter Ausgleich der SR-Kosten vorgenommen (SR-Kostenpool). Sollte nach dem Schiedsrichterkostenausgleich eine Nachberechnung notwendig sein, so ist der fällige Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung von dem jeweiligen Bundesligisten auf das Konto der NBBL ggmbh zu überweisen. Die Auszahlung eines möglichen Guthabens erfolgt erst nach dem Eingang aller Zahlungen. 12 Spielhallen 1. Spiele dürfen nur in Spielhallen durchgeführt werden, die von der NBBL ggmbh zugelassen sind. Die Zulassung ist durch den Bundesligisten vor Saisonbeginn bei der Spielleitung zu beantragen. Frist und Form werden durch den NBBL-Ligaausschuss festgelegt. 2. Die Spielfeldabmessungen müssen mindestens 26 m in der Länge und 14 m in der Breite betragen. Als hindernisfreie Räume sind mindestens einzuhalten: - 1 m an den Seitenlinien - 2 m an den Endlinien - 2 m zwischen den Mannschaftsbänken und den Zuschauern - 2 m zwischen dem Kampfgericht und den Zuschauern 3. Der Ausrichter hat den Schiedsrichtern und der Gastmannschaft jeweils einen separaten und abschließbaren Umkleideraum mit Duschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. 4. Sollten die Vorgaben des NBBL-Ligaausschusses nicht eingehalten werden, behält sich die NBBL ggmbh vor, auf Kosten des NBBL-Bundesligisten eine Überprüfung durchzuführen. 5. Der NBBL-Ligaausschuss kann auf Antrag Abweichungen genehmigen. 6. Die Halle sowie die Umkleiden der Gastmannschaft und der Schiedsrichter müssen mindestens 90 Minuten vor Spielbeginn geöffnet sein. Das Spielfeld muss mindestens 45 Minuten vor dem Spielbeginn uneingeschränkt zur Verfügung stehen. 7. Ausreichend Eis zum Kühlen von Verletzungen muss vom Ausrichter zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren muss ein Wischgerät zur Reinigung und Trocknung des Bodens vorhanden sein. 7

24 Ausschreibung NBBL-Saison 2018/19 13 Technische Ausrüstung / Kampfgericht 1. Die erforderliche technische Ausrüstung ist in Artikel 3 der Offiziellen Basketball-Regeln beschrieben. 2. Neben den dort genannten Gegenständen müssen Ersatz-Spieluhren (manuell, mindestens 10 cm Durchmesser), Ersatz-24-Sekunden-Anlage, Ersatzbrett und Ersatzkorb vorhanden sein. Alternativ kann eine gleichwertige Ersatzhalle gestellt werden. 3. Es müssen eine elektronische Zeitnahme und Ergebnisanzeige sowie eine optische 24-Sekunden- Anlage (Digitalanzeige rücklaufend) vorhanden sein. Die 24-Sekunden-Anlage muss außer von 24s auch von 14s gestartet werden können. 4. Als Spielbälle dürfen nur Bälle der Marke Molten mit DBB-Logo verwendet werden. 5. Der NBBL-Ligaausschuss kann auf Antrag Abweichungen genehmigen. 6. Der Anschreiber und die Scouter müssen 30 Minuten und die restlichen Kampfrichter 15 Minuten vor Spielbeginn am Anschreibetisch anwesend sein. Mindestens einer der drei Kampfrichter hat eine Kampfrichterlizenz vorzuweisen. 14 Spielkleidung Die Spielkleidung muss den Vorschriften der FIBA-Regeln und den Marketing- und Medienrichtlinien der NBBL ggmbh entsprechen. Als Trikotnummern sind die Nummern 0 und 00 sowie 1-99 zugelassen. 15 Ergebnismeldung / Scouting / Videoportal 1. Der Ausrichter ist verpflichtet, ein Scouting des Spiels durchzuführen. 2. Wird durch die NBBL ggmbh ein Scoutingprogramm zur Verfügung gestellt, ist dieses zu benutzen. 3. Der Ausrichter ist verpflichtet, der NBBL-Spielleitung bis spätestens eine Stunde nach Spielende das Ergebnis und zwei Stunden nach Spielende die Scouting-Daten zu übermitteln. Die Datenübermittlung hat per Upload auf die Liga-Homepage zu erfolgen. 4. Der Scouting-Bericht muss dem Gegner nach jedem Viertel ausgedruckt zur Verfügung gestellt werden. 5. Der Ausrichter ist verpflichtet, seine Spiele als Video aufzuzeichnen. 6. Die Videoaufnahme des Heimspiels muss binnen 48 Stunden nach Spielende auf ein von der NBBL ggmbh zur Verfügung gestelltes Videoportal hochgeladen werden. Dabei sind die technischen Richtlinien hinsichtlich Qualität, Hard- und Software, die vor der Saison bekannt gegeben werden, zu beachten. 8

25 Ausschreibung NBBL-Saison 2018/19 16 Spielsystem / Spielverlegungen 1. Das Spielsystem wird vom NBBL-Ligaausschuss nach Eingang der Meldungen festgelegt. 2. Der verbindliche Spielplan wird von der Spielleitung bekannt gegeben. Nach der Bekanntgabe kann die Spielleitung den Spielplan nur in begründeten Fällen ändern. 3. Spieltag ist grundsätzlich der Sonntag. Die einzelnen Spieltage ergeben sich aus dem Rahmenterminplan. Dieser kann andere Tage als einen Sonntag als Spieltag vorsehen. Die Spiele beginnen grundsätzlich zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr. Soll ein Spiel außerhalb vorgegebener Anfangszeiten ausgetragen werden, bedarf es der Einwilligung des Gegners. Die Bundesligisten sind verpflichtet, Spiele vereinzelt auch an Wochentagen und samstags auszutragen, sollte dies zur Abwicklung der Saison erforderlich sein. Sollte ein Spiel an einem Samstag stattfinden, so muss die Anfangszeit zwischen 13:00 und 18:00 Uhr liegen. 4. Das NBBL-Spiel muss in einem zeitlichen Mindestabstand von 2,5 Stunden zum vorhergehenden Spielbeginn angesetzt werden. 5. Jeder Bundesligist benennt vor der Spielplanerstellung die zugehörige Überbaumannschaft im Herrenbereich. Diese nimmt an der ProA, der ProB oder einer Regionalliga teil. Bei der Spielplanerstellung wird größtmögliche Überschneidungsfreiheit zwischen NBBL- und Überbaumannschaft angestrebt. 6. Setzt die 2. Basketball-Bundesliga oder eine Regionalliga für eine Überbaumannschaft Überschneidungsfreiheit mit einem BBL-Team um oder legt ein Bundesligist die Heimspieltermine seiner Überbaumannschaft auf NBBL-Spieltage, so wird der NBBL- Bundesligist behandelt als hätte er keine Überbaumannschaft. 7. Der Ausrichter kann ein Spiel unter Beibehaltung des angesetzten Austragungstages der Halle nach oder im Rahmen vorgegebener Anfangszeiten der Uhrzeit nach ohne Antrag verlegen. Die Verlegung ist den Bundesligisten, der Spielleitung, den angesetzten Schiedsrichtern und der SR- Einsatzleitung mindestens 15 Tage vorher schriftlich mitzuteilen. Der Verlegende hat sich über den rechtzeitigen Zugang der Mitteilung zu vergewissern. 8. Entsteht der Grund für eine Verlegung gemäß Abs. 7 erst innerhalb von zwei Wochen vor dem angesetzten Austragungstag, bedarf die Verlegung der Einwilligung der Spielleitung. Entsteht ein Verlegungsgrund erst am Austragungstag, bedarf die Verlegung der Einwilligung des 1. Schiedsrichters. 9. Andere Spielverlegungen sind antrags- und gebührenpflichtig. Eine Verlegung ist bei Vorverlegungen spätestens 15 Tage vor dem neuen Spieltermin, ansonsten 15 Tage vor dem angesetzten Spieltermin zusammen mit der schriftlichen Zustimmung des Gegners bei der Spielleitung zu beantragen. Die Gebühr beträgt je Verlegungsantrag 50,- zzgl. gesetzlicher MwSt. Stimmt ein Gegner einem Spielverlegungsantrag nicht zu, so kann die Zustimmung ersatzweise durch die Spielleitung erfolgen, sofern der Antrag nach Entstehen des Verlegungsgrundes unverzüglich gestellt wird. Wird ein Antrag genehmigt, so gelten sinngemäß die in Abs. 7 genannten Mitteilungspflichten. 10. Die Spielleitung hat einem Spielverlegungsantrag zu entsprechen, wenn durch die Verlegung eine Überschneidungsfreiheit mit einer Überbaumannschaft erreicht wird, ohne dass für den Gegner eine Überschneidung mit dessen Überbaumannschaft entsteht. 9

26 Ausschreibung NBBL-Saison 2018/ Auf Antrag eines beteiligten Bundesligisten kann die Spielleitung ein Spiel verlegen, wenn ein Spieler oder Trainer zu einer DBB-/LV-Maßnahme abgestellt wird. Der Antrag ist binnen einer Woche nach Einladung des Spielers/Trainers zur Maßnahme, spätestens jedoch 12 Tage vor dem Spieltermin, bei der Spielleitung zu stellen. 12. Der laut Rahmenterminplan letzte Spieltag eines Teilwettbewerbs ist der letztmögliche Spieltermin für Spiele dieses Teilwettbewerbs. Verlegungen auf einen späteren Termin sind nicht zulässig. Die Spielleitung kann im begründeten Ausnahmefall einen späteren Termin gestatten. 13. Die Spielleitung ist berechtigt, Spielverlegungen von sich aus vorzunehmen oder aufzuheben. Sie hat im begründeten Ausnahmefall insbesondere das Recht, Spiele nach Zeit und/oder Tag, ohne Bindung an die vorgegebenen Spielbeginnzeiten, zu verlegen. 14. Die Entscheidung zu einer Spielverlegung ist nicht rechtsmittelfähig. Die Spielleitung entscheidet endgültig. Sie kann von der Erhebung der Verlegungsgebühr absehen, sofern die Auferlegung der Gebühr unbillig wäre. 17 Qualifikationsrunden für die NBBL-Saison 2018/19 1. Die Bundesligisten, die nach Ende der Hauptrunde der Saison 2017/18 den 9. Platz ihrer Gruppe belegen bzw. als Verlierer aus der 2. Playdown-Runde hervorgehen sowie Neubewerber, spielen bei Bedarf die noch freien NBBL-Plätze der Saison 2018/19 aus. 2. Termine für die Qualifikationsrunden sind: 09./ , 16./ bzw. 23./ Die Einteilung der Spiele und der Spielmodus werden nach dem Meldeschluss durch den NBBL- Ligaausschuss vorgenommen und können von diesem jederzeit geändert werden. Über Spielverlegungen entscheidet die Spielleitung. 3. Einsatzberechtigt sind Spieler, die im Zeitraum vom bis geboren sind und eine DBB-Teilnahmeberechtigung besitzen. Auf dem Spielbericht müssen mindestens acht Spieler aufgeführt sein. Pro Spiel dürfen maximal drei nichtdeutsche Spieler auf dem Spielbericht eingetragen werden, analog 8 Abs. 2 und 3 dieser Ausschreibung. Für die NBBL-Qualifikationsrunden zur Spielzeit 2019/20 erhält der eine Spieler ohne deutsche Staatsangehörigkeit, der dem Kader angehören darf, obwohl er keine der in 8 Abs. 2 genannten Voraussetzungen erfüllt, nur dann eine Teilnahmeberechtigung, wenn er am über eine DBB-Teilnahmeberechtigung verfügte. 4. Alle Teilnehmer der Qualifikationsrunden müssen für ihre Spieler die Unterlagen einreichen, die für die Beantragung von NBBL-Lizenzen 2018/19 notwendig sind (siehe 8 Abs. 5 dieser Ausschreibung). 5. Die Meldung von mindestens acht Spielern mit sämtlichen Unterlagen erfolgt bis zu einer festgelegten und vorab kommunizierten Frist nach Aufforderung durch die NBBL ggmbh eingehend im Original bei der NBBL-Geschäftsstelle. Darüber hinaus gehende Spielermeldungen sind möglich. 6. Für alle Teilnehmer der Qualifikationsrunden wird durch die NBBL ggmbh eine elektronische Spielerliste erstellt. Auf dieser Spielerliste müssen mindestens acht Spieler aufgeführt sein. Nur die auf dieser Spielerliste aufgeführten Spieler sind für die Qualifikationsrunden einsatzberechtigt. Die Liste muss ausgedruckt bei der Qualifikation vorgelegt werden. Außerdem muss sich jeder Spieler mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass) ausweisen. 10

27 Ausschreibung NBBL-Saison 2018/19 7. Für die Qualifikationsrunden werden den Teilnehmern keine gesonderten NBBL-Lizenzen ausgestellt und berechnet. Eine Berechnung erfolgt erst nach erfolgreicher Qualifikation für die Saison 2018/19. Die Qualifikation zählt zum Wettbewerb 2018/19. Ein erfolgreicher Teilnehmer an einer Qualifikation sowie anschließende Wildcard-Nehmer unterliegen den Wechselbestimmungen nach 9 Abs. 1 dieser Ausschreibung. 8. Die Teilnahmegebühr für die Qualifikationsrunden beträgt 250,- zzgl. gesetzlicher MwSt. Nach Eingang aller Meldungen wird jedem Teilnehmer der Qualifikation eine Rechnung zur Zahlung der Teilnahmegebühr zugeschickt. Eine Rechnung über die Meldegebühr für die Saison 2018/19 erfolgt erst nach erfolgreicher Qualifikation. 9. Für die Qualifikationsrunden gelten die DBB-SO, die DBB-RO, die NBBL-Ausschreibung der Saison 2018/19 sowie der NBBL-Teilnahmerechtsvertrag mit den dazugehörigen Anlagen. Gespielt wird nach den offiziellen FIBA-Regeln, sofern nichts anderes von der NBBL ggmbh kommuniziert wurde. 10. Der Versand von offiziellen Informationen zur Qualifikation 2018/19 erfolgt per durch die NBBL ggmbh. 11. Die Qualifikationsteilnehmer können sich formlos per mit Angabe der Halle (Bezeichnung, Adresse, Ausstattung, Anzahl Umkleiden, Maße, Anzahl Sitzplätze etc.) um die Ausrichtung eines Qualifikationsturniers bei der NBBL ggmbh bewerben. 12. Der Ausrichter trägt die Kosten der Schiedsrichter und die Kosten für die ordnungsgemäße Durchführung des Spiels (Halle, Kampfgericht, Werbung usw.). Die Kosten für die Schiedsrichter sind vor Ort in bar zu begleichen. Ein Ausgleich dieser findet nicht statt. Mögliche Einnahmen verbleiben beim Ausrichter. 13. Die NBBL ggmbh setzt für jedes Qualifikationsspiel einen Juryvorsitzenden vor Ort an. Die Kosten für die angesetzten Jury-Vorsitzenden übernimmt die NBBL ggmbh. Die Schiedsgerichtbestimmungen im Falle eines Protests werden den Qualifikationsteilnehmern separat per von der NBBL ggmbh zugeschickt. 14. Die Reisekosten sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung trägt jeder Qualifikationsteilnehmer selber. 15. Der Ausrichter hat den Qualifikationsteilnehmern Vorschläge für die Unterkunft (unteres, mittleres, höheres Preissegment) sowie Restaurantempfehlungen spätestens 14 Tage vor dem Beginn des Qualifikationsturnieres schriftlich per zukommen zu lassen. 16. Als Spielball bei der Qualifikation dürfen ausschließlich Bälle der Marke Molten mit DBB-Logo verwendet werden. 17. Der Rückzug von der Qualifikation vor Veröffentlichung der Qualifikations-Spielpläne wird mit einer Ordnungsstrafe nach Punkt des NBBL-Strafenkatalogs belegt. Der Rückzug von der Qualifikation nach Veröffentlichung der Qualifikations-Spielpläne wird mit einer Ordnungsstrafe nach Punkt des NBBL-Strafenkatalogs belegt. Ein Nichtantreten während eines laufenden Qualifikationsturniers wird mit einer Ordnungsstrafe nach Punkt 2.2 des NBBL-Strafenkatalogs belegt. 18. Das Spielergebnis ist durch den Ausrichter spätestens 60 Minuten nach Spielende zu übermitteln. Die Spielberichtsbögen müssen dem zuständigen Spielleiter im Original und unmittelbar im Anschluss an die jeweilige Qualifikationsrunde gesammelt auf dem Postweg zugeschickt werden. 11

28 Ausschreibung NBBL-Saison 2018/ Videoaufzeichnung und Scouting sind nicht zwingend erforderlich. 20. Sollten die NBBL-Fahne und der Ballwagen von Molten aus der Saison 2017/18 bereits vorhanden sein, so sollten diese entsprechend platziert sein. 21. Im Falle einer Nicht-Qualifikation für die Saison 2018/19 wird die Kaution im Anschluss an die Qualifikationsrunden auf das in der Projektbeschreibung angegebene Konto zurückerstattet. Die Erstattung erfolgt für Bundesligisten der Saison 2017/18 erst nach Rückgabe der NBBL-Fahne und des Scoutingdongles sowie Begleichung aller noch ausstehenden Rechnungsbeträge. 18 Instanzen Organisation und Durchführung des Spielbetriebs sowie die damit verbundenen Maßnahmen erfolgen durch die NBBL ggmbh. Der NBBL-Geschäftsführer bzw. die von ihm eingesetzte Spielleitung ist zuständig für alle Entscheidungen, die sich aus der Teilnahme und dem Spielbetrieb ergeben. Abweichend von der DBB-RO ist die erste und einzige Rechtsinstanz der NBBL-Ligaausschuss. Für Verfahren vor dem NBBL-Ligaausschuss gilt die DBB-RO sinngemäß. 12

29 Ausschreibung NBBL-Saison 2018/19 Anschriften der Liga NBBL ggmbh Flasch, Kristina Tel.: Schwanenstraße 6-10 Fax: Hagen Marketing Manager Coura, Christoph Tel.: Schwanenstraße 6-10 Fax: Hagen Spielleitung Nord Eckert, Siegfried Tel.: Offenburger Straße 77 Handy: Freiburg Fax: sigibaba8@gmail.com Spielleitung Süd Daumann, Robert Via Bastia 28 Handy: Höchberg robert@daumann.biz Scouting Stefan Schultz Handy: schultz@easycredit-bbl.de Homepage Bankverbindung NBBL ggmbh Märkische Bank eg IBAN: DE Schiedsrichteransetzungen/-umbesetzungen Den Kontakt des NBBL-SR-Ansetzers erhalten Sie bei der NBBL ggmbh Flasch, Kristina Tel.: Fax: kristina.flasch@basketball-bund.de Stefan Raid DBB-Vizepräsident Uwe Albersmeyer NBBL ggmbh Geschäftsführer 13

30 Anlage I zum NBBL-Teilnahmerechtsvertrag 2018/19 GEBÜHREN NBBL-Saison 2018/19 Stand: April 2018 Beschreibung Betrag MwSt. Gesamtbetrag Kaution 1.000, ,00 Teilnahme Qualifikation 250,00 7% 267,50 Meldegebühr 1.000,00 7% 1.070,00 anteilige Kosten Videoportal 200,00 19% 238,00 Ausstellung NBBL-Lizenz 25,00 7% 26,75 Spielverlegung 50,00 7% 53,50 Trainer-Übergangslizenz (TÜL) 500,00 7% 535,00 TÜL im 1. Folgejahr 1.000,00 7% 1.070,00 TÜL im 2. Folgejahr 2.000,00 7% 2.140,00 Einleitung eines Rechtsverfahrens vor dem NBBL- Ligaausschuss Übertragung von Rechten gem. Teilnahmerechtsvertrag 8 Namensänderung nach Bewerbungsschluss (gem. Marketing- und Medienrichtlinien 10) 200,00 7% 214,00 250,00 7% 267,50 150,00 7% 160,50 Vorschuss Umlage SR-Gebühren 2.500, ,00 Verwaltungsgebühr für SR-Kosten-Umlage 30,00 7% 32,10 SR-Gebühr pro Spiel (je SR) 60,00 60,00 Fahrtkostenerstattung SR 0,30 pro gefahrenem km oder Erstattung ÖPV-Kosten 0,30 / km

31 Ausschreibung für die Weibliche Nachwuchs Basketball Bundesliga (WNBL) Saison 2018/2019 (Stand: ) Präambel Die Weibliche Nachwuchs Basketball Bundesliga (WNBL) ist eine am Leistungssport orientierte Ausbildungsliga. Sie ist als sportlich höchste Liga für die Altersklasse U18 weiblich eingerichtet und die deutsche Jugendmeisterschaft in dieser Altersklasse. Veranstalter ist der Deutsche Basketball Bund e.v. 1 Rechtliche Grundlagen 1. Rechtsgrundlage dieser Ausschreibung bildet 7 DBB-JSO unter Berücksichtigung der offiziellen Spielregeln der FIBA. Die Ausschreibung wurde vom DBB-Jugendausschuss beschlossen. 2. Sofern durch diese Ausschreibung keine Ausnahmen geregelt sind, gelten für die WNBL die Bestimmungen der FIBA und des DBB, wie sie in den Spielregeln, der Satzung und den Ordnungen festgelegt sind. 3. Der DBB-Jugendausschuss ermächtigt den WNBL-Ligaausschuss, notwendige Änderungen und Ergänzungen dieser Ausschreibung vorzunehmen. Diese sind unverzüglich dem DBB-Jugendausschuss und den beteiligten Teams zu übersenden. 2 Haftung Der DBB und die jeweiligen Ausrichter übernehmen keinerlei Haftung für Unfälle und Diebstähle sowie andere Schadensfälle. 3 Strafenkatalog / Teamsperre Es gilt der DBB-Strafenkatalog. Erfüllt ein Team seine Verpflichtungen aus der Ausschreibung, der Satzung oder den sonstigen Ordnungen des DBB nicht sofort bzw. nach Ablauf der gesetzten Frist, kann nach Mahnung vom DBB-Jugendsekretariat ein befristeter Ausschluss vom Spielbetrieb ausgesprochen werden, bis die Verpflichtung erfüllt ist. Während dieser Zeit angesetzte Spiele des Teams werden mit -1 Wertungs- und 0:20-Korbpunkten als verloren gewertet. Der Spielpartner erhält 2 Wertungs- und 20:0 Korbpunkte. Spielverlegungen sind während dieser Zeit nicht möglich.

32 4 Einnahmen, Eintritt, Kosten 1. Die Einnahmen aus der Vermarktung der Spiele vor Ort und die Eintrittsgelder stehen dem jeweiligen Ausrichter zu, Einnahmen aus selbst akquirierter Werbung auf dem Trikot gehören dem jeweiligen Verein. 2. Der Ausrichter trägt die Kosten der Schiedsrichter und die Kosten für die ordnungsgemäße Durchführung des Spiels (Halle, Kampfgericht, Werbung usw.). Die Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung trägt jede Mannschaft selbst. 3. Der Ausrichter hat dem Gastverein 10 Sitzplatzkarten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Auf Anforderung erhält der DBB vom Heimverein bis zu 10 Sitzplatzkarten kostenlos zur Verfügung gestellt. 5 Angaben zum Spielbetrieb Gemäß 13 DBB-SO sind folgende Angaben auf dem dafür vorgesehenen Formblatt bis zum (Posteingang) beim DBB-Jugendsekretariat einzureichen: - genaue Bezeichnung bzw. Name der Mannschaft. - Angaben zur Spielhalle: Name, Adresse, Telefon, Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln - Mannschafts- und Scouting-Verantwortliche und Abteilungsleiter mit -Adresse und Handynummer - Angaben zu Teamarzt, Physiotherapeuten und Athletiktrainer - Projektbeschreibung Verein bzw. Spielgemeinschaft (siehe Formblatt Projektbeschreibung ) Darüber hinaus muss der Meldung Folgendes beigefügt sein: - Beleg über Einzahlung der Meldegebühr (Bankverbindung siehe 21) 6 Teilnahmerecht / Qualifikation 1. Das Teilnahmerecht kann beantragt werden von: a. allen dem DBB angeschlossenen Mitgliedsvereinen b. Spielgemeinschaften (gem. 3 DBB-SO) c. Mannschafts-Spielgemeinschaften (gem. 7 dieser Ausschreibung) d. juristischen Personen der DBBL 2. Alle WNBL-Teilnehmer der Saison 2017/18 müssen sich bis zum erneut melden; die letztplatzierten Mannschaften der Play-Down-Runde müssen sich gegen evtl. Neubewerber in Qualifikationsturnieren für die WNBL 2018/19 qualifizieren. 3. Für Neubewerber gilt ebenfalls die Meldefrist Über die Zulassung und eine mögliche Qualifikation entscheidet der WNBL- Ligaausschuss endgültig.

33 7 WNBL-Mannschafts-Spielgemeinschaften 1. Die WNBL-Mannschafts-Spielgemeinschaft (SG) ist der Zusammenschluss von zwei oder mehr Mannschaften aus Vereinen, die dem DBB/LV angehören bzw. von juristischen Personen, die der DBBL angeschlossen sind. 2. Über die Bildung der SG wird ein Vertrag zwischen den beteiligten Vereinen geschlossen. Dieser Vertrag muss folgende Regelungen enthalten: - Außenvertretung und Organisation der SG - Gesamtschuldnerische Haftung aller beteiligten Vereine für alle Verpflichtungen der SG im Zusammenhang mit der Teilnahme an der WNBL - Auflösung der SG 3. Die Zulassung muss von den beteiligten Vereinen beim DBB-Jugendsekretariat bis zum beantragt werden. Dem Antrag ist der o.g. Vertrag beizufügen. Über die Zulassung entscheidet der WNBL-Ligaausschuss endgültig. 4. Die SG hat alle Rechte und Pflichten eines Vereins. 8 Meldestärke des Kaders / Einsatzberechtigung / Teilnahmeberechtigung 1. Zur Teilnahme am Spielbetrieb muss der Kader mindestens zwölf einsatzberechtigte Spielerinnen umfassen. Einsatzberechtigt sind Spielerinnen, die im Zeitraum bis geboren sind. Die Meldung der Spielerinnen mit sämtlichen Unterlagen muss bis spätestens (Posteingang) bei der DBB-Passstelle erfolgen. Darüberhinausgehende Spielermeldungen sind möglich. Der WNBL-Ligaausschuss ist ermächtigt, Ausnahmen zuzulassen. 2. Auf dem Spielbericht müssen mindestens acht Spielerinnen aufgeführt sein. Die aufgeführten Spielerinnen müssen ab Spielbeginn bis zum Spielende für einen Einsatz zur Verfügung stehen, spielbereit im Sinne der FIBA-Regeln sein und Spielkleidung tragen. 3. Pro Spiel dürfen maximal zwei nichtdeutsche Spielerinnen auf dem Spielbericht eingetragen werden. 4. Teilnahmeberechtigt sind nur Spielerinnen mit gültiger WNBL-Lizenz. Diese kostet 15,- zzgl. gesetzlicher MwSt. Sie wird vom DBB auf Antrag erteilt. Voraussetzungen für die Erteilung einer WNBL-Lizenz sind: a. Beleg für die Staatsangehörigkeit, falls nicht schon aus der Vorsaison vorliegend b. Teilnahmeberechtigung für einen dem DBB/LV angeschlossenen Verein oder einem DBBL-Bundesligisten. 5. Der Einsatz in der WNBL hat keinen Einfluss auf anderweitig festgelegte Einsatzberechtigungen. 6. Die Einsatzberechtigung erlangt die Spielerin, indem sie vor Beginn ihres ersten Spiels in die elektronische Spielerliste, zu erreichen unter der dem Link eingetragen wird.

34 9 Trainer 1. Bei allen Spielen müssen die Mannschaften von Trainern mit einer gültigen DBB-Trainerlizenz mindestens der Kategorie B betreut werden. Die Trainer müssen verpflichtend an einer gebührenfreien WNBL-Trainerfortbildung teilnehmen. Der zusätzliche Trainer-Assistent benötigt keine Trainerlizenz. 2. Der 1. Schiedsrichter hat die Identität der auf dem Spielbericht eingetragenen Trainer anhand der Trainerlizenzen zu kontrollieren und die Gültigkeit der Lizenzen zu prüfen. 3. Für den Zeitraum einer Spielsaison kann eine personenbezogene und nicht übertragbare Übergangslizenz durch das DBB-Jugendsekretariat erteilt werden. Die Übergangslizenz ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 250,- zzgl. gesetzlicher MwSt. In den Folgejahren verdoppelt sich der Betrag jährlich. Die Übergangslizenz ist analog Abs. 1 dieser Vorschrift vorzulegen. Bei einem Trainerwechsel während der Spielsaison oder bei einer prüfungsbedingten Ausstellung einer regulären Lizenz nach Beginn eines Spieljahres werden keine Gebühren für Übergangslizenzen - auch nicht anteilig - zurückerstattet. Über Ausnahmen entscheidet der WNBL-Ligaausschuss endgültig. 10 Meldegebühr Die Meldegebühr beträgt 350,- zzgl. gesetzlicher MwSt. 11 Schiedsrichter 1. Die Schiedsrichter werden vom Heimverein bezahlt. Die Spielleitungsgebühren für jeden SR betragen 40,- pro Spiel. Fahrtkosten werden in Höhe von 0,30 je gefahrenen Kilometer erstattet. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden die Kosten für Fahrkarten der 2. Klasse in voller Höhe erstattet. Den Schiedsrichtern ist der ihnen zustehende Gesamtbetrag unaufgefordert vor dem Spiel in bar auszuzahlen. 2. Die Schiedsrichter belegen die entstandenen Kosten anhand des vollständig ausgefüllten Abrechungsvordrucks. Der 1. Schiedsrichter hat am Spieltag die ausgefüllten Abrechnungsvordrucke sowie Spielbericht und Checkliste als Scan (Vorderund Rückseite im pdf-format) per an die Spielleitung zu senden. Die Originale des Spielberichtsbogens, der SR-Abrechnung und der Checkliste verbleiben beim Ausrichter. Dieser ist verpflichtet, die Originale bis zum zu verwahren und auf Anforderung der Spielleitung/dem Jugendsekretariat vorzulegen. 3. Nach Ende des Wettbewerbs wird ein Ausgleich der SR-Kosten vorgenommen (SR-Kostenpool); der SR-Kostenausgleich wird zunächst in den jeweiligen Vorrunden- Gruppen vorgenommen; die Playoffs werden regional getrennt (Nord und Süd) ausgeglichen. 12 Spielhallen 1. Spiele dürfen nur in Spielhallen durchgeführt werden, die vom WNBL-Ligaausschuss zugelassen sind. Die Zulassung ist durch den Verein vor Saisonbeginn beim DBB-Jugendsekretariat zu beantragen. Frist und Form werden durch den WNBL-Ligaausschuss festgelegt.

35 2. Die Spielfeldabmessungen müssen mindestens 26 m in der Länge und 14 m in der Breite betragen. Als hindernisfreier Raum sind mindestens einzuhalten: a. 1 m an den Seitenlinien b. 2 m an den Endlinien c. 2 m zwischen den Mannschaftsbänken und den Zuschauern d. 2 m zwischen dem Kampfgericht und den Zuschauern 3. Der Ausrichter hat den Schiedsrichtern und der gegnerischen Mannschaft jeweils einen separaten und abschließbaren Umkleideraum mit Duschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. 4. Der WNBL-Ligaausschuss kann auf Antrag Abweichungen genehmigen. 13 Technische Ausrüstung 1. Die erforderliche technische Ausrüstung ist in Artikel 3 der Spielregeln beschrieben. 2. Neben den dort genannten Gegenständen müssen Ersatzuhren (manuell, mindestens 10 cm Durchmesser) Ersatzbrett und Ersatzkorb vorhanden sein. 3. Es muss eine elektronische Zeitnahme und Ergebnisanzeige sowie eine optische 24-Sekunden-Anlage (Digitalanzeige rücklaufend) vorhanden sein. Die 24-Sekunden- Anlage muss außer von 24s auch von 14s gestartet werden können. 4. Als Spielbälle dürfen nur vom WNBL-Ligaausschuss zugelassene Bälle verwendet werden. 5. Der WNBL-Ligaausschuss kann auf Antrag Abweichungen genehmigen. 14 Spielkleidung Die Spielkleidung muss den Vorschriften der FIBA-Regeln und den Werberichtlinien des DBB genügen. Zusätzlich zu den geltenden DBB-Werberichtlinien ist in der WNBL die Werbung für alkoholhaltige Getränke nicht zugelassen. Hierbei ist zu beachten, dass lediglich die Werbung für entsprechende Produkte unzulässig ist. Die Werbung für die Herstellerfirmen ist aber zulässig, sofern diese auch alkoholfreie Getränke herstellen. Als Trikotnummern sind die Nummern 4-99 zugelassen. 15 Ergebnismeldung Eine gesonderte Ergebnismeldung ist nicht erforderlich; sie erfolgt durch die Übermittlung der Scouting-Daten. 16 Optimierung der Nachwuchsförderung Die Vereine, die an der WNBL teilnehmen, führen eine Leistungsdiagnostik durch. Diese beinhaltet

36 - den Einsatz eines basketballspezifischen Konditionstests (zweimal jährlich) - die Dokumentation des Trainings. 17 Pflichten des Vereins 1. Der WNBL-Verein verpflichtet sich, einen Unterbau in Form einer jeweils weiblichen U12-, U14- und U16-Mannschaft zu schaffen, die in der Saison 2018/19 am Spielbetrieb teilnehmen. Dies wird durch Existenz der jeweiligen Mannschaften im System TeamSL nachgewiesen. Es ist ausreichend, wenn bei einer Kooperation die Partner zusammen diese Teams nachweisen können. 2. Der WNBL-Verein verpflichtet sich, an mindestens einer umliegenden Grundschule Schul-Arbeitsgemeinschaften von den Herbst- bis zu den Sommerferien durchzuführen, die mind. 1x pro Woche stattfinden. Dies ist durch schriftliche Bestätigung des Ansprechpartners der Schule (Schulkoordinator) zu belegen. 3. Alle WNBL-Vereine sind verpflichtet, auf dem Spielbrett Aufkleber mit dem vom DBB gestellten offiziellen Liga-Logo anzubringen. 4. Alle WNBL-Vereine sind verpflichtet, eine vom DBB bereitgestellte Logo-Fahne gut sichtbar in der Spielhalle aufzuhängen. 5. Auf der Vorderseite des Trikots ist das Liga-Logo - nach Vorgaben des DBB - verpflichtend anzubringen. 6. Der Heimverein ist verpflichtet, der Gastmannschaft eine ausreichende Menge Eis für medizinische und physiotherapeutische Behandlungen zur Verfügung zu stellen. 7. Der Heimverein ist verpflichtet, ein Scouting gemäß der WNBL-Richtlinien durchzuführen. Stellt der DBB ein Scouting-Programm zur Verfügung, ist dieses zu verwenden. Der Upload der Scouting-Daten hat spätestens 4 Stunden nach Spielbeginn zu erfolgen. Ein Scouting-Bericht muss dem Gegner nach jedem Viertel ausgedruckt zur Verfügung gestellt werden. 8. Der Heimverein ist verpflichtet, seine Spiele als Video aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnung ist innerhalb 24 Std. nach Spielende dem Gastverein zur Verfügung zu stellen. 18 Spielsystem/Spielverlegung 1. Das Spielsystem wird vom WNBL-Ligaausschuss festgelegt. 2. Der verbindliche Spielplan wird von der Spielleitung bekannt gegeben. Nach der Bekanntgabe kann die Spielleitung den Spielplan nur in begründeten Fällen ändern. 3. Die Spiele beginnen in der Regel sonntags zwischen Uhr und Uhr (Rahmenzeit). 4. Zeitliche Verlegungen innerhalb der Rahmenzeit oder Verlegungen in eine andere Spielhalle sind mitteilungspflichtig und dem Spielpartner sowie der Spielleitung, den Schiedsrichtern und der Schiedsrichter-Einsatzleitung mindestens 15 Tage vorher schriftlich mitzuteilen. Der verlegende Verein hat sich über den Zugang zu vergewissern.

37 5. Andere Spielverlegungen sind gebühren- und antragspflichtig. Der Antrag ist bei Vorverlegungen spätestens 15 Tage vor dem neuen Spieltermin, ansonsten 15 Tage vor dem angesetzten Spieltermin zusammen mit der schriftlichen Zustimmung des Gegners bei der Spielleitung zu beantragen. Die Gebühr beträgt je Verlegungsantrag 50,- zzgl. gesetzlicher MwSt. 6. Die Spielleitung ist berechtigt, Spielverlegungen von sich aus vorzunehmen oder aufzuheben. Die Entscheidung ist endgültig. 7. Das WNBL-Spiel muss in einem zeitlichen Mindestabstand von 2,5 Stunden zum vorhergehenden Spiel angesetzt werden. 19 WNBL TOP4 Ausrichter des TOP4 ist derjenige Sieger der Nord-Viertelfinalspiele, der nach Abschluss der Vorrunde besser platziert war. 20 Qualifikationsrunden für die WNBL 2018/19 1. Die jeweiligen zwei Letztplatzierten der Relegationsrunden Nord und Süd der Saison 2017/18 und evtl. Neubewerber, die termingerecht ihre Meldung abgegeben haben und die Voraussetzungen zur Zulassung in der WNBL erfüllen, spielen bei Bedarf die noch freien Plätze der WNBL-Saison 2018/19 aus. 2. Termine für die Qualifikationsrunden sind: 09./ bzw. 16./ (2019: 15./ und 22./ ). 3. Die Einteilung der Spiele und der Spielmodus werden nach dem Meldeschluss durch den WNBL-Ligaausschuss vorgenommen. Die Qualifikationsteilnehmer können sich formlos per (mit Angabe der Halle) beim DBB-Jugendsekretariat um die Ausrichtung bewerben. 4. Einsatzberechtigt sind Spielerinnen, die zwischen dem und dem geboren sind und eine Teilnahmeberechtigung für einen dem DBB angeschlossenen Verein besitzen. 5. Auf dem Spielbericht müssen mindestens acht Spielerinnen aufgeführt sein. 6. Pro Spiel dürfen maximal zwei nichtdeutsche Spielerinnen auf dem Spielbericht eingetragen werden. 7. Alle Teilnehmer der Qualifikationsrunden müssen für ihre Spielerinnen Unterlagen einreichen, die für die Beantragung von WNBL-Lizenzen 2018/19 notwendig sind (siehe 8 Punkt 4). 8. Die Meldung der Spielerinnen mit sämtlichen Unterlagen erfolgt spätestens 14 Tage nach Aufforderung durch die WNBL eingehend beim DBB-Jugendsekretariat. Darüberhinausgehende Spielermeldungen sind möglich. 9. Für alle Teilnehmer der Qualifikationsrunden wird durch die WNBL ein elektronischer Mannschaftsmeldebogen (MMB) erstellt. Auf diesem MMB müssen mindestens acht Spielerinnen aufgeführt sein. Nur die auf diesem MMB aufgeführten Spielerinnen sind für die Qualifikationsrunden einsatzberechtigt.

38 10. Für die Qualifikationsrunden werden den Teilnehmern keine gesonderten WNBL-Lizenzen ausgestellt und berechnet. Eine Berechnung erfolgt erst nach erfolgreicher Qualifikation für die Saison 2018/ Die Teilnahmegebühr für die Qualifikationsrunden beträgt 100,- zzgl. gesetzlicher MwSt. Sie wird im Falle einer erfolgreichen Qualifikation für die WNBL 2018/19 mit dem Meldegeld verrechnet. 21 Instanzen Organisation und Durchführung des Spielbetriebs sowie die damit verbundenen Maßnahmen erfolgen durch den DBB. Der DBB-Vizepräsident Jugend bzw. die von ihm eingesetzte Spielleitung ist zuständig für alle Entscheidungen, die sich aus der Teilnahme und dem Spielbetrieb ergeben. Der DBB-Rechtsausschuss ist zuständig für Berufungen gegen die Entscheidungen der Spielleitung. Anschrift der WNBL: DBB-Jugendsekretariat Tel.: / Postfach 708 Fax: / Hagen uwe.albersmeyer@basketball-bund.de Spielleitung gesamt: Eckert, Siegfried Tel.: / (p) Offenburger Str. 77 Handy: 0172 / (p) Freiburg sigibaba8@gmail.com Spielleitung Süd/Playoffs: Detgen, Stephan Handy: 0172 / Mundsburger Damm 65 stephan.detgen@hamburg-basket.de Hamburg Spielleitung Nord/Playdowns: Großmann, Hartmut Tel.: / Wadgasser Str. 94 Handy: 0163 / Wadgassen hagro-wadgassen@t-online.de Bankverbindung: Märkische Bank Deutscher Basketball Bund e.v. IBAN: DE Schiedsrichteransetzungen/-umbesetzungen: N.N. 22 Gebühren Eine Liste der aktuellen Gebühren ist als Anlage I beigefügt und Bestandteil dieser Ausschreibung. Stefan Raid DBB Vizepräsident

39

AUSSCHREIBUNG. JBBL-Saison 2018/19

AUSSCHREIBUNG. JBBL-Saison 2018/19 AUSSCHREIBUNG JBBL-Saison 2018/19 Stand: August 2018 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 Präambel... 2 1 Rechtliche Grundlagen... 2 2 Haftung... 2 3 Strafenkatalog / Teamsperre... 2 4 Einnahmen

Mehr

AUSSCHREIBUNG. JBBL-Saison 2017/18

AUSSCHREIBUNG. JBBL-Saison 2017/18 AUSSCHREIBUNG JBBL-Saison 2017/18 Stand: März 2017 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 Präambel... 2 1 Rechtliche Grundlagen... 2 2 Haftung... 2 3 Strafenkatalog / Teamsperre... 2 4 Einnahmen /

Mehr

AUSSCHREIBUNG. JBBL Saison 2016/17. Stand: Juli 2016

AUSSCHREIBUNG. JBBL Saison 2016/17. Stand: Juli 2016 AUSSCHREIBUNG JBBL Saison 2016/17 Stand: Juli 2016 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 Präambel... 2 1 Rechtliche Grundlagen... 2 2 Haftung... 2 3 Strafenkatalog / Teamsperre... 2 4 Einnahmen /

Mehr

AUSSCHREIBUNG. JBBL-Saison 2017/18

AUSSCHREIBUNG. JBBL-Saison 2017/18 AUSSCHREIBUNG JBBL-Saison 2017/18 Stand: Juli 2017 Ausschreibung JBBL-Saison 2017/18 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 Präambel... 2 1 Rechtliche Grundlagen... 2 2 Haftung... 2 3 Strafenkatalog

Mehr

AUSSCHREIBUNG. NBBL-Saison 2018/19

AUSSCHREIBUNG. NBBL-Saison 2018/19 AUSSCHREIBUNG NBBL-Saison 2018/19 Stand: August 2018 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 Präambel... 2 1 Rechtliche Grundlagen... 2 2 Haftung... 2 3 Strafenkatalog / Teamsperre... 2 4 Einnahmen

Mehr

AUSSCHREIBUNG. NBBL-Saison 2017/18

AUSSCHREIBUNG. NBBL-Saison 2017/18 AUSSCHREIBUNG NBBL-Saison 2017/18 Stand: März 2017 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 Präambel... 2 1 Rechtliche Grundlagen... 2 2 Haftung... 2 3 Strafenkatalog / Teamsperre... 2 4 Einnahmen /

Mehr

Ausschreibung für die Weibliche Nachwuchs Basketball Bundesliga (WNBL) Saison 2017/2018 (Stand: )

Ausschreibung für die Weibliche Nachwuchs Basketball Bundesliga (WNBL) Saison 2017/2018 (Stand: ) Ausschreibung für die Weibliche Nachwuchs Basketball Bundesliga (WNBL) Saison 2017/2018 (Stand: 20.03.2017) Präambel Die Weibliche Nachwuchs Basketball Bundesliga (WNBL) ist eine am Leistungssport orientierte

Mehr

Ausschreibung für die Weibliche Nachwuchs-Basketball-Bundesliga (WNBL) Saison 2010/2011 (Stand: )

Ausschreibung für die Weibliche Nachwuchs-Basketball-Bundesliga (WNBL) Saison 2010/2011 (Stand: ) Ausschreibung für die Weibliche Nachwuchs-Basketball-Bundesliga (WNBL) Saison 2010/2011 (Stand: 23.03.2010) Präambel Die weibliche Nachwuchs-Basketball-Bundesliga (WNBL) ist eine am Leistungssport orientierte

Mehr

AUSSCHREIBUNG. NBBL Saison 2016/17. Stand: Juli 2016

AUSSCHREIBUNG. NBBL Saison 2016/17. Stand: Juli 2016 AUSSCHREIBUNG NBBL Saison 2016/17 Stand: Juli 2016 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 Präambel... 2 1 Rechtliche Grundlagen... 2 2 Haftung... 2 3 Strafenkatalog / Teamsperre... 2 4 Einnahmen /

Mehr

STRAFENKATALOG. NBBL-Saison 2017/18. Anlage II zum NBBL-Teilnahmerechtsvertrag 2017/18

STRAFENKATALOG. NBBL-Saison 2017/18. Anlage II zum NBBL-Teilnahmerechtsvertrag 2017/18 STRAFENKATALOG NBBL-Saison 2017/18 Anlage II zum NBBL-Teilnahmerechtsvertrag 2017/18 Stand: März 2017 INHALTSVERZEICHNIS 1. Verstöße gegen die Sportdisziplin... 2 2. DBB-Spielordnung / DBB-Rechtsordnung...

Mehr

Strafenkatalog für die Wettbewerbe des BVMV

Strafenkatalog für die Wettbewerbe des BVMV Strafenkatalog für die Wettbewerbe des BVMV 1 Allgemeines 1. Bei einem zweiten und jeden weiteren geldbewehrten gegen dieselbe Ziffer des Strafenkatalogs in einem anderen Spiel desselben Wettbewerbs dieser

Mehr

Basketballkreis Niederrhein * Sportwart *

Basketballkreis Niederrhein * Sportwart * Basketballkreis Niederrhein * Sportwart * Ewald Schubert, Zum Rhein 10, 47495 Rheinberg, 0172 8361351 Ausschreibung für die Wettbewerbe der Spielzeit 2017/2018 des Basketballkreises Niederrhein Der Basketballkreis

Mehr

Jugend Spielordnung des Basketball-Verband Saar e.v.

Jugend Spielordnung des Basketball-Verband Saar e.v. Jugend Spielordnung des Basketball-Verband Saar e.v. 1: Geltungsbereich 1.1. Der Jugend Spielbetrieb im Basketball-Verband Saar e.v. (BVS) wird geregelt durch: Spielordnung des Deutschen Basketballbundes

Mehr

SPIELORDNUNG des Westdeutschen Basketball-Verbandes e.v.

SPIELORDNUNG des Westdeutschen Basketball-Verbandes e.v. SPIELORDNUNG des Westdeutschen Basketball-Verbandes e.v. - beschlossen am 18.05.2003 (Verbandstag, Duisburg) geändert vom ordentlichen Verbandstag 2007 (Paderborn)..geändert vom ordentlichen Verbandstag

Mehr

DBB-Spielordnung (in der am beschlossenen Fassung)

DBB-Spielordnung (in der am beschlossenen Fassung) DBB-Spielordnung (in der am 23.6.2002 beschlossenen Fassung) I. ALLGEMEINES 1 Die Spielordnung (SO) regelt den Spielbetrieb der Senioren mit Ausnahme der Bundesliga. Sie ist für alle Teilnehmer verbindlich.

Mehr

Basketball Bezirksfachverband Lüneburg e.v. (BBL) Bremer Basketball-Verband e.v. (BBV) Ordnungsstrafen-Katalog

Basketball Bezirksfachverband Lüneburg e.v. (BBL) Bremer Basketball-Verband e.v. (BBV) Ordnungsstrafen-Katalog Zu allen Strafen kommen die Verfahrenskosten hinzu. Im Wiederholungsfall kann die zuletzt ausgesprochene Geldstrafe verdoppelt werden. Verstoß 1. Spielbetrieb 1.1. Zurückziehen bzw. Verzicht einer Mannschaft

Mehr

Deutscher Basketball Bund e.v. SPIELORDNUNG I. Allgemeines

Deutscher Basketball Bund e.v. SPIELORDNUNG I. Allgemeines Deutscher Basketball Bund e.v. SPIELORDNUNG 2002 I. Allgemeines 1 1. Die Spielordnung (SO) regelt den Spielbetrieb der Senioren mit Ausnahme der Bundesliga. Sie ist für alle Teilnehmer verbindlich. 2.

Mehr

Mitteldeutsche Liga Basketball 2018/19 Ausschreibung

Mitteldeutsche Liga Basketball 2018/19 Ausschreibung Mitteldeutsche Liga Basketball 2018/19 Ausschreibung 16.10.2018 Der Basketball-Verband Sachsen-Anhalt schreibt für die Spielzeit 2018/19 die als Oberliga aus. Mitteldeutsche Liga Basketball U10/U12/U14

Mehr

BBV - Spielordnung BBV-SPIELORDNUNG

BBV - Spielordnung BBV-SPIELORDNUNG BBV-SPIELORDNUNG - Beschlossen Verbandstag 2003 (Gersthofen), Änderungen wurden 2006 (Herzogenaurach), 2007 (Schwarzach a. Main), 2008 (Bayreuth), 2010 (Kaufbeuren), 2011 (Lappersdorf), 2012 (Schweinfurt)

Mehr

Beko Basketball Bundesliga Beko Basketball Bundesliga. Xyz Ausschreibung Wettbewerb 1. Basketball Bundesliga

Beko Basketball Bundesliga Beko Basketball Bundesliga. Xyz Ausschreibung Wettbewerb 1. Basketball Bundesliga Beko Basketball Bundesliga Beko Basketball Bundesliga Xyz Ausschreibung Wettbewerb 1. Basketball Bundesliga Saison Saison 2014 2014 // 2015 2015 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Präambel... 3 1. Allgemeine

Mehr

easycredit Basketball Bundesliga Ausschreibung Wettbewerb BBL-Pokal Saison 2017/2018

easycredit Basketball Bundesliga Ausschreibung Wettbewerb BBL-Pokal Saison 2017/2018 easycredit Basketball Bundesliga Ausschreibung Wettbewerb BBL-Pokal Saison 2017/2018 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S PRÄAMBEL... 3 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 3 2. DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN...

Mehr

Basketballverband Saar e.v. Ressort III - Jugendsport

Basketballverband Saar e.v. Ressort III - Jugendsport Jugend-Spielordnung des Basketballverbandes Saar (BV Saar) für die Saison 2017/2018 Sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, beziehen sich alle in dieser SO enthaltenen Personenbezeichnungen sowohl auf

Mehr

1. Verstöße gegen die Spiel- und Veranstaltungsordnung sowie die Ausschreibung. 1.2 Verzicht gem. 5 Abs. 7 SuVO 2.500,- zuzüglich Vertragsstrafe 500,-

1. Verstöße gegen die Spiel- und Veranstaltungsordnung sowie die Ausschreibung. 1.2 Verzicht gem. 5 Abs. 7 SuVO 2.500,- zuzüglich Vertragsstrafe 500,- 1. Verstöße gegen die Spiel- und Veranstaltungsordnung sowie die Ausschreibung 1.1 Schuldhafter Verstoß gegen die Dopingbestimmungen Die Strafe richtet sich nach dem DBB Anti-Doping-Code (DBB-ADC) 1.2

Mehr

Ausschreibung für den Sommerpokal 2018 Basketballkreis Bonn e.v.

Ausschreibung für den Sommerpokal 2018 Basketballkreis Bonn e.v. Ausschreibung für den Sommerpokal 2018 Basketballkreis Bonn e.v. 1. Ziel des Wettbewerbes Der BBK Bonn führt nach der Saison 2017/2018 einen Sommerpokal für Senioren durch. 2. Teilnahme-/Einsatzberechtigung

Mehr

Ausschreibung für den Sommerpokal 2017 Basketballkreis Bonn e.v.

Ausschreibung für den Sommerpokal 2017 Basketballkreis Bonn e.v. Ausschreibung für den Sommerpokal 2017 Basketballkreis Bonn e.v. 1. Ziel des Wettbewerbes Der BBK Bonn führt nach der Saison 2016/2017 einen Sommerpokal für Senioren durch. 2. Teilnahme-/Einsatzberechtigung

Mehr

Ausschreibung für den Sommerpokal 2016 Basketballkreis Bonn e.v.

Ausschreibung für den Sommerpokal 2016 Basketballkreis Bonn e.v. Ausschreibung für den Sommerpokal 2016 Basketballkreis Bonn e.v. 1. Ziel des Wettbewerbes Der BBK Bonn führt nach der Saison 2015/2016 einen Sommerpokal für Senioren durch. 2. Teilnahme-/Einsatzberechtigung

Mehr

easycredit Basketball Bundesliga BBL-Strafenkatalog Saison 2017/2018

easycredit Basketball Bundesliga BBL-Strafenkatalog Saison 2017/2018 easycredit Basketball Bundesliga BBL-Strafenkatalog Saison 2017/2018 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1. Das BBL-Lizenzstatut... 3 2. Die Ausschreibung der Basketball Bundesliga... 3 3. Die BBL-Spielordnung...

Mehr

Ausschreibung Senioren 2015/16. vorgelegt vom Basketballkreis Dortmund (Dobasket)

Ausschreibung Senioren 2015/16. vorgelegt vom Basketballkreis Dortmund (Dobasket) Ausschreibung Senioren 2015/16 vorgelegt vom Basketballkreis Dortmund (Dobasket) SpielleiterKreisliga Damen: Spielleiter Kreisligen Herren: Norman Linnenbrügger Thomas Großmann Stand: Juli 2015 Ausschreibung

Mehr

Beko Basketball Bundesliga. Beko Basketball Bundesliga Xyz Strafenkatalog. Saison 2015/2016

Beko Basketball Bundesliga. Beko Basketball Bundesliga Xyz Strafenkatalog. Saison 2015/2016 Beko Basketball Bundesliga Beko Basketball Bundesliga Xyz Strafenkatalog Saison 2015/2016 Saison 2014 / 2015 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1. DAS BBL-LIZENZSTATUT... 3 2. DIE AUSSCHREIBUNG DER

Mehr

Basketball-Verband Saar e.v. - Spielordnung (BV SAAR-SO) - 1: Geltungsbereich

Basketball-Verband Saar e.v. - Spielordnung (BV SAAR-SO) - 1: Geltungsbereich Basketball-Verband Saar e.v. - Spielordnung (BV SAAR-SO) - Sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, beziehen sich alle in dieser SO enthaltenen Personenbezeichnungen sowohl auf weibliche als auch männliche

Mehr

easycredit Basketball Bundesliga Ausschreibung Wettbewerb BBL-Pokal Saison 2016/2017

easycredit Basketball Bundesliga Ausschreibung Wettbewerb BBL-Pokal Saison 2016/2017 easycredit Basketball Bundesliga Ausschreibung Wettbewerb BBL-Pokal Saison 2016/2017 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S PRÄAMBEL...... 3 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 3 2. DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN

Mehr

Ausschreibung Senioren 2016/17. vorgelegt vom Basketballkreis Dortmund (Dobasket)

Ausschreibung Senioren 2016/17. vorgelegt vom Basketballkreis Dortmund (Dobasket) Ausschreibung Senioren 2016/17 vorgelegt vom Basketballkreis Dortmund (Dobasket) Spielleiter KOOP-Liga Damen: Spielleiter Kreisligen Herren: Klaus Helmer Thomas Großmann Stand: Juli 2016 Ausschreibung

Mehr

1.2 Verzicht gem. 6 Abs. 7 SO 2.500,- zuzüglich Vertragsstrafe 500,-

1.2 Verzicht gem. 6 Abs. 7 SO 2.500,- zuzüglich Vertragsstrafe 500,- 1. Verstöße gegen die Spielordnung, den Standard-Katalog und die Ausschreibung 1.1 Schuldhafter Verstoß gegen die Dopingbestimmungen Die Strafe richtet sich nach dem DBB Anti-Doping-Code (DBB-ADC) 1.2

Mehr

Strafenkatalog (Stand: Mai 2010)

Strafenkatalog (Stand: Mai 2010) Basketballverband Baden Württemberg Bezirk IV Alb/Bodensee Strafenkatalog (Stand: Mai 2010) nach 2 Nr. 1.4 der BBW Rechts- und Strafordnung (RuStO). Zusätzlich zu allen Strafen sind die tatsächlichen Bearbeitungskosten,

Mehr

Volleyball-Spielordnung der Ruppiner Kreisklassen ab Spielsaison 2017/2018

Volleyball-Spielordnung der Ruppiner Kreisklassen ab Spielsaison 2017/2018 Volleyball-Spielordnung der Ruppiner Kreisklassen ab Spielsaison 2017/2018 1 Durchführung 1.1 Die Punktspiele der Kreisklasse werden über 2 Gewinnsätze (Frauen, Mixed) oder 3 Gewinnsätze (Männer) gespielt.

Mehr

Bezirksfachverband Basketball Braunschweig Nord e.v.

Bezirksfachverband Basketball Braunschweig Nord e.v. Stand: 26.04.2018 Seite 2 von 9 Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS... 2 PROLOG... 3 SPIELORDNUNG DES BEZIRKSFACHVERBANDES BASKETBALL BRAUNSCHWEIG NORD E.V.... 3 I. ALLGEMEINES... 3 1 ALLGEMEIN... 3

Mehr

Beko Basketball Bundesliga. Strafenkatalog

Beko Basketball Bundesliga. Strafenkatalog Beko Basketball Bundesliga Strafenkatalog Saison 2014 / 2015 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1. DAS BBL-LIZENZSTATUT LIZENZSTATUT......... 3 2. DIE AUSSCHREIBUNG DER BASKETBALL BUNDESLIGA... 3 3.

Mehr

easycredit Basketball Bundesliga Ausschreibung Wettbewerb 1. Basketball Bundesliga Saison 2016/2017

easycredit Basketball Bundesliga Ausschreibung Wettbewerb 1. Basketball Bundesliga Saison 2016/2017 easycredit Basketball Bundesliga Ausschreibung Wettbewerb 1. Basketball Bundesliga Saison 2016/2017 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Präambel... 3 1. Allgemeine Bestimmungen... 3 2. Kaution... 3 3.

Mehr

Ausschreibung 1. Regionalliga Südwest Herren Saison 2017/2018

Ausschreibung 1. Regionalliga Südwest Herren Saison 2017/2018 Ausschreibung 1. Regionalliga Südwest Herren Saison 2017/2018 A. Allgemeines 1. Die in der Arbeitsgemeinschaft Südwest (AG Südwest) vertretenen Basketballverbände Baden- Württembergs, Hessens, Rheinland-Pfalz

Mehr

Richtlinien für Spielleiter

Richtlinien für Spielleiter Richtlinien für Spielleiter des Hessischen Tischtennis-Verbandes e.v. Abschnitt Inhalt Seite 1 Aufgaben des Spielleiters 182 2 Mannschaftsmeldung im Punktspielbetrieb 182 3 Spielplan 184 4 Entscheidungsspiele

Mehr

Billard Verband Berlin 49/76 e.v.

Billard Verband Berlin 49/76 e.v. Mannschaftsausschreibung Karambol Dreiband für die Saison 2017 / 2018 Liebe Sportfreunde, heute erhaltet Ihr die Ausschreibung zum Karambol Dreiband Mannschaftswettbewerb. Meldeschluss für diese Disziplin

Mehr

- BESONDERER TEIL - - KARAMBOL

- BESONDERER TEIL - - KARAMBOL SPORT UND TURNIERORDNUNG (STO) - BESONDERER TEIL - - KARAMBOL 1. Allgemeine Bestimmungen...3 2. Richtlinien für den Spielbetrieb...3 2.1 Spielmaterial...3 2.2 Termine...3 2.3 Spielberechtigung...4 3. Altersklassen/Klasseneinteilung...4

Mehr

Spielordnung fu r Liga- Mannschaftsbewerbe des TSRV

Spielordnung fu r Liga- Mannschaftsbewerbe des TSRV Spielordnung fu r Liga- Mannschaftsbewerbe des TSRV Fassung vom 18.07.16, gültig für die Saison 2016/17 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 1 2. Mannschaften... 1 3. Spielgemeinschaften... 2 4. Teilnahmeberechtigung...

Mehr

Beko Basketball Bundesliga Beko Basketball Bundesliga. Ausschreibung Wettbewerb BBLXyz Pokal

Beko Basketball Bundesliga Beko Basketball Bundesliga. Ausschreibung Wettbewerb BBLXyz Pokal Bek Basketball Bundesliga Bek Basketball Bundesliga Ausschreibung Wettbewerb BBLXyz Pkal Saisn Saisn 2014 2014 // 2015 2015 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S PRÄAMBEL... 3 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN...

Mehr

PROJEKTBESCHREIBUNG. NBBL-Saison 2019/20. Stand: April 2019

PROJEKTBESCHREIBUNG. NBBL-Saison 2019/20. Stand: April 2019 PROJEKTBESCHREIBUNG NBBL-Saison 2019/20 Stand: April 2019 Hinweis: Bitte NICHT handschriftlich ausfüllen! Meldung als Verein Spielgemeinschaft (SG) (bitte Vertrag gemäß NBBL-Ausschreibung 7 Abs. 2 beifügen)

Mehr

Leitfaden für Mannschaftsführer Saison

Leitfaden für Mannschaftsführer Saison Leitfaden für Mannschaftsführer Saison 2016-2017 1. Vor dem Punktspiel 1.1. Spielzeiten 1.2. Spielverlegung 2. Das Punktspiel 2.1. Vorbereitung 2.2. Doppelspieltag/Dreierspieltag 2.3. Nicht Antritt 2.4.

Mehr

Verbands-Breitenund Freizeitsport- Spielordnung (BFSSpO)

Verbands-Breitenund Freizeitsport- Spielordnung (BFSSpO) Verbands-Breitenund Freizeitsport- Spielordnung (BFSSpO) Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen Zweck und Abgrenzung Zuständigkeit 3 3 B. Grundlagen des Spielbetriebes 3. 4.. 6.. Spielklassen Meisterschaften

Mehr

Deutscher Basketball Bund e.v. Fragen für Kampfrichter/Kommissare 2007 (Stand 31. Juli 2007)

Deutscher Basketball Bund e.v. Fragen für Kampfrichter/Kommissare 2007 (Stand 31. Juli 2007) 1. Ja (Art. 2.3). Fragen für Kampfrichter/Kommissare 2007 (Stand 31. Juli 2007) 2. Nein (Art.4.2.3). A10 wird zum Zeitpunkt der Anmeldung beim Anschreiber zum Spieler. 3. Ja (Art. 7). 4. Ja (Art. 7). 5.

Mehr

Spielordnung des Deutschen Basketball Bundes e. V.

Spielordnung des Deutschen Basketball Bundes e. V. Spielordnung des Deutschen Basketball Bundes e. V. - Beschlossen vom BUNDESTAG 2002 (Travemünde) Änderungen wurden 2003 (Berlin), 2005 (Düsseldorf), 2005 (Binz), 2006 (Rust), 2007 (Würzburg), 2008 (Dessau),

Mehr

2.2 Vereine können Mannschaften für die Senioren-Meisterschaftsspiele ihres Landesverbandes melden.

2.2 Vereine können Mannschaften für die Senioren-Meisterschaftsspiele ihres Landesverbandes melden. Anlage 4 zur BSO SENIORENSPIELORDNUNG 1. Allgemeines Jährlich richten die Regional-Spielausschüsse auf Regionalebene und der Bundesspielausschuss auf Bundesebene Senioren-Meisterschaften aus. Den Regional-Meisterschaften

Mehr

Schiedsrichterordnung

Schiedsrichterordnung 1 Allgemeines Schiedsrichterordnung 1. Dem Landesschiedsrichterwart untersteht das Schiedsrichterwesen des BVMV. 2. Er beruft eine Schiedsrichterkommission zu seiner Unterstützung. 3. Die Kommission besteht

Mehr

Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Mannschaftsrunde Schwaben U19/U15/U13 für die Saison

Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Mannschaftsrunde Schwaben U19/U15/U13 für die Saison Stand 11.05.2016 Grundlage für den Punktspielbetrieb ist die Spielordnung des Bayerischen Badminton- Verbandes. In allen Punkten, in denen diese Durchführungsbestimmungen keine ergänzenden Regelungen vorsehen,

Mehr

Teil A: Lizenzordnung zum Spielbetrieb der 1. und 2. Bundesliga der Herren

Teil A: Lizenzordnung zum Spielbetrieb der 1. und 2. Bundesliga der Herren Lizenzordnung Teil A: Lizenzordnung zum Spielbetrieb der 1. und 2. Bundesliga der Herren I. Allgemeine Bestimmungen 1 Grundsätze 1. Der Deutsche Rugby-Verband e.v. (DRV) ist Veranstalter der Wettbewerbe

Mehr

Ausschreibung. für den Jugendspielbetrieb des Basketballkreises Bochum Saison 2014/2015

Ausschreibung. für den Jugendspielbetrieb des Basketballkreises Bochum Saison 2014/2015 Ausschreibung für den Jugendspielbetrieb des Basketballkreises Bochum Saison 2014/2015 Jeder Teilnehmer verpflichtet sich der Idee des Basketballs entsprechend in allen Bereichen zu sportlichem und gewaltfreiem

Mehr

Fußball Spielordnung des Betriebssportverbandes Norden e. V.

Fußball Spielordnung des Betriebssportverbandes Norden e. V. Fußball Spielordnung des Betriebssportverbandes Norden e. V. 1 Spielregeln und Spielleitung Alle Fußballspiele von Mannschaften, die dem Betriebssportverband Norden e. V. angehören, werden nach den amtlichen

Mehr

1.1 Nichteinhaltung von Ordnungsfristen im Spielbetrieb (Durchführungsbestimmung) und Festlegungen der Staffelleiter

1.1 Nichteinhaltung von Ordnungsfristen im Spielbetrieb (Durchführungsbestimmung) und Festlegungen der Staffelleiter STRAFENKATALOG (Geldbußen, Strafen) Einleitung Strafenkatalog Teil A gilt für die Sachsenliga, Sachsenklassen, Pokalspiele (ab 1. Hauptrunde), Sachsenmeisterschaften der Jugend und Senioren (Endrunden).

Mehr

Bremer Basketball-Verband e.v. Schiedsrichterordnung Stand: A. Allgemeines

Bremer Basketball-Verband e.v. Schiedsrichterordnung Stand: A. Allgemeines Bremer Basketball-Verband e.v. Schiedsrichterordnung Stand: 03.05.13 A. Allgemeines 1 Aufgabe 1. Die Schiedsrichterordnung regelt die Angelegenheiten des Schiedsrichterwesens im Bremer Basketball-Verband

Mehr

Ausschreibung für die Senioren-Wettbewerbe 2016/2017 des Basketballkreises Unna/Soest e.v.

Ausschreibung für die Senioren-Wettbewerbe 2016/2017 des Basketballkreises Unna/Soest e.v. Ausschreibung für die Senioren-Wettbewerbe 2016/2017 des Basketballkreises Unna/Soest e.v. S 1 Veranstalter, Ziel des Wettbewerbes und Durchführung S 1.1 Veranstalter S 1.1.1 Der Basketballkreis Unna/Soest

Mehr

Handballkreis Industrie

Handballkreis Industrie Handballkreis Industrie Checkliste Einspruch Spielwertung Unmittelbar nach dem Spiel: Auf dem Spielbericht in der Zeile Einspruch angekündigt das Feld ja durch den Schiedsrichter ankreuzen lassen. Danach

Mehr

Ausschreibung Jugendspielbetrieb 2017/2018. des Basketballkreises Niederrhein

Ausschreibung Jugendspielbetrieb 2017/2018. des Basketballkreises Niederrhein Basketballkreis Niederrhein Kreisjugendwart Dennis Kannengießer, In der Aue 10, 47533 Kleve Ausschreibung Jugendspielbetrieb 2017/2018 des Basketballkreises Niederrhein 1. Spielbetrieb Der Basketballkreis

Mehr

Handballkreis Rhein - Ruhr e.v. im Handballverband Niederrhein e.v.

Handballkreis Rhein - Ruhr e.v. im Handballverband Niederrhein e.v. Handballkreis Rhein - Ruhr e.v. im Handballverband Niederrhein e.v. ÄNDERUNG DER BESTIMMUNGEN DES HANDBALLKREISES RHEIN - RUHR E.V. ÜBER DEN SPIELBETRIEB (Spielbetriebsbestimmungen) SpbB Änderungsbeschluss.doc

Mehr

Basketballverband Mecklenburg-Vorpommern. Ausschreibung für die Micro-Cup-Spieletreffs des Basketballverbandes Mecklenburg-Vorpommern

Basketballverband Mecklenburg-Vorpommern. Ausschreibung für die Micro-Cup-Spieletreffs des Basketballverbandes Mecklenburg-Vorpommern Ausschreibung für die Micro-Cup-Spieletreffs des Basketballverbandes Mecklenburg-Vorpommern Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen 1. Rechtliche Grundlage 2. Veranstalter und Ziel des Wettbewerbes

Mehr

Seniorenspielordnung NORDOST (SENSO NO)

Seniorenspielordnung NORDOST (SENSO NO) spielordnung NORDOST (SENSO NO) 1. Einleitung Die spielordnung Nordost regelt die Durchführung der Nordostdeutschen meisterschaften. Es gelten die Satzungen und Ordnungen des DVV. Die spielordnung Nordost

Mehr

BBW-Ausschreibung Senioren 2018/2019

BBW-Ausschreibung Senioren 2018/2019 A. Allgemeines 1. Der Basketballverband Baden-Württemberg (BBW) veranstaltet im Spieljahr 2018/2019 gemäß 2 Absätze 1 bis 4 der DBB-Spielordnung (DBB-SO) folgende Wettbewerbe: a) Meisterschaftsspiele in

Mehr

Internationale Handball Federation. XIX. Bußenordnung

Internationale Handball Federation. XIX. Bußenordnung Internationale Handball Federation XIX. Bußenordnung Ausgabe : September 2007 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Strafarten im sportlichen Bereich 3 2. Rücktritt / Nichtantreten einer Mannschaft bei IHF-Wettbewerben

Mehr

Durchführungsbestimmungen für die Qualifikationsspiele im Jugendbereich Kreisliga/Kreisklasse Jungen 2014/2015

Durchführungsbestimmungen für die Qualifikationsspiele im Jugendbereich Kreisliga/Kreisklasse Jungen 2014/2015 Durchführungsbestimmungen für die Qualifikationsspiele im Jugendbereich Jungen 2014/2015 1. Spieltechnische Bestimmungen Die organisatorische und spieltechnische Überwachung der Qualifikationsspiele liegt

Mehr

DEUTSCHER BASKETBALL BUND E. V. - BUNDESGESCHÄFTSSTELLE -

DEUTSCHER BASKETBALL BUND E. V. - BUNDESGESCHÄFTSSTELLE - DEUTSCHER BASKETBALL BUND E. V. - BUNDESGESCHÄFTSSTELLE - Nachfolgend aufgeführte Anträge wurden anlässlich des Bundestages am 07. Juni 2009 in Werder (Havel), Resort Schwielowsee modifizierter Antrag

Mehr

Lehr- und Trainerordnung des Deutschen Basketball Bundes e. V.

Lehr- und Trainerordnung des Deutschen Basketball Bundes e. V. Lehr- und Trainerordnung des Deutschen Basketball Bundes e. V. - Beschlossen vom BUNDESTAG 2015 (Köln) I. Allgemeines 1 Die Lehr- und Trainerordnung regelt die Angelegenheiten des Lehr- und Trainerwesens

Mehr

TEILNAHMERECHTSVERTRAG. JBBL-Saison 2017/18

TEILNAHMERECHTSVERTRAG. JBBL-Saison 2017/18 TEILNAHMERECHTSVERTRAG JBBL-Saison 2017/18 Stand: März 2017 Teilnahmerechtsvertrag zwischen (1) der gemeinnützigen Gesellschaft zur Förderung des deutschen Nachwuchsbasketballs mbh (NBBL ggmbh), vertreten

Mehr

Reglement EUROPAMEISTERSCHAFT

Reglement EUROPAMEISTERSCHAFT European Fistball Association Member of Reglement EUROPAMEISTERSCHAFT (Gültig ab 1. März 2016) reglement_europameisterschaft_2016.docx Seite 2 von 7 Inhalt 1 Veranstalter... 3 2 Grundlagen / Allgemeines...

Mehr

Finanzordnung des Schachkreises Zugspitze

Finanzordnung des Schachkreises Zugspitze Neufassung FO 1.0.15, gem. Beschluss der Kreisversammlung vom 24.07. 2015, in Gröbenzell. Finanzordnung des Schachkreises Zugspitze Version 1.00 FO, Schachkreis Zugspitze Version1.0.15- Seite 1 Aufbringung

Mehr

Spielordnung DCV Pokal Deutscher Crossminton Pokal im Team Challenge Format (2018)

Spielordnung DCV Pokal Deutscher Crossminton Pokal im Team Challenge Format (2018) Spielordnung DCV Pokal Deutscher Crossminton Pokal im Team Challenge Format (2018) Deutscher Crossminton Verband 15.01.2018 J. Späth 1 Zweck der Spielordnung Zweck dieser Spielordnung ist es, einheitliche

Mehr

BBW-Ausschreibung Senioren 2016/2017

BBW-Ausschreibung Senioren 2016/2017 BBW-Ausschreibung Senioren 2016/2017 A. Allgemeines 1. Der Basketballverband Baden-Württemberg (BBW) veranstaltet im Spieljahr 2016/2017 gemäß 2 Absätze 1 bis 4 der DBB-Spielordnung (DBB-SO) folgende Wettbewerbe:

Mehr

Spielordnung des Deutschen Basketball Bundes e. V.

Spielordnung des Deutschen Basketball Bundes e. V. Spielordnung des Deutschen Basketball Bundes e. V. Beschlossen vom BUNDESTAG 2002 (Travemünde) Änderungen wurden 2003 (Berlin), 2005 (Düsseldorf), 2005 (Binz), 2006 (Rust), 2007 (Würzburg), 2008 (Dessau),

Mehr

BBW-Ausschreibung Senioren 2015/2016

BBW-Ausschreibung Senioren 2015/2016 BBW-Ausschreibung Senioren 2015/2016 A. Allgemeines 1. Der Basketballverband Baden-Württemberg (BBW) veranstaltet im Spieljahr 2015/2016 gemäß 2 Absätze 1 bis 4 der DBB-Spielordnung (DBB-SO) folgende Wettbewerbe:

Mehr

Einspruch gegen die Spielwertung, eine Disqualifikation, einen Ausschluss

Einspruch gegen die Spielwertung, eine Disqualifikation, einen Ausschluss Einspruch gegen die Spielwertung, eine Disqualifikation, einen Ausschluss I. Aufgabe des Mannschaftverantwortlichen: Ein Einspruch gegen die Spielwertung eine Disqualifikation oder einen Ausschluss kann

Mehr

Durchführungsbestimmungen

Durchführungsbestimmungen Durchführungsbestimmungen des Handballverband Niederrhein e.v. Jugendqualifikation 2017 Jugend-Bundesliga & Regionalliga Nordrhein Männl. A- und B-Jugend sowie weibl. B-Jugend Stand: 21. April 2017 - V1.1

Mehr

Beko Basketball Bundesliga. Beko Basketball Bundesliga Xyz Ausschreibung Wettbewerb BBL-Pokal

Beko Basketball Bundesliga. Beko Basketball Bundesliga Xyz Ausschreibung Wettbewerb BBL-Pokal Bek Basketball Bundesliga Bek Basketball Bundesliga Xyz Ausschreibung Wettbewerb BBL-Pkal Saisn 2015/2016 Saisn 2014 / 2015 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S PRÄAMBEL... 3 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN...

Mehr

Nordostdeutscher Fußballverband e. V.

Nordostdeutscher Fußballverband e. V. Nordostdeutscher Fußballverband e. V. Mitglied im Deutschen Fußball-Bund Fritz-Lesch-Straße 38, 13053 Berlin An die Vereine der B-Junioren-Regionalliga 2013/14 sowie die Vereine der B-Junioren-Bundesliga

Mehr

Durchführungsbestimmungen. des Bergischen Handballkreis e.v. Kreisqualifikation 2017 weibl. und männl. A- bis C-Jugend

Durchführungsbestimmungen. des Bergischen Handballkreis e.v. Kreisqualifikation 2017 weibl. und männl. A- bis C-Jugend Durchführungsbestimmungen des Bergischen Handballkreis e.v. Kreisqualifikation 2017 weibl. und männl. A- bis C-Jugend 1. Spielklassen Altersklasse Jahrgang Weibliche und männliche A-Jugend 1999 und 2000

Mehr

Sport- und Wettkampfordnung des SDA

Sport- und Wettkampfordnung des SDA Sport- und Wettkampfordnung des SDA Info: www.steeldart-allgäu.de Stand: (14.01.2017 ) gültig ab Saison 2016-2017 A. Allgemeines B. Ligaspielbetrieb C. Auf- und Abstiegsmodus der neuen Saison D. SDA-Cup

Mehr

1 Aufgabe 2 Strafbestimmungen 3 Verbindlichkeiten der Vereine 4 Pflichtspiele 5 Ausrüstung der Hallen und Kampfgerichte

1 Aufgabe 2 Strafbestimmungen 3 Verbindlichkeiten der Vereine 4 Pflichtspiele 5 Ausrüstung der Hallen und Kampfgerichte Spielordnung 1 Aufgabe (1) Die Spielordnung des BFV Basketball Braunschweig, Bereich Nord (BBSN) regelt den Basketball- Spielbetrieb im Nordbereich des Bezirkes Braunschweig in Verbindung mit der Spielordnung

Mehr

FIBA. Offizielle Basketball Regeln für das Spiel 3 gegen 3

FIBA. Offizielle Basketball Regeln für das Spiel 3 gegen 3 FEDERATION INTERNATIONALE DE BASKETBALL INTERNATIONAL BASKETBALL FEDERATION FIBA Offizielle Basketball Regeln für das Spiel 3 gegen 3 für Männer und Frauen Gültig seit 29. Januar 2013 Deutscher Basketball

Mehr

BETRIEBSSPORT-KREISVERBAND BONN/RHEIN-SIEG e.v. Sparte Volleyball Seite 1 von 6

BETRIEBSSPORT-KREISVERBAND BONN/RHEIN-SIEG e.v. Sparte Volleyball Seite 1 von 6 Sparte Volleyball Seite 1 von 6 Volleyball-Spielordnung 1 Allgemeiner Teil (1) Alle Volleyball-Spiele innerhalb des Betriebssport-Kreisverbandes Bonn/Rhein-Sieg e.v. (nachfolgend BKV genannt) werden nach

Mehr

Spielordnung des Deutschen Basketball Bundes e.v.

Spielordnung des Deutschen Basketball Bundes e.v. Spielordnung des Deutschen Basketball Bundes e.v. - Beschlossen vom BUNDESTAG 2002 (Travemünde). Änderungen wurden von BUNDESTAGEN 2003 (Berlin), 2004 Düsseldorf, 2005 (Binz auf Rügen), 2006 (Rust bei

Mehr

Spielordnung des Deutschen Basketball Bundes e.v.

Spielordnung des Deutschen Basketball Bundes e.v. Spielordnung des Deutschen Basketball Bundes e.v. - Beschlossen vom BUNDESTAG 2002 (Travemünde). Änderungen wurden von BUNDESTAGEN 2003 (Berlin), 2004 Düsseldorf, 2005 (Binz auf Rügen), 2006 (Rust bei

Mehr

Hessischer Radfahrerverband e.v.

Hessischer Radfahrerverband e.v. Hessischer Radfahrerverband e.v. GENERALAUSSCHREIBUNG 2017 Radball - NACHWUCHSBEREICH Die Hessenmeisterschaften im 2er Radball werden entsprechend dem Lebensalter in unterschiedliche Altersklassen gem.

Mehr

BB DfB LS LM

BB DfB LS LM Durchführungsbestimmungen 2015 für die Berlin- Brandenburgische Landesserie (LS) und die Landesmeisterschaften Beachvolleyball (LM) der Landesverbände Berlin und Brandenburg Inhalt 1 Allgemeines...3 2

Mehr

Anlage 2 zur Verbandsspielordnung (VSpO) Seniorenspielordnung (SSO)

Anlage 2 zur Verbandsspielordnung (VSpO) Seniorenspielordnung (SSO) Anlage 2 zur Verbandsspielordnung (VSpO) Seniorenspielordnung (SSO) Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Bestimmungen... 2 2 Meisterschaften und Qualifikation... 3 3 Spielmodus... 3 4 Spielberechtigung... 3

Mehr